4.5.1 Anlass zur Erstellung des Energieausweises. Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen
|
|
- Mina Stieber
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Seite s Ausstellung und Verwendung von n Die Anlässe zur Ausstellung von n werden in 16 geregelt. Der Energieausweis dokumentiert die energetische Qualität eines Gebäudes. Dabei gilt er als öffentlich-rechtlicher Nachweis zur Einhaltung der Anforderungen an Neubauten, bei Erweiterungen, Ausbauten und bei der Sanierung von Bestandsgebäuden. Er dient aber auch zur Dokumentation der energetischen Qualität und Vergleichbarkeit bei Vermietung und Verkauf von Bestandsgebäuden. In der nachfolgenden Tabelle werden die Erstellungsanlässe übersichtlich dargestellt. Die Anlässe zur Ausstellung von n 16 ff. EnEV 2014 Anlass der Erstellung Ausweispflicht Anforderungen der EnEV Verkauf, Vermietung, Leasing, Verpachtung eines Gebäudes, einer Wohnung oder einer Nutzungseinheit. Neubauten mit mehr als 50 m² Nutzfläche: Der Ausweis dient als öffentlich rechtlicher Nachweis. kleine Gebäude mit weniger als 50 m² Nutzfläche Ausweis erforderlich unaufgefordert vorzulegen, Angaben in Immobilienanzeigen Ausweis erforderlich, Ausstellung und Übergabe unverzüglich nach Fertigstellung des Gebäudes kein Ausweis erforderlich 16 (2) 16 a 16 (1) 16 (5) und 2 Nr. 3
2 4.5.1 Seite 2 Anlass der Erstellung Ausweispflicht Anforderungen der EnEV Erweiterung (Anbau/ Ausbau) ohne Erneuerung des Wärmeerzeugers Erweiterung (Anbau/ Ausbau) mit Erneuerung des Wärmeerzeugers Änderung von Gebäuden, z. B. Außenbauteile bei der Sanierung, geänderte Fläche des jeweiligen Bauteils kleiner 10 % Aushangpflicht für öffentliche Gebäude mit einer Nutzfläche größer 500 m² (ab ab 250 m²) bei behördlicher Nutzung Aushangpflicht für sonstige öffentliche Gebäude mit starkem Publikumsverkehr mit einer Nutzfläche größer 500 m² kein Ausweis erforderlich Der Ausweis ist erforderlich, wenn unter Anwendung des 9 (1) Satz 2 Berechnungen nach 9 (2) durchgeführt werden. kein Ausweis erforderlich Ausweis erforderlich, Aushangpflicht Aushangpflicht sobald Energieausweis vorliegt Tab : Erstellungsanlässe von n 16 (1) Nr (1) Nr. 2, 9 (1) Satz 2 und 9 (2) 16 (1) Nr. 2, 9 (1) Satz 2 und 9 (2) 16 (2) 16 (4) Energieausweis als öffentlich-rechtlicher Nachweis Energieausweis als öffentlich-rechtlicher Nachweis Bei neu zu errichtenden Gebäuden hat der Bauherr einen Energieausweis nach den Mustern der Anlage 6
3 Seite oder 7 zu erstellen. Dieser ist auf Verlangen der zuständigen Behörde vorzulegen. Pflichtangaben sind gemäß den Anforderungen der EnEV im Ausweis auf der Seite 2 anzugeben. Nach Fertigstellung des Gebäudes haben die Ausstellung und die Übergabe des s im Original oder als Kopie durch den Bauherrn an einen möglichen neuen Eigentümer unverzüglich zu erfolgen. Begründung der Bundesregierung für einen Energieausweis: Der Ausweis soll den Zustand des Gebäudes bei der Fertigstellung des Neubaus oder bei Abschluss der Bauarbeiten an dem bestehenden Gebäude abbilden. Energieausweis bei der Erweiterung eines Gebäudes Erweiterungen nach der Energieeinsparverordnung sind Anbauten an bestehende Gebäude, aber auch deren Ausbauten, wie z. B. das Dachgeschoss. Energieausweis bei der Erweiterung eines Gebäudes Die Erstellung eines Ausweises ist erforderlich, wenn die Nutzfläche der beheizten und gekühlten Räume eines Gebäudes erweitert und gleichzeitig ein neuer Wärmeerzeuger eingebaut wird, die Anforderungen nach 9 Abs. 1 Satz 2 der EnEV, d. h. die Einhaltung des Primärenergiebedarfs (140 % der Neubauanforderungen), nachgewiesen werden. Bei der Erstellung des Nachweises nach 9 Abs. 2 EnEV wird immer das gesamte Gebäude betrachtet (bestehender beheizter oder gekühlter Gebäudeteil und der Ausbau bzw. Anbau).
4 4.5.1 Seite 4 HINWEIS: Bei der Erweiterung die Erstellung eines neuen s notwendig, verliert der gültige Energieausweis für das unveränderte Bestandsgebäude ebenso seine Gültigkeit. Bei Anbau, Umbau, Erweiterung und Änderung von Bauteilen, die eine Fläche größer 10 % der jeweiligen gesamten Bauteilfläche aufweisen und bei denen kein neuer Wärmeerzeuger eingebaut wird, kann der Nachweis entsprechend den Höchstwerten der Bauteile gemäß Anlage 3 geführt werden. Wird für die Erweiterung ein Energieausweis erstellt, der alle Anforderungen erfüllt, kann dieser als öffentlichrechtlicher Nachweis genutzt werden. Entsprechend sind dann die Pflichtangaben zu ergänzen. Änderung von Außenbauteilen bei der Sanierung Änderungen an einem Bestandsgebäude Werden an einem Bestandsgebäude Änderungen i. S. d. Anlage 3 der EnEV durchgeführt, ist unter Anwendung von 9 Abs. 1 Satz 2 die Berechnung zum Energieausweis für das gesamte Gebäude nach 9 Abs. 2 durchzuführen. Wird bei Änderungen an einem Bestandsgebäude ein Energieausweis ausgestellt, so ist dies auf der zweiten Seite des Ausweises mit einem Kreuz Modernisierung (Änderung/Erweiterung) zu dokumentieren. HINWEIS: Wird durch die Änderung an einem Bestandsgebäude ein neuer Energieausweis notwendig, verliert der bisherige Energieausweis seine Gültigkeit.
5 Seite Energieausweis bei Vermietung, Verpachtung und Verkauf Der Energieausweis zur Vorlage bei Vermietung, Verpachtung und Verkauf dient ausschließlich der Dokumentation über die energetische Qualität des Bestandsgebäudes. Eine Einhaltung von Anforderungen besteht hier nicht. Er gibt lediglich die Energieeffizienz des Bestands wieder. Es ist immer der Ausweis für das gesamte Gebäude zu erstellen. Er darf sowohl auf Grundlage des Verbrauchs als auch des Bedarfs erstellt werden. Ob es sich beim Anlass der Ausstellung um Vermietung/Verkauf handelt, ist durch Ankreuzen zu dokumentieren. Der Energieausweis ist dem Käufer oder Mieter spätestens bei Besichtigung im Original oder als Kopie vorzulegen. Die Vorlagepflicht wird auch durch einen deutlich sichtbaren Aushang oder ein deutlich sichtbares Auslegen während der Besichtigung erfüllt. Findet keine Besichtigung statt, muss der Verkäufer oder Vermieter den Energieausweis spätestens dann vorlegen, wenn der potenzielle Käufer oder Mieter ihn hierzu auffordert. Dokumentation über die energetische Qualität des Bestandsgebäudes Vorlagepflicht Unverzüglich nach Abschluss eines Kaufvertrages hat der Verkäufer dem Käufer den Energieausweis oder eine Kopie davon zu übergeben. Pflichtangaben in Immobilienanzeigen Gemäß Forderung der EU-Richtlinie wird in der EnEV 2014 die Pflicht eingeführt, die wichtigsten Energiekennwerte des s bei Immobilienanzeigen in öffentlichen Medien zu veröffentlichen. Diese Pflicht gilt bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung und
6 4.5.1 Seite 6 Leasing von Gebäuden oder Gebäudeteilen sobald ein entsprechender Energieausweis für Wohn- oder Nichtwohngebäude vorliegt. 16a EnEV 2014 Bußgeld bis zu Euro Die Pflichtangaben beinhalten gem. 16a EnEV 2014: die Art des s, verbrauchs- oder bedarfsorientiert den im Energieausweis genannten Wert des Endenergiebedarfs oder Endenergieverbrauchs für das Gebäude die im Energieausweis genannten wesentlichen Energieträger für die Heizung des Gebäudes bei Wohngebäuden das Baujahr sowie die entsprechende Energieeffizienzklasse Bei Nichtwohngebäuden ist sowohl bei Energiebedarfs- als auch bei Energieverbrauchsausweisen der Endenergiebedarf bzw. -verbrauch für Strom und Wärme jeweils getrennt aufzuführen. Bei vorsätzlicher oder leichtfertiger Zuwiderhandlung gegen die Pflicht sieht die EnEV ein Bußgeld bis zu Euro vor. Diese Regelung greift allerdings erst sechs Monate, d. h. ab dem , nach Inkrafttreten der EnEV 2014.
Energieausweise und Empfehlungen für die Verbesserung der Energieeffizienz
Auszug aus der Energieeinsparverordnung 2014 Nichtamtliche Lesefassung zu der am 16.10.2013 von der Bundesregierung beschlossenen, noch nicht in Kraft getretenen Zweiten Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung
MehrENEV 2014. Immobilienanzeigen und Wettbewerbsrecht. Vertragsgestaltung
ENEV 2014 Immobilienanzeigen und Wettbewerbsrecht Vertragsgestaltung Vortrag IHK RA Heß Haus & Grund Michael Heß Geschäftsführer Haus & Grund Krefeld und den Niederrhein e.v. Rechtsanwalt Seit 2005 im
MehrMietrecht im Lichte der Energieeinsparung, Auswirkungen und Risiken
Mietrecht im Lichte der Energieeinsparung, Auswirkungen und Risiken Referent: Dr. Andreas Stangl Fachanwalt Miet- und Wohnungseigentumsrecht Fachanwalt Bau- und Architektenrecht Schlichter nach BaySchlG
MehrMerkblatt Energieausweis nach Energieeinsparverordnung 2014 (EnEV)
Hinweis: Wir machen darauf aufmerksam, dass der Inhalt des Merkblatts lediglich dem unverbindlichen Informationszweck dient und keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne darstellt. Der Inhalt dieses Angebots
MehrPflichtangaben in Immobilienanzeigen
Seite 1 Pflichtangaben in Immobilienanzeigen einhalten Am 01.05.2014 ist die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) in Kraft getreten. Mit ihr gelten erstmals Regeln für Immobilienanzeigen in kommerziellen
MehrWas Makler bei Immobilienwerbung wissen müssen Widerrufsrechte und Pflichtangaben nach EnEV 2014
Was Makler bei Immobilienwerbung wissen müssen Widerrufsrechte und Pflichtangaben nach EnEV 2014 Rudolf Koch IVD Vizepräsident IHK Bochum, IVD und Sparkasse Witten 17. Juni 2014 Agenda Die EU Verbraucherrechterichtlinie
MehrEnergieausweis. Der Energieausweis. Wichtiges Dokument für Ihre Immobilie. Jetzt zum Mainova- Vorteilspreis bestellen! Klimaaktiv! www.mainova.
Energieausweis Der Energieausweis. Wichtiges Dokument für Ihre Immobilie. Klimaaktiv! www.mainova.de Jetzt zum Mainova- Vorteilspreis bestellen! Der Energieausweis Wichtiges Dokument für Immobilienbesitzer.
MehrDer Energieausweis. Transparenz
Der Energieausweis mehr Transparenz Der Energieausweis www.ista.de Energie effizient nutzen Kühlschränke und Waschmaschinen werden schon lange nach Energieeffizienzklassen beurteilt, auch bei Autos hängt
MehrSonderrundschreiben. Arbeitshilfe zu den Pflichtangaben in Immobilienanzeigen bei alten Energieausweisen
Sonderrundschreiben Arbeitshilfe zu den Pflichtangaben in Immobilienanzeigen bei alten Energieausweisen Sonnenstraße 11-80331 München Telefon 089 / 5404133-0 - Fax 089 / 5404133-55 info@haus-und-grund-bayern.de
MehrDer Energieausweis Chance oder Schikane? - Der Energieausweis für Wohngebäude -
Der Energieausweis Chance oder Schikane? - Der Energieausweis für Wohngebäude - IBH Ingenieurbüro Haubensak Bauphysik und Energieberatung 71364 Winnenden Inhaltsverzeichnis 1. Entwicklung des Weltenergieverbrauchs
MehrIhre Informationen zum neuen Energieausweis.
Ihre Informationen zum neuen Energieausweis. Wüstenrot Immobilien Für Immobilieneigentümer. Rechtliche Grundlagen des Energieausweises. Am 01.05.2014 tritt die Energieeinsparverordnung 2014 (EnEV 2014)
MehrNovellierung der Energiesparverordnung
Novellierung der Energiesparverordnung Ihre Ansprechpartner Mai 2014 Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mandanten, Am 01.05.2014 tritt die zweite Verordnung zur Änderung der Energiesparverordnung (EnEV
MehrNovellierte Energieeinsparverordnung (EnEV): 16a EnEV Pflichtangaben in Immobilienanzeigen
WETTBEWERBSRECHT - W03 Stand: März 2016 Ihr Ansprechpartner Thomas Teschner E-Mail thomas.teschner@saarland.ihk.de Tel. (0681) 9520-200 Fax (0681) 9520-690 Novellierte Energieeinsparverordnung (EnEV):
MehrENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude
ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) Gültig bis: 27.09.2022 1 Gebäude Hauptnutzung/ Gebäudekategorie Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Wärmeerzeuger
MehrNeues aus der Praxis der Energieeffizienz. EnBW Vertrieb GmbH Rudolf Schiller Biberach, 28. November 2013 Energie braucht Impulse
Neues aus der Praxis der Energieeffizienz EnBW Vertrieb GmbH Rudolf Schiller Biberach, 28. November 2013 Energie braucht Impulse Rudolf Schiller EnBW Vertrieb GmbH Elektroinstallateur - Meister Gebäudeenergieberater
MehrBei Errichtung, Änderung oder Erweiterung von Gebäuden ist nach der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) ein Energiebedarfsausweis auszustellen.
Info s zum Energieausweis Der Energieausweis ist ein Dokument, das ein Gebäude energetisch bewertet. In Deutschland regelt die EnEV (Energieeinsparverordnung) die Ausstellung, Verwendung, Grundsätze und
MehrEnEV 2014 und Novellierung EWärmeG
EnEV 2014 und Novellierung EWärmeG RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden Artikel 9 Niedrigstenergiegebäude (1) Die Mitgliedstaaten gewährleisten,
MehrENEV 2014 Energieeffizienz - Gesetzliche Vorgaben und spezifische Herausforderungen für Käufer und Besitzer von Bestandsimmobilien
ENEV 2014 Energieeffizienz - Gesetzliche Vorgaben und spezifische Herausforderungen für Käufer und Besitzer von Bestandsimmobilien Bewertung und Registriernummer neu Gebäudebestand Durchschnittswerte in
MehrPraxistest Energieausweis Hintergrund Energieausweise T F
PRESSEINFORMATION Berlin, 23. September 2015 Praxistest Energieausweis Hintergrund Wer ein Gebäude verkaufen, vermieten, verpachten oder verleasen will, muss gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV) einen
MehrDas dena-güte siegel Effizienzhaus. Energieeffiziente Wohnhäuser auf den ersten Blick erkennen.
Das dena-güte siegel Effizienzhaus. Energieeffiziente Wohnhäuser auf den ersten Blick erkennen. Hausplakette und Zertifikat für das dena-gütesiegel Effizienzhaus, beispielhaft mit dem Standard 55. 2 Wohnen
MehrVon der EnEV 2009 über die ENEV 2014 zum Niedrigstenergiehaus
Von der EnEV 2009 über die ENEV 2014 zum Niedrigstenergiehaus Thomas Möller Dipl.-Ing., Dipl.Wirt.-Ing (FH), Energieberater (HWK) Brunhamstraße 43-81249 München Tel. 089-871 2454 - Telefax 089-871 2434
MehrENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude
ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude Gültig bis: 16.03.2018 Aushang Gebäude Hauptnutzung / Gebäudekategorie Nichtwohngebäude Sonderzone(n) Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Wärmeerzeuger Kapellenstr.
MehrArchitektenkammer Niedersachsen
Rechtliche Grundlagen für den Energieausweis Richtlinie 2002/91/EG vom 16.12.2002 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden ist in deutsches Recht umzusetzen Ermächtigung in Energieeinsparungsgesetz
MehrDas dena-güte siegel Effizienzhaus. Energieeffiziente Wohnhäuser auf den ersten Blick erkennen.
Das dena-güte siegel Effizienzhaus. Energieeffiziente Wohnhäuser auf den ersten Blick erkennen. Hausschild und Zertifikat für das dena-gütesiegel Effizienzhaus, hier mit dem Standard Effizienzhaus 55.
MehrDer Energiepass und seine rechtlichen Konsequenzen. Rechtsanwalt Dr. sc. jur. Eckhard Heinrichs Kanzlei Dr. Heinrichs, Haldensleben
Der Energiepass und seine rechtlichen Konsequenzen Rechtsanwalt Dr. sc. jur. Eckhard Heinrichs Kanzlei Dr. Heinrichs, Haldensleben Inhaltsverzeichnis: Einführung 1. Juristische und ökologische Grundlagen
MehrWie sollen die Energieausweise aussehen?... 1. Wie werden Energieausweise erstellt?... 2. Was müssen Vermieter und Verkäufer beachten?...
I N H A L T Wie sollen die Energieausweise aussehen?... 1 Wie werden Energieausweise erstellt?... 2 Was müssen Vermieter und Verkäufer beachten?... 2 Was ist bis zum 30. September 2008 zu beachten?...
MehrEnergieberatung. Beratung Konzept Planung Begleitung Förderungen Zuschüsse DIE ZUKUNFT ÖKOLOGISCH VORBILDLICH. Fragen rund um den Energieausweis
Beratung Konzept Planung Begleitung Förderungen Zuschüsse DIE ZUKUNFT ÖKOLOGISCH VORBILDLICH Fragen rund um den Energieausweis Energieausweis nach EnEV 2009 Bei Vermietung oder Veräußerung eines Gebäudes
MehrBekanntmachung. Arbeitshilfe. Pflichtangaben in Immobilienanzeigen und alte Energieausweise
Haftungsausschluss: Bei den im Internetangebot Info-Portal Energieeinsparung des Bundesinstituts für Bau-, Stadt und Raumforschung enthaltenen Verordnungs- und Gesetzestexten handelt es sich um unverbindliche
MehrRechtliche Fragen zu EnEV und Energieausweis
Tel. 08764 /24 65 oder mobil 0172 / 276 296 4 Rechtliche Fragen zu EnEV und Energieausweis 1. Sind Modernisierungsempfehlungen Pflicht? Der Energieausweisaussteller ist in jedem Fall laut 20 verpflichtet
Mehr(H)ausweispflicht und weitere Verordnungen und Gesetze
Vortrag (H)ausweispflicht und weitere Verordnungen und Gesetze Energieeinsparverordnung, Erneuerbares Wärmegesetz Harald Schwieder Energieagentur Regio Freiburg GmbH Folie 1 Was regelt die Energieeinsparverordnung
MehrIVD vor Ort. Bestellerprinzip, EnEV und Geldwäschegesetz. Rudolf Koch IVD IVD West, 26./27.08.2015 Gütersloh, Bochum, Neuss, Aachen
IVD vor Ort Bestellerprinzip, EnEV und Geldwäschegesetz Rudolf Koch IVD IVD West, 26./27.08.2015 Gütersloh, Bochum, Neuss, Aachen Bestellerprinzip, EnEV und Geldwäschegesetz Agenda Bestellerprinzip und
MehrEnergieeffiziente Hallenbauten Energieeffizienz von Nichtwohngebäuden Ziele der Bundesregierung und Weiterentwicklung gesetzlicher Vorgaben
Energieeffiziente Hallenbauten Energieeffizienz von Nichtwohngebäuden Ziele der Bundesregierung und Leiter des Referates Gebäude- und Anlagentechnik, technische Angelegenheiten des energiesparenden Bauens
MehrBREIHOLDT & VOSCHERAU. Info-Brief zum neuen Energieausweis
Info-Brief zum neuen Energieausweis Nun steht es unverrückbar fest: Ab dem 1. Juli 2008 wird er Pflicht, der Energieausweis für Gebäude. Auf Bitten von Engel & Völkers geben wir Ihnen einen Überblick über
MehrE N E R G I E A U S W E I S
Gültig bis: 26.02.2025 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse Neubau eines Studentenwohnheimes Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Anlagentechnik 1) Anzahl Wohnungen Gebäudenutzfläche (A N ) Erneuerbare Energien
MehrABM-Datenerfassungsbogen und Bestellung des Wohngebäude 1 -Energieausweises auf Verbrauchsbasis
ABM-Datenerfassungsbogen und Bestellung des Wohngebäude 1 -Energieausweises auf Verbrauchsbasis Füllen Sie bitte diesen Erhebungsbogen aus und schicken diesen unterschrieben an uns zurück. Der fertige
MehrDer Energieausweis nach EnEV 2009 bei Immobilien
Der Energieausweis nach EnEV 2009 bei Immobilien Auswirkungen im Kauf-, Miet- und Baurecht Kanzlei am Steinmarkt Dr. Andreas Stangl Rechtsanwalt Fachanwalt Bau- und Architektenrecht Fachanwalt Miet- und
MehrFAQ - Rechtliche Informationen
FAQ - Rechtliche Informationen Alle FAQ aufklappen Suche Suche zurücksetzen Ab wann kann ich als Neumieter oder Käufer einen Energieausweis verlangen?öffnen Kauf- oder Mietinteressenten muss der Energieausweis
MehrAngaben in Anzeigen bei Energieausweis nach EnEV 2014 (neuer Ausweis)
Wohngebäude Nichtwohngebäude Angaben in Anzeigen bei Energieausweis nach EnEV 2014 (neuer Ausweis) Art des Energieausweises: Energiebedarfs- oder Energieverbrauchsausweis Endenergiebedarf Art des Energieausweises:
MehrDer neue Energieausweis für den Gebäudebestand (Novelle der Energieeinsparverordnung EnEV 2007) (Stand: September 2007)
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern Der neue Energieausweis für den Gebäudebestand (Novelle
MehrDie wichtigsten Informationen zum Energieausweis im Überblick
Energieausweis Die wichtigsten Informationen zum Energieausweis im Überblick Der Energieausweis soll Käufern und Mietern bei der Auswahl der Immobilie helfen und eine Vergleichbarkeit herstellen. Zugleich
MehrENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude
Gültig bis: 29.04.2024 1 Hauptnutzung / kategorie Adresse teil Baujahr Baujahr Wärmeerzeuger Verwaltungsgebäude mit normaler techn. Ausstattung größer 3.500 m² NGF Hansa Haus Frankfurt Berner Straße 74-76,
Mehr10.06.2019. Technische Universität Dresden Dezernat 4 Bergstraße 69 01069 Dresden 11.06.2009. Institutsgeb. für Lehre und Forschung
1.6.219 Lieg.Nr. EA33 Geb.Nr. EA33-3522-3523 Institutsgeb. für Lehre und Forschung August-Bebel-Str. 2, 1219 Dresden TU Dresden Haus 83 und Haus 94 1973 5.54 m² Dieses Gebäude 7 5 1 15 2 >2 Vergleichswert
MehrENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude
Gültig bis: 27.09.2019 1 Gebäude Gebäudetyp Mehrfamilien Adresse Marktstraße 6, 91804 Mörnsheim Gebäudeteil Wohnungen Baujahr Gebäude 1700 zuletzt saniert 1992 Baujahr Anlagentechnik 1992 Anzahl Wohnungen
MehrENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude
Berechneter Energiebedarf des Gebäudes Energiebedarf Glasbläserallee 18/Fischzug 2-8/Krachtstraße, Bauteil 1 - Haus I-M 2 Endenergiebedarf 73 kwh/(m² a) CO 2 -Emissionen 1) [kg/(m² a)] 43 kwh/(m² a) Primärenergiebedarf
MehrIHK Forum Immobilienwirtschaft. Der Maklervertrag und das neue Widerrufsrecht. Der Makler und die EnEV 2014
IHK Forum Immobilienwirtschaft Der Maklervertrag und das neue Widerrufsrecht Der Makler und die EnEV 2014 Rudolf Koch IVD Vizepräsident IHK Koblenz, 15. Mai 2014 Agenda Die EU Verbraucherrechterichtlinie
MehrENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude
ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) Berechneter Energiebedarf des Gebäudes Erfenschlager Straße 73 Neubau Projekthaus METEOR 2 Primärenergiebedarf Gesamtenergieeffizienz
MehrREGIERUNGSPRÄSIDIUM TÜBINGEN
REGIERUNGSPRÄSIDIUM TÜBINGEN Informationen zu den Anforderungen nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2009 bei der Erneuerung von Dächern, Fassaden und Fenstern nach Hagelschäden Der Hagelsturm am 28.
MehrDer Energieausweis nach EnEV 2007
Der Energieausweis nach EnEV 2007 Seite 1 Was ist der Energieausweis? Der Energieausweis ist ein Dokument für ein Gebäude, das die energetischen Eigenschaften des Gebäudes über eine Energiekennzahl darstellt:
MehrVortragsunterlagen. Verfasst von Zehentmayer So:ware GmbH, Stand Mai 2012
EAVG 2012 Vortragsunterlagen Verfasst von Zehentmayer So:ware GmbH, Stand Mai 2012 3 Vorlage: Vor Vertragsunterzeichnung Aushändigen: Nach Vertragsunterzeichnung (binnen 14 Tagen nach Vertragsabschluss)
MehrENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude
Gültig bis: 05.11.2022 1 Gebäude Hauptnutzung/ Adresse Verwaltungsgebäude Reisholzer Werftstrasse 38-40 40589 Düsseldorf Gebäudeteil Baujahr Gebäude 1994 Gebäudefoto (freiwillig) Baujahr Wärmeerzeuger
MehrENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV)
Gültig bis: 29.04.2024 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Anlagentechnik Anzahl Wohnungen Gebäudenutzfläche (A N ) freistehendes Einfamilienhaus 1959 1998 1 162,0 m² Erneuerbare
MehrFÜR ARCHITEKTEN UND INGENIEURE
Energieausweise KERN ingenieurkonzepte SOFTWARE FÜR ARCHITEKTEN UND INGENIEURE Inhalt 1. Übersicht Energieausweise...1 2. Beispiele...2 2.1 Bedarfsorientierter Energieausweis für Wohngebäuden nach DIN
MehrENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV)
60 Anhang 6 Muster Energieausweis Wohngebäude (zu den 18 und 19) ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude Gültig bis: 1 typ Adresse teil Baujahr Baujahr Anlagentechnik foto (freiwillig) Anzahl Wohnungen nutzfläche
MehrMietpreisbremse: Auswirkungen einer berechtigten Rüge Folgen für den Immobilienerwerb
Mandantenveranstaltung 2015 am 04.06.2015 Malte Monjé Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Mietpreisbremse: Auswirkungen einer berechtigten Rüge Folgen für den Immobilienerwerb
MehrTARIFE FÜR DIE QUALITÄTSZERTIFIZIERUNG KLIMAHAUS IN DER AUTONOMEN PROVINZ BOZEN In Kraft ab 01.01.2014
TARIFE FÜR DIE QUALITÄTSZERTIFIZIERUNG KLIMAHAUS IN DER AUTONOMEN PROVINZ BOZEN In Kraft ab 01.01.2014 INHALT: 1) Tarife Zertifizierung innerhalb der Provinz Bozen, Klasse Gold, A, B, C Neubau oder Sanierung
MehrAnforderungen an die energetische Sanierung öffentlicher Gebäude Magdeburg 03.09.2015
Anforderungen an die energetische Sanierung öffentlicher Gebäude Magdeburg 03.09.2015 Referent Dipl.-Ing. (FH) Thomas Rochel Sachverständiger für Energetische Gebäudeoptimierung und Energieberatung Fachingenieur
MehrEnergieausweis für Ein-, Zwei-, oder Mehrfamilienhäuser
Energieausweis für Ein-, Zwei-, oder Mehrfamilienhäuser Dipl.-Ing.(FH) Martin Vogt 11.Februar 2015 Allershausen 11.Februar 2015 Energiewende im Landkreis Freising bis 2035; Vortragsreihe 1 Energieausweis
MehrENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude
freiwillige Aushangseite bedarfsbasierter Energieausweis Gültig bis: typ Adresse Baujahr foto (freiwillig) Baujahr Anlagentechnik 1) Anzahl Wohnungen nutzfläche (A N ) Erneuerbare Energien Lüftung Anlass
MehrKurzzusammenfassung der Schütz-Beratung GmbH & Co. KG zum aktuellen Kenntnisstand:
1 Kurzzusammenfassung der Schütz-Beratung GmbH & Co. KG zum aktuellen Kenntnisstand: EnEV 2014: Auf einem Fachseminar des Immobilienverbandes Deutschland (IVD) am 06.03.2014 wurden die Änderungen und rechtlichen
MehrE N E R G I E A U S W E I S gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV)
Gültig bis: 10.2.2017 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse Mehrfamilienhaus Parkstraße 1, 10000 Berlin Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Anlagentechnik Anzahl Wohnungen Gebäudenutzfläche (A N ) 1956 1993 13
MehrENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude
Gültig : 08.03.00 1 Gebäude Hauptnutzung/ Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Wärmeerzeuger 1) Baujahr Klimaanlage 1) Nettogrundfläche ) Erneuerbare Energien Bürogebäude Beim Strohhause 31, 0097
MehrWirkung der novellierten Energieeinsparverordnung auf Energieausweise und Immobilienanzeigen
Deutscher Bundestag Drucksache 18/4826 18. Wahlperiode 06.05.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Julia Verlinden, Christian Kühn (Tübingen), Oliver Krischer, weiterer
MehrENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude
Gültig bis: 29.04.2024 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Anlagentechnik Anzahl Wohnungen Gebäudenutzfläche (A N ) Erneuerbare Energien Lüftung Mehrfamilienhaus 1896 1896
Mehr(oder: "Registriernummer wurde beantragt am ") Mehrfamilienhaus Energieeffizienzstr. 10, 10010 Hauptstadt Dachgeschoss 1984 1985 14 128
gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) vom 1 16.10.201 Gültig bis: 0.0.202 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Wärmeerzeuger, Anzahl Wohnungen Gebäudenutzfläche (A
MehrENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude
Gültig bis: 07.04.2024 Gebäude Gebäudetyp Adresse Mehrfamilienhaus Gebäudeteil - Baujahr Gebäude 1980 Baujahr Anlagentechnik ¹) 2001 Anzahl Wohnungen 47 Gebäudenutzfläche (A ) N 3677 m² Erneuerbare Energien
MehrBundesministerium für Wirtschaft und Energie. Bekanntmachung. Vom 17. April 2014
Seite 1 von 25 www.bundesanzeiger.de Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Arbeitshilfe Pflichtangaben in Immobilienanzeigen und alte Energieausweise Vom 17. April 2014 Das Bundesministerium für
MehrHinweise zu den Angaben über die energetische Qualität des Gebäudes
Gültig bis: 30.04.2024 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Anlagentechnik Anzahl Wohnungen 1929 Gebäudenutzfläche 565,20 Erneuerbare Energien Lüftung Anlass der Ausstellung
MehrENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude
Gültig bis: 05..2025 Registriernummer 2 NI-205-00070968 Gebäude Gebäudetyp Adresse Einfamilienhaus freistehend Große Str. 78, 3246 Lahstedt Gebäudeteil Baujahr Gebäude 3 984 Baujahr Wärmeerzeuger 3, 4
Mehrwww.zukunft-haus.info/gesetze-studien-verordnungen/enev-enev-historie/enev-2014.html
Novelle zur Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) Zusammenfassung Stand: 22.11.2013 Dieser Text fasst die am 16. Oktober 2013 von der Bundesregierung beschlossene Novelle zur Energieeinsparverordnung (EnEV
MehrDie neue EnEV 2014 stellt Makler vor große Herausforderungen. Ein Interview mit Fachanwalt Leif Peterson
www.immobilienscout24.de Die neue EnEV 2014 stellt Makler vor große Herausforderungen. Ein Interview mit Fachanwalt Leif Peterson Der Marktführer: Die Nr. 1 rund um Immobilien1 Verbrauchs- oder Bedarfsausweis?
MehrENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude
Gültig bis: 25.06.2018 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse Mehrfamilienhaus, freistehend Streiflacher Str. 2, 82110 Germering Gebäudeteil Baujahr Gebäude 1967 Baujahr Anlagentechnik 1991 Anzahl Wohnungen 9 Gebäudenutzfläche
MehrDer Energieausweis als Marketinginstrument WohnCom. Der Energieausweis als Marketinginstrument. Vortrag FHW Berlin. 7. Mai 2007
Der Energieausweis als Marketinginstrument Vortrag FHW Berlin 7. Mai 2007 Gliederung E, E, E, E, E, die 5 E s Die Rolle des Energieausweises für Unternehmen und Kunden Anwendung und Umsetzung des Energieausweises
MehrENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude
Gültig bis: 3.0.08 Gebäude Gebäudetyp Zweifamilienhaus Adresse Muster, 45000 Muster Gebäudeteil Haus Baujahr Gebäude 94 Gebäudefoto (freiwillig) Baujahr Anlagentechnik 980 Anzahl Wohnungen Gebäudenutzfläche
MehrENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) vom 1 18. November 2013
gemäß den 6 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) vom 8. November 0 Gültig bis:.0.0 Registriernummer BE-0-0007 Gebäude Hauptnutzung / Gebäudekategorie Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude 860 00 Bürogebäude,
MehrEnEV 2013... Ausblick 2014
2013 JAHRESFACHTAGUNG 24. Mai 2013 EnEV 2013... Ausblick 2014 Eckhard Zink Das Wichtigste zuerst! In 5 bis 6 Jahren dürfen Gebäude keine Energie mehr verbrauchen! ab 31.12.2020 alle neuen Gebäude: Niedrigstenergiegebäude
MehrLehrer: Einschreibemethoden
Lehrer: Einschreibemethoden Einschreibemethoden Für die Einschreibung in Ihren Kurs gibt es unterschiedliche Methoden. Sie können die Schüler über die Liste eingeschriebene Nutzer Ihrem Kurs zuweisen oder
MehrENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude
gemäß den 6 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) vom 8. November 0 Gültig bis: 0.07.0 Registriernummer Registriernummer wurde beantragt am.07.0 - vorläufiger Energieausweis gemäß EnEV 7 Absatz Satz - Gebäude
MehrENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude
Gültig bis: 07.06.2024 Registriernummer NW-2014-000049065 Gebäude Gebäudetyp Adresse Mehrfamilienhaus Hagenaustr. 21, 45138 Essen Gebäudeteil - Baujahr Gebäude 3 1954 Baujahr Wärmeerzeuger 3, 4 2014 Anzahl
MehrDer Bürgerverein Hörnle & Eichgraben begrüßt Sie zur Informationveranstaltung:
Der Bürgerverein Hörnle & Eichgraben begrüßt Sie zur Informationveranstaltung: - EnEV 2007 - Gebäudeenergiepass Referent: Dipl. Ing. (FH) Jürgen Waibel Guten Abend meine Damen und Herren Energieeinsparverordnung
MehrEner g!eaus?els für Wohngebäude
Ener g!eaus?els für Wohngebäude gemäß den ää 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) 1 Mehrfamilienhaus Nitzschkaer Str. 5a+ b, 04808 Burkartshain 1993 1993 15 1194,432 m2 :'-??. Neubau -l Vermietung /
MehrENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude
gemäß den 6 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) vom 8. November 0 Gültig bis: 09..0 Gebäude Hauptnutzung / Gebäudekategorie Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Nichtwohngebäude Edisonstrasse, 877 Kempten
MehrVorstand der GWG Köln-Sülz eg Mitglied im Ausschuss Technik des VdW Rheinland Westfalen
Vorstellung Heinz-Günter Boos Vorstand der GWG Köln-Sülz eg Mitglied im Ausschuss Technik des VdW Rheinland Westfalen Zum Thema: Der Energieausweis Fragen und Antworten aus Sicht der Wohnungswirtschaft
Mehr6-Zimmer-Reihenmittelhaus in Köln-Brück
6-Zimmer-Reihenmittelhaus in Köln-Brück unterkellert, ausgebautes Dach, Einzelgarage, renovierungsbedürftig Objektbeschreibung Reihenmittelhaus in Köln-Brück. Erbaut in den 1960er Jahren, bietet dieses
MehrENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude
Gültig bis: 29.07.2018 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse Heim/Herberge C Dr.- Gessler- Str.: 1-7, 93051 Regensburg Gebäudeteil Baujahr Gebäude 1977 Gebäudefoto (freiwillig) Baujahr Anlagentechnik 1996 Anzahl
MehrErstellung von Energieausweisen nach der EnEV 2013 (2014)
Hinweise zur Erstellung eines Energieausweises Stand: 1.8.2014 Erstellung von Energieausweisen nach der EnEV 2013 (2014) Energieausweise gibt es nur für ganze Gebäude - nicht für Wohnungen Die Energie-Einsparverordnung
MehrEnergieausweis / Energieberatung / Wärmegesetz
/ Energieberatung / Wärmegesetz -Grundlagen - Dipl.-Ing. Josef Broll 24.06.2008 Gropiusplatz 10 70563 Stuttgart www.stz-egs.de Zur Einstimmung Heizölpreis bei knapp 1 /Ltr.!! Heizölpreis ct / Ltr.] Energieeffizienz:
MehrENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude
Gültig bis: 05.11.2022 1 Hauptnutzung / kategorie Adresse teil Baujahr Baujahr Wärmeerzeuger 1) Baujahr Klimaanlage 1) Nettogrundfläche 2) Bürogebäude Stern-,Gewürzmühl-,Tattenbach-, Robert-Koch-Straße,
MehrENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude
Gültig bis: 10.02.2021 1 Gebäude Gebäudetyp Mehrfamilienhaus, Gebäudeteil Baujahr Gebäude 1966 / 1994 Baujahr Anlagentechnik 1994 Anzahl Wohnungen 3 Gebäudenutzfläche (A N ) 355,2 m² Erneuerbare Energien
MehrPflichtangaben in kommerziellen Immobilienanzeigen nach EnEV 2014 Das trifft nicht nur Makler!!
Pflichtangaben in kommerziellen Immobilienanzeigen nach EnEV 2014 Das trifft nicht nur Makler!! Jeder muss ab 01.05. 2014 in einer Anzeige- egal ob Zeitung oder Internetden Energieverbauch laut Energieausweis
MehrEnergetische Klassen von Gebäuden
Energetische Klassen von Gebäuden Grundsätzlich gibt es Neubauten und Bestandsgebäude. Diese Definition ist immer aktuell. Aber auch ein heutiger Neubau ist in drei (oder vielleicht erst zehn?) Jahren
MehrENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude
Gültig bis: 21.02.2024 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Anlagentechnik 1) Anzahl Wohnungen Gebäudenutzfläche (A N ) Erneuerbare Energien Reihenhaus Matthias-Erzberger-Str.
MehrEnergieberater - Was sind die Aufgaben eines Energieberaters?
Energieberater - Was sind die Aufgaben eines Energieberaters? Ein Energieberater ist normalerweise ein gelernter Bauarbeiter oder Bautechniker der sich im Bezug auf Energiesparkonzepte, Dämmung der Gebäudehülle,
MehrDie Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203 Achim Eckert 1/12 Am 3. Oktober 2002 ist die Betriebssicherheitsverordnung in Kraft getreten. Auch für den Gerüstbauer und den
MehrENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude
Gültig bis: 04.08.018 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse Oberferrieder Str. 9 90556 Burgthann / Unterferrieden Gebäudeteil Baujahr Gebäude 1800 im 19. Jahrhundert Gebäudefoto (freiwillig) Baujahr Anlagentechnik
Mehra) Bis zu welchem Datum müssen sie spätestens ihre jetzigen Wohnungen gekündigt haben, wenn sie selber keine Nachmieter suchen wollen?
Thema Wohnen 1. Ben und Jennifer sind seit einiger Zeit ein Paar und beschliessen deshalb, eine gemeinsame Wohnung zu mieten. Sie haben Glück und finden eine geeignete Dreizimmer-Wohnung auf den 1.Oktober
MehrEnergieausweis Erneuerbare Energien Fördermöglichkeiten Gebäudesanierung Energieberatung Energieeinsparung Energie- Effizienz in Gebäuden 0 50 100 150 200 250 300 350 400 >400 Energieeinsparung Die neue
MehrSichere E-Mail Anleitung Zertifikate / Schlüssel für Kunden der Sparkasse Germersheim-Kandel. Sichere E-Mail. der
Sichere E-Mail der Nutzung von Zertifikaten / Schlüsseln zur sicheren Kommunikation per E-Mail mit der Sparkasse Germersheim-Kandel Inhalt: 1. Voraussetzungen... 2 2. Registrierungsprozess... 2 3. Empfang
MehrDer Unterschied zwischen Energieausweis und Gebäudeausweis
Wir beraten, bilden und forschen für sinnvollen Energieeinsatz und erneuerbare Energieträger. Der Unterschied zwischen Energieausweis und Gebäudeausweis Mit 1.1.2008 wurde der Energieausweis als bau- und
MehrEnEV 2014. Energieeinsparverordnung 2014. Neue Pflichten für Immobilieneigentümer im Überblick. Haus & Grund Mülheim-Ruhr e.v.
EnEV 2014 Energieeinsparverordnung 2014 Neue Pflichten für Immobilieneigentümer im Überblick Haus & Grund Mülheim-Ruhr e.v. Stadthalle, Mülheim an der Ruhr Juli 2014 2 Beispiele energetischer Sanierungen
MehrENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude
Gültig bis: 14.08.2023 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Mehrfamilienreiheneckhaus 1918 Baujahr Anlagentechnik Anzahl Wohnungen Gebäudenutzfläche (A N ) 18 1.267,5 m² Erneuerbare
Mehr