Die Umsetzung des SGB IX erste Erfahrungen aus der Sicht eines Rentenversicherungsträgers

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1 Ingo Koch Die Umsetzung des SGB IX erste Erfahrungen aus der Sicht eines Rentenversicherungsträgers 1. Allgemeine Zielsetzungen des SGB IX Die Umsetzung eines Gesetzes verlangt auch die Analyse und Kenntnis der vom Gesetzgeber verfolgten Ziele als Maßstab des eigenen Handelns. Wird dieser angelegt, steht fest: Das SGB IX ist mehr als ein Leistungsgesetz. Es erweitert programmatisch den Begriff der Rehabilitation. War er im SGB I alter Fassung Maßnahmen zur Eingliederung Behinderter definiert durch die einzusetzenden Mittel, so erfolgt die neue Definition über die Ziele rehabilitativer Leistungen Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft. Wurde der Behinderte in der Vergangenheit als Objekt behandelt, betreut und eingegliedert, also eingepasst, so hat jetzt der behinderte Mensch teil, gleichberechtigt, ohne einer fremddefinierten Norm entsprechen zu müssen. Selbstbestimmung umfasst die Ausgestaltung der Teilhabe, die zwingend immer auch individuell und damit subjektiv erlebt ist. Die Haacksche Diktion umschreibt diesen Ansatz im doppelten Sinne politisch und individuell mit dem Begriff der Sozialpolitik als Emanzipationspolitik. Vorrangig hat das SGB IX eine Ordnungsfunktion, in dem es zusammenfasst, tendenziell vereinheitlicht und fortentwickelt. Es fordert die Straffung der Abläufe, ihre Koordinierung durch eine Verbesserung der Strukturen für die Zusammenarbeit von Trägern, Leistungserbringern und Leistungsempfängern. Dokumentiert wird dies in den 10 bis 14 SGB IX, die die Koordinierung von Leistungen, ihr Zusammenwirken, die Konkretisierung der Pflicht zur ZSR, 50. Jahrgang (2004), Heft 4-5, S

2 392 Ingo Koch Zusammenarbeit, aber auch die Erarbeitung gemeinsamer Empfehlungen und die Zuständigkeitserklärung beinhalten. Als Mittel für die Verbesserung der Effizienz von Rehabilitationsleistungen durch Instrumente zur Wahrung und Durchsetzung von Rechtsansprüchen wird die Einführung der gemeinsamen Servicestellen bezeichnet. Diese sind in allen Landkreisen und kreisfreien Städten einzurichten und so auszustatten, dass sie ihre Aufgaben umfassend und qualifiziert wahrnehmen können, ohne Zugangs- und Kommunikationsbarrieren, unter Vermeidung von Wartezeiten, mit besonders qualifiziertem Personal mit breiten Fachkenntnissen des Rehabilitationsrechts und der Rehabilitationspraxis. Zentrale Aufgabe dieser Einrichtungen ist die Beratung und Unterstützung behinderter und von Behinderung bedrohter Menschen bei Klärung der Leistungsvoraussetzungen, Klärung des Rehabilitationsbedarfs, Klärung der Zuständigkeit von Rehabilitationsträgern, der Vorbereitung der zügigen Abwicklung durch klare und sachdienliche Anträge und die Weiterleitung an den zuständigen Träger. Das SGB IX schafft und fördert Erwartungen behinderter Menschen und ihrer Verbände. Mitwirkung bis hin zur Selbstbestimmung dokumentiert sich aber nicht nur im Geltendmachen von Ansprüchen, sondern auch im Angebot behinderter Menschen oder ihrer Forderung, in Verfahren eingebunden zu werden. Zur Konkretisierung komme ich bei der Darstellung unserer praktischen Arbeit. Problematisch ist, dass diesen Zielen und Erwartungen insbesondere die finanziellen Rahmenbedingungen durch die Ausgestaltung der Rehabilitationsleistungen als rationierte Ermessensleistungen nicht entsprechen. Durch Kooperation und Koordination die Effizienz zu erhöhen und so mehr Freiräume zu erreichen, ist zunächst nicht viel mehr als eine programmatische Absichtserklärung, deren Umsetzung an den Wünschen und Möglichkeiten der Betroffenen selbst, aber auch an den Details der Leistungsvoraussetzungen ihre Grenzen findet. Ist das SGB IX damit nicht ein Scheck, der nicht vollständig gedeckt ist? Wenn bereits im Eckpunktepapier vom Oktober 1999 formuliert wurde, dass das SGB IX eine gemeinsame Plattform errichtet, auf der durch Koordi-

3 Umsetzung des SGB IX erste Erfahrungen aus der Sicht eines Rentenversicherungsträgers nation, Kooperation und Konvergenz ein gemeinsames Recht und eine einheitliche Praxis der Rehabilitation und der Behindertenpolitik errichtet werden könne, so ist dies die Umschreibung des Paradigmenwechsels. Ihn zu akzeptieren und aktiv zu begleiten, ist Aufgabe der Träger der Rehabilitation. Aus vielen Veröffentlichungen, aber auch aus Gesprächen weiß ich, dass Menschen mit Behinderung dies anders erleben. Wenn Rehabilitationsträgern unterstellt wird, sie seien ein zermürbender, menschlich distanzierter Apparat und in der Gefahr, in anonymen Organisationen institutionelle Eigeninteressen in den Vordergrund zu stellen oder sollten lernen und begreifen, dass sie den Auftrag von ihren Versicherten erhalten, werden erlebte oder übernommene Vorbehalte gleich ob als Urteil oder Vorurteil deutlich formuliert. Dem stelle ich entgegen: Wir akzeptieren den Paradigmenwechsel und begleiten ihn aktiv, wir erkennen die Kompetenz behinderter Menschen und ihrer Verbände an und wollen sie zielführend in den Dialog einbeziehen und damit auch die eigene Kompetenz erweitern. Wir wollen Restriktionen, die die geltenden Leistungsgesetze vornehmen, zielorientiert im Sinne des SGB IX auslegen, müssen aber auch Grenzen, die durch Regeln gesetzt sind, kommunizieren. Kommunikation, und das ist für mich eine der Erkenntnisse des bisherigen Prozesses, ist als Grundlage jeder Lösung der Schlüssel für unsere Arbeit bei der Umsetzung des Sozialgesetzbuches IX. 2. Beispiele zur Umsetzung des SGB IX Ich darf Ihnen einige Beispiele aus der (Mit-)Arbeit der Landesversicherungsanstalt Schleswig-Holstein bei der Umsetzung des SGB IX skizzenhaft darstellen, die sich mit den Themen Information der Menschen mit Behinderung, Barrierefreiheit der Servicestellen und Schulung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Servicestellen auseinandersetzen. Ich sprach bereits davon, dass Erwartungen der Menschen mit Behinderung und ihrer Verbände sich auch vorrangig in der Möglichkeit des Sich-Einbringens, des Gestaltens ausdrücken. Die Rehabilitationsträger in 393

4 Ingo Koch Schleswig-Holstein haben von Beginn an das Gespräch mit den Verbänden und Selbsthilfegruppen gesucht. Inhalte der Einbindung, der Mitwirkung, der Mitgestaltung waren schnell gefunden. Themen waren zunächst die Einbindung in die Öffentlichkeitsarbeit, die Mitwirkung bei der Information über die Arbeit der Servicestellen, die Mitwirkung bei der Erarbeitung eines Schulungskonzeptes für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Servicestellen bis hin zum Angebot, Informationsdatenbanken für diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu erstellen, und der Wunsch, Antragsverfahren nachvollziehbar zu gestalten. Viele Ergebnisse liegen vor. Aber sie sind nicht abschließend, sondern dokumentieren überwiegend den derzeitigen Stand der Diskussion. In einer Arbeitsgruppe unter dem Titel Information der Menschen mit Behinderung wurde ein Faltblatt entwickelt, mit dem die Aufgaben der gemeinsamen Servicestellen Interessierten und Betroffenen verständlich dargestellt werden. Auch Hilfen für die interne Information, insbesondere der Servicestellenmitarbeiterinnen und -mitarbeiter werden erarbeitet. Das Thema Barrierefreiheit wurde in einer Arbeitsgruppe von Mitgliedern und Beschäftigten von Sozialverbänden, Trägern der freien Wohlfahrtspflege, Selbsthilfegruppen und Rehabilitationsträgern unter Einbindung des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung und der Fachkompetenz der Architektenkammer intensiv bearbeitet. Als Ergebnis wurden Anforderungen an Servicestellen für Rehabilitation im Hinblick auf Zugangs-, Nutzungsund Kommunikationsbarrieren beschrieben und veröffentlicht, die Grundlage der Einrichtung von gemeinsamen Servicestellen im Lande Schleswig- Holstein sind. Träger dieser gemeinsamen Servicestellen in Schleswig-Holstein sind Krankenkassen, wie die AOK Schleswig-Holstein, die Barmer Ersatzkasse, die BKK Hanse/Dräger, die Deutsche Angestelltenkrankenkasse und die Rentenversicherungsträger BfA und LVA Schleswig-Holstein. Unser Haus hat, so war es zwischen den Rehabilitationsträgern vereinbart, in Schleswig- Holstein die Koordination des Aufbaus der gemeinsamen Servicestellen übernommen. Wegen der Zurückhaltung einiger Rehabilitationsträger, aber auch wegen deren mangelnder Präsenz im Lande Schleswig-Holstein, werden von den 18 gemeinsamen Servicestellen für Rehabilitation in Schleswig-Holstein neun durch die Landesversicherungsanstalt Schleswig-Holstein organisiert. 394

5 Umsetzung des SGB IX erste Erfahrungen aus der Sicht eines Rentenversicherungsträgers Für unser Haus hat das SGB IX aber auch unter weiteren Gesichtspunkten zu einer völligen Neukonzeption unseres Außendienstes geführt. Grund ist zum einen, dass unsere dezentralen Dienststellen aus der Wahrnehmung einer völlig anderen Aufgabe entstanden sind. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die im Betriebsprüfdienst eingesetzt waren, wurden mit der Rentenreform 1957 parallel mit Auskunft und Beratung betraut. Wegen der steigenden Nachfrage, aber auch, weil das Wissen aus unterschiedlichen Rechtsgebieten nicht mehr differenziert vorhaltbar war, wurde eine Trennung der Aufgaben vorgenommen. Der Ausbau unserer Auskunfts- und Beratungsstellen führte aber im Bestand nicht zwingend zu barrierefreien Dienststellen. Während dies bei neu eröffneten Dienststellen selbstverständlich war, ist Barrierefreiheit für den Bestand zugegebenermaßen erst mit dem SGB IX und seinen Anforderungen als prioritäres Thema wahrgenommen worden. Eine weitere grundsätzliche Veränderung unseres Angebotes kommt hinzu: Wir haben bereits vor Inkrafttreten des Sozialgesetzbuches IX, aber in Kenntnis der dahinter stehenden Absichten begonnen, unseren Reha- Fachberaterdienst, der vorrangig in der Beratung von Versicherten eingesetzt war, konzeptionell neu auszurichten, dabei auszubauen und dezentral zu organisieren. Nur eine Einbindung in die Region ermöglicht den Aufbau eines Netzes, in dem Rehabilitation im Sinne eines Case-Managements verwirklicht werden kann. Kontakte zu und Kommunikation mit den behinderten oder von Behinderung bedrohten Menschen, Arbeitgebern, Betriebs- und Personalräten, Arbeitsmedizinern und niedergelassenen Ärzten, ebenso aber mit den weiteren Rehabilitationsträgern und Behörden, können nicht zentral funktionieren. Die regionale Einbindung ist erforderlich, um Rahmenbedingungen zu schaffen, die eine erfolgreiche Teilhabe ermöglichen. Verknüpft haben wir dies mit einer Delegation der Entscheidungskompetenz und Ergebnisverantwortung auf unsere Reha-Fachberater, die diese im unmittelbaren Kontakt mit unseren Versicherten umsetzen können. Gerade durch diese Konzeption wird die Möglichkeit geschaffen, die in der Vergangenheit nicht ausreichend gepflegten Kontakte zu den Trägern der freien Wohlfahrtspflege, zu den Sozialverbänden und Selbsthilfegruppen vor Ort aufzunehmen oder zu verstärken und damit ein Netzwerk aufzubauen oder von einem vorhandenen Netzwerk zu profitieren, was die Erfolgsaussichten rehabilitativer Maßnahmen deutlich erhöht. 395

6 Ingo Koch Der zusätzliche Raumbedarf und die Verpflichtung, Zugangs-, Nutzungsund Kommunikationsbarrieren abzubauen, erfordert ein völlig neues Dienststellennetz. Dieses wird durch barrierefreie Zugangs- und Nutzungsumbauten aber auch durch die Aufgabe und Neuschaffung von Dienststellen erreicht, zumindest dann, wenn sie die Aufgaben einer gemeinsamen Servicestelle nach dem SGB IX wahrnehmen sollen. Von neun Dienststellen der LVA, in denen sich gemeinsame Servicestellen für Rehabilitation befinden, wurden oder werden noch sieben Dienststellen mit hohem Finanzaufwand neu ausgerichtet. Wichtig ist aber nicht nur diese Veränderung der Rahmenbedingungen, sondern auch die Auswahl und Schulung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in diesen gemeinsamen Servicestellen arbeiten. Auf der Basis des Kolloquiums der BAR wurden in Zusammenarbeit mit den Verbänden und Selbsthilfegruppen und unter deren Beteiligung Schulungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Servicestellen durchgeführt. Auf Vorschlag der Verbände und Selbsthilfegruppen wurden auch Hospitationen in Einrichtungen dieser Gruppen durchgeführt, um nicht nur rechtlich geschult zu werden, sondern auch durch unmittelbaren Kontakt mit den Problemen behinderter Menschen konfrontiert zu werden. Darüber hinaus besteht so die Möglichkeit, auch lokal in den einzelnen Kreisen Netzwerke aufzubauen, auf die die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Servicestellen bei der Erfüllung ihrer Aufgabe zurückgreifen können. All diese Kontakte haben eines erreicht: Vorbehalte und Vorurteile abzubauen und durch eine inhaltliche Diskussion, die den Zielen des SGB IX dient, zu ersetzen. Hier wurden unsere Erwartungen übertroffen. Wir müssen aber das Gespräch erweitern. Neben der zu verstärkenden Öffentlichkeitsarbeit sind vor allem die Themen Qualitätssicherung der Arbeit der Servicestellen und das Berichtswesen zu bearbeiten, wie es das SGB IX zum Beispiel auch zur Arbeit der Servicestellen vorsieht. Die Wertigkeit dieser Berichte sehen auch wir als Träger gemeinsam mit den behinderten Menschen und den Sozialpolitikern auf der Grundlage eines Ansatzes, der Sozialpolitik als Prozess versteht. Sich in diesen Prozess aktiv einzubringen, muss das Anliegen aller Träger der Rehabilitation sein, auch gerade, wenn sie das gegliederte System befürworten. 396

7 Umsetzung des SGB IX erste Erfahrungen aus der Sicht eines Rentenversicherungsträgers Anschrift des Autors: Ingo Koch Stellvertretender Geschäftsführer der LVA Schleswig-Holstein Ziegelstraße Lübeck 397

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