FAHRDIENSTVEREINBARUNG
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- Busso Fürst
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1 FAHRDIENSTVEREINBARUNG für den TIXI Berner Freiwilligenfahrdienst für Behinderte vom 2. Juni 2014
2 2 TIXI setzt sich als gemeinnütziger Verein für die Mobilität von Menschen mit einer Behinderung ein. Den Fahrdienst leisten freiwillige Fahrende, die sich mit dem sozialen Engagement von TIXI identifizieren. Ihre Mitgliedschaft beim Verein TIXI Berner Freiwilligenfahrdienst für Behinderte ist deshalb erwünscht. Die nachstehenden Bestimmungen regeln die Voraussetzungen, Eignungen sowie die Rechte und Pflichten für die Übernahme des Fahrdienstes bei TIXI. Sie sind den Fahrenden vorzulegen und vor dem ersten Einsatz durch diese sowie die Präsidentin oder den Präsidenten des Vereins zu unterschreiben. 1. Allgemeine Voraussetzungen Führerschein Kat. B (definitive Fahrberechtigung) und mindestens 3 Jahre Fahrpraxis. Der Fahrausweis Kat. B 122 (gemäss Art. 25, Abs. 2, lit. b der Verkehrszulassungsverordnung des Bundes) ist für Neufahrende ab dem Bedingung. TIXI-Fahrende die den Fahrausweis Kat. B 122 nicht mehr erwerben wollen können bis Ende 2015 weiterhin den Fahrdienst versehen. Routine im Fahrzeuglenken, wenn möglich mit verschiedenen Fahrzeugtypen. Kenntnisse des Strassennetzes in der Stadt Bern und in der Agglomeration Bern. Spätester Eintritt: vollendetes 72. Altersjahr. Alterslimite für das Fahren eines TIXI -Fahrzeuges: in der Regel 75. Altersjahr. 2. Persönliche Eignungen Respektvoller Umgang mit den Fahrgästen und allen Verkehrsteilnehmern. Sicheres und gepflegtes Auftreten gem. Vorgaben von BETAX. Verschwiegenheit und Diskretion. Pünktlichkeit.
3 3 Befähigung, gemäss den Vorgaben von BETAX, Rollstühle zu bewegen (keine Treppenbeförderungen) und diese im Fahrzeug vorschriftsgemäss zu befestigen. 3. Rechte Rechte gemäss den Statuten des Vereins TIXI Berner Freiwilligenfahrdienst für Behinderte. Die Planung der Fahrten erfolgt durch die Disposition von BETAX. TIXI -Fahrende haben die Möglichkeit, ein Fahrzeug für private Fahrten gemäss den Vorgaben von BETAX zu mieten. Sie melden die gefahrenen Kilometer umgehend bei der Disposition BETAX für die Rechnungsstellung. Die Kosten für den Fahrausweis B122 übernimmt BETAX. Fahrende die davon Gebrauch machen verpflichten sich, während mindestens einem Jahr für TIXI zu fahren. 4. Allgemeine Pflichten Mindesteinsatz: 1 Tageskurs oder 2 Halbtageskurse pro Monat. Teilnahme an folgenden theoretischen und praktischen, von BETAX organisierten Kursen: Einführungskurs vor Einsatzbeginn. Refresh-Kurs: Alle 2 Jahre muss ein von erfahrenen BETAXoder erfahrenen TIXI-Fahrenden begleiteter Halbtageseinsatz absolviert werden. TIXI-Fahrende müssen bis zum in der Handhabung der Taxameter und der Restwegschreiber durch BETAX- Fahrende eingeführt werden. Der Besuch dieser Kurse ist kostenlos und wird in der Fahrerdatei vermerkt. Während des Fahrens ist der Handygebrauch ohne Freisprechanlage untersagt. Wer mehr als ein Jahr lang keinen Fahrdienst leistet, wird aus der aktuellen Fahrerliste gestrichen.
4 4 5. Persönliche Pflichten Die TIXI-Fahrende verpflichtet sich: die Verkehrsregeln zu beachten; pünktlich ihren/seinen vereinbarten Fahrdienst anzutreten und gemäss Fahrauftrag vorbereitet zu sein; vor Antritt des Fahrdienstes und während des Einsatzes keinen Alkohol (0,0 Promille), keine Drogen und keine Medikamente, welche die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen, einzunehmen; an die Präsidentin oder den Präsidenten des Vereins zu gelangen, wenn sie/er sich nicht mehr sicher genug fühlt, die Aufgabe als TIXI-Fahrende kompetent wahrzunehmen, oder von Seiten Dritter (Familie, Bekannte, Behörde, Arzt) auf seine Fahrtüchtigkeit im allgemeinen, oder im speziellen auf die Aufgabe als TIXI- Fahrende, angesprochen wird. die Präsidentin oder den Präsidenten des Vereins über einen Fahrausweisentzug zu informieren. 6. Pikettdienste Nach Möglichkeit sollen sich TIXI-Fahrende in die Liste Pikettdienst in der Disposition eintragen. Ist niemand in der Liste eingetragen so versucht die Disposition einen Fahrenden aufzubieten. 7. Haftung, Haftpflicht und Versicherungen TIXI-Fahrende übernehmen während des Fahrdienstes Eigenverantwortung für den Fahrgast und das Fahrzeug. TIXI-Fahrende sind für Personen- und Sachschäden versichert. Sie sind in der Haftpflicht-Police von BETAX mit der Allianz Versicherung explizit eingeschlossen. TIXI-Fahrende müssen sich persönlich gegen Unfall versichern, Pensionierte über die Krankenkasse oder eine private Unfallversicherung. Fahrende die noch in einem Arbeitsverhältnis stehen müssen ihren Arbeitgeber über ihre freiwillige, nebenberufliche Tätigkeit schriftlich informieren und sich gleichzeitig vergewissern, dass sie für die TIXI-Tätigkeit über die NBU des Arbeitgebers versichert sind.
5 5 8. Besondere Vorkommnisse Besondere Vorkommnisse während des Einsatzes (Unfälle, Verletzung der Strassenverkehrsordnung mit polizeilicher Ahndung, entstandene Sachschäden am TIXI-Fahrzeug u.ä.) sind unverzüglich mündlich der Zentrale zu melden. Alle TIXI-Fahrzeuge sind Vollkasko versichert mit Selbstbehalt, der von BETAX übernommen wird. Bussen sind persönlich zu tragen. Für Schäden, die bei privaten Fahrten verursacht werden, haftet der Fahrzeugmieter selber. Alle am Fahrzeug entstandenen Schäden sind zu melden. Ausserordentliche Schäden, die absichtlich oder durch Grobfahrlässigkeit verursacht werden, können ganz oder teilweise den TI- XI-Fahrenden belastet werden. Der Vorstand entscheidet über die Höhe der Kostenbeteiligung. 9. Massnahmen bei Fehlverhalten Aussprache mit der Präsidentin oder dem Präsidenten des Vereins. Verweis bei grobem oder wiederholtem Fehlverhalten: Freistellung. Vom Vorstand an seiner Sitzung vom 2. Juni 2014 angenommen und gleichentags in Kraft gesetzt. Der Präsident Die Vizepräsidentin Nik Sieber Helen Raunhardt
6 6 Fahrdienstvereinbarung Mit der Unterschrift bestätigt die TIXI-Fahrenden, dass sie die vorerwähnten Voraussetzungen und Eignungen erfüllen und bereit sind, den Pflichten und Weisungen von TIXI nachzukommen. Bern,... Fahrende.. Die Präsidentin / der Präsident TIXI Berner Freiwilligenfahrdienst für Behinderte dankt Ihnen herzlich für die Bereitschaft, Ihre freie Zeit in den Dienst von mobilitätsbehinderten Menschen zu stellen.
FAHRDIENSTVEREINBARUNG
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