Vorlage Nr. 066/2016
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- Ingrid Bieber
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1 Vorlage Nr. 066/2016 Fb 5/Bk Rees, den Öffentliche Sitzung Beratungsplan: Gremium: Status: voraussichtlich Sitzung am: Ausschuss für Jugend, Sport und Soziales Als Mitteilung Hartz IV : Erfahrungsbericht 2015 Wie in jedem Jahr, berichtet die Verwaltung nachfolgend über die Entwicklungen zu den in Rees in Anspruch genommenen Sozialleistungen. Insbesondere wird hier die Entwicklung im Leistungsbereich des Sozialgesetzbuches, Zweites Buch (SGB II) dargestellt. Bezogen auf die Reeser Verhältnisse sieht die aktuelle Fallzahlenentwicklung wie folgt aus: Im nachfolgenden Diagramm sind die Anzahlen der Bedarfsgemeinschaften für das ganze Jahr 2015 sowie für die ersten 5 Monate in 2016 dargestellt. Seit Januar 2014 ist die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften kontinuierlich angestiegen. Im Januar 2014 waren 658 Bedarfsgemeinschaften im Leistungsbezug. Im Januar 2015 betrug die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften bereits 683 und aktuell liegen seit Mai 2016 insgesamt 741 Bedarfsgemeinschaften vor. Die Gründe hierfür sind vielschichtig. Hauptsächlich haben die stetigen Veränderungen der Arbeitsplatzstrukturen dazu beigetragen, dass man in dieser Region für Langzeitarbeitslose keinen so genannten aufnehmenden Arbeitsmarkt im erforderlichen Umfang mehr vorfindet. Für Langzeitarbeitslose wird der Zugang zum Ersten Arbeitsmarkt immer schwieriger. Dieser Personenkreis profitiert kaum von der aktuellen positiven wirtschaftlichen Entwicklung und dem damit verbundenen leichten Rückgang der Arbeitslosigkeit. Die Zahl der arbeitslosen erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die SGB IILeistungen beziehen, ist u.a. in den Kreisen Kleve und Wesel gestiegen.
2 Seite 2 Entwicklung der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften ab : Entwicklung der Anzahl der Neuzugänge ab :
3 Seite 3 Ursachen der insgesamt 159 neuen Bedarfsgemeinschaften in 2015: Ursache: % Anzahl Zuzüge insgesamt 0 0 davon von kreisfremder Kommune ( 0 ) ( 0 ) davon von kreisangehöriger Kommune ( 0 ) ( 0 ) Von SGB III (ALG I ausgelaufen) 0 0 Eigene BG nach Scheidung / Trennung 0 0 Nicht ausreichender Anspruch ALG I (ALG II aufstockend) 0 0 Kein / geringes Einkommen aus abhängiger Beschäftigung 0 0 Auslaufen sonstiger staatlicher Leistungen 0 0 Eigene BG nach Verlassen der elterlichen BG 0 0 Wegfall privater Unterstützungsleistungen 0 0 Verlust des Arbeitsplatzes (ohne ALG I Anspruch) 0 0 Beendigung/Abbruch Studium / Schule / Ausbildung 0 0 Kein / geringes Einkommen aus selbst. Tätigkeit 0 0 Schwangerschaft / Elternzeit 0 0 Verbrauch von Vermögen 0 0 Von AsylbLG 0 0 Aufgabe der Selbständigkeit 0 0 Von SGB XII 0 0 Zuzug vom Ausland 0 0 Sonstiges 0 0 BAFöGBezug 0 0 Haftentlassung 0 0 Eine eigene Auswertung der o.a. Ursachen konnte leider nicht lückenlos vorgenommen werden, da im letzten Jahr durch das KRZN für mehrere so genannte Monatsläufe keine aufbereiteten Daten (SodatisVerfahren) an die Kommunen verschickt worden sind. Eine unterstützende Nachfrage beim Jobcenter des Kreises blieb bis zur Erstellung der Vorlage unbeantwortet. Die vollständigen Zahlen werden ggf. in der Sitzung nachgereicht. Ursachen der insgesamt 119 Abgangsfälle in 2015: Ursache: % Anzahl Arbeitsaufnahme 38,66 46 Wegzüge insgesamt 24,37 29 davon innerhalb des Bundesgebietes ( 25,00 ) ( 29 ) davon außerhalb des Bundesgebietes ( 0,00 ) ( 0 ) Eigene Abmeldung 12,61 15 Gewährung oder Erhöhung anderer staatlicher Leistungen 7,56 9 Aufnahme Studium/Ausbildung 3,36 4 Ausreichendes Einkommen wg. Eheschließung/eheähnl. Gemein. 3,36 4 Altersrente 2,52 3 Gewährung von Leistungen nach dem 4. Kapitel SGB XII 2,52 3 Ausreichendes Einkommen wg. erhöhter Einkünfte Erwerbstätigkeit 1,68 2 Gewährung von Leistungen nach dem 3. Kapitel SGB XII 0,84 1 Vermögen über Schongrenze 0,84 1 Tod des Leistungsberechtigten 0,84 1 Sonstige Gründe 0,84 1
4 Seite 4 Übersicht der Bedarfsgemeinschaften mit so genannten Aufstockerleistungen (Stand: 05/2016): Bedarfsgemeinschaften (BG) insgesamt 741 (100,00 %) davon BG mit Aufstockerleistungen insgesamt 387 ( 52,23 %) davon BG mit Einkommen aus geringfügiger Beschäftigung 212 ( 28,61 %) Einkommen aus sozialversicherungspflichtige Beschäftigung 114 ( 15,39 %) Arbeitslosengeld I 19 ( 2,56 %) Einkommen aus geringf. Beschäftigung u. Arbeitslosengeld I 5 ( 0,68 %) Einkommen aus geringf. Beschäftigung u. svpfl. Beschäftigung 37 ( 4,99 %) Einkommen aus Arbeitslosengeld I u. svpfl. Beschäftigung 0 ( 0,00 %) In 2015 waren durchschnittlich monatlich 699 Bedarfsgemeinschaften auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende angewiesen. Im Jahre 2014 betrug die durchschnittliche Anzahl der Bedarfsgemeinschaften noch 682 (minus 17). Demnach lag für 2015 ein durchschnittlicher Anstieg der Bedarfsgemeinschaften um 2,49 % vor. Aufgrund der unveränderten Höhe des Bundeszuschusses zu den Kosten der Unterkunft von 26,4 % und der zugewiesenen Ersparnis aus Wohngeldmitteln erhöhte sich die Finanzierungsbeteiligung der Stadt Rees an den Aufwendungen für die kommunalen Leistungen u.a. wegen des Anstiegs der Bedarfsgemeinschaften in 2015 um 7.386,07 auf ,95. Die Aufwendungen erhöhten sich demnach gegenüber 2014 um 0,85 %. Diese Kostensteigerung ist auch auf die gesetzlichen Erhöhungen der Regelbedarfsleistungen ab (Verschiebung der Kostenbeteiligung zu Gunsten des Bundes in Leistungsfällen mit Einkommensanrechnung) und Mietpreiserhöhungen zurückzuführen. Aufstellung der Finanzierungsbeteiligungen der Stadt Rees ab 2007: Jahr Zahlbetrag Differenz zum Vorjahr , , , , , , , , , , , , , , , , ,07 In Rees werden insgesamt aktuell 983 Personen von der Arbeitsvermittlung betreut. Im Vergleichszeitraum des Vorjahres wurden insgesamt Personen betreut. Die Altersstruktur der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen stellt sich wie folgt dar (in Klammern die Werte des Vorjahres): unter 25Jährige 192 Personen = 19,53 % ( 226 Personen = 21,20 % ) 26 35Jährige 258 Personen = 26,25 % ( 239 Personen = 22,42 % ) 36 55Jährige 370 Personen = 37,64 % ( 423 Personen = 39,68 % ) über 55Jährige 163 Personen = 16,58 % ( 178 Personen = 16,70 % )
5 Seite 5 Der größte Anteil der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen hat keine Ausbildung. Personen ohne Ausbildung haben in der heutigen hochtechnologischen Arbeitswelt nur noch sehr geringe Chancen, einen Arbeitsplatz auf dem 1. Arbeitsmarkt zu finden. Daher stellt eine fehlende Ausbildung ein klares Vermittlungshemmnis dar. Ferner liegen beim o. g. Personenkreis weitere Vermittlungshemmnisse vor: 75 Personen mit anerkannter Schwerbehinderung 147 Alleinerziehende 257 Personen sind älter als 50 Jahre Zudem kommen als weitere Vermittlungshemmnisse sehr häufig Krankheiten, zunehmend auch psychische Erkrankungen, Drogen und Suchtprobleme hinzu. Anhand dieser Konstellationen lässt sich deutlich erkennen, dass eine schnelle und umfangreiche Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt sehr schwer ist und zunächst viele Aufbaumaßnahmen mit den Kunden erforderlich sind. Von den aktuell erfassten 192 Jugendlichen zwischen 15 und 25 Jahren sind 76 Personen Schüler 16 Personen in Ausbildung, Arbeit oder berufsvorbereitende Maßnahmen 75 Personen arbeitslos und arbeitssuchend 2 Frauen in Schwangerschaft 21 Frauen Mütter von Kindern unter 3 Jahren 2 Personen im Integrationskurs Trotz der sehr schwierigen Voraussetzungen in Bezug auf die Vielzahl der o. g. Vermittlungshemmnisse konnten im Berichtsjahr folgende Erfolge erzielt werden: Vermittlungserfolge 2015 Vermittlungserfolge 1. Quartal 2016 Vermittlg. in den 1. Arbeitsmarkt 295* Vermittlg. in den 1. Arbeitsmarkt 60** über Programm 50 fit 0 über Programm 50 fit / gestrichen über 16 e SGB II 3 über 16 e SGB II 1 über Lohnkostenzuschuss 21 über Lohnkostenzuschuss 3 über Vermittlungsgutschein 1 über Vermittlungsgutschein 0 über Ausbildungsvertrag 18 über Ausbildungsvertrag 0 [* 141 sozialversichungspfl. Beschäftigungen / 131 geringfügige Beschäftigungen (= 450 Basis) / 5 Selbständige, 18 Ausbildungen] [** 31 sozialversicherungspfl. Beschäftigungen / 26 geringfügige Beschäftigungen (= 450 Basis) / 3 Selbständige] Nachfolgend ist ferner eine Übersicht der wichtigsten Maßnahmen des letzten Jahres aufgelistet: Finanzierung Führerscheine bzw. PKW 20 Personen davon in Arbeit: 17 Qualifizierungen (Dauer unter 9 Monate) 4 Personen davon in Arbeit: 2 1 Jobs (ohne Träger) 25 Personen davon in Arbeit/Ausbild.: 8 Ausbildungen bzw. Umschulungen 5 Personen davon abgebrochen: 3 davon in Arbeit: 2 davon noch in Ausbildungen: 0 Unterstützung Selbständige (Einstiegsgeld) Teilnahme am Integrationskurs 3 Personen 7 Personen 11 Personen sind dafür vorgemerkt
6 Seite 6 Ausblick vom SGBII ins SGBXII: Wie bereits mehrfach ausgeführt, ist seit Jahren bundesweit eine vermehrte Inanspruchnahme der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel, SGBXII) festzustellen. Grund dafür sind die Minderungen der vor gelagerten Transfersysteme (Erwerbsminderungsund Altersrenten). Im Jahr 2013 war ein leichter Rückgang der durchschnittlichen Leistungsfälle zu verzeichnen. Aber seit 2014 steigt die Anzahl der Leistungsfälle wieder stetig an. Auf lange Sicht wird die Tendenz weiter steigend sein. Die Entwicklung der Jahresdurchschnittswerte seit 2009 stellt sich wie folgt dar: Jahr ,90 Leistungsfälle Jahr ,50 Leistungsfälle Jahr ,67 Leistungsfälle Jahr ,67 Leistungsfälle Jahr ,67 Leistungsfälle Jahr ,67 Leistungsfälle Jahr ,17 Leistungsfälle Inwiefern die Wohngeldreform 2016 zur Reduzierung der Leistungsfälle im SGB II und XII betragen kann, bleibt abzuwarten.
Vorlage Nr. 2017/057. Bezogen auf die Reeser Verhältnisse sieht die aktuelle Fallzahlenentwicklung wie folgt aus:
Vorlage Nr. 2017/057 Fachbereich 5 Rees, den 24.04.2017 Michael Becker Beratungsplan: öffentlich Gremium Status Voraussichtlich Sitzung am Ausschuss für Jugend, Sport und Soziales Kenntnisnahme 09.05.2017
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