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1 Liebe Tagesmutter, lieber Tagesvater, wir freuen uns sehr, dass Sie als Tagesmutter/Tagesvater tätig sein möchten. In der Mappe finden Sie einige wichtige Infos und Arbeitsblätter. Daneben stehen Ihnen Frau Riegger von der gfi (Gesellschaft zur Förderung beruflicher und sozialer Integration) und Herr Gehring vom Jugendamt mit Rat und Tat zur Seite. Die Arbeit der Tagesmütter und -väter ist eine schöne und verantwortungsvolle Aufgabe. Für einen großen Teil des Tages werden Sie für Ihr Tageskind zur Hauptbezugsperson. Die Tagespflege bietet Kindern eine familiennahe Betreuung. Immer mehr Kinder leben mit einem Elternteil und ohne Geschwister, daher kommt der Tagespflege auch eine wichtige Bedeutung in der sozialen Entwicklung des Kindes zu. Es geht nicht nur um die Grundversorgung mit Essen, Trinken, Körperpflege etc. sondern um alle Bereiche der kindlichen Entwicklung und Bildung. Die moderne Arbeitswelt verlangt von den Eltern immer mehr zeitliche Flexibilität. Öffentliche Einrichtungen können in vielen Fällen keine Betreuungsmöglichkeiten in Randzeiten bieten, daher wird der Einsatz von Tagesmüttern/ Tagesvätern immer notwendiger. Wir wünschen Ihnen viel Freude bei Ihrer Tätigkeit und scheuen Sie sich nicht unsere Hilfe in Anspruch zu nehmen.

2 Voraussetzung Nicht nur Personen aus einschlägigen Berufsfeldern wie z.b. Erzieherinnen und Erzieher, Kinderpflegerinnen und pfleger können in der Tagespflege tätig sein. Auch Berufsein- oder umsteigerinnen können sich für diese Arbeit qualifizieren. Neben der Betreuung im Haushalt der Tagesmutter/ -vater gibt es noch die Möglichkeit der Kinderfrau und des Babysitters hier gibt es rechtlich klare Abgrenzungen (siehe nützliche Infos). Kindertagespflege durch eine Tagesmutter oder einen Tagesvater ist die regelmäßige Betreuung in Ihrer Wohnung mehr als 15 Stunden wöchentlich länger als drei Monate gegen Entgelt Die Grundvoraussetzungen sind Freude im Umgang mit Kindern liebevollen Kontakt zu Kindern Zeit für regelmäßige und kontinuierliche Betreuung Verständnis für die Situation des Kindes und seiner Eltern Bereitschaft zur konstruktiven Zusammenarbeit mit den Eltern, anderen Tagespflegepersonen, der Koordinierungsstelle und dem Jugendamt körperliche und seelische Belastbarkeit Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein und Ausgeglichenheit

3 Eignungsfeststellung Um Ihre Eignung für die Erlaubnis zur Kindertagespflege zu belegen, müssen Sie nach dem Gesetz über vertiefte Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen der Kindertagespflege verfügen, die Sie in qualifizierten Lehrgängen erworben oder in anderer Weise nachgewiesen haben. ( 43, Abs. 2, SGB VIII). Die Eignung wird im Rahmen von Gesprächen, Hausbesuch, Teilnahme an einer Qualifizierungsmaßnahme, durch Vorlage des polizeilichen Führungszeugnisses und einer Bescheinigung Ihres Arztes festgestellt. Kindertagespflegepersonen mit einer kinderpflegerischen Ausbildung können auf Anfrage von der Teilnahme der Qualifizierungsmaßnahme ganz oder teilweise befreit werden.

4 Qualifizierung Die Schweinfurt bietet im Auftrag des Jugendamtes der Stadt Schweinfurt, eine entsprechende Qualifizierung an, im Rahmen derer Tagesmütter und Tagesväter ausführlich geschult und auf die besondere Betreuungssituation in der Kindertagespflege vorbereitet werden. Mit dem erfolgreichen Besuch dieser Schulung, die inhaltlich auf den vom Bayerischen Landesjugendamt herausgegebenen Qualifizierungsplan für Tagespflegepersonen abgestimmt ist, erhalten Sie ein Zertifikat und können die erforderlichen Kenntnisse nachweisen. Die Vermittlung der Kenntnisse stützt sich auf das Curriculum des Deutschen Jugend-Instituts (DJI-Curriculum), durch das die bundesweite Vereinheitlichung der Qualifizierungsmaßnahme für die Kinderbetreuung in Tagespflege angestrebt wird und das die Basis einer fachlich fundierten Fortbildung von Tagespflegepersonen bildet. Termine siehe Flyer Qualitätssicherung Neben den regelmäßig stattfindenden Fortbildungen, finden Hausbesuche und Gespräche mit Frau Riegger oder Herr Gehring statt. Außerdem werden bei einem monatlichen Treffen aktuelle Themen aufgegriffen und besprochen, sowie Kurzvorträge angeboten. Hier geht es darum die Tagesmütter/ -väter fachlich aber auch sozial zu begleiten. Besonders wichtig ist auch der Austausch der Tagesmütter/- väter untereinander.

5 Bezahlung nach BayKiBiG Tagespflegepersonen müssen neben der anerkannten Qualifizierung regelmäßig an Fortbildungen (im Umfang von mind. 15 Stunden pro Jahr) teilnehmen. Die Eltern buchen sogenannte Betreuungszeiten, die nach unterschiedlichen Zeiten gestaffelt sind. entspricht Ø wöchentlich Betreuungszeit Kostenbeitrag der Eltern Tagespflegegeld an TP-Person mtl Std. 110,00 239, Std. 138,00 298, Std. 165,00 358, Std. 193,00 418, Std. 220,00 478,03 über 40Std. 248,00 537,79 Das Tagespflegegeld wird vom Jugendamt ausbezahlt. Die Zahlung erfolgt monatlich im Nachhinein und wird auch bei kurzfristiger Krankheit und Urlaub des Kindes gezahlt

6 Bezahlung mit Stundennachweis Buchung nach SGB VIII Hier verpflichtet sich die Tagespflegeperson eine Liste zu führen, aus der zu ersehen ist, wann und wie lange das Kind betreut wurde. Die Zeiten müssen von der Mutter/dem Vater gegengezeichnet werden. Die Bezahlung erfolgt entweder über das Jugendamt, kann aber auch von der Stabsstelle für Grundsicherung übernommen werden. Der Stundensatz, der vom Stadtjugendamt übernommen wird beträgt maximal 2,30 pro Kind und Stunde. Muster Stundenzettel

7 Haushaltsscheck Während die Tagesmutter in ihrem eigenen Haushalt betreut, sind Kinderfrauen Personen, die ein Kind oder mehrere Kinder regelmäßig im Haushalt der Eltern betreuen. Die Tagesmutter benötigt eine Pflegeerlaubnis vom Jugendamt, während die Kinderfrau diese nicht braucht. Die Kinderfrau geht ein Arbeitsverhältnis mit den Eltern ein und arbeitet im Gegensatz zur/zum selbständig tätigen Tagesmutter/Tagesvater weisungsgebunden (z. B. haben die Eltern das Recht ein absolutes Rauch- und Alkoholverbot auszusprechen). Wenn die Kinderfrau von den Eltern bezahlt wird: Hier gilt die Kinderfrau als selbständig tätige Tagespflegeperson und muss ihr Honorar versteuern und sich selbst versichern. In der Regel wird eine Betreuungsvereinbarung geschlossen. Wenn die Kinderfrau von öffentlichen Trägern bezahlt wird: Öffentlich geförderte Kindertagespflege im Rahmen einer Tätigkeit als Kinderfrau ist möglich, wenn Eltern die Betreuungskosten nicht selbst tragen können. Vor Aufnahme der Beschäftigung ist Kontakt zum öffentlichen Träger aufzunehmen. Im Falle einer Kostenübernahme zahlt der öffentliche Träger jedoch nicht mehr als das örtlich übliche Tagespflegeentgelt für eine Tagesmutter (in der Stadt Schweinfurt: 2,30 pro Kind und Stunde). Erhält die Kinderfrau das Tagespflegeentgelt aus öffentlichen Mitteln, ist dies wie bei der Tagesmutter und bis zu 5 Kinder- steuerfrei. Die Vorteile für die Kinderfrau des Haushaltsscheckverfahrens Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und bezahlter Urlaub. Als Minijobber zahlt sie keine Sozialabgaben und in der Regel auch keine Steuern.

8 Steuerrecht Einkommensteuer Ab dem 1. Januar 2009 müssen Tagespflegepersonen alle Einkünfte aus ihrer Tagespflegetätigkeit versteuern. üben eine freiberufliche erzieherische Tätigkeit aus. Bei Beginn ist keine Gewerbeanmeldung bei der Stadt/Gemeinde notwendig, aber das Finanzamt muss über die Aufnahme der Tätigkeit informiert werden. Das Finanzamt übersendet einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung und prüft anhand der gemachten Angaben, ob Steuervorauszahlungen. festzusetzen sind (Grundfreibetrag für Ledige 7.834, für Verheiratete ; Stand 2009 ). Bei Verheirateten ist im Fragebogen in der Regel auch das Einkommen des Ehegatten anzugeben. Die konkrete Steuerberechnung findet über die Einkommensteuererklärung statt Umsatzsteuer Die Leistungen sind umsatzsteuerfrei, wenn die Tagespflegeperson entweder eine Erlaubnis gem. 43 SGB VIII besitzt oder zumindest Leistungen erbringt, für die sie nach 24 Abs. 5 SGB VIII vermittelt werden könnte. Die Umsatzsteuerbefreiung greift auch dann, wenn die Leistung privat nachgefragt wird, das Jugendamt also nicht unmittelbar im Boot ist.

9 Sozialversicherungen Krankenversicherung Ab 1. Januar 2009 besteht für jeden Bürger in Deutschland die Pflicht, Mitglied einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung zu sein. Ehepartner eine gesetzlichen Krankenversicherten können unter bestimmten Voraussetzungen über die Familienversicherung beitragsfrei mitversichert werden. Familienversicherung verheiratete Tagespflegepersonen haben grundsätzlich die Möglichkeit über ihren gesetzlich versicherten Ehepartner beitragsfrei familienversichert zu werden, wenn das durchschnittliches Gesamteinkommen weniger als 360,00 pro Monat beträgt bzw. unter 4.320,00 pro Jahr liegt und sie nicht hauptberuflich selbstständig tätig ist Pflegeversicherung Als Bemessungsgrundlage für den Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung gilt auch hier das Gesamteinkommen. Rentenversicherung Tagespflegepersonen unterliegen der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht, wenn sie nach Abzug der Betriebsausgabenpauschale durchschnittlich mehr als 400 im Monat an steuerlichem Gewinn erzielen. Die Tagespflegeperson ist verpflichtet, sich bei dem Deutschen Rentenversicherungsbund anzumelden. Die hälftigen Beiträge können auf Antrag vom Jugendamt erstattet werden.

10 Unfallversicherung Tagespflegepersonen, die regelmäßig fremde Kinder betreuen, gelten unabhängig vom Umfang der ausgeübten Tätigkeit als in der Wohlfahrtspflege selbstständig Tätige. Sie unterliegen der gesetzlichen Unfallversicherungspflicht ( 2 Abs. 1 Nr. 9 SGB VII). Zuständig ist die BGW Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege ( Die Höhe des Beitrages beläuft sich auf ca. 80,00 Euro jährlich. Der Beitrag kann bei Kindern unter 3 Jahren und bei BayKiBiG vom Jugendamt in voller Höhe erstattet werden. Formular Berufsgenossenschaft

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