Durchblick durch den Förderdschungel Aktuelle Förderprogramme von Bund und Land für die Elektromobilität in Unternehmen

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1 Durchblick durch den Förderdschungel Aktuelle Förderprogramme von Bund und Land für die Elektromobilität in Unternehmen Rüdiger Brechler, EnergieAgentur.NRW Klimaschutz und Energieeffizienz in Unternehmen 1

2 Netzwerk Brennstoffzelle und Wasserstoff, Elektromobilität der Gegründet im April 2000 als Netzwerk Brennstoffzelle und Wasserstoff In 2017 Integration der seit 2009 laufenden Aktivitäten der Projektleitstelle Modellregion Elektromobilität NRW Technologieplattform zur Unterstützung der Entwicklung und Markteinführung von H2, BZ und Emob 450 Mitglieder (H2/BZ) und 100 Projektpartner (Emob) 2

3 Netzwerk Brennstoffzelle und Wasserstoff, Elektromobilität der Batterieelektrische Projekte 83 Projekte in über 50 Städten (seit 2010) weitere in Vorbereitung Zusammenarbeit von ca. 130 Projektpartnern Insgesamt: ca Fahrzeuge, ca Ladepunkte H2- und Brennstoffzellenprojekte 130 Projekte ca. 150 Mio. Fördervolumen über 230 Mio. Gesamtinvest 3

4 Elektromobilität in Deutschland: aktueller Stand Quelle: ZDM des Modellregionenprogramms (IVV) 4

5 Elektromobilität in Deutschland: aktueller Stand Quelle: ZDM des Modellregionenprogramms (IVV) 5

6 Landesförderung Elektromobilität Quelle: BAFA 6

7 AGENDA I. Neu: Landesprogramm Emissionsarme Mobilität II. Verbessertes Kreditprogramm NRW.BANK III. Neu: Wettbewerb Modellstadt/ Modellregion Wasserstoffmobilität 7

8 Landesprogramm Emissionsarme Mobilität Ladeinfrastruktur Fördertatbestände Elektrofahrzeuge Umsetzungskonzepte 8

9 Was brauchen wir wo in welcher Form? Regelmäßiges (Nacht)Laden Schnellladen Zwischendurchladen Stromform AC DC AC + DC Landes-Förderprogramm Bundes-Förderprogramm Landes-Förderprogramm 9

10 Landesprogramm Emissionsarme Mobilität Kommunen 80% der Ausgaben, max EUR (Wallbox) bzw. max EUR (Ladesäule) pro Ladepunkt Ladeinfrastruktur (Wallbox und Ladesäule) Privatpersonen/ Unternehmen Betriebshof/ Garage 50% der Ausgaben, max EUR (Wallbox) bzw. max EUR (Ladesäule) pro Ladepunkt Unternehmen/ Privatpersonen Öffentlich zugänglich (mind. 12h werktags) 50% der Ausgaben, max EUR pro Ladepunkt Voraussetzung: Bezug von Grünstrom oder aus eigener EE-Anlage 10

11 Grünstrom für geförderte Ladeinfrastruktur Mindestgröße der EE-Anlage (Nennleistung): 2 kw für Normalladung 15 kw für Schnellladung Grünstrom - Kriterium Kriterien für Grünstrom: 100 % Erneuerbare Energien Entwertung von Herkunftsnachweisen beim UBA Förderung von Neuanlagen: Mind. 0,1 Ct/kWh (0,2 Ct/kWh bei < kwh/a) müssen in Bau von EE-Anlagen oder zur Förderung Klimaschutz/Energiewende investiert werden Mind. 33 % des Strom aus Neuanlagen < 6 a Nachweis über Label oder über Bestätigung des Energieversorgers 11

12 Landesprogramm Emissionsarme Mobilität Kommunen Elektrofahrzeuge BEV: Förderung bis zu 40% der Anschaffungskosten Elektrofahrzeuge (Fahrzeugklassen L6E, L7E, M1, N1, N2 sowie E-Lastenfahrräder) Elektrofahrzeuge FCEV: Förderung bis zu 60% der Anschaffungskosten NEU: Leasing Zuschuss analog zu Kauf, max. bis Höhe Anzahlung Unternehmen, Kommunen und Privatpersonen NEU: Elektrolastenfahrräder: Förderung von 30 bis 60% der Anschaffungskosten Nutzlast von mindestens 70 kg Privatpersonen nur in von NO X - Grenzwertüberschreitung betroffenen Städten 12

13 Landesprogramm Emissionsarme Mobilität Umsetzungskonzepte Inhalte des Konzeptes, z.b.: Analyse (z.b. Flottenauslastung, Bedarfsplanung) Ladeinfrastrukturplanung (z.b. Standortverteilung, Platzbedarf, Lastmanagement) Beratung hinsichtlich Fahrzeugtypen Finanzielle und rechtliche Aspekte Kommunen Förderung bis zu 80% der Ausgaben Max EUR NEU: Vermieter/ Flottenbetreiber/ Arbeitgeber Förderung bis zu 50% der Ausgaben Max EUR 13

14 AGENDA I. Neu: Landesprogramm Emissionsarme Mobilität II. Verbessertes Kreditprogramm NRW.BANK III. Neu: Wettbewerb Modellstadt/ Modellregion Wasserstoffmobilität 14

15 Verbesserte Konditionen Kreditprogramm NRW.BANK Zielgruppe: gewerbliche Unternehmen, Freiberufler, kommunale und gemeinnützige Unternehmen NRW.BANK. Elektromobilität Einsatzbereich: Erwerb von Fahrzeugen ohne Verbrennungsmotor (z.b. Elektrolokomotiven, -stapler), Weitere Investitionen (z.b. Ladeinfrastruktur) Forschung und Entwicklung Rahmenbedingungen: ab EUR bis 5 Mio. EUR Ab 0% (abhängig von Bonität) 4 Jahre oder 10 Jahre inkl. 2 Tilgungsfreijahre 15

16 AGENDA I. Neu: Landesprogramm Emissionsarme Mobilität II. Verbessertes Kreditprogramm NRW.BANK III. Neu: Wettbewerb Modellstadt/ Modellregion Wasserstoffmobilität 16

17 Neu: Wettbewerb Modellkommune/ Modellregion Wasserstoffmobilität

18 Zielsetzung Umsetzung wasserstoffbasierter Mobilität in die Praxis in NRW Incl. Erzeugung, Verteilung und Speicherung Aktivierung von privaten Investitionen Nutzung der Fördermittel des Bundes

19 Unterstützung in der Projektqualifizierung Förderung eines Feinkonzeptes z.b. zu technischen, rechtlichen, wirtschaftlichen Machbarkeiten der jeweiligen Umsetzungsideen bis zu Euro Zuschussförderung bei 50 bis 80% Förderquote auch Prozesssteuerung, Management und Beratungsleistungen

20 Zeitablauf und Verfahren Start des Wettbewerbs Grobkonzept Juryentscheid: Bekanntgabe von bis zu 3 erfolgreichen Grobkonzepten zur Förderung Feinkonzept (Förderung bis Euro je Konzept) Juryentscheid: Bekanntgabe der Modellkommune/ Modellregion Wasserstoffmobilität

21 Bundesförderprogramme Elektromobilität Quelle: BAFA 21

22 Umweltbonus Elektromobilität (BAFA) Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine Gefördert wird der Erwerb (Kauf oder Leasing) eines neuen Fahrzeuges der Klassen M1 und N1 bzw. N2 Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge auf 2x2.000 für ein BEV oder FCEV (0 g CO2-Emission) und 2x1.500 für einen Plug-In Hybrid (weniger als 50 g CO2/km) Verfahren: 1. Stufe (Antrag): Elektronischer Antrag und Kauf- oder Leasingvertrag bzw. die verbindliche Bestellung hochladen Nach positiver Prüfung ergeht ein Zuwendungsbescheid 2. Stufe (Verwendungsnachweis): Die Rechnung und ein Nachweis für die Zulassung des Fahrzeugs (Zulassungsbescheinigung Teil I und II) ist hochzuladen Nach positiver Prüfung erfolgt die Auszahlung des Bundesanteils auf das Konto Quelle: BAFA 22

23 Förderrichtlinie Elektromobilität des BMVI Antragsberechtigt: Kommunen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, sofern die Kommune bestätigt, dass die Maßnahme Teil eines kommunalen Elektromobilitätskonzeptes ist Gefördert wird der Kauf Elektrofahrzeuge und dazugehöriger LIS EU Fahrzeugklassen M1-M3 (Pkw/Busse) und N1-N3 (Nfz) Hybridfahrzeuge mit mind. 50 km elektrischer Reichweite oder eine CO2 Emission von < 50 g/km Mindestens zwei Fahrzeuge pro Antrag außer bei den EG- Fahrzeugklassen M2, M3, N2, N3 und Sonderfahrzeugen 23

24 Förderrichtlinie Elektromobilität des BMVI Förderfähig sind die Mehrausgaben eines Elektro- Neufahrzeugs gegenüber einem vergleichbaren konventionellen Fahrzeug Förderquoten von 40 % - 90 % wirtschaftlich tätige Unternehmen: 40 %, KMU Bonus von 10 % bzw. 20 %, sofern das Vorhaben anders nicht durchgeführt werden kann Kommunen: 75 %, bei finanzschwachen Kommunen: 90 % Antragstellung aktuell nicht möglich. Antragsphase am abgelaufen. Nächste Antragsphase in 2019 Weiter Infos: 24

25 Sofortprogramms Saubere Luft Ziel: Beitrag zur kurzfristigen Verbesserung der Luftqualität in Städten und die nachhaltige Entlastung der Gemeinden und ihrer Bürger Konzentration der zusätzlichen Fördermittel auf Kommunen mit NO2-Grenzwertüberschreitungen Nutzung von bestehenden Förderprogrammen, um schnelles Handeln zu ermöglichen, z. B. Förderrichtlinie Elektromobilität des BMVI: Antragsberechtigt: Kommunen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die ihre Fahrleistung überwiegend in einer NOx-belasteten Kommunen erbringen Weiter Infos: 25

26 Weitere Förderungen und Vergünstigungen Quelle: BAFA 26

27 Weitere Förderungen beim Kauf Förderprogramme der Energieversorger in NRW Bis zu Zuschuss zu E-Fahrzeuge über lokale Energieversorger: Übersicht: Zinsgünstige Darlehen möglich über die KfW-Bank Umwelt/Finanzierungsangebote/Umweltprogramm-( )/ Zinsgünstige Darlehen speziell für E-Mobilitätsthemen z. T. über regionale Banken 27

28 Förderungen und Vergünstigungen bei der Steuer 10 Jahre Kfz-Steuerbefreiung für BEV und FCEV (nicht für Hybride) teuerverguenstigung/elektrofahrzeuge/elektrofahrzeuge_node.html Laden von privaten Elektrofahrzeugen beim Arbeitgeber stellt keinen geldwerten Vorteil dar Dienstwagenbesteuerung: Vergünstigungen für E-Fahrzeuge abhängig von Kapazität der Batterie und Erstzulassung Vergünstigungen von 250 /kwh Batteriekapazität bis max bei Berechnung des geldwerten Vorteils (Stand 2018) 28

29 Förderungen und Vergünstigungen bei der Nutzung Elektromobilitätsgesetz (Gültig seit Ende September 2015) Gibt Kommunen folgende Möglichkeiten: für Elektrofahrzeuge besondere Parkplätze an Ladestationen im öffentlichen Raum zu reservieren, Parkgebühren für diese Fahrzeuge zu reduzieren oder zu erlassen, Elektrofahrzeuge von bestimmten Zufahrtsbeschränkungen auszunehmen, die zum Beispiel aus Gründen des Schutzes vor Lärm und Abgasen angeordnet werden und einzelne Busspuren für gekennzeichnete Fahrzeuge zu öffnen. Die konkrete Entscheidung liegt im Ermessen der jeweils zuständigen kommunalen Straßenverkehrsbehörde. Neue Kennzeichen bzw. Plaketten für E-Fahrzeuge : Quelle: Bundesverband solare Mobilität (BSM) 29

30 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Dipl.-Ing. Rüdiger Brechler Klimaschutz und Energieeffizienz in Unternehmen Kasinostraße 19-21, Wuppertal Tel.: Copyright: Manuel Gloger, Düsseldorf Dr.-Ing. Bingchang Ni Netzwerk Brennstoffzelle und Wasserstoff, Elektromobilität Roßstraße 92, Düsseldorf Tel.: Website: ElektroMobilität NRW ist eine Dachmarke des NRW-Wirtschaftsministeriums. Unter dieser Marke werden sämtliche Elektromobilitäts-Aktivitäten des Landes gebündelt. Unter diesem Dach arbeiten das Kompetenzzentrum ElektroMobilität NRW und die EnergieAgentur.NRW im Auftrag des NRW-Wirtschaftsministeriums an der Fortentwicklung der Elektromobilität in NRW gefördert durch den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). 30

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