Amtsblatt. der Stadt Annaburg. Nr. 04 Dienstag, den 12. April Jahrgang. Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

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1 Amtsblatt der Stadt Annaburg Nr. 04 Dienstag, den 12. April Jahrgang Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, für Ortsteile, die bisher nicht mit schnellen Internetanschlüssen versorgt sind, laufen die Planungen für den Ausbau. Die Standorte und die konkrete Lage der neuen, größeren Schaltschränke sind mit unserem Bauamt und bei Bedarf mit den Ortsbürgermeistern abgestimmt. Die Beantragung zur Umsetzung erfolgte von unserer Seite im Januar, nachdem Ende 2010 die Förderbescheide vorlagen. Inzwischen sind uns die von der Telekom unterschriebenen Verträge zugestellt worden. Damit läuft der Vertrag, der den Auftragsnehmer (Telekom) verpflichtet, innerhalb von 12 Monaten in den Ortsteilen den Ausbau abzuschließen und damit wesentlich verbesserte Bedingungen für Firmen und Privatkunden zu schaffen. Haushaltsplanung In der Stadtratssitzung am 28. März 2011 wurde nach mehrfacher Behandlung in Ausschüssen und im Stadtrat der Haushaltsplan für dieses Jahr beschlossen. Die sich finanziell verschlechterte Situation der Städte auf Grund von Einschnitten bei den Landeszuweisungen auf der einen Seite und jährlich sich erhöhende Abführungen an den Landkreis, aber auch Steigerungen bei Energiekosten und anderen Tarifen hat die Bearbeitung des Planes und die Beschlussfassung erschwert. Neben Einsparungen bei Sachaufwendungen und einem Personalkonzept mit Stellenreduzierung um 4 Stellen bis 2015 war auch die Veränderung von Steuersätzen bei Grund- und Gewerbesteuer erforderlich, um einen verantwortbaren Haushalt zur Beschlussfassung zu bringen. Bei der Grundsteuer B wurde der Hebesatz auf 345 festgelegt, was für die Axiener mit bisher 350 eine leichte Verringerung des Hebesatzes, für die anderen Ortsteile eine Erhöhung mit sich bringt. Beim Gewerbesteuerhebesatz wurde ebenfalls ein Hebesatz von 345 beschlossen, was für den Ortsteil Lebien mit bisher 350 eine Verringerung darstellt, für die anderen Ortsteile eine Erhöhung. Seit Anfang der 90er Jahre ergibt sich im Durchschnitt eine Erhöhung der Hebesätze um 15 %, was ca. ein Fünftel der Inflationsrate ausmacht. Das heißt, die Kommunen hatten viel höhere Steigerungen auf der Ausgabenseite zu verkraften, die im Wesentlichen nicht über Hebesatzerhöhungen ausgeglichen, sondern über Einsparungen realisiert wurden. Im investiven Bereich können nicht alle Wünsche erfüllt werden. Neben der oben erwähnten Breitbandversorgung konnten nur Maßnahmen berücksichtigt werden, die vertraglich gebunden, aus sicherheitstechnischen Gründen zwingend erforderlich sind bzw. hoch gefördert werden. In einigen Ortsteilen habe ich die Meinung gehört: Als wir noch selbstständig waren, konnten wir uns mehr leisten. Dieses mehr leisten wurde allerdings vielfach unter Reduzierung von Rücklagen und in zwei Fällen durch Aufnahme von Krediten finanziert, was zukünftig so nicht weiterführbar wäre. Mit dem jetzt beschlossenen Haushalt haben wir aber eine Grundlage geschaffen, ohne Kreditaufnahme unsere Aufgaben zu erfüllen und mit gezielten Investitionen die wichtigsten Vorhaben schrittweise umzusetzen. Abwasserentsorgung Axien Vor einem Jahr waren nach einer Bauzeit von ca. einem Jahr die Abwasseranlagen fertig gestellt und der Anschluss der Grundstücke fast vollständig abgeschlossen. Anfangs gab es Probleme mit Sauggeräuschen bzw. Entlüftungsprobleme bei einigen Grundstücken. Es traten auch immer wieder Fehlermeldungen auf. Nachdem alle Ventile nachjustiert waren, arbeitet die Anlage jetzt seit längerem fehlerfrei und wartungsarm. Die Gebührenkalkulation mit dem Einleitpreis von 2,72 /m³ bei 7,- /Monat Grundgebühr hat sich bisher als auskömmlich erwiesen. Das Jahresergebnis weist zwar ein Minus von bei einem Jahresvolumen von Gesamtvolumen auf. Unter dem Gesichtspunkt, dass noch nicht alle Grundstücke Anfang des Jahres angeschlossen waren, ist das als ein gutes Ergebnis zu bewerten und bestätigt unsere Gebührenbedarfsprognose.

2 2 Amtsblatt der Stadt Annaburg Nr. 04 vom Ich möchte mich bei allen Helfern, die bei der Vorbereitung und Durchführung der Landtagswahl geholfen haben, ganz herzlich bedanken. Die Wahlbeteiligung war im Stadtgebiet ganz unterschiedlich, insgesamt aber doch sehr niedrig. Offensichtlich wird die Bedeutung der Zusammensetzung des Landtages bzw. der Landesregierung unterschätzt. Natürlich setzen EU und Bundesregierung Wesentliches fest, aber gerade für die kommunale Ebene ist die Politik einer Landesregierung von erheblicher Bedeutung. Hoffen und wünschen wir, dass der Einladungen der Stadt Annaburg und des Ortsteils Prettin Stadt Annaburg Einladung zur Sitzung des Kultur- und Sozialausschusses am Montag, dem , um Uhr im Rathaus Annaburg, Sitzungssaal Tagesordnung: öffentlicher Sitzungsteil 1. Begrüßung und Eröffnung der Sitzung 2. Feststellen der ordnungsgemäßen Ladung 3. Feststellen der Anwesenheit 4. Bestätigung der Tagesordnung 5. Wahl des stellvertretenden Vorsitzenden 6. Informationen und Anfragen nicht öffentlicher Sitzungsteil 7. Zuwendungen 8. Informationen und Anfragen Stadt Annaburg OT Prettin Einladung zur 2. Sitzung des Ortschaftsrates Prettin am Montag, 18. April 2011, Uhr, Rathaus Prettin, Rathaussaal, Hohe Straße 18 Tagesordnung 1. Begrüßung und Eröffnung der Sitzung 2. Anfragen der Bürger 3. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung 4. Feststellung der Anwesenheit 5. Bestätigung der Tagesordnung 6. Protokollkontrolle der Sitzung vom Informationen zur Haushaltsplanung und zum Haushaltskonsolidierungskonzept 2011 der Stadt Annaburg 8. Auswertung besonderer Vorkommnisse 9. Vorbereitung der Prettiner Feste 10. Informationen der Ortsbürgermeisterin 11. Anfragen der Ortschaftsräte Stadt Annaburg OT Prettin Einladung zur Sitzung des Betriebsausschusses des Eigenbetriebes Wohnungs- und Abwasserwirtschaft Prettin am Donnerstag, 14. April 2011, Uhr, Rathaus Prettin, Rathaussaal, Hohe Straße 18 Tagesordnung nicht öffentlicher Sitzungsteil 1. Vergabeangelegenheiten 2. Grundstücksangelegenheiten 3. Informationen Bereitschaftsdienst Nach Dienstschluss ist der Bereitschaftsdienst über Handy 01 72/ erreichbar. neue Landtag für eine positive Entwicklung wirkt und die Bedürfnisse der Städte und Gemeinden angemessen berücksichtigt. Erich Schmidt Bürgermeister Bekanntmachung der Verwaltung In der 02. Sitzung des Hauptausschusses der Stadt Annaburg, am , wurden folgende Beschlüsse gefasst und durch Abstimmung bestätigt: öffentlicher Sitzungsteil Beschluss-Nr. 05/2011 Haushaltsentwurf Beschluss-Nr. 06/2011 Aufwandsentschädigung für Stadträte, Ausschussmitglieder und Ortschaftsräte Beschluss-Nr. 07/2011 Aufwandsentschädigung für berufene Bürger Beschluss-nr. 08/2011 Aufwandsentschädigung für Ausschussvorsitzende in beratende Ausschüsse Beschluss-Nr. 09/2011 Aufwandsentschädigung für Stadtratsvorsitz In der 03. Sitzung des Hauptausschusses der Stadt Annaburg, am , wurden folgende Beschlüsse gefasst und durch Abstimmung bestätigt: öffentlicher Sitzungsteil Beschluss-Nr. 12/2011 Zustimmung Konsolidierungskonzept Pkt Beschluss-Nr. 13/2011 Abstimmung über Vorschlag Freie Wähler Annaburg zur Entschädigungssatzung In der 04. Sitzung des Stadtrates Annaburg, am , wurden folgende Beschlüsse gefasst und durch Abstimmung bestätigt: öffentlicher Sitzungsteil Beschluss-Nr. 32/2011 Haushaltskonsolidierungskonzept 2011 Beschluss-Nr. 33/2011 Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2011 Beschluss-Nr. 34/2011 Wirtschaftsplan 2011 des Eigenbetriebes Wohnungs- und Abwasserwirtschaft Prettin Beschluss-Nr. 35/2011 Neufassung der Satzung über die Umlage von Beiträgen der Gewässerunterhaltungsverbände Beschluss-Nr. 36/2011 Abstimmung zum Antrag der Interessengemeinschaft Feuerwehr zur Aufwandsentschädigung der Ortsbürgermeister Beschluss-Nr. 37/2011 Abstimmung über die Entschädigung des Vorsitzenden des Stadtrates Beschluss-Nr. 38/2011 Neufassung der Entschädigungssatzung Beschluss-Nr. 39/2011 Neufassung der Eigenbetriebssatzung der Wohnungs- und Abwasserwirtschaft Prettin Beschluss-Nr. 40/2011 Straßenumnummerierung Hohndorfer Straße Beschluss-Nr. 41/2011 Straßenumnummerierung Bahnhofsweg OT Hohndorf nicht öffentlicher Sitzungsteil Beschluss-Nr. 42/2011 Grundstücksangelegenheiten Beschluss-Nr. 43/2011 Grundstücksangelegenheiten

3 Amtsblatt der Stadt Annaburg Nr. 04 vom Termine Tagesordnung der 2. Sitzung des Ortschaftsrates Löben am Mittwoch, dem , um Uhr im Feuerwehrgerätehaus öffentlicher Sitzungsteil 0. Begrüßung und Eröffnung der Sitzung 1. Feststellen der ordnungsgemäßen Ladung 2. Feststellen der Anwesenheit 3. Bestätigung der Tagesordnung 4. Verwendung der Mittel 5. Sanierung Gelände am Ständer 6. Informationen und Anfragen Tagesordnung der 5. Sitzung des Stadtrates Annaburg am Donnerstag, dem , um Uhr im Rathaus Annaburg, Sitzungssaal öffentlicher Sitzungsteil 0. Begrüßung und Eröffnung der Sitzung 1. Feststellen der ordnungsgemäßen Ladung 2. Feststellen der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit 3. Bestätigung der Tagesordnung 4. Bestätigung des Protokolls der 4. Sitzung des Stadtrates vom Bürgeranfragen 6. Änderung der Geschäftsordnung 7. Änderung der Hundesteuersatzung 8. Änderung der Vergnügungssteuersatzung 9. Neufassung der Feuerwehrsatzung 10. Informationen des Bürgermeisters und Anfragen nicht öffentlicher Sitzungsteil 11. Vergabeangelegenheiten 12. Grundstücksangelegenheiten Tagesordnung der 5. Sitzung des Hauptausschusses der Stadt Annaburg am Mittwoch, dem , um Uhr im Rathaus Annaburg, Sitzungssaal öffentlicher Sitzungsteil 0. Begrüßung und Eröffnung der Sitzung 1. Feststellen der ordnungsgemäßen Ladung 2. Feststellen der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit 3. Bestätigung der Tagesordnung 4. Bestätigung des Protokolls der 4. Sitzung des Hauptausschusses vom Bürgeranfragen 6. Neufassung der Feuerwehrkostensatzung 7. Neufassung der Sondernutzungssatzung 8. Neufassung der Sondernutzungsgebührensatzung 9. Informationen des Bürgermeisters und Anfragen nicht öffentlicher Sitzungsteil 10. Vergabeangelegenheiten 11. Grundstücksangelegenheiten Änderung der Sprechzeiten des Ortsbürgermeisters des Ortsteiles Lebien Ab Mai 2011 werden die Sprechzeiten des Ortsbürgermeisters des Ortsteiles Lebien immer freitags in der Zeit von bis Uhr durchgeführt. Die erste Sprechstunde ist dann am 6. Mai Neubauer Sitzung des Ordnungs- und Gewerbeausschusses am Montag, 18. April 2011, Uhr Rathaus Tagesordnung: öffentlicher Sitzungsteil 1. Begrüßung 2. Feststellen der ordnungsgemäßen Ladung 3. Feststellen der Anwesenheit 4. Bestätigung der Tagesordnung 5. Protokollkontrolle 6. Bürgerfragestunde Beratung Sondernutzungssatzung Beratung Sondernutzungsgebührensatzung Beratung Satzung über Leistungen, Kostenersatz und Entgelt der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Annaburg 10. Sonstiges Stadt Annaburg OT Prettin Liebe Bürgerinnen und Bürger des OT Prettin, wiederholt wurde festgestellt, dass im Bereich der Kiesseen die durch den Biber gefällten Bäume durch Privatpersonen geschnitten und abtransportiert wurden. Aus diesem Anlass möchte ich Sie eindringlich darauf hinweisen, dass die durch Biberfraß gefällten Bäume im Bereich der Kiesseen der natürlichen Verrottung zu überlassen sind, sofern dadurch keine Verkehrsbehinderung entsteht. Sollte eine Verkehrsbehinderung festgestellt werden, zeigen Sie diese bitte in der Außenstelle Prettin / , Frau Schurad, an. Bei Nichtbeachtung droht eine Ordnungsstrafe. Welz Ortsbürgermeisterin Mitteilung des Fundbüros Außenstelle Prettin Gefunden wurde in Prettin 1 Schlüsselbund 1 Goldkettchen Nähere Informationen erhalten Sie bei der Stadt Annaburg, Außenstelle Prettin, Hohe Str. 18, Zimmer 111 (Telefon / ).

4 4 Amtsblatt der Stadt Annaburg Nr. 04 vom Straßenliste der Stadt Annaburg mit Änderungen Umbenennung Umnummerierung - Kennzeichnet die durch Beschluss durchgeführten Straßenumbenennungen im Stadtgebiet - Kennzeichnet Straßen, in denen die Hausnummern neu vergeben oder geändert wurden. Bitte dazu die Änderungsübersicht Hausnummern beachten! PLZ Ort Ortsteil Bisheriger Straßenname Neuer Straßenname Bemerkung Annaburg Ackerstraße Ackerstraße Annaburg Am Bruch Am Bruch Annaburg AmBruchflügel AmBruchflügel Annaburg Am Gaswerk Am Gaswerk Annaburg Am Hellersteg Am Hellersteg Annaburg Am Mollgraben Am Mollgraben Annaburg Am Neugraben Am Neugraben Annaburg Am Stadion Am Stadion Annaburg Amselweg Amselweg Annaburg An der Mühle An der Mühle Annaburg Arnsnesta-Altes Forsthaus Arnsnesta-Altes Forsthaus Annaburg Arnsnesta-Bahnhaus Arnsnesta-Bahnhaus Annaburg Baderei Baderei Annaburg Bahnhofstraße Am Bahnhof Annaburg Baumschulenweg Baumschulenweg Annaburg Betgestraße Betgestraße Annaburg Birkenweg Eschenweg Annaburg Drosselweg Kiebitzweg Annaburg Feldstraße Feldstraße Annaburg Forstwiesenweg Forstwiesenweg Annaburg Friedensstraße Friedensstraße Annaburg Gärtnerstraße Gärtnerstraße Annaburg Gertrudshof Gertrudshof Annaburg Heidehof Heidehof Annaburg Herzberger Straße Herzberger Straße Annaburg Hinterstraße Hinterstraße Annaburg Hofebreite Hofebreite Annaburg Hohe Straße Neuhäuser Annaburg Holzdorfer Straße Holzdorfer Straße Annaburg Jahnstraße Jahnstraße Annaburg Jessener Straße Wittenberger Straße Änderungsübersicht Hausnummern beachten!!! Annaburg Kellerberg Kellerberg Annaburg Lebiener Straße Lebiener Weg Annaburg Lochauer Straße Lochauer Straße Annaburg Markt Markt Annaburg Mittelstraße Mittelstraße Annaburg Mühlenstraße Mühlenstraße Annaburg Naundorfer Straße Naundorfer Straße Annaburg Niedere Straße Niedere Straße Annaburg Planweg Planweg Annaburg Purzien Jessener Straße Wittenberger Straße ehem. OT Purzien jetzt zugehörig OT Annaburg Annaburg Rosenweg Rosenweg Annaburg Schloß Schloß Annaburg Schloßstraße Schloßstraße Annaburg Schulstraße Schulstraße Annaburg Schweinitzer Straße Schweinitzer Straße Änderungsübersicht Hausnummern beachten!!! Annaburg Siedlung-Haselweg Siedlung-Haselweg Annaburg Siedlung-Hauptweg Siedlung-Hauptweg Annaburg Siedlung-Hirschweg Siedlung-Hirschweg Annaburg Siedlung-Kiefernweg Siedlung-Kiefernweg

5 Amtsblatt der Stadt Annaburg Nr. 04 vom PLZ Ort Ortsteil Bisheriger Straßenname Neuer Straßenname Bemerkung Annaburg Siedlung-Kreuzweg Siedlung-Kreuzweg Annaburg Töpferstraße Töpferstraße Annaburg Torgauer Straße Torgauer Straße Annaburg Ulmenstraße Ulmenstraße Annaburg Verler Weg Verler Weg Annaburg Weg zum Schlößchen Weg zum Schlößchen Annaburg Züllsdorfer Straße Züllsdorfer Straße Annaburg Axien Am Teich Am Teich Annaburg Axien Birkenweg Birkenweg Annaburg Axien Dorfstraße An der Kirche Annaburg Axien Düßnitzer Straße Düßnitzer Straße Annaburg Axien Feldstraße Axiener Feldstraße Annaburg Axien Garnsack Garnsack Annaburg Axien Gehmener Straße Gehmener Straße Annaburg Axien Hohndorfer Straße Hohndorfer Straße Annaburg Axien Kähnitzscher Straße Kähnitzscher Straße Annaburg Axien Lebiener Weg An der alten Ziegelei Annaburg Axien Seegasse Seegasse Annaburg Bethau Dorfstraße Bethau Annaburg Gehmen Axiener Straße Gehmen-Axiener Straße Annaburg Gehmen Elbstraße Gehmen-Elbstraße Annaburg Gehmen Im Felde Gehmen-Im Felde Annaburg Gehmen Lindenstraße Gehmen-Lindenstraße Annaburg Groß Naundorf Annaburger Straße Annaburger Straße Annaburg Groß Naundorf Bahnhofstraße Alte Bahnhofstraße Annaburg Groß Naundorf Bethauer Straße Bethauer Straße Annaburg Groß Naundorf Ernst-Thälmann-Straße Ernst-Thälmann-Straße Annaburg Groß Naundorf Holzweißigstraße Holzweißigstraße Annaburg Groß Naundorf Neue Welt Neue Welt Annaburg Groß Naundorf Plossiger Straße Plossiger Straße Annaburg Groß Naundorf Prettiner Straße Labruner Straße Änderungsübersicht Hausnummern beachten!!! Annaburg Groß Naundorf Schulstraße Schulweg Änderungsübersicht Hausnummern beachten!!! Annaburg Groß Naundorf Trift Trift Annaburg Groß Naundorf Wahles Weg Wahles Weg Annaburg Hohndorf Am Dorfteich Am Dorfteich Annaburg Hohndorf Bahnhofstraße Bahnhofsweg Änderungsübersicht Hausnummern beachten!!! Annaburg Hohndorf Dorfstraße Dorfstraße Annaburg Hohndorf Hauptstraße Hohndorf-Hauptstraße Annaburg Hohndorf Prettiner Straße Hohndorf-Prettiner Straße Annaburg Kolonie Annaburger Straße Kolonie Änderungsübersicht Hausnummern beachten!!! Annaburg Kolonie Friedensstraße Kolonie-Friedensstraße Änderungsübersicht Hausnummern beachten!!! Annaburg Kolonie Im Winkel Kolonie-Heidewinkel Änderungsübersicht Hausnummern beachten!!! Annaburg Kolonie Straße der Freundschaft Kolonie-Heidewinkel Änderungsübersicht Hausnummern beachten!!! Annaburg Kolonie Waldweg Kolonie-Waldweg Annaburg Labrun Annaburger Straße Labruner Hauptstraße Änderungsübersicht Hausnummern beachten!!! Annaburg Labrun Hauptstraße Labruner Hauptstraße Änderungsübersicht Hausnummern beachten!!! Annaburg Labrun Feldstraße Labruner Feldstraße Annaburg Labrun Im Winkel Labruner Winkel Annaburg Labrun Mühlenstraße Labruner Mühlenstraße Annaburg Labrun Straße der Freundschaft An der Lache Annaburg Lebien Annaburger Straße Alte Annaburger Straße Annaburg Lebien Hauptstraße Hauptstraße

6 6 Amtsblatt der Stadt Annaburg Nr. 04 vom PLZ Ort Ortsteil Bisheriger Straßenname Neuer Straßenname Bemerkung Annaburg Lebien Jessener Straße Jessener Straße Annaburg Lebien Morellenberg Morellenberg Annaburg Lebien Mühlweg Mühlweg Annaburg Lebien Prettiner Straße Prettiner Straße Annaburg Löben Löben Dorfstraße Löben Annaburg Meuselko Löben Meuselko Meuselko Annaburg Plossig Dorfstraße Plossiger Dorfstraße Annaburg Plossig Im Winkel Im Winkel Annaburg Plossig Lebiener Straße Lebiener Straße Annaburg Plossig Schulstraße Spielstraße Beachte Zuordnung Deutscher Kaiser zur Spielstraße Annaburg Premsendorf Premsendorf Dorfstraße Premsendorf Annaburg Prettin Am Sportplatz Am Sportplatz Annaburg Prettin Amselweg Amselgrund Annaburg Prettin An der Heide An der Heide Annaburg Prettin An der Mauer An der Mauer Annaburg Prettin Annaburger Straße Prettiner Landstraße Annaburg Prettin Auenweg Auenweg Annaburg Prettin Axiener Straße Axiener Straße Beachte Zuordnung Tankstelle zur Axiener Straße Änderungsübersicht Hausnummern beachten!!! Annaburg Prettin Baderstraße Baderstraße Annaburg Prettin Bahnhofstraße Bahnhofstraße Annaburg Prettin Domäne Domäne Annaburg Prettin Drosselweg Drosselweg Annaburg Prettin Elbstraße Elbstraße Annaburg Prettin Fährstraße Fährstraße Annaburg Prettin Finkenweg Finkenweg Annaburg Prettin Gartenstraße Gartenstraße Annaburg Prettin Gehrenring Gehrenring Annaburg Prettin Gustav-Fischer-Straße Gustav-Fischer-Straße Annaburg Prettin Herrenstraße Herrenstraße Annaburg Prettin Hinterfährstraße Hinterfährstraße Annaburg Prettin Hinterseer Straße Hinterseer Straße Annaburg Prettin Hirschmühlenweg Hirschmühlenweg Annaburg Prettin Hohe Straße Hohe Straße Annaburg Prettin Hohndorfer Straße Klein Hohndorf Annaburg Prettin Im Felde Im Felde Annaburg Prettin Kochgasse Kochgasse Annaburg Prettin Lerchenweg Lerchenweg Annaburg Prettin Lichtenburger Straße Lichtenburger Straße Annaburg Prettin Lichtenburger Tor Lichtenburger Tor Annaburg Prettin Lindenstraße Lindenstraße Annaburg Prettin Neustadt Neustadt Annaburg Prettin Plossiger Weg Plossiger Weg Annaburg Prettin Puschkinstraße Puschkinstraße Annaburg Prettin Rektorstraße Rektorstraße Annaburg Prettin Ringstraße Ringstraße Annaburg Prettin Scharfenberg Scharfenberg Annaburg Prettin Schleswiger Weg Schleswiger Weg Annaburg Prettin Schloßstraße An der Lichtenburg Annaburg Prettin Schmorlweg Schmorlweg Annaburg Prettin Schulstraße An der Schule Annaburg Prettin Stadtpark Stadtpark Annaburg Prettin Straße der Freundschaft Straße der Freundschaft Annaburg Prettin Weinberg Weinberg Annaburg Prettin Weinbergstraße Weinbergstraße Annaburg Purzien Purzien Dorfstraße Purzien

7 Amtsblatt der Stadt Annaburg Nr. 04 vom Änderungsübersicht Hausnummern PLZ Ort Ortsteil Alter Straßenname + Hausnr. Neuer Straßenname + Hausnr Annaburg Schweinitzer Straße 1 Schweinitzer Straße Annaburg Schweinitzer Straße 1A Schweinitzer Straße Annaburg Schweinitzer Straße 2 Schweinitzer Straße Annaburg Schweinitzer Straße 2A Schweinitzer Straße Annaburg Schweinitzer Straße 3 Schweinitzer Straße Annaburg Schweinitzer Straße 3 Schweinitzer Straße Annaburg Schweinitzer Straße 4 Schweinitzer Straße Annaburg Schweinitzer Straße 4A Schweinitzer Straße Annaburg Schweinitzer Straße 5 Schweinitzer Straße Annaburg Schweinitzer Straße 6 Schweinitzer Straße Annaburg Schweinitzer Straße 10 Schweinitzer Straße Annaburg Jessener Straße 1 Wittenberger Straße Annaburg Jessener Straße 1 Wittenberger Straße Annaburg Jessener Straße 1 Wittenberger Straße Annaburg Jessener Straße 1 Wittenberger Straße Annaburg Jessener Straße 2 Wittenberger Straße 13 Bemerkungen Annaburg Jessener Straße Wittenberger Straße 2 Kläranlage Annaburg Purzien Jessener Straße 1 Wittenberger Straße Annaburg Groß Naundorf Schulstraße 1 Schulweg 2 Kita Haus der kleinen Heidemäuse Annaburg Groß Naundorf Schulstraße 2 Schulweg Annaburg Groß Naundorf Schulstraße 3 Schulweg Annaburg Groß Naundorf Schulstraße 4 Schulweg Annaburg Groß Naundorf Schulstraße 5 Schulweg Annaburg Groß Naundorf Schulstraße 6 Schulweg Annaburg Groß Naundorf Schulstraße 7+9 Schulweg Annaburg Groß Naundorf Schulstraße 8 Schulweg Annaburg Groß Naundorf Schulstraße 10 Schulweg Annaburg Groß Naundorf Schulstraße 11 Schulweg Annaburg Groß Naundorf Schulstraße 12 Schulweg Annaburg Groß Naundorf Schulstraße 14 Schulweg Annaburg Groß Naundorf Schulstraße Turnhalle Schulweg Annaburg Groß Naundorf Schulstraße 15 Schulweg 20 Dorfgemeinschaftshaus Annaburg Groß Naundorf Prettiner Straße 1 Labruner Straße Annaburg Groß Naundorf Prettiner Straße 1 Labruner Straße Annaburg Groß Naundorf Prettiner Straße 2 Labruner Straße Annaburg Groß Naundorf Prettiner Straße 3 Labruner Straße Annaburg Groß Naundorf Prettiner Straße 4 Labruner Straße Annaburg Groß Naundorf Prettiner Straße 5 Labruner Straße Annaburg Groß Naundorf Prettiner Straße 6 Labruner Straße Annaburg Groß Naundorf Prettiner Straße 7 Labruner Straße Annaburg Groß Naundorf Prettiner Straße 8 Labruner Straße Annaburg Groß Naundorf Prettiner Straße 9 Labruner Straße Annaburg Groß Naundorf Prettiner Straße 10 Labruner Straße Annaburg Groß Naundorf Prettiner Straße 11 Labruner Straße 17

8 8 Amtsblatt der Stadt Annaburg Nr. 04 vom PLZ Ort Ortsteil Alter Straßenname + Hausnr. Neuer Straßenname + Hausnr Annaburg Groß Naundorf Prettiner Straße 12 Labruner Straße Annaburg Groß Naundorf Prettiner Straße 14 Labruner Straße Annaburg Groß Naundorf Prettiner Straße Labruner Straße Annaburg Groß Naundorf Prettiner Straße Labruner Straße Annaburg Groß Naundorf Prettiner Straße 15 Labruner Straße Annaburg Groß Naundorf Prettiner Straße Labruner Straße Annaburg Groß Naundorf Prettiner Straße Labruner Straße Annaburg Groß Naundorf Prettiner Straße Labruner Straße Annaburg Kolonie Annaburger Straße 40 Kolonie Annaburg Kolonie Annaburger Straße 41 Kolonie Annaburg Kolonie Annaburger Straße 42 Kolonie Annaburg Kolonie Annaburger Straße 43 Kolonie Annaburg Kolonie Annaburger Straße 44 Kolonie Annaburg Kolonie Annaburger Straße 45 Kolonie Annaburg Kolonie Annaburger Straße 46 Kolonie Annaburg Kolonie Annaburger Straße 46A Kolonie Annaburg Kolonie Annaburger Straße 46B Kolonie Annaburg Kolonie Annaburger Straße 47 Kolonie-Heidewinkel Annaburg Kolonie Annaburger Straße 48 Kolonie Annaburg Kolonie Annaburger Straße 49 Kolonie Annaburg Kolonie Annaburger Straße 50 Kolonie Annaburg Kolonie Annaburger Straße 51 Kolonie Annaburg Kolonie Annaburger Straße 52 Kolonie Annaburg Kolonie Annaburger Straße 53 Kolonie Annaburg Kolonie Annaburger Straße 54 Kolonie Annaburg Kolonie Annaburger Straße 55 Kolonie Annaburg Kolonie Annaburger Straße 56 Kolonie Annaburg Kolonie Annaburger Straße 57 Kolonie Annaburg Kolonie Annaburger Straße 58 Kolonie Annaburg Kolonie Annaburger Straße 59 Kolonie Annaburg Kolonie Annaburger Straße 60 Kolonie Annaburg Kolonie Annaburger Straße 60A Kolonie Annaburg Kolonie Annaburger Straße 61 Kolonie Annaburg Kolonie Annaburger Straße 62 Kolonie Annaburg Kolonie Annaburger Straße 63 Kolonie Annaburg Kolonie Friedensstraße 1 Kolonie-Friedensstraße Annaburg Kolonie Friedensstraße 1A Kolonie-Friedensstraße Annaburg Kolonie Friedensstraße 2 Kolonie-Friedensstraße Annaburg Kolonie Friedensstraße 3 Kolonie-Friedensstraße Annaburg Kolonie Friedensstraße 4 Kolonie-Friedensstraße Annaburg Kolonie Friedensstraße 5 Kolonie-Friedensstraße Annaburg Kolonie Friedensstraße 6 Kolonie-Friedensstraße Annaburg Kolonie Friedensstraße 7 Kolonie-Friedensstraße Annaburg Kolonie Friedensstraße 8 Kolonie-Friedensstraße Annaburg Kolonie Friedensstraße 9 Kolonie-Friedensstraße Annaburg Kolonie Friedensstraße 11 Kolonie-Friedensstraße 10 Bemerkungen

9 Amtsblatt der Stadt Annaburg Nr. 04 vom PLZ Ort Ortsteil Alter Straßenname + Hausnr. Neuer Straßenname + Hausnr Annaburg Kolonie Friedensstraße 12 Kolonie-Friedensstraße Annaburg Kolonie Friedensstraße 13 Kolonie-Friedensstraße Annaburg Kolonie Friedensstraße 14 Kolonie-Friedensstraße Annaburg Kolonie Friedensstraße 15 Kolonie-Friedensstraße Annaburg Kolonie Friedensstraße 16 Kolonie-Friedensstraße Annaburg Kolonie Straße der Freundschaft 1 Kolonie-Heidewinkel Annaburg Kolonie Straße der Freundschaft 2 Kolonie-Heidewinkel Annaburg Kolonie Straße der Freundschaft 3 Kolonie-Heidewinkel Annaburg Kolonie Straße der Freundschaft 4 Kolonie-Heidewinkel Annaburg Kolonie Straße der Freundschaft 5 Kolonie-Heidewinkel Annaburg Kolonie Straße der Freundschaft 6 Kolonie-Heidewinkel Annaburg Kolonie Straße der Freundschaft 7 Kolonie-Heidewinkel Annaburg Kolonie Straße der Freundschaft 7A Kolonie-Heidewinkel Annaburg Kolonie Straße der Freundschaft 8 Kolonie-Heidewinkel Annaburg Kolonie Straße der Freundschaft 9 Kolonie-Heidewinkel Annaburg Kolonie Straße der Freundschaft 10 Kolonie-Heidewinkel Annaburg Kolonie Straße der Freundschaft 11 Kolonie-Heidewinkel Annaburg Kolonie Straße der Freundschaft 12 Kolonie-Heidewinkel Annaburg Kolonie Straße der Freundschaft 13 Kolonie-Heidewinkel Annaburg Kolonie Straße der Freundschaft 14 Kolonie-Heidewinkel Annaburg Kolonie Straße der Freundschaft 15 Kolonie-Heidewinkel Annaburg Kolonie Straße der Freundschaft 16 Kolonie-Heidewinkel Annaburg Kolonie Straße der Freundschaft 17 Kolonie-Heidewinkel Annaburg Kolonie Straße der Freundschaft 18 Kolonie-Heidewinkel Annaburg Kolonie Straße der Freundschaft 19 Kolonie-Heidewinkel Annaburg Kolonie Straße der Freundschaft 20 Kolonie-Heidewinkel Annaburg Kolonie Im Winkel 1 Kolonie-Heidewinkel Annaburg Kolonie Im Winkel 2 Kolonie-Heidewinkel Annaburg Kolonie Im Winkel 3 Kolonie-Heidewinkel Annaburg Kolonie Im Winkel Kolonie-Heidewinkel Annaburg Kolonie Im Winkel 6 Kolonie-Heidewinkel 31 Bemerkungen Annaburg Plossig Dorfstraße 60 Spielstraße 11 Deutscher Kaiser Annaburg Labrun Annaburger Straße 1 Labruner Hauptstraße Annaburg Labrun Annaburger Straße 2 Labruner Hauptstraße Annaburg Labrun Hauptstraße 1 Labruner Hauptstraße Annaburg Prettin Hohndorfer Straße 3 Axiener Straße Annaburg Prettin Axiener Straße 4 Axiener Straße Annaburg Hohndorf Bahnhofstraße 101 Bahnhofsweg Annaburg Hohndorf Bahnhofstraße 102 Bahnhofsweg Annaburg Hohndorf Bahnhofstraße 104 Bahnhofsweg Annaburg Hohndorf Bahnhofstraße 105 Bahnhofsweg Annaburg Hohndorf Bahnhofstraße 106 Bahnhofsweg Annaburg Hohndorf Bahnhofstraße 111 Bahnhofsweg Annaburg Hohndorf Bahnhofstraße 112 Bahnhofsweg Annaburg Hohndorf Bahnhofstraße 113 Bahnhofsweg Annaburg Hohndorf Bahnhofstraße 124 Bahnhofsweg 24

10 10 Satzung Amtsblatt der Stadt Annaburg Nr. 04 vom Satzung der Stadt Annaburg über die Umlage der Verbandsbeiträge für die Unterhaltungsverbände Schwarze Elster Jessen und Fläming-Elbaue Präambel Aufgrund 104 ff Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. April 2006 (GVBl. LSA S. 248), zuletzt geändert durch das 5. Gesetz vom 10. Dezember 2009 (GVBl. LSA S. 637), 4,6,44 der Gemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhalt (GO LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. August 2009 (GVBl. LSA S. 383), zuletzt geändert durch Gesetz vom 8. Juli 2010 (GVBl. LSA S. 406) und der 1,2 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KAG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Dezember 1996 (GVBl. LSA S. 405, zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 2008 (GVBl. LSA S. 452), hat der Stadtrat der Stadt Annaburg in der Sitzung am 28. März 2011 folgende Satzung neu beschlossen: 1 Allgemeines Die Stadt Annaburg ist aufgrund 104 WG LSA für die in ihrem Gemeindegebiet gelegenen Flächen gesetzliches Pflichtmitglied in den Unterhaltungsverbänden Schwarze Elster Jessen und Fläming-Elbaue. Die Unterhaltungsverbände unterhalten die in ihrem Verbandsgebiet gelegenen Gewässer zweiter Ordnung. Die Mitgliedsgemeinden der Unterhaltungsverbände haben auf der Grundlage der jeweiligen Verbandssatzung Beiträge zu leisten, die zur Erfüllung der Aufgaben und Verbindlichkeiten sowie zu einer sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung der Verbände erforderlich sind. 2 Gegenstand der Umlage Die Stadt Annaburg legt die von den Unterhaltungsverbänden festgesetzten Beiträge auf die Umlageschuldner um. 3 Umlageschuldner (1) Schuldner der Umlage ist vorrangig, wer im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Umlagebescheides Eigentümer eines im Gemeindegebiet gelegenen, und zum jeweiligen Verbandsgebiet gehörenden Grundstückes ist. An Stelle des Eigentümers kann auch der Pächter treten. (2) Ist das Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, tritt an die Stelle des Eigentümers der Erbauberechtigte. (3) Sind die Eigentümer des Grundstückes oder der Erbbauberechtigte nicht ermittelbar, ist ersatzweise derjenige zur Umlage heranzuziehen, der im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Umlagebescheides das Grundstück nutzt. (4) Mehrere Umlageschuldner haften als Gesamtschuldner. (5) Grundstücke oder Grundstücksteile, die nicht zum Niederschlagsgebiet eines Gewässers zweiter Ordnung gehören, sind beitragsfrei. 4 Entstehung der Umlageschuld, Entstehungszeitraum (1) Die Umlageschuld entsteht zum eines jeden Kalenderjahres, für das die Umlage festzusetzen ist, frühestens jedoch mit der Bekanntgabe der Beitragsbescheide der Unterhaltungsverbände Schwarze Elster Jessen und Fläming-Elbaue. Erhebungszeitraum ist das Kalenderjahr. (2) Die Festsetzung der Umlage erfolgt durch Bescheid, der mit anderen Grundstücksabgaben, Steuern oder Kommunalabgaben zusammengefasst werden kann. 5 Umlagemaßstab (1) Der Umlagemaßstab setzt sich zusammen aus dem Verhältnis der Fläche mit dem die Stadt Annaburg am jeweiligen Verbandsgebiet beteiligt ist (Flächenbeitrag). 6 Umlagesatz (1) Die Höhe des Umlagebeitrages richtet sich nach den durch die Unterhaltungsverbände Schwarze Elster Jessen und Fläming-Elbaue" festgesetzten Beitragssätze (lt. Anlage 1). (2) Die Umlage wird von allen Eigentümern/Nutzern mit einer Gesamtfläche ab 0,5 Hektar erhoben. 7 Fälligkeit Die Umlage wird innerhalb eines Monat nach Bekanntgabe des Umlagebescheides gegenüber dem Umlageschuldner fällig. 8 Auskunftspflichten (1) Sind für die Erhebung und Bemessung der Umlage Auskünfte oder Unterlagen der Umlagepflichtigen notwendig, hat dieser die Auskünfte auf Aufforderung zu erteilen bzw. die Unterlagen zur Verfügung zu stellen. (2) Der Umlagepflichtige ist zur Mitwirkung bei der Ermittlung von notwendigen Angaben zur Umlagegrundlage verpflichtet. (3) Verweigert der Umlagepflichtige seine Mitwirkung oder teilt nur unzureichende Angaben mit, so kann die Veranlagung aufgrund einer Schätzung erfolgen. (4) Die Umlageschuldner sind verpflichtet, Änderungen der für die Umlage relevanten Tatsachen (wie Eigentumswechsel) der Stadt unverzüglich schriftlich anzuzeigen. (5) Die Gemeinde ist berechtigt, an Ort und Stelle zu prüfen, ob die zur Feststellung der Umlage gemachten Angaben den Tatsachen entsprechen. 9 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig im Sinne des 16 KAG LSA handelt, wer den Vorschriften des 8 über die Auskunfts- und Mitwirkungspflichten vorsätzlich oder leichtfertig zuwiderhandelt, indem er Änderungen der für die Umlage relevanten Tatsachen nicht binnen Monats der Stadt anzeigt oder die für die Erhebung und Bemessung der Umlage notwendigen Angaben nicht oder nur unzureichend macht. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu geahndet werden. 10 Billigkeitsmaßnahmen Die Umlage kann ganz oder teilweise gestundet werden, wenn die Einziehung bei Fälligkeit eine erhebliche Härte für den Schuldner bedeuten würde und der Anspruch durch die Stundung nicht gefährdet erscheint. Ist deren Einziehung nach Lage des Einzelfalls unbillig, können sie ganz oder zum Teil erlassen werden. 11 Datenverarbeitung (1) Zur Feststellung der sich dieser Satzung ergebenden Umlageschuldner sowie zur Feststellung und Erhebung der Umlage für die Unterhaltung von Gewässern 2. Ordnung ist die Verarbeitung der hierfür erforderlichen personenund grundstücksbezogenen Daten nach 9, 10 Datenschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt zulässig. (2) Die Stadt Annaburg darf die für die Veranlagung der Grundsteuer bekannt gewordenen personen- und grundstücksbezogenen Daten für die in Abs. 1 genannten Zwecke nutzen und sich Informationen von den entsprechenden Ämtern (Finanz- und Steuer-, Liegenschafts-, Einwohnermelde- und Grundbuchamt) übermitteln lassen. 12 In-Kraft-Treten Diese Satzung tritt rückwirkend zum in Kraft. Damit tritt die Satzung der Stadt Annaburg vom , beschlossen am , außer Kraft. Gleichzeitig treten außer Kraft: die Satzung der Gemeinde Axien zur Umlage des Beitrages an den Unterhaltungsverband "Schwarze Elster" Jessen vom , beschlossen am , einschließlich aller Änderungssatzungen die Satzung der Gemeinde Axien zur Umlage des Beitrages an den Unterhaltungsverband "Fläming-Elbaue vom , beschlossen am , einschließlich aller Änderungssatzungen die Umlagensatzung der Gemeinde Bethau vom , einschließlich aller Änderungssatzungen die Satzung der Gemeinde Groß Naundorf zur Umlage der Verbandsbeiträge des Gewässerunterhaltungsverbandes Schwarze Elster Jessen vom , einschließlich aller Änderungssatzungen die Satzung der Gemeinde Labrun zur Umlage des Beitrages an den Unterhaltungsverband "Schwarze Elster" Jessen vom , beschlossen am , einschließlich aller Änderungssatzungen die Satzung der Gemeinde Plossig zur Umlage des Beitrages an den Unterhaltungsverband "Schwarze Elster "Jessen vom , beschlossen am , einschließlich aller Änderungssatzungen die Satzung der Gemeinde Lebien zur Umlage des Beitrages an den Unterhaltungsverband "Schwarze Elster" Jessen vom , beschlossen am , einschließlich aller Änderungssatzungen die Satzung der Stadt Prettin zur Umlage des Beitrages an den Unterhaltungsverband "Schwarze Elster" Jessen vom , beschlossen am , einschließlich aller Änderungssatzungen Annaburg, Schmidt Bürgermeister Anlage 1 zur Satzung der Stadt Annaburg über die Umlage der Verbandsbeiträge für die Unterhaltungsverbände Schwarze Elster Jessen und Fläming-Elbaue ( 6 Abs.1) Gemäß Festsetzungsbescheid 2011 des Unterhaltungsverbandes Schwarze-Elster Jessen beträgt: der Flächenbeitrag je ha beitragspflichtiger Fläche = 7,99 Dieser Beitragssatz gilt bis zur Neufestsetzung. Gemäß Festsetzungsbescheid 2011 des Unterhaltungsverbandes Fläming-Elbaue beträgt: der Flächenbeitrag je ha beitragspflichtiger Fläche = 9,95 Dieser Beitragssatz gilt bis zur Neufestsetzung.

11 Amtsblatt der Stadt Annaburg Nr. 04 vom Satzung 11 Neufassung der Satzung über die Entschädigung ehrenamtlich tätiger Bürger der Stadt Annaburg Auf der Grundlage der 6 und 33 der Gemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom ,in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. August 2009, zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Januar 2011 (GVBl. LSA S. 14,18) hat der Stadtrat der Stadt Annaburg in seiner Sitzung am folgende Satzung beschlossen: 1 Aufwandsentschädigung für Mitglieder des Stadtrates, seiner Ausschüsse, der Ortschaftsräte und der Ortsbürgermeister (1) Die Aufwandsentschädigung für Mitglieder des Stadtrates und seiner Ausschüsse wird in Form eines Sitzungsgeldes gezahlt. (2) Ehrenamtliche Stadträte erhalten bei Teilnahme ein Sitzungsgeld von 25 je Sitzung des Stadtrates und je Ausschusssitzung. (3) Sachkundige Einwohner, die zu Mitgliedern beratender Ausschüsse bestellt wurden, erhalten ebenfalls bei Teilnahme ein Sitzungsgeld von 25 je Sitzung. (4) Die Aufwandsentschädigung für die Ortsbürgermeister wird in Form einer monatlichen Aufwandsentschädigung gezahlt. Diese beträgt: bei einer Einwohnerzahl der Ortschaft bis 500 EW 154 Euro bei einer Einwohnerzahl der Ortschaft von EW 231 Euro bei einer Einwohnerzahl der Ortschaft ab 1001 EW 307 Euro Den bisher ehrenamtlichen Bürgermeistern der zum eingemeindeten Ortschaften wird für drei Monate die bis zum geltende Entschädigung für ehrenamtliche Bürgermeister weiter gewährt. (5) Ehrenamtliche Ortschaftsräte erhalten bei Teilnahme ein Sitzungsgeld von 13 je Sitzung des Ortschaftsrates. Schriftführer erhalten für die Protokollerarbeitung zusätzlich 10 Euro je Sitzung. (6) Die Vorsitzenden der beratenden Ausschüsse erhalten je durchgeführter Sitzung ein zusätzliches Sitzungsgeld in Höhe von 10 sowie der Vorsitzende des Stadtrates in Höhe von 50. (7) Die Zahlung des Sitzungsgeldes erfolgt anhand der Anwesenheitsliste quartalsweise durch Überweisung. 2 Aufwandsentschädigung für Mitglieder der Feuerwehren Die Aufwandsentschädigung für Mitglieder der Feuerwehren richtet sich nach der Anlage 1 dieser Satzung. 3 Aufwandsentschädigung für Schiedspersonen Die Aufwandsentschädigung für Schiedspersonen wird in Form einer monatlichen Pauschale gezahlt, welche 13,00 beträgt. 4 Entgangener Arbeitsverdienst (1) Neben der Aufwandsentschädigung wird der Ersatz des Verdienstausfalles gezahlt. Nichtselbständigen wird der tatsächlich entstandene und nachgewiesene Verdienstausfall ersetzt. Selbständigen, Hausfrauen usw. wird der Verdienstausfall in Form eines pauschalen Durchschnitts- oder Stundensatzes in Höhe von 10 ersetzt. (2) Der auf den entgangenen Arbeitsverdienst entfallende Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung wird erstattet, soweit dieser zu Lasten des Entschädigungsberechtigten an den Sozialversicherungsträger abgeführt wird. (3) Erstattungen nach den Absätzen 1 und 2 erfolgen nur auf Antrag und können frühestens im darauf folgenden Kalendermonat gezahlt werden. Dem Antrag sind Belege beizufügen. 5 Reisekostenvergütung (1) Ehrenamtlich Tätigen wird eine Reisekostenvergütung nach den für hauptamtliche Beamte des Landes geltenden Grundsätzen für Dienstreisen gewährt. Dienstreisen am Dienst- oder Wohnort sind nach 33 (2) GO LSA mit der Zahlung der Aufwandsentschädigung abgegolten. Es werden jedoch allen ehrenamtlich Tätigen die Fahrtkosten vom Hauptwohnsitz zum Sitzungsort erstattet. (2) Reisekosten für Dienstreisen können nur mit einem bestätigten Dienstauftrag des Bürgermeisters beantragt werden. Der Antrag ist spätestens innerhalb von 6 Monaten nach Beendigung der Dienstreise einzureichen. 6 Auslagen Mit der Aufwandsentschädigung ist der Ersatz von Auslagen abgegolten. 7 Sprachliche Gleichstellung Personen- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils in weiblicher und männlicher Form. 8 Inkrafttreten Diese Satzung tritt rückwirkend zum in Kraft. Gleichzeitig treten die Entschädigungssatzung der Stadt Annaburg vom , in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom , die Entschädigungssatzung der Gemeinde Groß Naundorf vom , die Entschädigungssatzung der Gemeinde Bethau vom in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom , die Entschädigungssatzung der Stadt Prettin vom , in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom , die Entschädigungssatzung der Gemeinde Axien vom in der Fassung der 5. Änderungssatzung vom , die Entschädigungssatzung der Gemeinde Labrun vom in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom , die Entschädigungssatzung der Gemeinde Lebien vom in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom sowie die Entschädigungssatzung der Gemeinde Plossig vom in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom sowie die Entschädigungssatzung für die freiwillige Feuerwehr Prettin in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom außer Kraft. Annaburg, den Schmidt Bürgermeister Anlage zu 2 der Satzung über die Entschädigung ehrenamtlich tätiger Bürger der Stadt Annaburg Feuerwehr Stadtwehrleiter 1. stellv. Stadtwehrleiter monatlich monatlich monatlich monatlich monatlich monatlich monatlich monatlich 200,00 90,00 80,00 Annaburg 40,00 20,00 30,00 30,00 20,00 Prettin 40,00 20,00 30,00 30,00 - Hohndorf 20,00 10,00 10, Lebien 20,00 10,00 10, Labrun 20,00 10,00 10, Plossig 20,00 10,00 10,00 30,00 - Kolonie 20,00 10,00 10, Groß Naundorf 20,00 10,00 10, Gehmen 20,00 10,00 10, Axien 20,00 10,00 10, Löben 20,00 10,00 10, stellv. Stadtwehrleiter Ortswehrleiter Stellv. Gerätewart Wehrleiter Jugend- Kinderfeuerwehrwarfeuerwehrwart Premsendorf 20,00 10,00 10, Purzien 20,00 10,00 10, Bethau 20,00 10,00 10, Zusätzlich zur monatlichen Aufwandsentschädigung erhalten alle Ortswehrleiter und stellv. Ortswehrleiter einen Betrag in Höhe von 0,50 pro Einsatzkraft.

12 12 Satzung Amtsblatt der Stadt Annaburg Nr. 04 vom Eigenbetriebssatzung für den Eigenbetrieb Wohnungs- und Abwasserwirtschaft Prettin Aufgrund 6, 110 und 116 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. August 2009 (GVBl. LSA S. 383), Zuletzt geändert durch 20 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Januar 2011(GVBl. LSA S. 14) in Verbindung mit 4 des Gesetzes über kommunale Eigenbetriebe im Land Sachsen-Anhalt (EigBG LSA) vom 24. März 1997 (GVBl. LSA 1997, S.446) zuletzt mehrfach geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 26. Mai 2009 (GVBl. LSA 238, 251) hat der Stadtrat von Annaburg in seiner Sitzung am 28.März 2011 folgende Satzung beschlossen. 1 Eigenbetrieb, Name, Stammkapital (1) Der Eigenbetrieb führt den Namen Wohnungs- und Abwasserwirtschaft Prettin. (2) Die Wohnungs- und Abwasserwirtschaft Prettin (nachfolgend WAP) wird als organisatorisch, verwaltungsmäßig und wirtschaftlich selbständiger Betrieb ohne eigene Rechtspersönlichkeit geführt. (3) Das Stammkapital der WAP beträgt für die Wohnungswirtschaft bzw ,00 Euro, für die Abwasserwirtschaft ,00 Euro. 2 Gegenstand und Zweck des Unternehmens (1) Gegenstand der WAP ist vorrangig die Wohnungsversorgung für breite Schichten der Bevölkerung und die Abwasserentsorgung für die Ortschaft Prettin in der Stadt Annaburg. (2) Die WAP kann im Rahmen des Absatzes 1 außerhalb der Ortschaft Prettin tätig werden, soweit dies der Stadtrat beschließt. (3) Die WAP errichtet, betreut, bewirtschaftet und verwaltet Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen sowie bauliche Anlagen für die Abwasserbeseitigung. (4) Die WAP kann außerdem Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Gewerbebauten für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Einrichtungen bereitstellen. Die WAP kann die genannten Anlagen, Einrichtungen und Bauten für Dritte verwalten und bewirtschaften. (5) Die WAP ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, durch die der genannte Betriebszweck gefördert wird. (6) Gegenstand und Zweck des Eigenbetriebs können auf Beschluss des Stadtrates erweitert werden. Die Betriebszweige Abwasserwirtschaft und Wohnungswirtschaft, sowie andere neue Betriebszweige werden organisatorisch in einem Eigenbetrieb zusammengefasst. 3 Zuständigkeiten Zuständig für die Angelegenheiten der WAP sind: Betriebsleitung ( 4) Betriebsausschuss ( 5) Stadtrat ( 6) Bürgermeister ( 7) 4 Betriebsleitung (1) Die Betriebsleitung besteht aus 1 Person (Betriebsleiter). Der Betriebsleiter ist Dienstvorgesetzter der sonstigen Bediensteten der WAP. (2) Der Betriebsleiter vertritt die Stadt Annaburg in Angelegenheiten des Eigenbetriebes, soweit sie seiner Entscheidung unterliegen. Der Betriebsleiter führt die laufenden Geschäfte, insbesondere: 1. Die selbständige verantwortliche Leitung, einschließlich Organisation und Geschäftsführung. 2. Wiederkehrende Geschäfte z. Bsp. der Abschluss von Betriebs- und Dienstverträge, Beschaffung von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sowie Investitionsgütern, auch soweit die Gegenstände auf Lager genommen werden. 3. Die Vergabe von Lieferungen und Leistungen im Rahmen des genehmigten Wirtschaftsplanes bis zu einem Gegenstandswert von Euro im Einzelfall und der Abschluss von Verträgen mit Mietern. 4. Der Erlass von Forderungen bis 500,00 und der Abschluss von Vergleichen, soweit der Gegenstandswert im Einzelfall 2.000,00 nicht überschreitet. 5. Personalangelegenheiten, soweit es sich um den Personaleinsatz handelt. 6. Die auf maximal 2 Monate befristete Einstellung von Aushilfen. Das Nähere zu Ziffer 1 bis 6 regelt die Geschäftsordnung bzw. wird durch Dienstanweisung geregelt. (3) Der Betriebsleiter vollzieht in Angelegenheiten des Eigenbetriebes die Beschlüsse des Stadtrates und des Betriebsausschusses. Er nimmt an den Sitzungen des Betriebsauschusses mit beratender Stimme teil und hat im Betriebsausschuss das Recht zum Vortrag. (4) Der Betriebsleiter ist mit Zustimmung des Bürgermeisters ermächtigt, andere Eigenbetriebsangehörige mit seiner Vertretung zu beauftragen, soweit es sich um regelmäßig wiederkehrende Geschäfte der laufenden Betriebsführung handelt. (5) Der Betriebsleiter hat den Betriebsauschuss, in Eilfällen den Bürgermeister über alle wichtigen Angelegenheiten rechtzeitig zu unterrichten. (6) Der Betriebsleiter hat den Bürgermeister und den Betriebsausschuss in der Regel halbjährlich, in besonderen Fällen unverzüglich über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie die Abwicklung des Vermögensplanes zu unterrichten und erforderliche Beschlussvorlagen vorzubereiten. (7) Der Betriebsleiter erarbeitet für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres den Jahresabschluss bestehend aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang, sowie den Lagebericht innerhalb von 6 Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres. 5 Betriebsausschuss (1) Der Betriebsausschuss besteht aus dem Bürgermeister als Vorsitzenden und 6 weiteren Stadträten. Die Mitglieder des Betriebsausschusses werden durch den Stadtrat (vgl. 6) bestimmt. (2) Der Betriebsausschuss entscheidet als beschließender Ausschuss über alle Betriebsangelegenheiten, soweit nicht der Betriebsleiter ( 4), der Stadtrat ( 6) oder der Bürgermeister ( 7) zuständig ist, insbesondere über. 1. Den Erlass einer Geschäftsordnung für den Betriebsleiter. 2. Die Festsetzung von Tarifen. 3. Die Festsetzung allgemeiner Vertrags- und Benutzungsbedingungen. 4. Mehrauszahlungen des Finanzierungsplanes für einzelne Vorhaben, die im Einzelfall 10 % des Ansatzes, mindestens jedoch den Betrag Euro übersteigen. 5. Erfolgsgefährdende Mehraufwendungen, die im Einzelfall 10 % des Ansatzes, mindestens jedoch den Betrag von 8.000,00 Euro übersteigen. 6. Verfügungen über das Vermögen, insbesondere Erwerb, Veräußerung, Tausch und Belastung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie die Gewährung von Darlehen, wenn der Gegenstandswert im Einzelfall den Betrag von Euro nicht überschreitet. 7. Aufnahme von Darlehen, Übernahme von Bürgschaften sowie über den Abschluss sonstiger Rechtsgeschäfte, die einer Aufnahme von Darlehen wirtschaftlich gleichkommen. 8. Die Vergabe von Lieferungen und Leistungen im Rahmen des genehmigten Wirtschaftsplanes, wenn der Gegenstandswert im Einzelfall Euro übersteigt. 9. Erlass von Forderungen, wenn der Gegenstandswert im Einzelfall 500,00 übersteigt und Abschluss von außergerichtlichen Vergleichen, soweit der Gegenstandswert im Einzelfall mehr als Euro beträgt und nicht 5.000,00 Euro übersteigt. 10. Den Vorschlag des Abschlussprüfers nach 131 (2) GO LSA Die Einleitung eines Rechtsstreites bzw. über die Einlegung eines Rechtsmittels auf Antrag der Betriebsleitung, soweit der Streitwert im Einzelfall den Betrag von Euro nicht überschreitet. 12. Ernennung, Einstellung, Beförderung, Höherstufung, Versetzung, Ruhestandsversetzung und Entlassung der Beschäftigten bis einschließlich TVöD Entgeltgruppe 9 und bei Arbeitern auf Vorschlag und im Einvernehmen mit der Betriebsleitung. (3) Der Betriebsausschuss kann jederzeit vom Betriebsleiter über den Gang der Geschäfte und die Lage der WAP Berichterstattung verlangen. 6 Stadtrat (1) Der Stadtrat ist oberste Dienstbehörde des Betriebsleiters der WAP. Dem Stadtrat obliegt: 1. Erlass und Änderung der Satzungen. 2. Bestimmung der Mitglieder des Betriebsausschusses nach Maßgabe des 46 GO LSA i.v.m. 6 der Hauptsatzung. 3. Bestellung des Betriebsleiters auf Vorschlag des Betriebsausschusses 4. Beschluss des Jahreswirtschaftsplanes (Erfolgsplan, Vermögensplan und Stellenübersicht) und des Finanzplanes sowie deren Änderungen. 5. Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses, Verwendung des Jahresgewinns oder die Behandlung des Jahresverlustes sowie Entlastung des Betriebsleiters. 6. die Festsetzung, Erhöhung und Verminderung des Stammkapitals sowie die Rückzahlung von Eigenkapital. 7. Verfügungen über das Vermögen, insbesondere Erwerb, Veräußerung, Tausch und Belastung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, die Gewährung von Darlehen wenn der Gegenstandswert im Einzelfall den Betrag von Euro überschreitet. 8. Wesentliche Änderungen des Betriebsumfanges der WAP, insbesondere die Erweiterung oder Einschränkung der WAP.

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