Richtlinien über die Umsetzung der Zulassung zur Abschlussprüfung in besonderen Fällen nach 45 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz (BBiG)
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- Theresa Böhm
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1 Richtlinien über die Umsetzung der Zulassung zur Abschlussprüfung in besonderen Fällen nach 45 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz (BBiG) 1 Geltungsbereich (1) Die Richtlinien gelten für den Bereich der Berufsbildung in der Hauswirtschaft des Landes Bremen. (2) Die Richtlinien gelten für die Zulassung zur Abschlussprüfung im anerkannten Ausbildungsberuf Hauswirtschafter/ Hauswirtschafterin von Personen, die keine Ausbildung zum Hauswirtschafter/ zur Hauswirtschafterin absolviert haben, bzw. die sich in keinem Ausbildungsverhältnis befinden. 2 Zulassungsvoraussetzungen (1) Wer keine Ausbildung zum Hauswirtschafter / zur Hauswirtschafterin absolviert hat bzw. wer sich zum Zeitpunkt der Zulassung in keinem Ausbildungsverhältnis befindet, ist zur Abschlussprüfung zuzulassen, wenn die Voraussetzungen des 45 Abs. 2 BBiG vorliegen. (2) Die Zulassungsvoraussetzungen hat erfüllt, wer nachweist, dass er mindestens viereinhalb Jahre in dem Beruf eines Hauswirtschafters/einer Hauswirtschafterin tätig gewesen ist. Als Zeiten einer Berufstätigkeit gelten auch Ausbildungszeiten in einem anderen, einschlägigen Ausbildungsberuf. (3) Als Nachweis einer beruflichen Tätigkeit als Hauswirtschafter/ Hauswirtschafterin können auch Zeiten der eigenständigen Führung des eigenen Haushaltes berücksichtigt werden wenn unterschiedliche Personengruppen versorgt und betreut worden sind. Hierzu muss der Prüfungsbewerber/ die Prüfungsbewerberin glaubhaft machen, dass er/sie in dieser Zeit die erforderliche berufliche Handlungsfähigkeit erworben hat. Davon ist insbesondere dann auszugehen, wenn in dieser Zeit Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erworben wurden, die in der Verordnung über die Berufsausbildung zum Hauswirtschafter/ zur Hauswirtschafterin vorgeschrieben sind. (4) Vom Nachweis einer Mindestzeit in dem Beruf eines Hauswirtschafters/einer Hauswirtschafterin kann ganz oder teilweise auch befreit werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Art und Weise glaubhaft macht, dass er oder sie die berufliche Handlungsfähigkeit erworben hat, die die Zulassung zur Abschlussprüfung rechtfertigt. (5) Einschlägige ausländische Bildungsabschlüsse bzw. Zeiten einer einschlägigen beruflichen Tätigkeit im Ausland sind zu berücksichtigen. 3 Zulassungsverfahren (1) Die zuständige Stelle gibt die Prüfungstermine und die Anmeldungsfristen rechtzeitig bekannt. (2) Die Prüfungsbewerberinnen und Prüfungsbewerber haben sich auf den von der zuständigen Stelle vorgegebenen Anmeldebogen (Anlage 1) zur Abschlussprüfung anzumelden.
2 (3) Die Angaben sind, sofern möglich und erforderlich durch Zeugnisse oder sonstige geeignete Unterlagen nachzuweisen. Es sollen keine Originalunterlagen beigefügt werden. In den Fällen des 2 Abs. 5 neben den ausländischen Nachweisen eine autorisierte deutschsprachige Übersetzung. (4) Es werden nur Anträge auf Zulassung berücksichtigt, die innerhalb der von der zuständigen Stelle festgesetzten Frist eingereicht worden sind. (5) Die Geschäftsstelle der zuständigen Stelle prüft die eingereichten Anmeldungen zur Abschlussprüfung und entscheidet in jedem Einzelfall über die Zulassung. Hält sie die Zulassungsvoraussetzungen für nicht gegeben, entscheidet der Prüfungsausschuss. 4 Beschluss, In-Kraft-Treten Die Richtlinien sind vom Berufsbildungsausschuss am 19. Juli 2006 beschlossen worden. Sie treten am 1. August 2006 in Kraft. 2
3 Senator für Finanzen als zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz Doventorscontrescarpe 172, Block C, Bremen Anlage 1 ANMELDUNG zur Abschlussprüfung in dem anerkannten Ausbildungsberuf Hauswirtschafter/ Hauswirtschafterin für Prüfungsbewerberinnen und -bewerber nach 45 Absatz 2 des Berufsbildungsgesetzes 1. Name, Vorname, geboren am, Geburtsort 2. Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Tel. dienstlich, Tel. privat 3. Staatsangehörigkeit 4. Schulabschluss (bitte ankreuzen) Hauptschule mittlere Reife (Realschule) allgemeine Hochschulreife Fachhochschulreife sonstiges (bitte angeben): 5. Berufsbildungsabschluss 6. Name und Anschrift der Bildungsstätte/oder der Dienst-/Arbeitsstelle, Tel
4 7. Lebenslauf (tabellarisch) mit Monatsangaben zum Nachweis über berufsbezogene Tätigkeiten bzw. über die Führung des eigenen Haushaltes eigenhändige Unterschrift - 2 -
5 8. Nachweis über Ausbildung an einer berufsbildenden Schule/Fachschule oder sonstigen Einrichtung 9. Nachweis über eine Berufsausbildung in einem anderen einschlägigen Ausbildungsberuf 10. Nachweis über den Besuch eines Vorbereitungslehrgangs nach 45 Absatz 2 Berufsbildungsgesetz Hiermit wird bestätigt, dass Frau/Herr an der bei uns durchgeführten Vorbereitungsmaßnahme von bis regelmäßig teilgenommen hat. Eine regelmäßige Teilnahme ist dann gegeben, wenn mindestens 90 vom Hundert der Zeit der Vorbereitungsmaßnahme besucht wurde. Name, Adresse, Stempel und Unterschrift des Trägers des Vorbereitungslehrgangs Unterschrift Bitte keine Originalzeugnisse einreichen! letztes Zeugnis der zuletzt besuchten allgemeinbildenden Schule letztes Zeugnis der zuletzt besuchten beruflichen Schule 13. ggf. Prüfungszeugnis/Gesellenbrief 14. Nachweise über berufliche Tätigkeiten in dem Beruf eines Hauswirtschafters/ einer Hauswirtschafterin (Arbeitszeugnisse, sonstige geeignete Bescheinigungen). In diesem Fall bitte Angaben unter Nr. 20 machen. 15. Nachweise über berufliche Tätigkeiten in anderen, einschlägigen Berufen. In diesem Fall bitte Angaben unter Nr. 20 machen. 16. Angaben über Zeiten der Führung des eigenen Haushaltes. In diesem Fall bitte Angaben unter Nr. 21 machen. 17. Ich habe in keinem anderen Bundesland an einer Abschlussprüfung für diesen Beruf teilgenommen. 18. Ich habe bereits in einem anderen Bundesland an einer Abschlussprüfung für diesen Beruf teilgenommen. In diesem Fall bitte machen Sie bitte genaue Angaben über die zuständige Stelle, das Datum der Prüfung und fügen Kopien des Zulassungsschreibens und der weiteren Bescheide bei. Ich weiß, dass bei unvollständigen oder unrichtigen Angaben die Zulassung zur Abschlussprüfung auch nachträglich zurückgenommen werden kann. Ich weiß, dass für die Zulassung zur Prüfung eine Gebühr in der Höhe von... fällig wird und dass ich alle, während der Prüfung entstehenden Materialkosten selbst tragen muss. 19. Datum, Ort, Unterschrift - 3 -
6 20. Angaben über die von mir ausgeübten fachspezifischen Tätigkeiten im Einsatzgebiet und über den Anteil dieser Aufgaben an der gesamten Arbeitszeit. (Bspw. Speisezubereitung und Service ca. 40 %) 21. Angaben über die Führung des eigenen Haushaltes Adresse des Haushaltes, falls von der aktuellen Adresse abweichend: Anzahl und Bezeichnung der Räume: - 4 -
7 Anzahl und Alter der Personen, die von mir versorgt und betreut worden sind diese Personen leben in meinem Haushalt diese Personen leben in einem anderen Haushalt, werden aber von mir betreut Beschreibung der Situation der Haushaltsführung Mit den nachfolgenden Angaben muss begründet werden, dass während der Führung des eigenen Haushaltes die für die Ausbildung zum Hauswirtschafter/ zur Hauswirtschafterin vorgeschriebenen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erworben wurden. Arbeitsorganisation, betriebliche Abläufe, wirtschaftliche und soziale Zusammenhänge - 5 -
8 Einsetzen von Maschinen, Geräten und Gebrauchsgütern Speisenzubereitung und Service - 6 -
9 Reinigen, Pflegen und Gestalten von Räumen und Textilien Vorratshaltung - 7 -
10 Personenorientierte Gesprächsführung, Motivation und Beschäftigung sowie Hilfe bei Alltagsverrichtungen - 8 -
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