Zusammenfassender Bericht 2008

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1 Der Präsident des Hessischen Rechnungshofs Überörtliche Prüfung kommunaler Körperschaften Pressemitteilung Bitte Sperrfrist 15. Oktober 2008, 10:30 Uhr, beachten! - Es gilt das gesprochene Wort - Zusammenfassender Bericht 2008 Stabile Kommunalhaushalte - Besser gewappnet für schwierige Zeiten I. Prof. Dr. Manfred Eibelshäuser, Präsident des Hessischen Rechnungshofs, stellte am 15. Oktober 2008 in Wiesbaden den Achtzehnten Zusammenfassenden Bericht der Überörtlichen Prüfung vor. Damit entspricht er seinem gesetzlichen Auftrag, jährlich Landtag, Landesregierung und kommunalen Spitzenverbänden über die Ergebnisse der Überörtlichen Prüfung hessischer kommunaler Körperschaften zu berichten. Die Prüfungen weisen nicht nur auf Schwachstellen hin, sondern zeigen auch Erfolge kommunalen Handelns. Sie bieten Ansatzpunkte für Ergebnisverbesserungen. Anhand der Daten und Fakten können die Kommunen beurteilen, wo sie im Vergleich zu anderen stehen. Der aktuelle Bericht gibt einen Überblick über die Lage der hessischen Kommunalfinanzen im Jahr Weiterhin informiert er über Feststellungen von allgemeiner Bedeutung aus acht abgeschlossenen Prüfungen bei 141 kommunalen Körperschaften: Herausgegeben vom Hessischen Rechnungshof - Büro der Leitung und Presse - Pressesprecher: Peter Mäurer Eschollbrücker Str Darmstadt Darmstadt, 15. Oktober 2008 ( ) Fax: ( ) pressestelle@rechnungshof.hessen.de Web:

2 Gastschulbeiträge PPP-Projekte des Kreises Offenbach Folgekosten kommunaler Einrichtungen Wirtschaftliche Betätigung von Landkreisen Kommunaler Waldbesitz Kommunale Gebietsrechenzentren Haushaltsstruktur 2007: Kleinere Gemeinden Haushaltsstruktur 2007: Größere Gemeinden Präsident Eibelshäuser informierte über die hessischen Kommunalfinanzen im Jahr 2007 (siehe S. 19 ff. des Berichts). II. Im Jahr 2007 profitierten die Kommunen von der guten Konjunkturentwicklung. Die Einnahmen der Verwaltungshaushalte erhöhten sich gegenüber 2006 um 1,6 Milliarden (9,3 Prozent) auf rund 18,8 Milliarden. Dieser Einnahmeanstieg beruht vor allem auf (siehe S. 20 des Berichts): Erhöhten Steuereinnahmen (um 723 Millionen = 11,4 Prozent auf 7,1 Milliarden ). Die bei den Kommunen verbleibende Gewerbesteuer (netto) stieg um 419 Millionen (13,7 Prozent) auf 3,5 Milliarden. Die Gemeindeanteile an der Einkommensteuer erhöhten sich um 208 Millionen (9,3 Prozent) auf 2,4 Milliarden. Höheren allgemeine Zuweisungen des Landes (um 583 Millionen = 35,2 Prozent auf mehr als 2,2 Milliarden ). Demgegenüber erhöhten sich die Ausgaben nicht im gleichen Maß. Die Kommunen gaben 2007 in ihren Verwaltungshaushalten 352 Millionen (2,0 Prozent) mehr aus als 2006 (17,9 Milliarden, Vorjahr: 17,6 Milliarden ), siehe S. 22 des Berichts). Damit überstiegen die Einnahmen die Ausgaben (in den Verwaltungshaushalten um 873 Millionen ). Anders die Vergangenheit, sie war von Finanzierungslücken geprägt: In den Jahren 2001 bis 2005 lagen diese immer über einer Milliarde. In 2006 konnte die Lücke auf 367 Millionen verkleinert werden (siehe S. 23 des Berichts). Seite 2 von 11

3 Trotz dieser positiven Entwicklung ist das Risiko steigender Zinsen nicht zu übersehen. Die Zinsausgaben weisen seit 2004 eine steigende Tendenz auf. Sie lagen im Jahr 2007 mit 577 Millionen deutlich höher als zum Beispiel die kommunalen Schulbauinvestitionen (308 Millionen, siehe S. 22 des Berichts). Die kommunalen Bauinvestitionen stiegen um 171 Millionen (14,8 Prozent) auf 1,3 Milliarden. Nachdem die Bauinvestitionen in vorangegangenen Jahren rückläufig waren, haben sie im Jahr 2007 das Niveau von 2004 leicht überschritten. Die Kommunen investierten überwiegend in den Bereichen Schulen, Straßen, Abwasser und Verwaltung (siehe S. 25 des Berichts). Inwieweit die günstigere Lage der hessischen kommunalen Finanzen zur Senkung des Schuldenstands genutzt wurde, lässt sich nur mit Blick auf alle Schulden beantworten. Die Schulden der Kernhaushalte konnten um 206 Millionen (1,7 Prozent) auf 12,2 Milliarden (Vorjahr: 12,4 Milliarden ) gesenkt werden. Die Schulden der Kernhaushalte setzen sich aus den Investitionskrediten und den Kassenkrediten zusammen. Dabei fällt auf, dass die Kassenkredite trotz einer günstigeren Einnahmesituation im Jahr 2007 auf einem hohen Niveau verblieben (3,1 Milliarden, Vorjahr: 3,2 Milliarden ). Kassenkredite sind nach der Gemeindeordnung nur zur Überbrückung kurzfristiger Liquiditätsengpässe vorgesehen (siehe S. 25 f. des Berichts). Die Schulden der kommunalen Eigenbetriebe sind 2007 um 265 Millionen auf 2,6 Milliarden (Vorjahr: 2,3 Milliarden ) angestiegen. Die Schulden der Zweckverbände blieben dagegen mit 1,2 Milliarden (-19 Millionen ) nahezu konstant. Die gesamten Schulden der Kommunen (Kernhaushalte, Eigenbetriebe und Zweckverbände) konnten somit nicht vermindert werden. Trotz erheblicher Mehreinnahmen von 1,6 Milliarden stiegen sie um knapp 40 Millionen auf 16,0 Milliarden an. Das entsprach einer Verschuldung von je Einwohner (Vorjahr: je Einwohner, siehe S. 27 des Berichts). Hierbei sind die Schulden der privatrechtlichen Unternehmen, die im Mehrheitsbesitz der Kommunen sind, noch nicht berücksichtigt, da sie derzeit nicht den einzelnen Kommunen zugerechnet werden können. Mit der Einführung der doppischen Buchführung und der kommunalen Konzernbilanzen wird sich dies ändern. Seite 3 von 11

4 Fazit des Präsidenten: Die aktuelle Wirtschafts- und Konjunkturentwicklung lässt keine Einnahmensteigerungen wie in den Jahren 2006 und 2007 mehr erwarten. Wie die Zahlen zur Verschuldung zeigen, ist es den Kommunen in den Jahren guter Konjunktur insgesamt nicht gelungen, ihren Schuldenstand zu reduzieren. Vor diesem Hintergrund werden Kommunen auf Dauer nicht umhinkommen, ihre Ausgabenpolitik strenger an den Einnahmen auszurichten. Nur so können die Kommunen ihre finanzielle Handlungsfähigkeit - in schwieriger werdenden Zeiten - sichern. III. Im Anschluss an diese Darstellung der allgemeinen kommunalen Finanzlage stellte Präsident Eibelshäuser wesentliche Ergebnisse der Fachprüfungen vor. Gastschüler sichern breites Bildungsangebot (S. 212 ff.) Gerade in Zeiten zurückgehender Schülerzahlen lässt sich mit Gastschülern ein breites Bildungsangebot sichern. Streitig ist dabei die Höhe der Gastschulbeiträge. Gastschulbeiträge kann ein Schulträger einfordern, wenn er einen Schüler aufnimmt, der nicht seinen Wohnsitz im Gebiet des Schulträgers hat. Die Überörtliche Prüfung hat die Angemessenheit von Gastschulbeiträgen bei den fünf Großstädten und ihren benachbarten Landkreisen untersucht. In den 993 Schulen gab es im Schuljahr 2006/2007 insgesamt rund Schüler. Von diesen waren rund Gastschüler (11 Prozent) aus umliegenden Landkreisen. Im Jahr 2006 wurden Gastschulbeiträge in Höhe von 19 Millionen gezahlt. Großstädte und Landkreise beurteilen die Angemessenheit der Gastschulbeiträge unterschiedlich (siehe S. 214 des Berichts): Die Sicht der Großstädte ist dadurch geprägt, dass sie ausnahmslos mehr Gastschüler aufnehmen als sie an benachbarte Körperschaften abgeben. Deshalb plädieren sie für eine Erstattung von Vollkosten. Die Sicht der Landkreise ist davon geprägt, dass sie mit Ausnahme des Hochtaunuskreises und des Wetteraukreises mehr Schüler abgeben als sie von benachbarten Körperschaften aufnehmen. Deshalb neigen sie zu einer Orientierung an Teilkosten bei der Erstattung. Seite 4 von 11

5 Die Kosten für einen aufzunehmenden Gastschüler hängen betriebswirtschaftlich davon ab, ob die Aufnahme innerhalb bestehender Kapazitäten möglich ist oder erst den Ausbau der Kapazitäten voraussetzt: Kann eine Schule Gastschüler innerhalb der bestehenden Kapazitäten aufnehmen, erhöht sich ihre Auslastung. Dem aufnehmenden Schulträger entstehen keine Errichtungs- und Einrichtungskosten. Für die Beurteilung der Angemessenheit der Gastschulbeiträge sind in diesem Fall die Teilkosten von Bedeutung. Werden vom Schulträger die Kapazitäten zur Aufnahme von Gastschülern ausgebaut, sind für die Beurteilung der Gastschulbeiträge die Vollkosten von Bedeutung. Aus rein finanziellen Gründen ist es für einen Schulträger uninteressant, Gastschüler aufzunehmen, soweit die Beiträge die Teilkosten nicht decken. Wie die Kosten für die Gastschüler unter den aufnehmenden und abgebenden Körperschaften aufzuteilen sind, wird politisch zu entscheiden sein. Präsident Eibelshäuser hebt hervor, dass hierzu die vorgelegten Prüfungsergebnisse erstmals eine gesicherte Datengrundlage liefern. Die kommunale Familie handelt vernünftig, wenn sie Gastschüler entsendet und aufnimmt. PPP-Projekte bei Schulen (Seite 148 ff.) Für die Sanierung und das Facility-Management seiner Schulen hat der Landkreis Offenbach im Jahr 2004 zwei PPP-Projekte (Public Private Partnership) begonnen. Die Sanierungsverträge regeln die bauliche Instandsetzung der Schulen innerhalb der ersten fünf Jahre der Vertragslaufzeit. Die Facility-Management-Verträge umfassen die laufende Bewirtschaftung und die bauliche Instandhaltung der Liegenschaften für die Dauer von fünfzehn Jahren (siehe S. 153, 156 des Berichts). Der Kreis teilte die Schulen in die Lose Ost und West auf. Für jedes Los wurde eine Projektgesellschaft zusammen mit privaten Partnern gegründet, an denen der Kreis zur Sicherung von Kontrollrechten mittelbar eine Beteiligung von 5,1 Prozent hält. Die PPP-Projekte für Sanierung und Facility-Management haben ein Volumen im Laufe von fünfzehn Jahren von annähernd 800 Millionen. Ob es hierbei bleibt, kann derzeit nicht beurteilt werden, da nicht sicher ist, wie sich Wertsicherungsklauseln und Umsatzsteuer auswirken. Auch bleiben die Risiken aus Sanierung und Betrieb der Schulen zum größten Teil beim Kreis (siehe S. 152, 158 ff. des Berichts). Seite 5 von 11

6 Die Sanierung der Schulen wurde bisher vertragsgemäß vorgenommen. Nach jetzigem Kenntnisstand wird die Sanierung innerhalb der vereinbarten fünf Jahre abgeschlossen sein. Der Kreis wäre mit seinen Kräften nicht in der Lage gewesen, ein solch großes Investitionsvolumen in so kurzer Zeit zu bewältigen. Im Hinblick hierauf stellen die beiden PPP-Projekte eine geeignete Erweiterung der bisherigen Beschaffungsvarianten dar. Zu berücksichtigen ist hierbei allerdings, dass der Kreis zur Finanzierung der Projekte auf Kredite angewiesen ist. Bis zur vollständigen Tilgung der Kredite im Jahr 2035 werden voraussichtlich Zinsen von 112 Millionen anfallen (siehe S. 165, 172 des Berichts). Abschließend sagte Präsident Eibelshäuser, dass PPP-Projekte Chancen und Risiken enthalten. Der Erfolg kann deshalb erst am Ende der Laufzeit beurteilt werden. Folgekosten kommunaler Einrichtungen - Risiken für die Haushaltsstabilität (S. 190 ff.) Die Überörtliche Prüfung untersuchte das Gebäudemanagement von 21 Städten und Gemeinden. Ziel war es festzustellen, ob Folgekosten von Einrichtungen, die 1985 bis 1996 in Betrieb genommenen wurden, bei der Planung berücksichtigt wurden. Folgekosten sind Kosten, die durch Betrieb und Unterhaltung entstehen. Nur eine Planung, die Folgekosten sachgerecht einbezieht, liefert eine vollständige Entscheidungsgrundlage. Dadurch wird transparent, ob die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Kommune für die Einrichtung reicht. Denn Folgekosten können die Stabilität künftiger Haushalte stärker beeinträchtigen als die Investition. Von den 21 in die Prüfung einbezogenen Kommunen planten 14 trotz der gesetzlichen Vorgaben keine Folgekosten. Die Kommunen begründeten ihr Vorgehen damit, die Ermittlung der Folgekosten sei zu aufwändig und stehe in keinem Verhältnis zu dem erwarteten Nutzen (siehe S. 196 des Berichts). Von der Überörtlichen Prüfung wurde ein Ermittlungsschema entwickelt, durch das mit geringem Aufwand eine sachgerechte Folgekostenplanung möglich ist. Das Schema liefert auch einen Signalwert, anhand dessen sich erkennen lässt, nach wie vielen Jahren die Folgekosten die von der Körperschaft zu tragenden Investitionskosten übersteigen (siehe S. 198, 205 des Berichts). Seite 6 von 11

7 Präsident Eibelshäuser betonte, dass nahezu alle Kommunen in Hessen im Begriff sind, auf Doppik umstellen. In der Doppik wird im Gegensatz zur Kameralistik der Werteverzehr des Investitionsobjektes in Folgejahren durch Abschreibungen abgebildet. In künftige Ergebnisrechnungen fließen deshalb die Aufwendungen aus Abschreibungen und Folgekosten ein. Es gilt die Forderung: Bei der Planung einer Investition sollte gesichert sein, dass auch nach Abschreibungen und Folgekosten die Haushaltsstabilität nicht gefährdet wird. Wirtschaftliche Betätigung braucht zentrales Beteiligungsmanagement (Seite 34 ff.) Die Überörtliche Prüfung hat bei zehn Landkreisen und einem Zweckverband das Beteiligungsmanagement untersucht. Diese Landkreise hielten 320 Beteiligungen, davon 227 unmittelbar. Unter den Beteiligungen waren 174 Kapitalgesellschaften, 71 Zweckverbände und 19 Eigenbetriebe. Die Mehrheitsbeteiligungen hatten Mitarbeiter, demgegenüber die Kernverwaltungen Mitarbeiter (siehe S. 40 f. des Berichts). Kommunale Körperschaften können entscheiden, ob und in welchem Umfang sie ihre Aufgaben in privatwirtschaftlichen Unternehmensformen wahrnehmen. Sie haben bei einer Ausgliederung Maßnahmen zu ergreifen, um ihre Einflussmöglichkeiten durch ein geeignetes Beteiligungsmanagement sicherzustellen. Nur in vier der zehn Landkreise war das Beteiligungsmanagement darauf ausgerichtet, die Beteiligungen nach den Kreisinteressen zu steuern und zu kontrollieren. Hierzu verwendeten diese Kreise betriebswirtschaftliche Kennzahlen, die sie aus den Jahresabschlüssen, Prüfungsberichten und unterjährigen Berichten der Beteiligungen ableiteten (siehe S. 49, 62 des Berichts). Angesichts der Bedeutung der Beteiligungen für die Kreise ist es erforderlich, dass alle Kreise ein zentrales Beteiligungsmanagement zur Steuerung und Kontrolle besitzen. Mit Hilfe eines solchen Instruments ist es einfacher, wirtschaftliche Risiken frühzeitig zu erkennen und rechtzeitig Gegenmaßnahmen einzuleiten. Seite 7 von 11

8 Kommunaler Waldbesitz: Potenzial für bessere Ergebnisse (S. 66 ff.) Mit einem Anteil von 41,7 Prozent hat Hessen den zweithöchsten Waldanteil in Deutschland. Mehr als ein Drittel des hessischen Waldes (36,2 Prozent) befindet sich im Eigentum der Kommunen. Die kommunalen Forstbetriebe werden regelmäßig als Regie- oder Eigenbetriebe geführt. Die Wälder werden von Hessen-Forst oder externen Dienstleistern bewirtschaftet (siehe S. 69, 92 des Berichts). Von den 21 untersuchten Forstbetrieben hatten im Mittel über den gesamten Prüfungszeitraum 12 Betriebe negative (bis zu -61 je Hektar Kommunalwald) und 9 Betriebe positive Ergebnisse (bis zu 88 je Hektar, siehe S. 70 des Berichts). Die Betriebe hatten jährliche Einnahmen aus der Holznutzung von durchschnittlich 181 je Hektar Waldfläche. Eine Kommune konnte Einnahmen in Höhe von fast 317 je Hektar verbuchen. Zusätzliche Einnahmen von durchschnittlich 15 je Hektar wurden aus der Jagdpacht erzielt. Damit wird deutlich, dass die Holzproduktion die stärkste Einnahmequelle aus dem Waldbesitz darstellt (siehe S. 78 f. des Berichts). Die Forstbetriebe haben sich auf unterschiedliche Rahmenbedingungen einzustellen. Geländeverhältnisse, Zersplitterung des Besitzes und Zusammensetzung des Baumbestands können die forstliche Bewirtschaftung erschweren (siehe S. 71 des Berichts). Aufgabe der Kommunen ist es, durch geeignete Organisation der Waldbewirtschaftung bessere Ergebnisse zu erzielen. Die Prüfung hat gezeigt, dass sich die Schutz- und Erholungsfunktion des Waldes und seine Nutzfunktion als Holzlieferant vereinbaren lassen. Die Ergebnisse aus der Waldbewirtschaftung können für die Kommunen ein zusätzliches finanzielles Standbein sein. Positive Ergebnisse fließen den Kommunen zu, ohne dass sie zu Kürzungen im kommunalen Finanzausgleich führen. Außerdem werden die Ergebnisse bei der Berechnung der Kreisumlage nicht herangezogen. Die Kommunen sind daher gut beraten, die Ertragskraft ihres Waldbesitzes auszuschöpfen (siehe S. 79 des Berichts). Seite 8 von 11

9 IV. Präsident Eibelshäuser berichtete weiterhin über Haushaltsstrukturprüfungen bei 71 kreisangehörigen Städten und Gemeinden. Einbezogen waren die Haushaltsjahre 2002 bis 2006 bei Städten und Gemeinden zwischen und Einwohnern (Größere Gemeinden) und zwischen und Einwohner (Kleinere Gemeinden). Diese Prüfungen zeigen den Körperschaften mit qualitätsgesicherten Daten, wo sie im Vergleich zu anderen stehen. Untersucht wurde auch, ob es den Kommunen gelang, ihre Haushalte dauerhaft stabil zu gestalten. Denn die Gemeindeordnung verlangt von den Körperschaften, ihr Vermögen und ihre Einkünfte so zu verwalten, dass ihre Gemeindefinanzen gesund bleiben. Haushaltsstrukturprüfungen bei Städten und Gemeinden (Seiten 98 ff., 122 ff.) Bei der Strukturprüfung der 21 kleineren Gemeinden war - wie bei den 50 größeren Gemeinden - festzustellen, dass sich die Einnahmen verbesserten. Von den gestiegenen Steuern profitierten vor allem einnahmestarke Gemeinden. Die Prüfung hat aber gezeigt, dass Haushaltsprobleme gleichermaßen bei einnahmestarken wie bei einnahmeschwachen Gemeinden auftraten. Die Haushaltsstabilität ist folglich nicht nur eine Frage der Einnahmesituation, sondern auch des Ausgabeverhaltens (siehe S. 101, 107 des Berichts). Die kleineren Gemeinden standen unter einem demografischen Druck. So wuchs die Bevölkerung in den Jahren 1997 bis 2006 in nur fünf Gemeinden. In diesem Zeitraum stieg auch die Zahl der Bürger über 65 Jahre, während die Zahl der unter Sechsjährigen sank. Der Rückgang der Kinderzahlen zwischen drei und sechs Jahren erleichterte es den Gemeinden, Kinder unter drei Jahren in die Tageseinrichtungen aufzunehmen und Hortplätze zur Verfügung zu stellen (siehe S. 111, 117 des Berichts). Bei der Strukturprüfung der 50 größeren Gemeinden wurde erstmals die Haushaltsstabilität über den fünfjährigen Prüfungszeitraum bewertet. Die Bewertungen bewegten sich in fünf Kategorien von stabil bis instabil. Danach hatten 12 Kommunen in mindestens vier von fünf Jahren einen stabilen Haushalt und 17 Kommunen einen instabilen Haushalt (siehe S. 127 des Berichts). Seite 9 von 11

10 Erfolgsfaktoren für einen stabilen Haushalt sind neben dem Personaleinsatz in der allgemeinen Verwaltung auskömmliche Gebühren. Allerdings erhoben nicht alle 50 Gemeinden ihre Gebühren konsequent kostendeckend, so dass ihnen in ihren Haushalten Finanzmittel fehlten: In den Gebührenhaushalten Wasserversorgung, Abwasserentsorgung und Friedhofswesen verzichteten die Kommunen auf Einnahmen in Höhe von 8,3 Millionen (siehe S. 127, 129, 134 des Berichts). Die Kommunen mit stabilen Haushalten sind damit besser gewappnet, um auch bei der sich abzeichnenden schwierigeren Wirtschafts- und Konjunkturentwicklung ihre Gemeindefinanzen gesund zu erhalten. Neben vielen zusätzlichen Informationen kann dieser Bericht auch im Internet unter eingesehen und heruntergeladen werden. V. Auf diesen Internetseiten werden auch alle bisherigen Veröffentlichungen mit umfangreicher Recherchemöglichkeit angeboten. Seite 10 von 11

11 Geprüfte Kommunen Betätigung von Landkreisen Landkreis Bergstraße, Landkreis Darmstadt-Dieburg, Landkreis Limburg-Weilburg, Main- Taunus-Kreis, Odenwaldkreis, Rheingau-Taunus-Kreis, Schwalm-Eder-Kreis, Vogelsbergkreis, Werra-Meißner-Kreis, Wetteraukreis, Zweckverband Oberhessische Versorgungsbetriebe Kommunaler Waldbesitz Bad Endbach, Bad Orb, Beerfelden, Braunfels, Dornburg, Edertal, Ehringshausen, Florstadt, Herbstein, Hilders, Hohenstein, Hünstetten, Laubach, Linsengericht, Neckarsteinach, Rödermark, Schöffengrund, Waldkappel, Wehrheim, Weilrod, Landkreis Waldeck-Frankenberg Haushaltsstruktur 2007: Kleinere Gemeinden Bad Karlshafen, Ebersburg, Gorxheimertal, Grasellenbach, Groß-Bieberau, Hammersbach, Hatzfeld (Eder), Hohenroda, Hosenfeld, Kirchheim, Lichtenfels, Lorch am Rhein, Malsfeld, Morschen, Oberweser, Rauschenberg, Schenklengsfeld, Twistetal, Ulrichstein, Wanfried, Weinbach Haushaltsstruktur 2007: Größere Gemeinden Aarbergen, Ahnatal, Alheim, Allendorf (Eder), Amöneburg, Bad König, Beselich, Bickenbach, Brechen, Breitscheid, Burghaun, Driedorf, Ebsdorfergrund, Gersfeld (Rhön), Grebenhain, Grebenstein, Gudensberg, Guxhagen, Habichtswald, Helsa, Hofbieber, Immenhausen, Kalbach, Lahntal, Leun, Liederbach am Taunus, Ludwigsau, Mittenaar, Modautal, Münzenberg, Neuberg, Ortenberg, Ranstadt, Reichelsheim/Wetterau, Runkel, Schlangenbad, Selters (Taunus), Sinn, Söhrewald, Villmar, Vöhl, Wabern, Waldbrunn/Westerwald, Waldsolms, Weimar, Willingen (Upland), Willingshausen, Wölfersheim, Wöllstadt, Zwingenberg PPP-Projekte Los Ost und Los West des Kreises Offenbach Kreis Offenbach Kommunale Gebietsrechenzentren II Gießen, Kassel Folgekosten kommunaler Einrichtungen Bad Camberg, Bad Soden-Salmünster, Bad Wildungen, Bebra, Büdingen, Büttelborn, Dreieich, Eichenzell, Erbach, Eppstein, Hüttenberg, Hofgeismar, Homberg (Efze), Linden, Lorsch, Mücke, Mühltal, Niedernhausen, Steinbach (Taunus), Stadtallendorf, Witzenhausen Gastschulbeiträge Darmstadt, Frankfurt am Main, Kassel, Offenbach am Main, Wiesbaden, Landkreis Darmstadt-Dieburg, Landkreis Groß-Gerau, Hochtaunuskreis, Landkreis Kassel, Main-Kinzig- Kreis, Main-Taunus-Kreis, Landkreis Offenbach, Rheingau-Taunus-Kreis, Wetteraukreis Seite 11 von 11

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