Allgemeine Preise. für die Versorgung mit Gas. aus dem Gasniederdrucknetz der Stadtwerke Ahaus GmbH
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- Dominik Ziegler
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1 Hoher Weg Ahaus Telefon / Telefax / Allgemeine Preise für die Versorgung mit Gas aus dem Gasniederdrucknetz der Stadtwerke Ahaus GmbH - - Die Stadtwerke Ahaus GmbH bietet die Versorgung mit Gas zu den Bestimmungen der Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung-GasGVV) vom 7. November 2006 einschließlich der Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Ahaus GmbH in der jeweils gültigen Fassung zu den nachstehenden Tarifen an. 1 Art der Versorgung Je nach Versorgungsmöglichkeit, insbesondere aufgrund ihrer Bezugsverhältnisse, stellt die Stadtwerke Ahaus GmbH aus ihrem Versorgungsnetz zur Verfügung: 1.1 Erdgas der Gruppe L mit einem Brennwert von etwa Ho = 9,8 kwh/m³ und einem Ruhedruck des Gases von p = 22mbar, gemessen hinter dem Hausdruckregelgerät, oder 1.2 Erdgas der Gruppe H mit einem Brennwert von etwa Ho = 12,0 kwh/m³ und einem Ruhedruck des Gases von p = 22 mbar, gemessen hinter dem Hausdruckregelgerät, oder 1.3 Propangas mit einem Brennwert von etwa Ho = 28,3 kwh/m³ und einem Ruhedruck des Gases von p = 52 mbar, gemessen hinter dem Hausdruckregelgerät. 2 Gaspreis und Der Gaspreis setzt sich bei dem Grundpreis- und Vollversorgungstarif aus einem Jahresgrundpreis für die Bereitstellung der Anlagen und einem Arbeitspreis für jede abgenommene Kilowattstunde (kwh)* und bei dem Kleinverbrauchstarif aus einem Messpreis und einem Arbeitspreis für jede abgenommene Kilowattstunde (kwh)* zusammen. Die nachstehend aufgeführten Endpreise enthalten die gesetzliche von zurzeit 19 % (Stand 1. Januar 2007). Die Endpreise sind auf drei Dezimalstellen gerundet und erscheinen nicht auf den Rechnungen. *) siehe Ziffer 3.6
2 2 2.1 Grundpreistarife GT Haushaltsbedarf Für die Anwendungsbereiche Kochen, Warmwasserbereitung sowie Teil- bzw. Gelegenheitsheizung bei einem Jahresverbrauch von bis kwh Jahresgrundpreis 72,000 13,680 85,680 Arbeitspreis Cent / kwh 5,210 Cent 0,990 Cent 6,200 Cent Anderer Bedarf Insbesondere für gewerblichen Bedarf bei einem Jahresverbrauch von bis kwh Jahresgrundpreis 72,000 13,680 85,680 Arbeitspreis Cent / kwh 5,210 Cent 0,990 Cent 6,200 Cent 2.2 Kleinverbrauchstarif KT Für die Anwendungsbereiche Kochen und Warmwasserbereitung und gewerblichen Bedarf bis zum einem Jahresverbrauch von kwh Messpreis 36,000 6,840 42,840 Arbeitspreis Cent / kwh 6,410 Cent 1,218 Cent 7,628 Cent
3 3 2.3 Vollversorgungstarif VT Preisregelung 1 Für die Anwendungsbereiche Raumheizung bzw. Gasvollversorgung für Wohnungen mit Etagenheizung und Reihenhäuser sowie für gewerblichen Bedarf bei einem Jahresverbrauch von bis kwh Jahresgrundpreis 108,000 20, ,520 Arbeitspreis Cent / kwh 4,850 Cent 0,922 Cent 5,772 Cent Preisregelung 2 Für die Anwendungsbereiche Zentralheizung bzw. Gasvollversorgung für Ein- und Mehrfamilienhäuser sowie für gewerblichen Bedarf bei einem Jahresverbrauch über kwh Jahresgrundpreis 144,000 27, ,360 Arbeitspreis Cent / kwh 4,730 Cent 0,899 Cent 5,629 Cent Bei einem Jahresverbrauch von über kwh wird anstelle des Grund- und Arbeitspreises ein Durchschnittspreis für jede abgenommene kwh berechnet, wie er sich bezogen auf einen Jahresverbrauch von kwh aus dem Jahresgrundpreis und dem Arbeitspreis ergibt. Dieser Durchschnittspreis beträgt 4,990 Cent/kWh (5,938 Cent/kWh einschl. ).
4 4 3 Allgemeine Bestimmungen 3.1 Die Abrechnung des Gasverbrauches eines Abrechnungsjahres wird nach der Preisregelung vorgenommen, die für den Kunden am günstigsten ist (Bestabrechnung). Maßgeblich hierfür ist, welcher Jahres-Gesamtbetrag nach dem Grundpreistarif, Kleinverbrauchstarif oder Vollversorgungstarif der niedrigste ist. Der Jahres-Gesamtbetrag ergibt sich aus dem Jahresgrund- bzw. Jahresmesspreis und dem Arbeitspreis multipliziert mit dem Jahresverbrauch. 3.2 Rückrechnungen finden bei einem Wechsel des Tarifs nicht statt. 3.3 Der Kunde ist verpflichtet, seine Bedarfsart und jede Änderung der Bedarfsart unverzüglich der Stadtwerke Ahaus GmbH mitzuteilen. Die Stadtwerke Ahaus GmbH kann die zur Berechnung des Gaspreises erforderlichen Angaben verlangen. 3.4 Wird bei einer Prüfung festgestellt, dass sich die Bezugsverhältnisse, die für die Tarifbildung maßgebend waren, geändert haben, ohne dass dies der Stadtwerke Ahaus GmbH mitgeteilt worden ist, so kann der Unterschiedsbetrag zwischen den gezahlten Tarifpreisen und den aufgrund des Ergebnisses der Prüfung zu zahlenden Tarifpreisen für den gesamten Zeitraum seit der letzten Festsetzung der Tarifpreise nachberechnet werden. 3.5 Für jeden zusätzlichen Zähler, der auf Wunsch des Kunden in seine Gasanlage eingebaut wird, ist ein Zuschlag zu zahlen und zwar bis zu 6 m³/h Eichleistung 36,81 /Jahr 6,99 43,80 /Jahr über 6 m³/h Eichleistung 42,95 /Jahr 8,16 51,11 /Jahr 3.6 Grundlage der Abrechnung ist die Kilowattstunde (kwh). Die verbrauchten kwh werden wie folgt ermittelt: Die Anzahl der mit dem Zähler erfaßten Kubikmeter wird mit einem Faktor multipliziert, der unter Berücksichtigung des Brennwertes und der physikalischen Zustandsgrößen des gelieferten Gases von der Stadtwerke Ahaus GmbH festgelegt wird. Dieser Faktor ist der Anlage zu den Allgemeinen Tarifen für die Versorgung mit Gas zu entnehmen. Beim Vergleich zwischen einer kwh Strom und einer kwh Gas müssen die unterschiedlichen Umwandlungs- und Anwendungswirkungsgrade der beiden Energiearten berücksichtigt werden. Daraus ergibt sich, dass der Gasverbrauch in kwh etwa dem 1,4fachen des vergleichbaren Stromverbrauches entspricht (s. 2, Abs. 3, Punkt 4 GasGVV).
5 5 3.7 Die Allgemeinen Tarife gelten ab dem 01. April Das Entgelt für die Lieferung von Erdgas nach Allgemeinen Preisen der Gasgrundversorgungsverordnung enthält Konzessionsabgaben, die an die Gemeinden abgeführt werden. Die Konzessionsabgaben betragen: für Tariflieferungen ausschließlich für Kochzwecke und zur Warmwasserbereitung 0,61 Cent /kwh für sonstige Tariflieferungen 0,15 Cent/kWh Wichtiger Hinweis: Für Unternehmen des produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft, bei denen die Belastung durch die zusätzliche Erdgassteuer den Betrag von 511,00 im Kalenderjahr übersteigt, wird für die darüber hinausgehende Erdgasmenge ein Steueranteil von 0,1308 Cent je Kilowattstunde vergütet. Diese Steuervergütung können Sie bei dem für Sie zuständigen Hauptzollamt beantragen. Stadtwerke Ahaus GmbH
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1. 2. 3. 4. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 1. Für Rückfragen finden Sie hier alle Kontakdaten aufgeführt. 2. Die Information zu Nachzahlung oder Rückerstattung wird hier als Rechnungsbetrag oder
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