Gesetzentwurf zur Rente mit 67

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1 Sonderinformation Gesetzentwurf zur Rente mit 67 > Anhebung der Altersgrenzen > Ausnahmeregelungen > Neues zur Rentenanpassung Größe: 0 % (bei A5 > 71%) 14_Rente_mit_67.indd ::06

2 Rente mit 67 was ändert sich? Mit diesem Fragen-Antworten-Katalog möchten wir Ihnen die beabsichtigten Neuregelungen zur Anhebung der Altersgrenzen vorstellen. Die Ausführungen stehen unter dem Vorbehalt, dass der Gesetzentwurf im Gesetzgebungsverfahren in seiner jetzigen Fassung verabschiedet wird. Der Kabinettsbeschluss erfolgte am 29. November 2006, die erste Lesung im Bundestag fand am 14. Dezember 2006 statt. Der Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens ist für Ende März 2007 geplant. Sobald das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen ist, werden wir in der Neuauflage unserer kostenlosen Broschüre Rente mit 67 was ändert sich für mich? alle Neuregelungen ausführlich erläutern. 14_Rente_mit_67.indd ::14

3 Inhaltsverzeichnis 4 Regelaltersrente 6 Altersrente für besonders langjährig Versicherte 8 Altersrente für langjährig Versicherte Altersrente für schwerbehinderte Menschen 14 Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute 16 Altersrente für Frauen und Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit 22 Erwerbsminderungsrenten 24 Hinterbliebenenrenten 26 Rentenanpassung 27 Wir informieren. Wir beraten. Wir helfen. 14_Rente_mit_67.indd ::23

4 Regelaltersrente Vor dem Hintergrund der weiter steigenden Lebenserwartung und sinkender Geburtenzahlen ist die stufenweise Anhebung der Altersgrenze für die Regelaltersgrenze von bisher auf 67 Jahre eine wichtige rentenpolitische Maßnahme, um die gesetzlichen Beitrags- und Niveausicherungsziele einhalten zu können. Die Maßnahme trägt dazu bei, in einem ausgewogenen Verhältnis zwischen den Generationen die finanzielle Grundlage und die Leistungsfähigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung nachhaltig sicherzustellen. 14_Rente_mit_67.indd 4 Ab wann wird die Altersgrenze für die Regelaltersrente auf 67 Jahre angehoben? Die Altersgrenze für die Regelaltersrente (Regelaltersgrenze) wird im Zeitraum 2012 bis 2029 schrittweise von auf 67 Jahre angehoben. Wer ist von der Rente mit 67 betroffen? Beginnend mit dem Geburtsjahrgang 1947 erfolgt die Anhebung ab 2012 zunächst in Ein-Monats-, von 2024 an in Zwei-MonatsSchritten, so dass dann für Versicherte ab Jahrgang 1964 die Regelaltersgrenze von 67 Jahren gilt ::41

5 Anhebung der Altersgrenze auf 67 Versicherte Anhebung Geburtsjahr um Monate Jahr auf das Alter Monat _Rente_mit_67.indd 5 Gibt es Ausnahmen von der Anhebung der Altersgrenze? Ja. Wer vor dem 1. Januar 1955 geboren ist und vor dem 1. Januar 2007 Altersteilzeitarbeit verbindlich vereinbart hat oder wer Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Bergbaus bezogen hat, ist von der Anhebung der Altersgrenze ausgenommen ::42

6 Altersrente für besonders langjährig Versicherte 14_Rente_mit_67.indd 6 Wird es auch in Zukunft eine Rente geben, die ich vor dem 67. Lebensjahr ohne Abschläge beziehen kann? Mit der Anhebung der Regelaltersgrenze auf das 67. Lebensjahr wird eine neue Rentenart, die Altersrente für besonders langjährig Versicherte, eingeführt: Wer Jahre alt ist und eine Wartezeit von 45 Jahren erfüllt hat, kann ohne Abschläge in Rente gehen. Welche Zeiten werden auf die Wartezeit von 45 Jahren angerechnet? Auf die Wartezeit von 45 Jahren werden angerechnet: Pflichtbeiträge aus Zeiten einer Beschäftigung, selbständigen Tätigkeit, Pflege sowie Zeiten der Erziehung eines Kindes bis zum. Lebensjahr. Nicht berücksichtigt werden: Pflichtbeitragszeiten aufgrund des Bezuges von Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II oder Arbeitslosenhilfe sowie Zeiten aus dem Versorgungsausgleich, Rentensplitting und Zeiten mit freiwilligen Beiträgen ::51

7 Was ist, wenn erst nach dem. Lebensjahr die Wartezeit von 45 Jahren erfüllt wird? Sobald diese Voraussetzung nach Vollendung des. Lebensjahres erfüllt ist, kann eine abschlagsfreie Rente im Folgemonat beginnen. Beispiel: Johannes L. erfüllt erst mit Jahren und sechs Mo naten im Januar 2021 die Wartezeit von 45 Jahren. Seine Altersrente für besonders langjährig Versicherte beginnt somit im Februar _Rente_mit_67.indd ::51

8 Altersrente für langjährig Versicherte 14_Rente_mit_67.indd 8 Ab wann kann die Altersrente für langjährig Versicherte in Anspruch genommen werden? Die Altersgrenze für eine abschlagsfreie Altersrente für langjährig Versicherte wird beginnend mit dem Geburtsjahrgang 1949 stufenweise von heute auf 67 Jahre angehoben (siehe Tabelle Seite 9). Die vorzeitige Inanspruchnahme dieser Altersrente wird wie zurzeit auch frühes tens mit Jahren möglich sein. Der Bezug dieser Altersrente mit ist mit einem Rentenabschlag von 14,4 Prozent verbunden. Gibt es Ausnahmen von der Anhebung der Altersgrenze für langjährig Versicherte? Ja. Für Versicherte, die vor dem 1. Januar 1955 geboren sind und vor dem 1. Januar 2007 Altersteilzeitarbeit verbindlich vereinbart haben oder die Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Bergbaus bezogen haben, wird die Altersgrenze von Jahren nicht angehoben ::59

9 Anhebung der Altersgrenze auf 67 Versicherte Anhebung Geburtsmonat / um Monate auf das Alter Jahr Monat Geburtsjahr Januar 1949 Februar 1949 März bis Dezember _Rente_mit_67.indd 9 Bleibt es dabei, dass die Altersgrenze für den vorzeitigen Bezug vom Geburtsjahrgang 1948 an stufenweise vom. auf das. Lebensjahr gesenkt wird? Grundsätzlich wird es diese Regelung nicht mehr geben ::59

10 14_Rente_mit_67.indd Gibt es Ausnahmen? Ja. Für Versicherte, die nach dem 31. Dezember 1947 geboren sind, gibt es Ausnahme regelungen. Diese greifen, wenn Sie entweder vor dem 1. Januar 1955 geboren sind und vor dem 1. Januar 2007 Altersteilzeitarbeit vereinbart haben oder Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Bergbaus bezogen haben. Dann wird die Altersgrenze für die vorzeitige Inanspruchnahme stufenweise auf das. Lebensjahr gesenkt. Senken der Altersgrenze auf Versicherte auf das Alter Jahr Monat Januar bis Februar 1948 März bis April 1948 Mai bis Juni 1948 Juli bis August 1948 September bis Oktober 1948 November bis Dezember 1948 Januar bis Februar 1949 März bis April 1949 Mai bis Juni 1949 Juli bis August 1949 September bis Oktober 1949 November bis Dezember bis 19 Geburtsmonat / Geburtsjahr :12:06

11 Altersrente für schwerbehinderte Menschen 14_Rente_mit_67.indd Ab wann kann eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen in Anspruch genommen werden? Die Altersgrenze für eine abschlagsfreie Altersrente für schwerbehinderte Menschen wird beginnend mit dem Geburtsjahrgang 1952 stufenweise von heute auf Jahre angehoben. Gleichzeitig wird die Altersgrenze für die vorzeitige Inanspruchnahme dieser Rente von auf Jahre angehoben. Damit bleibt es bei einem maximalen Abschlag in Höhe von,8 Prozent bei der frühestmöglichen Inanspruchnahme. Wie die Anhebung im Einzelnen erfolgt, können Sie der Tabelle auf Seite 12 entnehmen :12:

12 Anhebung der Altersgrenze auf Versicherte Anhe Geburtsmonat / bung auf das Alter Inanspruch Geburtsjahr um nahme möglich Monate ab Alter Jahr Januar 1952 vorzeitige Monat Jahr Monat Februar 1952 März 1952 April 1952 Mai 1952 Juni bis Dezember _Rente_mit_67.indd 12 Gibt es Ausnahmen von der Anhebung der Altersgrenze für schwerbehinderte Menschen? Für Versicherte, die am 1. Januar 2007 als schwerbehinderte Menschen anerkannt waren und entweder vor dem 1. Januar 1955 geboren sind und vor dem 1. Januar 2007 Altersteilzeitarbeit vereinbart haben :12:

13 14_Rente_mit_67.indd 13 oder die Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Bergbaus bezogen haben, besteht weiterhin ein Anspruch auf abschlagsfreie Altersrente, wenn sie das. Lebensjahr vollendet haben. Eine vor zeitige Inanspruchnahme ist nach Vollendung des. Lebensjahres mit Abschlägen (maximal,8 Prozent) möglich. Für Geburtsjahrgänge bis 1951 bleibt es bei den bisherigen Regelungen. Wer vor dem 17. November 1950 geboren ist und spätestens am 16. November 2000 anerkannt schwerbehindert war, kann weiterhin die Altersrente für schwerbehinderte Menschen mit Jahren ohne Abschläge in Anspruch nehmen. Versicherte, die vor dem 1. Januar 1951 geboren sind und bei Beginn der Altersrente berufsunfähig oder erwerbsunfähig nach dem am 31. Dezember 2000 geltenden Recht sind, haben ebenfalls Anspruch auf Altersrente, wenn sie das. Lebensjahr vollendet haben. Auch hier ist eine vorzeitige Inanspruchnahme nach Vollendung des. Lebensjahres mit Abschlägen (maximal,8 Prozent) möglich :12:

14 Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute 14_Rente_mit_67.indd 14 Wird die Altersgrenze für die Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute auch angehoben? Ja. Für Versicherte, die nach dem 31. Dezember 1951 geboren sind, wird die Altersgrenze schrittweise auf das. Lebensjahr angehoben (siehe Tabelle Seite 15). Versicherte, die vor dem 1. Januar 1952 geboren sind, haben Anspruch auf diese Altersrente nach Vollendung des. Lebensjahres. Gibt es Ausnahmen von der Anhebung der Altersgrenze für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute? Ja. Für Versicherte, die Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Bergbaus oder Knappschaftsausgleichsleistung bezogen haben, wird die Altersgrenze von Jahren nicht angehoben :12:18

15 Anhebung der Altersgrenze auf Versicherte Anhebung auf das Alter um Monate Jahr Monat Januar 1952 Februar 1952 März 1952 April 1952 Mai 1952 Juni bis Geburtsmonat / Geburtsjahr Dezember _Rente_mit_67.indd :12:18

16 Altersrente für Frauen und Altersrente wegen Arbeitslosig keit oder nach Altersteilzeit arbeit 14_Rente_mit_67.indd 16 Gibt es Änderungen bei der Altersrente für Frauen oder bei der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit arbeit? Für die Jahrgänge vor 1952 gibt es unter bestimmten Voraussetzungen die Altersrente für Frauen und die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit noch. Für diese auslaufenden Altersrenten gibt es keine Neuregelungen. Jahrgänge ab 1952 können diese Rentenarten nicht mehr in Anspruch nehmen. Ab welchem Alter kann die Altersrente für Frauen in Anspruch genommen werden? Wenn Sie vor 1952 geboren sind, können Sie die Altersrente für Frauen frühestens mit Jahren mit 18 Prozent Abschlag in Anspruch nehmen. Hierbei handelt es sich um bereits geltendes Recht :12:26

17 Geburtsmonat / vorzeitige Abschlag bei Geburtsjahr Inanspruch- Rentenbeginn mit nahme ist mög Jahren in % lich ab Jahr bis Dezember ,0 In welchem Alter und mit welchen Abschlägen kann ich die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit in Anspruch nehmen? Die Mindestaltersgrenze für diese Altersrente steigt für Versicherte, die zwischen 1946 und 1948 geboren sind, ab 2006 in Monatsschritten auf Jahre. Hierbei handelt es sich um bereits geltendes Recht. Anhebung der Altersgrenze auf Geburtsmonat / vorzeitige Frühest- Ab- Geburtsjahr Inanspruch möglicher schlag nahme möglich vorzeitiger in % ab Alter Rentenbeginn Jahr Monat Januar 1942 bis Dezember 1945 Januar 1946 Februar ,7 Mai März ,4 Juli 1946 April ,1 September _Rente_mit_67.indd 17 18,0 März , :12:26

18 Anhebung der Altersgrenze auf Geburtsmonat / vorzeitige Frühest- Ab- Geburtsjahr Inanspruch möglicher schlag nahme möglich vorzeitiger in % ab Alter Rentenbeginn Jahr Monat Mai November 1946 Juni 16,5 Januar 1946 Juli ,2 März 1946 August , , , ,4 März Februar Januar Januar ,6 November Dezember September November ,9 Juli Oktober Mai September ,1 Mai März ,8 Juli 1947 April ,5 September 1947 Mai ,2 November _Rente_mit_67.indd , :12:26

19 ag Anhebung der Altersgrenze auf Geburtsmonat / vorzeitige Frühest- Ab- Geburtsjahr Inanspruch möglicher schlag nahme möglich vorzeitiger in % ab Alter Rentenbeginn Jahr Monat Juni Januar 1947 Juli 12,6 März 1947 August ,7 2009,4 2009,1 20,8 März Februar Januar Januar ,0 November Dezember September November ,3 Juli Oktober Mai September 20,5 Mai März 20,2 Juli 1948 April 20 9,9 September 1948 Mai 20 9,6 November 1948 Juni 20 9,3 Januar _Rente_mit_67.indd , :12:26

20 Anhebung der Altersgrenze auf Geburtsmonat / vorzeitige Frühest- Ab- Geburtsjahr Inanspruch möglicher schlag nahme möglich vorzeitiger in % ab Alter Rentenbeginn Jahr Monat Juli März 1948 August ,1 20 7,8 November Dezember 20 7,5 Januar ,4 September November Juli Oktober ,7 Mai September ,2 Monat nach Vollen dung des. Le bens Januar 1949 bis Dezember _Rente_mit_67.indd 20 jahres 7, :12:26

21 ag 14_Rente_mit_67.indd 21 Gibt es eine Vertrauensschutzregelung bei der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit arbeit? Kann die Rente dann weiterhin mit Jahren bezogen werden? Ja. Für Versicherte, die vor dem 1. Januar 1952 geboren sind und > am 1. Januar 2004 arbeitslos waren oder > deren Arbeitsverhältnis durch eine vor dem 1. Januar 2004 erfolgte Kündigung oder Vereinbarung nach dem 31. Dezember 2003 beendet wird oder > deren Arbeitsverhältnis vor dem 1. Januar 2004 beendet worden ist und die an diesem Tag beschäftigungslos waren oder > die vor dem 1. Januar 2004 Altersteilzeitarbeit vereinbart haben, > die Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Bergbaus bezogen haben, gilt Vertrauensschutz. Sie können auch weiterhin ab in Rente gehen allerdings mit Abschlägen von bis zu 18 Prozent :12:27

22 Erwerbsminderungsrenten 14_Rente_mit_67.indd 22 Was ändert sich bei den Erwerbsminderungsrenten? Bei der Erwerbsminderungsrente soll die Altersgrenze für den abschlagsfreien Renten beginn, die heute beim vollendeten. Lebens jahr liegt, grundsätzlich ebenfalls um 2 Jahre auf das vollendete. Lebensjahr angehoben werden. Wer die Erwerbsminderungsrente dann mit 64 Jahren in Anspruch nimmt, muss dies mit einem Rentenabschlag von 3,6 Pro zent, mit Jahren von 7,2 Prozent und ab dem. Lebensjahr und jünger mit dem Höchstabschlag von,8 Prozent tun. Gibt es Ausnahmen von der Anhebung des abschlagsfreien Rentenbeginns bei Erwerbsminderungsrenten? Für erwerbsgeminderte Versicherte mit 35 Pflichtbeitragsjahren bleibt es bei der heute geltenden Altersgrenze von Jahren. Ab 2024 gilt dies dann nur noch für erwerbsgeminderte Versicherte, die 40 Pflichtbeitragsjahre nachweisen können. Als Pflichtbeitragszeiten gelten grundsätzlich dieselben Zeiten wie bei der Altersrente für besonders langjährig Versicherte :12:41

23 Anhebung des abschlagsfreien Rentenbeginns tritt an die Stelle des Lebensalters von Jahren Jahren das das Bei Beginn der Rente im Lebensalter Lebensalter Jahr Jahre Monate Jahre Monate Monat vor Januar 2012 Februar 2012 März 2012 April 2012 Mai 2012 Juni bis Dezember _Rente_mit_67.indd :12:41

24 Hinterbliebenenrenten 14_Rente_mit_67.indd 24 Wirkt sich die Anhebung der Regelaltersgrenze auch auf die Witwen- oder Witwerrente aus? Ja. Auch hier wird das für den Bezug der großen Witwen- oder Witwerrente notwendige Alter erhöht. Die Altersgrenze wird abhängig vom Todesjahr des Versicherten von 2012 an beginnend stufenweise vom 45. auf das 47. Lebensjahr angehoben. Die Stufen sollen zunächst einen Monat pro Jahr (45 bis 46), dann zwei Monate pro Jahr (46 bis 47) betragen. Für Todesfälle ab dem Jahr 2029 gilt die Altersgrenze von 47 Jahren für die große Witwen- oder Witwerrente :12:48

25 Anhebung der Altersgrenze auf 47 Todesjahr des Anhebung Versicherten um Monate Jahr auf das Alter Monat ab _Rente_mit_67.indd :12:48

26 Rentenanpassung 14_Rente_mit_67.indd 26 Gibt es Änderungen bei der Renten anpassung? Der aktuelle Gesetzentwurf sieht vor, die eigentlich geplanten, aber nicht realisierten Anpassungsminderungen bei den Renten nachzuholen. Dazu soll ab 20 in Jahren, in denen sich aufgrund der Rentenanpassungsformel eine positive Rentenanpassung ergibt, diese jeweils um die Hälfte vermindert werden. Trotz des Nachholens der Anpassungsminderung soll es trotzdem noch jährlich positive Rentenanpassungen geben :12:59

27 Wir informieren. Wir beraten. Wir helfen. Beratung ganz in Ihrer Nähe Auskunfts- und Beratungsstellen: Unsere fachkun digen Mitarbeiter helfen Ihnen gern und natürlich kostenlos. Besuchen Sie uns zu einem persönlichen Gespräch. Viele Auskunfts- und Beratungsstellen sind auch Servicestellen für Rehabilitation. Hier erhalten Sie Information und Unterstützung beim Beantragen von Rehabilitationsleistungen für alle Reha-Einrichtungen der Deutschen Renten versicherung. Versichertenberater/-innen und Versichertenälteste: Die bundesweit ehrenamtlich tätigen Versicherten berater/-innen bzw. Versicherten ä ltesten beraten Sie und helfen beim Ausfüllen von Anträgen. Wo Sie uns finden: Alle Adressen finden Sie auf der Internetseite und auf den Seiten Ihres Rentenversicherungs trägers. Gern können Sie uns auch unter eine schicken. Oder Sie nutzen dazu unser Formular Kontakt im Internet. Kostenloses Service-Telefon Wählen Sie zum Nulltarif die Nummer der Deutschen Rentenversicherung: Unter erreichen Sie unsere Experten. Wir sind für Sie da: Mo-Do 7:30 Uhr bis 19:30 Uhr, Fr 7:30 Uhr bis 15:30 Uhr Internet Unter erreichen Sie uns rund um die Uhr. Sie können Vordrucke oder Broschüren herunterladen, 14_Rente_mit_67.indd :12:59

28 bequem eine Renteninformation anfordern und sich über viele Themen in der Rentenversicherung informieren. Versicherungsämter der Stadt- und Landkreise als unsere Partner In den meisten Regionen können Sie auch hier Ihren Rentenantrag stellen, Vordrucke erhalten oder Ihre Versicherungsunterlagen weiterleiten lassen. Die Träger der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg Gartenstraße 5, 735 Karlsruhe Telefon Bayern Süd Am alten Viehmarkt 2, Landshut Telefon Berlin-Brandenburg Bertha-von-Suttner-Straße Frankfurt/Oder Telefon Braunschweig-Hannover Lange Weihe 2, Laatzen Telefon Hessen Städelstraße 28, 596 Frankfurt/Main Telefon _Rente_mit_67.indd :12:59

29 Mitteldeutschland Georg-Schumann-Straße 146, Leipzig Telefon Nord Ziegelstraße 150, Lübeck Telefon Ober- und Mittelfranken Wittelsbacherring, Bayreuth Telefon Oldenburg-Bremen Huntestraße, 235 Oldenburg Telefon Rheinland Königsallee 71, Düsseldorf Telefon Rheinland-Pfalz Eichendorffstraße 4-6, Speyer Telefon Saarland Martin-Luther-Straße 2-4, 6 Saarbrücken Telefon Schwaben Dieselstraße 9, 854 Augsburg Telefon _Rente_mit_67.indd :12:59

30 Unterfranken Friedenstraße 12/14, Würzburg Telefon Westfalen Gartenstraße 194, Münster Telefon Bund Ruhrstraße 2, 709 Berlin Telefon Knappschaft-Bahn-See Pieperstraße 14-28, Bochum Telefon _Rente_mit_67.indd :12:59

31 Impressum Herausgeber: Bund Geschäftsbereich Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikation 709 Berlin, Ruhrstr. 2 Postanschrift: 704 Berlin Telefon: , Telefax: Internet: drv@drv-bund.de Fotos: Bildarchiv Bund Druck: Fa. H. Heenemann GmbH & Co., Berlin 1. Auflage (1/2007), Nr. 7 Diese Broschüre ist Teil der Öffentlichkeitsarbeit der Deutschen Rentenversicherung; sie wird grundsätzlich kostenlos abgegeben und ist nicht zum Verkauf bestimmt. 14_Rente_mit_67.indd :12:59

32 Die gesetzliche Rentenversicherung ist und bleibt die wichtigste Säule der Alterssicherung in Deutschland. Sie betreut über 50 Millionen Versicherte und mehr als 19 Millionen Rentner. Die ist der kompetente Ansprechpartner für Versicherte, Rentner und Arbeitgeber. Diese Broschüre ist Teil unseres umfangreichen Beratungsangebotes. Wir informieren. Wir beraten. Wir helfen. Die. Größe: 0 % (bei A5 > 71%) 14_Rente_mit_67.indd :13:21

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