Hein-Janssen- Straße. Integration in die bestehende Tempo-30- Zone nach STAWAG - Baumaßnahme. Bürgerinformation

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1 Hein-Janssen- Straße Integration in die bestehende Tempo-30- Zone nach STAWAG - Baumaßnahme Bürgerinformation

2 Ablauf Anlass der Baumaßnahme, Sachstand Vorstellung Bestand und Planung Weitere Zeitplanung Diskussion, Sammlung von Anregungen Ende der Veranstaltung ca Uhr - FB Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen, Abt. Verkehrsmanagement

3 Anlass / Heutige Situation Beschluss des Mobilitätsausschuss vom : Integration der Hein-Janssen-Straße in die bestehende Tempo-30-Zone Umfangreiche Erneuerung von Versorgungsleitungen durch die STAWAG (Gas, Wasser, Abwasser) Bestandteil des Programms Soziale Stadt, Aachen- Nord):Verbesserung der Querungsmöglichkeiten aufgeschultertes Parken etwa Kfz zwischen 7-19 Uhr FB Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen, Abt. Verkehrsmanagement

4 Zustand FB Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen, Abt. Verkehrsmanagement

5 Zustand FB Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen, Abt. Verkehrsmanagement

6 Zustand Haus Nr. 13a, Einmündung Sigmundstraße FB Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen, Abt. Verkehrsmanagement

7 Zustand Haus Nr. 3-5 FB Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen, Abt. Verkehrsmanagement

8 Zustand Haus Nr. 4 FB Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen, Abt. Verkehrsmanagement

9 Zustand Haus Nr. 16 FB Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen, Abt. Verkehrsmanagement

10 Bestandssituation FB Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen, Abt. Verkehrsmanagement

11 Planung Schaffung von verkehrssicherem Straßenraum für alle Verkehrsteilnehmer Tempo-30-Zone mit Rechts-vor-links-Regelung Gehweg von parkenden Fahrzeugen frei geräumt Beidseitig Gehwegbreiten von min. 2,20m Verzicht auf Linksabbiege-Fahrstreifen in die Reimannstraße FB Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen, Abt. Verkehrsmanagement

12 Planung Verbesserte Querungshilfe a.d. Einmündung Reimannstraße Fahrbahn für den motorisierten Verkehr (idr. 5,80 m) Wechselseitiges Parken 2 neue Baumpflanzungen FB Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen, Abt. Verkehrsmanagement

13 Planung FB Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen, Abt. Verkehrsmanagement

14 Planung FB Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen, Abt. Verkehrsmanagement

15 Planung Einmündung Reimanstraße FB Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen, Abt. Verkehrsmanagement

16 Kosten und weitere Zeitplanung anteilige Baukosten ca Bauzeit der STAWAG Maßnahme ca. Ende November 2014 Erstellung der Ausführungsplanung nach Prüfung der Eingaben der Bürgerinformation Anschließende Wiederherstellung der Fahrbahn und des Gehweges (ungerade Seite) FB Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen, Abt. Verkehrsmanagement

17 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Mehr dazu erfahren Sie unter: Schriftliche Anregungen per Post an: FB Stadtentwicklung und Verkehrs- Anlagen Postfach Aachen FB Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen, Abt. Verkehrsmanagement

18 FB Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen, Abt. Verkehrsmanagement

19 Geschwindigkeitsbegrenzung Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) Geschwindigkeit (1) Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. FB Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen, Abt. Verkehrsmanagement

20 FB Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen, Abt. Verkehrsmanagement

21 Geschwindigkeitsbegrenzung Einrichtung Tempo 30-Zonen 45, Abs. 1c StVO - Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen: Die Straßenverkehrsbehörden ordnen ferner innerhalb geschlossener Ortschaften, insbesondere in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf, Tempo 30-Zonen im Einvernehmen mit der Gemeinde an. Die Zonen-Anordnungen darf sich weder auf Straßen des überörtlichen Verkehrs noch auf weitere Vorfahrtsstraßen erstrecken. Sie darf nur Straßen ohne Lichtzeichen geregelte Kreuzungen oder Einmündungen, Fahrstreifenbegrenzungen, Leitlinien und benutzungspflichtige Radwege umfassen. An Kreuzungen und Einmündungen innerhalb der Zone muss grundsätzlich die Vorfahrtsregel nach 8 Absatz 1 Satz 1 ( rechts vor links ) gelten. FB Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen, Abt. Verkehrsmanagement

22 Geschwindigkeitsbegrenzung Einrichtung Tempo 30-Zonen Verwaltungsvorschrift (VwV) zu 45 StVO XI. 1. Die Anordnung von Tempo 30-Zonen soll auf der Grundlage einer flächenhaften Verkehrsplanung der Gemeinde vorgenommen werden, in deren Rahmen zugleich das innerörtliche Vorfahrtsstraßennetz festgelegt werden soll. 2. Zonen-Geschwindigkeitsbeschränkungen kommen nur dort in Betracht, wo der Durchgangsverkehr von geringer Bedeutung ist. FB Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen, Abt. Verkehrsmanagement

23 Geschwindigkeitsbegrenzung Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h Verwaltungsvorschrift (VwV) zu Zeichen Zulässige Höchstgeschwindigkeit I. Geschwindigkeitsbeschränkungen aus Sicherheitsgründen sollen auf bestehenden Straßen angeordnet werden, wenn Unfalluntersuchungen ergeben haben, dass häufig geschwindigkeitsbedingte Unfälle auftreten. FB Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen, Abt. Verkehrsmanagement

24 Geschwindigkeitsbegrenzung Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h Verwaltungsvorschrift (VwV) zu Zeichen Zulässige Höchstgeschwindigkeit X. Geschwindigkeitsbeschränkungen aus Gründen des Lärmschutzes dürfen nur nach Maßgabe der Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm (Lärmschutzrichtlinien - StV) angeordnet werden. Zur Lärmaktions- und Luftreinhalteplanung siehe Bundes-Immissionsschutzgesetz. FB Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen, Abt. Verkehrsmanagement

25 Geschwindigkeitsbegrenzung Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h Erlass des Ministeriums für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MSWV) Im unmittelbaren Bereich von Grundschulen werden folgende Verkehrszeichen aufgestellt: - Zeichen 136 StVO - Zeichen 274 StVO - Zeichen 276 StVO (bei Bedarf) - Zeichen 283 StVO (bei Bedarf) FB Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen, Abt. Verkehrsmanagement

26 FB Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen, Abt. Verkehrsmanagement

27 FB Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen, Abt. Verkehrsmanagement

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