Konzept. Zur gemeinsame Erziehung behinderter und nicht behinderter Kinder. Kommunaler Kindergarten Schulstrasse 2, Hövelhof 05257/

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1 Konzept Zur gemeinsame Erziehung behinderter und nicht behinderter Kinder Kommunaler Kindergarten Schulstrasse 2, Hövelhof 05257/ Träger: Gemeinde Hövelhof Schlossstraße Hövelhof 05257/5009-0

2 Gesetzliche Grundlagen Im Kinderbildungsgesetz (KiBiz) des Landes NRW ist entsprechend der gesetzlichen Vorgaben in den Sozialgesetzbüchern VIII, IX und XII die wohnortnahe integrative Erziehung, die bereits langjährig in Kindertageseinrichtungen umgesetzt wird, nochmals gesetzlich verankert. In 8 KiBiz, aus dem hervorgeht, dass Kinder mit Behinderung und Kinder ohne Behinderung gemeinsam betreut, gebildet und gefördert werden sollen, hat der Gesetzgeber den Integrationsgedanken nochmals deutlich hervorgehoben. An dieser Stelle hat der Gesetzgeber auch die Forderung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung aufgenommen. (LWL Richtlinien für Integrative Kitas) Ziele der integrativen Arbeit im kommunalen Kindergarten Schulstrasse Ziel der Integration ist es, durch die gemeinsame Erziehung von Kindern mit und ohne Behinderung allen Kindern Erfahrungen für ihre Lernentwicklung zu geben und eine Atmosphäre der gemeinsamen Akzeptanz zu schaffen. Dabei spielt die wohnortnahe Betreuung eine große Rolle. Mit Spielgefährten aus der Nachbarschaft zusammen in eine Kita zu gehen, fördert soziale Kontakte auch außerhalb der Kita.

3 Die integrative Arbeit im Kommunalen Kindergarten Schulstrasse Der LWL (Landschaftsverband Westfalen Lippe) fördert die wohnortnahe Betreuung behinderter Kinder über zusätzliche Personalstunden. Diese zusätzlichen Stunden muss die Einrichtung beantragen. Ist schon bei der Anmeldung des Kindes bekannt, das eine Behinderung (körperlich oder geistig) vorliegt, oder dass das Kind durch eine Entwicklungsverzögerung davon bedroht ist, kann dieser Antrag schon vor der Aufnahme des Kindes in den Kindergarten gestellt werden. Hierfür benötigt der Kindergarten Berichte der Therapeuten des Kindes, eine ärztliche Stellungnahme des Kinderarztes sowie eine pädagogische Stellungnahme vom Kindergarten. Bei manchen Kindern stellt sich erst im Verlauf ihrer Kindergartenzeit heraus, dass eine Beeinträchtigung besteht. Das pädagogische Personal sucht hier nach intensiver Beobachtung des Kindes das vertrauensvolle Gespräch mit den Eltern. Zusammen wird nach dem bestmöglichen Weg für eine gezielte Förderung des Kindes gesucht. Sollte die Entscheidung fallen, dass das Kind eine gezielte Förderung durch eine zusätzliche Fachkraft erhalten soll, wird ein entsprechender Antrag an das LWL gestellt. Die Eltern sorgen auch hier dafür, dass die Kita Berichte von Therapeuten und Ärzten erhält.

4 Die Pädagogische Fachkraft Die pädagogische Fachkraft nutzt die Möglichkeiten einer analytisch orientierten Pädagogik. Dazu stehen ihr vielfältige Instrumente wir z.b. die Beller- Entwicklungstabelle zur Verfügung. Auf Grund der vorangegangenen Analyse werden die Grundbedürfnisse und stärken des beeinträchtigten Kindes aufgegriffen und ein individueller Förderplan erstellt, der ständig evaluiert wird. Die pädagogische Fachkraft initiiert dazu Lernprozesse und gibt beziehungsunterstützende Hilfen. Das heißt: Sie schafft Lernanreize und Lernsituationen, um die gemeinsame Entwicklung behinderter und nicht behinderter Kinder zu fördern z.b. Kuchen oder Plätzchen backen, gemeinsam ein Bilderbuch anschauen, oder mit unterschiedlichen Materialien ein Bild gestalten. Alle Schritte der Förderung und Entwicklung des Kindes werden, über die gesetzlich vorgeschriebene Bildungsdokumentation hinaus erfasst.

5 Zusammenarbeit mit den Eltern Im Verlauf der gesamten Kindergartenzeit finden regelmäßige Gespräche (terminierte oder sog. Tür- und Angelgespräche) statt, in denen sich die Eltern und das pädagogische Personal über die gesamte Entwicklung des Kindes im Kindergarten und zu Hause regelmäßig austauschen. Die pädagogische Planung erfolgt in enger Absprache mit den Eltern. Auf Wunsch erhalten die Eltern Einblick in die Dokumentation ihres Kindes. Der Kindergarten berät die Eltern bei der Planung der Förderung des Kindes zu Hause. Zusammenarbeit mit anderen Institutionen Nach der Einwilligung der Eltern sucht der Kindergarten den regelmäßigen Kontakt zu Therapeuten und Fachdiensten, um sich auch hier bestmöglich abzustimmen. Therapeuten wie z.b. Logopäden, Ergotherapeuten u.a. Kinderärzte/ Kinderpsychologen SPZ (Sozialpädiatrisches Zentrum) Grundschule Gesundheitsamt Jugendamt Erziehungsberatungsstelle

6 Sozialarbeiter für den Bezirk Hövelhof Familienzentrum Schatenstraße Kath. Familienzentrum Hövelhof Durch die Zusammenarbeit, d. h. Einbeziehung von Fachleuten mit unterschiedlichen Qualifikationen und Erfahrungen, bemühen wir uns, für die Kinder und ihre Eltern die bestmögliche Unterstützung zu gewährleisten. Liebe Eltern, wir wünschen uns zum Wohle Ihrer Kinder eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Mareike Korsikowski und ihr Kindergartenteam

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