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1 revierbezogener bschussplan bschussplan für Schalenwild, mit usnahme des Schwarzwildes llgemeine Information Mit diesem Formular beantragen Sie den revierbezogenen bschuss von Schalenwild, mit usnahme des Schwarzwildes, in Ihrem Jagdgebiet. Empfangsstelle Zuständige ezirksverwaltungsbehörde Hinweise zum usfüllen lle mit einem Stern * gekennzeichneten Felder sind jedenfalls auszufüllen. ngaben zum Jagdgebiet * Eigenjagdgebiet *: Genossenschaftsjagdgebiet *: ntragstellende Person (Jagdpächter/in, bei Jagdgesellschaften: Jagdleiter/in) nrede * Frau Herr Titel vorgestellt Vorname * Familienname * Titel nachgestellt Geburtsdatum Jagdgesellschaft *

2 dresse Straße * Hausnummer * bis Stiege Tür Postleitzahl * Ort * Kontaktdaten Telefon * ngaben zum Jagdgebiet * Gesamtausmaß: ha; davon Wald: ha, sonstiges Grünland (Äcker, Wiesen, Weiden, unprod. Flächen): ha, Gewässer: ha, und Flächen, auf denen die Jagd ruht: ha. esondere für den bschuss bedeutsame Verhältnisse (, Hegevereinbarungen, besondere Kulturen, Intensivkulturen und dergleichen): Wildschadenssituation (verursacht durch der bschussplanung unterliegendes Schalenwild) * llgemeine eschreibung der Wildschadenssituation: nzahl der bekannt gewordenen Wildschadensfälle und Entschädigungshöhe:

3 usmaß der geschädigten Flächen, deren Kulturgattung und rt der Schädigung: Schädigende Wildart: Erläuterungen Der bschussplan ist bis 31. März des ersten, vierten und siebten Jahres der laufenden Jagdperiode in zweifacher usfertigung der ezirksverwaltungsbehörde vorzulegen. Er hat pro Wildart je eine eilage zu enthalten. Kann der Verpächter/die Verpächterin die ngaben hinsichtlich der Wildschadenssituation nicht bestätigen, so hat er bzw. sie bis 31. März des ersten, vierten und siebten Jahres der laufenden Jagdperiode der ezirksverwaltungsbehörde einen ericht unter Verwendung eines bschussplanformulares vorzulegen. Die ngaben über Wildschäden beziehen sich nur auf Schäden, welche von Wildarten, die der bschussplanung unterliegen, verursacht wurden. ei Wildschäden durch andere Wildarten (z.. Schwarzwild) wird auf die estimmungen des 100 NÖ JG verwiesen. Schalenwild (eilagen): In der Rubrik sind der durchgeführte bschuss und das der letzten drei Jahre einzutragen. Rubrik : Die Grundlage für den bschussantrag ist die Wildschadenssituation und der bisher durchgeführte bschuss. Wildstandsverringerungen sind durch erhöhten bschuss von weiblichem Wild anzustreben. Der bschussantrag ist auf ein Geschlechterverhältnis von etwa 1:1 abzustellen. Das Hauptgewicht des bschusses ist in der jüngsten ltersklasse vorzusehen. Diese nträge gelten bei Schalenwild als bschussverfügung, sofern die ezirksverwaltungsbehörde den Parteien des Verfahrens nicht bis längstens 30. pril des ersten, vierten und siebten Jahres der laufenden Jagdperiode eine Entscheidung über eine anderslautende bschussverfügung zustellt. Die Zuordnung in eine bestimmte ltersklasse ist wie folgt vorzunehmen: 1. Rehböcke, die das 2. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: Jährlinge, 2. Lebensjahr vollendet haben: Ältere öcke; 2. Rothirsche, die das 5. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: Klasse III, 5. Lebensjahr vollendet und das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: Klasse II, 10. Lebensjahr vollendet haben: Klasse I; 3. Damhirsche, die das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: Klasse III, 3. Lebensjahr vollendet und das 9. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: Klasse II, 9. Lebensjahr vollendet haben: Klasse I;

4 4. Sikahirsche, die das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: Klasse III, 3. Lebensjahr vollendet und das 8. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: Klasse II, 8. Lebensjahr vollendet haben: Klasse I; 5. Gamsböcke, die das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: Klasse III, 3. Lebensjahr vollendet und das 8. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: Klasse II, 8. Lebensjahr vollendet haben: Klasse I; 6. Gamsgeißen, die das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: Klasse III, 3. Lebensjahr vollendet und das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: Klasse II, 10. Lebensjahr vollendet haben: Klasse I; 7. Muffelwidder, die das 4. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: Jugend, 4. Lebensjahr vollendet haben: Ältere Widder. eilagen * Es sind eilagen zu folgenden Wildarten angeschlossen: Rehwild Rotwild Damwild Sikawild Gamswild Muffelwild nmerkung nmerkung llgemeine Hinweise Datenschutz llgemeine Informationen nach rtikel 13 DSGVO Gemäß rt. 13 der Datenschutz-Grundverordnung möchten wir Sie informieren, dass die von Ihnen bekannt gegebenen personenbezogenen Daten (elektronisch) verarbeitet werden. Detaillierte Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, Ihren Rechten als betroffene Person einer Datenverarbeitung sowie zum eschwerderecht bei der Datenschutzbehörde sind im Internet unter abrufbar.

5 Hinweise zur Übermittlung ezirkshauptmannschaft: itte laden Sie das ausgefüllte und wenn nötig unterschriebene Formular über das Online-Formular llgemeines nbringen hoch und wählen Sie als Dienststelle die zuständige ezirkshauptmannschaft aus! itte laden Sie im Formular die erforderlichen eilagen hoch! Magistrat: itte übermitteln Sie den ntrag samt eilagen an Ihr zuständiges Magistrat.

6 eilage Rehwild eilage Rehwild bschussplan für Rehwild Die bschussverfügung gilt bis zum Ende der für die einzelnen Wildarten allenfalls über das Jahresende hinaus festgesetzten Schusszeiten. Rehwild Ältere öcke Jährlinge Geißen Kitze Summe Rehwild bschussantrag bschussantrag bschussantrag Dieser vorgelegte bschussplan gilt als bschussverfügung, sofern die ezirksverwaltungsbehörde nicht bis längstens 30. pril des ersten, vierten und siebten Jahres der laufenden Jagdperiode eine Entscheidung über die bschussverfügung zustellt.

7 eilage Rotwild eilage Rotwild bschussplan für Rotwild Die bschussverfügung gilt bis zum Ende der für die einzelnen Wildarten allenfalls über das Jahresende hinaus festgesetzten Schusszeiten. Rotwild Hirsche I II III Tiere Kälber Summe Rotwild bschussantrag bschussantrag bschussantrag Dieser vorgelegte bschussplan gilt als bschussverfügung, sofern die ezirksverwaltungsbehörde nicht bis längstens 30. pril des ersten, vierten und siebten Jahres der laufenden Jagdperiode eine Entscheidung über die bschussverfügung zustellt.

8 eilage Damwild eilage Damwild bschussplan für Damwild Die bschussverfügung gilt bis zum Ende der für die einzelnen Wildarten allenfalls über das Jahresende hinaus festgesetzten Schusszeiten. Damwild Hirsche I II III Tiere Kälber Summe Damwild bschussantrag bschussantrag bschussantrag Dieser vorgelegte bschussplan gilt als bschussverfügung, sofern die ezirksverwaltungsbehörde nicht bis längstens 30. pril des ersten, vierten und siebten Jahres der laufenden Jagdperiode eine Entscheidung über die bschussverfügung zustellt.

9 eilage Sikawild eilage Sikawild bschussplan für Sikawild Die bschussverfügung gilt bis zum Ende der für die einzelnen Wildarten allenfalls über das Jahresende hinaus festgesetzten Schusszeiten. Sikawild Hirsche I II III Tiere Kälber Summe Sikawild bschussantrag bschussantrag bschussantrag Dieser vorgelegte bschussplan gilt als bschussverfügung, sofern die ezirksverwaltungsbehörde nicht bis längstens 30. pril des ersten, vierten und siebten Jahres der laufenden Jagdperiode eine Entscheidung über die bschussverfügung zustellt.

10 eilage Gamswild eilage Gamswild bschussplan für Gamswild Die bschussverfügung gilt bis zum Ende der für die einzelnen Wildarten allenfalls über das Jahresende hinaus festgesetzten Schusszeiten. Gamswild öcke Geißen I II III I II III Kitze Summe Gamswild bschussantrag bschussantrag bschussantrag Dieser vorgelegte bschussplan gilt als bschussverfügung, sofern die ezirksverwaltungsbehörde nicht bis längstens 30. pril des ersten, vierten und siebten Jahres der laufenden Jagdperiode eine Entscheidung über die bschussverfügung zustellt.

11 eilage Muffelwild eilage Muffelwild bschussplan für Muffelwild Die bschussverfügung gilt bis zum Ende der für die einzelnen Wildarten allenfalls über das Jahresende hinaus festgesetzten Schusszeiten. Muffelwild Ältere Widder Jugend Schafe Lämmer Summe Muffelwild bschussantrag bschussantrag bschussantrag Dieser vorgelegte bschussplan gilt als bschussverfügung, sofern die ezirksverwaltungsbehörde nicht bis längstens 30. pril des ersten, vierten und siebten Jahres der laufenden Jagdperiode eine Entscheidung über die bschussverfügung zustellt.

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