Bildungspolitik & Möglichkeiten zum Erhalt. - Die Entwicklung der Hauptschulen, die

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1 Exkurs: - Herausforderungen der bayerischen Bildungspolitik & Möglichkeiten zum Erhalt wohnortnaher Beschulung; - Die Entwicklung der Hauptschulen, die Mittelschule und die Rolle von Schulverbünden Auskunft des Ministerialdirektors Josef Erhard vom 24. Juni 2009 & Beschluss des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht & Kultus vom 30. Juni 2009

2 Maßnahmen zum Erhalt der wohnortnahen Beschulung 40 Laut Ministerialdirektor Josef Erhard ( in Erding) soll in Zukunft an der wohnortnahen Beschulung im Grund- & Hauptschulbereich festgehalten werden. Dazu werden laut J. Ehrhard folgende Maßnahmen eine zentrale Rolle spielen: Wohnortnahe Grundschulen können künftig bei einer Mindestanzahl von 13 Schülern pro Klasse und mindestens zwei Klassen erhalten bleiben. Das Konzept der Jahrgangskombinierten Klassen an den Grundschulen hat sich zum Erhalt der wohnortnahen Beschulung bewährt und soll beibehalten werden. Die Obergrenze pro Klasse soll in den Grundschulen zukünftig bei 26 Schüler liegen. Die Hauptschulen sind lt. Herrn Erhard überlebensfähig, wenn den Kindern ein spezifisches Angebot für den Einstieg in das Berufsleben, unterbreitet wird. Eine enge Vernetzung und Verzahnung mit der Wirtschaft ist dabei erforderlich. Die Dreizügigkeit ab der 8. Klasse soll auch in Zukunft gewährleistet sein. Kleinere Schulen haben dabei die Möglichkeit Zweckverbände oder Verbundlösungen einzugehen und dadurch die Dreizügigkeit abzubilden. Weitere Möglichkeiten zur Stärkung der Hauptschulen werden die Integration von Wirtschaftsschulen h sowie das Angebot der Ganztagsschule gesehen. Ferner hat sich die bayerische Bildungspolitik laut Herrn Erhard eine bessere Durchlässigkeit und eine Vereinfachung der Übertritte zum Ziel gesetzt. Im Realschulbereich stehen Kooperationsmöglichkeiten mit den Hauptschulen im Mittelpunkt wobei die Selbstständigkeit der einzelnen Schularten erhalten bleiben soll.

3 Die Entwicklung der Hauptschulen & die Mittelschule sowie die Rolle von Schulverbünden Beschluss des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht & Kultus vom 30. Juni 2009

4 Allgemeine Zielsetzung 42 Flächendeckende Weiterentwicklung der Hauptschulen in Bayern zu Mittelschulen Zusammenarbeit von Schulen, die die wesentlichen Bildungsangebote der Mittelschule nicht alleine bereitstellen können, als eigenständige Schulen in eigenverantworteten Schulverbünden Flächendeckende Gewährleistung des Zugangs für Shül Schüler an Hauptschulen zu den wesentlichen lih Bildungsangeboten der Mittelschule Möglichst lange Erhaltung möglichst vieler Einzelstandorte im relativ engmaschigen Netz der Schulstandorte, gerade im ländlichen Raum ( Im Verbund haben auch kleinere Hauptschulen Zukunft )

5 Voraussetzungen für eine Mittelschule 43 Mittelschule darf sich eine Hauptschule nur dann nennen, wenn sie ihren Schülern folgendes breit gefächertes Bildungsangebot unterbreitet: Die drei berufsorientierenden Zweige Technik, Wirtschaft und Soziales Ein (offenes o. gebundenes) Ganztagsangebot Die Kooperation mit einer Berufsschule, der regionalen Wirtschaft und der Arbeitsagentur Ein mittlerer Bildungsabschluss auf dem Niveau von Wirtschaftsund Realschulen Die individuelle/modulare Förderung der Schüler im Klassenverband unter Beibehaltung des Klassenlehrerprinzips sowie Angebote der Jugendsozialarbeit bzw. von Förderlehrern

6 Abschlussangebote an der Mittelschule 44 Mittlere-Reife-Züge führen zu einem Mittlere-Reife- Abschluss in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch auf dem Niveau der Wirtschafts- & Realschule, l daneben wird auf die Berufsorientierung verstärkt Wert gelegt Mittelschulabschluss/Weiterentwicklung l hl t i der Mittlere- Reife-Züge: Umgestaltung der Lehrpläne/Stundentafel: mind. 4 Wochenstunden in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch Keine Erhöhung der Gesamtzahl der Wochenstunden Weiterentwicklung Hauptschulabschluss Hauptschulabschluss hl weiterhin Grundlage der Ausbildungsreife if Hohe Akzeptanz des Qualifizierenden Hauptschulabschlusses (neue Prüfungsformate) Praxisklassenabschluss ab Schuljahr 2010/2011: Praxisklassenabschluss ab Schuljahr 2010/2011: Hauptschulabschluss mit theorieentlastetem Zuschnitt

7 Berufsorientierung an der Mittelschule 45 Berufsorientierung ist das besondere Merkmal der Mittelschule Ab Schuljahr 2009/10 stufenweise Umgestaltung des Handlungsfeldes Arbeit-Wirtschaft-Technik in berufsorientierende Zweige (Technik, Wirtschaft, Soziales) Praxisorientierter Unterrichtsansatz (z.b. Betriebsbesichtigungen, -praktika, Übungsfirmen) Ausbau der systematischen Zusammenarbeit mit verschiedenen Partnern Intensive Zusammenarbeit Mittelschule Berufsschule Lokale Vernetzung Mittelschule Wirtschaft (Einsatz von SchuleWirtschaft- Experten) Fortsetzung der erweiterten vertieften Berufsorientierung in Kooperation mit den Arbeitsagenturen Aufbau von Kooperationen mit Realschulen oder Wirtschaftsschulen als weitere Möglichkeit zum Erreichen des mittleren Schulabschlusses

8 Voraussetzungen für eigenverantwortliche Schulverbünde 46 Definition: Eigenverantwortliche Schulverbünde sind feste Kooperationsformen von zwei o. mehr selbständig bleibenden Schulen, die zwischen den beteiligten Schulen & Schulaufwandsträgern freiwillig vereinbart werden. Ein Schulverbund muss im Verbundgebiet mindestens folgende Bildungsangebote haben: Alle drei berufsorientierenden Zweige Ein (offenes o. gebundenes) Ganztagsangebot Ausgestaltete Kooperationen mit einer Berufsschule, mit der regionalen Wirtschaft & der Arbeitsagentur Ein Angebot, das zum mittleren Schulabschluss führt Eine Mindestgröße der Verbünde wird dabei vom Kultusministerium nicht vorgegeben. Sicher werden Verbünde mit ca. 300 Schülern o. mehr Schülern in der Lage sein, dieses Angebot vorzuhalten. Dies schließt nicht aus, dass es auch kleinere Verbünde mit diesem Angebot geben kann.

9 Chancen Von eigenverantwortlichen Schulverbünden 47 Im Verbund haben kleinere Hauptschulen Zukunft Die Schulverbünde eröffnen so die Chance, Standorte von Hauptschulen in strukturschwachen Regionen mit einem spürbaren Rückgang der Bevölkerung zu erhalten & so die Lebensqualität für die Menschen vor Ort zu sichern: Die Schulen werden gemeinsam im Verbund das breit gefächerte Bildungsangebot der Mittelschule bereithalten & als äußeren Ausdruck dieses umfassenden Bildungsangebotes jede für sich im Verbund die Bezeichnung Mittelschule Mittelschule führen. Eine kleinere Schule muss innerhalb einer Verbundes erst dann aufgelöst werden, wenn für die Schule nach dem Willen der Mitglieder des Verbundes tatsächlich keine Klasse mehr gebildet wird. Die faktische Entscheidung über die Auflösung bzw. den Erhalt der Schulstandorte liegt demnach in den Händen des Verbundes selbst.

10 Merkmale Von eigenverantwortlichen Schulverbünden 48 Der eigenverantwortete Schulverbund zeichnet sich aus durch: Die Gewährleistung des wesentlichen Bildungsangebotes der Mittelschule Auch im Rahmen der Zusammenarbeit eigenständig verbleibende Schulen Einen einheitlichen Sprengel, ggf. landkreis- o. regierungsbezirksübergreifend Einheitliche Zuteilung von Lehrerstunden, Anrechnungsstunden & Verwaltungsangestellten für das gesamte Verbundgebiet (Budget) Grundsätzlich eigenständige Schulleiter an jeder Verbundschule, davon einer mit einigen ausdrücklich benannten verbundbezogenen Aufgaben Ein zusätzliches beratenden Gremium (Verbundausschuss) Eine neue attraktive Schulbezeichnung h

11 Gründung Von eigenverantwortlichen Schulverbünden 49 Die Schulverbünde basieren auf einer freiwilligen Zusammenarbeit eigenständiger Schulen. Ihnen liegen zwei Vereinbarungen zu Grunde: Kooperationsvereinbarung der Schulen Kommunale Zweckvereinbarung der Schulaufwandsträger Die Zusammenarbeit kann auch landkreis- o. regierungsbezirksübergreifend organisiert sein. Gleichermaßen sind Verbünde auch nur für Teilgebiete g eines Landkreises möglich, ggf. kann in anderen Bereichen später eine einvernehmliche Verbundlösung erreicht werden.

12 Schulbezeichnung 50 Schulen bzw. eigenverantwortliche Schulverbünde, die alle oben genannten wesentlichen Bildungsangebote der Schulart Mittelschule gewährleisten, erhalten als äußeren Ausdruck dieses umfassenden Bildungsangebotes die neue Bezeichnung Mittelschule. Hauptschulen, die diese Kriterien nicht erfüllen, behalten die Bezeichnung Hauptschule. Die Regierung verleiht wenn die Voraussetzungen g g g vorliegen die neuen Schulbezeichnungen.

13 Zusammenfassung: Neue Mittelschulstruktur & eigenverantwortliche Schulverbünde 51 In Zukunft soll jeder Schüler einen möglichst wohnortnahen Zugang zu dem begabungsgerechten Bildungs- & Bildungsabschlussangebot der Mittelschule haben. Daraus ergeben sich folgende Organisationsformen: Eigenständige Mittelschulen, die aufgrund ihrer Größe alleine die dargestellten Bildungsangebote als Leistungsmerkmale besitzen. Sie erhalten die neue Bezeichnung. Kleinere Schulen, die durch die Zusammenarbeit in einem eigenverantworteten Schulverbund gemeinsam in der Lage sind, die dargestellten Bildungsangebote als Leistungsmerkmale vorzuhalten. Im Verbund können die kleineren Hauptschulen fortbestehen & sie erhalten im Verbund die neue Bezeichnung. Kleinere Hauptschulen, die die dargestellten Bildungsangebote als Leistungsmerkmale aufgrund ihrer besonderen Situation weder aus eigener Kraft gewährleisten können noch einem Verbund angehören, bleiben bestehen, sofern mindestens eine Einzügigkeit gegeben ist. Sie erhalten allerdings nicht die neue Bezeichnung.

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