Förderprogramm Zelená úsporám Grün für Einsparungen. Jaroslav Maroušek, SEVEn
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- Margarethe Schulz
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1 Förderprogramm Zelená úsporám Grün für Einsparungen Jaroslav Maroušek, SEVEn
2 Grün für Einsparungen für Wohngebäude Das Programm wird vom tschechischen Umweltministerium geleitet und wird vom Staatlichen Fond für Umweltschutz SFŽP verwaltet Programmziele: Maßnahmen, die zu Energieeinsparungen führen sowie Nutzung der erneuerbaren Ressourcen (weiters nur OZE ) in Wohnhäusern (Einfamilien- und Mehrfamilien). Die Förderung betrifft nur am Gebiet der Tschechischen Republik durchgeführte Maßnahmen, die nach dem 1. April 2009 (inkl.) abgeschlossen wurden (Datum der Programmbekanntmachung).
3 Förderbereiche: A. Einsparungen bei Heizenergie A.1 komplette Wärmedämmung A.2 teilweise Wärmedämmung B. Neubau in Passivhausbauweise C. Nutzung von erneuerbaren Energieressourcen für Heizen und Warmwasseraufbereitung C.1 Austausch von nicht umweltfreundlichen Heizsystemen auf Niedrigemissionssysteme (Biomasse und Wärmepumpen) C.2 Installation von Niedrigemissionssystemen (Biomasse und Wärmepumpen) in Neubauten C.3 Installation von thermischen Solaranlagen D. Förderbonus für Kombinationen von ausgewählten Maßnahmen
4 A. Einsparungen bei Heizenergie A.1 Komplette Wärmedämmung Fördervoraussetzung: Erreichen des berechneten spezifischen Heizwärmebedarfs pro Jahr (also ohne Wirkungseinfluss des Heizsystems) bei Einfamilienhäusern höchstens 70 kwh/m2 Nutzfläche Bei Mehrfamilienhäusern höchstens 55 kwh/m2 Nutzfläche Senken des spezifischen Heizwärmebedarfs pro Jahr nach der Dämmung um zumindest 40 % gegenüber dem Stand vor der Maßnahme. Höhere Förderung falls ein Heizwärmebedarf pro Jahr bei Einfamilienhäusern von höchstens 40 kwh/m2 Nutzfläche und bei Mehrfamilienhäusern höchstens 30 kwh/m2 Nutzfläche erreicht wird. Die Förderung wird in Form eines Zuschusses als fixer Wert pro m2 Nutzläche des wärmegedämmten Gebäudes oder dessen Teils gewährt.
5 A. Einsparungen bei Heizenergie A. 2 Teilweise Wärmedämmung Fördervoraussetzung : Senkung des berechneten spezifischen Heizwärmebedarfs pro Jahr zumindest um 20% Höhere Förderung falls zumindest eine Senkung von 30% des Höhere Förderung falls zumindest eine Senkung von 30% des spezifischen Heizwärmebedarfs erreicht wird Alle Maßnahmen müssen erfüllen: a) den empfohlenen Wert des Wärmedurchgangskoeffizienten, je nach Gebäudeteil b) min. Wirksamkeit der Rekuperation von Abwärme zumindest 75 % und Fugendurchlässigkeit höchstens V = 0, m3/(s.m.pa0,67) bei Einbau einer kontrollierten Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung. Bei teilweise gedämmten Gebäuden kann die Wärmedämmung später fertig gestellt werden und der Eigentümer kann (nur einmal) um Förderung aus dem Subbereich A.1 ansuchen.
6 B. Förderung von Häusern im Passivenergiestandard Bedingung ist das Erreichen des berechneten spezifischen Heizwärmebedarfs pro Jahr bis 20 kwh/m2 Nutzfläche bei Einfamilienhäusern und 15 kwh/m2 Nutzfläche bei Mehrfamilienhäusern. Weitere Bedingungen für das Erreichen des Passivhausstandards bei Einfamilien- und Mehrfamilienhäusern sind in TNI und TNI angeführt. Die Förderung wird in Form eines Zuschusses als fixer Betrag für ein Einfamilienhaus oder für eine Wohneinheit in einem Mehrfamilienhaus zugesprochen.
7 Auszug aus TNI zur Definition eines Passivwohnhauses Der Wärmedurchgangskoeffizient der einzelnen Konstruktionen muss die Anforderungen der empfohlenen Werte gemäß ČSN erfüllen. Mittlerer Wert des Wärmedurchgangskoeffizienten Uem < 0,30 W/(m 2 K) Spezifischer Heizwärmebedarf EA < 15 kwh/(jahr) Primärenergiebedarf aus nicht erneuerbaren Ressourcen für Heizen, Warmwasseraufbereitung und technische Systeme des Gebäudes PEA < 60 kwh/(m 2 Jahr)
8 C. Nutzung erneuerbarer Energie für Heizen und Warmwasseraufbereitung C. 1 Energieträger Biomasse und Wärmepumpen In diesem Bereich wird das Ersetzen der festen und flüssigen fossilen Brennstoffe und elektrischer Energie durch wirksame Energieträger mit niedrigen Emissionen - Biomasse (C.1.1) und Wärmepumpen (C.1.2) mit einem festgelegten Heizfaktor gefördert.
9 C. Nutzung erneuerbarer Energie - Heizen und Warmwasseraufbereitung C. 1 Energieversorgung mit Biomasse und Wärmepumpen 壐 C.1.1. Energieversorgung mit Biomasse 壐 Zusammenfassung der Anforderungen an die Wirksamkeit und Emissionsparameter Grenzwerte der Emissions- Konzentrationen ** Brennstoff- Zufuhr Nennheiz- Leistung * [kw] Minimale Wirksamkeit [%] ** CO TOC TZL [in mg.m -3 bei10% O 2 ; in Klammer in mg/kwh des Brennstoffheizwertes] *** Manuell und automatisch > (4 210) 1250 (2 400) 80 (160) 70 (140) 70 (140) 70 (140)
10 Nutzung erneuerbarer Energie - Heizen und Warmwasseraufbereitung C. 1 Energieversorgung mit Biomasse und Wärmepumpen C.1.2 Wärmepumpen Gefördert werden nur Wärmepumpen, deren Arbeitszahl nach EN folgende Minimumwerte erreichen: Technologie Erde-Wasser: 4,1 bei einer Temperaturcharakteristik S0/W35 Technologie Luft-Wasser: 3,0 bei einer Temperaturcharakteristik A2//W35 Technologie Wasser-Wasser: 4,7 bei einer Temperaturcharakteristik W10/
11 C.2 Installation emissionsarmer Biomasseanlagen und Wärmepumpen in neuen Wohnhäusern Anforderungen an die technische Qualität der neuen Versorgung sind mit denen des Fördersubbereichs C.1 identisch. Im Fördersubbereich C.2 wird die Installation von Biomasseanlagen mit manueller Zufuhr, deren Speicher kleiner als 50 Liter pro Kilowatt der Nennheizleistung des Kessels ist bzw. ohne Speicher, nicht gefördert. Bei Installation von Biomasseanlagen und Wärmepumpen in Neubauten ist Voraussetzung, dass der berechnete spezifische jährliche Heizwärmebedarf eines Gebäudes den Wert von 55 kwh/m2 Nutzfläche nicht übersteigt. Diese Voraussetzung gilt nicht für Anlagen, die vor dem in Betrieb genommen werden.
12 C. 3 Installation von thermischen Solarkollektoren Gefördert wird die Installation von thermischen Solarkollektoren: nur für Warmwasseraufbereitung (WW) für WW und Heizungsunterstützung. Bedingung für die Förderung ist das Erreichen eines berechneten jährlichen Solargewinns von mindestens 350kWh/m2 der Absorberfläche und insgesamt 1500 kwh für die Installation auf einem Einfamilienhaus, oder insgesamt 1000 kwh pro an das System angeschlossener Wohneinheit, bei Installation auf einem Mehrfamilienhaus. Bei Installationen, welche gleichzeitig als Heizungsunterstützung dienen, erhöhen sich die erforderlichen Werte des berechneten jährlichen Solargewinns für die gesamte Installation um das 1,3-Fache.
13 D. Förderbonus für ausgewählte Maßnahmenkombinationen Gefördert werden folgende Kombinationen: A.1/A.2 (komplette oder teilweise Dämmung) + C.1 (Biomasseanlage oder Wärmepumpe), A.1/A.2 (komplette oder teilweise Dämmung) + C.3 (thermische Solarkollektoren), B (Passivhaus-Neubau) + C.3 (thermische Solarkollektoren), C.2 (Biomasseanlage oder Wärmepumpe in Neubauten) + C.3. (thermische Solarkollektoren, nur Heizungsunterstützung)
14 Förderhöhe für EF-Häuser A.1 Komplette Dämmung, erreichter spezifischer Heizwärmebedarf pro Jahr 70 Kč/m kwh/m 2 A.1 Komplette Dämmung, erreichter spezifischer Heizwärmebedarf pro Jahr 40 Kč/m kwh/m 2 A.2 Teilweise Dämmung, Senkung des berechneten jährlichen Heizwärmebedarfs um 20 % A.2 Teilweise Dämmung, Senkung des berechneten jährlichen Heizwärmebedarfs um 30 % Kč/m Kč/m B EFH im Passivstandard Kč 25 Tsd. C.1 Biomasseanlage mit manueller Zufuhr ohne Speicher Kč 50 Tsd. C.1/C.2 Biomasseanlage mit manueller Zufuhr, Speicher mit entsprechendem Volumen Kč 80 Tsd. C.1/C.2 Biomasseanlage mit automatischer Zufuhr Kč 95 Tsd. C.1/C.2 Wärmepumpe Erde-Wasser, Wasser-Wasser Kč 75 Tsd. C.1/C.2 Wärmepumpe Luft-Wasser Kč 50 Tsd. C.3 Thermische Solarkollektoren, nur Warmwasseraufbereitung Kč/m 2 55 Tsd. C.3 Thermische Solarkollektoren, Warmwasseraufbereitung und Heizungsunterstützung Kč/m 2 80 Tsd. D Förderbonus bei Kombination ausgewählter Maßnahmen bei EFH Kč 20 Tsd.
15 Förderhöhe für MFH A.1 Komplette Dämmung, erreichter spezifischer Heizwärmebedarf pro Kč/m Jahr 55 kwh/m 2 A.1 Komplette Dämmung, erreichter spezifischer Heizwärmebedarf pro Kč/m Jahr 30 kwh/m 2 A.2 Teilweise Dämmung, Senkung des berechneten jährlichen Heizwärmebedarfs um 20 % A.2 Teilweise Dämmung, Senkung des berechneten jährlichen Heizwärmebedarfs um 30 % Kč/m Kč/m B MFH im Passivstandard Kč/WE 150 Tsd. C.1/C.2 Biomasseanlage Kč/WE 25 Tsd. C.1/C.2 Wärmepumpe Erde-Wasser, Wasser-Wasser Kč/WE 20 Tsd. C.1/C.2 Wärmepumpe Luft-Wasser Kč/WE 15 Tsd. C.3 Thermische Solarkollektoren, nur Warmwasseraufbereitung Kč/WE 25 Tsd. C.3 Thermische Solarkollektoren, Warmwasseraufbereitung und Heizungsunterstützung Kč/WE 35 Tsd.
16 Danke für Ihre Aufmerksamkeit
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