Leitenden Oberstaatsanwalts Ingolstadt, LOStA Nicolas Kaszynski

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1 TATJANA STREKALINA Forchachstr Langweid Erfahren Sie mehr über die einzige wahre und schreckliche Wahrheit: - YouTube Alina Strek -PERSÖNLICHzur Hand Leitenden Oberstaatsanwalts Ingolstadt NICOLAS KASZYNSKI Auf der Schanz Ingolstadt via Fax: nicolas.kaszynski@sta-in.bayern.de pressestelle@sta-in.bayern.de Dienstag, den Offener Brief an den LOStA Ingolstadt - NICOLAS KASZYNSKI Strafakte 203 Js /18 Mit dem Schreiben der Staatsanwaltschaft Ingolstadt vom wird die Empfängerin und die Verfasserin auf massivste diskriminiert, psychisch misshandelt und schikaniert. Die Ermittlungsbehörde Ingolstadt bezieht sich dabei auf ein Schreiben der Verfasserin vom an den LOStA Augsburg Rolf Werlitz (heute a.d.) persönlich, der dieses Schreiben wiederum als eine Wiederaufnahme des o.g. Strafverfahrens ausgelegt hat. Für diese von Werlitz ausgelegte "Wiederaufnahme", die von der Betroffenen nicht beantragt wurde und in dieser Form verworfen wird, wird die Betroffene zahlen müssen, - so die Staatsanwaltschaft Ingolstadt. Dabei geht es hier um das Paradebeispiel des institutionellen Rassismus. Die Staatsanwaltschaft Ingolstadt hat der o.g. Strafakte nämlich entnommen, dass der Richter am Amtsgericht Aichach, Walter Hell (heute a.d.) den auf eigene Faust am erlassenen Strafbefehl gefälscht hat, um die Verfasserin in einem "Augsburger-Puppenkiste-Strafverfahren" rechtswidrig zu verurteilen. Walter Hell warf der Betroffenen eine falsche Verdächtigung vor, weil diese am eine Strafanzeige gegen Roman Mollenhauer (ihren Ex-Schwiegersohn) bei PI-Friedberg Seite 1 von 2

2 (Bayern) erstattet hat, und diesen angezeigten Vorwurf öffentlich am wiederholt hat. Der Behörde ist bekannt, dass der angezeigte Vorwurf niemals geprüft wurde; Mollenhauer wurde polizeilich niemals vernommen. Somit kann es nicht ausgeschlossen sein, dass die am erstattete Strafanzeige berechtigt war. Der Grundsatz der richterlichen Überzeugung greift hier natürlich nicht; denn es fand kein Strafverfahren in rechtsstaatlichen Sinne; in Deutschland ist die Grundlage für den Strafprozess die Strafprozessordnung. Die Überzeugung eines kriminellen Tatrichters, der zuvor in die Rolle eines Staatsanwalts schlüpft, um die Anklage zu konstruieren, ist weder ein Beweis noch ein Indiz, die die Glaubwürdigkeit der Anzeigeerstatterin erschüttern könnte. Für die Staatsanwaltschaft Ingolstadt existiert wohl in vorliegenden Fall keine Verfolgungspflicht bei dienstlicher Kenntniserlangung von Straftaten. Die gebürtige Russin mit jüdischen Wurzeln hat in Deutschland kein Anrecht auf Gewaltschutz. Stattdessen wird ihr klargemacht, dass sie dieses perverse Amtsverbrechen akzeptieren muss, auch wenn sie zuvor tatsächlich Gewaltopfer wurde; anderenfalls wird sie von Neuem die JVA-Aichach-Bewohnerin. Die ganze Geschichte gleicht der Unterdrückung der Juden in den Nazizeiten. Tatjana Strekalina Seite 2 von 2