E I N T R I T T S P R E I S E für Freibad und Hallenbad (Schönbergbad und Echazbad)

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1 E I N T R I T T S P R E I S E für Freibad und Hallenbad (Schönbergbad und Echazbad) Der Gemeinderat der Stadt Pfullingen hat in seiner Sitzung am 19. März 2013 die Eintrittspreise für die städtischen Bäder ab der Freibadsaison 2013 wie folgt festgelegt: 1. Eintrittsgelder 1.1 Für die Benutzung der städtischen Bäder werden Eintrittsgelder erhoben. Am Tag Ihres Geburtstages haben Sie bei Vorlage eines amtlichen Nachweises freien Eintritt. 1.2 Nehmen Sie Leistungen in Anspruch, ohne dafür den gültigen Preis bezahlt zu haben, müssen Sie das 5-fache des hinterzogenen Betrags nachzahlen. 2. Eintrittspreise Freibad 2.1 Einzeleintritt - nicht übertragbar - (Wechselkabine) Kinder und Jugendliche, sowie Schüler über 18 Jahre, Studenten bis 27 Jahre, Personen, die ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr oder den Bundesfreiwilligendienst leisten mit Ausweis 1,80 Personen über 18 Jahre ohne Anspruch auf Ermäßigung 4,20 Abendtarif ab Uhr, Erwachsene 1,80 ermäßigter Preis (Kinder, Jugendliche ) 1, Saisonkarte - nicht übertragbar - (Wechselkabine)

2 Kinder und Jugendliche, sowie Schüler über 18 Jahre, Studenten bis 27 Jahre, Personen, die ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr oder den Bundesfreiwilligendienst leisten mit Ausweis 20,00 Schwerbehinderte (ab 50 %) gegen Vorlage des amtlichen Ausweises 40,00 Personen über 18 Jahre ohne Anspruch auf Ermäßigung 85,00 Schwerbehinderte (ab 50 %) Kinder und Jugendliche sowie Schüler über 18 Jahre, Studenten bis 27 Jahre, Personen, die ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr oder den Bundesfreiwilligendienst leisten mit Ausweis 10, Kinder bis zum vollendeten 4. Lebensjahr erhalten freien Eintritt. 2.4 Ermäßigung für Familien bei Saisonkarten Für die 2. und 3. Saisonkarte, die von einem Mitglied derselben Familie (im gleichen Haushalt lebend) nach dem Tarif für Kinder und Jugendliche, sowie Schüler über 18 Jahre, Studenten, Personen, die ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr oder den Bundesfreiwilligendienst leisten mit Ausweis erworben wird, wird eine Ermäßigung von 5,00 gewährt. Die 4. und weitere Saisonkarten, die von Mitgliedern derselben Familie (im gleichen Haushalt lebend) nach dem Tarif für Kinder und Jugendliche, sowie Schüler über 18 Jahre, Studenten, Personen, die ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr oder den Bundesfreiwilligendienst leisten mit Ausweis erworben werden, werden kostenlos abgegeben. Schwerbehinderte (ab 50 %) Kinder und Jugendliche sowie Schüler über 18 Jahre, Studenten bis 27 Jahre, Personen, die ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr oder den Bundesfreiwilligendienst leisten mit Ausweis zahlen bei der 2. und 3. Saisonkarte die Hälfte des regulären Preises (also 7,50 ). Voraussetzung ist, dass die Saisonkarten bei gleichzeitiger persönlicher Anwesenheit erworben werden oder dass das Familienmitglied, das bereits

3 eine vollbezahlte Saisonkarte nach dem Tarif für Kinder und Jugendliche sowie Schüler über 18 Jahre, Studenten, Personen, die ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr oder den Bundesfreiwilligendienst leisten mit Ausweis erworben hat, beim Kauf der ermäßigten Saisonkarte anwesend ist. Soll eine kostenlose Saisonkarte abgegeben werden, müssen auch die Familienmitglieder, die bereits eine ermäßigte Saisonkarte erworben haben, anwesend sein. Bestehen Zweifel, wird die Ermäßigung erst dann gewährt, wenn die Vorausset- zungen nachgewiesen werden. 2.5 Besucherkarten werden nur an verantwortliche Begleitpersonen von Schwer- behinderten ausgegeben. 2.6 Die Familienermäßigung wird wie folgt geregelt: Alleinerziehende mit Kindern (1 Saisonkarte für Erwachsene) 85,00 Elternpaar mit Kindern (2 Saisonkarten für Erwachsene) 170,00 3. Eintrittspreise Hallenbad 3.1 Einzeleintritt - nicht übertragbar - (Wechselkabine, Sammelumkleide, Sonderkabinen für Schwerbehinderte) Kinder und Jugendliche sowie Schüler über 18 Jahre, Studenten bis 27 Jahre, Personen, die ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr oder den Bundesfreiwilligendienst leisten mit Ausweis 1,80 Personen über 18 Jahre ohne Anspruch auf Ermäßigung 4, Zuschlag für Warmbadetag auf alle Eintritte 0, Kinder bis zum vollendeten 4. Lebensjahr erhalten freien Eintritt. 3.4 Für Schwerbehinderte gibt es beim Einzeleintritt keine Ermäßigung 4. Karte für Frei- und Hallenbad 4.1 Wertkarte (Beim Kauf einer Wertkarte wird derzeit ein Rabatt von 33,33 % auf den Eintrittspreis gewährt) - frei übertragbar für Kinder, Jugendliche und Erwachsene - 50,00 Wertkarte

4 Eintrittspreise: Kinder und Jugendliche sowie Schüler über 18 Jahre, Studenten bis 27 Jahre, Personen, die ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr oder den Bundesfreiwilligendienst leisten mit Ausweis Normal: mit Rabatt: 1,80 1,20 Personen über 18 Jahre ohne Anspruch auf Ermäßigung Normal: mit Rabatt: 4,20 2,80 Ohne Rabatt: Abendtarif im Freibad ab Uhr, Erwachsene Normal: 1,80 Ermäßigter Preis (Kinder, Jugendliche.) Normal: 1,00 Zuschlag für Warmbadetag auf alle Eintritte im Hallenbad Normal: 0,50 5. Schüler der Pfullinger Schulen erhalten im Rahmen des regulären Sportunterrichts der Schulen freien Eintritt. Entsprechendes gilt für Kinder von Pfullinger Kindergärten. 6. In den Eintrittspreisen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten. 7. Eintritt 7.1 Den Eintritt entrichten Sie durch Lösen eines Eintrittsausweises (Karte, Bon, Chip, Magnetkarte). Wird der Eintritt als Einzeleintritt im Freibad über Automat entrichtet, erlangen Sie Eintrittsberechtigung durch Drehkreuzfreigabe. Der Eintritt berechtigt Sie zur Benutzung aller Einrichtungen des Bades, soweit nicht für einzelne Leistungen gesonderte Kosten anfallen. 7.2 Ein Einzeleintritt ist nicht übertragbar und ist nur am Tag der Ausgabe gültig. Er verliert mit Verlassen des Bades seine Gültigkeit. 7.3 Saisonkarten gelten nur, wenn diese persönlich beim erstmaligen Eintritt mit der

5 Saisonkarte in das Freibad aktiviert worden sind (Name und Bild hinterlegt). Sie gelten nur im Freibad für die Dauer der Badesaison. Die Saisonkarten sind nicht übertragbar. Die Karte hat eine Wiederholsperre. Der nächste Eintritt wird erst nach 2 Stunden gewährt. Saisonkarten können nur im I-Punkt und im Freibad erworben werden. Die Aktivierung muss im Freibad erfolgen. Pro Saisonkarte wird ein Pfand in Höhe von 5,00 erhoben. 7.4 Die Wertkarten gelten im Freibad und im Hallenbad. Die Gültigkeitsdauer ist nicht beschränkt. Sie sind frei übertragbar und können von allen Personen gleichermaßen verwendet werden. Die entsprechenden Eintrittspreise oder der Warmbadezuschlag werden bei jedem Eintritt je nach Benutzung durch Jugendliche oder Erwachsene und Hallen- oder Freibad vom Kartenwert durch den Kassenautomaten abgebucht. Der Kassenautomat zeigt jeweils den verbleibenden Wert an. Bei einem Restwert kann die Differenz aufgezahlt werden. Pro Wertkarte wird ein Pfand in Höhe von 5,00 erhoben. 7.5 Magnetkarten dürfen nicht mit magnetischen Teilen in Verbindung gebracht werden, da sie dadurch gelöscht werden können. Sie können aber auch unbrauchbar werden, wenn sie geknickt, zerkratzt oder anderweitig beschädigt werden. Gelöschte oder unbrauchbare Karten werden grundsätzlich nicht ersetzt. Das bezahlte Pfand wird nicht zurückerstattet. Verlorengegangene Saisonkarten können gesperrt werden. Das bezahlte Pfand wird nicht zurückerstattet. Bei Saisonkarten kann gegen Bezahlung des Pfands von 5,00 eine neue Karte ausgestellt werden. Bei einer Wertkarte kann Ersatz nur dann erfolgen, wenn diese freiwillig persona- lisiert worden ist (d.h. es wurde der Name des Käufers mit der Kartennummer gespeichert) oder der Verkaufsbeleg mit der Kartennummer vorgelegt wird. Das

6 Pfand für die nicht mehr vorhandene oder verloren gegangene Wertkarte wird nicht zurückerstattet. Für die neu auszustellende Wertkarte ist wieder ein Pfand in Höhe von 5,00 zu bezahlen. 7.6 Für die Rücknahme nicht verbrauchter Wertkarten wird ein Betrag von 5,00 er- hoben. Bei einem Restbetrag von unter 5,00 entfallen die Rücknahmekosten. Verlorene oder gestohlene Karten werden nur nach Maßgabe der Ziff. 7.5 ersetzt. 8. Miete, Pfand Soweit nichts anderes angegeben, betragen die Kosten für Ausleihungen bei maximal 1 Tag: Miete Pfand 8.1 Garderobenschrank im Freibad, Schließfächer im Eintrittspreis 1, Badehose oder Badeanzug 1,00 5, Solarium (Hallenbad) Preis lt. Anschlag 9. Kosten für Ersätze Verlust von Schlüsseln, z.b. für Garderobenschrank, Schließfächer oder Schränke u. ä. Gleiches gilt, wenn Schlüssel bei Betriebsschluss nicht zurückgegeben sind. 10, Wenn Sie auf Grund eines Verstoßes gegen die Badeordnung aus dem Bad verwiesen werden, erfolgt keine Rückerstattung des Eintrittspreises. Beschluss des Gemeinderats In Kraft getreten am Tarifordnung

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