Ziele der Partnerschaften zwischen Schutzgebiet und Partnerbetrieb sind:
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- Werner Weiß
- vor 8 Jahren
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1 Leitfaden für neue Partner-Initiativen Gliederung 1) Was ist eine Partner-Initiative? 2) Mindeststandards für Partner-Initiativen 3) Schritt für Schritt zur Partner-Initiative 4) Ansprechpartner/Adressen 1) Was ist eine Partner-Initiative? Durch eine Partner-Initiative gehen die Schutzgebietsverwaltung und ein zumeist touristisch geprägter, regional ansässiger Betrieb eine vertraglich geregelte Kooperation ein. Ziel ist eine engere Zusammenarbeit zwischen den Parteien, die eine nachhaltige Regionalentwicklung nach sich ziehen soll. Zudem dient sie dem Zwecke der Akzeptanzsteigerung für den Nationalpark/ Naturpark/ das Biosphärenreservat bei der einheimischen Bevölkerung sowie bei politischen Entscheidungsträgern. Auch die Gäste sollen durch gut geschulte Gastgeber und Betriebe, die sich mit ihrer Nationalen Naturlandschaft identifizieren, besser informiert und sensibilisiert werden. Durch die Partnerschaft soll ein Netzwerk sowohl mit der Schutzgebietsverwaltung als auch unter den beteiligten Partnerbetrieben geschaffen werden. Der Schwerpunkt der bestehenden Partner-Initiativen liegt auf touristisch geprägten Betrieben, wie z. B. Beherbergungs- und Gastronomiebetrieben, Kommunen, Reiseveranstaltern, Bahnen, Wald-, Watt- und Gästeführern, Tourismusorganisationen, Reedereien etc. Jede Initiative sollte offen für weitere Kategorien sein, die sich unter dem Slogan Urlaub bei unseren Partnern wiederfinden können. Ziele der Partnerschaften zwischen Schutzgebiet und Partnerbetrieb sind: Identifikation mit den Zielen und Leitsätzen der Nationalen Naturlandschaft Erhaltung und Schutz der Nationalen Naturlandschaft Schaffung eines Benefits für die Partner und eines Mehrwertes für den Gast Nutzung der Partnerschaft für das Innen- und Außenmarketing Enge Zusammenarbeit und Kommunikation, Vernetzung Sensibilisierung und Information der Gäste Gegenseitige Wertschätzung und Respekt Stärkung qualitativ besonders hochwertiger und nachhaltiger Tourismusangebote Der Aufbau und die Pflege einer Partner-Initiative erfordern von der Verwaltung eines Schutzgebiets eine gebührende Aufmerksamkeit, die erfahrungsgemäß den Umfang einer Personalstelle einnimmt. Leitfaden für neue Partner-Initiativen 1
2 2) Mindeststandards für Partner-Initiativen Die im Folgenden aufgeführten bundesweit abgestimmten Mindeststandards wurden für alle Partner-Initiativen in den Nationalen Naturlandschaften entwickelt. Den Verwaltungen der Nationalparks (NLP), Biosphärenreservate (BR) und Naturparks (NRP) wird empfohlen ihre Partner-Initiativen nach diesen Mindeststandards zu entwickeln und diese einzuhalten. Des Weiteren werden zu den einzelnen Mindeststandards Empfehlungen gegeben, die in einzelnen Partner-Initiativen schon erfolgreich umgesetzt und mit denen gute Erfahrungen gemacht worden sind. a) Schriftliche Vereinbarung/Vertrag (zwischen der jeweiligen Verwaltung und dem Partner) Die Vereinbarung/der Vertrag über eine Partnerschaft sollte mindestens eine Erklärung zum Selbstverständnis als Partner, gegenseitige Rechte und Pflichten der Verwaltung und des Partners sowie weitere Punkte wie beispielsweise die Vertragsdauer, Gebühren und Kündigungsgründe enthalten. Es sollten in der Vereinbarung darüber hinaus individuell auf den Partner abgestimmte kurz-, mittel- und langfristige Entwicklungsziele dargelegt werden. Diese müssen periodisch überprüft werden, um eine Weiterentwicklung der Partner zu erreichen sowie eine gewisse Dynamik zu generieren. b) Kooperationsaktivitäten Von den Verantwortlichen der Partner-Initiativen wird erwartet, dass sie an den Sitzungen der EUROPARC AG Partner der Nationalen Naturlandschaften teilnehmen und für andere Partner-Initiativen offen sind. Interessierten soll Auskunft über die Partner-Initiativen gegeben werden können. Die Kooperationen zwischen Initiativen und Partnern lassen sich durch Besuche (und Gegenbesuche) bei anderen Initiativen verstärken. Durch diesen Kontakt können Erfahrungen ausgetauscht und andere Nationale Naturlandschaften kennengelernt werden. c) Vergaberat/Beratungsgremium Der Vergaberat/das Beratungsgremium hat über die Zertifizierung als Partner des NLPs, BRs oder NRPs in der Gruppe zu beraten und zu entscheiden. Er sollte aus Personen verschiedener Bereiche bestehen (z. B. Schutzgebietsverwaltung, Tourismus aus der Region, Gemeinde). Weiterhin hat er die gemeinsame Weiterentwicklung der Initiative zur Aufgabe z. B. von Kriterien und Verfahren. Leitfaden für neue Partner-Initiativen 2
3 Im Vergaberat/Beratungsgremium sollten zudem mind. 2 Partner enthalten sein, die alle 2-3 Jahre von allen anderen Partnern z. B. auf einem Partner-Jahrestreffen gewählt werden. Die Meinung und Ideen der Partner, die somit eine Doppelfunktion einnehmen, sind für die Weiterentwicklung sehr wichtig. d) Eigene Internetseite oder Unterseite der jeweiligen Internetseite des NLPs, BRs oder NRPs Die Internetseite sollte Informationen über die Partner-Initiative, u. a. für Touristen sowie für (potenzielle) Partner des NLPs, BRs oder NRPs beinhalten (z. B. auch die Antragsunterlagen, Erläuterungen zum Prozedere der Anerkennung etc.) und zur Verbreitung der bundesweiten Dimension dieser Qualitätsinitiative dienen, u. a. durch Verlinkung auf die Internetseite Ein interner Bereich mit Logindaten auf der Internetseite ermöglicht es den Partnern exklusive Informationen und Termine, zudem Fotos sowie das Logo in allen Varianten zum Downloaden und Verwenden zu beziehen. e) Bundesweite Mindestanforderungen für Kriterienkataloge der Partner- Initiativen In dem Kriterienkatalog bzw. Fragebogen für die Bewerber einer Partnerschaft sollten die Kriterien aus den Bereichen Identifikation, Umweltorientierung und Regionalität sowie Qualität und Service (siehe Dokument Bundesweite Mindestanforderungen für Kriterienkataloge der Partner-Initiativen auf enthalten sein. Diese sollten vom Bewerber im Großen und Ganzen erfüllt werden, zudem sollten Zertifizierungsinstrumente genutzt werden, die einen Mindeststandard im Bereich Umweltorientierung nachweisen. Es wird empfohlen, dass potenzielle Partner einen Fragebogen zu den Kriterien ausfüllen, der Pflichtaspekte und Zusatzaspekte enthält. Der Fragebogen sollte so gestaltet sein, dass die Bewerber auch Aspekte offen kommentieren müssen und nicht nur mit einer Unterschrift eine Absichtserklärung formulieren. Beispielfragen: Bitte begründen Sie kurz, weshalb Sie sich um eine Partnerschaft bewerben. Mit welchen Zielen der NNL identifizieren Sie sich? Bitte begründen Sie Ihre Aussage kurz. Leitfaden für neue Partner-Initiativen 3
4 f) Einheitliche Bezeichnung der Partner und Verwendung des Partner-Logos Die Initiative und die Partner sollten sich Nationalpark-Partner, Biosphärenreservats-Partner oder Naturpark-Partner nennen. Das bundesweit abgestimmte Logo sollte von der Initiative sowie von den Partnern nach den Designvorgaben von EUROPARC Deutschland gestaltet und verwendet werden (Bezug möglich über EUROPARC Deutschland zu 27,50 EUR brutto). Die Vergabe des Logos erfolgt erst nach Prüfung aller (Antrags-) Unterlagen und einem positiven Votum der AG und von EUROPARC Deutschland. Es wird empfohlen eine einheitliche Bezeichnung zu wählen, um den Wiedererkennungswert auch in anderen NNLs zu erhöhen, dies gilt auch für das Logo. g) Auftritte der Partner-Initiativen im Corporate Design (CD) der Nationalen Naturlandschaften Die Partner-Initiative sollte das Design der Nationale Naturlandschaften für die Internetseite, Printprodukte etc. nutzen. Die einzelnen Partner dürfen dieses Design nicht verwenden, sondern nur das Logo. Entsprechende Bestimmungen, wie die Partnerbetriebe das Partner-Logo zu verwenden haben, sind dem CD-Manual auf zu entnehmen (Grundlagen/Qualitätszeichen/Die Partner-Marke) und können über bei EUROPARC Deutschland angefragt werden. Beispiel: Homepages der Partner-Initiativen Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer, Kellerwald-Edersee und des Müritz-Nationalparks Weitere Maßnahmen zur Gründung einer Partner-Initiative: Leitfaden für neue Partner-Initiativen 4
5 h) Prüfungen in den Betrieben Nach Eingang des ausgefüllten Kriterienkatalogs bei der Schutzgebietsverwaltung erfolgt eine Überprüfung des Bewerbers vor Ort. Diese Prüfung sollte durch ein Mitglied des Vergaberates (am besten der Ansprechpartner aus der Verwaltung) und ggf. durch eine neutrale Person aus einem externen Unternehmen (z. B. aus dem Bereich Tourismus, Qualität) durchgeführt werden. Danach sollte ein Protokoll erstellt und an den Vergaberat weitergegeben werden. 3) Schritt für Schritt zur Partner-Initiative Im Folgenden wird in drei Phasen Schritt für Schritt aufgezeigt, welche Punkte bis hin zu einer fertigen Partner-Initiative durchgeführt werden sollten. Die Phasen können optional um weitere Schritte erweitert werden, sodass die folgende Auflistung eine grobe Übersicht des Procederes darstellt. Generell ist ausreichend Personal für alle drei Phasen notwendig, vor allem jedoch in der Aufbauphase (siehe Schritt 3). Der (finanzielle) Aufwand ist aus diesem Grund nicht zu unterschätzen. Aufbauphase 1 Ggf. Durchführung eines Workshops/Veranstaltung (mit Interessensabfrage) 2 Benennung eines Verantwortlichen/Organisators aus der Verwaltung 3 Unterstützung durch ein externes Büro/reg. Touristiker 4 Abstimmung mit EUROPARC AG Partner der NNL 5 Erstellung eines Gesamtkonzeptes 6 Zusammenstellung eines Vergaberates und erste Sitzung 7 Entwicklung eines Kriterienkatalogs/Fragebogens 8 Entwicklung eines Vertrages/Vereinbarung 9 Organisation einer Prüfkommission 10 Berechnung einer evtl. jährlichen Gebühr 11 Abgleich des Gesamtkonzeptes der Partner-Initiative mit den bundesweiten Mindeststandards und -kriterien 12 Anerkennung als Partner-Initiative durch die AG und EUROPARC Deutschland 13 Gestaltung des Partner-Logos (z. B. über EUROPARC Deutschland) 14 Erstellen einer Internetseite der Partner-Initiative mit Verlinkung auf die bundesweite Homepage Leitfaden für neue Partner-Initiativen 5
6 Bewerbungen und Zertifizierungen 11 Information über Initiative an mögliche Partner weitergeben (z. B. Pressemitteilungen, Termine für Infoveranstaltungen) 12 Überprüfung erster Bewerbungsunterlagen 13 Durchführung von Vor-Ort-Prüfungen und Erstellung eines Protokolls 14 Diskussion über Anerkennung des Bewerbers im Vergaberat 15 Gestaltung einer Urkunde und Druck 16 Organisation und Durchführung einer Zertifizierungsveranstaltung mit Vertragsunterzeichnung und Urkundenübergabe (und einer gemeinsamen Feier) Durchführung- und Weiterentwicklung 17 Organisation und Durchführung eines Partner-Jahrestreffens 18 Durchführung von gemeinsamen Marketingmaßnahmen 19 Ggf. Überprüfung jährlicher Entwicklungsziele 20 Kontinuierliche Pflege und Weiterentwicklung (hoher Personaleinsatz) z. B. Entwicklung von Kriterienkatalogen für neue Betriebskategorien, Eintrag als Qualitätsinitiative im Deutschlandtourismus beim DTV (über inspektour), Abstimmung und Austausch mit anderen Partner-Initiativen (Teilnahme an AG-Sitzungen) 4) Ansprechpartner/Adressen Weitere Informationen zu bestehenden Partner-Initiativen finden Sie unter: Folgende Personen/Institutionen können Ihnen bei dem Aufbau und der Entwicklung einer Partner-Initiative weiterhelfen: Fragen zu den Nationalen Naturlandschaften allgemein: Stephanie Schubert EUROPARC Deutschland e.v. Pfalzburger Str. 43/44 D Berlin Tel (0) Fax + 49 (0) heike.friedrich-hoelscher@europarc-deutschland.de Leitfaden für neue Partner-Initiativen 6
7 Fragen zu den bundesweiten Mindeststandards für Partner-Initiativen, deren Überprüfung und zum Aufbau einer Initiative: Ulrike Sassenberg inspektour GmbH - Das Tourismus- und Freizeitinstitut Osterstraße 124 D Hamburg Tel. +49 (0) Fax +49 (0) ulrike.sassenberg@inspektour.de Fragen rund um die AG Partner der NNL : Heike Lange Sprecherin der AG Partner der NNL Amt Biosphärenreservat Südost-Rügen Circus Putbus Tel (0) Fax + 49 (0) h.lange@suedostruege.mvnet.de Matthias Kundy Stellvertr. Sprecher der AG "Partner der NNL" Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein Schloßgarten Tönning Tel (0) Fax.+ 49 (0) matthias.kundy@lkn.landsh.de Leitfaden für neue Partner-Initiativen 7
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