Eignungsprüfung für beruflich qualifizierte Personen gemäß 35 Abs. 1 HochSchG (RLP)

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1 Eignungsprüfung für beruflich qualifizierte Personen gemäß 35 Abs. 1 HochSchG (RLP) Hinweise für Bewerberinnen und Bewerber ohne ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss zur Zulassung zum Weiterbildenden Fernstudiengang Energiemanagement am Zentrum für Fernstudien und Universitäre Weiterbildung (ZFUW) der Universität Koblenz-Landau Stand:

2 1. Allgemeine Informationen Bewerberinnen und Bewerber ohne ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss können in Rheinland- Pfalz unter bestimmten Voraussetzungen zu weiterbildenden Studiengängen, die mit einem akademischen Grad abschließen, zugelassen werden. Eine Zulassung zum Weiterbildenden Fernstudiengang Energiemanagement am Zentrum für Fernstudien und Universitäre Weiterbildung der Universität Koblenz-Landau ist diesem Personenkreis unter folgenden Bedingungen möglich: Sie müssen über die Hochschulreife oder eine Berufsausbildung in einem technischen, naturwissenschaftlichen oder kaufmännischen Beruf mit qualifiziertem Ergebnis (Gesamtnotendurchschnitt von mindestens 2,5) verfügen sowie eine mindestens dreijährige einschlägige Berufstätigkeit bzw. eine fünfjährige, wovon mindestens 3 Jahre einschlägig sein müssen, absolviert haben und eine Eignungsprüfung der Hochschule bestanden haben, durch die die Gleichwertigkeit der beruflichen Qualifikation mit der eines abgeschlossenen grundständigen Studiums festgestellt wird. Einschlägig bedeutet hierbei, dass die Berufsausbildung und die Berufstätigkeit hinreichende inhaltliche Zusammenhänge zum angestrebten Studiengang aufweisen müssen. Das Verfahren zur Eignungsprüfung gliedert sich in drei Schritte: Einreichung eines formellen Antrags und eines Bewerberportfolios bis zum 15. Juli eines jeden Jahres. Schriftliche Prüfung im Sommersemester eines jeden Jahres. Mündliche Prüfung im Sommersemester eines jeden Jahres. Nach Durchlaufen und Bestehen aller Teilprüfungen können Sie sich sodann bis zum 15. September eines jeden Jahres im regulären Verfahren um einen Studienplatz im angestrebten Studiengang bewerben. Eignungsprüfungen, die an anderen Hochschulen abgelegt wurden, ersetzen die für den Fernstudiengang Energiemanagement vorgeschriebene Eignungsprüfung nicht. Auf den folgenden Seiten finden Sie alle notwendigen Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen sowie zum Ablauf der Eignungsprüfung. Zentrum für Fernstudien und Universitäre Weiterbildung (ZFUW), Universität Koblenz-Landau 2

3 2. Zulassungsvoraussetzungen zur Eignungsprüfung gemäß 5 Abs. 2 der Prüfungsordnung für den Weiterbildenden Fernstudiengang Energiemanagement (Juli 2013) Zur Eignungsprüfung wird zugelassen, wer 1. über die Hochschulreife verfügt und eine mindestens dreijährige einschlägige Berufstätigkeit in verantwortlicher Position ausgeübt hat. Die Berufstätigkeit muss hinreichende inhaltliche Zusammenhänge zum gewählten Studiengang aufweisen, insbesondere Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt haben, die für das Studium des Studiengangs förderlich sind. Oder 2. eine berufliche Ausbildung in einem technischen, naturwissenschaftlichen oder kaufmännischen Beruf mit qualifiziertem Ergebnis (Gesamtnotendurchschnitt von mindestens 2,5) abgeschlossen hat und den Nachweis über eine fünfjährige berufliche Tätigkeit, wovon mindestens drei Jahre einschlägig in verantwortlicher Position im Anschluss an die Ausbildung sein müssen, erbringt. Die Berufstätigkeit muss hinreichende inhaltliche Zusammenhänge zum gewählten Studiengang aufweisen, insbesondere Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt haben, die für das Studium des Studiengangs förderlich sind. Die Zeit der Berufsausbildung wird nicht als Berufserfahrung angerechnet, oder 3. eine berufliche Weiterqualifikation durch eine Meisterprüfung oder eine vergleichbare Prüfung in einem technischen, naturwissenschaftlichen oder kaufmännischen Beruf abgeschlossen hat und den Nachweis über eine mindestens dreijährige einschlägige Berufserfahrung in verantwortlicher Position im Anschluss an die Meisterprüfung erbringt. Die Berufstätigkeit muss hinreichende inhaltliche Zusammenhänge zum gewählten Studiengang aufweisen, insbesondere Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt haben, die für das Studium des Studiengangs förderlich sind. Die Zeit der Berufsausbildung wird nicht als Berufserfahrung angerechnet. 3. Antrag zur Eignungsprüfung und Bewerberportfolio Der Antrag auf Zulassung zur Eignungsprüfung muss folgende Unterlagen umfassen: das vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Antragsformular; ein Motivationsschreiben zur Begründung des Studienwunsches. Hierin ist Ihre bisherige Kompetenzentwicklung detailliert darzulegen und durch Anlagen zu belegen; einen tabellarischen Lebenslauf; Schulzeugnisse; Zeugnisse der Berufsausbildung und der beruflichen Weiterqualifikation; ggf. Nachweise über Prüfungsleistungen, die im Rahmen sonstiger Weiterbildungsmaßnahmen erbracht wurden; einen Nachweis des Arbeitsgebers oder der Arbeitgeber über Art und Dauer der Berufstätigkeit. Weitere Unterlagen, die geeignet sind, Ihre beruflich erworbenen Kompetenzen hinsichtlich des angestrebten Studiengangs zu dokumentieren, wie z. B. Projektarbeiten, Publikationen in Fachzeitschriften etc., können dem Antrag ebenfalls beigefügt werden. Zeugnisse, Bescheinigungen und sonstige Nachweise Dritter sind in amtlich beglaubigter Kopie vorzulegen. Der Antrag auf Zulassung zur Eignungsprüfung ist form- und fristgerecht mit allen notwendigen Unterlagen spätestens bis zum 15. Juli eines jeden Jahres zu richten an den Prüfungsausschuss für den Weiterbildenden Fernstudiengang Energiemanagement Zentrum für Fernstudien und Universitäre Weiterbildung (ZFUW) Universität Koblenz-Landau Universitätsstr Koblenz Zentrum für Fernstudien und Universitäre Weiterbildung (ZFUW), Universität Koblenz-Landau 3

4 Die o. g. Antragsfrist ist als Ausschlussfrist anzusehen, bis zu der die erforderlichen Unterlagen vollständig beim Prüfungsausschuss vorliegen müssen. Um einen zeitlichen Puffer für evtl. Rückfragen durch die Universität zu haben, wird empfohlen, den Antrag auf Zulassung zur Eignungsprüfung bereits deutlich vor dem 15. Juli einzureichen. Auf der Basis der eingereichten Antragsunterlagen entscheidet der Prüfungsausschuss über die Zulassung zur Eignungsprüfung. Die Zulassung ist zu versagen, wenn 1. die o. g. Antragsunterlagen nicht oder nicht vollständig vorgelegt werden, 3. die Berufstätigkeit keine hinreichenden inhaltlichen Zusammenhänge zum Studiengang aufweist oder 4. die Dauer der Berufstätigkeit bis zum Studienbeginn die unter 2) Nr genannten Zeiten unterschreitet. Die Entscheidung über die Zulassung wird Ihnen schriftlich von der oder dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses mitgeteilt. 4. Eignungsprüfung Die Eignungsprüfung besteht aus einer schriftlichen Arbeit unter Aufsicht sowie einer mündlichen Prüfung. Sofern nach Prüfung der Antragsunterlagen alle formalen Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie zunächst eine Einladung für den schriftlichen Teil der Eignungsprüfung im Sommersemester. Zum mündlichen Teil der Eignungsprüfung wird nur zugelassen, wer den schriftlichen Teil bestanden hat. 4.1 Schriftlicher Teil der Eignungsprüfung In der schriftlichen Prüfung wird die generelle Fähigkeit der Kandidatinnen und Kandidaten zur Auseinandersetzung mit wissenschaftlicher Literatur überprüft. Anhand von vorgegebener Fachliteratur sollen die Bewerberinnen bzw. Bewerber ihre Befähigung unter Beweis stellen, wissenschaftliche Literatur zu analysieren, zu reflektieren und Kernaussagen thesenartig zusammenzufassen. Die schriftliche Prüfung umfasst zwei Teile. Im ersten Teil werden allgemeine Kenntnisse zum Wissenschaftlichen Arbeiten überprüft. Im zweiten Teil ist ein wissenschaftlicher Fachtext zu analysieren, zu reflektieren und Kernaussagen des Textes sind thesenartig zusammenzufassen. Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt 120 Minuten. Der schriftliche Teil der Eignungsprüfung ist bestanden, wenn mindestens 50 % der maximal möglichen Punktzahl erreicht wurden. Termin: Sommersemester August/September Ort: Universität Koblenz-Landau, Zentrum für Fernstudien und Universitäre Weiterbildung (ZFUW), Universitätsstr. 1, Koblenz Den genauen Termin, Uhrzeit und Raum können Sie dem Einladungsschreiben für den schriftlichen Teil der Eignungsprüfung entnehmen. Das Ergebnis der Klausur wird Ihnen etwa 2 Wochen nach dem Prüfungstermin schriftlich mitgeteilt. Sofern die Klausur bestanden ist, erfolgt die Einladung zum mündlichen Teil der Eignungsprüfung. Zentrum für Fernstudien und Universitäre Weiterbildung (ZFUW), Universität Koblenz-Landau 4

5 Ist die Klausur nicht bestanden, so erfolgt keine Zulassung zum mündlichen Teil der Eignungsprüfung. Der schriftliche Teil der Eignungsprüfung kann frühestens zum nächsten regulären Eignungsprüfungstermin wiederholt werden. Eine nicht bestandene Eignungsprüfung kann höchstens zwei Mal wiederholt werden. 4.2 Mündlicher Teil der Eignungsprüfung In der mündlichen Prüfung wird festgestellt, ob die Bewerberinnen und Bewerber nach ihrer Persönlichkeit, ihren geistigen Fähigkeiten und ihrer Motivation für das Studium des angestrebten Studiengangs geeignet sind. Die in der beruflichen Praxis erworbenen und für den angestrebten Studiengang verwertbaren Erfahrungen und Fähigkeiten sind angemessen zu berücksichtigen. Die Dauer der mündlichen Prüfung beträgt 20 bis 30 Minuten. Sie werden vor zwei Prüferinnen oder Prüfern geprüft. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn die mündliche Prüfung jeweils mit ausreichend bewertet wurde. Der Verlauf und das Ergebnis der mündlichen Prüfung werden in einem Protokoll festgehalten. Das Ergebnis wird Ihnen unmittelbar im Anschluss an die Prüfung bekanntgegeben. Die Eignungsprüfung ist insgesamt bestanden, wenn auch der mündliche Teil der Prüfung bestanden wurde. Über die bestandene Eignungsprüfung wird Ihnen eine Bescheinigung ausgestellt, die von der oder dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses unterzeichnet ist. Ist der mündliche Teil der Eignungsprüfung nicht bestanden, so ist die Eignungsprüfung insgesamt nicht bestanden. Die Eignungsprüfung kann frühestens zum nächsten regulären Eignungsprüfungstermin wiederholt werden. Eine nicht bestandene Eignungsprüfung kann höchstens zwei Mal wiederholt werden. Bei einer Wiederholung muss die Eignungsprüfung vollständig wiederholt werden. 5. Bewerbung um einen Studienplatz Nach Erhalt der Bescheinigung über die bestandene Eignungsprüfung können Sie sich im regulären Verfahren um einen Studienplatz im angestrebten Studiengang bis zum 15. September eines jeden Jahres bewerben. 6. Kosten der Eignungsprüfung Für die Teilnahme an der Eignungsprüfung sind Beiträge zur Deckung der Kosten zu entrichten. Diese werden für die drei Phasen der Eignungsprüfung separat erhoben und betragen derzeit: 1. Prüfung des Antrags und des Bewerberportfolios: 80,- 2. Teilnahme an der schriftlichen Prüfung: 140,- 3. Teilnahme an der mündlichen Prüfung: 140,- Nach Durchlaufen aller drei Prüfungsteile beläuft sich die Beitragssumme somit auf 360,-. Die Beiträge werden Ihnen für jede Teilprüfung nach erfolgter Anmeldung bzw. Zulassung zur nächsten Teilprüfung in Rechnung gestellt. Eine Teilnahme ist nur möglich, wenn die Rechnungen fristgerecht beglichen werden. Zentrum für Fernstudien und Universitäre Weiterbildung (ZFUW), Universität Koblenz-Landau 5

6 7. Beratung Für Ihre Fragen zur Zulassung beruflich qualifizierter Bewerberinnen und Bewerber und zur Eignungsprüfung stehen Ihnen die zuständigen Mitarbeiter/innen des Weiterbildenden Fernstudiengangs Energiemanagement am ZFUW gerne zur Verfügung: Universität Koblenz-Landau Zentrum für Fernstudien und Universitäre Weiterbildung (ZFUW) Universitätsstr Koblenz Telefon: 0261/ energie@uni-koblenz.de Zentrum für Fernstudien und Universitäre Weiterbildung (ZFUW), Universität Koblenz-Landau 6

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