HESSISCHER LANDTAG. Kleine Anfrage

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1 16. Wahlperiode Drucksache 16/423 HESSISCHER LANDTAG Kleine Anfrage der Abg. Margaretha Hölldobler-Heumüller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) vom betreffend Schwangerschaftskonfliktberatung in Hessen - Sicherstellung der Beratungsarbeit durch ausreichende Landesfinanzierung und Antwort der Sozialministerin Frage 1. Wie viele Beratungsstellen nach den 5 und 6 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes waren in Hessen zum Stichtag 1. Juli 2003 a) insgesamt, b) in kommunaler Trägerschaft, c) in katholischer Trägerschaft, d) in evangelischer Trägerschaft, e) in privater Trägerschaft (Einzelpersonen), f) in privater Trägerschaft (Vereine) und an welchen Standorten anerkannt? Am Jahresende 2003 waren 54 Beratungsstellen für die Beratung nach den 5 und 6 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes anerkannt, davon zwei in kommunaler Trägerschaft, 20 in evangelischer Trägerschaft und 32 in Vereinsträgerschaft (siehe Anlage 1). Zusätzlich waren 39 niedergelassene Ärzte für diese Beratung zugelassen. Frage 2. Wie viele Beratungen (Beratungsfälle) wurden jeweils in den einzelnen Beratungsstellen in den Jahren 2001 und 2002 und im ersten Halbjahr 2003 durchgeführt? Die Zahl der Beratungsfälle der einzelnen Träger im Jahr 2001 sind der Anlage 2 zu entnehmen. Die Beratungszahlen für 2002 sind in Anlage 3 enthalten. Beratungsfallzahlen für 2003 können erst im laufenden Haushaltsjahr ermittelt werden. Frage 3. In welcher Höhe und nach welchen Kriterien werden diese Beratungsstellen durch Landesmittel finanziert? Seit Beginn der Förderung von Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen in Hessen Anfang der 80er-Jahre wird diese durch Fallpauschalen gewährt. Diese Fallpauschale wird einheitlich sowohl für Beratungsfälle nach 2 als auch nach 5 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes gewährt. Sie betrug im Haushaltsjahr ,60 und im Haushaltsjahr ,55. Für neue Beratungsstellen erhielten die Träger einen geschätzten Pauschalbetrag. Die Höhe der Förderung der einzelnen Beratungsstellen ergibt sich aus den Anlagen. Frage 4. Wie hoch ist der Landesanteil in Prozent an den Gesamtkosten der jeweiligen Beratungsstellen? Bei der zugrunde gelegten anteiligen Förderung in Höhe von 50 v.h. der fiktiven Kosten eines Beratungsfalles ist der Prozentsatz der Landesmittel an den Gesamtkosten der jeweiligen Beratungsstellen außerordentlich unterschiedlich (zwischen 5 v.h. und 80 v.h., siehe hierzu Anlage 3). Dies liegt zum Teil daran, dass einzelne Träger mit dem zur Verfügung stehenden Personal auch andere Aufgaben als die durch das Schwangerschaftskonfliktgesetz definierten wahrnehmen. Andere Gründe liegen vor allem in der Eingegangen am 25. Februar 2004 Ausgegeben am 11. März 2004 Druck und Auslieferung: Kanzlei des Hessischen Landtags Postfach Wiesbaden

2 2 Hessischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/423 unterschiedlichen Zeitdauer je Beratungsfall bei den einzelnen Trägern und in dem der Zahl nach unterschiedlichen Angebot von Beratung in Gruppen. Diese Beratung in Gruppen hat sich bisher insbesondere in Schulen für die präventive Arbeit nach 2 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes als sinnvoll erwiesen. Frage 5. Wie viele Beratungsstellen sind seit Juli 2001 beantragt bzw. zugelassen worden? Zur Aufrechterhaltung der gebotenen Pluralität in der Beratungslandschaft sind seit dem Ausscheiden der katholischen Kirche aus der gesetzlich geregelten Konfliktberatung (mit erforderlichem Beratungsnachweis) seit Juli 2001 vier neue Beratungsstellen des Trägers "" in Wiesbaden, Limburg/Lahn, Darmstadt und Fulda und ein Arzt als Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen nach den 8 und 9 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes anerkannt worden. Darüber hinaus wurden keine weiteren förmlichen Anträge auf Anerkennung gestellt. Frage 6. Hat die Zulassung neuer Beratungsstellen zu einer Änderung der Finanzierung a) insgesamt, b) für die neu zugelassenen Beratungsstellen geführt? Die neu zugelassenen Beratungsstellen wurden nach dem gleichen Prinzip gefördert wie die bisher schon bestehenden. Es wurde jedoch die Möglichkeit eröffnet, diesen neuen Trägern einmalig eine Anschubfinanzierung für die Startphase ihrer Projekte in Höhe von bis zu zu gewähren. Frage 7. Aus welchen Gründen erhielt der katholische Verein "Frauenwürde" in Eschborn keine Anerkennung als Beratungsstelle? Der Verein "Frauenwürde" hatte einen Förderantrag zu einem Zeitpunkt gestellt (30. März 2000), als in Hessen ein ausreichendes Angebot an Beratungsstellen vorhanden war. Erst mit dem vollständigen Ausstieg der katholischen Kirche aus der gesetzlich geregelten Konfliktberatung hat die Landesregierung entschieden, zur Aufrechterhaltung der Pluralität in der Trägerlandschaft zusätzliche Beratungsstellen zu fördern, und dies am 13. März 2002 durch Zusage an den Träger "" zur Eröffnung von insgesamt fünf Beratungsstellen getan. Der Verein "Frauenwürde" gab mit Schreiben vom 25. März 2002 bekannt, dass er eigene Planungen in Fulda nicht weiterverfolgen wolle, aber die Möglichkeiten für den Aufbau einer Beratungsstelle im Bereich der Diözese Limburg prüfe. Am 7. Mai 2002 teilte er mit, dass der Aufbau einer Beratungsstelle in Eschborn möglich sei. Förmliche Anträge auf Förderung oder Anerkennung wurden mit diesen Schreiben nicht gestellt. Am 14. Mai 2002 wurde dem Träger mitgeteilt, dass ein über das Bestehende hinausgehendes Angebot derzeit nicht geschaffen werden soll, um die bereits vorhandene, vielfältige Trägerlandschaft nicht weiter zu zersplittern und kein Überangebot zu erzeugen. Frage 8. Gibt es in Hessen a) anerkannte und b) mit Landeszuschüssen finanzierte Beratungsstellen, die keine für einen Schwangerschaftsabbruch notwendigen Beratungsscheine nach 219 Abs. 2 ausstellen? Es gibt in Hessen Beratungsstellen, die ausschließlich Beratung nach 2 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes leisten. Diesen Beratungsstellen wurde die Anerkennung nach den 9 ff. des Schwangerschaftskonfliktgesetzes entzogen. Nach 4 Abs. 1 Schwangerschaftskonfliktgesetz tragen die Länder jedoch dafür Sorge, dass den Beratungsstellen nach den 3 und 8 dieses Gesetzes für je Einwohner mindestens eine Beraterin oder ein Berater vollzeitbeschäftigt zur Verfügung steht. Da die benannten Beratungsstellen Beratung nach 2 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes anbieten und zur Erfüllung des oben genannten Schlüssels erforderlich sind, haben auch diese Anspruch auf öffentliche Förderung ihrer Personal- und Sachkosten nach 4 Abs. 2 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes. c) Wenn ja, welche sind dies? Dieser Sachverhalt trifft auf alle Beratungsstellen der Caritasverbände Limburg und Mainz sowie des Sozialdienstes katholischer Frauen in Fulda zu.

3 Hessischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/423 3 Frage 9. a) Erachtet die Landesregierung die Höhe der Landesförderung der Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen insgesamt für ausreichend? b) Sind bezüglich der Höhe der Zuschüsse Veränderungen geplant? Die Landesregierung hat bisher die Höhe der Landesförderung bezüglich der Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen insgesamt für ausreichend gehalten. Hierzu besteht jedoch ein noch nicht abschließend geklärter Rechtsstreit mit dem Caritasverband Limburg. Des Weiteren liegt ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes Leipzig vom 3. Juli 2003 vor. Die Landesregierung prüft derzeit auf dieser Grundlage, wie eine Änderung der bisherigen Förderung aussehen müsste. Frage 10. Aus welchen Gründen plante die Landesregierung ein Gesetz über Fallpauschalen für Beratungsgespräche und wann ist mit der Umsetzung des Gesetzes zu rechnen? Siehe hierzu Antwort auf Frage 9. Frage 11. Welche Konsequenzen bezüglich der Finanzierung der hessischen Beratungsstellen wird das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes Lübeck (Az: BverwG 3 C 26.02) haben, das anerkannten Beratungsstellen eine staatliche Förderung von mindestens 80 v.h. zuerkennt? Siehe hierzu Antwort zu Frage 9. Frage 12. a) Wie ist der Sachstand des Verwaltungsklageverfahrens der Caritasverbände gegen das Land Hessen? b) Ist eine Entscheidung über diese Klage aufgrund der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes hinfällig geworden? Derzeit ist lediglich die Klage des Caritasverbandes Limburg gegen das Land Hessen noch nicht endgültig entschieden. Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. Juli 2003 wird den neuen Vorgaben dieses Urteils Rechnung zu tragen sein. Hierzu sind Vergleichsverhandlungen mit dem Trägerverband verabredet. Ob der Rechtsstreit mit dem Caritasverband Limburg dadurch geklärt werden kann, ist noch nicht absehbar. Wiesbaden, 30. Januar 2004 Silke Lautenschläger Anlagen

4 Anlage 1 Anerkannte Beratungsstellen für Schwangerschaftskonfliktberatung - Stand: Zahlungsempfänger/Träger kommunale Trägerschaft Kreisausschuss des Odenwaldkreises Kreisgesundheitsamt Landeshauptstadt Wiesbaden Amt für Soziale Arbeit -Jugendamt evangelische Trägerschaft für Frankfurt am Main im Regionalverband Frankfurt in Kurhessen-Waldeck in Kurhessen-Waldeck in Kurhessen-Waldeck Vereinsträgerschaft AKGG Kassel Kreisverband Kassel-Stadt Kreisverband Odenwaldkreis Kreisverband Schwalm-Eder Beratungsstelle in: Erbach Wiesbaden Frankfurt Alsfeld Bad Homburg Bad König-Zell Bad Schwalbach Biedenkopf Darmstadt Dieburg Dillenburg Gießen/ Grünberg Groß Gerau/ Rüsselsheim Lauterbach Limburg Nidda Offenbach/ Dreieich Schwalbach/Taunus Wiesbaden Bad Arolsen Marburg Ahnatal Kassel Eschwege Michelstadt Homberg/Efze

5 Beratungsstelle für Familien-, Ehe- und Lebensfragen Wetzlar Beratungsstelle für bewußte Elternschaft Ehe-, Familien- und Lebensberatung e.v FrauenGesundheitsZentrum Neuhofstraße Verein für Beratung und Therapie Verein für unabhängige Schwanger-schaftskonfliktberatung Wetzlar Kassel Darmstadt Fulda Gießen Limburg Wiesbaden Darmstadt Alsfeld Bad Hersfeld Bensheim Darmstadt mit Nebenstelle Großumstadt Dietzenbach Friedberg Friedrichsdorf Fulda Gießen Hanau Kassel Limburg (Nebenstelle von WI) Marburg Offenbach Rüsselsheim Schlüchtern Wiesbaden Stadtallendorf Gießen Gesamt 54

6 Anlage 2 Förderanträge 2002 und Fallzahlen 2001 Beratung gemäß Schwangerschaftskonfliktgesetz Zahlungsempfänger/Träger Kreisverband Kassel-Stadt Kreisverband Kassel-Stadt Kreisverband Kassel-Stadt Kreisverband Odenwaldkreis Kreisverband Schwalm-Eder Beratungsstelle für bewußte Elternschaft Beratungsstelle für Familien-, Ehe- und Lebensfragen Wetzlar Diözese Mainz Beratungsstelle in: Fallzahlen 5 SchwKB Ber.Stelle Fallzahlen 2 Fam.plan. Ber.Stelle Fallzahlen 2001 je Ber.Stelle Förderung 2002 je Berat.st. 49,60 je Beratungsfall Eschwege ,00 Kassel ,80 Förderung 2002 Summe je Träger 49,60 je Beratungsfall , , , , , , , , ,00 Bad Homburg ,40 Hofheim/Ts ,20 Bad Schwalbach ,40 Geisenheim ,00 (Nebenst. von BCV Bad Schwalbach) Dillenburg ,80 Limburg/Lahn ,20 Wetzlar ,20 Frankfurt/M ,40 Frankfurt/M ,00 Wiesbaden ,60 Alsfeld ,40 Darmstadt ,80 Dieburg ,80 Friedberg ,60 Gießen ,80 Heppenheim ,40 Lauterbach ,40 Offenbach (Stadt) Offenbach (Land) , , , ,40

7 Rüsselsheim , , ,80 für des ev. Regionalverbandes Frankfurt in Hessen und Nassau ,00 Alsfeld ,40 Bad Homburg ,00 Bad König ,40 Zell Bad Schwalbach ,40 Biedenkopf ,00 Darmstadt ,80 Dieburg ,00 Dillenburg ,00 Groß Gerau/ ,80 Rüsselsheim Gießen/ ,00 Grünberg in Hessen und Lauterbach ,60 Nassau Limburg ,40 Nidda ,00 Offenbach/ ,40 Dreieich Schwalbach/Ts ,20 Wiesbaden , ,20 in Kurhessen-Waldeck Bad Arolsen ,00 in Kurhessen-Waldeck Marburg ,20 in Kurhessen-Waldeck in Kurhessen-Waldeck Vellmar , ,60 Gießen ,60 Regionalverband Gießen Fulda ,00 Regionalverband Osthessen Limburg Limburg , ,00 Wiesbaden , ,00 Ehe-, Familien- und Lebensberatung , ,20 e.v FrauenGesundheitsZentrum , ,60 Neuhofstraße Haus der Volksarbeit , , ,00 Alsfeld ,60 Bad Hersfeld ,00 Bensheim ,80 Landesverband Hessen Darmstadt mit Nebenstelle Großumstadt) ,60

8 Sozialdienst Katholischer Frauen - Diözesanstelle Fulda - Sozialdienst Katholischer Frauen - Diözesanstelle Fulda - Sozialdienst Katholischer Frauen - Diözesanstelle Fulda - Sozialdienst Katholischer Frauen - Diözesanstelle Fulda - Sozialdienst Katholischer Frauen - Diözesanstelle Fulda - Sozialdienst Katholischer Frauen - Diözesanstelle Fulda - Verein für Beratung und Therapie Verein für unabhängige Schwangerschaftskonfliktberatung Summe der Förderungen "freie (u.kirchl.) Träger" HHSt Kreisausschuss des Odenwaldkreises Kreisgesundheitsamt Landeshauptstadt Wiesbaden Amt für Soziale Arbeit - Jugendamt Summe der Förderungen "kommunale Geb.körpersch." HHSt Dietzenbach , ,60 Friedberg ,00 Friedrichsdorf ,40 Fulda ,80 Gießen ,20 Hanau ,00 Kassel ,00 Marburg ,00 Offenbach ,00 Rüsselsheim ,80 Schlüchtern ,00 Wiesbaden ,00 Limburg (Nebenstelle von WI) ,40 Bad Soden ,00 Salmünster Fulda ,40 Hanau ,40 Kassel ,80 Marburg , , , , , , , , , , , , , ,60 Summe der Förderungen , , ATG 86 Beratungen ohne Förderung! Gesamt: Förderungen/Beratungsfälle

9 Anlage 3 Förderanträge 2003 und Fallzahlen 2002 Beratung gemäß Schwangerschaftskonfliktgesetz Träger Ort Beratungsstelle in: AKGG Arbeitskreis Gemeindenahe Gesundheitsversorgung ggmbh AKGG Arbeitskreis Gemeindenahe Gesundheitsversorgung ggmbh Kreisverband Eschwege Kreisverband Odenwaldkreis Kreisverband Schwalm-Eder Beratungsstelle für bewußte Elternschaft Beratungsstelle für Familien-, Ehe- und Lebensfragen Wetzlar Caritasverband für die Diözese Limburg Fallzahlen 2 Fam.plan. Ber.Stelle Fallzahlen 5 SchwKB Ber.Stelle Fallzahlen 2003 je Ber.Stelle Förderung 2003 Summe je Träger Förderung 2003 je Berat.stelle 50,55 je Beratungsfall Landesanteil bei 50 v.h. Förderung Melsungen ,85 79,46 v.h. Kassel ,85 Eschwege Eschwege , ,95 71,09 v.h. Michelstadt Michelstadt , ,15 39,76 v.h. Homberg/Efze Homberg/Efze , ,05 14,02 v.h. Kassel Kassel , ,05 80,26 v.h. Wetzlar Wetzlar , ,40 6,09 v.h. Limburg a.d. Lahn Bad Homburg ,55 Bad ,00 Schwalbach Geisenheim ,65 (Nebenst. v. BCV Bad Schwalbach) Dillenburg ,45 (Nebenst. v. Wetzlar) Hofheim/Ts ,30 Limburg/Lahn ,10 Wetzlar ,85 Frankfurt/M ,10 Frankfurt/M ,30 Wiesbaden , ,10 13 v.h. Mainz ,55 12,54 v.h. Alsfeld ,70 Darmstadt ,15 Dieburg ,55

10 für des ev. Regionalverbandes Frankfurt in Hessen und Nassau in in in in in in in in in in in in in in in in in Kurhessen-Waldeck in Kurhessen-Waldeck in Kurhessen-Waldeck in Kurhessen-Waldeck donum vitae Landesverband Südhessen Südhessen Osthessen Friedberg ,20 Gießen ,65 Heppenheim ,90 Lauterbach ,40 Offenbach (Stadt) ,30 Offenbach ,60 (Land) Rüsselsheim ,10 Mainz , , , ,95 17,11 v.h. Alsfeld (Nebenst. v. Lauterbach) ,60 Bad Homburg ,45 Bad König ,70 Zell Bad ,60 Schwalbach Biedenkopf ,60 Darmstadt ,35 Dieburg ,70 Dillenburg ,75 Groß Gerau/ Rüsselsheim ,65 Gießen/ ,70 Grünberg Lauterbach ,55 Limburg ,20 Nidda ,25 Offenbach/ Dreieich ,40 Schwalbach/Ts ,55 Wiesbaden , ,90 31,47 v.h. Kassel ,00 13,09 v.h. Bad Arolsen ,90 Marburg ,20 Vellmar ,90 Fulda ,80 Darmstadt , ,00 Darmstadt ,00 Fulda , ,00

11 Osthessen Gießen Gießen Westhessen e.v. Westhessen e.v. Ehe-, Familien- und Lebensberatung e.v FrauenGesundheits- Zentrum Neuhofstraße Haus der Volksarbeit Landesverband Landesverband Landesverband Landesverband Landesverband Hessen Landesverband Landesverband Landesverband Landesverband Landesverband Landesverband Landesverband Landesverband Landesverband Landesverband Landesverband Landesverband Landesverband Landesverband Sozialdienst Katholischer Frauen Diözesanstelle Fulda Sozialdienst Katholischer Frauen Diözesanstelle Fulda Sozialdienst Katholischer Frauen Diözesanstelle Fulda Sozialdienst Katholischer Frauen Diözesanstelle Fulda Fulda ,50 Gießen , ,00 Gießen ,30 Limburg ,00 Wiesbaden ,00 Darmstadt Darmstadt , ,65 5,35 v.h. Frankfurt , ,65 55,28 v.h , ,00 2,03 v.h. Alsfeld ,50 Bad Hersfeld ,20 Bensheim ,85 Darmstadt mit Nebenst. Großumstadt) ,90 Dietzenbach , ,50 Friedberg ,25 Friedrichsdorf ,80 Fulda ,95 Gießen ,50 Hanau ,25 Kassel ,65 Marburg ,75 Offenbach ,75 Rüsselsheim ,55 Schlüchtern ,40 Wiesbaden , ,80 47,28 v.h. Limburg (Nebenstelle von WI) ,10 Fulda ,25 18,15 v.h. Bad Soden- Salmünster ,05 Fulda ,10 Hanau ,55

12 Sozialdienst Katholischer Frauen Diözesanstelle Fulda Sozialdienst Katholischer Frauen Diözesanstelle Fulda Verein für Beratung und Therapie Verein für unabhängige Schwangerschaftskonfliktberatung Summe der Förderungen "freie (u.kirchl.) Träger" HHSt Kreisausschuss des Odenwaldkreises Kreisgesundheitsamt Landeshauptstadt Wiesbaden Amt für Soziale Arbeit -Jugendamt Summe der Förderungen "kommunale Geb.körpersch." HHSt Summe der Förderungen ATG 86 Kassel ,25 Marburg ,30 Stadtallendordorf Stadtallen , ,55 18,24 v.h. Gießen Gießen , ,40 ergibt: 79 Beratungsstellen , ,20 Erbach Erbach , ,40 23,71 v.h. Wiesbaden Wiesbaden , ,20 40,38 v.h. ergibt: 2 kommunale Be.Stell. ergibt zusammen incl. 2 Nebenstellen: 81 Beratungsstellen , , , ,80

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