Studienordnung für das Erweiterungsstudium DaZ (nach alter LPO I)
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- Steffen Kaiser
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1 Studienordnung für das Erweiterungsstudium DaZ (nach alter LPO I) Hinweis: Zitate aus der LPO I sind kursiv gedruckt! 1. Grundsätzliches a) Ziel des Erweiterungsstudiums Das Erweiterungsstudium Didaktik des Deutschen als Zweitsprache an der Universität Augsburg will Lehrkräfte dazu motivieren und befähigen, im Bereich der Schule eine wechselseitige Integration von Kindern und deren Familien mit deutschem oder anderem kulturellen Hintergrund zu fördern. Das Lehramtsstudium bereitet auf die Besonderheiten dieser Aufgabe nicht ausreichend vor. Im Erweiterungsstudium sollen deshalb zukünftige und bereits erfahrene ( nachträgliche Erweiterung) Lehrkräfte folgende Grundfähigkeiten erwerben: 1. Wissen über und Sensibilität im Umgang mit anderen Kulturen. Dazu gehört auch die Fähigkeit, sich die eigenen Kulturstandards bewusst zu machen und zu hinterfragen. 2. Kenntnisse über den Prozess des Zweitspracherwerbs und die Fähigkeit, diese methodisch und didaktisch im Unterricht einzusetzen. Sensibilität für die besondere Situation zweisprachiger Kinder und die Probleme im Spracherwerbs- und Integrationsprozess. b) Personenkreis, der das Erweiterungsstudium absolvieren kann Studienbegleitend oder nachträglich kann das Erweiterungsstudium Didaktik des Deutschen als Zweitsprache von Studierenden der Lehrämter an Grundschulen, Hauptschulen, beruflichen Schulen, Sonderschulen, Realschulen und Gymnasien absolviert werden. ( 110 (1), LPO I). Die erste DaZ-Staatsprüfung kann bei einem studienbegleitenden Erweiterungsstudium sowohl gleichzeitig mit oder nach bestandener erster Staatsprüfung abgelegt werden. (siehe hierzu die genauen Ausführungen der LPO I 110 (1)) Bei einem nachträglichen Erweiterungsstudium wird die 1. DaZ-Staatsprüfung nach dem regulären 2. Staatsexamen abgelegt. Das zweite Staatsexamen für DaZ entfällt. Achtung: Bei einem nachträglichen Erweiterungsstudium gelten andere Zulassungsvoraussetzungen. Siehe hierzu unten Punkt 2b) und 2c). (Genaue Ausführung in der LPO I (6))
2 2. Inhalte 1. Sprachliche Kenntnisse und Fertigkeiten 1.1 Deutsch als Zweitsprache Die Kenntnisse in Deutsch als Zweitsprache sollen nach LPO I (3) folgendes umfassen: a) Kenntnisse der Grammatik des Deutschen im Vergleich zur Partnersprache; Kenntnisse über den Zusammenhang von Sprachsystem und Sprachgebrauch in Alltagssituationen unter dem Aspekt interkultureller Pragmatik, b) Vertrautheit mit Zweitspracherwerbstheorien, Fähigkeit zur Analyse von Sprachlernbiografien, Fähigkeit zur differenzierten sprachlichen Förderung (Unterrichtssequenzen, Projektarbeit etc.), Fähigkeit zur Analyse von literarischen, Sach- und authentischen Texten, Fähigkeit zur Evaluation und Entwicklung von Unterrichtsmaterialien. 1.2 Partnersprache Kenntnisse und Fertigkeiten in einer der Partnersprachen Italienisch, Kroatisch, Neugriechisch, Polnisch, Russisch, Serbisch, Spanisch, Türkisch. Kenntnisse und Fertigkeiten in einer anderen Partnersprache können nachgewiesen werden, soweit hierzu eine allgemeine oder besondere Genehmigung des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vorliegt. Die sprachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten können studienbegleitend erworben werden. Am Sprachenzentrum der Universität Augsburg kann die entsprechende Qualifikation in folgenden Sprachen erworben werden: Italienisch, Spanisch, Türkisch, Russisch. Anfänger können die erforderlichen Kenntnisse in 3 Semestern à 4 Semesterwochenstunden, also insgesamt in 12 Semesterwochenstunden erwerben. Dies entspricht zum Beispiel den Kursen Italienisch oder Spanisch I - III am Sprachenzentrum. Das Sprachenzentrum ist auch für die Durchführung der Staatsprüfung in diesen Partnersprachen verantwortlich. In anderen Sprachen kann die Qualifikation an einer anderen Universität erfolgen. Dort kann dann auch die Staatsprüfung abgelegt werden. Wer bereits über ausreichende Vorkenntnisse in einer Partnersprache verfügt bzw. zwei- oder mehrsprachig ist, möge wegen des Nachweises dieser Sprachkenntnisse Rücksprache mit dem Lehrstuhl halten.
3 Die Kenntnisse in der Partnersprache sollten nach LPO I (3) 1 folgenden Anforderungen gerecht werden: - Reflexion über Sprachsystem und Sprachgebrauch sowie kontrastive Sprachbetrachtung, - Fähigkeit zum Führen von Modellgesprächen mit Schülern, Eltern und Kollegen, - Fähigkeit zum schriftlichen Ausdruck, insbesondere zur Weitergabe von kurzen Informationen. 2. Erfolgreiche Teilnahme an Lehrveranstaltungen zu den folgenden Themengebieten a)... interkulturelle Pädagogik (Kindheitskonzepte in verschiedenen Kulturen, Vergleich von Bildungssystemen, Theorie und Praxis interkulturellen Lernens, Anti- Rassismus-/ Friedenserziehung), interkulturelle Kommunikation und Kompetenz (theoretische Grundlagen, interkulturelle Didaktik, Trainingsmethoden) b)... Migrations- und Identitätsforschung (Kenntnis der religiösen, kulturellen und sozialen Gegebenheiten des Herkunftslandes; Forschungen zur Evaluation, kontrastive Kulturforschung, Toleranzforschung, Vorurteils- und Stereotypenforschung; Enkulturation, Akkulturation, Sozialisation, Individuation, Probleme und Chancen bikultureller und hybrider Identität) c)...reflexion über Sprache und Sprachgebrauch (Erstspracherwerb, Zweitspracherwerb, Mehrsprachigkeit, Grammatik des Deutschen, kontrastive Grammatik, Diagnose von Sprachlernbiografien, Fehlerdiagnose, Fehlertherapie, Sprachenkontakt, Sprachenvergleich, Varietäten des Deutschen, Kommunikationsanalyse, Verhältnis von Sprache und Kultur), d)... Produktion von Texten unter dem Aspekt des Deutschen als Zweitsprache (mündliche Kommunikation: Gesprächserziehung, Sprecherziehung, rhetorische Kompetenz; schriftliche Kommunikation: Schriftspracherwerb, Alphabetisierung, Rechtschreiben, Aufsatz-Unterricht, textsortenspezifisches Schreiben, Stilistik, kreatives und funktionales Schreiben), e)...rezeption von Texten und Umgang mit Literatur unter interkulturellem Aspekt (Umgang mit literarischen Texten: Migranten-Literatur, Kinder- und Jugendliteratur, Umgang mit Sachtexten, Fachsprachen, Umgang mit Medien, Analyse von Sachtexten, Umgang mit authentischen Schülertexten, Lesestrategien, Leseförderung) f)... Methoden, Verfahren und Arbeitsformen - Wissenserwerb und Wissenstransfer (projekt- dialog- und handlungsorientierter DaF/ DaZ Unterricht), - Evaluation von Unterrichtsmaterialien (Lehrwerksanalyse, Unterrichtsmaterialien, Medien, neue Unterrichtstechnologien);
4 Bei einem nachträglichen Erweiterungsstudium müssen Leistungen aus den oben genannten Themengebieten 2a) und 2b) nicht erbracht werden. Aus den restlichen 4 Themengebieten müssen nur drei Leistungsnachweise erbracht werden. 3. Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einem Praktikum laut LPO I, Teilnahme... an einem einsemestrigen studienbegleitenden fachdidaktischen Praktikum von mindestens 3 Semesterwochenstunden in einer Klasse mit ausländischen Schülern bzw. in einer multikulturellen Klasse oder... an einem Blockpraktikum in Schulen bzw. Bildungsinstitutionen mit Deutschlernenden des In- und Auslands von mindestens 3 Wochen Dauer mit etwa 50 Unterrichtsstunden. Bei einem nachträglichen Erweiterungsstudium entfällt der Nachweis des Praktikums, wenn ein mindestens drei Monate umfassender Unterricht in einer Klasse mit ausländischen Schülern bzw. in einer multikulturellen Klasse nachgewiesen wird. Ein Praktikumsplatz kann selbständig organisiert werden. Als Nachweis für die Durchführung des Praktikums muss ein ca. 8 Seiten umfassender Praktikumsbericht sowie eine Bestätigung der Praktikumsstelle vorgelegt werden. Ein Schulpraktikum wird vom Lehrstuhl angeboten und organisiert. Hier ist eine Einschreibung erforderlich. 3. Studiengang und Lehrangebot Die Regelstudienzeit beträgt drei Semester mit durchschnittlich je 16 Semesterwochenstunden. Diese Semesterwochenstundenzahl beinhaltet auch die Sprachkurse zum Erwerb der Partnersprache (siehe hierzu 1.2) a) Einführungsveranstaltung Der Besuch der vierstündigen Basismodule wird empfohlen. Leistungsnachweise (erfolgreiche Teilnahme) in den Einführungskursen werden als Leistungsnachweise im Sinne der LPO I anerkannt. b) Proseminare, Vorlesungen, Übungen Neben den Einführungsveranstaltungen können in allen 3 Semestern alle vom Lehrstuhl angebotenen Proseminare, Vorlesungen und Übungen besucht werden. Für die Veranstaltungen ist eine online-anmeldung erforderlich. Informationen über die Zuordnung der Lehrveranstaltungen zu den Studieninhalten laut LPO I finden Sie am Schwarzen Brett oder unter "Lehre" (Zuordnung LVA) auf dieser Homepage.
5 c) Sprachkurse Studienbegleitend sollen bereits ab dem ersten Semester die Sprachkenntnisse in der Partnersprache am Sprachenzentrum erworben werden. d) Praktikum Das Praktikum soll erst während des 2. und/ oder 3. Studiensemesters absolviert werden. e) Anerkennung von Leistungen, die an anderen Lehrstühlen erbracht werden Nach Absprache können Leistungen anerkannt werden, die an anderen Lehrstühlen erbracht worden sind und die die inhaltlichen Anforderungen nach LPO I erfüllen. Eine Doppelnutzung eines Leistungsnachweises ist allerdings nicht möglich. Geeignete Lehrveranstaltungen können z.b. von folgenden Lehrstühlen angeboten werden: Lehrstuhl für deutsche Sprachwissenschaft, Lehrstuhl für Didaktik der Deutschen Sprache und Literatur, Lehrstuhl für romanische Sprachwissenschaft, Lehrstuhl für Didaktik der Sozialkunde, Lehrstuhl für Pädagogik mit Schwerpunkt Grundschuldidaktik, Lehrstuhl für Schulpädagogik, Lehrstuhl für Soziologie (Sozialkunde), u.a.
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