51379 Leverkusen Uhr bis Uhr. Informationen zur Beantragung eines Wohnberechtigungsscheines

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1 Stadt Leverkusen Unsere Öffnungszeiten in der Antragsannahme: Fachbereich Soziales montags, mittwochs und freitags Miselohestr. 4 von 8.30 Uhr Uhr Erdgeschoß, Zimmer 21 donnerstags (nur für Berufstätige) Leverkusen Uhr bis Uhr Informationen zur Beantragung eines Wohnberechtigungsscheines Wer eine öffentlich geförderte Wohnung (Sozialwohnung) beziehen möchte, benötigt einen gültigen Wohnberechtigungsschein (WBS). Ein in Nordrheinwestfalen ausgestellter Wohnberechtigungsschein ist in ganz Nordrheinwestfalen für ein Jahr gültig. Ob ein WBS ausgestellt werden kann, hängt von der Höhe des Einkommens ab. Die Einkommensgrenzen ergeben sich aus 13 des Gesetzes zur Förderung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW). Personen im Haushalt Einkommensgrenzen Euro Euro Euro Euro Euro Euro Zuschlag pro Kind 640 Euro Zum anrechenbaren Einkommen gehören ( 14 WNFG NRW): - Steuerpflichtige Bruttoeinkünfte - Einkünfte aus selbständiger Arbeit - Einkünfte aus Gewerbebetrieb - Einkünfte aus geringfügiger Beschäftigung - Renten - Unterhaltseingänge - Arbeitslosengeld - Ausländische Einkünfte - Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung Davon abzugsfähig sind ( 15 WNFG NRW): - bei steuerpflichtigen Einkünften: Werbungskosten - Pauschale jährlich (erhöhte Werbungskosten sind gesondert nachzuweisen) - Lohnsteuerabzug (Pauschal 12%) - Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherung (Pauschal 10 %) - Beiträge zur Rentenversicherung (Pauschal10 %) - Bei steuerfreien Einkünften: Webungskostenpauschale Bei Renteneinkünften: Werbungskostenpauschale

2 Schwerbehindertenfreibeträge zwischen 665 und 4.500, je nach Grad der Behinderung - Bei Zweipersonenhaushalten, junge Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften, die weniger als 5 Jahre verheiratet sind und das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben pauschal Nachgewiesene gesetzliche Unterhaltsverpflichtungen Anrechenfrei sind Ausbildungsvergütungen eines haushaltsangehörigen Kindes, sowie Einkünfte hilfloser Personen Der WBS wird für folgende maximale Wohnungsgrößen ausgestellt: Alleinstehende 50 m² 2 Familienmitglieder 65 m² oder 2 Räume* 3 Familienmitglieder 80 m² oder 3 Räume* 4 Familienmitglieder 95 m² oder 4 Räume* 5 Familienmitglieder 110 m² oder 5 Räume* 6 Familienmitglieder 125 m² oder 6 Räume * *zuzüglich Arbeitsküche und Nebenräume Zusätzlicher Wohnraum steht - Alleinerziehenden mit Kindern zwischen 5 und 17 Jahren (auch wenn sich Kinder besuchsweise in der Wohnung aufhalten), - rollstuhlfahrenden Schwerbehinderten, - Blinden oder - jungen Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnerschaften die weniger als 5 Jahre verheiratet sind und das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben zu. Bei geringfügiger Überschreitung der Einkommensgrenze oder falls Sie eine bestimmte Wohnung in Aussicht haben die Wohnungsgröße überschreiten, stehen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen der Wohngeldstelle zur Beratung gerne zur Verfügung. Buchstabenbereich Sachbearbeiter Telefon A - Ca Herr Schubert Cb - Go Frau Walther Gp - Ja Frau Rist Jb - Km Frau Wilshaus Kn - La Frau Hamacher Lb - Mus Frau Bous Mut - Re Frau Müller Rf - Schue Frau Engelberth Schuf - St Frau Reiter Su - Z Frau Hütter Erforderliche Unterlagen für die Beantragung eines WBS:

3 Vollständig ausgefüllter und von allen volljährigen Haushaltsmitgliedern unterschriebener Formantrag - Einkommenserklärung/en von allen volljährigen Haushaltsmitgliedern, - Einkommensnachweise des gesamten Kalendervorjahres sowie des laufenden Kalenderjahres bis zur Antragstellung Zur Orientierung, welche Unterlagen in Ihrem Fall benötigt werden, wird auf Seite 4 des Formantrages verwiesen. Gebühr: Die Bescheinigung ist grundsätzlich gebührenpflichtig. 10,00 Wohnberechtigungsschein 15,00 Bezugsgenehmigung 20,00 Ausnahmewohnberechtigungsschein Für Antragstellerinnen und Antragsteller welche nachweislich Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII beziehen (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Grundsicherung) ist die Bescheinigung gebührenfrei. Informationen zu Zinssenkungsanträgen für die NRW.BANK Zur Berechnung eines Zinssenkungsantrags sind die Einkommensgrenzen nach 13 des Gesetzes zur Förderung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW) zugrunde zu legen. Personen im Haushalt Einkommensgrenzen Euro Euro Euro Euro Euro Euro Zuschlag pro Kind 640 Euro Zum anrechenbaren Einkommen gehören ( 14 WNFG NRW): - Steuerpflichtige Bruttoeinkünfte - Einkünfte aus selbständiger Arbeit - Einkünfte aus Gewerbebetrieb - Einkünfte aus geringfügiger Beschäftigung - Renten - Unterhaltseingänge - Arbeitslosengeld - Ausländische Einkünfte

4 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung Davon abzugsfähig sind ( 15 WNFG NRW): - bei steuerpflichtigen Einkünften: Werbungskosten - Pauschale jährlich (erhöhte Werbungskosten sind gesondert nachzuweisen) - Lohnsteuerabzug (Pauschal 12%) - Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherung (Pauschal 10 %) - Beiträge zur Rentenversicherung (Pauschal10 %) - Bei steuerfreien Einkünften: Webungskostenpauschale Bei Renteneinkünften: Werbungskostenpauschale Schwerbehindertenfreibeträge zwischen 665 und 4.500, je nach Grad der Behinderung - Bei Zweipersonenhaushalten, junge Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften, die weniger als 5 Jahre verheiratet sind und das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben pauschal Nachgewiesene gesetzliche Unterhaltsverpflichtungen Anrechenfrei sind Ausbildungsvergütungen eines haushaltsangehörigen Kindes, sowie Einkünfte hilfloser Personen Bei Überschreitung der Einkommensgrenze stehen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen der Wohngeldstelle zur Beratung gerne zur Verfügung. Buchstabenbereich Sachbearbeiter Telefon A - Ca Herr Schubert Cb - Go Frau Walther Gp - Ja Frau Rist Jb - Km Frau Wilshaus Kn - La Frau Hamacher Lb - Mus Frau Bous Mut - Re Frau Müller Rf - Schue Frau Engelberth Schuf - St Frau Reiter Su - Z Frau Hütter Erforderliche Unterlagen für die Bearbeitung eines Zinssenkungsantrags: - Vollständig ausgefüllter und von allen volljährigen Haushaltsmitgliedern unterschriebener Formantrag - Einkommenserklärung/en von allen volljährigen Haushaltsmitgliedern - Einkommensnachweise des gesamten Kalendervorjahres sowie des laufenden Kalenderjahres bis zur Antragstellung Zur Orientierung, welche Unterlagen in Ihrem Fall benötigt werden, wird auf Seite 4 des Formantrages verwiesen. Gebühr:

5 - 5 - Die Bescheinigung ist grundsätzlich gebührenpflichtig in Höhe von 10,00. Für Antragstellerinnen und Antragsteller welche nachweislich Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII beziehen (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Grundsicherung) ist die Bescheinigung gebührenfrei.

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