Eignungsprüfung für beruflich qualifizierte Personen gemäß 35 Abs. 1 HochSchG (RLP)
|
|
- Nikolas Graf
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Eignungsprüfung für beruflich qualifizierte Personen gemäß 35 Abs. 1 HochSchG (RLP) Hinweise für Bewerberinnen und Bewerber ohne ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss zur Zulassung zum Weiterbildenden Fernstudiengang Energiemanagement am Zentrum für Fernstudien und Universitäre Weiterbildung (ZFUW) der Universität Koblenz-Landau Stand:
2 1. Allgemeine Informationen Bewerberinnen und Bewerber ohne ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss können in Rheinland- Pfalz unter bestimmten Voraussetzungen zu weiterbildenden Studiengängen, die mit einem akademischen Grad abschließen, zugelassen werden. Eine Zulassung zum Weiterbildenden Fernstudiengang Energiemanagement am Zentrum für Fernstudien und Universitäre Weiterbildung der Universität Koblenz-Landau ist diesem Personenkreis unter folgenden Bedingungen möglich: Sie müssen über die Hochschulreife oder eine Berufsausbildung in einem technischen, naturwissenschaftlichen oder kaufmännischen Beruf mit qualifiziertem Ergebnis (Gesamtnotendurchschnitt von mindestens 2,5) verfügen sowie eine mindestens dreijährige einschlägige Berufstätigkeit bzw. eine fünfjährige, wovon mindestens 3 Jahre einschlägig sein müssen, absolviert haben und eine Eignungsprüfung der Hochschule bestanden haben, durch die die Gleichwertigkeit der beruflichen Qualifikation mit der eines abgeschlossenen grundständigen Studiums festgestellt wird. Einschlägig bedeutet hierbei, dass die Berufsausbildung und die Berufstätigkeit hinreichende inhaltliche Zusammenhänge zum angestrebten Studiengang aufweisen müssen. Das Verfahren zur Eignungsprüfung gliedert sich in drei Schritte: Einreichung eines formellen Antrags und eines Bewerberportfolios bis zum 15. Juli eines jeden Jahres. Schriftliche Prüfung im Sommersemester eines jeden Jahres. Mündliche Prüfung im Sommersemester eines jeden Jahres. Nach Durchlaufen und Bestehen aller Teilprüfungen können Sie sich sodann bis zum 15. September eines jeden Jahres im regulären Verfahren um einen Studienplatz im angestrebten Studiengang bewerben. Eignungsprüfungen, die an anderen Hochschulen abgelegt wurden, ersetzen die für den Fernstudiengang Energiemanagement vorgeschriebene Eignungsprüfung nicht. Auf den folgenden Seiten finden Sie alle notwendigen Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen sowie zum Ablauf der Eignungsprüfung. Zentrum für Fernstudien und Universitäre Weiterbildung (ZFUW), Universität Koblenz-Landau 2
3 2. Zulassungsvoraussetzungen zur Eignungsprüfung gemäß 5 Abs. 2 der Prüfungsordnung für den Weiterbildenden Fernstudiengang Energiemanagement (Juli 2013) Zur Eignungsprüfung wird zugelassen, wer 1. über die Hochschulreife verfügt und eine mindestens dreijährige einschlägige Berufstätigkeit in verantwortlicher Position ausgeübt hat. Die Berufstätigkeit muss hinreichende inhaltliche Zusammenhänge zum gewählten Studiengang aufweisen, insbesondere Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt haben, die für das Studium des Studiengangs förderlich sind. Oder 2. eine berufliche Ausbildung in einem technischen, naturwissenschaftlichen oder kaufmännischen Beruf mit qualifiziertem Ergebnis (Gesamtnotendurchschnitt von mindestens 2,5) abgeschlossen hat und den Nachweis über eine fünfjährige berufliche Tätigkeit, wovon mindestens drei Jahre einschlägig in verantwortlicher Position im Anschluss an die Ausbildung sein müssen, erbringt. Die Berufstätigkeit muss hinreichende inhaltliche Zusammenhänge zum gewählten Studiengang aufweisen, insbesondere Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt haben, die für das Studium des Studiengangs förderlich sind. Die Zeit der Berufsausbildung wird nicht als Berufserfahrung angerechnet, oder 3. eine berufliche Weiterqualifikation durch eine Meisterprüfung oder eine vergleichbare Prüfung in einem technischen, naturwissenschaftlichen oder kaufmännischen Beruf abgeschlossen hat und den Nachweis über eine mindestens dreijährige einschlägige Berufserfahrung in verantwortlicher Position im Anschluss an die Meisterprüfung erbringt. Die Berufstätigkeit muss hinreichende inhaltliche Zusammenhänge zum gewählten Studiengang aufweisen, insbesondere Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt haben, die für das Studium des Studiengangs förderlich sind. Die Zeit der Berufsausbildung wird nicht als Berufserfahrung angerechnet. 3. Antrag zur Eignungsprüfung und Bewerberportfolio Der Antrag auf Zulassung zur Eignungsprüfung muss folgende Unterlagen umfassen: das vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Antragsformular; ein Motivationsschreiben zur Begründung des Studienwunsches. Hierin ist Ihre bisherige Kompetenzentwicklung detailliert darzulegen und durch Anlagen zu belegen; einen tabellarischen Lebenslauf; Schulzeugnisse; Zeugnisse der Berufsausbildung und der beruflichen Weiterqualifikation; ggf. Nachweise über Prüfungsleistungen, die im Rahmen sonstiger Weiterbildungsmaßnahmen erbracht wurden; einen Nachweis des Arbeitsgebers oder der Arbeitgeber über Art und Dauer der Berufstätigkeit. Weitere Unterlagen, die geeignet sind, Ihre beruflich erworbenen Kompetenzen hinsichtlich des angestrebten Studiengangs zu dokumentieren, wie z. B. Projektarbeiten, Publikationen in Fachzeitschriften etc., können dem Antrag ebenfalls beigefügt werden. Zeugnisse, Bescheinigungen und sonstige Nachweise Dritter sind in amtlich beglaubigter Kopie vorzulegen. Der Antrag auf Zulassung zur Eignungsprüfung ist form- und fristgerecht mit allen notwendigen Unterlagen spätestens bis zum 15. Juli eines jeden Jahres zu richten an den Prüfungsausschuss für den Weiterbildenden Fernstudiengang Energiemanagement Zentrum für Fernstudien und Universitäre Weiterbildung (ZFUW) Universität Koblenz-Landau Universitätsstr Koblenz Zentrum für Fernstudien und Universitäre Weiterbildung (ZFUW), Universität Koblenz-Landau 3
4 Die o. g. Antragsfrist ist als Ausschlussfrist anzusehen, bis zu der die erforderlichen Unterlagen vollständig beim Prüfungsausschuss vorliegen müssen. Um einen zeitlichen Puffer für evtl. Rückfragen durch die Universität zu haben, wird empfohlen, den Antrag auf Zulassung zur Eignungsprüfung bereits deutlich vor dem 15. Juli einzureichen. Auf der Basis der eingereichten Antragsunterlagen entscheidet der Prüfungsausschuss über die Zulassung zur Eignungsprüfung. Die Zulassung ist zu versagen, wenn 1. die o. g. Antragsunterlagen nicht oder nicht vollständig vorgelegt werden, 3. die Berufstätigkeit keine hinreichenden inhaltlichen Zusammenhänge zum Studiengang aufweist oder 4. die Dauer der Berufstätigkeit bis zum Studienbeginn die unter 2) Nr genannten Zeiten unterschreitet. Die Entscheidung über die Zulassung wird Ihnen schriftlich von der oder dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses mitgeteilt. 4. Eignungsprüfung Die Eignungsprüfung besteht aus einer schriftlichen Arbeit unter Aufsicht sowie einer mündlichen Prüfung. Sofern nach Prüfung der Antragsunterlagen alle formalen Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie zunächst eine Einladung für den schriftlichen Teil der Eignungsprüfung im Sommersemester. Zum mündlichen Teil der Eignungsprüfung wird nur zugelassen, wer den schriftlichen Teil bestanden hat. 4.1 Schriftlicher Teil der Eignungsprüfung In der schriftlichen Prüfung wird die generelle Fähigkeit der Kandidatinnen und Kandidaten zur Auseinandersetzung mit wissenschaftlicher Literatur überprüft. Anhand von vorgegebener Fachliteratur sollen die Bewerberinnen bzw. Bewerber ihre Befähigung unter Beweis stellen, wissenschaftliche Literatur zu analysieren, zu reflektieren und Kernaussagen thesenartig zusammenzufassen. Die schriftliche Prüfung umfasst zwei Teile. Im ersten Teil werden allgemeine Kenntnisse zum Wissenschaftlichen Arbeiten überprüft. Im zweiten Teil ist ein wissenschaftlicher Fachtext zu analysieren, zu reflektieren und Kernaussagen des Textes sind thesenartig zusammenzufassen. Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt 120 Minuten. Der schriftliche Teil der Eignungsprüfung ist bestanden, wenn mindestens 50 % der maximal möglichen Punktzahl erreicht wurden. Termin: Sommersemester August/September Ort: Universität Koblenz-Landau, Zentrum für Fernstudien und Universitäre Weiterbildung (ZFUW), Universitätsstr. 1, Koblenz Den genauen Termin, Uhrzeit und Raum können Sie dem Einladungsschreiben für den schriftlichen Teil der Eignungsprüfung entnehmen. Das Ergebnis der Klausur wird Ihnen etwa 2 Wochen nach dem Prüfungstermin schriftlich mitgeteilt. Sofern die Klausur bestanden ist, erfolgt die Einladung zum mündlichen Teil der Eignungsprüfung. Zentrum für Fernstudien und Universitäre Weiterbildung (ZFUW), Universität Koblenz-Landau 4
5 Ist die Klausur nicht bestanden, so erfolgt keine Zulassung zum mündlichen Teil der Eignungsprüfung. Der schriftliche Teil der Eignungsprüfung kann frühestens zum nächsten regulären Eignungsprüfungstermin wiederholt werden. Eine nicht bestandene Eignungsprüfung kann höchstens zwei Mal wiederholt werden. 4.2 Mündlicher Teil der Eignungsprüfung In der mündlichen Prüfung wird festgestellt, ob die Bewerberinnen und Bewerber nach ihrer Persönlichkeit, ihren geistigen Fähigkeiten und ihrer Motivation für das Studium des angestrebten Studiengangs geeignet sind. Die in der beruflichen Praxis erworbenen und für den angestrebten Studiengang verwertbaren Erfahrungen und Fähigkeiten sind angemessen zu berücksichtigen. Die Dauer der mündlichen Prüfung beträgt 20 bis 30 Minuten. Sie werden vor zwei Prüferinnen oder Prüfern geprüft. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn die mündliche Prüfung jeweils mit ausreichend bewertet wurde. Der Verlauf und das Ergebnis der mündlichen Prüfung werden in einem Protokoll festgehalten. Das Ergebnis wird Ihnen unmittelbar im Anschluss an die Prüfung bekanntgegeben. Die Eignungsprüfung ist insgesamt bestanden, wenn auch der mündliche Teil der Prüfung bestanden wurde. Über die bestandene Eignungsprüfung wird Ihnen eine Bescheinigung ausgestellt, die von der oder dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses unterzeichnet ist. Ist der mündliche Teil der Eignungsprüfung nicht bestanden, so ist die Eignungsprüfung insgesamt nicht bestanden. Die Eignungsprüfung kann frühestens zum nächsten regulären Eignungsprüfungstermin wiederholt werden. Eine nicht bestandene Eignungsprüfung kann höchstens zwei Mal wiederholt werden. Bei einer Wiederholung muss die Eignungsprüfung vollständig wiederholt werden. 5. Bewerbung um einen Studienplatz Nach Erhalt der Bescheinigung über die bestandene Eignungsprüfung können Sie sich im regulären Verfahren um einen Studienplatz im angestrebten Studiengang bis zum 15. September eines jeden Jahres bewerben. 6. Kosten der Eignungsprüfung Für die Teilnahme an der Eignungsprüfung sind Beiträge zur Deckung der Kosten zu entrichten. Diese werden für die drei Phasen der Eignungsprüfung separat erhoben und betragen derzeit: 1. Prüfung des Antrags und des Bewerberportfolios: 80,- 2. Teilnahme an der schriftlichen Prüfung: 140,- 3. Teilnahme an der mündlichen Prüfung: 140,- Nach Durchlaufen aller drei Prüfungsteile beläuft sich die Beitragssumme somit auf 360,-. Die Beiträge werden Ihnen für jede Teilprüfung nach erfolgter Anmeldung bzw. Zulassung zur nächsten Teilprüfung in Rechnung gestellt. Eine Teilnahme ist nur möglich, wenn die Rechnungen fristgerecht beglichen werden. Zentrum für Fernstudien und Universitäre Weiterbildung (ZFUW), Universität Koblenz-Landau 5
6 7. Beratung Für Ihre Fragen zur Zulassung beruflich qualifizierter Bewerberinnen und Bewerber und zur Eignungsprüfung stehen Ihnen die zuständigen Mitarbeiter/innen des Weiterbildenden Fernstudiengangs Energiemanagement am ZFUW gerne zur Verfügung: Universität Koblenz-Landau Zentrum für Fernstudien und Universitäre Weiterbildung (ZFUW) Universitätsstr Koblenz Telefon: 0261/ energie@uni-koblenz.de Zentrum für Fernstudien und Universitäre Weiterbildung (ZFUW), Universität Koblenz-Landau 6
Eignungsprüfung für beruflich qualifizierte Personen gemäß 35 Abs. 1 HochSchG (RLP)
Eignungsprüfung für beruflich qualifizierte Personen gemäß 35 Abs. 1 HochSchG (RLP) Hinweise für Bewerberinnen und Bewerber ohne ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss zur Zulassung zum Weiterbildenden
MehrOrdnung zur Feststellung der besonderen Eignung für den Weiterbildenden Masterstudiengang Gewerblicher Rechtsschutz" an der Juristischen Fakultät
Ordnung zur Feststellung der besonderen Eignung für den Weiterbildenden Masterstudiengang Gewerblicher Rechtsschutz" an der Juristischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 24.06.2008
MehrFachbezogene Berechtigung. beruflich qualifizierter Personen. zum Universitätsstudium INFORMATIONEN. Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Fachbezogene Berechtigung beruflich qualifizierter Personen zum Universitätsstudium INFORMATIONEN - 2 - Was bedeutet Fachbezogene Berechtigung zum Universitätsstudium? Seit dem Wintersemester 1996/97 können
MehrPrüfungsausschuss für Rechts- und Wirtschaftswissenschaften einschließlich Wirtschaftspädagogik an der Fachhochschule Frankfurt am Main
Prüfungsausschuss für Rechts- und Wirtschaftswissenschaften einschließlich Wirtschaftspädagogik an der Hochschulzugangsprüfung für beruflich Qualifizierte für den Studienbereich Rechtsund Wirtschaftswissenschaften
Mehrvon Einstufungsprüfungen gem. 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 der Polizeilaufbahnverordnung
Prüfungsordnung der Hochschule für Öffentliche Verwaltung Bremen für die Durchführung von Einstufungsprüfungen zum Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife gemäß 6 Abs. 1 Nr. 2 der Polizeilaufbahnverordnung
MehrInformationen zur Zulassung zum Bachelor-Studium an der VWA-Hochschule für berufsbegleitendes Studium
Informationen zur Zulassung zum Bachelor-Studium an der VWA-Hochschule für berufsbegleitendes Studium Bevor Sie weiterlesen: Zunächst einige wichtige Hinweise! 1. Wer an der VWA-Hochschule studieren möchte,
MehrSatzung der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft über die Zulassung für die höheren Fachsemester vom 21. Januar 2013
Satzung der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft über die Zulassung für die höheren Fachsemester vom 21. Januar 2013 Lesefassung vom 21. Januar 2013 Auf Grund von 63 Abs. 2 und 19 Abs. 1 Satz 2 Nr.
MehrOrdnung über besondere Zugangsvoraussetzungen. für den Internationalen Master-/Promotionsstudiengang
Ordnung über besondere Zugangsvoraussetzungen für den Internationalen Master-/Promotionsstudiengang Molekulare Biologie am Göttinger Zentrum für Molekulare Biowissenschaften (GZMB) Erster Teil Allgemeine
MehrMitteilungsblatt Nr. 02-2015
Mitteilungsblatt Nr. 02-2015 Inhalt: Richtlinie für den Berufsbegleitenden Bachelorstudiengang Soziale Gerontologie der Katholischen Hochschule für Sozialwesen Berlin (KHSB) (RL-BbSozGer-BA) Seite: 01-03
MehrInformationsblatt Propädeutik / Eignungsprüfung zum Master Studium Pension Management
Informationsblatt Propädeutik / Eignungsprüfung zum Master Studium Pension Management Für die Zulassung zum Studium Master Pension Management ist regulär ein Abschluss in einem Studiengang an einer Fachhochschule,
MehrDiese Zulassungsordnung regelt die Zulassung zum Studium im Fernstudiengang Öffentliche Verwaltung.
Zulassungsordnung des Fernstudiums Öffentliche Verwaltung (ÖV-FS) des Fachbereichs Allgemeine Verwaltung der Hochschule für Wirtschaft Berlin (HWR Berlin) (ZulO/ÖV-FS) vom XX.XX.2011 Aufgrund des 8 Abs.
MehrInformationsblatt. Deltaprüfung - 58 Abs. 2 Nr. 4 LHG. Beruflich Qualifizierte und Eignungsprüfung - 58 Abs. 2 Nr. 6 LHG
Informationsblatt Deltaprüfung - 58 Abs. 2 Nr. 4 LHG Beruflich Qualifizierte und Eignungsprüfung - 58 Abs. 2 Nr. 6 LHG PH Weingarten, 20.05.2015 Referent: Prof. Dr. Mustermann Folie 1 Was ist die Deltaprüfung
MehrNähere Informationen zu diesem Bewerbungsverfahren finden Sie unter: https://www.th-koeln.de/internationales/degree-seeking-students_6531.
An die Leiterin des Masterstudiengangs Fachübersetzen Frau Prof. Dr. Monika Krein-Kühle Institut für Translation und Mehrsprachige Kommunikation Ubierring 48 D-50678 Köln Bewerbung um die Teilnahme am
Mehrb. Studieninteressierte mit fachgebundener Hochschulreife der Fachrichtung Wirtschaft
6 2. Studieninteressierte mit fachgebundener Hochschulreife: Sofern Studieninteressierte die fachgebundene Hochschulreife erworben haben, gilt folgendes: Die fachgebundene Hochschulreife berechtigt gemäß
MehrRichtlinien für die Gewährung eines Stipendiums der Monika & Dieter Bock Stiftung
Richtlinien für die Gewährung eines Stipendiums der Monika & Dieter Bock Stiftung 1. Grundsatz Die Stiftung vergibt Stipendien an in der Großgemeinde Homberg/Ohm wohnende Mitbürgerinnen und Mitbürger,
MehrZweck der Prüfung. 2 Meldung und Zulassung zur Prüfung
- 1- Verordnung des Ministeriums für Kultus und Sport über die Ergänzungsprüfungen zum Erwerb des Latinums, des Großen Latinums, des Graecums und des Hebraicums vom 15.Mai 1986 1 Auf Grund von 35 Abs.
MehrSatzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Informatik an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom #
Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Informatik an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom # Auf Grund von Art. 3 Abs. Satz 2 in Verbindung mit Art. 43 Abs. 5 Satz 2 des
MehrTechnische Universität Dresden. Fakultät Erziehungswissenschaften
Technische Universität Dresden Fakultät Erziehungswissenschaften Ordnung über die Feststellung der Eignung im Master-Studiengang Weiterbildungsforschung und Organisationsentwicklung (Eignungsfeststellungsordnung)
MehrOrdnung zur Feststellung der besonderen Vorbildung (VorbO) für den Master-Studiengang Medizinische Informatik an der Fachhochschule Dortmund
FH Dortmund 1 VorbO Medizinische Informatik Ordnung zur Feststellung der besonderen Vorbildung (VorbO) für den Master-Studiengang Medizinische Informatik an der Fachhochschule Dortmund Vom 22. August 2001
MehrPrüfungsordnung für Pastoralassistenten und Pastoralassistentinnen im Bistum Münster
Prüfungsordnung für Pastoralassistenten und Pastoralassistentinnen im Bistum Münster I. Allgemeines Diese Ordnung ist ergänzender Bestandteil - des Diözesanstatuts für Pastoralreferentinnen und Pastoralreferenten
MehrStudium über berufliche Bildung
Studium über berufliche Bildung Die berufsbildenden Schulen bieten mit ihren Bildungsgängen der Sekundarstufe II vielfältige Möglichkeiten, eine berufliche Qualifikation mit dem Erwerb einer schulischen
MehrMedizin, Pharmazie, Zahnmedizin mit Abschlussziel Staatsexamen
Medizin, Pharmazie, Zahnmedizin mit Abschlussziel Staatsexamen Informationen zum Bewerbungsverfahren für Studienbewerber/innen ohne Staatsangehörigkeit eines EU-/EWR-Mitgliedsstaats mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung
MehrAccounting, Auditing and Taxation, M.Sc.
Satzung über das Auswahlverfahren für den Masterstudiengang Accounting, Auditing and Taxation, M.Sc. der Fakultät III der Universität Siegen vom 12. Juni 2013 Aufgrund der Satzung der Universität Siegen
MehrAmtliche Bekanntmachungen
Amtliche Bekanntmachungen Inhalt: Herausgegeben vom Rektor der Fachhochschule Münster Hüfferstraße 27 48149 Münster Fon +49(0)2 51/83-6 40 19 Ordnung zur Feststellung der studiengangbezogenen besonderen
MehrInformationen zur Prüfung Geprüfter Betriebswirt (IHK)/Geprüfte Betriebswirtin (IHK)
Informationen zur Prüfung Geprüfter Betriebswirt (IHK)/Geprüfte Betriebswirtin (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Betriebswirt (IHK)/zur Geprüften Betriebswirtin (IHK) ist eine öffentlichrechtliche Prüfung
MehrMerkblatt zu den Erweiterungsprüfungen zum Abiturzeugnis in Griechisch - Lateinisch - Hebräisch
Merkblatt zu den Erweiterungsprüfungen zum Abiturzeugnis in Griechisch - Lateinisch - Hebräisch 1. Allgemeine Hinweise Bei den oben genannten Prüfungen handelt es sich um Prüfungen zur Erweiterung eines
MehrZULASSUNGSANTRAG zum Studium an der SRH Hochschule Heidelberg Soziale Arbeit (Bachelor of Arts)
SRH Hochschule Heidelberg Staatlich anerkannte Fachhochschule Fakultät Sozial- und Verhaltenswissenschaften Postfach 10 14 09 D-69004 Heidelberg Tel.: 0 62 21 88-29 13 Fax: 0 62 21 88-34 82 E-mail: info.fbsozial@fh-heidelberg.de
MehrInformationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK)
Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Handelsfachwirt (IHK)/zur Geprüften Handelsfachwirtin (IHK) ist eine öffentlich-rechtliche
MehrAmtliche Bekanntmachungen
Amtliche Bekanntmachungen Inhalt: Herausgegeben vom Rektor der Fachhochschule Münster Hüfferstraße 27 48149 Münster Fon +49(0)2 51/83-6 40 19 Ordnung zur Feststellung der besonderen Vorbildung für den
MehrAUFNAHMEORDNUNG. Bachelor of Arts / Teilzeit Kunsttherapie / Sozialkunst. S t a n d : 2 0. 01.2011
AUFNAHMEORDNUNG Bachelor of Arts / Teilzeit Kunsttherapie / Sozialkunst S t a n d : 2 0. 01.2011 Alanus Hochschule Hochschule für Kunst und Gesellschaft Fachbereich 03 Künstlerische Therapien Villestraße
MehrPRÜFUNGSORDNUNG ERWEITERUNGSSTUDIENGANG ERWEITERUNGSFACH LEHRAMT AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN ALLGEMEINER TEIL FÜR DEN MASTER-
PRÜFUNGSORDNUNG FÜR DEN MASTER- ERWEITERUNGSSTUDIENGANG ERWEITERUNGSFACH LEHRAMT AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN ALLGEMEINER TEIL befürwortet in der 74. Sitzung der zentralen Kommission für Studium und Lehre
MehrInformationen zur Prüfung Geprüfter Technischer Fachwirt (IHK)/Geprüfte Technische Fachwirtin (IHK)
Informationen zur Prüfung Geprüfter Technischer Fachwirt (IHK)/Geprüfte Technische Fachwirtin (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Technischen Fachwirt (IHK)/zur Geprüften Technischen Fachwirtin (IHK) ist eine
MehrVorläufige Info-Version. Vorläufige Informationen über die Zulassungsbedingungen für den Master-Studiengang Komparatistik
Vorläufige Informationen über die Zulassungsbedingungen für den Master-Studiengang Komparatistik. Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um mich um den Master-Studiengang Komparatistik bewerben zu können?
MehrORDNUNG ÜBER DIE ZULASSUNG UND DAS VERFAHREN ZUM EXTERNEN ERWERB DES HOCHSCHULABSCHLUSSES AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG
UNIVERSITÄT LEIPZIG WISSENSCHAFTLICHE WEITERBILDUNG UND FERNSTUDIUM ORDNUNG ÜBER DIE ZULASSUNG UND DAS VERFAHREN ZUM EXTERNEN ERWERB DES HOCHSCHULABSCHLUSSES AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG (EXTERNENORDNUNG)
MehrFachbereich Wirtschaftswissenschaften Die Vorsitzenden der Prüfungsausschüsse
Fachbereich Wirtschaftswissenschaften Die Vorsitzenden der Prüfungsausschüsse Hinweise für Studierende in den Bachelorstudiengängen Business Administration (B.A.; Rheinbach) Betriebswirtschaft (B.Sc.;
MehrFinanzgruppe Hochschule
Finanzgruppe Hochschule Antrag auf Immatrikulation für das Bachelor-Studium Vertraulich An die Hochschule der Sparkassen-Finanzgruppe - University of Applied Sciences - Bonn GmbH Simrockstraße 4 53113
MehrZulassungsordnung. Bachelor-Studiengang Tanzpädagogik
Zulassungsordnung Bachelor-Studiengang Tanzpädagogik Aufgrund von 13 Abs. 3 i. V. m. 81 Abs. 1 Nr.1 des Gesetzes über die Hochschulen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Hochschulgesetz SächsHSG) vom 10.
MehrAmtliche Bekanntmachungen
Amtliche Bekanntmachungen Herausgegeben von der Präsidentin der Fachhochschule Münster Hüfferstraße 27 48149 Münster Fon +49 251 83-64020 13.12.2011 Ordnung zur Feststellung der studiengangbezogenen besonderen
MehrZULASSUNGSANTRAG zum Studium an der SRH Hochschule Heidelberg Wirtschaftspsychologie (Bachelor of Arts)
SRH Hochschule Heidelberg Staatlich anerkannte Fachhochschule Fakultät Sozial- und Verhaltenswissenschaften Postfach 10 14 09 D-69004 Heidelberg Tel.: 0 62 21 88-26 65 Fax: 0 62 21 88-34 82 E-mail: info.fbsozial@fh-heidelberg.de
Mehrauf Frauen und Männer in gleicher Weise bezogen. 1 Alle maskulinen Bezeichnungen von Personen und Funktionsträgern in dieser Satzung sind
Fachprüfungsordnung für das Aufbaustudium Informatik an der Technischen Universität München 1 Vom 07.08.1996 Aufgrund des Art. 6 i.v.m. Art. 81 Absatz 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) erläßt
MehrMerkblatt für Studieninteressierte mit Fachhochschulreife und für Studieninteressierte mit fachgebundener Hochschulreife
Duale Hochschule Baden-Württemberg Präsidium Friedrichstraße 14, 70174 Stuttgart Merkblatt für Studieninteressierte mit Fachhochschulreife und für Studieninteressierte mit fachgebundener Hochschulreife
MehrEingangsprüfungsordnung. der NBS Northern Business School Hochschule für Management und Sicherheit. vom 29.07.2015
Eingangsprüfungsordnung der NBS Northern Business School Hochschule für Management und Sicherheit vom 29.07.2015 Die Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung der Freien und Hansestadt Hamburg
MehrWeiterbildender Masterstudiengang Beratung Mediation Coaching (M.A. BMC)
Fachhochschule Münster Weiterbildender Masterstudiengang Beratung Mediation Coaching (M.A. BMC) Ordnung zur Feststellung der studiengangbezogenen besonderen Eignung für den weiterbildenden Masterstudiengang
MehrOrdnung über die Feststellung der Eignung im Master-Studiengang Psychologie: Cognitive-Affective Neuroscience (Eignungsfeststellungsordnung)
Technische Universität Dresden Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften Ordnung über die Feststellung der Eignung im Master-Studiengang Psychologie: Cognitive-Affective Neuroscience (Eignungsfeststellungsordnung)
MehrGebührenordnung für den universitären Weiterbildungsstudiengang
Gebührenordnung für den universitären Weiterbildungsstudiengang Master of Science in Information Systems an der Georg-August-Universität-Göttingen, Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät Gemäß 13 (4) NHG
MehrCheckliste Bachelor Bewerbung
Checkliste Bachelor Bewerbung Welche Unterlagen muss ich zur Bewerbung für einen Studiengang bei der Hochschule Aalen einreichen? (Checkliste für zulassungsbeschränkte Studiengänge) Wichtig: Bewerbungsschluss
MehrMitteilungsblatt Nr. 02-2014
Mitteilungsblatt Nr. 02-2014 Inhalt: vorläufige Zulassungsordnung für den postgradualen Studiengang Master of Social Work Soziale Arbeit als Menschenrechtsprofession (ZulO-MSW-MA) Seite: 1-3 Datum: 26.03.2014
MehrInformationen zum Antrag auf Zulassung zur Magisterprüfung
Informationen zum Antrag auf Zulassung zur Magisterprüfung Anmeldung zur Prüfung Die Termine sind dem Vorlesungsverzeichnis und dem Aushang beim Prüfungsamt zu entnehmen. Terminänderungen werden per Aushang
MehrSatzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang European Master of Science in Management an der Ludwig-Maximilians-Universität München
Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang European Master of Science in Management an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 4. Juli 2008 Auf Grund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2
MehrInformationen zur Prüfung Geprüfter Technischer Betriebswirt (IHK)/ Geprüfte Technische Betriebswirtin (IHK)
Informationen zur Prüfung Geprüfter Technischer Betriebswirt (IHK)/ Geprüfte Technische Betriebswirtin (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Technischen Betriebswirt (IHK)/zur Geprüften Technischen Betriebswirtin
MehrUnternehmen und Verbänden sowie in Behörden und Gerichten vorzubereiten.
Studienordnung für den Weiterbildenden Studiengang Gewerblicher Rechtsschutz an der Juristischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 10. Oktober 2001 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 86
MehrBewerbung für den berufsbegleitenden Masterstudiengang Systemische Sozialarbeit an der Hochschule Merseburg (FH)
syso.ma - systemische sozialarbeit.masterstudiengang Hochschule Merseburg (FH) Fachbereich Soziale Arbeit.Medien.Kultur Prof. Dr. Johannes Herwig-Lempp Geusaer Straße 06217 Merseburg Bewerbung für den
MehrAllgemeine Zulassungsbestimmungen
Allgemeine Zulassungsbestimmungen für die Studiengänge an der staatlich anerkannten, privaten für den Fachbereich: Wirtschaft Medien in der Fassung vom 30.07.04 Inhaltsverzeichnis Zulassungsvoraussetzungen...
MehrAmtliche Bekanntmachung
Amtliche Bekanntmachung Kleve, 05.05.2014 Laufende Nummer: 11/2014 Zugangsprüfungsordnung für Bildungsausländer für den Bachelorstudiengang Electronics an der Hochschule Rhein-Waal Herausgegeben von der
MehrAmtsblatt der Fachhochschule Gelsenkirchen
Amtsblatt der Fachhochschule Gelsenkirchen Ausgabe Nr. 36 11. Jahrgang Gelsenkirchen, 11.11.2011 Inhalt: 1. 1. Satzung zur Änderung der Masterprüfungsordnung (MPO) Seite für den Studiengang Internet-Sicherheit
MehrNach erfolgreicher Beendigung des Studiums wird durch die Hochschule. Ludwigshafen der international anerkannte akademische Grad
Kurzinformationen auf einen Blick Abschluss Nach erfolgreicher Beendigung des Studiums wird durch die Hochschule Ludwigshafen der international anerkannte akademische Grad Master of Business Administration
MehrAufnahmeordnung für den Masterstudiengang "Elektrotechnik und Informationstechnik" der Universität Bremen vom 19. Februar 2014
Aufnahmeordnung für den Masterstudiengang "Elektrotechnik und Informationstechnik" der Universität Bremen vom 19. Februar 2014 Der Rektor der Universität Bremen hat am 19. Februar 2014 nach 110 Absatz
MehrVom 27. Oktober 2004. Präambel
Satzungen der Hochschule Furtwangen Technik, Informatik, Wirtschaft, Medien für das hochschuleigene Auswahlverfahren im Bachelor-Studiengang International Business Management Vom 27. Oktober 2004 Aufgrund
MehrHochschulzugang ohne Abitur in Thüringen
Hochschulzugang ohne Abitur in Thüringen Bezüglich des Hochschulzugangs gelten in Thüringen aktuell (Stand: April 2015) insbesondere folgende Rechtsgrundlagen: 60, 63 Thüringer Hochschulgesetz (ThürHG)
MehrInhalt. III. Übergangs- und Schlussbestimmungen 10 In-Kraft-Treten. Anlagen
Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Kommunikationsmanagement und Dialogmarketing des Fachbereiches Wirtschaftswissenschaften der Universität Kassel vom Inhalt I. Gemeinsame Bestimmungen 1 Geltungsbereich
Mehrder Hochschule Heilbronn vom 10. Juli 2009
Satzung für das Auswahlverfahren Masterstudiengänge International Business & Intercultural Management (MIBIM) und International Tourism Management (MITM) der Hochschule Heilbronn vom 10. Juli 2009 Aufgrund
MehrAufnahmeordnung für die Masterstudiengänge Produktionstechnik I und Produktionstechnik II an der Universität Bremen, berichtigt Vom 15.
Aufnahmeordnung für die Masterstudiengänge Produktionstechnik I und Produktionstechnik II an der Universität Bremen, berichtigt Vom 15. Oktober 2015 Der Rektor der Universität Bremen hat am 15. Oktober
MehrZulassungsordnung für die Vergabe von Studienplätzen. H:G Hochschule für Gesundheit & Sport, Technik & Kunst. an der. Juni 2013
Zulassungsordnung für die Vergabe von Studienplätzen an der H:G Hochschule für Gesundheit & Sport, Technik & Kunst Juni 2013 Hinweis zum Sprachgebrauch: Im Text erfolgt die Bezeichnung weiblicher und männlicher
MehrZula MA IKU. Zulassungssatzung der Pädagogischen Hochschule Schwäbisch Gmünd für den Masterstudiengang Interkulturalität und Integration
Zula MA IKU Pädagogische Hochschule Jahrgang 2015 Nr. 08 Seite 1 Zulassungssatzung der Pädagogischen Hochschule für den Masterstudiengang Interkulturalität und Integration vom 10. Juni 2015 Aufgrund von
MehrMerkblatt zur Durchführung der Fortbildungsprüfung Geprüfte/-r Bilanzbuchhalter/-in
Merkblatt zur Durchführung der Fortbildungsprüfung Geprüfte/-r Bilanzbuchhalter/-in Dieses Merkblatt dient zur Orientierung von Prüfungsteilnehmern bei der Durchführung der Fortbildungsprüfung Geprüfte/-r
MehrORDNUNG ÜBER DIE GASTHÖRERSCHAFT AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG (GASTHÖRERORDNUNG) vom 11. Juli 2007
UNIVERSITÄT LEIPZIG Inhalt ORDNUNG ÜBER DIE GASTHÖRERSCHAFT AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG (GASTHÖRERORDNUNG) vom 11. Juli 2007 1 Gasthörerschaft 2 Zulassung 3 Geltungsdauer der Zulassung 4 Der Gasthörerschein
MehrNr. 06/2015 vom 09.07.2015 Amtliches Mitteilungsblatt der Hochschule Koblenz Seite 163
Nr. 06/2015 vom 09.07.2015 Amtliches Mitteilungsblatt der Hochschule Koblenz Seite 163 Auswahlsatzung für den Weiterbildungsmaster als Fernstudiengang Kindheitsund Sozialwissenschaften (M.A.) des Fachbereiches
MehrInformationen zur Prüfung Geprüfter Logistikmeister/Geprüfte Logistikmeisterin
Informationen zur Prüfung Geprüfter Logistikmeister/Geprüfte Logistikmeisterin Die Prüfung zum Geprüften Logistikmeister/zur Geprüften Logistikmeisterin ist eine öffentlichrechtliche Prüfung auf der Basis
MehrAnlage a) Schulfremdenprüfung Realschule 2016 - Information. Staatliches Schulamt Künzelsau Oberamteistraße 21 74653 Künzelsau
Anlage a) Schulfremdenprüfung Realschule 2016 - Information Voraussetzungen zur Zulassung Die Realschulabschlussprüfung kann als Schulfremder ablegen, - wer die Prüfung nicht eher ablegt, als es bei normalem
MehrInformationen zu den Abschlüssen an der RSS Witten bis zur 11. Klasse (Alle Angaben nach bestem Wissen und ohne Gewähr!) Stand Januar 2013
Informationen zu den Abschlüssen an der RSS Witten bis zur 11. Klasse (Alle Angaben nach bestem Wissen und ohne Gewähr!) Stand Januar 2013 I. Mögliche Abschlüsse: 1. Hauptschulabschluss (HSA) - nach Abschluss
MehrANTRAG AUF ZULASSUNG ZUR IMMATRIKULATION (Bitte vollständig und in Druckbuchstaben ausfüllen)
HSD Hochschule Döpfer GmbH Waidmarkt 3 50676 Köln Tel: 0221 126 125-0 Fax: 0221 126 125-19 kontakt@hs-doepfer.de www.hs-doepfer.de ANTRAG AUF ZULASSUNG ZUR IMMATRIKULATION (Bitte vollständig und in Druckbuchstaben
MehrHinweise für Bewerberinnen und Bewerber mit ausländischem Hochschulabschluss
Hinweise für Bewerberinnen und Bewerber mit ausländischem Hochschulabschluss 1. Grds. keine Zulassung zum Referendariat mit ausländischem Hochschulabschluss Nach 5 Abs. 1, 6 Abs. 1 des deutschen Richtergesetzes
MehrPrüfungsrichtlinie für die Anerkennung von Prüfingenieuren/Prüfsachverständigen für Brandschutz
Prüfungsrichtlinie für die Anerkennung von Prüfingenieuren/Prüfsachverständigen für Brandschutz Vom 10. April 2008 Az.: C/5B III.3.2.1 163/08 El I. Verfahren Der Prüfungsausschuss (im Folgenden: Ausschuss)
MehrBewerbungsbogen Strategische Gestaltung MA
Bitte beachten Sie Folgendes Füllen Sie diesen Antrag deutlich und vollständig in Blockschrift aus bzw. kreuzen Sie Zutreffendes an. Verwenden Sie dafür ausschließlich dieses Formular. Ich bewerbe mich
MehrMitteilungsblatt der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Nr. 31/2013 vom 1. August 2013
Mitteilungsblatt der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Nr. 31/2013 vom 1. August 2013 Zulassungsordnung für den konsekutiven Master-Studiengang Recht für die öffentliche Verwaltung des Fachbereichs
MehrTechnische Universität Dresden. Fakultät Bauingenieurwesen
Technische Universität Dresden Fakultät Bauingenieurwesen Ordnung über die Feststellung der Eignung im Masterstudiengang Advanced Computational and Civil Engineering Structural Studies ACCESS (Eignungsfeststellungsordnung)
MehrTechnische Universität Dresden. Fakultät Wirtschaftswissenschaften
Technische Universität Dresden Fakultät Wirtschaftswissenschaften Ordnung über die Feststellung der Eignung im Master-Studiengang Volkswirtschaftslehre (Eignungsfeststellungsordnung) Vorläufige, vom Fakultätsrat
MehrInformationen zur Prüfung Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin Fachrichtung Elektrotechnik
Informationen zur Prüfung Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin Fachrichtung Elektrotechnik Die Prüfung zum Geprüften Industriemeister/zur Geprüften Industriemeisterin Fachrichtung Elektrotechnik
MehrVerordnung über die Eignungsprüfung für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
Verordnung über die Eignungsprüfung für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft Vom 18. Dezember 1990 (BGBl. I S. 2881) zuletzt geändert durch Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer
Mehr- 2 - Inhaltsübersicht
Satzung über das Eignungsverfahren und über die Prüfung der Eingangsqualifikation für den Masterstudiengang Philosophie Politik Wirtschaft (PPW) an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 14. April
MehrAblauf des Bewerbungsverfahrens
Ablauf des Bewerbungsverfahrens 1. Bewerbungsvoraussetzungen Ein erster berufsqualifizierender Studienabschluss in den Fächern Deutsch als Fremdsprache (Bachelor, Magister Artium), Germanistik (Bachelor,
MehrMitteilungsblatt der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Nr. 37/2013 vom 4. September 2013
Mitteilungsblatt Nr. 37/2013 vom 4. September 2013 Zulassungsordnung des Master-Studiengangs MBA Master of Business Administration des IMB Institute of Management Berlin vom 18.06.2013 Mitteilungsblatt
MehrAntrag auf Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen
Antrag auf von Studien- und Prüfungsleistungen im Studiengang Bachelor Gesundheitsökonomie (B.A.) Sehr geehrte Interessentin, sehr geehrter Interessent, gerne bieten wir Ihnen die Möglichkeit, bereits
MehrGEPRÜFTER IMMOBILIENFACHWIRT / GEPRÜFTE IMMOBILI- ENFACHWIRTIN
MERKBLATT Aus- und Weiterbildung GEPRÜFTER IMMOBILIENFACHWIRT / GEPRÜFTE IMMOBILI- ENFACHWIRTIN Verordnung vom 25.01.2008 Geprüfte Immobilienfachwirte sind qualifiziert, sowohl in größeren Immobilienunternehmen
MehrSachkundeprüfung für Finanzanlagenvermittler
MERKBLATT Sachkundeprüfung für Finanzanlagenvermittler Ansprechpartner: Karen Genßler Simon Alex Abteilung Recht & Handel Abteilung Recht & Handel Innovation & Umwelt Innovation & Umwelt Tel. 04921 8901-29
MehrSatzung zur Durchführung des Auswahlverfahrens für den konsekutiven Masterstudiengang Informationswissenschaften der Fachhochschule Potsdam
FBR-Beschluss 30.11.2011, Zustimmung Senat 07.12.2011, vom MWFK mit dem Schreiben vom 15.12.2011 genehmigt Satzung zur Durchführung des Auswahlverfahrens für den konsekutiven Masterstudiengang Informationswissenschaften
MehrDURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNG GENERAL TRAINER CALL CENTER
Schellerdamm 18 D-21079 Hamburg-Harburg Inhalt 1 Geltungsbereich 2 Prüfungsgegenstand 3 Zulassung und Anmeldung zur Prüfung 4 Anforderungen an die Prüfungsräume 5 Inhalt und Durchführung der Prüfung 6
MehrMitteilungsblatt der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Nr. 18/2014 vom 25. April 2014
Mitteilungsblatt Nr. 18/2014 vom 25. April 2014 Zulassungsordnung des Master-Studiengangs Tax Policy and Tax Administration des IMB Institute of Management Berlin vom 21.01.2014 Mitteilungsblatt Herausgeber:
MehrZertifizierungsrichtlinie der Innung für Kälte- und Klimatechnik Münster für die Zertifizierung von Personen
Zertifizierungsrichtlinie der Innung für Kälte- und Klimatechnik Münster für die Zertifizierung von Personen 1. Zertifizierungsstelle Die Mitgliedsinnungen des Bundesinnungsverbands des deutschen Kälteanlagenbauerhandwerks
MehrStudierendensekretariat
Studierendensekretariat An die Universität Bielefeld Studierendensekretariat Universitätsstr. 25 33615 Bielefeld Beruflich Qualifizierte Ansprechpartnerin Doris Mahlke Raum : C 0-138 Tel.: 0521.106-3407
MehrInformationsblatt. Zugang beruflich qualifizierter Personen zum Universitätsstudium
Informationsblatt Zugang beruflich qualifizierter Personen zum Universitätsstudium I. Allgemeines Rechtsgrundlage ist 65 Abs. 1 des Hochschulgesetzes vom 21. Juli 2003 (GVBl. S. 167) in Verbindung mit
MehrAntrag auf Zulassung zur Zertifizierung zum Abschluss Masterconsultant in Finance. Straße/PLZ/Ort:... derzeitiges Unternehmen:... tätig als:...
Institute of Financial Consulting e. V. IFC Prüfungsausschuss Rechtsanwalt Joachim Kroll Krokamp 29 24539 Neumünster Senden Sie bitte den Antrag vollständig ausgefüllt und unterschrieben zusammen mit allen
MehrInformationen zur Prüfung Geprüfter Fachwirt für Versicherung und Finanzen/ Geprüfte Fachwirtin für Versicherung und Finanzen (IHK)
Informationen zur Prüfung Geprüfter Fachwirt für Versicherung und Finanzen/ Geprüfte Fachwirtin für Versicherung und Finanzen (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Fachwirt für Versicherung und Finanzen/zur
MehrBesondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfungen zu den anerkannten Abschlüssen:
Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfungen zu den anerkannten Abschlüssen: Qualifizierte/r EDV-Anwender/in (HWK) (Computerschein A / ECDL) Professionelle/r EDV-Anwender/in (HWK) (Computerschein
MehrRuprecht-Karls-Universität Heidelberg
Seite 1 von 6 Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg Vordruck zur Stufenzuordnung für Beschäftigte der Entgeltgruppen 13-15 TV-L Name, Vorname: Geb.-Datum: Einrichtung (Institut): A. Allgemeine Hinweise:
MehrMaster-Zulassungsordnung (MZO)
Master-Zulassungsordnung (MZO) für den Master-Studiengang Digital Business Management (M.A.) (Vollzeit und Weiterbildung) der RHEINISCHEN FACHHOCHSCHULE KÖLN University of Applied Sciences Rechtsträger:
MehrZertifizierungsprogramm
Zertifizierungsprogramm DIN-Geprüfter Business Coach nach PAS 1029 - Kompetenzfeld Einzel-Coaching (Stand: Mai 2004) DIN CERTCO Burggrafenstraße 6 10787 Berlin Tel: +49 30 26 01-2108 Fax: +49 30 26 01-1610
MehrEignungsprüfung Informationen für die Zulassung zu m m WS 2013/2014
Eignungsprüfung Informationenn für die Zulassung zum WS 2013/2014 Informationen zur Eignungsprüfung für die Zulassung zumm WS 2013/2014 Das Angebot der VWA Hochschule mit ihren BachelorStudiengängen Betriebswirtschaftslehre
MehrStudienordnung für das Fach Pädagogik (Nebenfach) mit dem Abschluß Prüfung zum Magister Artium an der Universität - Gesamthochschule Siegen
Studienordnung für das Fach Pädagogik (Nebenfach) mit dem Abschluß Prüfung zum Magister Artium an der Universität - Gesamthochschule Siegen Vom 27. September 1999 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 85 Abs.
Mehrvom 13. Januar 2012 Präambel
Satzung der Hochschule Furtwangen für das Zulassungsverfahren mit Eignungsfeststellungsverfahren im Masterstudiengang Smart Systems (Abschluss Master of Science) vom 13. Januar 2012 Präambel Der Studiengang
Mehr