Monitoring der Entwicklungen Kommunaler Leistungen nach dem SGB II und zentraler Kontextdaten 2009

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1 Benchmarking der mittelgroßen Großstädte der Bundesrepublik Deutschland Monitoring der Entwicklungen Kommunaler Leistungen nach dem SGB II und zentraler Kontextdaten 2009 Bericht; Stand:

2 Benchmarking der mittelgroßen Großstädte der Bundesrepublik Deutschland Bericht 2009 B R A U N S C H W E I G B R E M E R H A V E N Impressum C H E M N I T Z D A R M S T A D T K A S S E L L A N D E S H A U P T S T A D T K I E L L U D W I G S H A F E N A M R H E I N E R L A N G E N M A I N Z O B E R H A U S E N S A L Z G I T T E R Erstellt für: Benchmarkingkreis der Mittelgroßen Großstädte der Bundesrepublik Deutschland Das con_sens-projektteam: Michael Klein Christina Welke Titelbild: Christof Gottschalk Consulting für Steuerung und soziale Entwicklung GmbH Rothenbaumchaussee 11 D Hamburg Tel.: Fax: consens@consens-info.de 2

3 Inhaltsverzeichnis e 1. Rahmenbedingungen im Berichtsjahr Anmerkungen zum Bericht Ausrichtung des vorliegenden Berichts Methodische Anmerkungen Kennzahlentypen Zur Datenlage Allgemeine Kennzahlen Kontextinformationen Merkmal erwerbsfähiger Hilfebedürftiger Transferleistungsdichte in 2009 insgesamt Personen und Bedarfsgemeinschaften im SGB II Dichten von Leistungsberechtigten und Veränderungen gegenüber dem Vorjahr Altersstruktur Geschlecht Leistungsbezug und Einkommen Ausgaben für Leistungen nach dem SGB II insgesamt Kommunale Ausgaben für Kosten der Unterkunft Kommunale Ausgaben zu Abweichenden Leistungen nach 23 (3) 1-3 SG B II Leistungen nach 16a SGB II Zusammenfassung der Ergebnisse Ausblick Anhang

4 e i Abb. 1: Einwohnerentwicklung 2007 bis Abb. 2: Zahl der sozialversicherungspflichtig am Wohnort Beschäftigten (Dichte) Abb. 3: Definition Status arbeitslos Abb. 4: Verhältnis von Einwohnern, SGB II-Leistungsempfängern und Arbeitslosen SGB II-Leistungsempfängern Abb. 5: Gesamttransferleistungsdichte Abb. 6: Dichte der Leitungsbezieher im SGB II Abb. 7: Veränderung der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften im SGB II Abb. 8: Altersspezifische Dichten Abb. 9: Abb. 10: Altersspezifische Dichten von erwerbsfähigen und nichterwerbsfähigen Hilfebedürftigen Dichte der Hilfebedürftigen zwischen 0 bis unter 15 Jahren pro altersgleiche Einwohner Abb. 11: Anteil der Zugänge (Personen) nach Alter Abb. 12: Anteil der Abgänge(Personen) nach Alter Abb. 13: Anteil der Alleinerziehenden Abb. 14: Anteil der BG mit anrechenbarem Einkommen Abb. 15: Zugänge von Aufstockern Abb. 16: Veränderung der kommunalen Gesamtausgaben Abb. 17: Kommunale Ausgaben pro Leistungsbezieher Abb. 18: Kennzahl 26.2 Gesamtausgaben für SGB II-Leistungen pro EW Abb. 19: Kommunale Kosten für Unterkunft Abb. 20: Ausgaben für KdU pro Bedarfsgemeinschaft Abb. 21: Durchschnittlich anerkannte KdU Abb. 22: Abb. 23: Abb. 24: Abbildungsverzeichnis Prozentuale Veränderung der durchschnittlich anerkannten Miet- und Mietnebenkosten Ausgaben für Erstausstattung Wohnung, Bekleidung sowie mehrtägige Klassenfahrten Ausgaben je ehb für Schuldnerberatung, Suchtberatung und psychosoziale Betreuung Abb. 25: Anteil der Zugänge an allen BGs Abb. 26: Anteil der Abgänge an allen BGs

5 Abkürzungen Abb. Alg ARGE a.v.e. BG Bj. BA ehb EW HLU KdU KeZa LB nef SGB U 25 Vj. zkt Abbildung Arbeitslosengeld Arbeitsgemeinschaft nach 44b SGB II Außerhalb von Einrichtungen Bedarfsgemeinschaft Berichtsjahr Bundesagentur für Arbeit Erwerbsfähige Hilfebedürftige Einwohnerinnen und Einwohner Hilfe zum Lebensunterhalt Kosten der Unterkunft Kennzahl Leistungsberechtigte/r Nicht erwerbsfähige Hilfebedürftige Sozialgesetzbuch Altersklasse der 15 bis unter 25-jährigen Leistungsempfänger Vorjahr Zuständiger kommunaler Träger 3

6 1. Rahmenbedingungen im Berichtsjahr Die Berichtslegung erfolgt in diesem Jahr unter den Einwirkungen der Wirtschaftsund Finanzkrise. Dabei kommen verschiedene Mechanismen zum Tragen, für Leistungen im Rahmen des SGB II häufig verzögert zur konjunkturellen Entwicklung, da der Großteil der unmittelbar von Arbeitslosigkeit Betroffenen in der ersten Phase als Bezieher und Bezieherinnen des Arbeitslosengeld I in den Zuständigkeitskreis des SGB III fällt. Neben Arbeitsplatzverlusten werden Beendigungen der Abhängigkeit von staatlichen Transferleistungen zugunsten einer Vollerwerbsstelle erschwert, zudem können geringere Entlohnungen dazu führen, dass mehr Menschen neben ihrem Erwerbslohn auf zusätzliche Leistungen zur Sicherstellung des Lebensunterhalts angewiesen sind. Der Anstieg der Zahl der Leistungsberechtigten im SGB II hat also unterschiedliche Gründe und ist nicht alleine auf den Zugang von vormals nach dem SGB III leistungsberechtigten Personen zurückzuführen. Wirtschaftskrise tangiert Themenkreis des Berichts Nach der Statistik der BA stieg die Arbeitslosenquote ab März 2009 gegenüber dem Vorjahr. Bezogen auf alle zivilen Erwerbspersonen stieg die Arbeitslosenquote nur für die alten Bundesländer, in den neuen Bundesländern stieg sie nicht. Interessant ist die unterschiedliche Entwicklung der Geschlechter. Die Arbeitslosenquote steigt für Männer in beiden Teilen Deutschlands, in den alten Bundesländern ist der Anstieg allerdings stärker. Die Arbeitslosenquote der Frauen ist in den alten Bundesländern gleichbleibend. In den neuen Bundesländern sinkt sie um 1% und fällt damit erstmals seit der Wende unter die Arbeitslosenquote der Männer. Beim Vergleich der Entwicklungen in den westund ostdeutschen Bundesländern ist allerdings zu beachten, dass die Arbeitslosigkeit in Ostdeutschland nach wie vor deutlich höher als die Arbeitslosigkeit in Westdeutschland ist. Ostdeutschland ist außerdem nach wie vor von einem Bevölkerungsrückgang der Personen im erwerbsfähigen Alter betroffen. Dazu kommt, dass die direkten Auswirkungen der wirtschaftlich problematischen Bedingungen hauptsächlich in den exportorientierten Standorten vorzufinden sind, die vornehmlich in Westdeutschland liegen. Arbeitslosenquote Berichtsschwerpunkt werden weiterhin die Aspekte des SGB II sein, die einer kommunalen Steuerungsmöglichkeit zugänglich sind. Aktive Leistungen nach dem SGB II sind Schwerpunkt der Zuständigkeit der Agentur für Arbeit und werden von dort durch ein eigenes Ziel- und Controllingsystem gesteuert. Kommunale Steuerungsmöglichkeiten Auch wenn die Kommunen mit den Arbeitsagenturen eine ARGE gebildet haben, besteht über die Instrumente der Zielvereinbarungen nur sehr indirekter kommunaler Einfluss auf die aktiven Leistungen. Anders ist dies in Erlangen, als zuständiger kommunaler Träger für alle SGB II-Leistungen. 4

7 Die Kommunen müssen sich daher auf die Steuerung der Leistungen in ihrer eigenen Zuständigkeit beschränken. Dies sind in der Reihenfolge ihrer fiskalischen Bedeutung für die Kommunalhaushalte: die Kosten der Unterkunft und Heizung nach 22 SGB II, die flankierenden Leistungen nach 16a SGB II, die einmaligen Leistungen nach 23 Abs. 3 SGB II. Der überwiegende Anteil der kommunalen Ausgaben im Rahmen des SGB II fällt dabei unter die KdU. Deshalb wird ihnen verstärkt Aufmerksamkeit gewidmet. Allerdings darf nicht übersehen werden, dass auch und gerade die Integrationsstrategien der ARGE, die die Kommune nur indirekt beeinflussen kann, die Höhe der kommunalen Transferleistungen wesentlich bestimmen. Von umso größerer strategischer Bedeutung ist die Wahrung des kommunalen Einflusses innerhalb der ARGE. Im Kontext der einleitenden Worte zur wirtschaftlichen Entwicklung muss weiter betont werden, dass jede Möglichkeit zur Steuerung genutzt werden sollte. Es ist zu erwarten, dass die Zahl der Leistungsberechtigten deutlich ansteigen wird. Die Kommunen tun gut daran, sich auf diese Entwicklung rechtzeitig einzustellen. Entscheidung über verfassungskonforme neue Organisationsform der ARGEn Das Bundesverfassungsgericht hat Ende 2007 die derzeitige Organisation für mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt und dem Gesetzgeber eine Karenzzeit bis Ende 2010 gewährt, dies anzupassen. Bis auf Erlangen haben alle Städte des Benchmarkingkreis jeweils eine ARGE errichtet, sodass eine ggf. notwendige Neuorganisation unmittelbare Auswirkungen haben würde. Die Arbeit des Benchmarkingkreises liefert den Teilnehmern Anregungen und Impulse für die Planung einer Neuorganisation. Es ist abzusehen, dass die Abwicklung einer ggf. notwendigen Neuorganisation nach der Bekanntgabe der diesbezüglichen politischen Entscheidungen unter erheblichem Zeitdruck stehen wird. Die endgültige Entscheidung fällt im Juli, also zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts. Änderung des Kinderregelsatzes Nachdem im Berichtsjahr 2008 eine Erhöhung des Kinderzuschlags nach dem Bundeskindergeldgesetz umgesetzt wurde, folgte im Berichtsjahr 2009 eine Änderung des Kinderregelsatzes. Die Bundesregierung hat auf die Debatte zum Konjunkturpaket I reagiert und den Regelsatz für Kinder um 10% für Kinder im Alter zwischen 6 und 13 Jahren auf 70% des vollen Regelsatzes angehoben. Weiter sind ergänzende Leistungen für Schulverbrauchsmaterial sowie ein einmaliger Kinderbonus beschlossen worden, Erhöhung des Regelsatzes für Kinder 5

8 der im SGB II jedoch nicht als Einkommen angerechnet wird. Die Änderung trat am 01. Juli 2009 in Kraft, wird also im Berichtsjahr fiskalisch wirksam. Das Bundessozialgericht hatte am Zweifel an der Verfassungskonformität der Höhe und der Ermittlungsweise des Kinderregelsatzes konstatiert und in der Folge die Entscheidung darüber dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. Das Bundesverfassungsgericht urteilte am , dass die derzeitige Berechnung der Regelsätze für Kinder und für Erwachsenen verfassungswidrig ist, es sind also weitere Änderungen absehbar. 6

9 2. Anmerkungen zum Bericht 2.1. Ausrichtung des vorliegenden Berichts In den zurückliegenden Berichten des Kennzahlenvergleichs wurde bereits mehrfach festgestellt, dass kaum direkte kommunale Steuerungsmöglichkeiten auf das Leistungsgeschehen im SGB II gegeben sind. Aktive Leistungen nach dem SGB II sind Schwerpunkt der Zuständigkeit der Agentur für Arbeit und werden von dort durch ein eigenes Ziel- und Controllingsystem gesteuert. Auch wenn die Kommunen mit den Arbeitsagenturen eine ARGE gebildet haben, besteht über die Instrumente der Zielvereinbarungen nur sehr indirekter kommunaler Einfluss auf die aktiven Leistungen. Allerdings darf nicht übersehen werden, dass das Integrationsgeschehen die Höhe der kommunalen Transferleistungen wesentlich bestimmt. Von umso größerer strategischer Bedeutung ist die Wahrung des kommunalen Einflusses innerhalb der ARGE soweit das möglich ist. Wenig kommunale Steuerungsmöglichkeiten im SGB II Die grundsätzliche Ausrichtung des vorliegenden Berichts wurde gegenüber den Vorjahren überarbeitet. Mit dem Bericht werden zwei Zielsetzungen verfolgt. Erstens das Monitoring der aus kommunaler Sicht relevanten Kennzahlen im Leistungsbereich SGB II. Zweitens sollen die kommunalen Sichtweisen und Handlungsoptionen dargestellt werden, so wie sie im Benchmarkingkreis für den Leistungsbereich SGB II diskutiert wurden,. Von besonderer Bedeutung ist dabei die Ausgestaltung der kommunalen Leistungen nach 16a SGB II. Da sich die strukturellen Gegebenheiten zwischen den Städten stark unterscheiden, ist dieses Thema einem direkten quantitativen Vergleich nur bedingt zugänglich Methodische Anmerkungen Bei den von con_sens zentral aus den statistischen Quellen der Bundesagentur für Arbeit erhobenen Daten handelt es sich um revidierte Daten mit einer Wartezeit von drei Monaten. In den Grafiken wird ein Mittelwert ausgewiesen. Falls Daten in einzelnen Städten nicht verfügbar waren, bleiben sie auch bei der Berechnung des Mittelwerts außen vor. Sollten jedoch Leistungen nicht erbracht worden sein, fließt dieser Wert in die Berechnung des Mittelwertes ein. In den Grafiken ist dies durch die Ausweisung 0,0 gekennzeichnet, Mittelwert Wo es möglich ist, wird im Zuge der Berichtslegung eine geschlechtsneutrale Schreibweise gebraucht; anderenfalls wird die männliche Schreibweise verwendet, wobei damit ausdrücklich sowohl männliche als auch weibliche Leistungsberechtigte gemeint sind. 7

10 2.3. Kennzahlentypen Im Benchmarking wird mit drei verschiedenen Kennzahlentypen gearbeitet: den Dichten, den Anteilen und den Ausgaben pro Leistungsempfänger oder Bedarfsgemeinschaft. Eine Dichte-Kennzahl bezeichnet das Verhältnis zwischen dem Vorhandensein einer bestimmten Merkmalsausprägung und einer definierten Bezugsgröße. Es werden also zwei Größenordnungen benötigt, zwischen denen ein sinnvoller Zusammenhang besteht und die zueinander in Bezug gesetzt werden. Für die Dichte der Personen, die 2009 Leistungen nach dem SGB II erhalten haben, wird beispielsweise die Anzahl der Hilfebedürftigen am eines Jahres zu Einwohnern einer Stadt ins Verhältnis gesetzt. Wenn Anteile abgebildet werden, wird damit die Zusammensetzung einer Grundgesamtheit anhand bestimmter Merkmale dargestellt, d. h. auf wie viele Angehörige treffen bestimmte Merkmalsausprägungen zu? Ein Beispiel wäre die Darstellung von Quoten nach Geschlecht für eine bestimmte Personengruppe: Wie hoch ist der Anteil von Frauen an allen Leistungsberechtigten? Kennzahlentypen: Dichte, Anteile und Ausgaben pro Leistungsempfänger Bei den Ausgaben pro LB bzw. BG handelt es sich um eine spezielle Form einer Kennzahl. Es werden Fallkosten berechnet, indem die Gesamtausgaben (kumulierte Jahressumme) für eine Leistungsart durch die Anzahl der Leistungsberechtigten / Bedarfsgemeinschaft (Stichtagszählung) dividiert werden. Hierbei muss in Kauf genommen werden, dass Personen, auf die das abzubildende Merkmal im Laufe des Betrachtungszeitraums zutraf, am Stichtag aber nicht mehr zutrifft, quantitativ nicht abgebildet werden. Da die zugrunde gelegten Daten der Agentur für Arbeit eine Darstellung kumulierter Jahressummen von Leistungsberechtigten nicht ermöglichen, lässt sich der beschriebene Effekt nicht vermeiden. Relativiert wird der Effekt erstens dadurch, dass er bei allen Städten gleichermaßen auftritt und die Werte somit vergleichbar sind. Da zweitens alle Daten, die im Zuge des Benchmarking erhoben werden, inhaltlich plausibilisiert werden, finden die Bewegungen im Fallbestand zumindest auf qualitativem Weg Einzug in die Analyse der Daten. Das arithmetische Mittel wird gebildet, indem die Kennzahlenwerte der Städte summiert und durch ihre Anzahl geteilt werden. 8

11 2.4. Zur Datenlage Für das Berichtsjahr 2009 beteiligt sich die Stadt Darmstadt nicht mit kommunalen Daten am Benchmarking SGB II. Dies bedeutet, dass in den entsprechenden Kennzahlen für Darmstadt die Kennzeichnung aufgeführt ist. Die öffentlich und zentral durch die Bundesagentur zur Verfügung gestellten Daten werden für Darmstadt nach wie vor ausgewiesen. Darmstadt nimmt nicht teil Als einzige der teilnehmenden Kommunen ist Erlangen als zuständiger kommunaler Träger zugelassen. Die verfügbaren Daten der zkt unterscheiden sich von denen der ARGEN, so dass ein Teil der Daten für Erlangen als ausgewiesen werden muss. Aus Bremerhaven stehen nur die Einwohnerdaten des Jahres 2008 zur Verfügung, die für die Berechnung der Dichte-Kennzahlen verwendet wurden. 9

12 Stadt Gesamteinwohnerzahl 2009 Veränderung Gesamteinwohnerzahl Veränderung 0 bis unter 15-jährige Einwohner Veränderung 15 bis unter 65-jährige Einwohner Veränderung 65-jährige und ältere Einwohner Veränderung Gesamteinwohnerzahl Veränderung 0 bis unter 15-jährige Einwohner Veränderung 15 bis unter 65-jährigen Einwohner Veränderung 65-jährige und ältere Einwohner Benchmarking der mittelgroßen Großstädte der Bundesrepublik Deutschland Monitoring Allgemeine Kennzahlen 3.1. Kontextinformationen Bevölkerungsdaten Die Abb. 1 weist den Bevölkerungsstand der teilnehmenden Städte zum und die Veränderungsraten der Einwohnerentwicklung aus. ABB. 1: EINWOHNERENTWICKLUNG 2007 BIS 2009 Einwohnerentwicklung bei den beteiligten Großstädten 2008 auf auf 2008 BS ,58% 0,40% 0,67% 0,41% 0,01% -0,01% -0,18% 0,60% BHV ,00% 0,00% 0,00% 0,00% -0,70% -1,93% -0,85% 0,50% C ,36% 2,80% -1,98% 2,34% -0,57% 2,89% -2,13% 2,03% DA ,88% 1,91% 0,85% 0,23% -0,04% 1,20% -0,50% 0,76% ER ,59% -0,29% 1,18% 0,61% 0,24% 0,11% 0,14% 0,72% KS ,15% -0,41% 0,26% 0,13% -0,08% -0,85% 0,04% 0,01% KI ,43% 0,00% 0,47% 0,54% 0,24% -0,50% 0,14% 1,10% LU ,13% -0,91% -0,22% 0,73% -0,31% -0,90% -0,31% 0,14% MZ ,10% 0,05% -0,12% 1,02% -0,49% -0,21% -0,95% 1,10% OB ,89% -2,65% -0,65% -0,56% -0,80% -2,99% -0,55% -0,16% SZ ,96% -2,99% -0,96% 0,26% -0,92% -2,48% -0,98% 0,20% Die Entwicklung der Gesamt-Einwohnerzahlen verlief nicht einheitlich. In Chemnitz, Oberhausen und Ludwigshafen schrumpft die Bevölkerung weiterhin. Der stärkste Bevölkerungsrückgang war in Salzgitter zu verzeichnen, nur in Braunschweig, Erlangen und Kiel kam es zu einer deutlichen Bevölkerungszunahme. Für Bremerhaven liegen keine aktuellen Daten vor. Einwohnerentwicklung Bezogen auf die einzelnen Altersgruppen wichen die Veränderungsraten noch stärker voneinander ab. So nahm die Zahl der Kinder (0 bis unter 15) nur in Chemnitz stark zu, der Anteil der Kinder an der dortigen Gesamtbevölkerung bleibt dennoch gering. In fast allen anderen Städten ging die Zahl der Kinder zurück. Die Anzahl der über 65-Jährigen, nahm dagegen einzig in Oberhausen ab. In allen anderen Städten nahm sie, in unterschiedlichem Maß, zu. Am stärksten stieg die Zahl der über 65-Jährigen in Chemnitz. 10

13 Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang, dass die von diesem Bericht erfasste Bevölkerungsschicht der über 15- bis unter 65-jährigen lediglich in fünf Städten zugenommen hat. In den anderen Städten ist die Erwerbsbevölkerung gesunken. Dies ist jedoch der Anteil der Bevölkerung, der mit seinem Erwerbseinkommen die nach dem SGB II verausgabten Leistungen durch das Steueraufkommen erwirtschaftet. Verbunden mit dem ebenfalls ganz überwiegend zurückgehenden Anteil der Kinder unter 15 Jahren zeichnet sich damit die demografische Entwicklung der nächsten Jahre ab, nämlich die Tatsache, dass immer weniger Erwerbstätige immer mehr Personen unterstützen müssen, die aus bestimmten Gründen (hier: langzeitige Arbeitslosigkeit, im SGB XII: dauerhafte Erwerbsunfähigkeit bzw. Überschreiten des Renteneintrittsalters) keinen aktiven Beitrag zum Steueraufkommen leisten können. Bei starken Veränderungen der Bevölkerungszahlen sind statistische Effekte auf einwohnerbezogene Daten die logische Folge. Da sich in den meisten Städten die Einwohnerzahl nur minimal verändert hat, fallen diese Effekte nicht stark oder nur in Einzelfällen ins Gewicht. Mit der folgenden Kennzahl wird die Dichte der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten je Einwohner abgebildet. Für fast alle Städte kann trotz der Wirtschaftskrise eine höhere Dichte festgestellt werden, einzig in Ludwigshafen ging die Anzahl der SV-pflichtigen Beschäftigten pro Einwohner unter 65 Jahre zurück. Bezieht man die Veränderung in der erwerbsfähigen Bevölkerung mit in die Überlegungen ein, um eine schlüssige Erklärung zu finden, muss festgestellt werden, dass hier kein auffälliger Rückgang in der Bevölkerung im arbeitsfähigen Alter vorliegt, die abweichende Entwicklung in Ludwigshafen ist also nicht auf Bevölkerungsentwicklungen zurückzuführen. Sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse 11

14 Benchmarking der mittelgroßen Großstädte der Bundesrepublik Deutschland Monitoring 2009 ABB. 2: 500 ZAHL DER SOZIALVERSICHERUNGSPFLICHTIG AM WOHNORT BESCHÄFTIGTEN (DICHTE) Kennzahl 17: Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ( des Bj.; Bezugsgröße Wohnort) pro EW unter 65 Jahre Mittelwert BS BHV C DA ER KS KI LU MZ OB SZ 3.2. Merkmal erwerbsfähiger Hilfebedürftiger An dieser Stelle sei darauf verwiesen, dass nur ein Teil aller erwerbsfähigen Leistungsberechtigten nach der gesetzl. Definition ( 119 SGB III) der Bundesagentur für Arbeit arbeitslos ist. In der folgenden Abbildung sind die entsprechenden Definitionsmerkmale von arbeitslosen und nicht arbeitslosen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten aufgelistet. ABB. 3: DEFINITION STATUS ARBEITSLOS Leistungsberechtigte nach SGB II sind arbeitslos, wenn sie - nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, oder weniger als 15 Stunden pro Woche arbeiten, - eine versicherungspflichtige zumutbare Beschäftigung suchen und dabei den Vermittlungsbemühungen zur Verfügung stehen und - sich bei einer Agentur für Arbeit / ARGE / Kommune arbeitslos gemeldet haben. Folgende Leistungsberechtigte nach SGB II sind nicht arbeitslos: - Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik - Personen, die mehr als zeitlich geringfügig erwerbstätig sind (mindestens 15 Stunden pro Woche) - Personen, die nicht arbeiten dürfen oder können, - Personen, die ihre Verfügbarkeit einschränken, - Personen, die arbeitsunfähig erkrankt sind, - Personen, die unter 25 Jahre alt sind und sich in einer beruflichen Ausbildung befinden - Schülerinnen und Schüler, Schulabgängerinnen und Schulabgänger, die eine Ausbildungsstelle suchen - Personen, die nach Vollendung des 58. Lebensjahres mindestens 12 Monate lang Grundsicherung für Arbeitslose bezogen haben, ohne dass ihnen eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung angeboten worden ist - Arbeitserlaubnispflichtige Ausländerinnen und Ausländer und deren Familienangehörige sowie Asylbewerberinnen und Asylbewerber ohne Leistungsbezug, wenn ihnen der Arbeitsmarkt verschlossen ist. Bundesagentur für Arbeit, Statistik, Glossar für statistische Berichterstattung 12

15 Da der Status arbeitslos im Rahmen dieses SGB II Kennzahlenvergleiches nicht explizit mittels einer Kennzahl beleuchtet wird, sei an dieser Stelle exemplarisch das Verhältnis der Bevölkerung unter 65 Jahren, erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und Arbeitslosen für jede Stadt zum Stichtag dargestellt. Entwicklung der Arbeitslosenzahlen ABB. 4: Stadt BS ,6% 4,88% BHV ,9% 8,64% C ,4% 6,94% DA ,4% 3,60% ER ,4% 2,02% KI ,4% 5,72% KS ,8% 5,80% LU ,8% 5,19% MZ ,6% 2,86% OB ,2% 7,20% SZ ,4% 5,38% Datenquelle: recherchiert aus Kreisreports Dez. 2009; Tabelle 3.1 Personen in Bedarfsgemeinschaften; nach Erwerbsstatus; darunter arbeitslos; Im Methodenbericht der Statistik der BA (Jan 08) "zur Messung der Arbeitslosigkeit in der Grundsicherung" wird darauf hingewiesen, dass hier je nach Berechnungsweg unterschiedliche Werte ausgegeben werden. BHV 09: Einwohnerdaten 2008 Der in Abb. 4 tabellarisch abgebildete Anteil der ehb mit dem Status arbeitslos ist im Vergleich zum Vorjahr in allen Städten gesunken, wohingegen die Anzahl der ehb meist angestiegen ist. So sind in den Städten zwischen 37,6% in Mainz und 52,2% in Oberhausen der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen arbeitslos. Der meist größere Anteil der ehb steht aus unterschiedlichen Gründen dem Arbeitsmarkt nicht oder nur eingeschränkt zur Verfügung und wird daher nicht als arbeitslos gezählt. Darunter fallen aber auch Aufstocker und Leistungsbeziehende in Maßnahmen, bei denen das Ziel der Einbindung in den regulären Arbeitsmarkt bei ausreichender Bezahlung durchaus besteht. Weitere Gründe, aus denen Menschen im SGB II Leistungsbezug in der BA-Statistik nicht als Arbeitslose gelten, sind in Abb. 3 aufgeführt Transferleistungsdichte in 2009 insgesamt Um einen Überblick der Transferleistungen für existenzsichernde Leistungen zu geben, werden in der folgenden Abbildung neben der größten Position den Leistungen nach dem SGB II-Leistungen aus dem Rechtskreis SGB XII abgebildet, auf die differenziert in einem gesonderten Bericht eingegangen wird. Die hier verwendete Dichte existenzsichernder Transferleistungen umfasst die Dichte der SGB II-Leistungsberechtigten und die Dichte der Leistungsberechtigten ambulanter Leistungen im Rahmen des Dritten und Vierten Kapitels des SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung). VERHÄLTNIS VON EINWOHNERN, SGB II-LEISTUNGSEMPFÄNGERN UND ARBEITSLOSEN SGB II- LEISTUNGSEMPFÄNGERN 2009 Anteil der Anzahl der Anzahl der Anzahl der ehb mit Anteil der ehb Einwohnerzahl Leistungsempfän ehb mit ehb, dem Status mit dem Status Jahre ger im SGB II dem Status Stichtag "arbeitslos" "arbeitslos" an 2009 Stichtag "arbeitslos" an den Einwohnern allen ehb Gesamttransferleistungsdichte 13

16 Die Absicherung des Lebensunterhaltes hängt dabei vom Alter oder Erwerbsstatus der Betroffenen ab. Ändern sich diese, greifen gegebenenfalls andere Rechtsgrundlagen, und es ändert sich auch die in Anspruch zu nehmende Leistungsart. So werden Personen mit SGB II-Leistungen ohne ausreichende Rentenansprüche mit Vollendung des 65. Lebensjahres in den Leistungsbezug der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung wechseln. SGB II- Leistungsberechtigte, die vorübergehend nicht mehr erwerbsfähig im Sinne des SGB II sind, wechseln in den Leistungsbezug der Hilfe zum Lebensunterhalt. Die Transferleistungsdichte ist nicht direkt mit den anderen in diesem Bericht dargestellten Dichten vergleichbar, da hier jeweils alle Einwohner und Einwohnerinnen der Städte im Nenner stehen um die Dichten addieren zu können. ABB. 5: GESAMTTRANSFERLEISTUNGSDICHTE KeZa 15: Dichte der Leistungsberechtigten (31.12.) von existenzsichernden Leistungen pro EW (31.12.) im Berichtsjahr differenziert nach Leistungsarten - 2,5 20,3 Dichte der Empfänger von HLU a.v.e. pro EW gesamt ,4 10,3 181,5 1,8 6,3 6,1 9,6 3,0 17,7 2,1 14,9 0,6 11,2 1,2 1,6 11,5 1,4 2,0 2,1 11,0 11,5 11,6 Dichte der Emfänger von GSiAE a.v.e. pro EW 8, ,8 129,0 91,3 1,0 5,5 46,2 135,2 140,8 121,7 76,1 126,6 112,9 113,1 114,9 Dichte der Empfänger von SGB II pro EW 0 BS BHV C DA ER KS KI LU MZ OB SZ MW 08 MW 09 BHV: 09: Einwohnerdaten 2008 Im Mittel der am Benchmarking teilnehmenden Städte liegt die Dichte der auf existenzsichernde Transferleistungen im Rahmen des SGB II angewiesenen Personen bei 115. Da im abgebildeten Mittelwert für die SGB II-Dichte Erlangen im Vorjahr noch nicht berücksichtigt ist, lässt sich aus den Säulen die stadtübergreifende Entwicklung nicht ablesen. Der Mittelwert im SGB II ohne Erlangen ist für das Jahr ,8, damit ist die Dichte im Mittel der Städte um 0,2% gestiegen. Im Vergleich dazu sind die Dichte der SGB XII Leistungen GSiAE und HLU deutlich kleiner und gegenüber dem Vorjahr nahezu unverändert. 14

17 Benchmarking der mittelgroßen Großstädte der Bundesrepublik Deutschland Monitoring Personen und Bedarfsgemeinschaften im SGB II In den einzelnen Unterkapiteln zum Abschnitt 2.3. Personen im SGB II werden die Ergebnisse der Kennzahlen zu Dichten der Leistungsberechtigten sowie deren Differenzierungen nach Alter und Geschlecht dargestellt. Des Weiteren wird der Leistungsbezug nach dem SGB II unter Betrachtung des gleichzeitigen Erwirtschaftens von Erwerbseinkommen beleuchtet. Eingegangen wird zudem auf Strukturmerkmale der Bedarfsgemeinschaften Dichten von Leistungsberechtigten und Veränderungen gegenüber dem Vorjahr Mit der folgenden Abbildung wird der Frage nachgegangen, wie viele Einwohnerinnen und Einwohner einer Stadt durch langfristige Arbeitslosigkeit, zu niedriges Einkommen oder als Teil einer Bedarfsgemeinschaft von der staatlichen Transferleistung Arbeitslosengeld II und Sozialgeld nach SGB II abhängig sind. Veränderungen gegenüber dem Vorjahr ABB. 6: DICHTE DER LEITUNGSBEZIEHER IM SGB II Kennzahl 1: Dichte der erwerbsfähigen und nicht erwerbsfähigen Leistungsbezieher (ehb und nef) Leistungsbezieher insgesamt pro EW von 0 bis unter 65 J. (EW zum des Berichtsjahres) Prozent Mittelwert BS BHV C DA ER KS KI LU MZ OB SZ BHV: 09: Einwohnerdaten 2008 Es ist zu erkennen, dass die Entwicklung der Dichten 2009 in den elf Städten uneinheitlich war. Während sieben Städte eine höhere Dichte im Vergleich zum Vorjahr aufweisen, sind in Kassel und Kiel die Dichten im Berichtsjahr gesunken. Auch hier muss im Vorjahresvergleich wieder die Dichte ohne Erlangen betrachtet werden, da für Erlangen keine Werte für das Jahr 2008 vorliegen und Erlangen eine besonders geringe Dichte aufweist. Im Vergleich zu 2008, wo der Mittelwert 15

18 noch bei 152,1 Personen lag, ist die mittlere Dichte ohne Erlangen, auf 154,7 Personen im aktuellen Berichtsjahr gestiegen. Im Folgenden wird die Veränderung der Zahl der Bedarfsgemeinschaften betrachtet, deren Entwicklung nicht kongruent zur Entwicklung der Dichten der Leistungsbeziehenden verläuft. Dichteentwicklung ABB. 7: VERÄNDERUNG DER ANZAHL DER BEDARFSGEMEINSCHAFTEN IM SGB II Kennzahl 16.2: Veränderung der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften im Vergleich zum Vorjahr in Prozent Prozent 12,0 10,0 10,0 8,0 6,0 5,0 4,5 4,0 2,3 3,7 3,0 3,0 2,0 0,0 1,1 0,0 0,0-0,3 0,8-2,0 BS BHV C DA ER KS KI LU MZ OB SZ MW Im Vergleich zum Vorjahr, wo die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften in 10 Städten zurückging, ist von 2008 auf 2009 eine gegenläufige Entwicklung zu beobachten, wie in Abb. 7 zu sehen ist. Angesichts der schwierigen wirtschaftlichen Lage im Berichtsjahr ist dieser Trend nachvollziehbar. Dennoch verzeichnete Kassel einen Rückgang der Bedarfsgemeinschaften und Chemnitz bewegt sich auf dem Niveau des Vorjahres. Es fällt auf, dass Ludwigshafen einen hohen Zuwachs von zehn Prozent vorweist. Da hier insbesondere bei den Alleinstehenden ein kräftiger Anstieg zu verzeichnen war, hat sich die Zahl der Bedarfsgemeinschaften stärker erhöht als die Zahl der betroffenen Personen, die aber ebenfalls beträchtlich zugenommen hat. Nach Personengruppen aufgeschlüsselt, findet sich die höchste Steigerungsrate bei den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen unter 25 Jahren. Betrachtet man die Zugänge im Verlauf des Kalenderjahres 2009, ergibt sich die höchste prozentuale Zunahme bei Leistungsberechtigten mit vorherigem (< 3 Mon.) bzw. gleichzeitigem Bezug von Arbeitslosengeld I, was auf krisenbedingte Effekte hinweist. In absoluten Zahlen schlagen allerdings die Neuzugänge ohne vorherigen Leistungsbezug am stärksten zu Buche. 16

19 Zur Erinnerung: eine Bedarfsgemeinschaft nach dem SGB II kann aus einer oder mehreren Personen bestehen, weshalb der Effekt eines Rückgangs der Bedarfsgemeinschaften auf die Dichte (neben der Einwohnerentwicklung) in dieser Stadt davon abhängt, wie groß dort im Durchschnitt die Bedarfsgemeinschaften sind. Bei weiterer Betrachtung der BGs bezüglich der Zu- und Abgänge (Siehe dazu Grafik in Abb. 25 in der Anlage) lässt sich folgendes feststellen: in Bezug auf alle Bedarfsgemeinschaften machen die Zugänge 49,2% in den mittelgroßen Großstädten aus. Das heißt, dass rund die Hälfte der Bedarfsgemeinschaften bereits im Vorjahr zu den Bedarfsgemeinschaften gehörte. Bedarfsgemeinschaften Eine Ausnahme bildet Erlangen, wo die Neuzugänge 84,2% ausmachen. Allerdings ist auch dort mit 80,8%, die höchste Anzahl der Abgänge zu verzeichnen, wohingegen der durchschnittliche Wert der Abgänge bei 46,3% liegt. Das heißt, dass in Erlangen die Fluktuation am höchsten ist und im Vergleich zu den anderen Städten der Status der Bedürftigkeit sich weniger verfestigt. Abschließend lässt sich festhalten, dass die durchschnittlichen Anteile der Zugänge insgesamt über denen der Abgänge (Siehe dazu Grafik in Abb. 26 in der Anlage) liegen und folglich der Bestand der Bedarfsgemeinschaften gewachsen ist: im Jahr 2009 um 3%. Damit steht fest, dass es 2009 den Bedarfsgemeinschaften weniger gelungen ist, aus dem Leistungsbezug herauszukommen, sondern vielmehr der Anteil derer, die eine staatliche Unterstützung benötigen, gewachsen ist Altersstruktur In der altersspezifischen Dichte des SGB II-Leistungsbezugs werden bestimmte Altersgruppen der SGB II beziehenden Personen zur gleichaltrigen Bevölkerung ins Verhältnis gesetzt. Bei der Interpretation der folgenden auf Altersgruppen bezogenen Grafik ist zu berücksichtigen, dass die Dichten nicht addiert werden dürfen, da sich die Dichten auf jeweils unterschiedliche Bezugsgrößen (die einzelnen Altersgruppen) beziehen. Der Mittelwert der Dichten der einzelnen Altersgruppen ist gegenüber dem Vorjahr gesunken, dies liegt allerdings daran, dass 2009 Erlangen mit seinen geringen Dichten neu berücksichtigt wurde. Lässt man im Vorjahresvergleich Erlangen außen vor und vergleicht den Schnitt der anderen 10 Städte mit deren Werten von 2008, so ergibt sich, dass die durchschnittlichen Dichten gestiegen sind. Einzig bei den 7- bis unter 15-jährigen sowie den 50- bis unter 55- jährigen sind die Dichten gleich geblieben. Dichten der einzelnen Altersgruppen 17

20 Benchmarking der mittelgroßen Großstädte der Bundesrepublik Deutschland Monitoring 2009 ABB. 8: 250 ALTERSSPEZIFISCHE DICHTEN Kennzahl 4: Altersspezifische Dichte der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen (ehb) pro altersgleiche Einwohner am des Berichtsjahres Dichte ehb 15 bis unter 25 Jahre pro altersgleiche EW Dichte ehb 50 bis unter 55 Jahren pro altersgleiche EW Dichte ehb 25 bis unter 50 Jahre pro altersgleiche EW Dichte ehb 55 bis unter 65 Jahre pro altersgleiche EW BS BHV C DA ER KS KI LU MZ OB SZ MW BHV: 09: Einwohnerdaten 2008 In der Grafik fällt auf, dass Bremerhaven die größten Dichten aufweist, sowohl bei der jungen erwerbsfähigen Bevölkerung zwischen 15 und 25 Jahren als auch bei den bis zu 50-Jährigen, währenddessen die älteren Erwerbsfähigen in Bremerhaven deutlich weniger von SGBII-Leistungen leben. Auch in den anderen Städten lässt sich diese innerstädtische Ungleichheit beobachten, so in Oberhausen, Salzgitter und Ludwigshafen. In den anderen Städten ist die erwerbsfähige Bevölkerung gleichmäßiger von der Grundsicherung betroffen. Dies betrifft hauptsächlich Erlangen und Mainz, die gleichzeitig auch die niedrigsten Dichten aufzeigen. Das heißt, dass in diesen Städten ohnehin wenige erwerbsfähige SGB II-Beziehende leben und diese dann nicht einer spezifischen Altersgruppe zugehörig sind. Die Dichte der Erwerbsfähigen bis unter 25 Jahren ist besonders in Bremerhaven, Oberhausen und Chemnitz hoch, wo über 160 von Gleichaltrigen, in Bremerhaven sogar 223, im SGB II-Bezug stehen. Im Durchschnitt ist in den mittelgroßen Großstädten fast jede 8. Person (131 von 1.000) dieser Altersgruppe als erwerbsfähige Person von der Grundsicherung abhängig. Bei den 50- bis unter 55-jährigen beziehen durchschnittlich 113 Erwerbsfähige von Gleichaltrigen Leistungen nach dem SGB II. Bei den 55- bis unter 65- jähringen ist nur knapp jede zehnte Person (98 von 1.000) davon betroffen. Damit sind, bezogen auf die Häufigkeit innerhalb ihrer Altersgruppe, mehr Erwerbsfähige unter 50 Jahren auf die Grundsicherung angewiesen als über 50- Anstieg oder wenigstens gleich hohes Niveau in allen Altersklassen 18

21 Jährige. Dies mag auch daran liegen, dass der Bezug des Arbeitslosengeldes I für diese Personengruppen über 12 Monate hinaus geht und einen Übergang in das Arbeitslosengeld II bei Arbeitslosigkeit hinauszögert. Allerdings ist bei diesem Interpretationsansatz zu berücksichtigen, wie viele SGB II-Leistungsbeziehende überhaupt zuvor Alg I bezogen haben. Denn es stellt sich heraus, dass die Mehrheit der SGB II-Beziehenden keine Ansprüche auf das Arbeitslosengeld nach dem SGB III hatten und direkt in die Zuständigkeit des SGB II fielen. ABB. 9: 1600 ALTERSSPEZIFISCHE DICHTEN VON ERWERBSFÄHIGEN UND NICHTERWERBSFÄHIGEN HILFEBEDÜRFTIGEN Kennzahl 4 und 5: Anzahl der erwerbsfähigen und nichterwerbsfähigen Hilfebedürftigen (ehb und nef) 2009 pro EW der altersgleichen Bevölkerung - nach Altersgruppen differenziert ehb (15- u. 25 J.) pro 1000 altersgleiche EW BS BHV C DA ER KS KI LU MZ OB SZ MW ehb (25- u. 50 J.) pro 1000 altersgleiche EW ehb (50- u. 55 J.) pro 1000 altersgleiche EW ehb (55- u. 65 J.) pro 1000 altersgleiche EW Dichte nef 7 bis unter 15 Jahre pro EW Dichte nef 0 bis unter 7 Jahre pro EW Die Altersklasse mit der höchsten Dichte aller Leistungsberechtigten ist weiterhin die der 0 bis unter 15-jährigen nicht erwerbsfähigen Hilfebedürftigen. In der folgenden Abbildung werden die Dichten dieser Altersgruppe pro altersgleiche Personen in den letzten beiden Jahren dargestellt. Das heißt, dass die vom Leistungsbezug des SGB II am stärksten betroffene Gruppe, die der Kinder ist. 19

22 Benchmarking der mittelgroßen Großstädte der Bundesrepublik Deutschland Monitoring 2009 ABB. 10: DICHTE DER HILFEBEDÜRFTIGEN ZWISCHEN 0 BIS UNTER 15 JAHREN PRO ALTERSGLEICHE EINWOHNER Kennzahl 5: Anzahl der nicht erwerbsfähigen Hilfebedürftigen (nef) im Leistungsbezug des SGB II von 0 bis unter 15 Jahren pro altersgleiche Einwohner zum Mittelwert 2008 Mittelwert BS BHV C DA ER KS KI LU MZ OB SZ Hinweis: Für ER wurde für 2008 der Wert des Jahres 2009 verwendet, um eine Verzerrung des Mittelwertes zu verhindern. Erfasst sind unter 15-jährige Kinder, für die als Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft mit SGB II-Bezug Leistungen im Rahmen des SGB II gezahlt werden. Familien in denen die Eltern ihren, aber nicht den Lebensunterhalt der Kinder sicherstellen können, sind dabei nicht erfasst, da diese Bedarfsgemeinschaften nur Anspruch auf Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz haben und somit nicht in den Leistungsbereich des SGB II fallen. Die Kennzahl kann als Indikator für Kinderarmmut gelesen werden, auch wenn sie deren volles Ausmaß nicht abbilden kann. Wie bereits im Berichtsjahr 2008 fallen die Dichten der 0 bis unter 15-jährigen nef in den Städten Braunschweig, Kiel, Chemnitz und Kassel weiterhin. In anderen Städten hingegen steigt die Dichte der Kinder wieder an, so etwa in Bremerhaven, Mainz, Salzgitter, Oberhausen und Ludwigshafen, wo der höchste Anstieg zu beobachten ist. Dichten der nef unter 15 Jahren Die altersspezifischen Dichten gaben bereits Auskunft darüber, dass Jüngere in erheblich größerem Maße von der Grundsicherung nach dem SGB II abhängig sind als die restliche Bevölkerung. In Abb. 11 werden die Anteile der bis unter 25 Jährigen und der mindestens 25-Jährigen an den Zugängen gegenübergestellt. Dabei beträgt der Anteil der jungen Menschen 45%, der Anteil der älteren Menschen 55%. Bei der Interpretation muss berücksichtigt werden, dass hier unterschiedlich große Gruppen verglichen werden. Der Anteil der unter 25-Jährigen an allen Leistungsbeziehenden beträgt 40,6%. Der Anteil der über 25-Jährigen beträgt 20

23 17,4 17,2 19,5 19,3 19,7 19,0 21,2 21,6 21,1 21,2 22,1 21,1 22,7 22,2 21,5 24,2 23,4 26,6 25,8 27,5 26,2 28,9 38,9 44,7 Benchmarking der mittelgroßen Großstädte der Bundesrepublik Deutschland Monitoring ,4%. Der Anteil an den Zugängen zeigt, zusammen mit dem Anteil der Abgänge in Abb. 12, dass die Zahl der Zugänge der jungen Leistungsberechtigten höher war, als die Zahl der Abgänge. Die Tendenz, dass mehr junge Menschen im SGB II Bezug sind, verstärkt sich also. Zudem kann für die jungen Leistungsberechtigten gegenüber den älteren Leistungsbeziehenden eine höhere Fluktuation festgestellt werden. Dies wird daran deutlich, dass sowohl die Zahl der Zugänge, als auch der Abgänge über dem Anteil der jüngeren Altersgruppe an den Leistungsbeziehenden liegt. Eine Erklärung dafür sind die höheren Maßnahmenintervalle bei jungen Menschen im Leistungsbezug. höhere Maßnahmenintervalle bei jungen Menschen ABB. 11: ANTEIL DER ZUGÄNGE (PERSONEN) NACH ALTER Prozent 50,0 Kennzahl 12.1: Anteil der Zugänge (Personen) 0 bis u. 25 Jahre / 25 Jahre und älter an allen Personen mit Alg2/Sozialgeld-Bezug zum Stichtag 2009 in Prozent 0 bis u.25 Jahre 25 Jahre und älter 45,0 40,0 35,0 30,0 25,0 20,0 15,0 10,0 5,0 0,0 BS BHV C DA ER KS KI LU MZ OB SZ MW 21

24 40,1 39,7 41,6 40,0 44,0 42,8 41,1 44,3 43,1 43,4 42,6 48,1 54,9 58,6 59,2 56,9 54,8 56,1 54,7 58,7 57,3 55,7 54,7 56,5 Benchmarking der mittelgroßen Großstädte der Bundesrepublik Deutschland Monitoring 2009 ABB. 12: ANTEIL DER ABGÄNGE(PERSONEN) NACH ALTER Kennzahl 14.1: Anteil der Abgänge (Personen) unter 25 Jahre / über 25 Jahre an allen Abgängen und allen ehb und nef SGB II Leistungsbezug 2009 (in Prozent) Prozent 70 Anteil der Abgänge (Personen) unter 25 Jahre Anteil der Abgänge (Personen) über 25 Jahre BS BHV C DA ER KS KI LU MZ OB SZ MW ER 2009: leichte Abweichungen in der Summenbildung aus den Unterbasiszahlen Abgänge der über 50-Jährigen nach Abgangsgründen Das BMAS nennt neben jungen Menschen und Alleinerziehenden auch ältere Menschen als Gruppe, die besonderer Förderung bedarf und hat zu diesem Zweck die Perspektive 50plus ins Leben gerufen. Als Problem der älteren SGB II Leistungsberechtigten gilt die altersbedingt erschwerte Integration in den Arbeitsmarkt. Daher wurden im Rahmen des Benchmarking mittels einer Abfrage die Abgangsgründe der über 50-Jährigen untersucht. Eine Tabelle der standardisierten Abgangsgründe der BA wurde zur Abfrage der Werte an die teilnehmenden Städte gegeben. Abgefragt wurden ob der Abgang mit einer Integration in den Arbeitsmarkt verbunden war, oder ob die abgehenden Personen weiterhin von Arbeitslosigkeit betroffen waren. Die Gründe der arbeitslosen Abgänge wurden differenziert betrachtet. Festgestellt werden konnte, dass nur die Minderheit der Abgänge ältere Menschen in den Arbeitsmarkt integriert wird, im Mittel sind Abgänge wegen ungeförderter Beschäftigung mit etwas mehr als 40% vertreten. Mit Ausnahme von Salzgitter überwiegen in den Städten, von denen Daten vorliegen, Abgänge bei Nichterwerbstätigkeit. Unter den nicht erwerbstätigen Abgängen ist der krankheitsbedingte Abgang am häufigsten, gefolgt von Abgängen aufgrund von Sonderregelungen. Eine relevante Anzahl von Abgängen gibt es darüber hinaus wegen Wegfall der Hilfsbedürftigkeit und fehlender Mitwirkung, alle weiteren Gründe treffen nur auf sehr wenige Personen zu. ältere Menschen werden seltener in den Arbeitsmarkt integriert 22

25 Der Anteil der Abgänge bezogen auf die Bevölkerung ist über die Jahre schwankend, der Trend seit 2005 ist steigend. Dabei unterscheiden sich die Anteile im interkommunalen Vergleich. Am Höchsten ist der seit 2005 deutlich gestiegene Anteil der Abgänger in Ludwigshafen mit insgesamt ca. 1,8 %. Einen ähnlich starken Anstieg verzeichneten auch die Städte Chemnitz und Salzgitter, allerdings von einem wesentlich niedrigeren Ausgangsniveau, während die Werte in Kassel nahezu gleichbleibend waren Geschlecht Das Verhältnis von Frauen und Männern im SGB II-Leistungsbezug gleicht sich an waren durchschnittlich noch 50,6% der leistungsbeziehenden Personen Frauen, 2009 trifft das nur noch auf 50,1% zu. Dieses sehr ausgewogene Verhältnis lässt sich auf alle Städte übertragen, die größte Differenz findet sich in Kiel, wo nur 47,4% der Hilfeempfangenden weiblich sind. Anteile von Frauen und Männer im SGB II Leistungsbezug Die Gründe für die Angleichung könnten daran liegen, dass insbesondere Männer in den exportorientierten Branchen arbeiten und daher von der Wirtschaftskrise stärker betroffen waren als Frauen. Kiel hat im Rahmen von Bemühungen der Aufhebung von Benachteiligungen von Frauen mit dem "Forum Alleinerziehende" eine hohe Priorität auf die Integration von Alleinerziehenden in die Arbeitswelt gelegt. Entsprechend liegt auch der Anteil alleinerziehender Leistungsberechtigter in Kiel 2% unter dem Mittelwert, die Maßnahme kann also nur einen Teil des Unterschieds erklären. Die Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften mit Alleinerziehenden kann als Erklärung zur Entwicklung des Frauenanteils beitragen, da der überwiegende Teil der Alleinerziehenden im Leistungsbezug weiblich ist. Der parallele Verlauf der beiden Kennzahlen ist nicht überraschend, ebenso wie der Anteil der Frauen an allen Leistungsbeziehenden gesunken ist, ist auch der Anteil der Alleinerziehenden BGs an allen BGs gefallen. Damit wurde der bisherige Trend von steigenden Anteilen der Alleinerziehenden BGs gestoppt. Die absolute Zahl auf SGB II angewiesener Alleinerziehender ist gleichzeitig aber nicht gesunken. Festzuhalten ist, dass immer noch fast jede fünfte Bedarfsgemeinschaft durch Alleinerziehende gestellt wird, wie in Abb. 13 zu sehen ist. Sinkender Anteil an Alleinerziehenden konstante absolute Zahlen 23

26 16,2 17,5 17,6 16,8 16,4 16,3 16,0 17,0 17,2 16,7 16,8 17,2 18,6 19,4 19,0 18,7 18,4 18,7 18,5 18,0 18,6 18,6 18,7 19,9 19,5 20,2 20,0 19,6 19,6 20,6 20,8 Benchmarking der mittelgroßen Großstädte der Bundesrepublik Deutschland Monitoring 2009 ABB. 13: ANTEIL DER ALLEINERZIEHENDEN Kennzahl 11.5: Anteil der Bedarfsgemeinschaften mit Alleinerziehenden (= mit Kindern unter 18 Jahren) mit Bezug Alg2/Sozialgeld an allen BG in Prozent Prozent 25, Mittelwert ,0 18,1 15,0 10,0 5,0 0,0 BS BHV C DA ER KS KI LU MZ OB SZ Wenn nach Gründen gesucht wird, weshalb in einigen Städten unterdurchschnittliche Quoten vorzufinden sind, können verschiedenste Faktoren einen Einfluss haben. Beispielsweise haben in Kiel die Bedarfsgemeinschaften mit Alleinerziehenden nur einen Anteil von 16% und weisen den geringsten Wert in allen elf Vergleichsstädten auf, hier kommt die oben angesprochene Maßnahme zur Förderung Alleinerziehender zum Tragen. Im Falle des niedrigen Anteils in Chemnitz können die allgemein besseren Betreuungsangebote für Kinder in Ostdeutschland als Erklärung herangezogen werden. Insbesondere in den Fällen, wo eine fehlende Kinderbetreuung die Erwerbstätigkeit der alleinerziehenden Elternteile erschwert und dadurch ein erhöhtes Risiko für Hilfsbedürftigkeit hervorgerufen wird, können sich diese infrastrukturellen Angebote positiv auswirken. unterschiedlichste Faktoren spielen eine Rolle 4.4. Leistungsbezug und Einkommen Anrechenbare Einkommen für SGB II-Leistungsberechtigte können aus folgenden Quellen stammen: Erwerbseinkommen aus unselbstständiger und selbstständiger Arbeit Leistungen nach SGB III Kindergeld Unterhaltsansprüche Krankengeld Sonstige Einkommen Einkommensarten im SGB II 24

27 Ein vorhandenes Einkommen bedeutet, dass auch unter Berücksichtigung von Freibeträgen der Leistungsanspruch der Bedarfsgemeinschaft gemindert werden kann. Die Art und die Höhe des Einkommens sind dabei unerheblich, um in der statistischen Auswertung der Agentur für Arbeit als leistungsbeziehende Person mit anrechenbarem Einkommen gezählt zu werden. Der größte Anteil der Leistungsberechtigten, die über ein anrechenbares Einkommen verfügen, bezieht Kindergeld, welches voll auf den Bedarfsanspruch angerechnet wird. Da Kindergeldbezug aber keine Aussagen über die wirtschaftliche Eigenleistung einer Bedarfsgemeinschaft zur Bedarfsminderung zulässt, wird diese Einkommensart im Einzelnen nicht näher betrachtet. Die erste sich hier ergebende Frage ist, in wie weit Personen zusätzlich zu ihrem Erwerbseinkommen oder Leistungsansprüchen aus der Arbeitslosenversicherung auf weitere SGB II-Leistungen angewiesen sind. Die zweite Frage ist, wie hoch das durchschnittliche anrechenbare Erwerbseinkommen pro Bedarfsgemeinschaft ist und in welchem Umfang der kommunale Träger davon profitieren kann. Grundsätzlich werden anrechenbare Einkommen zuerst auf die Bundesleistungen angerechnet, d. h., erst wenn ein Einkommen so hoch ist, dass es die Summe aus ALG II-Regelsatz, Mehrbedarfe und den Ausgaben für Sozialversicherungsbeiträgen übersteigt, wird dadurch der kommunale Anteil, die Kosten der Unterkunft und Heizung, gemindert. Anrechnung auf Bundesleistungen In der folgenden Abbildung ist dargestellt, wie hoch der Anteil der BG mit anrechenbarem Einkommen an allen BG ist und wie hoch der Anteil der BG mit anrechenbarem Erwerbseinkommen an allen BG ist. 25

28 25,92 23,90 26,60 27,20 26,14 30,08 31,90 29,89 28,76 33,40 32,56 55,43 56,87 58,29 56,72 55,69 55,23 60,98 59,13 56,51 60,36 59,78 57,72 Benchmarking der mittelgroßen Großstädte der Bundesrepublik Deutschland Monitoring 2009 ABB. 14: ANTEIL DER BG MIT ANRECHENBAREM EINKOMMEN Kennzahl 26.5.: Anteil der BG mit anrechenbarem Einkommen (inkl. Kindergeld) an allen BG und Anteil BG mit anrechenbaren Erwerbseinkommen an allen BG Prozent 70 Anteil BG mit anrechenbarem Einkommen an allen BG Anteil BG mit anrechenbarem Erwerbseinkommen an allen BG BS BHV C DA ER KS KI LU MZ OB SZ MW Im Mittelwert wird bei 57,7% aller BG Einkommen angerechnet, im Vorjahr war dies noch bei 58,6% der Bedarfsgemeinschaften der Fall. Dieser Wert ist noch nicht sehr aussagekräftig, da hier auch der Kindergeldbezug einfließt. Relevanter ist, dass wie bereits im Vorjahr von allen BG bei knapp 29% Erwerbseinkommen angerechnet wird. Vom Benchmarkingkreis wurde bereits auf die sozialpolitische Bedeutung dieses Themas ( Working Poor ) hingewiesen. Erwerbseinkommen und SGB II-Leistungen Betrachtet wird hier der Anteil der sogenannten Bedarfsgemeinschaften mit Ergänzern, also die Leistungsberechtigten, die ergänzend zu ihrem Erwerbseinkommen auf SGB II-Leistungen angewiesen sind. Im Mittel benötigt mehr als jede vierte der Bedarfsgemeinschaften, die in den teilnehmenden Städten SGB II beziehen, ergänzende Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes. Die Anteile sind in den Städten nicht homogen, sie reichen von knapp 23,9% in Oberhausen bis zu 32,6% in Mainz. Dabei wird deutlich, dass bei über der Hälfte der Leistungsbeziehenden ein Einkommen unter 200 Euro/Monat anrechenbar ist. Im Durchschnitt verfügen über 90% der Leistungsbeziehenden nur über ein Einkommen bis unter 400 Euro/Monat, welches beim SGB II-Leistungsbezug berücksichtigt werden kann. Für eine geringe Minderheit gelten höhere Einkommen. Von deutlich größerem Interesse wäre die durchschnittliche Höhe des Erwerbseinkommens aller Bedarfsgemeinschaften, bei denen Erwerbseinkommen angerechnet wird. Dies ist aufgrund der Datenlage jedoch nicht ausweis bar. 26

Arbeitslosengeld II II

Arbeitslosengeld II II in Tsd. 5.000 4.750 4.500 4.250 4.000 3.750 3.500 3.250 3.000 2.750 2.500 2.250 2.000 1.750 1.500 1.250 1.000 750 500 250 0 Arbeitslosengeld II II Leistungsempfänger in absoluten Zahlen, 1994 1994 bis

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