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1 N I E D E R S C H R I F T der 29. Sitzung des Haupt-, Wirtschafts-, Sozial- und Nachhaltigkeitsausschusses (Hauptausschuss) vom 23. Januar 2019 im kleinen Sitzungssaal des Rathauses TAGESORDNUNG (öffentlich) 1. Antrag von Herrn Eglseder zur Durchführung von Flohmärkten im Markt Garmisch-Partenkirchen für das Jahr 2019 B 2. Wahlplakatierung anlässlich der EU-Wahlen; Erfahrungsbericht der Verwaltung und zukünftige Durchführung B 3. Wahlplakatierung anlässlich der Kommunalwahlen 2020 I Tagesordnungspunkt 1: Antrag von Herrn Eglseder zur Durchführung von Flohmärkten im Markt Garmisch-Partenkirchen für das Jahr 2019 Sachverhalt In seiner Sitzung am 22. Juli 2015 hat der Hauptausschuss beschlossen, dass die Durchführung von Floh- und Trödelmärkten im Markt Garmisch-Partenkirchen grundsätzlich befürwortet wird und die Genehmigung jeweils im Einzelfall durch den Hauptausschuss erfolgt. Mit Schreiben vom 04. Dezember 2018 beantragte Herr Eglseder die Durchführung von insgesamt sieben Flohmarktveranstaltungen, je zwei Tage hintereinander im Markt Garmisch-Partenkirchen (Freitag 05. und Samstag 06. April; Freitag 17. und Samstag 18. Mai; Freitag 14. und Samstag 15. Juni; Freitag 26. und Samstag 27. Juli; Freitag 23. und Samstag 24. August, Freitag 27. und Samstag 28. September, Freitag 25. und Samstag 26. Oktober). Im Vorfeld dieser Hauptausschusssitzung wurden Stellungnahmen der Polizeiinspektion Garmisch-Partenkirchen und der Feuerwehr Garmisch eingeholt. Da es sich bei dem Platz für die Durchführung der Flohmärkte um den Hausbergparkplatz handelt wurde zudem die BZB gehört. Seite 1

2 Der Durchführung des Flohmarktes im April kann nicht zugestimmt werden, da in dieser Zeit die Fläche noch der BZB zur Verfügung gestellt ist. Im Mai wird vorgeschlagen den Freitag 10. und Samstag 11. Mai zu genehmigen da am vorgeschlagenen Wochenende die Fläche schon anderweitig vergeben ist. Im Juni kann kein Flohmarkt stattfinden, da dort bereits die Flächen für den Aufbau von BMW benötigt werden. Somit ergeben sich für die Durchführung von Floh- und Trödelmärkten von Herrn Eglseder folgende mögliche Termine: Freitag 10. und Samstag 11. Mai, Freitag 26. und Samstag 27. Juli; Freitag 23. und Samstag 24. August, Freitag 27. und Samstag 28. September, Freitag 25. und Samstag 26. Oktober. Aus Sicht der Verwaltung besteht mit der Durchführung dieses Vorhabens an den Freitagen und Samstagen grundsätzlich Einverständnis. An den beantragten Terminen sind keine weiteren Veranstaltungen am Hausbergparkplatz geplant. Beschluss Dem Antrag wird zugestimmt (Freitag 10. und Samstag 11. Mai, Freitag 26. und Samstag 27. Juli; Freitag 23. und Samstag 24. August, Freitag 27. und Samstag 28. September, Freitag 25. und Samstag 26. Oktober). Tagesordnungspunkt 2: Wahlplakatierung anlässlich der EU-Wahlen; Erfahrungsbericht der Verwaltung und zukünftige Durchführung Sachverhalt Am 21. Juni 2017 beschloss der Gemeinderat die Verordnung über das Anbringen von Anschlägen und Plakaten und über die Darstellungen von Bildwerfern im Markt Garmisch-Partenkirchen neu zu fassen. In dieser wurden aufgrund der in der Vergangenheit erörterten Sachlage zur Werbung der politischen Parteien auf öffentlichen Straßen bei den Kommunalwahlen einige Richtlinien diesbezüglich festgelegt. Unter anderem werden vor Wahlen, Volksbegehren und Volksentscheiden sowie vor Bürgerentscheiden vom Markt Garmisch-Partenkirchen Anschlagtafeln aufgestellt, die ausschließlich für das Anbringen von Wahlplakaten bestimmt sind. Außerhalb dieser Anschlagstafeln ist das Plakatieren für Wahlen, Volksbegehren und Volksentscheide sowie Bürgerentscheide untersagt. Diese Regelung wurde das erste Mal anlässlich der Bundestagswahl im September 2017 und bei den Landtags- und Bezirkswahlen im Oktober 2018 angewendet. Es gilt grundsätzlich festzuhalten, dass es laut der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 13. Februar 2013 grundsätzlich zulässig ist, dass Gemeinden das Anbringen von Werbung ausschließlich auf die von der Gemeinde zur Verfügung gestellten besonderen Anschlagflächen beschränken, soweit das Netz dieser gemeindlichen Plakattafeln hinreichend dicht ist. Ob dies mit sechzehn Standorten im gesamten Marktgebiet Garmisch-Partenkirchen gegeben ist, wurde nicht abschließend beurteilt. Seite 2

3 Nach den Erfahrungswerten des Ordnungsamtes und des gemeindlichen Bauhofs wird zukünftig folgende Vorgehensweise favorisiert. Die Aufstellung erfolgt durch den gemeindlichen Bauhof. Die Plakate sind eigenverantwortlich von den Parteien und Wählergruppen auf den zur Verfügung gestellten Plakattafeln ordnungsgemäß anzubringen (beginnend links oben). Eine Erstbestückung der gemeindlichen Plakatwände und eine eventuell erforderliche Nachbestückung erfolgt nicht durch den Markt Garmisch- Partenkirchen. Dem Ordnungsamt ist von jeder Partei und Wählergruppe ein verantwortlicher Ansprechpartner zu nennen. Der gemeindliche Bauhof hat für die unverzügliche Beseitigung der gemeindlichen Plakattafeln nach der Wahl zu sorgen. Es darf an den folgenden 16 Standorten jeweils nur ein DIN A1 Plakat pro Partei oder Wählergruppe angebracht werden. Es ist hierbei unerheblich, ob am Standort eine oder zwei Tafeln zur Verfügung gestellt werden. 1. Rathausparkplatz (Sichtrichtung Bahnhofstraße) 2. Rathausparkplatz (Sichtrichtung Parkplatz) 3. Mittenwalder Straße / Ludwigstraße 4. Hauptstraße / Unterfeldstraße 5. Richard-Strauss-Platz (GAPA-Tourismus) 6. Bahnhofstraße auf Höhe des Taxistands 7. Zugspitzstraße / Gernackerstraße 8. Burgrain 9. Marienplatz 10. an der Kirche Partenkirchen 11. an der Kirche Garmisch 12. am Sebastianskircherl 13. Breitenau 14. Klinikum Garmisch-Partenkirchen 15. Ski-Stadion 16. Kaltenbrunn (neben der Bushaltestelle in Fahrtrichtung Mittenwald) An allen Standorten wird für die Europawahl 2019 zunächst jeweils nur eine Plakattafel pro Standort zur Verfügung gestellt. Die Aufstellung einer weiteren Tafel erfolgt nur im Bedarfsfall. Eine Ahndung der Verstöße wird durch das Ordnungsamt auf Grundlage von 4 der Verordnung über das Anbringen von Anschlägen und Plakaten und über die Darstellungen von Bildwerfern im Markt Garmisch-Partenkirchen erfolgen. Bei Nichtbeachtung behält sich der Markt Garmisch-Partenkirchen zudem vor durch kostenpflichtige Ersatzvornahme die Entfernung der unerlaubten Plakatierung zu veranlassen. Beschluss Der Hauptausschuss beschließt, dass für die Europawahl 2019 die Aufstellung der gemeindlichen Plakattafeln durch den gemeindlichen Bauhof erfolgt. Die Plakate sind eigenverantwortlich von den Parteien und Wählergruppen auf den zur Verfügung gestellten Plakattafeln ordnungsgemäß anzubringen (beginnend links oben). Eine Erstbestückung der gemeindlichen Plakatwände und eine eventuell erforderliche Nachbestückung erfolgt nicht durch den Markt Garmisch-Partenkirchen. Dem Ordnungsamt ist von jeder Partei und Wählergruppen ein verantwortlicher Ansprechpartner zu nennen. Der gemeindliche Bauhof hat für die unverzügliche Beseitigung der gemeindlichen Plakattafeln nach der Wahl zu sorgen. Seite 3

4 Eine Ahndung der Verstöße wird durch das Ordnungsamt auf Grundlage von 4 der Verordnung über das Anbringen von Anschlägen und Plakaten und über die Darstellungen von Bildwerfern im Markt Garmisch-Partenkirchen erfolgen. Bei Nichtbeachtung behält sich der Markt Garmisch-Partenkirchen zudem vor durch kostenpflichtige Ersatzvornahme die Entfernung der unerlaubten Plakatierung zu veranlassen. Tagesordnungspunkt 3: Wahlplakatierung anlässlich der Kommunalwahlen 2020 Herr Bürgermeister Bauer bat den Hauptausschuss um Anregungen wie die Wahlplakatierung anlässlich der Kommunalwahlen 2020 durch die Verwaltung organisiert werden soll. Im Laufe der Diskussion kam man zu dem Ergebnis, dass dieser Tagesordnungspunkt auf die nächste Hauptausschusssitzung verschoben werden soll. Bis dahin können die Fraktionen des Gemeinderates ihre entsprechenden Anregungen, Wünsche und Bedenken bezüglich der Wahlplakatierung anlässlich der Kommunalwahlen 2020 dem Ordnungsamt des Marktes Garmisch-Partenkirchen schriftlich zu kommen lassen. Ergänzung der Tagesordnung Es wurde der Antrag auf Ergänzung der Tagesordnung um den Punkt Parksituation in der Tiefgarage Badgasse angenommen. Tagesordnungspunkt 4: Parksituation in der Tiefgarage Badgasse Herr Bürgermeister Bauer unterrichtete den Hauptausschuss darüber, dass im Ordnungsamt vermehrt Beschwerden (telefonisch und schriftlich) bezüglich der derzeitigen Parksituation in der Tiefgarage Badgasse eingegangen sind. In einer offenen Diskussion wurden einige Ideen erörtert, um schnellstmöglich Lösungen des Parkproblems in der Tiefgarage zu finden. Es wurden folgende Beschlüsse gefasst: I: Die gebührenpflichtige Parkzeit ist täglich von 0:00 Uhr bis 24:00 Uhr, wobei die ersten beiden Stunden gebührenfrei sind. II: Ab dem 01. Februar 2019 werden keine 7-Tagetickets (Wochenticket) und Monatsparkticket mehr ausgegeben. Seite 4

5 Nachdem alle Tagesordnungspunkte behandelt wurden und keine weiteren Anträge mehr gestellt wurden beendet 2. Bürgermeister Wolfgang Bauer die Sitzung. Wolfgang Bauer Christian Frobin 2. Bürgermeister Protokollführer Seite 5

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