Bevorzugte Vergabe an Integrationsprojekte bei Aufträgen der öffentlichen Hand?
|
|
- Gretel Schräder
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Eröffnungsfolie Bevorzugte Vergabe an Integrationsprojekte bei Aufträgen der öffentlichen Hand? - Europa-, Bundes- und Landesrechtliche Bestimmungen, Stand und aktuelle Entwicklungen - Dr. Tonia Hieronymi Katja Löchter 22. März 2012
2 Einleitung Für öffentliche Auftraggeber gilt bei der Beschaffung das Vergaberecht Grundlegende Prinzipien des Vergaberechtes: Wirtschaftlichkeit Gleichbehandlung Wettbewerb stehen bevorzugter Vergabe an Integrationsunternehmen tendenziell entgegen Möglichkeiten einer bevorzugten Berücksichtigung im Vergabeverfahren aufzeigen
3 Übersicht I. Rechtliche Regelungen des Vergaberechtes im Allgemeinen II. Rechtliche Regelungen, die Möglichkeiten einer bevorzugten Vergabe an Integrationsfirmen bieten III. Ausgestaltung der Vergabe an Integrationsfirmen
4 I. Rechtliche Regelungen des Vergaberechtes im Allgemeinen 1. Vergaben im Oberschwellenbereich größer Euro 2. Vergaben im Unterschwellenbereich kleiner Euro
5 Systematik des Vergaberechts < EUR (exkl. MwSt.) > EUR (exkl. MwSt.) Nationales Vergaberecht EU-Richtlinien EU-Ebene GemHVO Grundsatz: Öffentliche Ausschreibung Empfehlung Innenminister NW: Anwendung der VOL/A GWB 4. Teil Gesetzes-Ebene Dienstanweisung LWL für die Vergabe von Leistungen vom VgV Verordnungs-Ebene VOL Vergabe in Anlehnung VOL/VOF Zuständigkeit BLB VOB Zuständigkeit: LWL-BLB VOL VOF VOB Zuständigkeit: LWL-BLB Vergabe- und Vertragsordnungen
6 Rechtliche Regelungen zur Berücksichtigung sozialer Aspekte 1. Keine per se Bevorzugung von Integrationsunternehmen Ausnahme nur für Werkstätten 2. Möglichkeiten bevorzugter Berücksichtigung im Rahmen der Vergabekriterien
7 Zusätzliche Anforderungen für die Vertragsdurchführung es muss sich um zusätzliche Anforderungen an den Auftragnehmer handeln die insbesondere soziale, umweltbezogene oder innovative Aspekte betreffen die im sachlichen Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand stehen die sich aus der Leistungsbeschreibung ergeben
8 Konkrete Klausel (1) Der Auftragnehmer und sein Unterauftragnehmer sind verpflichtet bei Ausführung des Auftrages mindestens XY schwerbehinderte Menschen im Sinne des 132 Abs. 1 SGB IX zu beschäftigen. (2) Verstößt der Auftragnehmer oder einer seiner Unterauftragnehmer gegen diese Regelung, so kann der Auftragnehmer seine Vertragsstrafe in Höhe von XY % des vertraglich vorgesehenen Entgelts (ohne Umsatzsteuer) verlangen. Betrifft der Verstoß nur einen Teil der Leistung, so fällt die Vertragsstrafe anteilig an. (3) Entsprechende Nachweise, die die Einhaltung der Regelungen belegen, sind (auf Verlangen) vor Auftragsdurchführung vorzulegen. (4) Bei einem Verstoß gegen die Regelung in Absatz 1 handelt es sich um ein erhebliche Pflichtverletzung des Auftragnehmers, so dass der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen kann. Weitere gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
9 Bevorzugte Vergabe des LWL an Integrationsprojekte? X.1 Sozialpolitisches Ziel des LWL Beschäftigung schwerbehinderter Menschen in Unternehmen am sog. ersten Arbeitsmarkt Werkstattbeschäftigte sollen vom Ausbau der Integrationsprojekte, welche vom LWL gefördert werden, profitieren
10 Bevorzugte Vergabe des LWL an Integrationsprojekte? X.2 Handlungsoptionen Rahmenverträge Rechtliche Rahmenbedingungen wie dargestellt Interessen der Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) müssen auch Berücksichtigung finden Unmittelbare Konkurrenzsituation zwischen WfbM und Integrationsprojekten vermeiden
11 Regelungen des LWL für Vergaben an Integrationsprojekte X.3 Regelungen zur Bevorzugung (1) Rahmenverträge Direkte Privilegierung: 1. Bevorzugung von Integrationsprojekten bei Vergaben von Lieferungen und Dienstleistungen bis Auftragswert mit einem Preisabschlag von mindestens 5 Prozent und fakultativ bis 15 Prozent bevorzugt 2. Pilothafte direkte Beauftragung sog. sozialer Projekte im Unterschwellenbereich ab Anwendung des Runderlasses NRW zur bevorzugten Berücksichtigung von WfbM und Blindenwerkstätten ab Auftragswert bis zum Erreichen des EU-Schwellenwertes
12 Regelungen des LWL für Vergaben an Integrationsprojekte X.3 Regelungen zur Bevorzugung (2) Rahmenverträge Mittelbare Privilegierung: Forderung des Einsatzes von X Prozent schwerbehinderter Menschen bei der Auftragsdurchführung wird bei einzelnen, geeigneten Vergabeverfahren oberhalb des EU-Schwellenwertes erprobt
13 Regelungen des LWL für Vergaben an Integrationsprojekte X.3 Maßnahmen zur Umsetzung Rahmenverträge Dezentrale Ressourcenverantwortung Verfügung des LWL-Direktors an alle Abteilungen und Einrichtungen des LWL vom 30. Januar 2012 Erstellung einer Statistik Liste der Integrationsprojekte an alle Abteilungen und Einrichtungen
14 Regelungen des LWL für Vergaben an Integrationsprojekte X.3 Maßnahmen zur Umsetzung (2) Rahmenverträge Links zur Zentrale Einkaufskoordination (ZEK) des LWL: Kontaktdaten ZEK unter Aktuelle Ausschreibungen im Internet:
15 Kontaktdaten Rahmenverträge Tonia Hieronymi LWL-Haupt- und Personalabteilung Sachbereich Rechts- und Grundsatzangelegenheiten Tel.: Mail: Katja Löchter LWL-Haupt- und Personalabteilung Sachbereich ZEK und Allgemeine Verwaltung Tel.: Mail:
16 Rahmenverträge Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Vergaberecht - Chance zur Stärkung der Integrationsunternehmen
Vergaberecht - Chance zur Stärkung der Integrationsunternehmen Dr. Tonia Hieronymi, Oliver Fuhrmann 1 1 Einführung 2 Überblick über das Vergaberecht 3 Bevorzugung von Integrationsunternehmen 4 Wichtige
MehrVergaberecht - Chance zur Stärkung der Integrationsunternehmen I Jahrestagung 2016 der Bundesarbeitsgemeinschaft für Integrationsfirmen
Vergaberecht - Chance zur Stärkung der ntegrationsunternehmen 1 07.06.2016 Jahrestagung 2016 der Bundesarbeitsgemeinschaft für ntegrationsfirmen Rechtliche Grundlagen der öffentlichen Vergabe sowie Möglichkeiten
MehrSeminar für NWE-Projektpartner und LeadPartner in Nordrhein-Westfalen zu Fragen der korrekten finanziellen Projektdurchführung
Seminar für NWE-Projektpartner und LeadPartner in Nordrhein-Westfalen zu Fragen der korrekten finanziellen Projektdurchführung TOP 3: Vergaben Düsseldorf, 17.04.2013 Gliederung Definition Grundsätze Rechtliche
MehrOrtsrecht Nr Vergabeordnung der Stadt Hürth. Stand: Februar 2016
Ortsrecht Nr. 01.12 Vergabeordnung der Stadt Hürth Stand: Februar 2016 www.huerth.de Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich... 3 2 Grundlagen... 3 3 Vergaben nach VOL... 4 4 Vergaben nach VOB... 5 5 Vergaben
MehrNeue europäische und nationale Vorgaben im Vergaberecht
Neue europäische und nationale Vorgaben im Vergaberecht - Workshop Nachhaltige Bauten rechtssicher vergeben - Brandenburgische Ingenieurkammer Potsdam, den 25.09.2014 Rechtsanwalt Adrian Clemens Tews 1
MehrRechtsgrundlagen für Ausschreibungen bibliotheksrechtliche Sicht
Rechtsgrundlagen für Ausschreibungen bibliotheksrechtliche Sicht Ausschreibungen im Erwerbungsbereich Leipzig 19. 03. 2007 Dr. Harald Müller 97 GWB Allgemeine Grundsätze (1) Öffentliche Auftraggeber beschaffen
MehrNeues zur Vergabe im Unterschwellenbereich: Unterschwellenvergabeordnung UVgO
Neues zur Vergabe im Unterschwellenbereich: Der Entwurf zur Die neue Unterschwellenvergabeordnung UVgO Berliner Konzessionsrechtstage 2017 6. April 2017 Berlin Andreas Rüger Bundesministerium für Wirtschaft
MehrVergabeverfahren. Digitale Medien in Bibliotheken - die rechtliche Seite - Fortbildung, Berlin 16./17. April Harald Müller
Vergabeverfahren Digitale Medien in Bibliotheken - die rechtliche Seite - Fortbildung, Berlin 16./17. April 2015 Harald Müller Zweiteilung des Vergaberechts 1. Wettbewerbsrecht = Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
MehrDie Berücksichtigung sozialer Kriterien in der kommunalen Vergabe
Die Berücksichtigung sozialer Kriterien in der kommunalen Vergabe Oberregierungsrätin Ute Merkel Referat kommunale Zusammenarbeit und kommunale Wirtschaft Bayerisches Staatsministerium des Innern, für
MehrVV zu 55 LHO 4.4. Verwaltungsvorschrift zu 55 LHO
Verwaltungsvorschrift zu 55 LHO vom 01.07.2010 55 Öffentliche Ausschreibung (1) Dem Abschluss von Verträgen über Lieferungen und Leistungen muss eine öffentliche Ausschreibung vorausgehen, sofern nicht
MehrVV zu 55 LHO. Zu 55:
55 Öffentliche Ausschreibung (1) Dem Abschluß von Verträgen über Lieferungen und Leistungen muß eine öffentliche Ausschreibung vorausgehen, sofern nicht die Natur des Geschäfts oder besondere Umstände
MehrÖffentliche Ausschreibung
14.055 VV zu 55 LHO 55 Öffentliche Ausschreibung (1) Dem Abschluss von Verträgen über Lieferungen und Leistungen muss eine öffentliche Ausschreibung vorausgehen, sofern nicht die Natur des Geschäfts oder
MehrDie Vergabearten werden in nationale und europaweite Vergabearten unterschieden. Abbildung 2.1.: Nationale und europaweite Vergabeverfahren
KAPITEL 2 Die Vergabearten Die Vergabearten werden in nationale und europaweite Vergabearten unterschieden. Offenes Verfahren Nicht Offenes Verfahren EU-weite Verfahren Verhandlungsverfahren Wettbewerblicher
MehrVerpflichtungserklärung LTMG
Verpflichtungserklärung LTMG Verpflichtungserklärung gemäß dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (A.) und Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung
MehrVergaberecht 2011 News und Fristen
Vergaberecht 2011 News und Fristen Thomas Ferber, Potsdam, 5. April 2011 Agenda Agenda Vergaberechtsgrundlagen Agenda Vergaberechtsgrundlagen Vergaberecht NEWS Agenda Vergaberechtsgrundlagen Vergaberecht
MehrVgV 2016 (VergabeVerordnung) VOL unterhalb der Schwelle. VOF oberhalb der Schwelle. Landesvergabegesetze
Seite 1 03.05.2016 Neuerungen im Vergaberecht 2016 Dipl. Ing. J. Junkers 1 Neuerungen im Vergaberecht 2016 gültig ab 18.04.2016 RL 2014/24/EU 2014/25/EU 2014/23/EU 2009/81/EG GWB 2016 (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen)
MehrDas neue Tariftreue- und Vergabegesetz NRW
Das neue Tariftreue- und Vergabegesetz NRW Die Auswirkungen des neuen TVgG auf die öffentliche Auftraggeber Harald Hetman, Finanzministerium NRW 24. April 2012, IHK Nord Westfalen, Münster 1 Ziele des
MehrAusschreibung und Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen
FORUM VERLAG HERKERT GMBH Mandichostraße 18 86504 Merching Telefon: 08233/381-123 E-Mail: service@forum-verlag.com www.forum-verlag.com Ausschreibung und Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen Liebe
MehrLandesfeuerwehrschule BW: Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen. Manfred Hafner: Vergaben nach VOL/A Worauf kommts an, was sollten Sie wissen
Landesfeuerwehrschule BW: : Vergaben nach VOL/A Worauf kommts an, was sollten Sie wissen Vergaben nach der VOL/A Rechtliche Verpflichtung zur Anwendung der Vergabevorschriften Sach- und Finanzverantwortung
MehrAllgemeine Informationen zum Vergaberecht bei Zuwendungen
F r e i e u n d Ha n s e s t a d t Ham b u r g B e h ö r d e f ü r W irtschaf t, Verkehr u n d I n n o v a t i o n Europäische Union Europäischer Fonds für regionale Entwicklung Investition in Ihre Zukunft
MehrVergabe-Leitfaden. Inhaltsübersicht. Stand: 29.07.2014. 1 Allgemeine Erläuterungen 2
Stand: 29.07.2014 Vergabe-Leitfaden Inhaltsübersicht 1 Allgemeine Erläuterungen 2 1.1 Einführung 2 1.2 Form des Angebotes 2 1.3 Nebenangebote 2 1.4 Übersendung des Angebotes 3 1.5 Zustelladresse 3 1.6
MehrEinleitung: Die Entwicklung des Vergaberechts in Deutschland. 1. Teil 1: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)... 17
Vorwort der Herausgeber....................... VII Bearbeiterverzeichnis......................... XVII Abkürzungs- und Literaturverzeichnis................ XIX Einleitung: Die Entwicklung des Vergaberechts
MehrVergaberecht Prüfschritte und Dokumentation in Funktion eines Fördergebers. Eike Assmann Vergabeteam NBank
Vergaberecht Prüfschritte und Dokumentation in Funktion eines Fördergebers Eike Assmann Vergabeteam NBank Gliederung I. Einführung II. III. IV. Vergaberecht Überblick Dokumentation Fehler und Rechtsfolgen
MehrA. Einführung in das Recht der öffentlichen Auftragsvergabe... 1
Vorwort.... Abkürzungsverzeichnis... V XII A. Einführung in das Recht der öffentlichen Auftragsvergabe... 1 I. Vergaberecht als Rechtsgebiet... 1 II. Grundsätze und Ziele des Vergaberechts...... 1 1. Transparenzgebot......
MehrDie neue VgV. Dr. Jan Seidel Rechtsanwalt
Die neue VgV Dr. Jan Seidel Rechtsanwalt Update Vergaberecht 2010 2. Juli 2010 in Berlin 9. Juli 2010 in Düsseldorf 16. Juli 2010 in Hamburg Aufbau des Vergaberechts nach der Reform Aufbau des Vergaberechts
MehrDie wichtigsten Neuerungen der VOB/A 2009 / Ausschreibungsnews LG RPS - Kaiserslautern
Der Referent seit Jahren im Bereich der Ausschreibung und Vergabe öffentlicher Aufträge (nach VOB, VOL und VOF) sowohl im Saarland als auch bundesweit beschäftigt Konzeption und inhaltliche Verantwortung
MehrBayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie
Vergaberecht Regierungsrat Dr. Stephan Wagner Bayerisches Staatsministerium für 1. Abgrenzung VOB VOL bei gemischten Aufträgen Gemischter Auftrag, d.h. ein öffentlicher Auftrag, der neben Bauleistungen
MehrDr. Fridhelm Marx Reform des Vergaberechts 2016
Reform des Vergaberechts 2016 Einige grundsätzliche Bemerkungen zur Struktur des deutschen VergR s Aktionsebenen der Reform Die einzelnen Themen des VergRModG Neue VOen (VgV, SektVO, KonzVgV) Struktur
MehrVergaberechtliche Rahmenbedingungen der nachhaltigen Beschaffung
Vergaberechtliche Rahmenbedingungen der nachhaltigen Beschaffung Fachtagung Nachhaltige Öffentliche Beschaffung Rechtsanwältin Iris Falke Schnutenhaus & Kollegen Drakestraße 49, 12205 Berlin Tel.: (030)
MehrDas neue Vergaberecht aus Sicht der Auftraggeber
Das neue Vergaberecht aus Sicht der Auftraggeber Dipl. Ing. Architekt Arnd Schüring Landeshauptstadt Hannover Folie 1 Das neue Vergaberecht aus Sicht der Auftraggeber Die Struktur des neuen Vergaberechts
MehrProf. Dipl-Ing. Peter Oettel. zum praktischen Umgang mit der Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen -VOF
Prof. Dipl-Ing. Peter Oettel Leitfaden zum praktischen Umgang mit der Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen -VOF Fassung 2000 mit vollständigem Text der VOF, des Vergaberechtsänderungsgesetzes
MehrArbeitsgemeinschaft der Wasserwirtschaftsverbände in Nordrhein-Westfalen. J. Schäfer-Sack Bergheim,
Aggerverband Bergisch-Rheinischer Wasserverband Erftverband Emschergenossenschaft Linksniederrheinische Entwässerungs- Genossenschaft Lippeverband Niersverband Ruhrverband Wahnbachtalsperrenverband Wasserverband
MehrRegionales Einkaufszentrum Südwest
Regionales Einkaufszentrum Südwest 05. März 2014 Bildrahmen (Bild in Masterfolie einfügen) Umsetzungsbesprechung 2014 für das Ausbildungs- und Arbeitsmarktbudget Regionale Zuständigkeiten REZ Hannover
MehrForum Nachhaltige Beschaffung Baden-Württemberg
Herzlich willkommen beim Forum Nachhaltige Beschaffung Baden-Württemberg 8. Treffen 27. April 2017 Hospitalhof Tagesordnung 1. Begrüßung & Tagesordnung 2. Antrag der Grünen Fraktion zur Umsetzung der VwV
MehrRdErl. d. MW v ,-32574, VORIS
Öffentliches Auftragswesen; Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) Teile A, B, C Ausgabe 2012; Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil A (VOL/A) Ausgabe 2009 und Teil B (VOL/B);
MehrVergabeordnung der Stadt Sprockhövel vom Der Rat der Stadt Sprockhövel hat am folgende Vergabeordnung beschlossen.
Vergabeordnung der Stadt Sprockhövel vom 15.12.2011 Der Rat der Stadt Sprockhövel hat am 15.12.2011 folgende Vergabeordnung beschlossen. 1 Geltungsbereich und Grundlagen 1.1 Diese Vergabeordnung gilt für
MehrInhaltsverzeichnis. I. Grundlagen des Vergaberechts 1. Vorwort
Vorwort i I. Grundlagen des Vergaberechts 1 1. Einleitung 3 1.1. Was ist Vergaberecht?................. 3 1.2. Auftragsarten...................... 8 1.2.1. Lieferaufträge.................. 10 1.2.2. Bauaufträge...................
MehrDas Vergaberecht regelt die Art der Ausschreibung. Wann ist eine EU-Ausschreibung erforderlich. Wann muss das Vergaberecht beachtet werden
Wann ist eine EU-Ausschreibung erforderlich Das Vergaberecht regelt die Art der Ausschreibung 1 Wann muss das Vergaberecht beachtet werden nach Haushaltsrecht: zur kostengünstigen Beschaffung von Leistungen
MehrNeuerungen im EU - Vergaberecht
Neuerungen im EU - Vergaberecht Was kommt auf die Praxis zu? Umsetzung des EU-Vergaberechts Köln, 30.09.2015 Hans-Peter Müller Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Richtlinienpaket umfasst: RL
MehrInstitut für öffentliches Wirtschaftsrecht der Christian-Albrechts-Universität, Kiel
Institut für öffentliches Wirtschaftsrecht der Christian-Albrechts-Universität, Kiel Bundesverband der Preisprüfer und Wirtschaftssachverständigen e.v. - BVpDW Relevanz und Perspektiven des öffentlichen
Mehr10. Öffentlichkeitsveranstaltung. Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B - VOB/ B
10. Öffentlichkeitsveranstaltung Block A Neues am Bau TOP 1 Informationen zur Gesamtausgabe der VOB/B - Ausgabe 2016 Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B - VOB/ B Rechtsanwalt Wolfgang
MehrDie Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen nach der neuen Vergabeverordnung (VgV) und der künftigen Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)
Die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen nach der neuen Vergabeverordnung (VgV) und der künftigen Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) Vergabetag 2017 Architektenkammer Niedersachsen Ingenieurkammer
MehrQuelle: Gliederungs-Nr:
Landesrecht BW Vorschrift Quelle: Normgeber: Innenministerium Aktenzeichen: 2-2242.0/21 Erlassdatum: 28.10.2011 Fassungvom: 28.10.2011 Gültig ab: 01.12.2011 Gültig bis: 31.12.2018 Gliederungs-Nr: 708 Normen:
MehrBegründung Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV)
Begründung Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) A. Allgemein 1. Sachverhalt Der europäische Gesetzgeber hat am 31. März 2004 die
MehrÜbersicht über die Wertgrenzen bei der Vergabe von Aufträgen. Interreg V-Programm Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein
Übersicht über die Wertgrenzen bei der Vergabe von Aufträgen Interreg V-Programm Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein Version 1 Stand: 01.01.2016 0 Inhaltsverzeichnis: 1. Übersicht EU-Schwellenwerte... 2 2. Übersicht
MehrRechtskonforme Vergabe durch die Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg
Rechtskonforme Vergabe durch die Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg 28. November 2006 Brüssel Dietmar Ruf Verwaltungsdirektor Gemeindetag Baden-Württemberg Dietmar Ruf 1 Interessen der Gemeinden
MehrVergaben unterhalb der EU- Schwellenwerte Wie wirken sich die Neuerungen aus?
Vergaben unterhalb der EU- Schwellenwerte Wie wirken sich die Neuerungen aus? Regierungsrätin Ute Merkel Referat kommunale Zusammenarbeit und kommunale Wirtschaft Bayerisches Staatsministerium des Innern,
MehrSoziale Beschaffung in Bremen. Berücksichtigung von Kernarbeitsnormen
Soziale Beschaffung in Bremen Berücksichtigung von Kernarbeitsnormen 1 Rechtsvorschriften Bremisches Tariftreue- und Vergabegesetz (in Kraft seit November 2009) Bremische Kernarbeitsnormenverordnung BremKernV
MehrInhaltsverzeichnis. VOB Teil A: Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen Ausgabe 2012
VOB Teil A: Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen Ausgabe 2012 Vorbemerkungen zur VOB/A... 1 Kommentierung Abschnitt 1: Basisparagrafen 1 Bauleistungen... 29 2 Grundsätze... 45 3 Arten
MehrAnwendung des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes
Vergabe-Nr.: Anmerkung: Anwendung des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes Im Zusammenhang mit dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz, ist die nachstehende Eigenerklärung zu Tariftreue,
MehrInhaltsverzeichnis. Vorwort 5
Vorwort 5 2.1. Zivilrechtliche Verträge 17 2.1.1. Bindefrist 17 2.1.2. Kalkulationsfehler 18 2.1.3. Können Angebote zurückgezogen werden? 19 2.2. Grundprinzipien des Vergaberechts 20 2.2.1. Wettbewerbsgrundsatz
MehrÖffentliches Wirtschaftsrecht
Öffentliches Wirtschaftsrecht Vergaberecht II Vergabeverfahren, Auswahlkriterien Vergaberecht Grundsätze 97 Grundsätze der Vergabe (1) Öffentliche Aufträge und Konzessionen werden im Wettbewerb und im
MehrNeue Spielregeln und neue Chancen in der
Neue Spielregeln und neue Chancen in der Vielen Dank für Ihre öffentlichen Aufmerksamkeit! Vergabe RA Dr. jur. Günther Schalk TOPJUS Rechtsanwälte Frankfurt/Main 21.02.2017 Referent: Dr. jur. Günther Schalk
MehrInformationsveranstaltung bei der Bezirksregierung Düsseldorf
Informationsveranstaltung bei der Bezirksregierung Düsseldorf am 31. Mai 2012 Das neue Tariftreue- und Vergabegesetz NRW - Intentionen und Inhalte - Seite 1 Tariftreue- und Vergabegesetz NRW Düsseldorf,
MehrFreiberufliche Bodenkunde
Freiberufliche Bodenkunde 07.04.2011, Göttingen Dr. Mark von Wietersheim Geschäftsführer forum vergabe e.v. 1 Vergaberecht als Werkzeug zur ordnungsgemäßen Auftragsvergabe Vergabeverfahren folgen in vielen
Mehr2 Vergabeverordnung Beispiele: Nr. 4: Für Bauaufträge: 5 278 000
Schwellenwerte 2 Vergabeverordnung Beispiele: Nr. 1: Für Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Bereich Trinkwasser- o. Energieversorgung oder Verkehr: 422 000 Nr. 2 Für bestimmte Liefer- und Dienstleistungsaufträge
MehrOrdnung über die Vergabe von Aufträgen der Stadt Lippstadt (Vergabeordnung) Vom 1. Oktober Zuständigkeit
Ordnung über die Vergabe von Aufträgen der Stadt Lippstadt (Vergabeordnung) Vom 1. Oktober 1965 in der Fassung der Änderungen vom 18. Februar 1974, 14. September 1981, 9. Mai 1983, 9. November 1987, 23.
MehrAktuelle Änderungen im Vergaberecht neue Möglichkeiten, Investitionen ins Kanalnetz zu gestalten
KOMPETENZ. BERATUNG. LÖSUNG. Aktuelle Änderungen im Vergaberecht neue Möglichkeiten, Investitionen ins Kanalnetz zu gestalten 1. Dezember 2016 Dr. Nicola Ohrtmann 01.12.2016 Dr. Nicola Ohrtmann 1 Relevante
MehrGeplante Neuerungen im Vergaberecht mit NRW-Besonderheiten Dr. Ute Jasper Rechtsanwältin. Neuerungen in NRW
Geplante Neuerungen im Vergaberecht mit NRW-Besonderheiten Dr. Ute Jasper Rechtsanwältin Neuerungen in NRW 31.01.2012, Düsseldorf Veränderungen / Neuigkeiten Veränderungen / Neuigkeiten Vorschriften Rechtsprechung
MehrESF-Verwaltungsbehörde Rheinland-Pfalz. 1 COCOF 07/0037/03-DE Endgültige Fassung vom
Katalog der pauschalen Finanzkorrekturen bei Verstößen gegen das Vergaberecht oder gegen den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bei der Umsetzung von ESF-Projekten Vorbemerkungen Projektträger
MehrEnergietag Roth. Neue Ausschreibungs- und Vergabemodalitäten beim Konjunkturprogramm. Roth, 22. Juli 2009
1 Energietag Roth Neue Ausschreibungs- und Vergabemodalitäten beim Konjunkturprogramm Roth, 22. Juli 2009 RA Walter Schlund Bayerischer Bauindustrieverband e.v. Geschäftsstelle Nordbayern Katharinengasse
MehrFaire und nachhaltige Beschaffung in Kommunen - Handlungsspielräume im Rahmen des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung 2. Vernetzungstreffen der hessischen Fairetrade-Towns und Kreise Faire und nachhaltige Beschaffung in Kommunen - Handlungsspielräume
MehrVOL/A und VOL/B. Verlag W. Kohlhammer. Kurzerläuterungen für die Praxis. 5., neu bearbeitete und erweiterte Auflage 2007
VOL/A und VOL/B Kurzerläuterungen für die Praxis 5., neu bearbeitete und erweiterte Auflage 2007 Dr. Hans-Peter Kulartz Rechtsanwalt in Düsseldorf Norbert Portz Beigeordneter beim Deutschen Städte- und
MehrBeschaffungsrichtlinie der IHK Dresden
Beschaffungsrichtlinie der IHK Dresden Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Dresden hat am 18. Juni 2013 gemäß den 3 und 4 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie-
MehrVergabevorschriften und ihre Anwendung
1. Einleitung Das Vergaberecht umfasst alle Regeln und Vorschriften, die das Verfahren für die öffentliche Hand beim Einkauf von Leistungen vorschreiben. Ob eine Leistung europaweit auszuschreiben ist,
MehrITDZ Berlin Der IT-Dienstleister des Landes Berlin. Mittelstandsfreundliche Vergabe
ITDZ Berlin Der IT-Dienstleister des Landes Berlin 1 Agenda Konjunkturpaket II Beschleunigung von Investitionen durch Vereinfachung von Vergabeverfahren Rückblick auf 2009 und 2010 Eignung Berliner Ausschreibungs-
MehrGrundlagen des Vergaberechts. Thomas Ferber
Thomas Ferber Darmstadt, Vergaberechtsübersicht Government Procurement Agreement (GPA) EG-Vertrag, EG-Vergaberichtlinien Internationales Recht EU-Recht Nationales Recht Haushaltsrecht BHO, LHO, GemHVO
MehrStellungnahme des BKK Dachverbandes e.v. vom 26. Mai zum
Stellungnahme des BKK Dachverbandes e.v. BKK Dachverband e.v. Mauerstraße 85 10117 Berlin TEL (030) 2700406-0 FAX (030) 2700406-111 politik@bkk-dv.de www.bkk-dachverband.de vom 26. Mai 2015 zum Referentenentwurf
MehrInhaltsverzeichnis. Bibliografische Informationen digitalisiert durch
Inhaltsverzeichnis Einführung 8 1 Was ist Vergaberecht 9 1.1 Geschichte des Vergaberechts 10 1.2 Ziel des Vergaberechts 10 2 Öffentliche Auftraggeber 11 3 Schwellenwert 14 4 Konjunkturpaket 17 5 Öffentlicher
Mehr9. Forum Gebäudemanagement am 07.-08. März 2015: Vergabe im Gebäudemanagement. Einführung. Hannover, den 07. März 2016 Ralf Tegtmeyer
9. Forum Gebäudemanagement am 07.-08. März 2015: Vergabe im Gebäudemanagement Einführung Hannover, den 07. März 2016 Ralf Tegtmeyer Vergabe im GM: Wirtschaftliche Bedeutung Summe für Fremdvergaben in Hochschulen
MehrBeteiligung von Start-Up-Unternehmen an Vergabeverfahren
Beteiligung von Start-Up-Unternehmen an Vergabeverfahren 2017 Deutscher Bundestag Seite 2 Beteiligung von Start-Up-Unternehmen an Vergabeverfahren Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 30. März 2017 Fachbereich:
MehrAusblick HVA F-StB 2014
Hauptabteilung Planung Planerische Grundsatzangelegenheiten Dirk Heidermann Ausblick HVA F-StB 2014 1 Ausblick HVA F-StB 2014 April 2014 Rahmenbedingungen Einführung Was ist neu? Ausblick Leistungstexte
MehrHessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung. Hessisches Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG)
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Hessisches Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) Agenda 1. Initiative 2. Anwendungsbereich 3. Allgemeine Grundsätze 4. Nachhaltigkeit
MehrAllgemeines. Alle Dienstleistungen, gleich welcher Art, werden vom LTMG erfasst. Dazu zählen auch freiberufliche Leistungen.
Anlage 5 Kurzinformationen über die Abgabe der Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-
MehrInhaltsverzeichnis Vergabeordnung
Vergabeordnung 31/01 HdO 1 ---------------------------------------------------------------------------------------------------- Vergabeordnung 31/01 90. Erg. Lief. 5/ 2015 HdO ----------------------------------------------------------------------------------------------------
MehrDas neue Vergaberecht
NomosPraxis Dobmann Das neue Vergaberecht GWB VgV SektVO KonzVgV VOB/A-EU Nomos NomosPraxis Dr. Volker Dobmann Rechtsanwalt, Berlin Das neue Vergaberecht GWB VgV SektVO KonzVgV VOB/A-EU Nomos Die Deutsche
MehrMitgliederversammlung BDSW 20. November 2012 in Neuss
Tariftreue- und Vergabegesetz NRW - Neue Anforderungen seit dem 1.5.2012 Dr. Isabel Niedergöker, Mag. rer. publ. Rechtsanwältin Mitgliederversammlung BDSW 20. November 2012 in Neuss Historie Tariftreue-
MehrSoziale Anforderungen an Dienstkleidung in Bremen
Soziale Anforderungen an Dienstkleidung in Bremen Dr. Kirsten Wiese, Mitarbeiterin bei der Senatorin für Finanzen in Bremen/EU Landmark Projektleiterin Bremen, kirsten.wiese@finanzen.bremen.de; 0421 361
MehrÖffentliches Auftragswesen; Schutzklausel zur Abwehr von Einflüssen der Scientology-Organisation. RdErl. d. MW v /3119 -
Öffentliches Auftragswesen; Schutzklausel zur Abwehr von Einflüssen der Scientology-Organisation RdErl. d. MW v. 11. 4. 2014-16-32570/3119 - - VORIS 72081 - Bezug: RdErl. v. 1. 10. 2002 (Nds. MBl. S. 918)
MehrDurchsetzung von Sekundärzielen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge
Durchsetzung von Sekundärzielen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge IHK Düsseldorf, 20.04.2012 Rechtsanwalt Dr. Hendrik Röwekamp Kapellmann und Partner Rechtsanwälte, Düsseldorf Kapellmann und Partner
MehrRechtliche Grundlagen des Vergaberechts
Ministerium des Innern Rechtliche Grundlagen des Vergaberechts Birgit Gründel 27. Mai 2013 1 Inhalt 1. Definition Vergaberecht 2. Überblick Rechtsgrundlagen 3. Schwellenwerte 4. Anwendungsvoraussetzungen
MehrAnlage 1. Leitfaden zur Vergabeprüfung
Leitfaden zur Vergabeprüfung Anlage 1 Dieser Leitfaden soll den Wasserversorgungsunternehmen (WVU), die eine Ausschreibung zur Wasserschutzberatung durchführen, eine Orientierung geben, welche Aspekte
MehrQualität fängt bei der Ausschreibung an. Vergaberecht in der Schulverpflegung
Qualität fängt bei der Ausschreibung an Vergaberecht in der Schulverpflegung Fachtagung am 26. September 2012 in Düsseldorf Ministerium für Inneres und Kommunales NRW 1 Qualität fängt bei der Ausschreibung
MehrÖffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Durchführung von Vergabeverfahren zwischen der Stadt Siegburg und der Stadt Lohmar
Vergabestelle I/12/1 Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Durchführung von Vergabeverfahren zwischen der Stadt Siegburg und der Stadt Lohmar Präambel Die Städte Siegburg und Lohmar wollen künftig
MehrAusschreibung öffentlicher Aufträge
Ausschreibung öffentlicher Aufträge Das Vergaberecht für öffentliche Aufträge ist zweigeteilt. Erreicht das Auftragsvolumen ohne Umsatzsteuer die so genannten EU-Schwellenwerte gelten die europäischen
MehrBayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr 80524 München KOPIE Verteilerliste (nur) per E-Mail Regierungen Kreisverwaltungsbehörden
MehrESF-Verwaltungsbehörde Rheinland-Pfalz Stand 10/2016. Seite 1 von 6
Katalog der pauschalen Finanzkorrekturen bei Verstößen gegen das Vergaberecht bei nationalen Beschaffungen oder gegen den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bei der Umsetzung von ESF-Projekten
MehrTariftreue- und Vergabegesetz 22. Juni 2012 in Düsseldorf
Tariftreue- und Vergabegesetz NRW - Neue Anforderungen seit dem 1.5.2012 Dr. Isabel Niedergöker, Mag. rer. publ. Rechtsanwältin Tariftreue- und Vergabegesetz 22. Juni 2012 in Düsseldorf Historie Tariftreue-
MehrAllgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Bundeshaushaltsordnung (VV-BHO)
Anlage zum BMF-Rundschreiben vom 20.12.2013 II A 3 - H 1012-6/13/10002 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Bundeshaushaltsordnung (VV-BHO) Nach 5 der
MehrAusschreibung & Vergabe
2. Kommunaler Straßenbeleuchtungs- Kongress Beleuchtung der Zukunft Ausschreibung & Vergabe 9.3.2012, Großwilfersdorf RA Mag. Robert Ertl Inhalt Anwendungsbereich des BVergG 2006 Kriterien 2 Wenn öffentliche
MehrUnterstützung bei der Vergabe & Ausschreibung
Unterstützung bei der Vergabe & Ausschreibung Vergaberechtliche Aspekte beim Ausbau der digitalen Infrastruktur Radebeul, 17. November 2016 Steffen Pawlik Berater der Auftragsberatungsstelle Sachsen e.v.
MehrDeutscher Bundestag. Ausarbeitung
Deutscher Bundestag Einzelfragen zur Vergabe von Aufträgen durch die öffentliche Hand Grundlagen, Schwellenwerte, Rahmenvereinbarungen und Rechtsschutz Seite 2 Einzelfragen zur Vergabe von Aufträgen durch
MehrDie neuen Schwellenwerte ab 2012
Die neuen Schwellenwerte ab 2012 Die EU-Schwellenwerte für die Auftragsvergabe ab 2012 für öffentliche Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge Thomas Ferber 4. Dezember 2011 Agenda Die neuen Schwellenwerte
MehrVOB/A VOL/A VOF. Vergaberechtskonforme Planung und Umsetzung städtebaulicher Projekte
VOB/A VOL/A VOF Vergaberechtskonforme Planung und Umsetzung städtebaulicher Projekte 13.10.2015 2015 Junge 2 Vergabegrundsätze 13.10.2015 2015 Junge 3 VOB/A VOL/A VOF Rechtsgrundlagen Vergaberecht - Definition
MehrBeachtung der ILO-Kernarbeitsnormen ( 11 ThürVgG) Ergänzende Vertragsbedingung (EVB-ILO)
Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen ( 11 ThürVgG) Ergänzende Vertragsbedingung (EVB-ILO) Anlage zum Angebot zur Ausschreibung (ggf. Nr., Bezeichnung) über die Lieferung Verwendung im Rahmen der Erbringung
MehrFreie Hansestadt Bremen
Der Senator für Wirtschaft und Häfen Freie Hansestadt Bremen Der Senator für Wirtschaft und Häfen, Postfach 101529, 28015 Bremen -Verteiler lt. EMail- Auskunft erteilt Janine Lamot Zimmer 508 T: +49(0)421
MehrTransparente Vergabe
Transparente Vergabe Ganztägig ambulante Rehabilitation 8. Fachtagung der Deutschen Rentenversicherung Bund 11. und 12. Mai 2017 in Berlin Nicola Wenderoth Leiterin des Dezernates für die Zusammenarbeit
MehrMIT RECHTLICHER SICHERHEIT UMWELTFREUNDLICHE ÖFFENTLICHE BESCHAFFUNG LEHREN
MIT RECHTLICHER SICHERHEIT UMWELTFREUNDLICHE ÖFFENTLICHE BESCHAFFUNG LEHREN R A D R. M A T T H I A S Z I E R E S Dr. Matthias Zieres STELLENWERT UMWELTFREUNDLICHER ÖFFENTLICHER BESCHAFFUNG Eine Vielzahl
MehrGrundlagen des Vergaberechts
Grundlagen des Vergaberechts Innocom 2014 Mag. Magdalena Ralser Unionsrecht klassische Richtlinie (RL 2004/18/EG) Sektoren-Richtlinie (RL 2004/17/EG) Verteidigungs- und Sicherheits-Richtlinie (RL 2009/81/EG)
MehrTariftreue- und Vergabegesetz NRW
Tariftreue- und Vergabegesetz NRW 26. April 2012, IHK Hagen Dr. Heike Rieder Seite 1 Tariftreue- und Vergabegesetz NRW Hagen, 26. April 2012 TVgG NRW Zweck dieses Gesetzes ist es, einen fairen Wettbewerb
Mehr