Bundesprogramm Kommunal-Kombi

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1 Bundesprogramm Kommunal-Kombi gefördert durch:

2 Bundesprogramm Kommunal-Kombi Darum geht es: Die Bundesregierung unterstützt mit dem Bundes programm Kommunal-Kombi in förder fähigen Kreisen und kreisfreien Städten die Schaffung von sozial versicherungspflichtigen Beschäftigungs möglich keiten für eine Dauer von maximal drei Jahren. Die erstmalige Besetzung des Arbeitsplatzes muss spätestens am erfolgen. Damit soll insbesondere den Menschen geholfen werden, die auf Grund einer schwachen regionalen Wirtschaft keine Arbeit gefunden haben. Zudem sollen durch die Schaffung von zusätzlichen Stellen die kommunalen Strukturen und das soziale Kapital vor Ort gestärkt werden. Durch das Bundesprogramm profitieren also nicht nur Arbeitsuchende, sondern auch die öffentliche Hand und die Allgemeinheit. Ziel des Bundesprogramms Kommunal-Kombi ist es, Arbeit statt Arbeitslosigkeit zu finanzieren. Der Bund stellt den Arbeitgebern die Mittel zur Verfügung, die er sonst im Rahmen der Arbeitslosigkeit des geförderten Arbeitnehmers eingesetzt hätte. Hinzu kommen Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds. 2

3 Chancen nutzen ohne Nachteile! Die Kommunen setzen ergänzende Gelder ein, deren Höhe je nach Finanzierungs struktur des ge planten Pro jekts variiert. So erhalten sie die Mög lichkeit beschäftigungswirksam eigene Projekte umzusetzen. Das Bundesprogramm baut daher auch auf das Engagement der Kommunen! Weitere Informationen insbesondere die Förder richtlinien finden Sie im Internet unter 3

4 Bundesprogramm Kommunal-Kombi Förderungsfähige Regionen 4 Berlin Berlin, Stadt Brandenburg Barnim Brandenburg an der Havel, Stadt Cottbus, Stadt Elbe-Elster Frankfurt (Oder), Stadt Havelland Märkisch-Oderland Oberhavel Oberspreewald-Lausitz Oder-Spree Ostprignitz-Ruppin Prignitz Spree-Neiße Teltow-Fläming Uckermark Bremen Bremen, Stadt Bremerhaven, Stadt Hessen Kassel, Stadt Offenbach am Main, Stadt Mecklenburg-Vorpommern Demmin Greifswald, Hansestadt Güstrow Ludwigslust Mecklenburg-Strelitz Müritz Neubrandenburg, Stadt Nordvorpommern Nordwestmecklenburg Ostvorpommern Parchim Rostock, Hansestadt Rügen Schwerin, Landeshauptstadt Stralsund, Hansestadt Uecker-Randow Wismar, Hansestadt Niedersachsen Delmenhorst, Stadt Emden, Stadt Lüchow-Dannenberg Osterode am Harz Wilhelmshaven, Stadt Nordrhein-Westfalen Aachen, Stadt Dortmund, Stadt Duisburg, Stadt Essen, Stadt Gelsenkirchen, Stadt Hagen, Stadt Hamm, Stadt Herne, Stadt Köln, Stadt Krefeld, Stadt Mönchengladbach, Stadt Oberhausen, Stadt Recklinghausen Wuppertal, Stadt Rheinland-Pfalz Kaiserslautern, Stadt Pirmasens, Stadt Sachsen Bautzen Chemnitz, Stadt Dresden, Stadt Erzgebirgskreis Görlitz Leipzig Leipzig, Stadt Meißen Mittelsachsen Nordsachsen Sächsische Schweiz- Osterzgebirge Vogtlandkreis Zwickau Sachsen-Anhalt Altmarkkreis Salzwedel Anhalt-Bitterfeld Burgenlandkreis Dessau-Roßlau,Stadt Halle (Saale), Stadt Harz Jerichower Land Magdeburg, Landeshauptstadt Mansfeld-Südharz Saalekreis Salzlandkreis Stendal Wittenberg Schleswig-Holstein Flensburg, Stadt Kiel, Landeshauptstadt Lübeck, Hansestadt Neumünster, Stadt Thüringen Altenburger Land Eisenach, Stadt Erfurt, Stadt Gera, Stadt Greiz Ilm-Kreis Kyffhäuserkreis Nordhausen Saalfeld-Rudolstadt Sömmerda Suhl, Stadt Unstrut-Hainich-Kreis Weimar, Stadt

5 Chancen nutzen ohne Nachteile! 5

6 Bundesprogramm Kommunal-Kombi Ihr Vorteil: Schaffung neuer Arbeitsplätze mit geringem eigenen finanziellen Einsatz 1 mit mehrjähriger Planungssicherheit mit besonders motivierten Arbeitnehmern mit der Möglichkeit, Arbeiten zu erledigen, die sonst liegen bleiben würden mit stärkender Wirkung auf kommunale Strukturen mit positiver Außenwirkung Das bedeutet: Chancen nutzen ohne Nachteile! 1 Wenn Land und Kommune sich finanziell beteiligen, ist in einigen Fällen sogar eine 100%ige Finanzierung möglich. 6

7 Chancen nutzen ohne Nachteile! So geht s: Auf der Grundlage der Förderrichtlinie können Städte, Gemeinden und Kreise aber auch gewerbliche Arbeitgeber oder soziale Beschäftigungsträger im Einvernehmen mit der Kommune die Förderung unter folgenden weiteren Voraussetzungen erhalten: Die Arbeitnehmerin / der Arbeitnehmer muss seit mindestens einem Jahr Arbeitslosengeld II beziehen und seit einem oder mehren Jahren arbeitslos sein sowie zum Zeitpunkt der Stellenbesetzung in einer der förderfähigen Regionen arbeitslos gemeldet sein. Gefördert werden nur Arbeitsplätze mit einer Arbeitszeit von in der Regel 30 Stunden für zusätzliche und im öffentlichen Interesse liegende Arbeiten zum tariflichen oder (falls keine tarifliche Regelung besteht) ortsüblichen Entgelt. Unter diesen Voraussetzungen bestimmen Sie als Arbeit geber, welche Arbeiten verrichtet werden sollen, und erzielen hieraus einen Nutzen. Beantragen können Sie die Förderung dieser Tätigkeiten beim Bundesverwaltungsamt unter Wenn Sie ein privater Arbeitgeber sind, können Sie im Einvernehmen mit der zuständigen Kommune Arbeitsplätze schaffen, die die gleichen Voraussetzungen erfüllen. 7

8 Bundesprogramm Kommunal-Kombi Zwei Beispiele guter Praxis aus dem Bundesprogramm Kommunal-Kombi: Projekt 1: Ein Verein für Jugendhilfe und Sozialarbeit e.v. beantragte die Förderung von einem zusätzlichen Arbeitsplatz für einen so genannten Anwohnertreff. Aus der weitergehenden Stellenbeschreibung wurde deutlich, dass die Begleitung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen aus vorrangig sozial benachteiligten Familien angestrebt wurde und Freizeitangebote entwickelt und gestaltet werden sollten. Das Öffentliche Interesse an einer funktionierenden kommunalen Sozialpolitik verband sich mit einer Unterstütz ung der Verwaltungsarbeit vor Ort: Bei dem Vorhaben des Vereins handelte es sich um stadtteil bezogene Sozialarbeit zur Ver besserung der Integrationschancen junger Menschen und zum Abbau sozialer und emotionaler Defizite. Das Kriterium der Zusätzlichkeit war ebenfalls erfüllt: Die angestrebten Angebote des Vereins (Hausauf gabenbetreuung, Nachhilfe, gemeinsame Freizeit aktivitäten etc.), waren zum einen keine satzungsmäßig fest ge legten Vereinsaufgaben. Zum anderen konnten diese Angebote nur von einer zusätzlich eingestellten Mitarbeiterin durchgeführt werden. Ohne die Förderung hätte das Projekt nicht bzw. nicht zu diesem Zeitpunkt realisiert werden können. 8

9 Chancen nutzen ohne Nachteile! Projekt 2: Eine Stadt beantragte die Förderung von mehreren zusätz lichen Arbeitsplätzen zur Mitwirkung bei Gestaltungs arbeiten an bisher brachliegenden kommunalen Flächen. Die Stelle wurde mit Auf- und Beräumungs arbeiten in Parks / Grün anlagen / touristischen Einrichtungen und Aufgaben zur Hilfestellung der Bauhofmitarbeiter be schrieben. Das Öffentliche Interesse konnte bejaht werden, weil der ordentliche und saubere Zustand von Flächen und Liegenschaften allen Bürgern und Gästen der Stadt zugute kommt, ein Aushängeschild für den städtischen Tourismus darstellt und damit insgesamt zur Erhöhung des Gemeinwohls beiträgt. Die Zusätzlichkeit war gegeben, weil die Ge staltung von Brachflächen keiner rechtlichen Ver pflichtung unterliegt und die genannten Arbeiten ohne Förderung nicht in diesem Um fang durchgeführt werden konnten. 9

10 Bundesprogramm Kommunal-Kombi Finanzierung Der Zuschuss des Bundes an die Ar beitgeberin oder den Arbeitgeber beträgt bundeseinheitlich 50 Prozent des Brutto arbeitsentgelts, maximal 500 Euro. Er kann drei Jahre lang gewährt werden. Aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) übernimmt der Bund außerdem Lohn- und Sozial versicherungskosten mit 200 Euro. Arbeit nehmer/innen ab 50 Jahren werden in besonderer Weise gefördert, indem der Zuschuss zum Brutto arbeitsentgelt um 100 Euro aufgestockt wird. Diese Pauschale wird ebenfalls aus Mitteln des ESF finanziert. Die restlichen Kosten sind aus Landes-, Kommunal-, Dritt- und / oder Eigenmitteln zu finanzieren. Sie entscheiden über den Inhalt der Arbeiten und bestimmen, wem sie nutzen! 10

11 Chancen nutzen ohne Nachteile! Beispielrechnungen 1. Monatsbeispiel: Arbeitnehmer/in unter 50 Jahre Gesamt brutto je Arbeitnehmer davon Sozialversicherungsanteil Arbeitgeber Förderung Bund Bund-ESF Bund-ESF- Pauschale , Förderung i.h.v. 682,50 Euro pro Monat Verbleibender Rest pro Monat: 477,50 Euro aus Landes-, Kommunal-, Dritt- und/oder Eigenmitteln zu finanzieren. 2. Monatsbeispiel: Arbeitnehmer/in über 50 Jahre Gesamt brutto je Arbeitnehmer davon Sozialversicherungsanteil Arbeitgeber Förderung Bund Bund-ESF Bund-ESF- Pauschale , Förderung i.h.v. 782,50 Euro pro Monat Verbleibender Rest pro Monat: 377,50 Euro aus Landes-, Kommunal-, Dritt- und/oder Eigenmitteln zu finanzieren. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kommune und/oder Land nach einer möglichen Kofinanzierung! 11

12 Bundesprogramm Kommunal-Kombi Wir beraten Sie gern: Bundesverwaltungsamt AG Europäischer Sozialfonds und Kommunal-Kombi Köln Sie erreichen uns montags bis freitags von 8:00 bis 16:30 Uhr unter der Service-Hotline: +49 (0) oder +49 (0) per Telefax: +49 (0) oder +49 (0) via Internet Das Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes Das Bundesverwaltungsamt (BVA) in Köln nimmt mehr als 100 verschiedene Auf gaben für alle Bundesressorts, zahlreiche Bundes-, Landessowie Kommunal behörden, Zuwendungsempfänger und Millionen von Bürgerinnen und Bürgern wahr. Die Grundlage für die viel fältigen Tätigkeiten des BVA ist eine unter nehmer isch ausgeformte Behördenstrategie, die sich an Qualität, Effizienz und Kunden interesse orientiert. Weitere Informationen zum Bundesverwaltungsamt: BUNDESVERWALTUNGSAMT Referat I A 2 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Köln Telefon: , Telefax: oeffentlichkeitsarbeit@bva.bund.de Internet: unter BVA Bildnachweis: Karte BMAS 12

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