hochgenau temperieren Wartungsvertrag

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1 hochgenau temperieren Wartungsvertrag Stand: Februar 2009

2 INHALT VORWORT...3 ORT DER WARTUNG - REPARATUR...3 Auftragserteilung...4 Zugang...4 WARTUNG, FUNKTIONSUMFANG...4 Funktionsumfang...4 Funktionsnachweis...4 KONDITIONEN, RECHNUNGSSTELLUNG...5 Konditionen...5 Währung, Gebühren...5 Zahlungsziele, Skonto...5 AUFLÖSUNG, ENDE DES WARTUNGSVERTRAGES...5 ABWEHRKLAUSEL, ANWENDBARES RECHT, GERICHTSSTAND...5 VERSCHIEDENES...6 Schriftverkehr, Dokumentationen, Einheiten...6 Änderungen...6 Autorisierte Unterschriften...6 LISTUNG, UMFANG, LAUFZEIT...7 Betriebshandbuch für Kälteanlagen (she. Angebot)...8 2

3 WARTUNGSVERTRAG Regelmäßige Wartung mit einer vereinbarten Laufzeit des Wartungsvertrags vom..20 bis..20 Wartung auf Anforderung des Auftraggebers Auftraggeber: Kundennummer Firma Strasse PLZ, Ort Auftragnehmer: Firma Peter Huber Kältemaschinenbau GmbH Strasse Werner von Siemenstrasse 1 PLZ, Ort D Offenburg Zwischen den oben benannten Vertragspartnern, nachstehend Auftraggeber, und der Peter HUBER Kältemaschinenbau GmbH, nachstehend HUBER genannt, wird folgender Wartungsvertrag abgeschlossen. VORWORT In diesem Vertrag wird geregelt, für welche(s) Produkt(e) eine Wartung durchgeführt werden soll. Es werden der Umfang der Wartung, das Vorgehen und die Laufzeit definiert. Der Wartungsvertrag gilt für die im Anhang A gelisteten Produkte. Im Anhang B werden die Konditionen und Preise geregelt. ORT DER WARTUNG - REPARATUR Der Ort, an dem die Wartung durchgeführt werden soll, wird vom Auftraggeber festgelegt. Der Ort der Wartung ist nicht zwangsläufig Ort einer eventuellen Reparatur. Muss aufgrund der Ergebnisse einer Wartung eine Reparatur durchgeführt werden, so hat HUBER das Recht den Ort, an dem die Reparatur durchgeführt werden soll, zu bestimmen. 3

4 AUFTRAGSERTEILUNG UND ZUGANG Auftragserteilung Die Vertragsparteien vereinbaren alljährlich, zu welchem Datum die jährliche Wartung durchgeführt werden soll. HUBER ist berechtigt, die Ausführung der Wartungsarbeiten an einen von HUBER autorisierten Service-Partner zu übertragen. Alle Rechte und Pflichten dieses Vertrages bleiben unberührt. Zugang Der Auftraggeber verpflichtet sich, HUBER den ungehinderten Zugang zu den Räumen, in denen sich die zu wartende Anlagen und deren Hilfseinrichtungen befinden, zu ermöglichen. Des weiteren sind die zu den Anlagen gehörende Dokumentation zur Einsichtnahme zur Verfügung zu stellen. Für den Fall, dass HUBER keinen oder verzögerten Zugang zum Produkt verschafft werden kann, übernimmt der Besteller alle etwaigen Kosten (z.b. Spesen, Tagespauschale ), die durch die Verzögerung entstanden sind. WARTUNG, FUNKTIONSUMFANG Bei einer - wie oben vereinbarten - regelmäßigen Wartung: Der Auftraggeber erteilt mindestens vier (4) Wochen vor dem gewünschten Wartungstermin einen Auftrag zur Ausführung der Wartung. Die Wartung umfasst ausschließlich eine Überprüfung der Funktionen und der wichtigsten Leistungsdaten des Temperiergerätes vor Ort. Bei einer - wie oben vereinbarten - Wartung auf Anforderung des Auftraggebers: Die Wartung wird vom Aufraggeber bedarfsweise angefordert und im Gegensatz zu einer regelmäßigen Wartung nicht mit einer zuvor bestimmten Laufzeit versehen. Diese Wartung umfasst dieselben Inhalte wie bei einer regelmäßigen Wartung. Funktionsumfang a) Der Umfang der Wartungsarbeiten ist abhängig vom zu wartenden Produkt. Der genaue Funktionsumfang der Wartung wird in einem separaten Dokument (z.b. Umfang der Wartungsarbeiten für Unistate.doc) beschrieben. b) Von den Wartungsarbeiten sind ausgeschlossen: (1) Gaswarnanlagen in Huber-Produkten mit natürlichen Kältemitteln (2) Sämtliche von Huber nicht gelieferten, verbauten, montierten bzw. vom Auftraggeber oder Dritten an Huber-Produkte angeschlossene Applikationen u.ä. Funktionsnachweis Als Funktionsnachweis wird eine Dokumentation der Betriebsdaten angefertigt. Der Aufraggeber erhält eine Bestätigung für die durchgeführten Wartungsarbeiten und das angefertigte Dokument zur Unterschrift ausgehändigt. 4

5 KONDITIONEN, RECHNUNGSSTELLUNG Konditionen Die Preise und Konditionen sind abhängig vom Umfang der Wartungsarbeiten und von der Laufzeit des Wartungsvertrages. Die Konditionen werden im Anhang B geregelt und gelten für die Dauer der vereinbarten Laufzeit des abgeschlossenen Wartungsvertrages. Währung, Gebühren Alle Transaktionen müssen in Euro, wie auf der Rechnung aufgeführt, beglichen werden. Eventuell anfallende Bankgebühren müssen vom Auftraggeber getragen werden. Zahlungsziele, Skonto Rechnungen sind innerhalb von dreißig (30) Tagen ab Rechnungsstellung zu begleichen. Ein Skontoabzug ist nicht zulässig. Bei einer späteren Begleichung dieser dann fälligen Rechnungen werden die gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. AUFLÖSUNG, ENDE DES WARTUNGSVERTRAGES Dieser Wartungsvertrag kann von jeder Partei schriftlich gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt 6 Monate zum Ende eines Kalendermonats. Für den Fall der vorzeitigen Kündigung durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Differenz der Kosten, die bei einer kürzeren Laufzeit maßgeblich gewesen wären, wie sie sich aus der Anlage B ergeben, und verpflichtet sich, diese Kosten innerhalb von 8 Tagen nach Zugang einer Zahlungsaufforderung zu bezahlen. RECHTE UND VERPFLICHTUNGEN BEI AUFLÖSUNG Im Falle einer Auflösung dieses Vertrages, aus welchem Grund auch immer, haben die Parteien die folgenden Rechte und Verpflichtungen: Die Auflösung dieser Vereinbarung befreit keine der Parteien von der Verpflichtung, Zahlungen für alle Beträge, die dann oder danach fällig und zahlbar sind, zu leisten. Alle Aufträge, die von HUBER angenommen wurden, die einen Liefertermin nach dem Datum dem Zeitpunkt der Auflösung vorgesehen haben, sollen von HUBER erfüllt werden, ausgenommen sind solche Fälle, in denen zu liefernde Produkte oder Software nicht mit dieser Vereinbarung übereinstimmen. ABWEHRKLAUSEL, ANWENDBARES RECHT, GERICHTSSTAND 1) Allgemeine Geschäftsbedingungen u.ä. des Auftraggebers sind für dieses Vertragsverhältnis zwischen HUBER und dem Auftraggeber nicht maßgeblich; sie entfalten keinerlei Wirkung. 2) Es gilt ausschließlich deutsches Recht. 3) Gerichtsstand ist Offenburg, Deutschland. 5

6 VERSCHIEDENES Schriftverkehr, Dokumentationen, Einheiten Falls nicht anderweitig vereinbart, sollen alle Dokumente unter Verwendung metrischer Einheiten und in deutscher Sprache übermittelt werden. Änderungen Änderungen, Nachträge oder Zusätze zu dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform und müssen von beiden Parteien unterzeichnet werden. Autorisierte Unterschriften Diese Liefervereinbarung wird von nachstehenden ordnungsgemäß autorisierten Repräsentanten der Parteien abgeschlossen: Ort / Datum Ort / Datum Stempel/ Unterschrift Auftraggeber Stempel/ Unterschrift Auftragnehmer 6

7 ANHANG A: LISTUNG, UMFANG, LAUFZEIT Der Wartungsvertrag wird für nachstehende Produkte abgeschlossen: Gerätetyp Seriennummer Grundgerät Seriennummer Regler Seriennummer Bedieneinheit Seriennummer ÜT Ort / Datum Ort / Datum Stempel/ Unterschrift Auftraggeber Stempel/ Unterschrift Auftragnehmer 7

8 Betriebshandbuch für Kälteanlagen 8

Wartungsvertrag. Stand: November Seite 1 / 7

Wartungsvertrag. Stand: November Seite 1 / 7 Wartungsvertrag Stand: November 2015 Seite 1 / 7 Inhalt 1. AUFTRAGSPARTNER 3 2. VORWORT 4 3. ORT DER WARTUNG - REPARATUR 4 4. AUFTRAGSERTEILUNG UND ZUGANG 4 4.1. AUFTRAGSERTEIILUNG... 4 4.2. ZUGANG...

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