Bundesland Umsetzungsgrundlage Wortlaut Erläuterungen Baden Württemberg

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Bundesland Umsetzungsgrundlage Wortlaut Erläuterungen Baden Württemberg"

Transkript

1 Bundesland Umsetzungsgrundlage Wortlaut Erläuterungen Baden Württemberg Bayern Verwaltungsvorschrift der Ministerien über die Anwendung der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil A (VOL/A), Ausgabe 2009, Teil B (VOL/B) und der Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) Gemeinsames Amtsblatt Baden Württemberg Nr.7 / Änderung der Bekanntmachung über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern 21. Juni 2010 Az.: IB Einführung der VOL/A Ausgabe 2009 und der VOF Ausgabe 2009 und der VOF Ausgabe 2009 Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung 16. Juni 2010 Az.: B II 2- G 3/10 S.222 ff. Die Behörden und Betriebe haben damit den ersten Abschnitt der VOL/A anzuwenden. Den kommunalen Auftraggebern wird die Anwendung empfohlen. Pkt. 15 Es wird folgende Nr. 4.4 eingefügt: 4.4 Präqualifikation Auch für Liefer- und Dienstleistungsaufträge können kommunale Auftraggeber Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben werden, zulassen ( 6 IV, 7 EG IV VOL/A). Das bundesweite System PQ-VOL kann auch von kommunalen Auftraggebern kostenlos genutzt werden. Es wird empfohlen, Bescheinigungen des Systems als Eignungsnachweis allgemein zuzulassen. 1. Einführung der Neufassung der VOL/A 1.1 Der DVAL hat die Verdingungsordnung für Leistungen- Teil A unter der Bezeichnung Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen- Teil A (VOL/A) neu gefasst. Die VOL/A 2009 löst die VOL/A 2006 ab [ ]. [ ] 1.2 Der Abschnitt 1 der VOL/A ist unterhalb der Schwellenwerte der EG- Vergaberichtlinien von allen staatlichen Auftraggebern zu beachten. [ ] Seit dem 1. Juli 2010 muss sich auch im Unterschwellenbereich nach den VOL/A und VOB/A gerichtet werden.

2 Der Abschnitt 2 der VOL/A ist ab Erreichen dieser Schwellenwerte auf Grund der gemäß 97 VI und 127 GWB erlassenen Vergabeverordnung (VgV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Februar 2003 [ ] von den öffentlichen Auftraggebern nach 98 GWB anzuwenden; an die Stelle der bisherigen Abschnitte 3 und 4 der VOL/A ist die SektVO vom 23. September 2009 [ ] getreten. Berlin Brandenburg Rundschreiben WiTechFrau II F Nr. 3/ Juni 2010 Amtsblatt für Brandenburg 21. Jahrgang Potsdam 17. März 2010 Nummer 10 Brandenburgisches Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten 3. Präqualifizierung Entsprechend 6 IV VOL/A werden Bescheinigungen des Systems PQ-VOL als Eignungsnachweise für Aufträge staatlicher Behörden allgemein zugelassen. Seite1 Abs.1 & 2 Am wird die VgV [ ] in Kraft treten. Damit treten auch die VOL/A 2009 und die VOF 2009 in Kraft. Seite 2 Überschrift: VOL/A Mit Inkrafttreten der Vergabeordnung i.d.f. vom ist die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen-Teil A (VOL/A)- [ ] in Kraft gesetzt. S. 452 Abs. 3 [ ] Um eine einheitliche Anwendung der Ausgaben der Vergabe- und Vertragsordnungen zu erzielen, werden in der Bundesverwaltung und in Organleihe [ ] Abschnitt 1 der VOL/A ebenfalls erst mit Inkrafttreten der geänderten Vergabeordnung angewandt. Der erste Abschnitt der VOL/A 2009 trat in Berlin mit Wirkung zum 11. Juni 2010 in Kraft. Für die Berliner Region führt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung die Präqualifizierung für Unternehmen aus allen Bundesländern aus dem Liefer- und Dienstleistungsbereich durch. In Brandenburg werden alle drei Vergabe- und Vertragsordnungen sowohl für den Bereich unterhalb der EU- Schwellenwerte als auch bei EU- Vergaben zeitgleich in Kraft treten. Der relevante Zeitpunkt richtet sich nach dem Inkrafttreten der Vergabeverordnung. Für Gemeinden und Gemeindeverbände gelten bis zur Änderung von 25a Gemein-

3 Im Zuständigkeitsbereich des Landes Brandenburg sollen alle drei Vergabe- und Vertragsordnungen mit den Änderungen der Vergabeordnung in vollem Umfang, also auch für Auftragsvergaben, bei denen die Schwellenwerte für die Anwendung der EU-Vergabebestimmungen nicht erreicht werden, zeitgleich in Kraft treten; Nummer 2 der VV zu 55 LHO bleibt unberührt. dehaushaltsverordnung (GemHV) und 30 Kommunale Haushalts- und Kassenverordnung (KomHKV) die Abschnitte 1 der VOB/A sowie der VOL/A in der Fassung von 2006 weiter. Die Kommunalaufsicht wird angewiesen, es nicht zu beanstanden, wenn die Vergabeverordnung vor Änderung der GemHV bzw. der KomHKV in Kraft tritt und Vergabeverfahren während dieses Zeitraums bereits nach der VOB/A bzw. VOL/A 2009 durchgeführt werden. Bremen 6 Absatz 1 beziehungsweise 7 Absatz 1 des Bremischen Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue, Sozialstandards und Wettbewerb bei öffentlicher Auftragsvergabe 6 I Bei der Vergabe von Bauaufträgen sind ab einem Auftragswert von Euro die Bestimmungen des Abschnitts 1 des Teils A der VOB anzuwenden. 7 I Bei der Vergabe von Lieferungs- und Dienstleistungsaufträgen, welche nach Maßgabe des 1 des Teils A der VOL in den Anwendungsbereich der VOL fallen, sind ab einem Auftragswert von Euro die Bestimmungen des Abschnitts 1 des Teils A der VOL anzuwenden. In Bremen erfolgt die Anwendung des jeweils 1. Abschnitts von VOB/A und VOL/A aus der Verweisung auf diese in den 6 I & 7 I. Diese dynamische Verweisung bezieht sich auf die jeweils aktuelle Fassung. Es bedarf daher keiner Gesetzesänderung.

4 8 Der Senat kann neben den in den einschlägigen Vergabe- und Vertrags- oder Verdingungsordnungen genannten Präqualifikationsmöglichkeiten weitere Präqualifikationsverfahren durch Richtlinien regeln. Hamburg Zweites Gesetz zur Änderung des Hamburgischen Vergabegesetzes 27. April 2010 (HmbGVBl. Nr. 18 vom 22. Mai 2010, S. 345) 2a I Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge unterhalb der Schwellenwerte gemäß 100 GWB ist für Dienst- und Lieferleistungen Abschnitt 1 Teil A der VOL in der Fassung vom 20. November 2009 (BAnz Nr. 196a, 2010 Nr. 32) [ ] anzuwenden. Nach einer Gesetzesänderung im Hamburgischen Vergabegesetz müssen die 1. Abschnitte von VOL/A und VOB/A seit 22. Mai 2010 von Vergabestellen in Hamburg beachtet werden. 2a II Die für die Grundsatzangelegenheiten des Vergaberechts zuständige Behörde kann in Einschränkung zu Absatz I Grenzen für die Auftragswerte festlegen, bis zu deren Erreichen eine beschränkte Ausschreibung oder eine freihändige Vergabe zulässig ist. Das Vergabeverfahren richtet sich in diesen Fällen im Übrigen nach den einschlägigen Regelungen der Vergabe- und Vertragsordnungen nach Absatz I. Hessen Ziffer 13 II Gemeinsamer Runderlasses 1. November 2007 (StAnz. 48/2007 S. 2386); Vergabebeschleunigungserlass März 2009 (StAnz 14/2009 S. 831) Zif. 13 I Dieser Erlass gilt bei allen Vergabeverfahren des Landes nach 55 LHO. In Hessen sind die 1. Abschnitte der VOL/A 2009 sowie der VOB/A 2009 bereits seit dem 11. Juni 2010 anzuwenden. Hinweis hierfür ist, dass in den Quellen auf die jeweils im Bundesanzeiger bekanntgegebene gültige Fassung verwiesen wird.

5 Zif. 13 II Für Gemeinden und Gemeindeverbände gelten 1. Nr. 1.1 (Anwendung der VOL/A/1 und VOB/A/1 in der jeweils im Bundesanzeiger bekanntgegebenen gültigen Fassung) und 2. Nr. 5 ([ ]) als Bekanntmachung nach 30 II GemHVO, nach 29 II Gemeindehaushaltsverordnung- Verwaltungsbuchführung und nach 29 II GemHVO-Doppik verbindlich. Die übrigen Regelungen- insbesondere Freigrenzen (Nr.2), VHB (Nr.10)-werden zur Anwendung empfohlen. Der Gemeinsame Runderlass tritt mit Ablauf des außer Kraft. Mecklenburg- Vorpommern Anwendung der Neufassungen der VOB/A und VOL/A Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus 28. Juli 2010 V /021 Zif. 3 Teil A Abschnitt 1 der VOL vom 20. November 2009 [ ], der für die Vergaben öffentlicher Auftraggeber unterhalb der in 2 der Vergabeverordnung festgelegten Schwellenwerte gilt, wird hiermit eingeführt und ist ab Inkrafttreten dieser Verwaltungsvorschrift anzuwenden. Gemäß 6 IV VOL/A -ebenso wie nach 7 VOL/A-EG- kann der Auftraggeber nunmehr Eignungsnachweise zulassen, die im Rahmen von Präqualifizierungsverfahren erworben wurden.

6 [ ] Die Teilnahme der Unternehmen am Präqualifizierungsverfahren ist freiwillig, der Nachweis der Eignung durch Einzelnachweise und Erklärungen bleibt weiterhin möglich. Es liegt im Ermessen der Auftraggeber von der gegebenen Möglichkeit Gebrauch zu machen. Ein Anspruch der Bieter auf Erbringung der Eignungsnachweise durch Präqualifizierung besteht nicht. Da die Zertifizierung auf der Grundlage bundeseinheitlicher Arbeitsleitlinien erfolgt, ist von der Gleichwertigkeit der Präqualifikations-Zertifikate auszugehen. Es wäre daher unzulässig, ein Präqualifikations-Zertifikat aus einem anderen Bundesland als Eignungsnachweis zurückzuweisen oder Bieter zu benachteiligen, die ihre Eignung in Einzelnachweisen belegen. Niedersachsen Runderlass zur VOL/A 2009 und VOB 2009, Teile A und B (RdErl. d. MW vom 11. Juni , 32574, VORIS 72080) 1. [ ] Die zuständigen Bundesministerien haben folgende -mit der VgV i.d.f. vom , zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom in Kraft gesetzte und damit ab dem geltende Fassungen herausgegeben: 1.1 [ ] 1.2 Neufassung VOL/A Die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie herausgegebene Fassung der VOL/A 2009 in der Fassung vom Pkt Allen Vergabestellen in Niedersachsen wird empfohlen, auch im VOL- Bereich im Regelfall den Eignungsnachweis durch Präqualifikations-Zertifizierung zuzulassen. Die IHKs stehen als Zertifizierungsstellen in diesem Bereich zur Verfügung. Sie erbringen die Zertifizierung in länderübergreifenden Kooperationsverbünden. Pkt. 5.2 Es können optional über PQ-VOL hin-

7 [ ], ersetzt die bisher geltende Fassung der VOL Teil A vom [ ] 6 IV VOL/A 2009 sieht nunmehr vor, dass öffentliche Auftraggeber Eignungsnachweise, die von Unternehmen durch Präqualifizierungsmaßnahmen erworben wurden, zulassen können. Hierzu wird allen Vergabestellen in Niedersachsen empfohlen, auch im VOL- Bereich im Regelfall den Eignungsnachweis durch Präqualifikations-Zertifizierung zuzulassen. [ ] In Niedersachsen stehen die IHKs als Zertifizierungsstellen im Bereich von Lieferund Dienstleistungen für die Unternehmen zur Verfügung. Sie erbringen die Zertifizierung in unterschiedlichen länderübergreifenden Kooperationsverbünden. 5.2 Sofern erforderlich können [ ] im VOL- Bereich über die durch das Präqualifikations-Zertifikat abgedeckten Anforderungen hinaus optional weitere Anforderungen gestellt werden. Diese [ ] müssen durch entsprechende auftragsspezifische Besonderheiten gerechtfertig sein. ausgehende Anforderungen gestellt werden. Pkt. 5.3 Da die Zertifizierung nach genauer Überprüfung der Nachweise im Rahmen bundeseinheitlicher Arbeitsleitlinien erfolgt, ist von der Gleichwertigkeit der Präqualifikations-Zertifikate aller Bundesländer auszugehen. Es ist daher unzulässig ein solches wegen seiner Herkunft abzulehnen. Öffentliche Auftraggeber müssen für Auftragsvergaben unterhalb der jeweils geltenden EU-Schwellenwerte die Regelungen der Abschnitte 1 der VOL/A 2009 und VOB/A 2009 anwenden. Den kommunalen Körperschaften werden die Regelungen zur Anwendung empfohlen. Der Runderlass ist befristet bis zum

8 5.3 Da die Zertifizierung nach genauer Überprüfung der Nachweise im Rahmen bundeseinheitlicher Arbeitsleitlinien erfolgt, ist von der Gleichwertigkeit der Präqualifikations-Zertifikate aller Bundesländer auszugehen. Es ist daher unzulässig, ein Präqualifikations-Zertifikat als Eignungsnachweis allein deshalb zurückzuweisen, weil dieses von einer Zertifizierungsstelle eines anderen Bundeslandes erworben wurde. 6. Kommunalen Körperschaften werden die obenstehenden Regelungen zur Anwendung empfohlen Nordrhein- Westfalen Verwaltungsvorschriften zu 55 der Landeshaushaltsordnung In Nordrhein-Westfalen gilt die Regelung für den Unterschwellenbereich aus den ersten Abschnitten von VOL/A und VOB/A seit dem 11. Juni 2010 aufgrund der Verweisung auf diese Vorschriften in den Verwaltungsvorschriften zu 55 der Landeshaushaltsordnung. Diese enthalten eine dynamische Verweisung auf die jeweils aktuelle Fassung der Vergabeund Vertragsordnungen. Rheinland- Pfalz Öffentliches Auftragswesen in Rheinland-Pfalz Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, 2.1 Bei öffentlichen Aufträgen, deren Schwellenwerte die in 2 der VgV genannten Schwellenwerte erreichen oder überschreiten, sind [ ] Ebenfalls ohne Gesetzesänderung sind die neuen Vergaberegelungen für nationale Ausschreibungen per dynamischer Verweisung in der Verwaltungsvorschrift Öffentliches Auftragswesen in Rhein-

9 des Ministeriums des Innern und für Sport und des Ministeriums der Finanzen 29. Juli 2004 (MWVLW ) die Abschnitte 2 bis 4 der VOL/A anzuwenden. Durch die statische Verweisung in der VgV auf die Verdingungsordnungen erhalten diese Bestimmungen materiellen Rechtsnormcharakter. land-pfalz in Kraft. 2.2 Bei öffentlichen Aufträgen, deren geschätzte Gesamtauftragswerte ohne Umsatzsteuer (Schwellenwerte) die in 2 der Vergabeverordnung genannten Schwellenwerte nicht erreichen oder unterschreiten, sind - der Abschnitt 1 der VOL/A und der Teil B der VOL (VOL/B), - der Abschnitt 1 der VOB/A, der Teil B der VOB (VOB/B) und der Teil C der VOB (VOB/C) in den jeweils geltenden Fassungen der Verdingungsordnungen anzuwenden. Saarland Sachsen Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge im Freistaat Sachsen 1 I S.2 SächsVergabeG Die Vorschriften über die Vergabe öffentlicher Aufträge, insbesondere der Verdingungsordnung für Leistungen (VOL), der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) und der Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) sind in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt. SächsVergabeDVO Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen Die VOL/A 2009 und VOB 2009 Teile A und B sind nach Erlass des Staatsministeriums der Finanzen, des Staatsministerium des Innern sowie des Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr 6. Mai 2010 (Az ) in Sachsen anzuwenden. Sowohl im Sächsischen Vergabegesetz ( 1 Absatz 1 Seite 2 SächsVergabeG) und in der Sächsischen Vergabedurch-

10 Sächsische Vergabedurchführungsverordnung 1 I & III im Freistaat Sachsen sind die Bestimmungen der [ ] VOL/A und VOL/B in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. September 2002 (BAnz. Nr.216a vom 2. November 2002), in der jeweils geltenden Fassung, von den in 1 I & II SächsVergabeG genannten Auftraggebern anzuwenden. Die im Bundesanzeiger veröffentlichten jeweils geltenden Fassungen der [ ] vom Deutschen Verdingungsausschuss für Leistungen (DVAL) erarbeiteten VOL werden vom [ ] Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit für die VOL im Sächsischen Amtsblatt bekannt gemacht. führungsverordnung ( 1 Absatz 1 und 3 SächsVergabeDVO) wird bestimmt, dass die VOB und die VOL in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden ist. Sachsen- Anhalt Schleswig- Holstein Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein Nr. 14/ Juli 2010 Anwendungserlass des Wirtschaftsministeriums Schleswig-Holstein zur VOL/A und VOB/A Landesverordnung zur Änderung der Schleswig-Holsteinischen Vergabeordnung Artikel 1 Nr.2 2 I enthält folgende Fassung: (2) Auftraggeber nach 14 II Nr. 1 bis 3 Mit freundlichen Grüßen haben bei der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen die Bestimmungen des 1. Abschnitts der VOL/A anzuwenden. Satz 1 findet auf Aufträge im Sektorenbereich ( 5) keine Anwendung. Es gelten die VOL/A und VOB/A 2009 ab dem auch für den Bereich öffentlicher Aufträge unterhalb der EU- Schwellenwerte. Anwendung der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL)-Teil A Ausgabe 2009 GS Schl.-H. II,Gl.Nr

11 Thüringen Richtlinie zur Vergabe öffentlicher Aufträge 12. Juli 2010 ThürSTAnz Nr. 28/ 2010 S Bekanntmachung des Ministeriums für Wissenschaft und Verkehr vom 18. Juni 2010 Gemäß 14 III S.2 des Mit freundlichen Grüßen vom 17. September 2003 [ ], zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 20. Juli 2007 [ ], macht das Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr bekannt: Die gemäß 14 III S.1 Nr.1 Mit freundlichen Grüßen anzuwendende VOL/A wird in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. November 2009 [ ] für verbindlich erklärt. 12 I S.2 findet keine Anwendung. 19 II & III finden bis einschließlich zum 31. Dezember 2010 keine Anwendung. Pkt. 1 [ ]Aufgrund der Verordnung zur Anpassung der Verordnung der Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) [ ] vom 7. Juni 2010 [ ] sind bei Vergaben öffentlicher Aufträge ab Erreichen der EU-Schwellenwerte die Bestimmungen des Abschnitts 2 der VOL Teil A in ihrer Neufassung vom 20. November 2009 [ ], geändert durch Bekanntmachung vom 19. Februar 2010 [ ], [ ]anzuwenden. Im Bundesland Thüringen sind die Abschnitte 1 der neuen VOL/A und VOB/A kraft Quelle anzuwenden Die Richtlinie ist befristet bis zum 30. Juni 2015 Pkt. 1.2 Vergabe öffentlicher Aufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte, haushaltsrechtliche Regelungen Aufgrund von 55 Abs. 2 der Thüringer Landeshaushaltsordnung vom 19. Sep-

12 tember 2000 [ ] in ihrer jeweils geltenden Fassung und 31 Abs. 2 der Thüringer Verordnung über das Haushalts-, Kassenund Rechnungswesen der Gemeinden (Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung) vom 26. Januar 1993 [ ] bzw. 24 Abs. 2 der Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung Doppik vom 11. Dezember 2008 [ ] in ihrer jeweils geltenden Fassung haben - die Dienststellen der Landesverwaltung und die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, soweit sie der Aufsicht des Landes unterstehen, und - die Gemeinden, Landkreise und kommunalen Körperschaften (z. B. Zweckverbände) bei der Vergabe öffentlicher Aufträge [ ] - die Bestimmungen des Abschnitts 1 der VOL Teil A in ihrer Neufassung vom 20. November 2009 [ ], geändert durch Bekanntmachung vom 19. Februar 2010 [ ] und Teil B, Fassung 2003, in ihrer Neufassung vom 5. August 2003 [ ] anzuwenden. Pkt. 2.3 Gemäß 6 Abs. 4 und 7 Abs. 4 EG VOL/A wird die Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (PQ-VOL) zum Nachweis der Eignung des Bieters bzw. Bewerbers zugelassen.

13 Ist ein Bieter oder Bewerber in das Präqualifikationsverzeichnis eingetragen, können weiterhin zusätzliche, auf den konkreten Auftrag bezogene Eignungsnachweise verlangt werden. Ebenso umfasst das Präqualifikationsverzeichnis keine durch landesrechtliche Vorschriften (z.b. Landesvergabegesetz) statuierten zusätzlichen Eignungsnachweise. Da die Teilnahme an dem Präqualifizierungssystem freiwillig ist, bleibt ein Nachweis der Eignung durch Einzelnachweise und Erklärungen durch die Bieter und Bewerber weiterhin möglich.

Wertgrenzen für beschränkte Ausschreibung / freihändige Vergabe (Stand: 6. April 2011)

Wertgrenzen für beschränkte Ausschreibung / freihändige Vergabe (Stand: 6. April 2011) Wertgrenzen für beschränkte / freihändige (Stand: 6. April 2011) Bundesland/ Bund Bund 10.000 Euro Ausbaugewerke, Landschaftsbau, Straßenausstattung bis 50.000 Euro Übrige Gewerke bis Keine Keine Angaben

Mehr

Hinweise für die Vergabe öffentlicher Aufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte bei Beschaffungen nach der VOL/A und der VOB/A

Hinweise für die Vergabe öffentlicher Aufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte bei Beschaffungen nach der VOL/A und der VOB/A Hinweise für die Vergabe öffentlicher Aufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte bei Beschaffungen nach der VOL/A und der VOB/A Gem. RdErl. des Finanzministeriums (Az: I C 2-0055-3/H 4030-1-IV A 3), des

Mehr

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Planen Bauen Wohnen Natur Verkehr Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Planen Bauen Wohnen Natur Verkehr Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Planen Bauen Wohnen Natur Verkehr Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen Planen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung - D-10702 Berlin VI A 1 Senatsverwaltung

Mehr

1. Welche gesetzlichen Regelungen gibt es für Öffentliche Aufträge? Welche gesetzlichen Regelungen gibt es oberhalb der Schwellenwerte?

1. Welche gesetzlichen Regelungen gibt es für Öffentliche Aufträge? Welche gesetzlichen Regelungen gibt es oberhalb der Schwellenwerte? 1. Welche gesetzlichen Regelungen gibt es für Öffentliche Aufträge? Welche gesetzlichen Regelungen gibt es oberhalb der Schwellenwerte? In Deutschland wird das Öffentliche Auftragswesen oberhalb der EU-Schwellenwerte

Mehr

2007 2013 CCI: 2007 DE 05 1 PO

2007 2013 CCI: 2007 DE 05 1 PO Leitfaden für das Öffentliche Auftragswesen für die Umsetzung des Europäischen Sozialfonds im Land Brandenburg in der Förderperiode 2007 2013 CCI: 2007 DE 05 1 PO 001 Version 1.1 Stand: 14.07.2009 Leitfaden

Mehr

Auftragswesen Aktuell

Auftragswesen Aktuell Auftragswesen Aktuell Nr. 39 Juli 2010 Wissenswertes Neue Regeln für Ausschreibungen des Bundes Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) hat die Anwendung der Vergabe- und Vertragsordnung

Mehr

1 von 7 20.02.2013 13:37

1 von 7 20.02.2013 13:37 Bayerisches Verwaltungsportal: Bürgerservice BAYERNRECHT Onlin... http://www.gesetzebayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml;jsess... 1 von 7 20.02.2013 13:37 Zum Ausgangs oder Titeldokument 73I Vergabe

Mehr

Leitfaden für das Öffentliche Auftragswesen

Leitfaden für das Öffentliche Auftragswesen Leitfaden für das Öffentliche Auftragswesen Inhaltsverzeichnis: 1. Öffentliches Auftragswesen...2 2. Rechtliche Grundlagen...2 3. Vergabearten...2 4. Schwellenwerte...3 5. Wahl der Vergabeart...4 6. Öffentliche

Mehr

Newsletter zum aktuellen Vergaberecht

Newsletter zum aktuellen Vergaberecht Auftragsberatungsstelle Sachsen e.v. Mügelner Str. 40, Haus G 01237 Dresden Telefon: 0351 2802-402 Telefax: 0351 2802-404 post@abstsachsen.de www.abstsachsen.de Newsletter zum aktuellen Vergaberecht Ausgabe

Mehr

Berlin Berliner Hochschulgesetz 10 Absatz 3:

Berlin Berliner Hochschulgesetz 10 Absatz 3: Übersicht über die Rechtsgrundlagen in den deutschen Bundesländern zum Erwerb einer der allgemeinen Hochschulreife entsprechenden Hochschulzugangsberechtigung mittels Hochschulabschluss Bundesland Rechtsgrundlage

Mehr

Vergabepraxis nach VOL/VOF aktuelle Entwicklungen

Vergabepraxis nach VOL/VOF aktuelle Entwicklungen Vergabepraxis nach VOL/VOF aktuelle Entwicklungen DSK-Fachtagung Brandenburg am 09.11.2015 im Mercure Hotel Potsdam City Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht AnwaltMediator (DAA) Turgut Pencereci

Mehr

Notwendige Unterlagen in Vergabeverfahren nach VOB/A

Notwendige Unterlagen in Vergabeverfahren nach VOB/A Notwendige Unterlagen in Vergabeverfahren nach VOB/A Inhalt: 1. Vorbemerkung... 1 2. Nachweise für Bewerber (öffentlicher Teilnahmewettbewerb) Bieter... 2 3. Nachweise der Bieter in der engeren Auswahl

Mehr

Thüringer Verwaltungsvorschrift zur Vergabe öffentlicher Aufträge

Thüringer Verwaltungsvorschrift zur Vergabe öffentlicher Aufträge Thüringer Verwaltungsvorschrift zur Vergabe öffentlicher Aufträge Vom 16. September 2014 Inhaltsübersicht Vorbemerkung 1. 1 ThürVgG - Sachlicher Anwendungsbereich 1.1 Geltungsbereich 1.1.1 Oberhalb und

Mehr

2 Vergabeverordnung Beispiele: Nr. 4: Für Bauaufträge: 5 278 000

2 Vergabeverordnung Beispiele: Nr. 4: Für Bauaufträge: 5 278 000 Schwellenwerte 2 Vergabeverordnung Beispiele: Nr. 1: Für Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Bereich Trinkwasser- o. Energieversorgung oder Verkehr: 422 000 Nr. 2 Für bestimmte Liefer- und Dienstleistungsaufträge

Mehr

Richtlinien für die Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen bei öffentlichen Aufträgen

Richtlinien für die Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen bei öffentlichen Aufträgen Richtlinien für die Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen bei öffentlichen Aufträgen Gemäß Art 43 Abs. 1 der Verfassung des Landes Hessen sind selbständige Klein- und Mittelbetriebe in Landwirtschaft,

Mehr

Andrea Maria Kullack Rechtsanwältin

Andrea Maria Kullack Rechtsanwältin Vergaberecht VOB/A Andrea Maria Kullack Rechtsanwältin Praktische Erfahrungen mit der neuen VOB/A Friedrichstraße 15 60323 Frankfurt am Main Tel. 069 / 719 126 30 Fax 069/ 719 126 31 Einheitliche Wertgrenzen

Mehr

Bau- und Vergaberecht

Bau- und Vergaberecht Bau- und Vergaberecht - VOB, VOL, VOF für Sportvereine - Informationsveranstaltung des BLSV Mittelfranken am 12. November 2008 Thema: Bau Sanierung Unterhalt Überblick 1. Vergaberecht 2. Architektenrecht

Mehr

Berichte zur versichertenbezogenen Qualitätssicherung für die BKK advita

Berichte zur versichertenbezogenen Qualitätssicherung für die BKK advita Berichte zur versichertenbezogenen Qualitätssicherung für die BKK advita Name Dienstleisters Name der Krankenkasse 4sigma GmbH BKK advita Indikationsbereich Räumlicher Geltungsbereich Asthma bronchiale

Mehr

Bayerisches Staatsministerium des Innern

Bayerisches Staatsministerium des Innern Bayerisches Staatsministerium des Innern Bayerisches Staatsministerium des Innern 80524 München Regierungen mit Kopien für die Kreisverwaltungsbehörden Bezirke nachrichtlich Bayerischer Städtetag Prannerstraße

Mehr

Mindestlohn und Tariftreue

Mindestlohn und Tariftreue DGB Berlin-Brandenburg Fair statt prekär! Tarifpolitische Konferenz 7. Dezember 2007 in Berlin Mindestlohn und Tariftreue Soziale Mindeststandards bei der Vergabe öffentlicher Aufträge Thorsten Schulten

Mehr

Mitgliederstatistik der WPK. Stand 1. Januar 2016. www.wpk.de/wpk/organisation/mitgliederstatistik/

Mitgliederstatistik der WPK. Stand 1. Januar 2016. www.wpk.de/wpk/organisation/mitgliederstatistik/ Mitgliederstatistik der WPK Stand 1. Januar 2016 www.wpk.de/wpk/organisation/mitgliederstatistik/ und Entwicklung der Mitgliedergruppen Mitgliedergruppen 1932 1.11.61 1.1.86 1.1.90 1.1.95 1.1.00 1.1.05

Mehr

Rechnungshof Rheinland-Pfalz

Rechnungshof Rheinland-Pfalz Rechnungshof Rheinland-Pfalz Präsident Rechnungshof Rheinland-Pfalz Postfach 17 69 67327 Speyer Mail an: Kreisfreie Städte, Große kreisangehörige Städte, Verbandsfreie Städte und Gemeinden, Verbandsangehörige

Mehr

Eine Übersicht über den Nichtraucherschutz in Deutschland Stand: August 2014

Eine Übersicht über den Nichtraucherschutz in Deutschland Stand: August 2014 Eine Übersicht über den Nichtraucherschutz in Deutschland Stand: August 2014 Bunweit Am 01.09.2007 tritt das Gesetz zur Einführung eines es in en Bun und öffentlichen Verkehrsmitteln (Bunnichtraucherschutzgesetz-BNichtrSchG)

Mehr

Tabelle 1: Zahlungsansprüche auf Bedarfsgemeinschaftsebene (BG-Ebene)

Tabelle 1: Zahlungsansprüche auf Bedarfsgemeinschaftsebene (BG-Ebene) Tabelle 1: Zahlungsansprüche auf Bedarfsgemeinschaftsebene (BG-Ebene) Deutschland Ausgewählte Berichtsmonate Zahlungsansprüche der BG mit mindestens 1 Monat erwerbstätigen ALG II-Bezieher darunter: abhängig

Mehr

Auftaktveranstaltung FACHLISTE PRÜFINGENIEURE. für Verkehrswasserbauten an Bundeswasserstraßen 12. Mai 2010, BMVBS, Berlin

Auftaktveranstaltung FACHLISTE PRÜFINGENIEURE. für Verkehrswasserbauten an Bundeswasserstraßen 12. Mai 2010, BMVBS, Berlin Auftaktveranstaltung FACHLISTE PRÜFINGENIEURE für Verkehrswasserbauten an Bundeswasserstraßen 12. Mai 2010, BMVBS, Berlin Dipl.-Ing. Christoph Heemann Geschäftsführer Ingenieurkammer-Bau NRW 1 Anwendungsbereich

Mehr

1. Überblick über die Regelungsstruktur - europäische und deutsche Vorschriften zur Auftragsvergabe

1. Überblick über die Regelungsstruktur - europäische und deutsche Vorschriften zur Auftragsvergabe Termin Thema Referent 10.09.2015 I. GRUNDLAGEN UND ANWENDUNGSBEREICH Dr. Otting 1. Überblick über die Regelungsstruktur - europäische und deutsche Vorschriften zur Auftragsvergabe rechtliche Systematik,

Mehr

Vergabe von Leistungen in der Städtebauförderung

Vergabe von Leistungen in der Städtebauförderung Foto: Gernot Krautberger / fotolia.com HESSISCHES MINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT, VERKEHR UND LANDESENTWICKLUNG Vergabe von Leistungen in der Städtebauförderung Stand Januar 2013 Vergabe von Leistungen in

Mehr

Rahmenverträge nach 78 SGB VIII / Verordnungen / Empfehlungen zur Betriebserlaubnis nach 45 SGB VIII

Rahmenverträge nach 78 SGB VIII / Verordnungen / Empfehlungen zur Betriebserlaubnis nach 45 SGB VIII Rahmenverträge nach 78 SGB VIII / Verordnungen / Empfehlungen zur Betriebserlaubnis nach 45 SGB VIII Internetrecherche - Stand April 2008 Bundesland Rahmenvertrag 78 SGB III Anlagen zum Rahmenvertrag /

Mehr

Beschaffungsrichtlinie für die Industrie- und Handelskammer Mittlerer Niederrhein

Beschaffungsrichtlinie für die Industrie- und Handelskammer Mittlerer Niederrhein Beschaffungsrichtlinie für die Industrie- und Handelskammer Mittlerer Niederrhein In Ausführung von 1 Abs. 2 und 6 des Finanzstatuts der IHK Mittlerer Niederrhein vom 05.07.2013 und auf der Grundlage der

Mehr

Geschichte und Struktur des Vergaberechts und seine Auswirkung auf die Vergabepraxis

Geschichte und Struktur des Vergaberechts und seine Auswirkung auf die Vergabepraxis Rechtsanwalt Martin Liebert Eisenacher Straße 2, 10777 Berlin Dozent der Fachhochschule für Verwaltung und Recht Berlin, BBA Berlin, IAPH Berlin, MCI Innsbruck Geschichte und Struktur des Vergaberechts

Mehr

Verordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften vom 16. Februar 2007

Verordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften vom 16. Februar 2007 26.02.2007 Verordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften vom 16. Februar 2007 Auf Grund des 37 Abs. 1, 9, 10 und 11 Satz 1 des Medizinproduktegesetzes in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

Vergabe öffentlicher Aufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte in Thüringen

Vergabe öffentlicher Aufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte in Thüringen Vergabe öffentlicher Aufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte in Thüringen (Handreichung für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen zur Klarstellung häufig auftretender Fragen bei typischen Vergabevorgängen)

Mehr

VOB in der Praxis. LEKTION 2 Angebotserstellung, -abgabe und typische Problemfälle. Teil I: Die Vergabe von Bauleistungen nach VOB/A

VOB in der Praxis. LEKTION 2 Angebotserstellung, -abgabe und typische Problemfälle. Teil I: Die Vergabe von Bauleistungen nach VOB/A ZERTIFIKATS-FACHLEHRGANG VOB in der Praxis Teil I: Die Vergabe von Bauleistungen nach VOB/A LEKTION 2 Angebotserstellung, -abgabe und typische Problemfälle Info zum Fachlehrgang Info zum Fachlehrgang Zertifikats-Fachlehrgang

Mehr

Pflegekosten. Pflegestufe I für erhebliche Pflegebedürftige: 2.365. Pflegestufe II für schwer Pflegebedürftige: 2.795

Pflegekosten. Pflegestufe I für erhebliche Pflegebedürftige: 2.365. Pflegestufe II für schwer Pflegebedürftige: 2.795 Pflegekosten Wenn Pflegebedürftige in einem Pflegeheim untergebracht sind, müssen sie die Kosten aus eigenen Mitteln bestreiten, die über dem Leistungsbetrag der sozialen Pflegeversicherung liegen. Die

Mehr

Die Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales

Die Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales Die Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales 25. Mai 2009 Herr Kirchner 0421/361-5444 Vorlage für die Sitzung des Senats am 02.06.2009 Verordnung über landesrechtliche Regelungen im

Mehr

vom 06. Juli 2005 die folgende Gemeinsame Richtlinie zur näheren Ausgestaltung des 25 RStV beschlossen: Präambel

vom 06. Juli 2005 die folgende Gemeinsame Richtlinie zur näheren Ausgestaltung des 25 RStV beschlossen: Präambel Gemeinsame Richtlinie der Landesmedienanstalten zur Sicherung der Meinungsvielfalt durch regionale Fenster in Fernsehvollprogrammen nach 25 RStV (Fernsehfensterrichtlinie, FFR) vom 06. Juli 2005 Auf der

Mehr

Das neue Sächsische Vergabegesetz in Bezug der Vergabe öffentlicher Aufträge

Das neue Sächsische Vergabegesetz in Bezug der Vergabe öffentlicher Aufträge Das neue Sächsische Vergabegesetz in Bezug der Vergabe öffentlicher Aufträge Dresden, 13. Januar 2014 Peter Gerlach GF der Auftragsberatungsstelle Sachsen e.v. Mügelner Straße 40, Haus G, 01237 Dresden

Mehr

Auftragsberatungsstelle Brandenburg e.v.

Auftragsberatungsstelle Brandenburg e.v. Auftragsberatungsstelle Brandenburg e.v. Checkliste für Öffentliche Auftraggeber 1. Beschaffungsbedarf Welche Leistung / welches Produkt wird benötigt? Einzelbeschaffung oder Eignung für Rahmenvertrag?

Mehr

Vergaberecht im Rahmen der Projektdurchführung

Vergaberecht im Rahmen der Projektdurchführung NBank Engagement für Niedersachsen Matthias Kater Vergabeteam NBank Vergaberecht im Rahmen der Projektdurchführung I. Grundlage der Verpflichtung II. Das Vergabeverfahren III. Häufige Fehler IV. Rechtsfolgen

Mehr

INTERREG Central Europe 6. Informations- und Schulungsseminar zur 'First Level Control' 17. und 18. September 2014 in Dresden EU-FINANZKONTROLLE

INTERREG Central Europe 6. Informations- und Schulungsseminar zur 'First Level Control' 17. und 18. September 2014 in Dresden EU-FINANZKONTROLLE Workshop 2 Öffentliche Ausschreibung und Vergabe von Aufträgen INTERREG Central Europe 6. Informations- und Schulungsseminar zur 'First Level Control' 17. und 18. September 2014 in Dresden Themenrelevanz

Mehr

nah, fern und...ganz weit!

nah, fern und...ganz weit! TRANSPORTE- nah, fern und...ganz weit! Vorstellung unseres Unternehmens Transporte- & Personaldienstleistungen Sehr geehrte Damen und Herren, Bewegung bedeutet Innovation, Fortschritt, aber auch Vertrauenssache

Mehr

Vierte Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über das Rechnungswesen in der Sozialversicherung

Vierte Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über das Rechnungswesen in der Sozialversicherung Bundesrat Drucksache 77/09 23.01.09 Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung AS Vierte Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über das Rechnungswesen

Mehr

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr 80524 München Regierungen Bezirke Kreisverwaltungsbehörden Anstalt für Kommunale

Mehr

Richtlinie der Deutschen Rentenversicherung Bund über

Richtlinie der Deutschen Rentenversicherung Bund über Richtlinie der Deutschen Rentenversicherung Bund über Vergabesperren Inhaltsverzeichnis: Richtlinie der Deutschen Rentenversicherung Bund über Vergabesperren...1 Präambel...1 I. Definition und Rechtsgrundlage...1

Mehr

Satzung über die Ausschreibung und Vergabe von Bauleistungen, Lieferungen und Leistungen sowie freiberufliche Leistungen der Gemeinde Hammoor

Satzung über die Ausschreibung und Vergabe von Bauleistungen, Lieferungen und Leistungen sowie freiberufliche Leistungen der Gemeinde Hammoor Satzung über die Ausschreibung und Vergabe von Bauleistungen, Lieferungen und Leistungen sowie freiberufliche Leistungen der Gemeinde Hammoor Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein unter

Mehr

LOHNTARIFVERTRAG. für die gewerblich Beschäftigten in der. Gebäudereinigung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland

LOHNTARIFVERTRAG. für die gewerblich Beschäftigten in der. Gebäudereinigung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland LOHNTARIFVERTRAG für die gewerblich Beschäftigten in der Gebäudereinigung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland vom 29. Oktober 2009 gültig ab 1. Oktober 2009 Zwischen dem Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks,

Mehr

Bundesland 2010 2011 2012 2013 2014 Schleswig-Holstein, Hamburg 3,1 3 1,7 3,2 2,2 Niedersachsen, Bremen 2,3 2,4 2,1 2,8 2,1 Nordrhein-Westfalen 4,4 3 3,9 4,1 3,3 Hessen 1,8 1,8 2,1 1,8 1,8 Rheinland-Pfalz,

Mehr

Übersicht: Sachstand, Laufbahnsysteme und Regelaltersgrenzen in Bund und Ländern (Stand: April 2012)

Übersicht: Sachstand, Laufbahnsysteme und Regelaltersgrenzen in Bund und Ländern (Stand: April 2012) Übersicht: Sachstand, Laufbahnsysteme und Regelaltersgrenzen in Bund und Ländern (Stand: April 2012) Bundesland Sachlicher Stand Laufbahngruppenanzahl Anzahl der Laufbahnen Regelaltersgrenze Bund Baden-Württemberg

Mehr

Newsletter zum aktuellen Vergaberecht

Newsletter zum aktuellen Vergaberecht Auftragsberatungsstelle Sachsen e.v. Mügelner Str. 40, Haus G 01237 Dresden Telefon: 0351 2802-402 Telefax: 0351 2802-404 post@abstsachsen.de www.abstsachsen.de Newsletter zum aktuellen Vergaberecht Ausgabe

Mehr

Verwaltungsabkommen. über die

Verwaltungsabkommen. über die Verwaltungsabkommen über die Zentralstelle für die Vorbereitung der Einführung eines bundesweit einheitlichen digitalen Sprechund Datenfunksystems Digitalfunk (ZED) Die Bundesrepublik Deutschland, das

Mehr

Vergabeordnung der Kommunalen Betriebe Soest AöR. 1 Geltungsbereich

Vergabeordnung der Kommunalen Betriebe Soest AöR. 1 Geltungsbereich Vergabeordnung der Kommunalen Betriebe Soest AöR vom 01.09.2010 Der Verwaltungsrat der Kommunalen Betriebe Soest AöR hat in seiner Sitzung am 26.08.2010 folgende Vergabeordnung beschlossen: 1 Geltungsbereich

Mehr

Sächsisches Sozialanerkennungsgesetz

Sächsisches Sozialanerkennungsgesetz Gesetz über die staatliche Anerkennung von Absolventen mit Diplom oder Bachelor in den Fachgebieten des Sozialwesens, der Kindheitspädagogik oder der Heilpädagogik im Freistaat Sachsen (Sächsisches Sozialanerkennungsgesetz

Mehr

Leistungen und Abschlüsse

Leistungen und Abschlüsse Zusammenfassung Leistungen und Abschlüsse G Leistungen und Abschlüsse Abbildungen und Tabellen Einführung Keine Abbildungen oder Tabellen in diesem Abschnitt. G1 Leistungen Bremer Schülerinnen und Schüler

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/5293 6. Wahlperiode 05.04.2016

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/5293 6. Wahlperiode 05.04.2016 LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/5293 6. Wahlperiode 05.04.2016 GESETZENTWURF der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag über die gemeinsame Einrichtung für Hochschulzulassung

Mehr

Maximale Effizienz bei der Auftragsvergabe

Maximale Effizienz bei der Auftragsvergabe Maximale Effizienz bei der Auftragsvergabe bfd-online-seminar Donnerstag, 22. September 2011 10:00 11:00 Uhr + 15 Min. Fragen Referentin: Katrin Ottenströer Ax, Schneider & Kollegen Essen Rechtsanwältin

Mehr

Inhaltsübersicht. Vorwort... V Inhaltsverzeichnis... IX Bearbeiterverzeichnis... XV Abkürzungsverzeichnis... XVII. A. Formulare zum Vergaberecht

Inhaltsübersicht. Vorwort... V Inhaltsverzeichnis... IX Bearbeiterverzeichnis... XV Abkürzungsverzeichnis... XVII. A. Formulare zum Vergaberecht Inhaltsübersicht Inhaltsübersicht Inhaltsübersicht Vorwort... V Inhaltsverzeichnis... IX Bearbeiterverzeichnis... XV Abkürzungsverzeichnis... XVII A. Formulare zum Vergaberecht I. Vergabeverfahren für

Mehr

für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland vom 23. August 2011 gültig ab 1.

für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland vom 23. August 2011 gültig ab 1. LOHNTARIFVERTRAG für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland vom 23. August 2011 gültig 1. Januar 2012 Zwischen dem Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks,

Mehr

Vergabe öffentlicher Aufträge oberhalb der EU-Schwellenwerte in Thüringen

Vergabe öffentlicher Aufträge oberhalb der EU-Schwellenwerte in Thüringen Vergabe öffentlicher Aufträge oberhalb der EU-Schwellenwerte in Thüringen (Handreichung für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen zur Klarstellung häufig auftretender Fragen bei typischen Vergabevorgängen)

Mehr

Quelle: Fundstelle: Nds. MBl. 2014, 124. Vereinbarung gemäß 81 des Niedersächsischen

Quelle: Fundstelle: Nds. MBl. 2014, 124. Vereinbarung gemäß 81 des Niedersächsischen Gesamter Text juris-abkürzung: VerwLGNDVbg Datum: 20.01.2014 Gültig ab: 01.01.2014 Quelle: Fundstelle: Nds. MBl. 2014, 124 Vereinbarung gemäß 81 des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes (NPersVG)

Mehr

200-6-25. Vom 27. August 2007

200-6-25. Vom 27. August 2007 200-6-25 Landesverordnung über die Zuständigkeiten für die Berufsbildung nach dem Berufsbildungsgesetz und der Handwerksordnung (Berufsbildungszuständigkeitslandesverordnung - BBiZustLVO M-V) Fundstelle:

Mehr

Synopse der Prüfungsanforderungen für die Ergänzungsprüfung zum Erwerb des Latinums in den 16 Bundesländern

Synopse der Prüfungsanforderungen für die Ergänzungsprüfung zum Erwerb des Latinums in den 16 Bundesländern Synopse der Prüfungsanforderungen für die Ergänzungsprüfung zum Erwerb des Latinums in den 16 Bundesländern Bundesland Anschrift Ort Termin Zulassung Nachweise Anforderungen Baden- Württemberg Bayern Ministerium

Mehr

IHK-Merkblatt Stand: 04.11.2015

IHK-Merkblatt Stand: 04.11.2015 IHK-Merkblatt Stand: 04.11.2015 HINWEIS: Dieses Merkblatt soll als Service Ihrer IHK nur erste Hinweise geben und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl es mit größter Sorgfalt erstellt

Mehr

Quelle: Fundstelle: GBl. 2014, 220 Gliederungs-Nr:

Quelle: Fundstelle: GBl. 2014, 220 Gliederungs-Nr: Landesrecht BW Gesamtes Gesetz Amtliche Abkürzung: LVO-MLR Ausfertigungsdatum: 11.04.2014 Gültig ab: 20.05.2014 Dokumenttyp: Verordnung Quelle: Fundstelle: GBl. 2014, 220 Gliederungs-Nr: 2030-227 Verordnung

Mehr

Deutschland-Plön: Bau von Krankenhauseinrichtungen 2015/S 077-135459. Auftragsbekanntmachung. Bauauftrag

Deutschland-Plön: Bau von Krankenhauseinrichtungen 2015/S 077-135459. Auftragsbekanntmachung. Bauauftrag 1/6 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:135459-2015:text:de:html Deutschland-Plön: Bau von Krankenhauseinrichtungen 2015/S 077-135459 Auftragsbekanntmachung

Mehr

Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung. Öffentliche Aufträge

Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung. Öffentliche Aufträge Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung Öffentliche Aufträge Juni 2013 1 Wer ist öffentlicher Auftraggeber? Öffentliche Auftraggeber - und damit zur Anwendung der Vergabevorschriften

Mehr

Cottbus, 27. Mai 2013

Cottbus, 27. Mai 2013 Rechtsgrundlagen der elektronischen Vergabe Cottbus, 27. Mai 2013 Rechtsanwältin Anja Theurer Geschäftsführerin Auftragsberatungsstelle Brandenburg e.v. 1 Grundsätze e-vergabe Grundsätze der Informationsübermittlung

Mehr

Arbeitshilfe zur versicherungsrechtlichen Beurteilung der Praktika von Erzieherinnen und Erziehern

Arbeitshilfe zur versicherungsrechtlichen Beurteilung der Praktika von Erzieherinnen und Erziehern 1. Allgemeines zur Ausbildung der Erzieherinnen und Erzieher Die Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher ist nicht bundeseinheitlich geregelt. Es handelt sich um eine nach landesrechtlichen Bestimmungen

Mehr

Vorlage für die Sitzung des Senats am 4. August 2009

Vorlage für die Sitzung des Senats am 4. August 2009 Senatorin für Finanzen 22. Juli 2009 Frau Reichert Tel.:361 4135 Vorlage für die Sitzung des Senats am 4. August 2009 Haushaltsgrundsätzemoderniseriungsgesetz (HGrGMoG) Entwurf einer Verwaltungsvereinbarung

Mehr

Mindestlöhne im Sinne des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes

Mindestlöhne im Sinne des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes Bundesministerium für Arbeit und Soziales Mindestlöhne im Sinne des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes - Stand: 1. August 2013 - Abfallwirtschaft einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst (5. Rechtsverordnung)

Mehr

LOHNTARIFVERTRAG. für die gewerblich Beschäftigten in der. Gebäudereinigung. vom 4. Oktober 2003 gültig ab 1. April 2004

LOHNTARIFVERTRAG. für die gewerblich Beschäftigten in der. Gebäudereinigung. vom 4. Oktober 2003 gültig ab 1. April 2004 LOHNTARIFVERTRAG für die gewerblich Beschäftigten in der Gebäudereinigung vom 4. Oktober 2003 gültig ab 1. April 2004 Bundesrepublik Deutschland Zwischen dem Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks

Mehr

GPA-Mitteilung Bau 1/2004

GPA-Mitteilung Bau 1/2004 GPA-Mitteilung Bau 1/2004 Az. 600.530 01.07.2004 VOB-Anwendung durch kommunale Unternehmen in privater Rechtsform 1 Einführung Bei Anwendung der VOB durch Unternehmen in privater Rechtsform ist zu unterscheiden

Mehr

17. Sitzung Offensive Mittelstand 30. April 2013 Berlin

17. Sitzung Offensive Mittelstand 30. April 2013 Berlin 17. Sitzung Offensive Mittelstand 30. April 2013 Berlin Seite 1 Top 9: Strategie der Steuerberater für KMU Überblick: I. Wer sind wir? II. Wie ist unsere Beziehung zum Mittelstand? III. Wie erreichen wir

Mehr

Vergabe von Aufträgen

Vergabe von Aufträgen Vergabe von Aufträgen 31 KommHV-Kameralistik 31 Vergabe von Aufträgen (1) Der Vergabe von Aufträgen muss eine öffentliche Ausschreibung vorausgehen, sofern nicht die Natur des Geschäfts oder besondere

Mehr

Tarifentgelte für die chemische Industrie. in den einzelnen Bundesländern

Tarifentgelte für die chemische Industrie. in den einzelnen Bundesländern Tarifentgelte für die chemische Industrie in den einzelnen Bundesländern 2003 1 Entgelttabellen für Baden-Württemberg Seite 3 Bayern Seite 4 Berlin West Seite 5 Bremen Seite 6 Hamburg Seite 7 Hessen Seite

Mehr

Durchsetzung von Sekundärzielen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge

Durchsetzung von Sekundärzielen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge Durchsetzung von Sekundärzielen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge IHK Düsseldorf, 20.04.2012 Rechtsanwalt Dr. Hendrik Röwekamp Kapellmann und Partner Rechtsanwälte, Düsseldorf Kapellmann und Partner

Mehr

Holz und Kunststoff verarbeitende Industrie

Holz und Kunststoff verarbeitende Industrie Holz und Kunststoff verarbeitende Industrie In den ausgewerteten Tarifbereichen arbeiten rund 198.100 Beschäftigte. Der Niedriglohnbereich ist mit lediglich 7 von 211 Tarifgruppen unterhalb von 8,50 sehr

Mehr

Die Brandenburgische Kommunalakademie stellt sich vor

Die Brandenburgische Kommunalakademie stellt sich vor Die Brandenburgische Kommunalakademie stellt sich vor Die Brandenburgische Kommunalakademie (BKA), mit Sitz in der Landeshauptstadt Potsdam, ist eine kommunale Aus- und Fortbildungseinrichtung in öffentlich-rechtlicher

Mehr

556 GBl. vom 29. Oktober 2012 Nr. 15. Gesetz zur Aufhebung des Fahrberechtigungsgesetzes

556 GBl. vom 29. Oktober 2012 Nr. 15. Gesetz zur Aufhebung des Fahrberechtigungsgesetzes 556 GBl. vom 29. Oktober 2012 Nr. 15 Für die Freie Hansestadt Bremen: Jens Böhrnsen Für die Freie und Hansestadt Hamburg: Olaf Scholz Für das Land Hessen: Volker Bouffier Für das Land Mecklenburg-Vorpommern:

Mehr

Behörden und zuständige Stellen

Behörden und zuständige Stellen Behörden und zuständige Stellen n für den Strahlenschutz nach Strahlenschutzverordnung und Röntgenverordnung sind sowohl oberste Landesbehörden (z.b. Ministerien) als auch nach geordnete Behörden des Arbeitsschutzes

Mehr

BREMER GRIMM HELLER. Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer

BREMER GRIMM HELLER. Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Umsetzungskonzept des Projektes Breitbandinfrastruktur in den Ämtern Nordsee-Treene, Viöl und Eiderstedt sowie in den Städten Friedrichstadt und Tönning RA/FAStR/StB/WP Dr. Henrik Bremer RAin Inga Hintz

Mehr

Informationen zur Öffentlichen Ausschreibung. Offenen Verfahren (EU-weit) Dezernat Bau- und Gebäudemanagement Abteilung Zentrale Beschaffung

Informationen zur Öffentlichen Ausschreibung. Offenen Verfahren (EU-weit) Dezernat Bau- und Gebäudemanagement Abteilung Zentrale Beschaffung Informationen zur Öffentlichen Ausschreibung (national)/ zum Offenen Verfahren (EU-weit) Dezernat Bau- und Gebäudemanagement Abteilung Zentrale Beschaffung Die Öffentliche Ausschreibung hat gemäß VOL grundsätzlich

Mehr

Vergabeordnung der Stadt Gevelsberg

Vergabeordnung der Stadt Gevelsberg Vergabeordnung der Stadt Gevelsberg Ziffer 2.3. Buchstabe q), Ziffer 3.2 Buchstabe a) und Ziffer 3.4 Buchstabe g) geändert durch 1. Nachtrag vom 29.08.2007; Ziffer 4 neu eingefügt durch 2. Nachtrag vom

Mehr

Vergabeverfahren nach der VOB/A (Bauleistungen)

Vergabeverfahren nach der VOB/A (Bauleistungen) Vergabeverfahren nach der VOB/A (Bauleistungen) Vergabeverfahren nach der VOB/A (Bauleistungen) Auftragswert bis 100.000 Euro je Los: Freihändige Vergabe! Auftragswert bis 250.000 Euro je Los: Beschränkte

Mehr

Arbeitsmarkt in Zahlen. Arbeitnehmerüberlassung. Bestand an Leiharbeitnehmern in Tausend Deutschland Zeitreihe (jeweils zum Stichtag 31.

Arbeitsmarkt in Zahlen. Arbeitnehmerüberlassung. Bestand an Leiharbeitnehmern in Tausend Deutschland Zeitreihe (jeweils zum Stichtag 31. Arbeitsmarkt in Zahlen Arbeitnehmerüberlassung Bestand an Leiharbeitnehmern in Tausend Zeitreihe (jeweils zum Stichtag 31. Dezember) Leiharbeitnehmer und Verleihbetriebe 2. Halbjahr 2013 Impressum Reihe:

Mehr

Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 3/3971 Dritte Wahlperiode 06.12.2000. Gesetzentwurf

Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 3/3971 Dritte Wahlperiode 06.12.2000. Gesetzentwurf Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 3/3971 Dritte Wahlperiode 06.12.2000 Gesetzentwurf Fraktion der SPD Entwurf eines Gesetzes über die Vergabe öffentlicher Bauaufträge im Land Sachsen-Anhalt Der Landtag

Mehr

Abschnitt 1 Anwendungsbereich und Allgemeine Anforderungen an die Konformitätsbewertung 1 Anwendungsbereich

Abschnitt 1 Anwendungsbereich und Allgemeine Anforderungen an die Konformitätsbewertung 1 Anwendungsbereich 13.06.2007 Verordnung über Medizinprodukte - (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)* vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3854), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 16. Februar 2007 (BGBl. I S.

Mehr

Hinweise. zur Vergabe öffentlicher Aufträge im kommunalen Bereich. im Freistaat Sachsen

Hinweise. zur Vergabe öffentlicher Aufträge im kommunalen Bereich. im Freistaat Sachsen Hinweise zur Vergabe öffentlicher Aufträge im kommunalen Bereich im Freistaat Sachsen Ein Leitfaden des Sächsischen Staatsministeriums des Innern Stand: Juni 2015 online verfügbar und nutzbar über den

Mehr

Vergabe von Notarztleistungen für das 2. Lübecker Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) Stellungnahme der Notarzt-Börse, Dr. André Kröncke

Vergabe von Notarztleistungen für das 2. Lübecker Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) Stellungnahme der Notarzt-Börse, Dr. André Kröncke Notarzt-Börse, Dr. André Kröncke, Erlenhof, D-23911 Pogeez Schleswig-Holsteinischer Landtag Sozialausschuss Düsternbrooker Weg 70 21405 Kiel www.notarzt-boerse.de Dr. André Kröncke Erlenhof 23911 Pogeez

Mehr

MERKBLATT. Öffentliche Aufträge in Deutschland

MERKBLATT. Öffentliche Aufträge in Deutschland MERKBLATT Öffentliche Aufträge in Deutschland Dieses Merkblatt wurde mit viel Sorgfalt erarbeitet. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit kann keine Gewähr übernommen werden. Autoren: Armin Hantschel

Mehr

Bericht zur versichertenbezogenen Qualitätssicherung für pronova BKK. DMP Diabetes mellitus Typ 1 Berichtszeitraum vom 01.07.2012 bis 31.12.

Bericht zur versichertenbezogenen Qualitätssicherung für pronova BKK. DMP Diabetes mellitus Typ 1 Berichtszeitraum vom 01.07.2012 bis 31.12. Bericht zur versichertenbezogenen Qualitätssicherung für pronova BKK DMP Diabetes mellitus Typ 1 Berichtszeitraum vom 01.07.2012 bis 31.12.2013 Anzahl Teilnehmer nach KV-Bezirk (Anzahl an im Berichtszeitraum

Mehr

Lohntarifvertrag. für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung vom 8. Juli 2014

Lohntarifvertrag. für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung vom 8. Juli 2014 Lohntarifvertrag für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung vom 8. Juli 2014 Gültig 1. Januar 2015 LOHNTARIFVERTRAG für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung im Gebiet

Mehr

V E R K Ü N D U N G S B L A T T

V E R K Ü N D U N G S B L A T T V E R K Ü N D U N G S B L A T T DER FACHHOCHSCHULE SCHMALKALDEN AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Nr. 1/2011 18. Mai 2011 Inhalt Inhaltsverzeichnis (Deckblatt)... 1 Satzung zur Vergütung von Lehraufträgen der

Mehr

160. 17 VOL/A - Bekanntmachung, Aufforderung zur Angebotsabgabe

160. 17 VOL/A - Bekanntmachung, Aufforderung zur Angebotsabgabe 160. 17 VOL/A - Bekanntmachung, Aufforderung zur Angebotsabgabe Bekanntmachung, Aufforderung zur Angebotsabgabe 1. (1) Öffentliche Ausschreibungen sind durch Tageszeitungen, amtliche Veröffentlichungsblätter,

Mehr

GPA-Mitteilung Bau 2/2000 Az. 600.512

GPA-Mitteilung Bau 2/2000 Az. 600.512 GPA-Mitteilung Bau 2/2000 Az. 600.512 01.07.2000 Freihändiges Suchverfahren bei Vergabe von HOAI-Leistungen Nach 2 der Vergabeverordnung i.d.f. vom 29.09.1997 (BGBl. I S. 2384) sind die kommunalen Auftraggeber

Mehr

2011 (2BvR882/09)dieRegelungenzurZwangsbehandlungimMaßregelvollzugsgesetzvonBaden-Württembergfürunzureichenderklärt.Inzwischen

2011 (2BvR882/09)dieRegelungenzurZwangsbehandlungimMaßregelvollzugsgesetzvonBaden-Württembergfürunzureichenderklärt.Inzwischen Deutscher Bundestag Drucksache 17/10712 17. Wahlperiode 17. 09. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Dr. Ilja Seifert, Diana Golze, weiterer Abgeordneter

Mehr

{l (1".-... / or. SYIVi~ Löhrmann. l '!~f~lvi1><l""'_. d.\.\., April 2014

{l (1.-... / or. SYIVi~ Löhrmann. l '!~f~lvi1><l'_. d.\.\., April 2014 Ministerium für Schule und Weiterbildung des landes Nordrhein-Westfalen Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW, 40190 Düsseldorf An den Vorsitzenden des Ausschusses für Schule und Weiterbildung im

Mehr

Rechtsgrundlagen für den Ausschluss unzuverlässiger, weil rechtsbrüchiger Unternehmen von der Vergabe öffentlicher Aufträge

Rechtsgrundlagen für den Ausschluss unzuverlässiger, weil rechtsbrüchiger Unternehmen von der Vergabe öffentlicher Aufträge Martin Runge 0507 Rechtsgrundlagen für den Ausschluss unzuverlässiger, weil rechtsbrüchiger Unternehmen von der Vergabe öffentlicher Aufträge Unternehmen, die sich offenkundig schwerer Verfehlungen wie

Mehr

V 1210 F (Bekanntmachung Öffentliche Ausschreibung)

V 1210 F (Bekanntmachung Öffentliche Ausschreibung) Vergabestelle Vivantes GmbH Aroser Allee 72-76 13407 Berlin Datum 11.5.2015 Maßnahmenummer P - 0226-2015 Vergabenummer P - 0226 Baumaßnahme Klinikum am Urban Station 83 Leistung/CPV Miet - Container Bekanntmachung

Mehr

Herzlich Willkommen. Perspektive 50 plus 6 Jahre Jobs für best!agers in Frankfurt am Main

Herzlich Willkommen. Perspektive 50 plus 6 Jahre Jobs für best!agers in Frankfurt am Main Herzlich Willkommen Perspektive 50 plus 6 Jahre in Frankfurt am Main Perspektive 50plus Beschäftigungspakte für Ältere in den Regionen ist ein Programm des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur

Mehr