4. Im Vergleich zum TVÖD gab es höhere Vergütungssteigerungen. (Zitat: Gut zu Wissen Nr.11)
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- Monika Fürst
- vor 8 Jahren
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1 Faktencheck 1. Der Aufruf zum Warnstreik erweckt den Eindruck, dass die Mitarbeiter der GPS überwiegend unzufrieden mit ihrer Arbeitssituation sind. Dies ist nachweislich nicht der Fall. (Zitat: Gut zu Wissen Nr.11) Kaum zu glauben! Womit ist das nachzuweisen? Sollte Herr Hoffmann sich auf das Betriebsbarometer (Mitarbeiterbefragung) aus dem Jahr 2012 beziehen, sei anzumerken: In der Befragung wurde keine Frage zu arbeitsvertraglichen Regelungen wie Gehalt, Urlaub, Weihnachtsgeld, Zuschlägen oder ähnlichem gestellt. Auch das Thema der psychischen Belastung war nicht Inhalt der Befragung. Die Menge der Unterschriften (600) auf den Regenschirmen mit der Forderung nach einem Tarifvertrag und die Beteiligung von 400 Mitarbeitern/innen an dem Warnstreik macht nachweislich eine Unzufriedenheit deutlich. 2. Lediglich rund 300 Mitarbeiter unterliegen der Nachwirkung des alten Haustarifvertrags, der 2002 von der Geschäftsführung gekündigt worden ist. (Zitat: Gut zu Wissen Nr. 11) Lediglich - das ist kaum zu glauben! Das klingt, als ob 300 Mitarbeiter die mindestens seit 14 Jahren und oftmals noch viel länger bei der GPS arbeiten keine große Wichtigkeit hätten. Wo bleibt da die Wertschätzung? 3. Seit sind alle Anpassungen der Entgelte des Landes für Personalkosten in vollem Umfang an die Mitarbeiter weitergegeben worden. (Zitat: Gut zu Wissen Nr. 11) Kaum zu glauben, dass das so ist. Die Entgeltanpassungen des Landes für das Jahr 2016 stehen bereits seit Ende 2015 mit 3,5% Erhöhung für Personalkosten fest. Wir haben bereits April 2016 und bislang haben die Mitarbeiter der GPS für dieses Jahr keine Entgelterhöhung erhalten. 1
2 4. Im Vergleich zum TVÖD gab es höhere Vergütungssteigerungen. (Zitat: Gut zu Wissen Nr.11) Ein neutraler, sachlicher Vergleich zwischen den Vergütungssteigerungen des TVÖD und der der GPS sind nur bedingt möglich, da die Gehaltstabellen sehr große Unterschiede aufweisen. Es ist nachweislich so, dass das Grundgehalt beim TVÖD höher ist als in der. Hier ein Rechenbeispiel zur Verdeutlichung: Gehalt 1500 Euro - Entgelterhöhung von 3,5% > 52,50 oder Gehalt 2000 Euro - Entgelterhöhung von 3,5% > Gesamt Erhöhung TVÖD 1,1 % 3,5 % 2,8 % 3 % 2,4 % 12,8 % plus 240 Erhöhung Haustarifvertrag als Zulage (HTV) 2 % plus 175 Keine 1,8 % 1,2 % 1,7 % 6,7 % Erhöhung (BV) 3,5 % plus 350 Keine 3,2 % 2,6 % 3,3 % 12,6 % 5. Die Angleichung der Vergütung innerhalb der GPS ist weit vorangeschritten. Immer mehr nach eingestellte Mitarbeiter erhalten inzwischen eine gleich hohe oder sogar eine höhere Vergütung, als sie nach dem alten Haustarifvertrag erhalten hätten. (Zitat: Gut zu Wissen Nr.11) Kaum zu glauben, dass das als positiv verkauft werden soll. Diese Angleichung der Gehälter vom altem Haustarifvertrag und der von ist nur möglich da: die Gehaltserhöhungen für Haustarifvertragsbeschäftigten (HTV) in den letzten Jahren prozentual immer wesentlich geringer waren als die Erhöhungen für die BV Beschäftigten. Zudem haben die HTV`ler die Erhöhungen nur als Zulage erhalten. 2
3 Hier die GPS-Erhöhungen der letzten drei Jahre: Mitarbeiter mit nachwirkendem Haustarifvertrag (HTV) Mitarbeiter mit (BV) Erhöhung ,8% als Zulage 3,2% Erhöhung ,2% als Zulage 2,6% Erhöhung ,7% als Zulage 3,3% 6. Mitarbeiter nach dem alten Haustarifvertrag äußern zunehmend den Wunsch, in einen Arbeitsvertrag nach übergeleitet zu werden. (Zitat: Gut zu Wissen Nr.11) Warum ist es nur ein Wunsch? Es mag sein, dass es einige wenige gibt, die gerne in die von übergeleitet werden wollen. Aber tatsächlich stattgefunden hat es noch nicht. Da stellt sich doch die Frage: Warum nicht? Vielleicht liegt es daran: Im Einzelfall würden sich Mitarbeiter minimal bei der Höhe des Gehalts verbessern. Bei vielen anderen Punkten wie die Höhe der Urlaubs- bzw. AZV Tage, beim Anspruch auf das Weihnachtsgeld, bei den Beiträgen zur VBLU, bei der Zahlung von Zulagen, beim Urlaubsgeld usw. verschlechtern sie sich allerdings. Hier ein Vergleich: Urlaubsgeld nachwirkender Haustarifvertrag Vollbeschäftigte in den Vergütungsgruppen X bis V c : 332,34 nicht vorgesehen Alle übrigen Vollbeschäftigten: 255,65 Teilzeitbeschäftigte anteilig 3
4 Zulagen Urlaubsanspruch Weihnachtsgeld/ Gratifikation nachwirkender Haustarifvertrag Wechselschicht- und Schichtzulage Allgemeine Zulagen Heimzulage Erschwerniszulage Meisterzulage Zulage handwerklicher Erziehungsdienst Zulage für Hausmeister/Haushandwerker bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres - 28 Tage nach Vollendung des 30. Lebensjahres - 30 Tage nach Vollendung des 50. Lebensjahres - 31 Tage Zusätzlich für jeden Arbeitnehmer 2 AZV-Tage (Arbeitszeitverkürzung) Zusatzurlaub für Beschäftigte im Erziehungsdienst für Wohnheime je nach Einrichtung oder geleistete Nachtarbeitsstunden 1-4 Tage Jeder Beschäftigte hat Anspruch auf Weihnachtsgeld derzeit ca.: 77% der Monatsgrundvergütung Wechselschicht- und Schichtzulage 30 Tage zusätzlich nach Vollendung des 50. Lebensjahres 1 Tag Freiwillige Gratifikation für jeden Beschäftigten in Höhe von z.z. 80% 4
5 VBLU Bewährungsaufstieg/ Stufenaufstieg nachwirkender Haustarifvertrag Anspruch nach 1 Jähriger Betriebszugehörigkeit Komplette Übernahme der Beiträge von 6,9% durch den Arbeitgeber Automatischer Bewährungsaufstieg alle 2 Jahre Endstufe erreicht bei Vollendung des 39. Lebensjahres bzw. 41. Lebensjahres Anspruch nach 1 jähriger Betriebszugehörigkeit 4,6% Arbeitgeberbeitrag 2,3% Arbeitnehmerbeitrag Stufenaufstieg erfolgt auf Antrag des Arbeitnehmers alle 3 Jahre (kann auch u.u. abgelehnt werden) Vorzeitige Stufenaufstiege auf Antrag möglich Als Berufsanfänger Endstufe erreicht nach 18 Jahren 7. Die Gewerkschaft ver.di fordert pauschal einen einheitlichen Tarifvertrag auf der Grundlage des TVÖD. (Zitat: Gut zu Wissen Nr.11) Kaum zu glauben, dass 8 Personen aus der Geschäftsführung so ein schlechtes Gedächtnis haben. In dem am 27. August 2015 geführten Austauschgespräch zwischen Gewerkschaft und Geschäftsführung der GPS hat die Gewerkschaft deutlich gemacht, dass sie grundsätzlich den TVÖD fordern - aber: Sollte die Übernahme des TVÖD nachweislich zu finanziellen Schwierigkeiten bei der GPS führen, so ist die Gewerkschaft selbstverständlich dazu bereit, über einen entsprechenden Haustarifvertrag zu verhandeln. An diesem Austauschgespräch haben insgesamt 8 Personen der Geschäftsführung teilgenommen, die diese Aussage der Gewerkschaft bestätigen können. 5
6 8. Gleichwohl bietet die jetzt geltende in vielen Punkten sogar günstigere Bedingungen als der TVÖD. Z.B. fallen Urlaubstage, Weihnachtsgeld oder Beiträge des Arbeitgebers zur betrieblichen Altersvorsorge höher aus. Und die Arbeitszeit ist kürzer. (Zitat: Gut zu Wissen Nr.11) Wie kommt der Geschäftsführer zu solchen Aussagen? Hier ein Vergleich: TVÖD Urlaubsgeld nicht vorgesehen nicht vorgesehen Urlaubsanspruch 30 Tage Zusätzlich nach Vollendung des 50. Lebensjahres 1 Tag zusätzlich 30 Tage Zusätzlich: bei ständiger Wechselschicht 6 Tage im Jahr bei ständiger Schichtarbeit 3 Tage im Jahr bei nichtständiger Wechsel bzw. Schicht gilt: 150 Nachtstunden 1 Tag 300 Nachtstunden 2 Tage 450 Nachstunden 3 Tage 600 Nachtstunden 4 Tage 6
7 Weihnachtgeld/ Gratifikation Freiwillige Gratifikation des Arbeitgebers in Höhe von z.z. 80% TVÖD Es besteht ein Anspruch auf die Jahressonderzahlung Entgeltgruppe % Entgeltgruppe % Jahressonderzahlung Bewährungsaufstieg/Stufenaufstieg Stufenaufstieg erfolgt auf Antrag des Arbeitnehmers alle 3 Jahre (kann auch u.u. abgelehnt werden) Vorzeitige Stufenaufstiege auf Antrag möglich Als Berufsanfänger Endstufe erreicht nach 18 Jahren Entgeltgruppe % Automatischer Stufenaufstieg Ersteingruppierung Stufe 1 - ohne Berufserfahrung Wochenarbeitszeit 38,5 Stunden 39 Stunden Ersteingruppierung Stufe 2 - bei einjähriger Berufserfahrung Verbleib in den Stufen von 3 Jahren (Stufe 3) bis 5 Jahren (Stufe 5); Endstufe erreicht nach 15 Jahren Zulagen Wechselschicht- und Schichtzulage Wechselschichtzulageund Schichtzulage Erschwerniszulage (Arbeitsplatzabhängig) Heimzulage Meisterzulage 7
8 9. Gut zu Wissen Die GPS bietet allen Mitarbeitern Zusatzleistungen, zu denen sie nach TVÖD nicht verpflichtet wäre. Dazu gehören Beihilfen, Fortbildungen, Maßnahmen zum Arbeitsschutz und zur Gesundheitsförderung und vieles mehr. (Zitat: Gut zu Wissen Nr. 11) Ja, da hat er Recht! Herr Hoffmann ist nicht verpflichtet die Beihilfen weiter zu zahlen und das Fortbildungsangebot weiter anzubieten, wenn wir einen Tarifvertrag hätten aber: er ist auch jetzt nicht dazu verpflichtet. Es sind alles freiwillige Leistungen, die er den Mitarbeitern anbietet. Und er hätte auch die Möglichkeit sie weiter anzubieten, wenn wir einen Tarifvertrag haben. 8
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