Freie Träger der Jugendhilfe: Bildungspartner für Schulen nicht nur im Ganztag
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- Lucas Schumacher
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1 Freie Träger der Jugendhilfe: Bildungspartner für Schulen nicht nur im Ganztag
2 Bildungspartnerschaft Bil dung s part ner schaft, die: spezielle Form der Beziehung (dauerhafte Interaktion zwischen sozialen Einheiten) Gemeinschaft von mehreren Akteuren, die gemeinsame Ziele und Aufgaben verfolgen 2
3 Gemeinschaft von mehreren Akteuren, Lehramtsanwärterinnen/ Lehramtsanwärter Eltern Schulträger/Kommune Senioren Schulleitung Erzieherinnen/Erzieher Fachkräfte für Musik Akteure im Ganztag Fachkräfte für Sport Jugendamt Studentinnen/Studenten Fachkräfte für Kunst und Kultur Sozialarbeiterinnen/ Sozialarbeiter Lehrerinnen/Lehrer Schülerinnen/Schüler Ehrenamtliche Sozialpädagogen/Sozialpädagoginnen 3
4 die gemeinsame Ziele und Aufgaben verfolgen Zielgruppen: Kinder, Jugendliche, Eltern Gemeinsame Sozialräume Bildungs- und Erziehungsauftrag Jugendhilfe, 11 SGB VIII: Jungen Menschen [ ] die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung [ ] stellen Schule, 1 SchulG NRW: Jeder junge Mensch hat [ ] ein Recht auf schulische Bildung, Erziehung und individuelle Förderung. 4
5 Rechtlicher Rahmen 7 Kinder- und Jugendfördergesetz NRW: Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule (1) Die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe und die Träger der freien Jugendhilfe sollen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben mit den Schulen zusammenwirken. Sie sollen sich insbesondere bei schulbezogenen Angeboten der Jugendhilfe abstimmen. (3) Die Jugendämter sollen zudem im Rahmen einer integrierten Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung darauf hinwirken, dass ein zwischen allen Beteiligten abgestimmtes Konzept über Schwerpunkte und Bereiche des Zusammenwirkens und über Umsetzungsschritte entwickelt wird. 5
6 Rechtlicher Rahmen 5 SchulG NRW: Öffnung von Schule, Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern (1) Die Schule wirkt mit Personen und Einrichtungen ihres Umfeldes zur Erfüllung des schulischen Bildungs- und Erziehungsauftrages und bei der Gestaltung des Übergangs von den Tageseinrichtungen in die Grundschule zusammen. (2) Schulen sollen in gemeinsamer Verantwortung mit den Trägern der öffentlichen und der freien Jugendhilfe, mit Religionsgemeinschaften und mit anderen Partnern zusammenarbeiten, die Verantwortung für die Belange von Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen tragen. 6
7 Rechtlicher Rahmen 9 SchulG NRW: Ganztagsschule, Ergänzende Angebote, Offene Ganztagsschule (3) Der Schulträger kann mit Trägern der öffentlichen und der freien Jugendhilfe und anderen Einrichtungen, die Bildung und Erziehung fördern, eine weitergehende Zusammenarbeit vereinbaren, um außerunterrichtliche Angebote vorzuhalten (Offene Ganztagsschule). Dabei soll auch die Bildung gemeinsamer Steuergruppen vorgesehen werden. 7
8 dauerhafte Interaktion zwischen sozialen Einheiten wechselseitiges Aufeinandereinwirken von Akteuren oder Systemen Unterschiede zwischen Schule und Jugendhilfe im Hinblick auf Bildungsverständnis (formal vs. nichtformal) Bildungsauftrag (Erwerb fachlichen Wissens vs. Persönlichkeitsbildung) 8
9 spezielle Form der Beziehung Trägermodell im Ganztag Kooperationsvereinbarungen zwischen Schule, Schulträger und Jugendhilfeträger die Öffnung von Schule zum Sozialraum und die Zusammenarbeit mit den dort tätigen Akteuren auf Augenhöhe 9
10 Bildungspartnerschaft? Schule Jugendhilfe Quelle: Stevermuerr Kooperation Jugendhilfe und Schule,
11 Ganztag Ganztag - Ländliche Region Gruppe I Gruppe II - Schule mit ca. 200 Schülerinnen/Schülern, davon ca. 50 im Offenen Ganztag - Finanzierung: ca pro Kind und Schuljahr - Mitarbeit von Lehrkräften bei Hausaufgaben Frühbetreuung vor dem Unterricht ab 7.30 Uhr Unterricht oder Uhr Offenes Angebot Mittagessen Ab Uhr Lernzeit (Hausaufgaben) Ab Uhr Freizeit- und Förderangebote Ab Uhr Unterricht Uhr Mittagessen --- Ab Uhr Lernzeit (Hausaufgaben) Ab Uhr Freizeit- und Förderangebote Ab Uhr 11
12 Ganztag Ganztag - Großstadt - Schule mit ca. 200 Schülerinnen/Schülern, davon ca. 100 im Offenen Ganztag - Finanzierung: ca pro Kind und Schuljahr - Arbeit mit Wochenplänen/ Lerntagebüchern individuelle Förderung - Integration von Hilfen zur Erziehung im Offenen Ganztag - Mitarbeit von Lehrkräften bei Hausaufgaben, Projekten und AG s Gruppenoffenes Konzept Ab 8.00 Uhr Mitarbeit der Fachkräfte in den Klassen im Unterricht/Pausenaufsicht Ab Uhr nach Unterrichtsschluss Zeit zum Erholen, Freispiel oder für Hausaufgaben Ab Uhr Mittagessen Ab Uhr Hausaufgaben Ab Uhr Freies Spiel mit Kreativangeboten Ab Uhr AGs, Projekte, Kurse und Fördermaßnahmen, die von den Kindern je nach Stunden- und Hausaufgabenplan wahrgenommen werden Ab Abholzeit 12
13 Angebotsprofil eines freien Jugendhilfeträgers Kinder- Kinder-und Jugendhilfe Arbeitsförderung Integrationsbetriebe --Integrativer Integrativer Kindergarten Kindergarten --Verlässliche Verlässliche Halbtagsbetreuung Halbtagsbetreuung --Offene Offene Ganztagsschule Ganztagsschule --Ganztag Ganztag in in der der Sekundarstufe Sekundarstufe II --Flexible Flexible ambulante ambulante Hilfen Hilfen --Elternschule Elternschule --Lernwerkstatt Lernwerkstatt für für schulmüde schulmüde Jugendliche Jugendliche --Berufsausbildung Berufsausbildung --Jugendsozialzentrum Jugendsozialzentrum --Freizeit- Freizeit-und und Kulturangebote Kulturangebote --Individuelle Beratungsunund Beratungs- Qualifizierungsangebote --Beschäftigungs- möglichkeiten möglichkeiten Beschäftigungs- --berufspädagogische berufspädagogische Unterstützung Unterstützung Stadtteilarbeit --Garten- Garten-und und Landschaftsbau Landschaftsbau --Holz- Holz-und Metallwerkstätten Metallwerkstätten --Routenwartung Routenwartung --Oberflächenschutz Oberflächenschutz --Küchenbetrieb Küchenbetrieb 13
14 Gelingensbedingungen Gemeinsamen Bildungs- und Erziehungsauftrag wahrnehmen Überzeugte Schulleitung Ideen gemeinsam entwickeln, Neue Wege gehen Ansprechpartner vor Ort Regelmäßiger gegenseitiger Austausch Gemeinsame Fortbildungen bzw. Konzeptionstage Teilnahme an gegenseitigen Gremien Mitarbeit in Netzwerken 14
15 Stolpersteine Kooperationen personenabhängig Machtfunktion der Schulleitung Jugendhilfe als Dienstleister für Schule Umsetzung der Lehrerstunden im Ganztag Ungenaue Regelungen in Erlassen Rahmenbedingungen des Ganztags (finanziell personell strukturell) 15
16 Freie Träger der Jugendhilfe sind vielseitige Bildungspartner von Schule bündeln verschiedene Arbeitsfelder bieten vielfältige Erfahrungspotenziale für Schulen setzen sich für die qualitative Weiterentwicklung bestehender Angebote ein sind aufgefordert sich aktiv in zukünftige Entwicklungen einzubringen 16
17 Herzlichen Dank! 17
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