Flächen und Volumen Berechnung und Anwendung
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- Johanna Abel
- vor 7 Jahren
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1 Berechnung und Anwendung
2 DIN Grundflächen und Rauminhaltevon Bauwerken baurechtlich nicht eingeführt wenn es gefordert ist dient zur Ermittlung von Flächen und Volumen Grundlage und Bezugsgrößenfür Kostenermittlungen Planungsparameter zum Vergleich mit anderen Bauten
3 WoFlV Verordnung zur Berechnung von Wohnflächen ab dem (vormals: II. Berechnungsverordnung) für öffentlich geförderten und steuerbegünstigten Wohnraum wenn Wohnraumförderungsgesetz angewandt wird wenn es sonst gefordert ist Und dient zur Ermittlung von Wohnflächen
4 Wohnfläche 2 WoFlV (1) Die Wohnfläche einer Wohnung umfasst die Grundflächen der Räume, die ausschließlich zu dieser Wohnung gehören. Die Wohnfläche eines Wohnheims umfasst die Grundflächen der Räume, die zur alleinigen und gemeinschaftlichen Nutzung durch die Bewohner bestimmt sind. (2) Zur Wohnfläche gehören auch die Grundflächen von 1. Wintergärten, Schwimmbädern und ähnlichen nach allen Seiten geschlossenen Räume sowie 2. Balkonen, Loggien, Dachgärten und Terrassen, wenn sie ausschließlich zu der Wohnung oder dem Wohnheim gehören
5 2 WoFlV Wohnfläche (3) Zur Wohnfläche gehört nicht die Grundfläche von 1. Zubehörräumen Kellerräume Abstellräume und Kellerersatzräume außerhalb der Wohnung Waschküchen Bodenräume Trockenräume Heizungsräume und Garagen
6 35 LBO BW Wohnungen (3) Zur Wohnfläche zählen nicht Räume, 2. die nicht den nach ihrer Nutzung entsprechenden Anforderungen des Bauordnungsrechtes geüngen Wohnungen müssen abgeschlossen sein, wenn mehr als 2 Wohnungen im Haus sind Jede Wohnung muss einen unmittelbaren, abschließbaren Zugang ins Freie oder Treppenraum haben Jede Wohnung muss eine Küche, Toilette und einen Abstellraum haben
7 Wohnfläche 34 LBO BW (3) Zur Wohnfläche zählen nicht Räume, 1 2. die nicht den nach ihrer Nutzung entsprechenden Anforderungen des Bauordnungsrechtes genügen Lichte Höhe von 2,30 m in der Regel Die lichte Höhe muss mindestens 2,20 m über der Hälfte der Fläche haben, wenn sie im Dach sind, wobei Flächen mit weniger als 1,50 m nicht engrechnet werden Ausreichend belüftet Ausreichend belichtet, das Rohbaumaß der Fenster muss mindestens 10 % der Grundfläche betragen Bei UG-Räumen muss die Brüstung mindestens 1,30m unter der Decke liegen, das Gelände vor dem Fenster darf maximal 45 geneigt sein Der Zugang zu den Räumen darf nicht durch Räume mit erhöhter Brandgefahr führen Ausreichend erschlossen sein, Treppen etc.
8 Wohnfläche 2 WoFlV (3) Zur Wohnfläche gehört nicht die Grundfläche von 3. Geschäftsräume
9 Grundfläche 3 WoFlV Die Grundflächen werden nach Wahl des Bauherren ermittelt (1) Die Grundfläche ist nach den lichten Maßen zwischen den Bauteilen zu ermitteln, dabei ist von der Vorderkante der Bekleidung der Bauteile auszugehen. Bei fehlenden begrenzenden Bauteilen ist der bauliche Abschluss zu Grunde zu legen.
10 Anrechenbare Grundfläche 3 WoFlV (4) Die Grundfläche ist durch Ausmessung im fertig gestellten Wohnraum oder auf Grund einer Bauzeichnung zu ermitteln. Wird die Grundfläche auf Grund einer Bauzeichnung ermittelt, muss diese 1. für ein Genehmigungs-, Anzeige-, Genehmigungsfreistellungs- oder ähnliches Verfahren nach dem Bauordnungsrecht der Länder gefertigt oder, wenn ein bauordnungsrechtliches Verfahren nicht erforderlich ist, für ein solches geeignet sein und 2. die Ermittlung der lichten Maße zwischen den Bauteilen im Sinne des Absatzes 1 ermöglichen. Ist die Grundfläche nach einer Bauzeichnung ermittelt worden und ist abweichend von dieser Bauzeichnung gebaut worden, ist die Grundfläche durch Ausmessung im fertig gestellten Wohnraum oder auf Grund einer berichtigten Bauzeichnung neu zu ermitteln.
11 Grundfläche 3 WoFlV Bei der Berechnung der Grundfläche sind namentlich einzubeziehen: 1. Tür- und Fensterbekleidungen sowie Tür- und Fensterumrahmungen, 2. Fuß-, Sockel und Schrammleisten 3. fest eingebauten Gegenständen, wie z.b. Öfen, Heiz- und Klimageräten, Herden, Bade- oder Duschwannen, 1. freiliegenden Installationen, 2. Einbaumöbeln und 3. nicht ortsgebundenen, versetzbaren Raumteilern.
12 Anrechenbare Grundfläche 4 WoFlV 1 Zu den anrechenbaren Grundflächen gehören: 1/2 1/2 Voll anrechenbar t einer Höhe die Grundflächen von Raumteilen mit einer lichten Höhe größer 2,00m Zur Hälfte, Grundflächen mit einer lichten Höhe von 1,00 bis 2,00 m, Zur Hälfte unbeheizte Wintergärten und Schwimmbäder und ähnliche nach allen Seiten geschlossene Räume Balkone, Loggien, Dachgärten und Terrassen sind in der Regel zu einem Viertel anzurechnen, höchstens jedoch zur Hälfte Ohne Anrechnung, Raumteile mit einer lichten Höhe unter 1,00 m
13 Grundfläche 3 WoFlV (3) Bei der Ermittlung der Grundflächen bleiben außer Betracht die Grundflächen von 1. Schornsteinen, Vormauerungen, Bekleidungen, freistehenden Pfeilern und Säulen, wenn sie eine Höhe von mehr als 1,50 Meter aufweisen und ihre Grundfläche mehr als 0,1 Quadratmeter beträgt, 2. Treppen mit über drei Steigungen und deren Treppenabsätze, 3. Türnischen und 4. Fenster- und offenen Wandnischen, die nicht bis zum Fußboden herunterreichen oder bis zum Fußboden herunterreichen und 0,13 Meter oder weniger tief sind.
14 Die DN 277 DIN 277 Die DIN 277 i.d.f.v gilt für die Ermittlung der Grundflächen und Rauminhalte für Bauwerke oder Teile von Bauwerken im Hochbau. Grundflächen und Rauminhalte sind maßgebend für die Ermittlung der Kosten von Hochbauten nach DIN 276 der Nutzungskosten im Hochbau nach DIN und beim Vergleich von Bauwerken. i.d.f.v.2005
15 Flächenschlüssel DIN 277 i.d.f.v.1987 Alte Fassung
16 Flächenschlüssel DIN 277 i.d.f.v.2005 Bruttogrundfläche BGF Konstruktionsgrundfläche KGF Nettogrundfläche NGF Nutzfläche NF Technische Funktionsfläche TF Verkehrsfläche VF
17 DIN 277 Alle Flächen und Volumen werden in drei Kategorien eingeteilt: Bereich a : überdeckt und allseitig in voller Höhe umschlossen Bereich b : überdeckt, jedoch nicht allseitig in voller Höhe umschlossen Bereich c : nicht überdeckt Die Grundflächen sind getrennt nach Geschossen und getrennt nach unterschiedlichen Höhen zu ermitteln.
18 Bruttogrundfläche: Die Brutto-Grundfläche ist die Summe der Grundflächen aller Grundrissebenen eines Bauwerkes mit Nutzungen -2: , Tabelle 1, Nr. 1 bis Nr.9, und deren konstruktive Umschließungen. Nicht dazu gehören die Grundflächen die ausschließlich der Wartung, Inspektion und Instandsetzungen von Baukonstruktionen und technischen Anlagen dienen z.b. nicht nutzbaren Dachflächen, fest installierten Dachleitern und stegen, Wartungsstege in abgehängten Decken. Die Brutto-Grundfläche gliedert sich in Konstruktions-Grundfläche und Netto- Grundfläche. BGF Konstruktionsfläch e KGF Bruttogrundfläch e BGF Nettogrundfläche NGF
19 Bruttogrundfläche BGF
20 Bruttogrundfläche BGF
21 Konstruktionsgrundfläche Konstruktionsgrundfläche: Die Konstruktions-Grundfläche ist die Summe der Grundflächen der aufgehenden Bauteile aller Grundrissebenen eines Bauwerkes, z. B. von Wänden, Stützen und Pfeilern, Schornsteinen, raumhohen Vormauerungen und Bekleidungen, Installtionshohlräumen der aufgehenden Bauteilen, Wandnischen und schlitzen, Wandöffnungen wie Türen, Fenster, Durchgänge, Installationskanäle und schächte wie Kriechkellern bis 1,0m2 lichten Querschnitt. Sie wird i.a.r. ermittelt, in dem die Nettogrundfläche NGF von der Bruttogrundfläche BGF abgezogen wird. BGF NGF = KGF Konstruktionsf läche KGF = Bruttogrundfl äche BGF - Nettogrundflä che NGF KGF
22 Konstruktionsgrundfläche KGF
23 Konstruktionsgrundfläche KGF
24 Nettogrundfläche NGF Die Netto-Grundfläche gliedert sich in Nutzfläche, technische Funktionsfläche und Verkehrsfläche mit Nutzungen -2: , Tabelle 1, Nr. 1 bis Nr. 9. Sie enthält die Flächen von freiliegenden Installationen, fest eingebauten Gegenständen wie Öfen, Klimageräten, Bade- und Duschwanne, nicht raumhohen Vormauerungen und Bekleidungen, Einbaumöbeln, nicht ortsgebundenen, versetzbaren Raumteileren. Installationskanäle und schächten sowie Kriechkeller über 1,0m2 lichten Querschnitt, Aufzugsschächten Die Netto-Grundfläche gliedert sich in Nutzfläche, Technische Funktionsfläche und Verkehrsfläche
25 Nettogrundfläche NGF Nettogrundfläche NGF Nutzfläche NF Technische Funktionsfläche TF Verkehrsfläche VF
26 Nettogrundfläche NGF
27 Nettogrundfläche NGF Nicht zur NGF gehören: Schornstein (4) Türöffnung (5) Fensteröffnung (6) Nische (7) Wandöffnung (8)
28 Nutzfläche Nutzfläche: Summe der Grundflächen mit Nutzungen nach DIN : , Tabelle 1, Nr.1 bis Nr.9. Wohnen und Aufenthalt Büroarbeit Produktion, Hand- und Maschinenarbeit Lagern, Verteilen und Verkaufen Bildung, Unterricht und Kultur Heilen und Pflegen Alte Fassung von 1987 Sonstige Nutzungen Hauptnutzfläche HNF Nutzfläche NF Nebennutzfläche NNF NF nach DIN 277
29 Nutzfläche NF
30 Nutzfläche NF
31 Nutzungsgruppen Nr Nutzungsgrundflächen Nutzungsgruppe Wohnen und Aufenthalt Büroarbeit Produktion, Maschinenarbeit NF 4 Nutzfläche Lagern, Verteilen, Verkaufen 5 Bildung, Unterricht, Kultur 6 Heilen und Pflegen 7 Sonstige Nutzflächen 8 9 Technische Funktionsfläche Verkehrsfläche Technische Anlagen Verkehrserschließung und Sicherung
32 Wohnen und Aufenthalt NF 1.1 Wohnräume 1.2 Gemeinschaftsräume 1.3 Pausenräume 1.4 Warteräume 1.5 Speiseräume 1.6 Hafträume
33 Büroarbeit NF 2.1 Büroräume 2.2 Großraumbüro 2.3 Besprechungsräume 2.4 Konstruktionsräume 2.5 Schalterräume 2.6 Bedienungsräume 2.7 Aufsichtsräume 2.8 Bürotechnik 2.9 sonstige Büroflächen
34 Produktion, Handel, Maschinenarbeit, Experimente NF 3.1 Werkhallen 3.2 Werkstätten 3.3 Technologische Labore 3.4 physikalische, physikal-, elektrotechnische Labore 3.5 chemische, bakteriologische, morphologische Labore 3.6 Räume für Tierhaltung 3.7 Räume für Pflanzenzucht 3.8 Küchen 3.9 Sonderarbeitsräume
35 Lagern, Verteilen, Verkauf NF 4.1 Lagerräume 4.2 Archive, Sammlungsräume 4.3 Kühlräume 4.4 Annahme- und Ausgaberäume 4.5 Verkaufsräume 4.6 Sonstige Lagerräume und Verkauf
36 Bildung, Unterricht, Kultur NF 5.1 Unterrichtsräume mit festem Gestühl 5.2 Allg. Unterrichts- und Übungsräume ohne festes Gestühl 5.3 Bes. Unterrichts- und Übungsräume ohne festes Gestühl 5.4 Bibliotheken 5.5 Sporträume 5.6 Versammlungsräume 5.7 Bühnen und Studios 5.8 Schauräume 5.9 Sakralräume
37 Heilen und Pflegen NF 6.1 Räume mit allg. medizinischer Ausstattung 6.2 Räume mit bes. medizinischer Ausstattung 6.3 Räume f. operative Eingriffe, Endoskopien, Entbindungen 6.4 Räume für Strahlendiagnostik 6.5 Räume für Strahlentherapie 6.6 Räume für Physiotherapie, Rehabilitation 6.7 Bettenräume mit allg. Ausstattung im Krankenhaus, Pflegeheim, Heil- und Pflegeanstalten 6.8 Bettenräume mit bes. Ausstattungv 6.9 sonstige Pflegeräume
38 Sonstige Nutzungen NF 7.1 Sanitärräume 7.2 Garderoben 7.3 Abstellräume 7.4 Fahrzeugabstellflächen 7.5 Fahrgastflächen 7.6 Räume für zentrale Technik 7.7 Schutzräume 7.9 Sonstige Räume
39 Technische Funktionsflächen FF Technische Funktionsfläche: Summe der Grundflächen mit Nutzungen -02: , Tabelle 1, Nr. 8 Sofern es die Zweckbestimmung eines Bauwerkes ist eine oder mehrere betriebstechnische Anlagen unterzubringen, die der Ver- oder Entsorgung anderer Bauwerke dienen z.b einem Heizhaus, sind die dafür notwendigen Flächen jedoch Nutzungen nach Summe der Grundflächen mit Nutzungen -02: , Tabelle 1, Nr. 7
40 Betriebstechnische Anlagen FF 8.1 Abwasseraufbereitung, Beseitigung,Wasser, Gase 8.2 Heizung und Brauchwassererwärmung 8.3 Raumlufttechnische Anlagen 8.4 Elektrische Stromversorgung 8.5 Fernmeldetechnik 8.6 Aufzugs- und Förderanlagen 8.9 Sonstige betriebstechnische Anlagen
41 Funktionsflächen FF Zur FF gehören: Heizung (1) Transformator (2) Notstromaggregat (3) Gas und Flüssigkeiten (4) zentrale Klimaanlage (5) Aufzugsanlage (6) Fernmeldeanlage (7) Versorgungsschacht (8) ist KGF, Aufzugsachacht (9) ist VF
42 Verkehrsflächen VF Verkehrsfläche: Summe der Grundflächen mit Nutzungen - 02: , Tabelle 1, Nr.9. Bewegungsflächen innerhalb von Räumen, z. B. Gänge zwischen Einrichtungsgegenständen, zählen nicht zur Verkehrsfläche.
43 Verkehrserschließung und Sicherung VF 9.1 Flure, Hallen 9.2 Treppen 9.3 Schächte für Förderanlagen 9.4 Fahrzeugverkehrsflächen 9.9 Sonstige Verkehrsflächen
44 Verkehrsflächen VF Zur VF gehören: Halle (1) 1-hüftige Flure (2) 2-hüftige Flure (3) Zwischenflure (4) Fluchtbalkone (5) Proj. Treppenlauf (6) Aufzugsschacht (7)
45 NF / FF / VF DIN 277
46 Bruttorauminhalt BRI Bruttorauminhalt: Der Brutto-Rauminhalt ist der Rauminhalt des Baukörpers über Bruttogrundflächen. Der Bruttorauminhalt wird wird von den äußeren Begrenzungsflächen der konstruktiven Bauwerkssohle, der Außenwände und der Dächer einschließlich der Dachgaupen und Oberlichter umschlossen. Nicht zum Bruttorauminhalt gehören: Kellerlichtschächte, Außentreppen, Außenrampen, Eingangsüberdachungen Dachüberstände, soweit sie nicht Überdeckungen für Bereich b nach Abschnitt sind., auskragende Sonneschutzanlagen, Über den Dachbelag aufgehende Schornsteinköpfe, Lüftungsrohren und Lüftungsschächte 4. Nutzfläche
47 Bruttorauminhalt BRI 4. Nutzfläche
48 Bruttorauminhalt BRI 4. Nutzfläche
49 Bruttorauminhalt Für die Ermittlung des BRI maßgebenden Querschnitte: a: Untergeschoss b: 2. und 3. Geschoss c: Dachgeschoss d: 1. Obergeschoss BRI Durchfahrt ohne Anrechung 4. Nutzfläche
50 Nettorauminhalt: NRI Der Netto-Rauminhalt ist die Summe der Rauminhalte aller Räume, deren Grundflächen zur Netto-Grundfläche gehören. Nicht zum Nettorauminhalt gehören die Rauminhalte über abgehängten Decken, in Doppelböden und mehrschaligen Fassaden. 4. Nutzfläche
51 Konstruktionsrauminhalt Konstruktionsrauminhalt: Summe der Rauminhalte der Bauteile die Nettorauminhalte umschließen. Die Konstruktionsrauminhalte schließen ein: Abgehängte Decken Doppelböden Mehrschalige Fassaden Installationskanäle mit einem lichten Querschnitt über 1,0 m2 Der Konstruktionsrauminhalt ist die Differenz zwischen Bruttorauminhalt und Nettorauminhalt. KGR 4. Nutzfläche
52 Nettorauminhalt NRI 4. Nutzfläche
53 DIN 277 und Wohnflächenverordnung Die DIN 277 kennt keine Wohnflächen, sie definiert die zur Wohnung gehörenden Nutzflächen. Diese Nutzflächen unterscheiden sich von der Wohnfläche durch: DIN 277 versus WoFlV Nutzflächen außerhalb der Wohnung sind hinzuzurechnen (Wirtschaftskeller, Waschküchen, Trockenräume, Abstellräume ) Treppen und Flure innerhalb der Wohnung sind Verkehrsflächen Fenster- und Wandnischen sind Konstruktionsflächen Erker und Wandschränke sind Nutzfläche Grundflächen unter Treppen mit weniger als 2,00m lichte Höhe sind nach DIN 277 nicht zwingend Verkehrsflächen 4. Nutzfläche
54 DIN 277 und Wohnflächenverordnung DIN 277 versus WoFlV Die DIN 277 kennt keine Wohnflächen, sie definiert die zur Wohnung gehörenden Nutzflächen. Diese Nutzflächen unterscheiden sich von der Wohnfläche durch: Eine Minderung der Anrechenbarkeit gibt es nicht. Die Möglichkeit der Anrechung zur Hälfte besteht nach DIN 277 nicht 4. Nutzfläche
55 Flächen nach DIN-ATV VOB/C Grundlage hierfür ist die VOB/C, die allgemeinen technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) ATV s gibt es für jeden Leistungsbereich; Maurerarbeiten DIN Betonarbeiten DIN etc 4. Nutzfläche
56 Flächen nach DIN-ATV VOB/C 4. Nutzfläche
57 Das Maß der baulichen Nutzung von Grundstücken BauNVO LBO BW Die Baunutzungsverordnung (BauNVO) regelt in Verbindung mit der Landessbauordnungen (LBO, hier BW) das Maß der baulichen Nutzung von Grundstücken. 4. Nutzfläche
58 Grundflächenzahl GRZ nach BauNVO Die Grundflächenzahl gibt an, wie viel Quadratmeter Grundfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. 4. Nutzfläche
59 Grundflächenzahl GRZ nach BauNVO Für die Ermittlung der zulässigen Grundflächenzahl ist die Fläche des Baugrundstücks maßgebend. GRZ = [ - ] 4. Nutzfläche
60 Geschossflächenzahl Die Geschossflächenzahl ist das Verhältnis der Summe aller Geschossflächen in allen Geschossen zur Fläche des Baugrundstücks. GFZ nach BauNVO GRZ =? [ - ] 4. Nutzfläche
61 Geschossflächenzahl Die Geschossfläche ist nach den Außenmaßen der Gebäude in allen Geschossen zu ermitteln. Nebenanlagen wie Balkone, Loggien bleiben unberücksichtigt. GFZ nach BauNVO GRZ =? [ ] 4. Nutzfläche
62 Geschoss 20 LBO BW Vollgeschosse sind Geschosse, die mehr als 1,4 m über die im Mittel gemessene Geländeoberfläche hinausragen und von der Oberkante Fußboden bis zur Oberkante Fußboden der darüber liegenden Decke, oder bis Oberkante Dachhaut des darüber liegenden Daches gemessen, mindestens 2,30m hoch ist. Die im Mittel gemessene Geländeoberkante ist das arithmetische Mittel de Geländeoberfläche an den Gebäude-ecken. 4. Nutzfläche
63 Geschoss 20 LBO BW Kein Vollgeschoss ist: Geschosse, die ausschließlich haus-technische Anlagen oder feuerungs-technische Einrichtungen enthalten Oberste Geschosse, bei denen die Höhe von 2,30m über weniger als ¾ der Grundfläche des darunter liegenden Geschosses vorhanden ist. Hohlräume zwischen der obersten Decke und Dach, wenn die lichte Höhe geringer als es für Aufenthaltsräume nach 34 LBO BW erforderlich ist, sowie offene Emporen mit weniger als 20m2. 4. Nutzfläche
64 II.BerechnungsverordnungWoFlVDIN277DIN276Baunutzungsveror dnungbaunvolandesbauordnung des Landes BadenWürttembergLBOBW 4. Nutzfläche Alles Müller
65 oder was?
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Diese Information stammt aus dem Internetangebot des Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen. Bitte beachten Sie den rechtlichen Hinweis unter http://www.bmvbw.de/impressum-rechtlicher-hinweis-.364.htm.
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