Weisungen an die Erstellerfirmen von Brandmeldeanlagen (Stand Mai 2018)
|
|
- Brit Förstner
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Weisungen an die Erstellerfirmen von Brandmeldeanlagen (Stand Mai 2018) Projekte Projekte von Brandmeldeanlagen (z.b. Neuanlagen, wesentliche Erweiterungen / Änderungen mit mehr als 10 Brandmeldern oder 600 m 2 Überwachungsfläche) sind vor Ausführungsbeginn durch eine VKF-anerkannte Fachfirma für Brandmeldeanlagen der Gebäudeversicherung Luzern zur Kontrolle des Überwachungsumfangs mit dem VKF-Formular Anmeldung Brandmeldeanlagen und den Projektunterlagen in der Beilage einzureichen (BSR 4.1 Abs.1). Der Überwachungsumfang ist dem aktuellen Stand der Technik anzupassen (kein 1:1 Ersatz). Melder, Indikatoren und Brandfallsteuerung einzeln ersichtlich; Liste der Brandfallsteuerungen bei kollektiven Ansteuerungen; Matrix für Brandfallsteuerungen bei selektiven Ansteuerungen Sonderanwendungen nur mit Einwilligung der GVL. Dokumentation Fertig erstellte Brandmeldeanlagen erfordern die in der Brandschutzrichtlinie (BSR Anhang) erwähnten Dokumente wie technisches Dossier, Bedienungsanleitung, Kontrollbuch, Weisungen für Funktionskontrollen und Verhalten bei Unterbruch der BMA, Alarmierungsplan, etc. Die bereinigten, gut lesbaren Orientierungspläne für den Feuerwehreinsatz sollen einen detaillierten Überblick des überwachten Gebäudes gewähren und folgendes enthalten: Geschosspläne im Format A4/A3 im gleichen Massstab, mit Himmelsrichtungsbezeichnung (beim Feuerwehrzugang gut ersichtlich deponieren, Kopie z.h. GVL) Farbliche Gruppeneinteilung mit Bezeichnungen Brandmelder / Indikatoren (nicht zwingend, jedoch wünschenswert) Handfeuermelder Akustische Alarmierung Brandmeldezentrale / Fernsignaltableau Ansteuerungen von RWA, Lift, Lüftungsanlagen, Türen, etc. (Nachvollziehbarkeit gewährleistet) Brandmelde- wie auch Sprinkleranlage auf einem Plan integriert Flucht- und Rettungswege gemäss Fluchtwegkonzept des Eigentümers oder Betreibers vertikale Fluchtwege dunkelgrün (z.b. Treppenhäuser bis und mit Ausgang), horizontale Fluchtwege hellgrün (z.b. abgetrennte Korridore); Räume gemäss Nutzung respektive Programmierung beschriftet. Abnahme Mit dem Einreichen des VKF-Formulars Installations-Attest BMA wird bestätigt, dass die komplette Anlage und sämtliche Steuerungen überprüft wurden und den geltenden Vorschriften entsprechen. 1/8
2 Abweichungen sind im Attest aufzuführen. Bei der Abnahme durch die Gebäudeversicherung Luzern wird unter anderem folgendes vor Ort überprüft: Vollständigkeit der beim Feuerwehrzugang respektive bei der BMA Zentrale deponierten Dokumentation (BSR Anhang); Überwachungsumfang, Anordnung der installierten Melder und vorschriftsgemässer Zustand der Anlage (Inspektionsrundgang); Besonderheiten, nicht überwachte Bereiche wie Nischen, Steigzonen, SGK, etc. sowie nicht dem Stand der Technik entsprechende Installationen sind unaufgefordert dem GVL Mitarbeiter mitzuteilen sowie im Installationsattest unter Bemerkungen aufzuführen; Übermittlung der Brandmeldung auf die öffentliche Feuermeldestelle (Luzerner Polizei) respektive Störungs- und Ausschaltmeldungen mittels separatem Kriterium auf die ständig besetzte Stelle (z.b. Certas); Brandfallsteuerungen gemäss vor Ort deponierter Liste respektive Matrix (nur stichprobenweise). Beurteilung Grundsätzlich: Bei personenschutz-relevanten und pflichtigen Brandmeldeanlagen führt die GVL nach Möglichkeit periodische Kontrollen (PK) durch. Mit der Brandmeldeanlage wird gleichzeitig auch der feuerpolizeiliche Zustand des Gebäudes überprüft. Die Überprüfung der BMA durch die GVL beinhaltet ebenfalls die in der BSR (Art. 4.5) geforderte Auslegung. Den Brandmelder-Firmen werden die Ergebnisse der PK durch die GVL als Kopie mitgeteilt. Ebenfalls behalten wir uns vor, die zuständigen Brandmelde-Firmen zur PK aufzubieten. Die technologisch bedingte Verfügbarkeit kann in diesem Fall mit der alljährlichen Kontrolle durch die Brandmeldefirma beurteilt werden. Nicht durch die GVL periodisch überprüften Brandmeldeanlagen sind nach 15 jähriger Betriebsdauer gemäss definiertem Vorgehen, mittels VKF-Formular Beurteilung Brandmeldeanlagen, durch die zuständige Brandmeldefirma dem Stand der Technik entsprechend zu kontrollieren. Das ausgefüllte VKF-Formular ist der GVL zur Beurteilung und Ablage einzureichen. Vorgehen gemäss Besprechung/Sitzung vom Luzerner Regelung : Durch die BMA-Fachfirmen ist bis zum 30. Sept. des jeweiligen Jahres eine Auflistung der im Folgejahr geplanten respektive notwendigen 15-jährigen Beurteilungen elektronisch einzureichen (z.b. Excel-Liste). 2/8
3 Bis zum 30. November wird die Liste durch die Gebäudeversicherung Luzern bearbeitet und an die Fachfirmen retourniert. Aus der bearbeiteten Liste ist ersichtlich ob die Anlage als pflicht- oder als freiwillige BMA eingestuft ist. Sofern die Anlage bereits in naher Vergangenheit respektive im Folgejahr durch die GVL kontrolliert wurde/wird, ist dies ebenso erwähnt (diese Anlagen bedürfen keiner zusätzlichen Beurteilung durch die Fachfirmen). Bis Ende Dezember werden die Eigentümer/Nutzerschaft der pflichtigen Brandmeldeanlagen durch die GVL auf die gemäss Brandschutzrichtlinie Brandmeldeanlagen notwendige 15-jährige Beurteilung durch eine VKF-anerkannte Fachfirma aufmerksam gemacht (kein Aufgebot seitens GVL). Die durch die Fachfirmen geplanten Beurteilungen sind gemäss VKF-Formular BMA Beurteilung durchzuführen und allfällige Mängel zu beheben (wenn möglich innerhalb ca. 3 Monaten). Das VKF- Formular ist zur Ablage respektive Begutachtung unaufgefordert an die GVL einzureichen. Alarmierung Bei Neuanlagen und Austausch von Brandmeldezentralen ab dem : Ausschaltungen sind selbsttätig mittels separatem Kriterium an eine ständig besetzte Stelle weiterzuleiten (BSR Abs. 2). Ausserbetriebssetzung / Stilllegung Ausserbetriebssetzungen (länger als 24h) mit VKF-Formular Ausserbetriebssetzung der Feuerwehr, GVL und ständig besetzten Stelle drei Tage im Voraus melden (BSR 3.10); Stilllegung und Rückbau der BMA nur mit vorgängiger Bewilligung der GVL (BSR 3.11). Gewährleistung der Betriebsbereitschaft / Wartungsvertrag Beim Feststellen einer nicht mehr betriebsbereiten BMA ist der Betreiber durch die Brandmeldefirma schriftlich zu informieren (Kopie zu Handen Gebäudeversicherung Luzern) (BSR 5 / SES 12.1 Abs. 3); Fehlende Wartungsverträge sind jährlich der Gebäudeversicherung Luzern zu melden (BSR 5 / SES 12.1 Abs. 6) 3/8
4 Anhang BMA ohne Melder mit farbiger Gruppenumrahmung (Mindestanforderung) 4/8
5 Brandmelder ohne farbliche Gruppenumrahmung (Mindestanforderung) 0 5/8
6 BMA mit Melder und farbliche Gruppenumrahmung (wünschenswert) 6/8
7 BMA mit Sprinkler und Legende 7/8
8 Vertikale Flucht- und Rettungswege (z.b Treppenhäuser mit Vorplätzen) dunkelgrün Horizontale Flucht- und Rettungswege (z.b. abgetrennte Korridore) hellgrün 8/8
BSE 8 Technische Brandschutzanlagen Abnahmen und Kontrollen. Ungültig
BSE 8 Technische Brandschutzanlagen Abnahmen und Kontrollen Brandschutzerläuterung der Ausgabe 09/2012 1 Geltungsbereich 1 Technische Brandschutzanlagen im Sinne der Brandschutzerläuterung (BSE) sind Brandmelde-
MehrBRANDSCHUTZMUSTERWEISUNG
Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen Association des établissements cantonaux d assurance incendie Associazione degli istituti cantonali di assicurazione antincendio Brandmeldeanlagen 06.11.2015
MehrBRANDSCHUTZWEISUNG. Blitzschutzsysteme. Brandschutzbehörde
Sicherheitsdepartement Amt für Militär, Feuer- und Zivilschutz Brandschutz Schlagstrasse 87 / Postfach 5 / 6 Schwyz Telefon 0 89 5 / Telefax 0 8 7 06 BRANDSCHUTZWEISUNG Blitzschutzsysteme Brandschutzbehörde
MehrAuszug SES-Richtlinie BMA
12 12.1 Allgemeines 1 Der Geltungsbereich dieses Kapitels gilt für neu errichtete und bestehende Anlagen. 1 Der Anlageeigentümer oder -betreiber stellt die Funktionstüchtigkeit und die vorgeschriebene
MehrBRANDSCHUTZMUSTERWEISUNG
Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen Association des établissements cantonaux d assurance incendie Associazione degli istituti cantonali di assicurazione antincendio Sprinkleranlagen 06.11.2015 /
Mehr(Ausführung, Abnahme und Kontrollen)
AMT FÜR BEVÖLKERUNGS- SCHUTZ UND MILITÄR Brandschutz-Weisung Brandmeldeanlagen () (Ausführung, Abnahme und Kontrollen) Stand 1. Januar 2015 Kantonale Brandschutzbehörde Inspektionsstelle Amt für Bevölkerungsschutz
MehrBRANDSCHUTZWEISUNG. Brandmeldeanlagen. Brandschutzbehörde
Sicherheitsdepartement Amt für Militär, Feuer- und Zivilschutz Brandschutz Schlagstrasse 87 / Postfach / 6 Schwyz Telefon 0 89 / Telefax 0 8 7 06 BRANDSCHUTZWEISUNG Brandmeldeanlagen Brandschutzbehörde
MehrWartung und Unterhalt an technischen Brandschutzanlagen SiBe Tagung vom 09. September 2014
AG SiBe Tagung vom 09. September 2014 AG Inhalt Ziel Gesetze / Richtlinien Funktionskontrollen SPA / BMA Wartungsarbeiten SPA / BMA Wartung an Löscheinrichtungen Gewährleistung der Betriebsbereitschaft
MehrBRANDSCHUTZMUSTERWEISUNG
Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen Association des établissements cantonaux d assurance incendie Associazione degli istituti cantonali di assicurazione antincendio Die vorliegende Musterweisung
MehrBRANDSCHUTZWEISUNG. Sprinkleranlagen. Brandschutzbehörde
Sicherheitsdepartement Amt für Militär, Feuer- und Zivilschutz Brandschutz Schlagstrasse 87 / Postfach 5 / 6 Schwyz Telefon 0 89 5 / Telefax 0 8 7 06 BRANDSCHUTZWEISUNG Sprinkleranlagen Brandschutzbehörde
MehrPlanungshilfe GR Nr. 01 Automatische Schiebetüren
Planungshilfe GR Nr. 01 Automatische Schiebetüren Ergänzungen zu VKF Brandschutzrichtlinie 16-15d "Flucht- und Rettungswege", zu Ziffer 2.5.5 Türen: Auf eine zusätzliche Flügeltür als Fluchtweg neben der
MehrBrandschutz-Merkblatt. Massnahmen bei Ausschaltungen von Brandmelde- und Sprinkleranlagen
Brandschutz-Merkblatt Massnahmen bei Ausschaltungen von Brandmelde- und Sprinkleranlagen Ausgabe 01.01.2017 / Nr. 01.2017 1. Zweck und Ziel 1. Dieses Merkblatt dokumentiert den Konsens des Forums für
Mehr1. Allgemeine Angaben Vorhaben: Planungsgrundlagen: 2. Überwachungsumfang nach DIN 14675 (Anhang G) Schwer zugängliche Bereiche 3. Maßnahmen zur Vermeidung von Falschalarmen 4. Art und Anordnung der Brandmelder
MehrSTP 2015 «BMA» und «SPA»
STP 2015 «BMA» und «SPA» Kurt Girschweiler, Leiter Produktlinie Brand, Evak, Gas Siemens Schweiz AG, Obmann SES-Verband TAK-BMA Mitglied VKF-Fachkommission Technischer Brandschutz Agenda Informationen
MehrBRANDSCHUTZRICHTLINIE
Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen Association des établissements cantonaux d assurance incendie Associazione degli istituti cantonali di assicurazione antincendio Brandmeldeanlagen 01.01.2017
MehrÄnderungsindex SES-Richtlinie BMA gegenüber der Ausgabe
gegenüber der Ausgabe 1.6.2011 Kapitel 2 Anforderungen 2.2 Abs. 3 2.2 Abs. 4 2.2 Abs. 6 2.3 Abs. 2 & 3 2.3 Abs. 6 2.3 Abs. 7 2.3 Abs. 8 2.3 Abs. 9 2.3 Abs. 10 # neue Ausgabe Bei Selektiven Brandfallsteuerungen
MehrStadt Herne. Technische Anschlussbedingungen für Brandmeldeanlagen. Inbetriebnahmeprotokoll. Objektname: Datum: Straße: Haus.-Nr.
Stadt Herne Anlage 3 Technische Anschlussbedingungen für Brandmeldeanlagen Inbetriebnahmeprotokoll Objektname: Datum: Straße: Haus.-Nr.: Ort: PLZ: BMA Nr.: Eigentümer/in: Straße: Haus.-Nr.: Ort: PLZ: Nutzer/in:
Mehr(Planung, Ausführung, Abnahme und Kontrollen) Anerkannte Fachpersonen von der Brandschutzbehörde anerkannte Fachperson für Blitzschutzsysteme
AMT FÜR BEVÖLKERUNGS- SCHUTZ UND MILITÄR Brandschutz-Weisung Blitzschutzsysteme (Planung, Ausführung, Abnahme und Kontrollen) Stand 1. Januar 2015 Kantonale Brandschutzbehörde Amt für Bevölkerungsschutz
MehrBrandmelde- und Alarmierungskonzept
Eine Brandmeldeanlage (BMA) ist wichtiger Bestandteil des anlagentechnischen Brandschutzes. Sie dient der Branderkennung, Alarmierung und Evakuierung und damit dem Schutz von Personen und Sachwerten. Der
MehrWasserlöschanlagen Welche Anforderungen werden zukünftig an die Planung, Abnahme und Kontrolle gestellt?
Wasserlöschanlagen Welche Anforderungen werden zukünftig an die Planung, Abnahme und Kontrolle gestellt? Thomas Goetschi Goetschi Ingenieurbüro AG, 8107 Buchs Akkreditierte Inspektionsstelle nach ISO 17020
MehrRichtlinie. Einbruch- und Überfallmeldeanlagen. Teil 3: Anforderung an EMA-Fachfirmen zur SES Zertifizierung. Ausgabe-V1 /
Richtlinie Einbruch- und Überfallmeldeanlagen Verband Schweizerischer Errichter von Sicherheitsanlagen Association Suisse des Constructeurs de Systèmes de Sécurité Associazione Svizzera dei Costruttori
MehrÜBERWACHUNGS- UND ZERTIFIZIERUNGSSTELLE. der Beratungsstelle für Brand- und Umweltschutz RICHTLINIEN
ÜBERWACHUNGS- UND ZERTIFIZIERUNGSSTELLE der Beratungsstelle für Brand- und Umweltschutz RICHTLINIEN INSPEKTION VON BRANDSCHUTZANLAGEN 1 Ziel und Zweck 2 2 Definitionen und Abkürzungen 2 3 Anwendungsbereich
MehrBetriebsbereitschaft & Unterhalt Brandschutzeinrichtungen
Arbeitshilfe V.1 Betriebsbereitschaft & Unterhalt Brandschutzeinrichtungen Eigentümer- und Nutzerschaft von Bauten und Anlagen sind dafür verantwortlich, dass Einrichtungen für den baulichen, technischen
MehrBetriebsbereitschaft und Unterhalt von Brandschutzeinrichtungen
AMT FÜR BEVÖLKERUNGSSCHUTZ UND MILITÄR Betriebsbereitschaft und Unterhalt von Brandschutzeinrichtungen Version vom 30. November 2009 1 Grundlagen Brandschutznorm der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen
MehrS T A D T B E R G K A M E N - Freiwillige Feuerwehr
S T A D T B E R G K A M E N - Freiwillige Feuerwehr Anschlussbedingungen nichtöffentlicher Brandmeldeanlagen (BMA) an die Brandmeldeanlage der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bergkamen 1 ALLGEMEINES...
MehrBRANDSCHUTZ INHALT. Markus Schenk Brandschutzexperte VKF Eidg. Dipl. Elektroinstallateur. Elektrokabel in Fluchtwegen
BRANDSCHUTZ 2017 Markus Schenk Brandschutzexperte VKF Eidg. Dipl. Elektroinstallateur INHALT Elektrokabel in Fluchtwegen Revisionsschalter / Motorschutzeinrichtungen für Brandschutzeinrichtungen Brandfallsteuerungen
MehrBrandmeldeanlagen - Konzept. des. Landkreises Anhalt-Bitterfeld
Brandmeldeanlagen - Konzept des Landkreises Anhalt-Bitterfeld Köthen (Anhalt), 01.04.2014 Aktualisiert: Stand 20.02.2017 Brandmeldeanlagen Konzept nach DIN 14675 Bauvorhaben: Baumaßnahme: Bauherr: Auftraggeber:
MehrFeuerwehr- und Rettungsdienst. Hinweise und Hilfen zur Erstellung von Feuerwehrlaufkarten Vorbereitung auf den Einsatzfall
Feuerwehr- und Rettungsdienst Hinweise und Hilfen zur Erstellung von Feuerwehrlaufkarten Vorbereitung auf den Einsatzfall Stand: 01 / 2012 Inhaltsverzeichnis: - Seite - 1 Einleitung... - 1-2 Anforderungen
MehrBRANDSCHUTZRICHTLINIE
Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen Association des établissements cantonaux d assurance incendie Associazione degli istituti cantonali di assicurazione antincendio Sprinkleranlagen 01.01.2015 /
MehrFachfirmen für Brandmeldeanlagen
Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen Association des établissements cantonaux d assurance incendie Associazione degli istituti cantonali di assicurazione antincendio Fachfirmen für Brandmeldeanlagen
MehrSchöner wohnen Strasse Musterdorf. Drehbuch und Ergebnisse Integraler Test
Schöner wohnen Strasse 10 1000 Musterdorf Drehbuch und Ergebnisse Integraler Test Markus Dürrenberger Siemens Schweiz AG 17.03.2017 Impressum Objekt Auftraggeber Auftragnehmer Verfasser Kontaktdaten Schöner
MehrBRANDMELDEANLAGEN. 2. Inspektionsstelle
BRANDSCHUTZ l BRANDMELDE ANLAGEN BRANDMELDEANLAGEN Leitfaden für Eigentümer, Betreiber, Planer und Ersteller 1. Allgemeines 1.1 Grundlagen I Gebäudeversicherungsgesetz (GVG) vom 24.09.1972 (BGS 618.111)
MehrBenützung Gemeindeschuppen / Gemeindehausplatz 8. vom November Gültig ab November 2003 Nr. 0925
Benützung Gemeindeschuppen / Gemeindehausplatz 8 vom November 2003 Gültig ab November 2003 Nr. 0925 Seite 2 AUFLAGEN 1. An den bestehenden Einrichtungen dürfen keinerlei Veränderungen vorgenommen werden.
MehrBRANDSCHUTZMUSTERWEISUNG
Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen Association des établissements cantonaux d assurance incendie Associazione degli istituti cantonali di assicurazione antincendio Die vorliegende Musterweisung
MehrBrandschutz im Bestand
SICHERHEITS-Fachkongress 2013 Brandschutz im Bestand Lydia Binggeli Brandschutzexpertin VKF, Projektleitung bei BDS Security Design AG Brandschutz im Bestand Agenda Notwendigkeit / Problemstellungen Rechtliche
MehrS T A D T B E R G K A M E N - Freiwillige Feuerwehr -
S T A D T B E R G K A M E N - Freiwillige Feuerwehr - Anschlussbedingungen nichtöffentlicher Brandmeldeanlagen (BMA) an die Brandmeldeanlage der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bergkamen 1 Allgemeines...3
MehrTechnische Aufschaltbedingungen
Landkreis Emmendingen Technische Aufschaltbedingungen für die Aufschaltung von Brandmeldeanlagen an die Integrierte Leitstelle Emmendingen Stand: 1. Januar 2011 Landratsamt Emmendingen Technische Aufschaltbedingungen
MehrWeisung. über automatische Brandmeldeanlagen (Feuermeldeanlagen)
Weisung über automatische Brandmeldeanlagen (Feuermeldeanlagen) Weisung für automatische Brandmeldeanlagen Seite 2/5 1. Inhaltsverzeichnis Nr. Inhalt Seite 1. Inhaltsverzeichnis 2 2. Allgemeines 3 3. Aufbau
MehrErkennen Alarmieren Steuern
Erkennen Alarmieren Steuern vom Rauchwarnmelder zur BMA Reinhard Eberl-Pacan Vortrag Brandschutz Akademie Berlin Fasanenstraße 44 in 10719 Berlin-Wilmersdorf Tel. +49 700 900 950 Fax: +49 30 8700 800 940
MehrKonzept für die Brandmeldeanlage nach DIN 14675
TAB für Brandmeldeanlagen in der Stadt Wetzlar Anlage B Seite 1 von 7 Konzept für die Brandmeldeanlage nach DIN 14675 Objektnummer : 06 5 32 1. Allgemeine Anlagen Objekt Straße / Haus-Nr.: PLZ / Ort :
MehrDruckbelüftungsanlage (DBA) Einreichung
Anhang 2: Formblatt zur Einreichung einer DBA Druckbelüftungsanlage (DBA) Einreichung 1 Objekt Standort Bezeichnung Nutzung 2 Anlagenbetreiber Name 3 Anlagenplaner Name 4 Errichterfirma Name 5 Anlage Konzept
MehrBrandmelde- und Alarmierungskonzept nach DIN für Planungsgespräch Feuerwehr
Projekt: Projektnummer: Ort und Datum Planungsgespräch: Geplante Fertigstellung: Teilnehmer Planungsgespräch Feuerwehr: Verteiler (E-Mail): Kontaktdaten Firma (Name, Adresse) Ansprechpartner (Name, Telefon,
MehrBrandmeldeanlagen, RWA und Sprinkleranlagen - wann was wie? Kombinationen?
4. HolzBauSpezial Akustik & Brandschutz 2013 Brandmeldeanlagen, RWA und Sprinkler - wann, was, wie R. Matthes 1 Brandmeldeanlagen, RWA und Sprinkleranlagen - wann was wie? Kombinationen? Roland Matthes
MehrDas Türkonzept-Engineering und Tür-Management in 3 Phasen: Planung, Umsetzung, Service
Das Türkonzept-Engineering und Tür-Management in 3 Phasen: Planung, Umsetzung, Service Vorstellung BST Sicherheitstechnik AG Gründung 1987 spezialisiert auf Türkonzept-Engineering / Tür-Management flexibel
MehrFläche und Energie. Leistungsbeschreibung
Ausgabedatum 002012 Ersetzt Version -- Gültig ab 002012 Vertrag Vertrag betreffend Kollokation FDV Vertrag betreffend Fläche und Gebäudeinfrastruktur Vertrag betreffend Fläche und Gebäudeinfrastruktur
MehrS T A D T B E R G K A M E N - Freiwillige Feuerwehr
S T A D T B E R G K A M E N - Freiwillige Feuerwehr Anschlussbedingungen nichtöffentlicher Brandmeldeanlagen (BMA) an die Brandmeldeanlage der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bergkamen 1 ALLGEMEINES...
MehrFeuerwehr Gladbeck. Feuerwehrplan
Bedingungen für die Erstellung und den Betrieb privater Brandmeldeanlagen vom 01.10.1976 in der Neufassung vom 01.09.2000. 1.0 Einrichtungsantrag Einen Antrag auf Einrichtung eines Hauptmelders, mit oder
MehrInspektionsstelle Typ A
Inspektionsstelle Typ A Rechtsperson bsafe Brandschutz GmbH Dückegasse 7/1/100c, 1220 Wien Internet www.bsafe.at Ident 0261 Standort bsafe Brandschutz GmbH Dückegasse 7/1/100c, 1220 Wien Datum der Erstakkreditierung
MehrLagepläne (Orientierungspläne) für automatische Brandmelde- und Löschanlagen
Amt für Feuerschutz des Kantons St.Gallen Davidstrasse 37, 9001 St.Gallen Tel. 058 229 70 30 / www.gvasg.ch Prävention Weisung W 201 Lagepläne (Orientierungspläne) für automatische Brandmelde- und Löschanlagen
MehrReglement zur Benutzung von Informatikmitteln und zur Überwachung des Vollzugs
GEMEINDE BIRRWIL KANTON AARGAU Reglement zur Benutzung von Informatikmitteln und zur Überwachung des Vollzugs Inhaltsverzeichnis Seite Geltungsbereich Funktionsbezeichnungen Zweck Persönliche Verantwortung
MehrRichtlinie zur Durchführung von Räumungsübungen. an der TU Kaiserslautern
Richtlinie zur Durchführung von Räumungsübungen an der TU Kaiserslautern Inhalt Seite 1 Zweck und Anwendungsbereich 1 2 Beteiligte Abteilungen und Personen 1 3 Information / Schulung 2 4 Durchführung der
MehrAbstimmungsnachweis zum Konzept der BMA nach Abschnitt 5 DIN 14675
Abstimmungsnachweis zum Konzept der BMA nach Abschnitt 5 DIN 14675 (Dieses Konzept befreit den Betreiber / Planer und den Errichter nicht von weiteren und notwendigen bauordnungsrechtlichen sowie Gebäude-
MehrInhalt. Gewährleistung der Betriebssicherheit von Brandfallsteuerungen
Gewährleistung der Betriebssicherheit von Brandfallsteuerungen 1 Mario Venturini Brandschutzexperte Swissi AG mario.venturini@swissi.ch 044 217 43 92 2 Inhalt Rechtsgrundlagen heute Relevanz der BFS für
MehrKonzept für die Brandmeldeanlage nach DIN 14675
TAB für Brandmeldeanlagen im LDK Anlage B Seite 1 von 7 1. Allgemeine Angaben Konzept für die Brandmeldeanlage nach DIN 14675 Objektnummer: 06 5 32 Objekt: Straße / Haus-Nr.: PLZ / Ort: Bauherr: Straße
MehrFachfirmen für Sprinkleranlagen
Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen Association des établissements cantonaux d assurance incendie Associazione degli istituti cantonali di assicurazione antincendio Fachfirmen für Sprinkleranlagen
MehrAnschlussbestimmungen
Anschlussbestimmungen für Brandmeldeanlagen in der Feuerwehreinsatzleitstelle (FEL) des Landkreises Uelzen Stand 02-2012 1 Inhaltsverzeichnis: 1. Allgemeines 3 1.1 Geltungsbereich und Zweck der Anschlussbestimmungen
MehrTAB Landkreis Lörrach
ORDNUNG TAB Landkreis Lörrach ANHANG A - Vereinbarung FSD Anhang A - Vereinbarung FSD Vereinbarung über den Betrieb eines Feuerwehrschlüsseldepots, eines Freischaltelementes sowie einer Feuerwehrinformationszentale
MehrBetriebshandbuch PROMATRIX SYSTEM. Mobile Audio Concert Sound Fixed Installation Pro Entertainment. Deutsch
Betriebshandbuch PROMATRIX SYSTEM Mobile Audio Concert Sound Fixed Installation Pro Entertainment Deutsch 1 BASISDATEN ZUR ANLAGE Sprachalarmanlage gemäß DIN VDE 0833-4 Elektroakustisches Notfallwarnsystem
MehrBrandsicherheitswachdienst. Lernziele:
1 Lernziele: - Gesetzliche Grundlagen - Grundsätzliches zu einer Brandsicherheitswache - Aufgaben einer Brandsicherheitswache - Grundsätzliches zu einer Brandmeldeanlage - Feuerlöscher 2 Gesetzliche Grundlagen:
MehrAlarmorganisation Stand:... (gemäß DIN 14675: ; Ziffer 5)
Alarmorganisation Stand:... (gemäß DIN 14675: 2003-11; Ziffer 5) zugehörig zum Objekt:...... ÜE-Nr...... aufgestellt von:......... Nr. Abschnitt Beschreibung / Informationen Bemerkungen Teil A: Technische
MehrFachtagung VBSF 2016 Tissot Arena Biel-Bienne
Fachtagung VBSF 2016 Tissot Arena Biel-Bienne Urs Käser, Leiter Support Prävention und Intervention Gebäudeversicherung Bern I 07.10.2016 Bisherige Erfahrung mit den BSV-VKF 2015 Gilt das Motto «So gut
MehrBRANDSCHUTZRICHTLINIE
Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen Association des établissements cantonaux d assurance incendie Associazione degli istituti cantonali di assicurazione antincendio Brandmeldeanlagen 01.01.2015
MehrAnschlussbestimmungen
Anschlussbestimmungen für Brandmeldeanlagen in der Feuerwehreinsatzleitstelle (FEL) des Landkreises Uelzen Stand 02/2016 1 Inhaltsverzeichnis: 1. Allgemeines 3 1.1 Geltungsbereich und Zweck der Anschlussbestimmungen
MehrStadt Koblenz. Technische Anschlussbedingungen. für die Aufschaltung und Erweiterung von Brandmeldeanlagen
Stadt Koblenz Technische Anschlussbedingungen für die Aufschaltung und Erweiterung von Brandmeldeanlagen Stadtverwaltung Koblenz - Amt für Brand- und Katastrophenschutz - Schlachthofstraße 2 12 56073 Koblenz
MehrBHE Bundesverband Sicherheitstechnik e.v.
BHE Bundesverband Sicherheitstechnik e.v. Hinweise zur Umsetzung von brandschutztechnischen Anforderungen an Leitungsanlagen bei der Alarmierung durch Brandmeldeanlagen (BMA), Hausalarmanlagen (HAA) und
MehrTECHNISCHES DOSSIER FÜR BLITZSCHUTZANLAGEN BLITZABLEITER
TECHNISCHES DOSSIER FÜR BLITZSCHUTZANLAGEN BLITZABLEITER Vor Beginn der Arbeiten an die betreffende kantonale Stelle einreichen Es wird nur die letzte Version auf unserer Internetseite akzeptiert Obligatorische
MehrAbnahmeprotokoll für Brandmeldeanlagen zur Aufschaltung auf die IRLS-Zwickau
Anlage C Abnahmeprotokoll für Brandmeldeanlagen zur Aufschaltung auf die IRLS-Zwickau Der erste Teil des Formulars (bis einschließlich Allgemeine Angaben lit. e) ist durch den Antragsteller vor Abnahme
MehrVdS VdS-Richtlinien für Brandmeldeanlagen. Brandmelderzentralen. Anforderungen und Prüfmethoden. VdS 2540 : (02)
VdS-Richtlinien für Brandmeldeanlagen VdS 2540 Brandmelderzentralen Anforderungen und Prüfmethoden VdS 2540 : 2010-12 (02) Herausgeber und Verlag: VdS Schadenverhütung GmbH Amsterdamer Str. 172-174 50735
MehrSpital, Anzahl Betten
1 Betreiber der Brandmeldeanlage (Anschlusswerber) Straße/Gasse: Postleitzahl: Tel: 2 Die Errichtung der Brandmeldeanlage mit Anschaltung ans TUS - Netz erfolgt behördlich vorgeschrieben Bescheidzahl:
MehrBSM 9 Ortsfeste Rauchverdrängungsanlagen (RVA) Ungültig
BSM 9 Ortsfeste Rauchverdrängungsanlagen (RVA) Brandschutzmerkblatt der gültig ab 09/2012 Inhaltsverzeichnis 1 Anwendungsbereich... 1 2 Verbindlichkeit... 1 3 Grundlagen... 2 4 Verfahren... 2 4.1 Allgemeines...
MehrWirkmatrix und das wahre Leben. Teil 3: Bestimmungsgemäßes Zusammenwirken mit anderen Anlagen Wirk-Prinzip-Prüfung (WPP)
Wirkmatrix und das wahre Leben Teil 3: Bestimmungsgemäßes Zusammenwirken mit anderen Anlagen Wirk-Prinzip-Prüfung (WPP) Bestimmungsgemäßes Zusammenwirken mit anderen Anlagen Flughafen Berlin Brandenburg
MehrAnhang 3: Antrag auf Anschaltung an die Empfangszentrale der BEREICHSALARMZENTRALE FEUERWEHR ST.PÖLTEN - STADT
16 Antrag Der Anschlusswerber (Brandmeldeanlagenbetreiber) bestätigt die Vollständigkeit und Richtigkeit aller angegebenen Daten und nimmt die Bedingungen der TRVB S 114 und des Anschaltevertrags (Anhang
MehrGemeinde Zeiningen. Reglement. zur Benutzung von Informatikmitteln und zur Überwachung
Gemeinde Zeiningen Reglement zur Benutzung von Informatikmitteln und zur Überwachung des Vollzugs vom 5. September 2016, gültig ab 1. Oktober 2016 Gemeinde Zeiningen 2 Reglement zur Benutzung von Informatikmitteln
MehrWas tun, wenns brennt
Was tun, wenns brennt Löschgeräte müssen immer gut zugänglich sein. Richtig vorbereitet sein Ein Feuer kann überall ausbrechen. Merken Sie sich die Fluchtwege und Standorte der Löschgeräte. Im Notfall
MehrRichtlinien für Brandmeldeanlagen Anschlussbedingungen für den Ostalbkreis - ausgenommen Stadt Schwäbisch Gmünd -
Richtlinien für Brandmeldeanlagen Anschlussbedingungen für den Ostalbkreis - ausgenommen Stadt Schwäbisch Gmünd - Inhaltsverzeichnis: 1. Allgemeines 1.1 Einrichtung und Betrieb 1.2 Bestandteile der Brandmeldeanlagen
Mehr5 Beschreibung des Objekts (Mehrfachnennung möglich; zutreffendes ankreuzen bzw. ausfüllen) Altersheim, Anzahl Betten: Spital, Anzahl Betten:
1 Betreiber der Brandmeldeanlage (Anschlusswerber) Straße/Gasse: Postleitzahl: Tel: 2 Die Errichtung der Brandmeldeanlage mit Anschaltung ans TUS - Netz erfolgt behördlich vorgeschrieben Bescheidzahl:
MehrWegleitung Wahlplakate
Wegleitung Wahlplakate Ausgabe: März 2018 INHALTSVERZEICHNIS 1 Ausgangslage... 1 2 Geltungsbereich... 1 3 Bewilligung... 2 4 Zugelassene Gesuchsteller... 2 5 Verkehrssicherheit... 2 6 Aufstellzeitpunkt
MehrErgänzende Anschlusshinweise für private Brandmeldeanlagen im Bereich der Stadt Ennepetal
Feuerwehr der Stadt Ennepetal Wehrstr. 20, 58256 Ennepetal Vorbeugender Brandschutz Tel.: 02333 65957-0 Ergänzende Anschlusshinweise für private Brandmeldeanlagen im Bereich der Stadt Ennepetal Die im
MehrAnschlussbedingungen für die Aufschaltung von Brandmeldeanlagen innerhalb des Stadtgebietes Herzogenrath
Anschlussbedingungen für die Aufschaltung von Brandmeldeanlagen innerhalb des Stadtgebietes Herzogenrath Stand: 21.02.2018 Revisionsstand: 21.02.2018 - Anpassung unter Äußere Form 27.02.2018 - Anpassung
MehrP. Kirchhoff/PIXELIO. Leitfaden für die feuerpolizeiliche Eigenüberprüfung von besonderen Gebäuden
P. Kirchhoff/PIXELIO Leitfaden für die feuerpolizeiliche Eigenüberprüfung von besonderen Gebäuden Informationsblatt der MA 36 06/2016 Allgemeines Dieser Leitfaden wurde zur effizienten Umsetzung der Eigenüberprüfung
MehrGebäudesicherheit: Brandschutz. Checkliste
1 Gestützt auf Artikel 3a in Verbindung mit Artikel 6 Arbeitsgesetz sowie Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz ist der Arbeitgeber (Kanton) für den Erlass von betriebsspezifischen Massnahmen im Brand- und Personenschutz
MehrRichtlinien für Brandmeldeanlagen mit Anschluß an die Feuerwehr -Anschlußbedingungen der Feuerwehr Ulm-
Stadt Ulm Feuerwehr ulm STADT ULM FEUERWEHR 89070 ULM Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz Keplerstraße 38 89073 Ulm Sachbearbeitung Herr Hartberger Telefon (0731) 161-7121 Vermittl.(0731) 161-7102 Telefax
MehrRichtlinien für Brandmeldeanlagen mit Anschluss an die Feuerwehr
Richtlinien für Brandmeldeanlagen mit Anschluss an die Feuerwehr Anschlussbedingungen der Stadt Ostfildern Inhaltsverzeichnis: 1 Allgemeines 1.1. Einrichtung und Betrieb 1.2. Bestandteile der Brandmeldeanlagen
MehrVerordnung über den vorbeugenden Brandschutz (VVB)
Verordnung über den vorbeugenden Brandschutz (VVB) (vom 8. Dezember 2004) 1 Der Regierungsrat, gestützt auf 14 Abs. 1 des Gesetzes über die Feuerpolizei und das Feuerwehrwesen vom 24. September 1978 3,
MehrBRANDSCHUTZ - INSPEKTORAT. Leitfaden Erstellung von einfachen Brandschutzplänen. Legende. Glossar
BRANDSCHUTZ - INSPEKTORAT Gemäss der VKF-Brandschutzrichtlinie 11-15de Qualitätssicherung im Brandschutz sind grundsätzlich für sämtliche Bauten und Anlagen Brandschutzpläne zu erstellen. Bei Einfamilienhäusern,
MehrSPRINKLERANLAGEN WEISUNG Januar 2015
SPRINKLERANLAGEN WEISUNG 0.08. Januar 05 Gebäudeversicherung Kanton Zürich Thurgauerstrasse 56 Postfach 8050 Zürich T 044 308 F 044 303 0 info@gvz.ch www.gvz.ch INHALTSVERZEICHNIS GELTUNGSBEREICH 5 BEGRIFFE
MehrMerkblatt: zur Erstellung von Feuerwehrlaufkarten im Landkreis Groß-Gerau
Merkblatt: zur Erstellung von Feuerwehrlaufkarten im Landkreis Groß-Gerau Einleitung Dieses Merkblatt dient zur Festlegung und Klarstellung wie und nach welchen gesetzlichen Vorgaben, Feuerwehrlaufkarten
MehrVerordnung über den vorbeugenden Brandschutz (VVB)
861.12 Verordnung über den vorbeugenden Brandschutz (VVB) (vom 8. Dezember 2004) Der Regierungsrat, gestützt auf 14 Abs. 1 des Gesetzes über die Feuerpolizei und das Feuerwehrwesen vom 24. September 1978,
Mehr1 Allgemeine Bestimmungen
8.5. Verordnung über die Kontrolle der Feuerungsanlagen mit Heizöl «Extra leicht» und Gas (VKF) vom.0.00 (Stand 0.0.05) Der Regierungsrat des Kantons Bern, gestützt auf Artikel 7 Buchstabe d des Gesetzes
Mehr2 Die Errichtung der Brandmeldeanlage mit Anschaltung ans TUS - Netz erfolgt behördlich vorgeschrieben Bescheidzahl: freiwillig
1 Betreiber der Brandmeldeanlage (Anschlußwerber) Straße/Gasse: Postleitzahl: Ort: Tel: 2 Die Errichtung der Brandmeldeanlage mit Anschaltung ans TUS - Netz erfolgt behördlich vorgeschrieben Bescheidzahl:
MehrZürcher Steuerbuch Nr. 30/211 elektronische Erfassung und Aufbewahrung von Steuerakten Vernichtung von Papierakten
Zürcher Steuerbuch Nr. 30/211 elektronische Erfassung und Vernichtung von Papierakten Weisung der Finanzdirektion über die elektronische Erfassung und sowie die Vernichtung von Papierakten (ab Steuerperiode
MehrWas passiert wenn was passiert?
Was passiert wenn was passiert? Brandschutztechnische Beschreibung und Organisation für das Objekt BB Unterweisung entsprechend 14 ASchG Oktober 2014 DI Markus FELLNER, MSc Ziel Die Nutzer sollen die technischen
MehrVerordnung EG 1013/2006 des Europ. Parlaments und des Rates vom über die Verbringung von Abfällen (VVA)
Verordnung EG 1013/2006 des Europ. Parlaments und des Rates vom 14.06.2006 über die Verbringung von Abfällen (VVA) Allgemeine Informationspflichten (Art. 18 VVA) Informationspflichten, Geltungsbereich
Mehr