Kreisschulentwicklungsplan allgemein bildende Schulen 3. Fortschreibung 2014/ /34

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1 Kreisschulentwicklungsplan allgemein bildende Schulen 3. Fortschreibung 2014/ /34 Redaktionsstand: Oktober 2014 mit Änderungen (nach Anhörung) vom Datenstand Bevölkerungsstatistik: 2013/2014 Datenstand Schülerzahlen: für das Schuljahr 2013/2014 und September 2014 für das Schuljahr 2014/2015 Aufgestellt vom Fachdienst Bildung, Kultur und Sport, Lübecker Straße 41, Eutin Tel.: , Fax:

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3 Inhaltsverzeichnis 1. Rechtliche Grundlagen der Schulentwicklungsplanung 5 2. Aufgabenstellung und Vorgehensweise 5 3. Aktuelle Schulstruktur im Kreis Ostholstein 7 4. Schülerzahlenentwicklung 7 5. Zukünftige Schullandschaft 8 6. Schularten nach dem Schulgesetz 9 7. Mindestgrößen von Schulen Grundschulen Förderzentren Lernen Gemeinschaftsschulen Gymnasien mit 8-jährigem Bildungsgang Gymnasien mit 9-jährigem Bildungsgang Schulträgerschaften Entwicklung der Grundschülerzahlen im Kreis Ostholstein Entwicklung der weiblichen Bevölkerung im Alter von Jahren Mögliche Entwicklung der Schullandschaft in den einzelnen Kommunen Stadt Fehmarn Stadt Heiligenhafen Stadt Oldenburg / Holstein Amt Oldenburg-Land Amt Lensahn Gemeinde Grömitz Gemeinde Grube Stadt Neustadt / Holstein Amt Ostholstein-Mitte / Schulverband Bungsberg Stadt Eutin Gemeinde Bad Malente Gemeinde Bosau Gemeinde Süsel Gemeinde Ahrensbök Gemeinde Ratekau Gemeinde Scharbeutz Gemeinde Timmendorfer Strand Gemeinde Stockelsdorf Stadt Bad Schwartau 61 3

4 12. Schulen in freier Trägerschaft Waldorfschule Lensahn Pädagogium Bad Schwartau Entwicklung in den Beruflichen Gymnasien der Beruflichen Schulen des 69 Kreises Ostholstein 13.1 Darstellung der Gesamtentwicklung ( Jahrgang Berufliches Gymnasium) Herkunftsschulen der Aufnahmejahrgänge in den Beruflichen Gymnasien (11. Jahrgang) der Beruflichen Schulen des Kreises Ostholstein Übergangsquoten der Aufnahmejahrgänge in den Beruflichen Gymnasien (11. Jahrgang) der Beruflichen Schulen des Kreises Ostholstein nach Herkunftsbereichen Einzeldarstellung der Übergangsquoten der Aufnahmejahrgänge in den Beruflichen Gymnasien (11. Jahrgang) der Beruflichen Schulen des Kreises Ostholstein Abstimmung mit benachbarten Schulträgern Anlagen Auszüge aus Schleswig-Holsteinischen Schulgesetz (SchulG) vom 24. Januar 2007 (zuletzt geändert durch Gesetz vom 4. Februar 2014) Mindestgrößenverordnung des Bildungsministeriums vom (zuletzt geändert mit LVO v ) 83 4

5 1. Rechtliche Grundlagen der Schulentwicklungsplanung Gem. 51 des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes (SchulG) vom 24. Januar 2007 (GVOBl. Schl.-H. S. 39, ber. S. 276), zuletzt geändert durch Gesetz vom 4. Februar 2014 (GVOBl. Schl.-H. S. 21) sind die Kreise verpflichtet, zur Sicherung eines gleichmäßigen, wohnortnahen und alle Schularten umfassenden Angebots eine Schulentwicklungsplanung unter Berücksichtigung der Jugendhilfeplanung und der Schulen in freier Trägerschaft aufzustellen und fortzuschreiben. Dabei sind insbesondere zur Sicherung ausreichender Oberstufenkapazitäten die Beruflichen Gymnasien einzubeziehen. Die Schulentwicklungsplanung ist mit den Schulträgern im Kreis und kreisübergreifend abzustimmen. Die örtlichen Schulträger (Städte, Ämter und Gemeinden sowie Schulverbände in Ostholstein) haben ihrerseits nach 48 Abs. 1 Nr. 1 SchulG die Aufgabe, Schulentwicklungspläne aufzustellen, regelmäßig fortzuschreiben und sich an der Abstimmung eines Schulentwicklungsplanes auf Kreisebene zu beteiligen. Demnach sind im Schulgesetz sowohl für den Kreis als auch für die Schulträger die Aufgabe der Schulentwicklungsplanung sowie die Abstimmung der Schulentwicklungspläne untereinander verankert. 2. Aufgabenstellung und Vorgehensweise Die Erstellung einer Schulentwicklungsplanung als Basis für die Gestaltung der zukünftigen Schullandschaft im Kreis Ostholstein ist eine wichtige, aber auch umfangreiche Aufgabe, die eine detaillierte Planung und konsequente Umsetzung auf Kreis-, kommunaler und natürlich auch auf Landesebene erfordert. Ziel des Kreises Ostholstein ist es, basierend auf einer fundierten und damit belastbaren Datenbasis ein optimiertes, zukunftsorientiertes Schulangebot im Kreisgebiet zu schaffen, dass insbesondere von den lokalen Schulträgern erarbeitet und damit auch örtlich mitgetragen wird. Aufgabe des Kreises Ostholstein ist hierbei die schulaufsichtliche Beratung der lokalen Schulträger bei den schulgesetzlich vorgegebenen Veränderungsschritten in der Schullandschaft. Im Besonderen kommt dem Kreis hierbei die Rolle zu, für ein kreisweit regional ausgeglichenes, gleichmäßiges, wohnortnahes und alle Schularten umfassendes Schulsystem Sorge zu tragen, dieses insbesondere vor dem Hintergrund zumutbarer Schulwege. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichwohl für beiderlei Geschlecht. Zur Aufstellung des Schulentwicklungsplanes findet die Software-Lösung der Firma Bitwerft GmbH aus Hamburg Anwendung. Das Programm PRIMUS Flex basiert auf den planungsrelevanten Ist-Daten der letzten 10 Jahre und berechnet auf dieser Grundlage die zukünftigen Schülerzahlen. Die Prognose der notwendigen Geburten erfolgt anhand des weiblichen Bevölkerungsanteils im Alter von Jahren und den kreisweiten Geburtenfaktoren, d.h. wie viele Kinder eine Frau in einem bestimmten Alter statistisch pro Jahr zur Welt bringt. Unter Berücksichtigung der amtlichen Sterbetafel sowie der von der Geburt bis zur Einschulung erfolgenden Zu- und Wegzüge werden Quoten ermittelt, wie viele Kinder der jeweiligen Geburtsjahrgänge tatsächlich eingeschult werden. Anhand der nach der örtlichen Entwicklung ermittelten Quoten werden an- 5

6 schließend sowohl die Übergänge zur jeweils nächsten Klassenstufe als auch die Übergänge zu den weiterführenden Schulen berechnet. Die grafische Darstellung der Schülerzahlen bei den einzelnen Schulen differenziert bei den Klassenstufen zwischen Bestandsdaten (rot), Prognosedaten auf Basis der bereits geborenen Kinder (grün) und der freien Prognosen (blau). Das Programm und die dazugehörigen Daten werden zentral auf dem Landesserver (Dataport) vorgehalten. Mit Hilfe dieses Programms können die zukünftigen Schülerzahlen der einzelnen Schulen für die nächsten 20 Jahre prognostiziert werden. Somit wurden die statistischen Grundlagen für eine aktuelle und fortschreibbare Schulentwicklungsplanung geschaffen. Darüber hinaus ermöglicht das Programm den Schulträgern Schülerzahlprognosen z.b. bei der Zusammenlegung von Schularten oder Schulen, in einer Simulation zu berechnen. Basisdaten können aus Gründen der Systemsicherheit ausschließlich vom Kreis eingepflegt werden. Mit der letzten Änderung des Schulgesetzes wurde auch 51 zur Schulentwicklungsplanung der Kreise verändert und folgender Satz 2 eingefügt: Dabei sind insbesondere zur Sicherung ausreichender Oberstufenkapazitäten die Beruflichen Gymnasien einzubeziehen. Dies führt dazu, dass in der 3. Fortschreibung des Kreisschulentwicklungsplanes der allgemein bildenden Schulen erstmalig die Entwicklung der Beruflichen Gymnasien an den Beruflichen Schulen des Kreises Ostholstein im Kreisschulentwicklungsplan darzustellen ist. Eine Auswertung und Darstellung über das Programm PRIMUS Flex der Firma Bitwerft GmbH aus Hamburg ist aktuell nicht realisiert, sodass eine manuelle Einarbeitung in die 3. Fortschreibung des Kreisschulentwicklungsplanes vorzunehmen war (Pkt. 13). Hierzu wurden die Daten der amtlichen Schulstatistik ab dem Schuljahr 1995/96 für die Gesamtdarstellung der Entwicklung der Beruflichen Gymnasien ( Jahrgang) im Kreis Ostholstein verwendet. Die bis dato nicht erfassten Herkunftsschulen bei Aufnahme der Schüler im Beruflichen Gymnasium (11. Jahrgang) im Kreis Ostholstein wurden von den Beruflichen Schulen in Eutin und Oldenburg ab dem Schuljahr 2010/11 nacherhoben und zur Verfügung gestellt, um die Übergangsquoten aus den allgemein bildenden Schulen zu ermitteln und darzustellen. Als Besonderheit des Kreisschulentwicklungsplanes ist zu berücksichtigen, dass dieser kein Recht entfaltet, die örtlichen Planungen der Schulträger und die sich daraus ableitenden Anträge auf Errichtung, Änderung oder Auflösung von neuen Schularten zu beeinflussen. Vielmehr ist es Aufgabe des Ministeriums für Schule und Berufsbildung bei der Fortentwicklung der Schullandschaft in Ostholstein die Planungen des Kreises angemessen zu berücksichtigen. 6

7 3. Aktuelle Schulstruktur im Kreis Ostholstein (Stand Schuljahr 2014/2015) Im Bereich der allgemein bildenden Schulen werden in Ostholstein insgesamt 49 Schulen in der Trägerschaft von 20 Schulträgern vorgehalten. 21 Grundschulen 1 Grundschule mit Förderzentrum Lernen + Sprache (L+S) 3 Förderzentren Lernen + Sprache (L+S) 1 Förderzentrum geistige Entwicklung 1 Förderzentrum geistige, körperliche und motorische Entwicklung 15 Gemeinschaftsschulen (GemS) o 7 GemS o 4 GemS mit Grundschulteil o 2 GemS mit Grundschulteil und Förderzentrumsteil L+S o 1 GemS mit Oberstufe o 1 GemS mit Oberstufe und Förderzentrumsteil L+S 7 Gymnasien Hinzu kommen zwei Schulen in freier Trägerschaft. Von den 20 Schulträgern im Kreis Ostholstein unterhalten 7 Schulträger nur eine Schule. Damit ist die Schullandschaft im Kreis Ostholstein nicht so kleinräumig gegliedert, wie dieses in anderen Landesteilen der Fall ist. Im Amtsbereich Oldenburg-Land haben sich zum mehrere Gemeinden zu einem Schulverband nach 56 SchulG als Schulträger zusammengeschlossen. Dadurch wurde aus vorher vier Schulträgern insgesamt ein Schulträger für den Schulverband. Im Schuljahr 2013/14 bestehende Regionalschulen wurden mit Ablauf des zu Gemeinschaftsschulen umgewandelt, wenn sich ihre Schülerzahl zu diesem Zeitpunkt unter Berücksichtigung der Anmeldungen für das Schuljahr 2014/15 auf mindestens 240 Schüler/innen in der Sekundarstufe I belief. Die bis dahin im Kreis Ostholstein bestehenden 4 Regionalschulen (2 Regionalschulen und 2 Regionalschulen mit Grundschulteil) erfüllten diese Voraussetzungen, sodass sie zum zu Gemeinschaftsschulen umgewandelt wurden. Neben diesen öffentlichen allgemein bildenden Schulen werden im Kreis Ostholstein weitere zwei Schulen in freier Trägerschaft vorgehalten. Hierbei handelt es sich um das Pädagogium in Bad Schwartau (privates Gymnasium) sowie um die Waldorfschule in Lensahn. 4. Schülerzahlenentwicklung Die im Schulentwicklungsplan dargestellten Prognosen der Schülerzahlen basieren auf den Bestandszahlen der Schulen der vergangenen 10 Schuljahre sowie den Geburtenzahlen und Geburtenprognosen aus den einzelnen Gemeinden. Hierbei können inhaltliche Aspekte und 7

8 Einflussgrößen auf die sich nach dem Schulgesetz ändernde Schullandschaft, z.b. die freie Schulwahl der Eltern, nicht berücksichtigt werden. Folgende Daten liegen den Prognosen zugrunde: Geburtenzahlen der einzelnen Gemeinden Bevölkerungsentwicklung in den einzelnen Gemeinden seit 1965 Anzahl der weiblichen Bevölkerung der verschiedenen Altersstufen in den einzelnen Gemeinden (aktuelle Jahrgangsbesetzung) individuell aus den vorhandenen Systemdaten berechnete Geburtenfaktoren für den Kreis Ostholstein (Fertilitätsfaktor) Schülerzahlen für jede Schule und Jahrgangsstufe Herkunft der aus den Grundschulen hervorgegangenen Schülerinnen und Schüler auf den weiterführenden Schulen (Verbleib ab Klassenstufe 4) Als Datengrundlagen zur Berechnung der Schülerzahlenentwicklung dient die amtliche Bevölkerungs- und Schülerzahlstatistik des Statistikamtes Nord. Basis für die Schülerzahlen sowie die Bevölkerungsentwicklung ist der Jahrgang 2013/14 als letzter verfügbarer amtlicher Datenbestand. Diese Datengrundlage wurde um die Schülerzahlen zum Anmeldestand September 2014 für das Schuljahr 2014/2015 erweitert, sodass ein Abgleich der Prognosewerte für das Schuljahr 2014/2015 bereits erfolgen konnte. Die prozentualen Abweichungen der aktuellen Anmeldestände zu den prognostizierten Daten für das Schuljahr 2014/2015 sind als Hinweis bei der jeweiligen Schule angebracht. Die Prognose der Schülerzahlen umfasst die nächsten 20 Jahre bis einschließlich zum Schuljahr 2033/34. Da - wie bereits erwähnt - inhaltliche Aspekte und Einflussgrößen auf die sich ändernde Schullandschaft, z.b. die freie Schulwahl der Eltern bei wegfallenden Schuleinzugsgebieten, nicht vorhersehbar sind, handelt es sich bei der prognostizierten Schülerzahlentwicklung um eine Tendenz, die in ihren absoluten Zahlen Veränderungen unterworfen ist. Da das Schulamt die Wanderung aus den Grundschulen (Anmeldungswünsche und Aufnahmen) genau erfasst, ist zu erkennen, dass der überwiegende Teil der Eltern die ortsnahe Schule auswählen. Zudem ist ein deutlich zunehmender Aufnahmewunsch aus der Hansestadt Lübeck zu beobachten. Für den Bereich der Förderzentren geistige und körperliche Entwicklung in Oldenburg/H. (Schule Kastanienhof) und Bad Schwartau Rensefeld (Schule am Papenmoor) trifft dieser Schulentwicklungsplan keine Aussagen. Dieses resultiert daraus, dass für den Bereich der hier zu beschulenden Schülerinnen und Schüler eine verlässliche Prognose nicht möglich ist. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit und Verständlichkeit wurde darauf verzichtet, einen Abgleich zwischen den Prognosedaten den vorherigen und dem jetzigen Schulentwicklungsplan aufzunehmen. Es hat sich herausgestellt, dass die Datenlage den kurz- und mittelfristigen Zeitraum mit der erwarteten Genauigkeit abgebildet hat. 5. Zukünftige Schullandschaft Die Rahmenbedingungen für ein erfolgreiches schulisches Angebot sind einem fortwährendem Wandel unterworfen. Hierbei spielen die Entwicklungen in Wissenschaft und Wirtschaft, insbesondere aber familien- und gesellschaftspolitische Aspekte sowie die demografische Bevölkerungsentwicklung eine große Rolle. 8

9 Das schleswig-holsteinische Schulgesetz berücksichtigt die veränderten Rahmenbedingungen und gibt die Richtlinie für die neue Schulstruktur. Da sich seit dem Inkrafttreten des Schulgesetzes im Jahre 2007 bereits weitere Veränderungs- und Klarstellungsbedürfnisse ergeben haben, hat der Landesgesetzgeber hierauf durch eine umfangreiche Änderung des Gesetzes zum sowie zuletzt zum reagiert. Die Aufgabe des Schulamtes des Kreises ist es, das Schulgesetz unter Berücksichtigung der regionalen Gegebenheiten umzusetzen, um so ein funktionsfähiges und zukunftsorientiertes Schulangebot zu schaffen und zu erhalten. Faktoren hierbei sind beispielsweise die regional unterschiedlichen Geburts- und Bevölkerungsentwicklungen, die jetzigen Beziehungen der Schulen untereinander, insbesondere hinsichtlich der Schülerströme und entsprechende Möglichkeiten der Zusammenarbeit sowie die spezifischen Belange von ländlichen Räumen und zentralen Orten. 6. Schularten nach dem Schulgesetz Das Schulgesetz sieht für die öffentlichen allgemein bildenden Schulen und die Förderzentren folgende Schularten vor: Grundschule Allgemein bildende Schulen: o Gemeinschaftsschule o Gymnasium Förderzentrum In der Gemeinschaftsschule können Abschlüsse der Sekundarstufe I in einem gemeinsamen Bildungsgang ohne Zuordnung zu unterschiedlichen Schularten erreicht werden. Die Gemeinschaftsschule führt zum ersten allgemeinbildenden Schulabschluss (EAS) 1, zum mittleren Schulabschluss (MSA) 2 sowie zur Berechtigung zum Übergang in die Oberstufe. Der Unterricht soll in allen Jahrgangsstufen weitgehend gemeinsam stattfinden. Abschlussbezogene Klassenbildungen sind ab dem Schuljahr 2014/15 nicht mehr gestattet. An den insgesamt sieben Gymnasien in Ostholstein wird an sechs Gymnasien das Erreichen der allgemeinen Hochschulreife nach 12 Jahren ( G8 ) angeboten. Das Carl-Maria-von- Weber-Gymnasium in Eutin bietet das Erreichen der allgemeinen Hochschulreife nach 13 Jahren ( G9 ) an. Das Pädagogium in Bad Schwartau (privates Gymnasium) und die Waldorfschule in Lensahn bieten ebenfalls G9 an. An den beiden Gemeinschaftsschulen mit Sekundarstufe II (Inselschule Fehmarn und César-Klein-Schule Ratekau) ist das Erreichen der allgemeinen Hochschulreife nach 13 Jahren möglich. Nach dem erfolgreichen Besuch der Gemeinschaftsschule ist nach Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen mit dem Absolvieren des Beruflichen Gymnasiums ebenfalls das Erreichen der allgemeinen Hochschulreife nach 9 Jahren möglich. Die durch eine Verbindung von Schulen verschiedener Schularten oder durch eine Schulartänderung entstandenen Gemeinschaftsschulen sind jeweils auf Antrag der Schulträger entstanden und sollen als Ganztagsschulen geführt werden. Die Genehmigungspraxis des Bildungsministeriums wich dabei teilweise von den Aussagen des ersten Schulentwicklungsplanes des Kreises Ostholstein ab. 1 früherer Hauptschulabschluss 2 früherer Realschulabschluss 9

10 Es ist an dieser Stelle davon abgesehen worden, auf die regionalen Veränderungen in der Schullandschaft einzugehen. In der nachfolgenden Schulentwicklungsplanung ist jeweils schulbezogen ein Hinweis angebracht worden, wenn sich konkrete Veränderungen ergeben haben. 7. Mindestgrößen von Schulen Auf Grundlage des 52 SchulG hat das Bildungsministerium am die Landesverordnung über die Bestimmung von Mindestgrößen von öffentlichen allgemeinbildenden Schulen und Förderzentren (Mindestgrößenverordnung MindGrVO) erlassen. Die Gültigkeit der Mindestgrößenverordnung wurde mit Datum vom bis zum verlängert. Die Mindestgrößenverordnung wurde zuletzt geändert mit LVO vom (NBl.MBK.Schl.H. S. 166). Danach gelten folgende Mindestschülerzahlen: 7.1 Grundschulen: 80 Schülerinnen und Schüler Eine Unterschreitung ist im Rahmen der Teilnahme an einem Schulversuch gemäß 138 Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 SchulG zulässig. 7.2 Förderzentrum Lernen: Grundschülerinnen und Grundschüler je organisatorisch selbstständigem Förderzentrum mit dem Schwerpunkt Lernen 7.3 Gemeinschaftsschulen: 240 Schülerinnen und Schüler in der Sekundarstufe I 7.4 Gymnasien mit 8-jährigem Bildungsgang: 250 Schülerinnen und Schüler in den Jahrgangsstufe 5 bis Gymnasien mit 9-jährigem Bildungsgang: 300 Schülerinnen und Schüler in der Sekundarstufe I 8. Schulträgerschaften Träger der allgemein bildenden Schulen sind die Gemeinden. Die Schulträgerschaft soll nach 53 Satz 2 SchulG Schulen unterschiedlicher Schularten umfassen, von denen mindestens eine die Möglichkeit bietet, den mittleren Schulabschluss zu erreichen. Sofern diese Voraussetzung nicht erfüllt werden kann, sollen die Gemeinden einen Schulverband bilden oder einen öffentlich-rechtlichen Vertrag mit dem Ziel schließen, die vorgenannte Anforderung zu erfüllen. Seit dem sind auch reine Grundschulverbände nach 56 Abs. 1 SchulG möglich, soweit zumindest eine der in Trägerschaft befindlichen Grundschulen die Mindestgröße erfüllt. Amtsangehörige Gemeinden können die Trägerschaft nach 56 Abs. 4 Nr. 1 SchulG auf das Amt übertragen. (Anmerkung: Nach dem Urteil des Landesverfassungsgerichtes vom , nachdem der Landesgesetzgeber die Amtsordnung ändern muss, gilt diese Rechtsgrundlage bis auf weiteres nur für bereits erfolgte Übertragungen). Nach der seinerzeitigen Übergangsregelung in 148 Abs. 6 SchulG hat der Kreis Ostholstein seine 6 Gymnasien zum einvernehmlich auf die jeweiligen Standortgemein- 10

11 den übertragen (Städte Bad Schwartau, Eutin, Neustadt/H. und Oldenburg/H. sowie Gemeinde Timmendorfer Strand). Bereits zum ist die Schulträgerschaft des Insel-Gymnasiums einvernehmlich vom Kreis Ostholstein auf die Stadt Fehmarn übertragen worden. Ziel einer zukünftigen Schulstruktur für den Kreis Ostholstein sollte es sein, ein gleichmäßiges, wohnortnahes und alle Schularten umfassendes Schulangebot vorzuhalten, das zudem ökonomisch vertretbar ist und den bildungspolitischen Zielsetzungen einer leistungsgebundenen Wissensvermittlung gerecht wird. Ein großer Teil der Bevölkerung lebt in der Region um die Städte und dem Kernbereich der Großgemeinden. Ein weiterer Teil lebt in kleinteilig ländlich strukturierten Gebieten des Kreises und kann damit nur eine deutlich eingeschränktere Infrastruktur im unmittelbaren Nahbereich in Anspruch nehmen. Die Schulentwicklungsplanung steht hier deshalb vor besonderen Herausforderungen. So ist auch zukünftig im Grundschulbereich ein für alle Schülerinnen und Schüler erreichbares Angebot kreisweit vorzuhalten. Dabei ist anzustreben, dass im Falle einer Unterschreitung der Mindestschülerzahl ein Grundschulstandort im Gebiet des Schulträgers vorgehalten wird. In Fällen der Unterschreitung der Mindestschülerzahl (vgl. Pkt. 7.1) ist auch weiterhin über organisatorische Maßnahmen in der Trägerschaft nachzudenken. Ziel sollte es sein, auch kleinere Standorte als Außenstelle einer anderen Schule längerfristig zu erhalten. Sofern sich hier keine Lösungsmöglichkeit ergibt, kann auch die Schließung einzelner Standorte in Erwägung gezogen werden, sofern die Schulwegsituation dabei zumutbar bleibt. Diese Frage ist jeweils individuell zu klären und hängt nicht unwesentlich von der verkehrstechnischen Anbindung (ÖPNV) ab. Vor dem Hintergrund rückläufiger Grundschülerzahlen bestehen Förderzentren Lernen an den Standorten Neustadt/H., Eutin und Bad Schwartau zur Versorgung der jeweiligen Region. Die Förderzentren Burg, Heiligenhafen, Oldenburg/H. und Ahrensbök sind mit örtlichen allgemein bildenden Schulen zusammengelegt worden. Sie erfüllen die gleiche Funktion wie die erstgenannten Förderzentren. Das Förderzentrum Sprache in Bad Schwartau wurde am aufgelöst. Die Förderung findet weitgehend im Rahmen der Präventionsaufgaben des Förderzentrums in Grundschulklassen statt. Kann die im Rahmen der Wahlfreiheit ausgewählte Schule wegen fehlender Aufnahmemöglichkeiten nicht besucht werden, so erfolgt nach 24 Abs. 1 Satz 2 des Schulgesetzes die Aufnahme in die zuständige Grund- oder Gemeinschaftsschule bzw. das zuständige Förderzentrum oder das zuständige Gymnasium. Zuständig ist eine Schule des Schulträgers, in dessen Gebiet die zum Schulbesuch verpflichteten Kinder ihre Wohnung haben. In den übrigen Fällen bestimmt nach 24 Abs. 2 Satz 2 SchulG die Schulaufsichtsbehörde die zuständige Schule nach Anhörung des Schulträgers. Eine schulaufsichtliche Festlegung von Einzugsgebieten ist ggf. nachzuholen. Die Standortgemeinden der ehemals kreiseigenen Gymnasien haben diese in der bestehenden Form weitergeführt. Dieses gilt auch für das Gymnasium, das bisher bereits in Trägerschaft der Stadt Eutin war. 11

12 9. Entwicklung der Grundschülerzahlen im Kreis Ostholstein Nachrichtlich: Tatsächliche Grundschülerzahl zum Schuljahr 2014/15 zum aktuellen Stand (Abweichung +2,7 %) 12

13 10. Entwicklung der weiblichen Bevölkerung im Alter von Jahren 11. Mögliche Entwicklung der Schullandschaft in den einzelnen Kommunen Der nachstehenden Bewertung des Schulsystems im Kreis Ostholstein liegt die schulaufsichtliche Analyse der aktuellen Schullandschaft auf Grundlage der schulgesetzlichen Vorgaben zugrunde. Diese ist Ergebnis einer Abstimmung auf Ebene des Schulamtes Ostholstein. Das Schulamt besteht nach 130 SchulG in Ostholstein aus dem Schulrat sowie dem Landrat hier vertreten durch den Fachdienst 0.41 Bildung, Kultur und Sport. Der Ausschuss für Schule, Bildung, Kultur und Sport hat in seiner Sitzung am die Entwurfsfassung der 3. Fortschreibung des Kreisschulentwicklungsplanes zur Kenntnis genommen. Die Anhörung der örtlichen und der freien Schulträger sowie des Trägers der Jugendhilfe im Kreis Ostholstein, der benachbarten Kreise sowie der Hansestadt Lübeck wurde im Zeitraum von November 2014 bis März 2015 durchgeführt. Berechtigte Einwände oder Änderungswünsche zu diesem Schulentwicklungsplan wurden in den Plan eingearbeitet. 13

14 11.1 Stadt Fehmarn Grundschule Burg auf Fehmarn Die Außenstelle der Grundschule Burg auf Fehmarn in Petersdorf wurde zum geschlossen. Die Mindestschülerzahlen der Grundschule Burg auf Fehmarn werden nach der Auswertung innerhalb des Prognosezeitraumes dauerhaft erfüllt. Grundschule Burg auf Fehmarn Grundschule des Anmeldeverfahrens 264 (Abweichung -10,2 %) 14

15 Grundschule Landkirchen auf Fehmarn Die Schülerzahlvorgaben der Mindestgrößenverordnung werden nach der Auswertung innerhalb des Prognosezeitraumes dauerhaft erfüllt. Grundschule Landkirchen auf Fehmarn Grundschule des Anmeldeverfahrens 135 (Abweichung +22,7 %) Die Abweichungen für die Grundschule Burg und die Grundschule Landkirchen sind auf die strukturellen Veränderungen in der Stadt Fehmarn (Auflösung Petersdorf) zurückzuführen. 15

16 Inselschule Fehmarn (Gemeinschaftsschule mit Oberstufe und Förderzentrumsteil) Die Inselschule ist eine Gemeinschaftsschule mit Oberstufe und Förderzentrumsteil und auslaufendem Gymnasialteil. An der Inselschule Fehmarn wird weitgehend nach den Vorgaben des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die inklusive Beschulung vom gearbeitet. Deshalb sind eigene Klassen am Förderzentrumsteil nicht mehr darstellbar. Inselschule Fehmarn Gemeinschaftsschule mit Oberstufe und Förderzentrumsteil sowie auslaufendem Schulteil des Anmeldeverfahrens 998 (Abweichung -1,0 %) 16

17 11.2 Stadt Heiligenhafen Theodor-Storm-Schule Heiligenhafen mit Außenstelle in Großenbrode (Grundschule mit Förderzentrumsteil) Mit Beginn des Schuljahres 2009/10 wurde die Grundschule mit Förderzentrum Lernen als neue Schulart in Heiligenhafen eingerichtet. Zugleich wurde im Jahr 2010 die Grundschule Großenbrode organisatorisch mit der Grundschule mit Förderzentrum Lernen in Heiligenhafen zusammengeschlossen, um den Schulstandort Großenbrode langfristig zu sichern. Die entstandene Grundschule mit Förderzentrumsteil der Stadt Heiligenhafen und der Gemeinde Großenbrode trägt seit dem Schuljahr 2012/13 den Namen Theodor-Storm-Schule. An der Grundschule Heiligenhafen wird weitgehend nach den Vorgaben des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die inklusive Beschulung vom gearbeitet. Deshalb sind eigene Klassen am Förderzentrumsteil nicht mehr darstellbar. Grundschule Heiligenhafen Grundschule mit Förderzentrumsteil des Anmeldeverfahrens 229 (Abweichung -8,4 %) 17

18 Warderschule (Gemeinschaftsschule Heiligenhafen) Zum Schuljahresbeginn 2010/2011 wurde, hervorgehend aus der Real- und Hauptschule in Heiligenhafen, die Regionalschule Heiligenhafen durch das Bildungsministerium genehmigt. Die Schule trägt ab dem Schuljahr 2012/2013 den Namen Warderschule. Der Hauptschulteil ist im Schuljahr 2013/2014 ausgelaufen. Der Realschulteil läuft im Schuljahr 2014/15 aus. Mit Ablauf des wurde die bestehende Regionalschule zur Gemeinschaftsschule umgewandelt. Der Regionalschulteil läuft jahrgangsweise aus. In der Prognose wird die Mindestschülerzahl von 240 voraussichtlich ab dem Schuljahr 2023/24 nicht mehr erfüllt. Langfristig besteht die Gefahr, dass in Heiligenhafen keine Schule mehr im Bereich der Sekundarstufe I vorgehalten wird. Um dies zu verhindern, muss die Schulaufsicht die Aufnahmekapazitäten der umliegenden Gemeinschaftsschulen überprüfen. Gemeinschaftsschule Heiligenhafen Gemeinschaftsschule mit auslaufenden Schulteilen des Anmeldeverfahrens 312 (Abweichung +11,0 %) 18

19 11.3 Stadt Oldenburg in Holstein Grundschule am Wasserquell Die Mindestschülerzahlen werden nach der Auswertung innerhalb des Prognosezeitraumes dauerhaft erfüllt. Grundschule am Wasserquell Oldenburg/H. Grundschule des Anmeldeverfahrens 253 (Abweichung +2,4 %) 19

20 Wagrienschule (Grund- und Gemeinschaftsschule mit Förderzentrumsteil) Die Wagrienschule wurde zum Schuljahresbeginn 2009/10 in Oldenburg/H. als Gemeinschaftsschule aus dem Zusammenschluss der Johann-Liss-Realschule und der Heinrich- Zigelski-Grund- und Hauptschule gebildet. Die Erich-Kästner-Schule (Förderzentrum Lernen) ist mit der Gemeinschaftsschule organisatorisch verbunden worden. Die Wagrienschule ist eine Grund- und Gemeinschaftsschule mit Förderzentrumsteil Wagrienschule - Grundschulteil Der Grundschulteil in der Wagrienschule läuft ab dem Schuljahr 2015/16 jahrgangsweise aus. Mit Beginn des Schuljahres 2015/16 werden alle Grundschüler im Bereich der Stadt Oldenburg/H. in der Grundschule am Wasserquell eingeschult. Diese Veränderung ist programmtechnisch noch nicht in die Darstellung eingeflossen. Wagrienschule Grundschulteil des Anmeldeverfahrens 78 (Abweichung -6,0 %) 20

21 Wagrienschule Gemeinschaftsschule mit Förderzentrumsteil An der Wagrienschule wird weitgehend nach den Vorgaben des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die inklusive Beschulung vom gearbeitet. Deshalb sind eigene Klassen am Förderzentrumsteil nicht mehr darstellbar. Die Mindestschülerzahlen werden nach der Auswertung innerhalb des Prognosezeitraumes dauerhaft erfüllt. Wagrienschule Gemeinschaftsschule mit Förderzentrumsteil des Anmeldeverfahrens 571 (Abweichung +4,6 %) 21

22 Freiherr-vom-Stein-Gymnasium Beim Freiherr-vom-Stein-Gymnasium (Trägerschaft ab bei der Stadt Oldenburg/H.) handelt es sich um ein dreizügiges Gymnasium. Vereinzelt wurden jahrgangsweise aufgrund hoher Anmeldequoten vierzügige Jahrgänge eingerichtet. Mit Beginn des Schuljahres 2016/2017 wird eine Entlastung einsetzen, wenn durch das G 8 ein Schülerjahrgang entfallen wird. Freiherr-vom-Stein-Gymnasium Oldenburg/H. Gymnasium des Anmeldeverfahrens 663 (Abweichung -4,9 %) 22

23 11.4 Schulverband Oldenburg-Land (Gemeinden Wangels, Göhl, Gremersdorf, Neukirchen und Heringsdorf) Im Amtsbereich Oldenburg-Land haben sich die Grundschulen in Göhl, Gremersdorf und Neukirchen organisatorisch mit der Grundschule in Hansühn zusammengeschlossen. Dadurch wurde die Schulträgerschaft über einen dann zulässigen Grundschulverband organisiert Grundschule Oldenburg-Land des Schulverbandes Oldenburg-Land in Hansühn mit Außenstellen in Göhl, Gremersdorf und Neukirchen Die Mindestschülerzahlen werden nach der Auswertung innerhalb des Prognosezeitraumes dauerhaft erfüllt. Grundschule Oldenburg-Land Grundschule des Anmeldeverfahrens 285 (Abweichung +6,7 %) 23

24 11.5 Amt Lensahn Grund- und Gemeinschaftsschule Lensahn Mit Beginn des Schuljahres 2009/10 wurde in Lensahn eine Gemeinschaftsschule aus dem Zusammenschluss der Grund- und Hauptschule sowie der Realschule Lensahn gebildet Grund- und Gemeinschaftsschule Lensahn - Grundschulteil Die dreizügige Grundschule in Lensahn wird aufgrund des starken Geburtenrückganges langfristig zweizügig betrieben werden. Die Mindestschülerzahlen werden nach der Auswertung innerhalb des Prognosezeitraumes dauerhaft erfüllt. Grund- und Gemeinschaftsschule Lensahn Grundschulteil des Anmeldeverfahrens 269 (Abweichung +6,7 %) 24

25 Grund- und Gemeinschaftsschule Lensahn Gemeinschaftsschule Die Mindestschülerzahlen werden nach der Auswertung innerhalb des Prognosezeitraumes dauerhaft erfüllt. Grund- und Gemeinschaftsschule Lensahn Gemeinschaftsschule des Anmeldeverfahrens 506 (Abweichung -0,4 %) 25

26 11.6 Gemeinde Grömitz Grundschule Grömitz Die Mindestschülerzahlen werden nach der Auswertung innerhalb des Prognosezeitraumes dauerhaft erfüllt. Grundschule Grömitz Grundschule des Anmeldeverfahrens 230 (Abweichung +11,1 %) 26

27 Gemeinschaftsschule Grömitz Seit dem Schuljahr 2008/2009 bestand in Grömitz die Regionalschule, die aus der ehemaligen Realschule mit Hauptschulteil hervorgegangen ist. Mit Ablauf des wurde die bestehende Regionalschule zur Gemeinschaftsschule umgewandelt. Der Regionalschulteil läuft jahrgangsweise aus. Absehbar wird die Mindestschülerzahl von 240 voraussichtlich ab dem Schuljahr 2019/2020 unterschritten. Es bleiben die zukünftigen Anmeldezahlen für den 5. Jahrgang abzuwarten, da im Schuljahr 2014/15 ein deutlicher Anstieg der Anmeldungen zu verzeichnen war, der gleichzeitig Auslöser für die u.a. Abweichung ist. Gemeinschaftsschule der Gemeinde Grömitz Gemeinschaftsschule mit auslaufendem Regionalschulteil des Anmeldeverfahrens 298 (Abweichung +16,0 %) 27

28 11.7 Gemeinde Grube Grundschule Grube In der Darstellung werden die Mindestschülerzahlen voraussichtlich ab dem Schuljahr 2017/2018 unterschritten. Die tatsächliche Entwicklung zeigt jedoch, dass bereits im Schuljahr 2014/15 insgesamt 126 Schüler angemeldet waren. Für das Schuljahr 2015/16 werden 121 Schüler erwartet. Sollte sich diese Entwicklung verstetigen, ist der Standort Grube langfristig gesichert. Grundschule Grube Grundschule des Anmeldeverfahrens 126 (Abweichung +9,6 %) 28

29 11.8 Stadt Neustadt / Holstein Mit Beginn des Schuljahres 2010/11 nahm die Gemeinschaftsschule als Zusammenschluss der Hauptschule am Steinkamp und der Jacob-Lienau-Realschule ihren Betrieb auf. Der Grundschulteil der Steinkamp-Schule wurde mit der Hochtor-Grundschule verbunden Steinkamp-Grundschule Die Steinkamp-Grundschule wird nach der Prognose langfristig die erforderlichen Mindestschülerzahlen erreichen, sodass hier kein Handlungsbedarf besteht. Steinkamp-Grundschule in Neustadt/H. Grundschule des Anmeldeverfahrens 469 (Abweichung -2,7 %) 29

30 Schule am Rosengarten (Förderzentrum Lernen) Die Förderzentren mit dem Schwerpunkt Lernen und Sprache haben in den vergangenen Jahren verstärkt auf integrative Arbeit umgestellt. In den Grundschulen Klasse 1 2 wird dem präventiven Gedanken stärker Rechnung getragen, sodass es in der Regel nicht mehr zu Einschulungen in das Förderzentrum Klasse 1 2 kommt. Daraus resultieren die sehr deutlichen Abweichungen zu den prognostizierten Schülerzahlen in den Förderzentren. Das politische Ziel ist dabei, den Weg zur Inklusion verstärkt voranzutreiben. Dies wird zu weiter rückläufigen Schülerzahlen in der Stammschule führen. Schule am Rosengarten Neustadt/H. Förderzentrum Lernen des Anmeldeverfahrens 46 (Abweichung -8,0 %) 30

31 Jacob-Lienau-Schule (Gemeinschaftsschule Neustadt) Die Gemeinschaftsschule hat einen auslaufenden Realschulteil. Der Hauptschulteil ist im Schuljahr 2013/14 ausgelaufen. Nach den vorliegenden Prognosedaten wird die Gemeinschaftsschule in Neustadt/H. dauerhaft die Mindestschülerzahl erreichen. Gemeinschaftsschule Neustadt Gemeinschaftsschule mit auslaufendem Realschulteil des Anmeldeverfahrens 603 (Abweichung +2,7 %) 31

32 Küstengymnasium Neustadt Beim Küstengymnasium Neustadt (Trägerschaft ab bei der Stadt Neustadt/H.) handelt es sich um ein dreizügiges Gymnasium. Mit Beginn des Schuljahres 2016/2017 wird eine Entlastung einsetzen, wenn durch das G 8 ein Schülerjahrgang entfallen wird. Küstengymnasium Neustadt Gymnasium des Anmeldeverfahrens 538 (Abweichung -9,0 %) 32

33 11.9 Amt Ostholstein-Mitte / Schulverband Bungsberg Friedrich-Hiller-Schule in Schönwalde am Bungsberg Nach den vorliegenden Prognosedaten wird im Prognosezeitraum dauerhaft die Mindestschülerzahl erreichen. Friedrich-Hiller-Schule Schönwalde am Bungsberg Grundschule des Anmeldeverfahrens 142 (Abweichung +2,2 %) 33

34 11.10 Stadt Eutin Mit Beginn des Schuljahres 2010/11 entstand in Eutin die Gemeinschaftsschule aus einem Zusammenschluss des Hauptschulteils der Grund- und Hauptschule Am kleinen See und der Wilhelm-Wisser-Realschule. Der Grundschulteil der Grund- und Hauptschule Am kleinen See wurde mit der Gustav-Peters-Grundschule organisatorisch zusammengeführt Gustav-Peters-Schule inkl. Außenstellen Am kleinen See und Fissau Die Mindestschülerzahlen werden nach der Auswertung innerhalb des Prognosezeitraumes dauerhaft erfüllt. Gustav-Peters-Schule Eutin Grundschule des Anmeldeverfahrens 612 (Abweichung +0,8 %) 34

35 Albert-Mahlstedt-Schule (Förderzentrum Lernen) Die Förderzentren mit dem Schwerpunkt Lernen und Sprache haben in den vergangenen Jahren verstärkt auf integrative Arbeit umgestellt. In den Grundschulen Klasse 1 2 wird dem präventiven Gedanken stärker Rechnung getragen, sodass es in der Regel nicht mehr zu Einschulungen in das Förderzentrum Klasse 1 2 kommt. Daraus resultieren die sehr deutlichen Abweichungen zu den prognostizierten Schülerzahlen in den Förderzentren. Das politische Ziel ist dabei, den Weg zur Inklusion verstärkt voranzutreiben. Dies wird zu weiter rückläufigen Schülerzahlen in der Stammschule führen. Albert-Mahlstedt-Schule Förderzentrum Lernen des Anmeldeverfahrens 36 (Abweichung -29,4 %) 35

36 Wilhelm-Wisser-Schule (Gemeinschaftsschule Eutin) Die Wilhelm-Wisser-Schule hat einen auslaufenden Realschulteil. Die Mindestschülerzahlen werden innerhalb des Prognosezeitraumes erfüllt. Gemeinschaftsschule Eutin Gemeinschaftsschule mit auslaufendem Realschulteil des Anmeldeverfahrens 620 (Abweichung -1,0 %) 36

37 Carl-Maria-von-Weber-Schule (Gymnasium) Beim Carl-Maria-von-Weber-Gymnasium (in der Trägerschaft der Stadt Eutin) handelt es sich um ein dreizügiges Gymnasium. Vereinzelt wurden jahrgangsweise aufgrund hoher Anmeldequoten vier- bzw. fünfzügige Jahrgänge eingerichtet. Das Gymnasium bietet das Erreichen der allgemeinen Hochschulreife nach 13 Jahren ( G9 ) an. Carl-Maria-von-Weber-Schule Gymnasium des Anmeldeverfahrens 694 (Abweichung -6,1 %) 37

38 Johann-Heinrich-Voß-Schule (Gymnasium) Bei der Johann-Heinrich-Voß-Schule (Trägerschaft ab bei der Stadt Eutin) handelt es sich um ein dreizügiges Gymnasium. Vereinzelt wurden jahrgangsweise aufgrund hoher Anmeldequoten vierzügige Jahrgänge eingerichtet. Mit Beginn des Schuljahres 2016/2017 wird eine Entlastung einsetzen, wenn durch das G 8 ein Schülerjahrgang entfallen wird. Johann-Heinrich-Voß-Schule Eutin Gymnasium des Anmeldeverfahrens 599 (Abweichung +0,3 %) 38

39 11.11 Gemeinde Bad Malente Grundschule Sieversdorf Nach den vorliegenden Prognosedaten wird die Grundschule in Sieversdorf voraussichtlich im Schuljahr 2025/2026 unter die für die Eigenständigkeit erforderliche Mindestschülerzahl von 80 gelangen. Die tatsächliche Entwicklung der Schülerzahlen bleibt abzuwarten. Grundschule Sieversdorf Grundschule des Anmeldeverfahrens 107 (Abweichung +3,9 %) 39

40 Grundschule Malente Die Mindestschülerzahlen werden nach der Auswertung innerhalb des Prognosezeitraumes dauerhaft erfüllt. Grundschule Malente Grundschule des Anmeldeverfahrens 229 (Abweichung +6,0 %) 40

41 Schule an den Auewiesen (Gemeinschaftsschule) Mit Beginn des Schuljahres 2009/10 wurde die Realschule mit Hauptschulteil (Schule an den Auewiesen) in eine Gemeinschaftsschule umgewandelt. Der Hauptschulteil und der Realschulteil sind bereits vollständig ausgelaufen. Die Mindestschülerzahlen werden nach der Auswertung innerhalb des Prognosezeitraumes dauerhaft erfüllt. Schule an den Auewiesen Gemeinschaftsschule des Anmeldeverfahrens 358 (Abweichung -10,3 %) 41

42 11.12 Gemeinde Bosau Heinrich-Harms-Schule Hutzfeld (Gemeinschaftsschule mit Grundschulteil) Im August 2008 wurde in Hutzfeld die Regionalschule mit Grundschulteil aus der ehemaligen Realschule mit Grund- und Hauptschulteil errichtet. Die Förderschule wurde im Jahre 2008 an das Förderzentrum Lernen in Eutin angegliedert. Der Hauptschulteil und der Realschulteil sind bereits vollständig ausgelaufen. Mit Ablauf des wurde die bestehende Regionalschule mit Grundschulteil zur Gemeinschaftsschule mit Grundschulteil umgewandelt. Der Regionalschulteil läuft jahrgangsweise aus Heinrich-Harms-Schule Hutzfeld Gemeinschaftsschulteil mit auslaufendem Schulteil Die Gemeinde Bosau und die Stadt Eutin haben eine organisatorische Verbindung der SEK I - Stufe der Heinrich-Harms-Schule Hutzfeld mit der Wilhelm-Wisser-Schule geschlossen, wonach der Gemeinschaftsschulteil der Heinrich-Harms-Schule in Hutzfeld zum mit der Wilhelm-Wisser-Schule fusioniert und in Wilhelm-Wisser- Schule, Außenstelle Hutzfeld umbenannt wird. Diese Veränderung wird pro grammtechnisch erst ab dem Schuljahr 2015/2016 einfließen. Die Darstellung zeigt daher den aktuellen Stand ohne Berücksichtigung der zukünftigen Kooperation. Heinrich-Harms-Schule Hutzfeld Gemeinschaftsschulteil mit auslaufendem Regionalschulteil 242 (Abweichung +1,3 %) 42

43 Heinrich-Harms-Schule Hutzfeld - Grundschulteil Zum wird der Grundschulteil der jetzigen Grund- und Gemeinschaftsschule in Hutzfeld als selbstständige Grundschule herausgelöst und erhält den Namen Heinrich-Harms-Schule, Grundschule der Gemeinde Bosau in Hutzfeld. Die Mindestschülerzahlen werden nach der Auswertung innerhalb des Prognosezeitraumes dauerhaft erfüllt. Heinrich-Harms-Schule Hutzfeld Grundschulteil des Anmeldeverfahrens 120 (Abweichung +2,6 %) 43

44 11.13 Gemeinde Süsel Grundschule Süsel Der Hauptschulteil der Grund- und Hauptschule Süsel ist im Schuljahr 2010/2011 vollständig ausgelaufen, sodass die Grundschule Süsel nunmehr als reine Grundschule besteht. Die Mindestschülerzahlen werden nach der Auswertung innerhalb des Prognosezeitraumes dauerhaft erfüllt. Grundschule Süsel Grundschule des Anmeldeverfahrens 203 (Abweichung -3,8 %) 44

45 11.14 Gemeinde Ahrensbök Arnesboken-Schule Ahrensbök mit Außenstelle Sarau (Kreis Segeberg) (Grund- und Gemeinschaftsschule mit Förderzentrum) Im August 2008 wurde in Ahrensbök die Gemeinschaftsschule Arnesboken-Schule aus einem Zusammenschluss der Real-, Haupt-, Grund- und Förderschule gebildet. Der Hauptschulteil und der Realschulteil sind bereits vollständig ausgelaufen Arnesboken-Schule Ahrensbök mit Außenstelle Sarau Grundschulteil Die Mindestschülerzahlen werden nach der Auswertung innerhalb des Prognosezeitraumes dauerhaft erfüllt. Arnesboken-Schule Ahrensbök mit Außenstelle Sarau Grundschulteil des Anmeldeverfahrens 338 (Abweichung +1,8 %) 45

46 Arnesboken-Schule Ahrensbök Gemeinschaftsschule mit Förderzentrumsteil An der Arnesboken-Schule Ahrensbök wird weitgehend nach den Vorgaben des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die inklusive Beschulung vom gearbeitet. Deshalb sind eigene Klassen am Förderzentrumsteil nicht mehr darstellbar. Absehbar wird die Mindestschülerzahl von 240 voraussichtlich ab dem Schuljahr 2021/2022 nicht mehr erfüllt. Arnesboken-Schule Ahrensbök Gemeinschaftsschule mit Förderzentrumsteil des Anmeldeverfahrens 356 (Abweichung -2,2 %) 46

47 11.15 Gemeinde Ratekau Otfried-Preußler-Schule (Grundschule Pansdorf-Techau) Zum wurde für die Grundschule Pansdorf und die Grundschule Techau die organisatorische Verbindung nach 60 Abs. 1 SchulG durch das Bildungsministerium genehmigt. Seit dem Schuljahr 2013/2014 trägt die Schule den Namen Otfried-Preußler-Schule. Die Mindestschülerzahlen werden nach der Auswertung innerhalb des Prognosezeitraumes dauerhaft erfüllt. Grundschule Pansdorf-Techau Grundschule des Anmeldeverfahrens 175 (Abweichung -12,9 %) 47

48 Grundschule Ratekau Der Realschulteil der Grund- und Regionalschule Ratekau ist im Schuljahr 2010/2011 und der Hauptschulteil im Schuljahr 2011/2012 vollständig ausgelaufen, sodass die Grundschule Ratekau nunmehr als reine Grundschule besteht. Die Mindestschülerzahlen werden nach der Auswertung innerhalb des Prognosezeitraumes dauerhaft erfüllt. Grundschule Ratekau Grundschule des Anmeldeverfahrens 191 (Abweichung +8,5 %) 48

49 Achim-Bröger-Schule (Grundschule Sereetz) Die Mindestschülerzahlen werden nach der Auswertung innerhalb des Prognosezeitraumes dauerhaft erfüllt. Grundschule Sereetz Grundschule des Anmeldeverfahrens 156 (Abweichung +2,0 %) 49

50 César-Klein-Schule Ratekau (Gemeinschaftsschule mit Oberstufe) Die Mindestschülerzahlen werden nach der Auswertung innerhalb des Prognosezeitraumes dauerhaft erfüllt. César-Klein-Gemeinschaftsschule Ratekau Gemeinschaftsschule mit Sek. II des Anmeldeverfahrens 852 (Abweichung +0,7 %) 50

51 11.16 Gemeinde Scharbeutz Ostsee-Grundschule Scharbeutz Die Mindestschülerzahlen werden nach der Auswertung innerhalb des Prognosezeitraumes dauerhaft erfüllt. Ostsee-Grundschule Scharbeutz Grundschule des Anmeldeverfahrens 159 (Abweichung +8,9 %) 51

52 Grund- und Gemeinschaftsschule Pönitz Der Hauptschulteil und der Realschulteil der Grund- und Gemeinschaftsschule Pönitz sind bereits vollständig ausgelaufen Grund- und Gemeinschaftsschule Pönitz Grundschulteil Die Mindestschülerzahlen werden nach der Auswertung innerhalb des Prognosezeitraumes dauerhaft erfüllt. Grund- und Gemeinschaftsschule Pönitz Grundschulteil des Anmeldeverfahrens 193 (Abweichung +15,6 %) 52

53 Grund- und Gemeinschaftsschule Pönitz - Gemeinschaftsschulteil Die Mindestschülerzahlen werden nach der Auswertung innerhalb des Prognosezeitraumes dauerhaft erfüllt. Grund- und Gemeinschaftsschule Pönitz Gemeinschaftsschulteil des Anmeldeverfahrens 478 (Abweichung +4,6 %) 53

54 11.17 Gemeinde Timmendorfer Strand GR-Strand (Grund- und Gemeinschaftsschule Timmendorfer Strand mit Außenstelle in Niendorf) Im August 2008 wurde in Timmendorfer Strand aus der ehemaligen Realschule mit Grundund Hauptschulteil die Grund- und Regionalschule Timmendorfer Strand. Der Hauptschulteil und der Realschulteil der Grund- und Regionalschule Timmendorfer Strand sind bereits vollständig ausgelaufen. Mit Ablauf des wurde die bestehende Regionalschule zur Gemeinschaftsschule umgewandelt. Der Regionalschulteil läuft jahrgangsweise aus GR-Strand Grund- und Gemeinschaftsschule Timmendorfer Strand Grundschulteil Die Mindestschülerzahlen werden nach der Auswertung innerhalb des Prognosezeitraumes dauerhaft erfüllt. Grund- und Gemeinschaftsschule Timmendorfer Strand Grundschulteil des Anmeldeverfahrens 219 (Abweichung +4,8 %) 54

55 GR-Strand Grund- und Gemeinschaftsschule Timmendorfer Strand - Gemeinschaftsschulteil mit auslaufendem Schulteil Die Mindestschülerzahl von 240 wird voraussichtlich ab dem Schuljahr 2018/19 nicht mehr erfüllt. Grund- und Gemeinschaftsschule Timmendorfer Strand Gemeinschaftsschulteil mit auslaufendem Regionalschulteil des Anmeldeverfahrens 282 (Abweichung -5,1 %) 55

56 Ostsee-Gymnasium Timmendorfer Strand Beim Ostsee-Gymnasium (Trägerschaft seit dem durch die Gemeinde Timmendorfer Strand) handelt es sich um ein zweizügiges Gymnasium. Vereinzelt wurden jahrgangsweise aufgrund hoher Anmeldequoten drei- bzw. vierzügige Jahrgänge eingerichtet. Mit Beginn des Schuljahres 2016/2017 wird eine Entlastung einsetzen, wenn durch das G 8 ein ganzer Schülerjahrgang entfallen wird. Ostsee-Gymnasium Timmendorfer Strand Gymnasium des Anmeldeverfahrens 780 (Abweichung +4,6 %) 56

57 11.18 Gemeinde Stockelsdorf Erich-Kästner-Grundschule (G III) Stockelsdorf Die Mindestschülerzahlen werden nach der Auswertung innerhalb des Prognosezeitraumes dauerhaft erfüllt. Erich-Kästner-Grundschule Grundschule des Anmeldeverfahrens 201 (Abweichung +1,0 %) 57

58 Gerhart-Hauptmann-Schule (Grundschule) (GII) Stockelsdorf Die Mindestschülerzahlen werden nach der Auswertung innerhalb des Prognosezeitraumes dauerhaft erfüllt. Gerhart-Hauptmann-Schule Grundschule des Anmeldeverfahrens: 136 (Abweichung -9,9 %) 58

59 Grundschule Ravensbusch Stockelsdorf Die Mindestschülerzahlen werden nach der Auswertung innerhalb des Prognosezeitraumes dauerhaft erfüllt. Grundschule Ravensbusch Grundschule des Anmeldeverfahrens 195 (Abweichung -5,3 %) 59

60 Gemeinschaftsschule Stockelsdorf Die Schule ist aus der Realschule mit Hauptschulteil Stockelsdorf hervorgegangen und hat im August 2009 ihren Betrieb aufgenommen. Der Hauptschulteil und der Realschulteil sind bereits vollständig ausgelaufen. Die Mindestschülerzahlen werden nach der Auswertung innerhalb des Prognosezeitraumes dauerhaft erfüllt. Gemeinschaftsschule Stockelsdorf Gemeinschaftsschule des Anmeldeverfahrens 611 (Abweichung -6,7 %) 60

61 11.19 Stadt Bad Schwartau Grundschule Bad Schwartau in Rensefeld Seit dem Schuljahr 2009/10 sind in dieser Grundschule die Grundschule Bad Schwartau (Schulstraße) und der Grundschulteil der ehemaligen Grund- und Hauptschule Rensefeld zusammengeführt. Die Mindestschülerzahlen werden nach der Auswertung innerhalb des Prognosezeitraumes dauerhaft erfüllt. Grundschule Bad Schwartau in Rensefeld Grundschule des Anmeldeverfahrens 376 (Abweichung +12,2 %) 61

62 Grundschule Cleverbrück Bad Schwartau Die Mindestschülerzahlen werden nach der Auswertung innerhalb des Prognosezeitraumes dauerhaft erfüllt. Grundschule Cleverbrück Grundschule des Anmeldeverfahrens 226 (Abweichung +9,2 %) 62

63 Schule am Hochkamp (Förderzentrum Lernen) Seit August 2010 werden von der Schule am Hochkamp auch die Aufgaben der ehemaligen Sprachheilgrundschule wahrgenommen, die zu diesem Zeitpunkt ausgelaufen ist. Die Förderzentren mit dem Schwerpunkt Lernen und Sprache haben in den vergangenen Jahren verstärkt auf integrative Arbeit umgestellt. In den Grundschulen Klasse 1 2 wird dem präventiven Gedanken stärker Rechnung getragen, sodass es in der Regel nicht mehr zu Einschulungen in das Förderzentrum Klasse 1 2 kommt. Daraus resultieren die sehr deutlichen Abweichungen zu den prognostizierten Schülerzahlen in den Förderzentren. Das politische Ziel ist dabei, den Weg zur Inklusion verstärkt voranzutreiben. Dies wird zu weiter rückläufigen Schülerzahlen in der Stammschule führen. Schule am Hochkamp Förderzentrum Lernen des Anmeldeverfahrens 70 (Abweichung +12,9 %) 63

64 Elisabeth-Selbert-Schule (Gemeinschaftsschule Bad Schwartau) Die Gemeinschaftsschule Bad Schwartau ist zum August 2009 aus dem Hauptschulteil der Grund- und Hauptschule Rensefeld und aus der Realschule Bad Schwartau hervorgegangen. Die Mindestschülerzahlen werden nach der Auswertung innerhalb des Prognosezeitraumes dauerhaft erfüllt. Gemeinschaftsschule Bad Schwartau Gemeinschaftsschule des Anmeldeverfahrens 598 (Abweichung -7,1 %) 64

65 Gymnasium am Mühlenberg Bad Schwartau Beim Gymnasium am Mühlenberg (Trägerschaft seit bei der Stadt Bad Schwartau) handelt es sich um ein dreizügiges Gymnasium. Vereinzelt wurden jahrgangsweise aufgrund hoher Anmeldequoten vier- bzw. fünfzügige Jahrgänge eingerichtet. Mit Beginn des Schuljahres 2016/2017 wird eine Entlastung einsetzen, wenn durch das G 8 ein ganzer Schülerjahrgang entfallen wird. Die Mindestschülerzahlen werden nach der Auswertung innerhalb des Prognosezeitraumes dauerhaft erfüllt. Gymnasium am Mühlenberg Gymnasium des Anmeldeverfahrens 858 (Abweichung -2,1 %) 65

66 Leibniz-Gymnasium Bad Schwartau Beim Leibniz-Gymnasium (Trägerschaft seit bei der Stadt Bad Schwartau) handelt es sich ebenfalls um ein dreizügiges Gymnasium. Vereinzelt wurden jahrgangsweise aufgrund hoher Anmeldequoten vier- bzw. fünfzügige Jahrgänge eingerichtet. Mit Beginn des Schuljahres 2016/2017 wird eine Entlastung einsetzen, wenn durch das G 8 ein ganzer Schülerjahrgang entfallen wird. Die Mindestschülerzahlen werden nach der Auswertung innerhalb des Prognosezeitraumes dauerhaft erfüllt. Leibniz-Gymnasium Gymnasium des Anmeldeverfahrens 816 (Abweichung -1,6 %) 66

67 12. Schulen in freier Trägerschaft 12.1 Waldorfschule in Ostholstein / Lensahn Die Waldorfschule in Ostholstein an ihrem Standort Lensahn wird vom privaten Verein zur Förderung der Pädagogik Rudolf Steiners e.v. Ostholstein mit Sitz in Lensahn getragen. Die Schule hält ein Bildungsangebot vor, das sowohl die Primar- als auch die Sekundarstufen I und II umfasst. Das Erreichen der allgemeinen Hochschulreife wird in 13 Jahren ( G9 ) angeboten. Waldorfschule Lensahn Freie Waldorfschule 67

68 12.2 Privates Gymnasium Pädagogium Bad Schwartau Das Private Gymnasium Pädagogium Bad Schwartau ist in Trägerschaft des Gemeinnützigen Schulvereins Lübeck e.v. und bietet das Erreichen der allgemeinen Hochschulreife in 13 Jahren ( G9 ) an. Pädagogium Bad Schwartau privates Gymnasium 68

69 13. Entwicklung in den Beruflichen Gymnasien der Beruflichen Schulen des Kreises Ostholstein 13.1 Darstellung der Gesamtentwicklung ( Jahrgang Berufliches Gymnasium) Entwicklung der Schülerzahlen in den Beruflichen Gymnasien der Beruflichen Schulen des Kreises Ostholstein Schuljahr Eutin Oldenburg Summe 1995/ / / / / / / / / / / / / / / / / / / Entwicklung der Schülerzahlen in den Beruflichen Gymnasien im Kreis Ostholstein von 1995/ /

70 von anderen Kreisen / kreisfreien Städten in SH Herkunft der Schüler verschiedene von Gymnasien im Kreisgebiet von Gemeinschaftsschulen im Kreisgebiet 13.2 Herkunftsschulen der Aufnahmejahrgänge in den Beruflichen Gymnasien (11. Jahrgang) der Beruflichen Schulen des Kreises Ostholstein Aufnahmen im Beruflichen Gymnasium (11. Jahrgang) Schuljahr 2010/11 Schuljahr 2011/12 Berufliche Schule Berufliche Schule Anzahl der Schüler Schuljahr 2012/13 Berufliche Schule Schuljahr 2013/14 Berufliche Schule Schuljahr 2014/15 Berufliche Schule Eutin Oldenburg Summe Eutin Oldenburg Summe Eutin Oldenburg Summe Eutin Oldenburg Summe Eutin Oldenburg Summe GemS Heiligenhafen GemS Grömitz GemS Hutzfeld GemS Timmendorfer Strand GemS Ahrensbök GemS Scharbeutz/Pönitz GemS Malente GemS Eutin GemS Bad Schwartau GemS Stockelsdorf GemS Lensahn GemS Neustadt GemS Oldenburg GemS Ratekau GemS Fehmarn Leibniz-Gymnasium Gymnasium am Mühlenberg Weber-Gymnasium Voß-Gymnasium Küstengymnasium Neustadt Freiherr-vom-Stein Ostsee-Gymnasium BFS I / BFS III der Beruflichen Schulen Mittelwert diverse (Pädagogium Bad Schwartau, Waldorfschule Lensahn, Ausbildung, Ausland, andere Kreise innerhalb SH, andere Bundesländer etc.) Stadt Lübeck Kreis Plön Kreis Segeberg

71 13.3 Übergangsquoten der Aufnahmejahrgänge in den Beruflichen Gymnasien (11. Jahrgang) der Beruflichen Schulen des Kreises Ostholstein nach Herkunftsbereichen Schuljahr 2010/2011 Schuljahr 2011/12 65,3% 58,9% 13,5% 22,0% 6,8% 4,4% 10,0% 9,1% 3,7% 6,2% Schuljahr 2012/13 Schuljahr 2013/14 66,0% 62,9% 13,1% 18,7% 10,3% 5,0% 5,7% 8,3% 5,2% 4,9% Schuljahr 2014/15 66,9% 17,7% Legende Übergangsquote der Schüler von Gemeinschaftsschulen im Kreisgebiet von Gymnasien im Kreisgebiet 7,9% 3,5% 4,1% aus BFS I / BFS III der Beruflichen Schulen im Kreisgebiet diverse (aus Pädagogium Bad Schwartau, Waldorfschule Lensahn, Ausbildung, Ausland, andere Bundesländer etc.) aus anderen Kreisen / kreisfreien Städten in Schleswig-Holstein 71

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