Informationen. zum Antrag auf Anerkennung der fachlichen Eignung aufgrund. Bei der Antragstellung bitten wir Sie folgende Punkte zu beachten:
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- Mina Sommer
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1 Informationen zum Antrag auf Anerkennung der fachlichen Eignung aufgrund einer leitenden Tätigkeit i. S. des 8 Berufszugangszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr Bei der Antragstellung bitten wir Sie folgende Punkte zu beachten: Es können nur leitende Tätigkeiten in Unternehmen des gewerblichen (erlaubnispflichtigen) Güterkraftverkehrs anerkannt werden. Die Tätigkeit muss in dem Zeitraum von zehn Jahren vor dem 4. Dezember 2009 ohne Unterbrechung in einem oder mehreren Mitgliedsstaaten der Europäischen Union ausgeübt worden sein. Die Tätigkeit muss die zur Führung eines Güterkraftverkehrsunternehmens erforderlichen Kenntnisse auf den maßgeblichen Sachgebieten vermittelt haben (siehe Rückseite). Das Ende der Tätigkeit darf bei Antragstellung nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. Der IHK sind die entsprechenden Unterlagen (siehe Antrag), wie z. B. Zeugnisse, Handelsregisterauszüge, Gewerbeanmeldungen usw. mit dem Antrag zur Beurteilung einzureichen. Vor einer Entscheidung führt die IHK grundsätzlich ein Beurteilungsgespräch mit dem Bewerber. In dem Gespräch soll festgestellt werden, ob die erforderlichen Kenntnisse vorhanden sind. Der Gesprächstermin wird Ihnen rechtzeitig mitgeteilt, bzw. mit Ihnen abgestimmt Hinweis: Die Antragsstellung auf Anerkennung der fachlichen Eignung aufgrund einer leitenden Tätigkeit i. S. des 8 Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr ist gebührenpflichtig. Die Gebühr von 80,- Euro ist auf unser Bankkonto mit der Kto.-Nr , BLZ , Sparkasse Fulda, zu überweisen. Ihr Ansprechpartner für Fragen: Martin Räth Tel.: 0661/ Sabrina Kümmel-Naderer Tel.: 0661/ Stand: März 2015
2 Sachgebiete, für die die Kenntnisse nachzuweisen sind: Recht Güterkraftverkehrsrecht Gewerberecht einschließlich Gefahrgut-, Abfall- und Tiertransporte Straßenverkehrsrecht Arbeitsrecht Sozialversicherungsrecht Bürgerliches Recht Handelsrecht Steuerrecht Kaufmännische und finanzielle Führung des Betriebes Zahlungsverkehr und Finanzierung Kostenrechnung Beförderungsbedingungen und -preise Beförderungsdokumente Buchführung Versicherungswesen Spedition Betriebsführung von Kraftverkehrsunternehmen Marketing Technische Normen und technischer Betrieb Zulassung und Betrieb der Fahrzeuge Instandhaltung und Untersuchung der Fahrzeuge Fahrzeuggewichte und Abmessungen Laden und Entladen der Fahrzeuge Beförderung gefährlicher Güter Beförderung von Nahrungsmitteln Grundregeln des Umweltschutzes bei der Verwendung und Wartung der Fahrzeuge Straßenverkehrssicherheit Unfallverhütung und bei Unfällen zu ergreifende Maßnahmen Verkehrssicherheit Grenzüberschreitender Güterkraftverkehr Grundzüge der Bestimmungen, die für den Güterkraftverkehr zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften und anderen Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums sowie zwischen diesen und Drittländern gelten Grundzüge der Zollpraxis und -formalitäten, Arten und Bedeutung der Beförderungsdokumente Grundzüge der Verkehrsregeln in den Nachbarstaaten, insbesondere in den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften Vorschriften und Maßnahmen gegen unerlaubte Beförderung von Rauschmitteln.
3 Industrie- und Handelskammer Fulda Sabrina Kümmel-Naderer Heinrichstraße Fulda Antrag auf Anerkennung der fachlichen Eignung aufgrund einer leitenden Tätigkeit i. S. des 8 Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr Die Anerkennung der fachlichen Eignung soll erfolgen aufgrund einer... leitenden Tätigkeit im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses in einem Unternehmen des gewerblichen Güterkraftverkehrs. Unternehmen, das Werkverkehr betreibt. 1. Angaben zum Antragsteller Name: Vorname: Privatanschrift (Straße, PLZ und Ort): Bei Unternehmern: ggf. Firma (sofern im Handelsregister eingetragen) sowie Unternehmensanschrift: Tel. (privat): Tel. (Unternehmen) bzw. Mobiltelefon: Geburtstdatum: Fax (Unternehmen): Geburtsort/Geburtsland:
4 2. Nachweis einer mindestens zehnjährigen leitenden Tätigkeit 2.1 Leitende Tätigkeit in einem Unternehmen, das erlaubnispflichtigen gewerblichen Güterkraftverkehr betreibt - Leitende Tätigkeit in einem Unternehmen, das nicht im Handelsregister eingetragen ist Fotokopie des Arbeitsvertrages, aus dem der Verantwortungsbereich des Mitarbeiters hervorgeht bzw. bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts eine Fotokopie des Gesellschaftsvertrages - Leitende Tätigkeit in einem Unternehmen, das im Handelsregister eingetragen ist Auszug aus dem Handelsregister, aus dem - die leitende Tätigkeit (Tätigkeit als Geschäftsführer/Prokurist) - der Gegenstand des Unternehmens hervorgeht. 2.2 Leitende Tätigkeit in einem Unternehmen, das Werkverkehr betreibt Der Nachweis der selbständigen Tätigkeit erfolgt durch die beigefügte Kopie der Gewerbeanmeldung. Der Nachweis über die ordnungsgemäße Durchführung des Werkverkehrs erfolgt durch eine Meldebestätigung des BAG/Anmeldung zur Werkverkehrsdatei beim BAG. Dokumente/Unterlagen (z. B. Stellenbeschreibung), aus denen der Verantwortungsbereich für die Güterkraftverkehrsgeschäfte innerhalb des Werkverkehr betreibenden Unternehmens ersichtlich ist. Im Werkverkehr eingesetzte Fahrzeuge 1. Zulassung des Fahrzeuges (Pkw/Lkw) Zulässiges Gesamtgewicht (zgg) in Tonnen Zulassung am: Einsatz eines Anhängers zgg des Anhänger s in t
5 3. Aneignung von Kenntnissen im Sinne des 8 Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr Fügen Sie dem Antrag entsprechende Arbeitszeugnisse über Ihre Tätigkeit bei. Geben Sie bitte auf einem gesonderten Blatt eine möglichst detaillierte Beschreibung Ihrer bisherigen Tätigkeit und legen Sie bitte dar, welche Kenntnisse Sie sich im Rahmen Ihrer Tätigkeit aneignen konnten. Die nachfolgende Dokumente/Nachweise können Sie Ihrem Antrag zusätzlich beifügen. Diese Unterlagen können als Anhaltspunkt gewertet werden, daß Sie sich mit bestimmten Prüfungssachgebieten bereits beschäftigt haben. (bitte durch entsprechende Fotokopien belegen) - Güterkraftverkehrsunternehmer: Güterkraftverkehrserlaubnis bzw. der EG-Lizenz - Werkverkehr:: Meldebestätigung des BAG/Anmeldung zur Werkverkehrsdatei Beschäftigung von Arbeitnehmern (z. B. durch Kopie der letzten Meldung zur Sozialversicherung nach der DEÜV/Lohnnachweis gegenüber der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen) - Tätigkeit als Gefahrgutbeauftragter (Schulungsnachweis/EG-Schulungsnachweis) - Tätigkeit als Gefahrgutfahrer (ADR-Bescheinigung) Transportgenehmigung nach dem KrW-/AbfG/nach der TgV Besuch von Lehrgänge zur Ladungssicherung von Fahrzeugen Nachweis über die Durchführung grenzüberschreitender Güterkraftverkehre (ggf. Bestätigung des Auftraggebers) - Teilnahme am gemeinschaftlichen/gemeinsamen Versandverfahren (Zollverschlußanerkenntniss, Bürgschaftsurkunde) - Teilnahme am Carnet-TIR-Verfahren (Deckblatt des zuletzt verwendeten Carnet-TIR) Weitere Dokumente zum Nachweis der fachlichen Eignung Mir ist bekannt und ich erkläre mich damit einverstanden, daß die IHK die zuvor gemachten Angaben im Rahmen eines ergänzenden mündlichen Fachgespräches überprüfen kann. Ich versichere durch die nachfolgende Unterschrift die Richtigkeit der in diesem Antrag gemachten Angaben. Den Überweisungsbeleg lege ich mit den Unterlagen oder vor dem Fachgespräch vor. Ort/Datum Firmenstempel/Unterschrift
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