Wohngebäude. Förderung Energetische Sanierung (Wohn- und Nichtwohngebäude)
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- Björn Kaiser
- vor 8 Jahren
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1 Wohngebäude Energieeffizient Sanieren Sonderförderung (Zuschuss) sind Eigentümer von selbst genutzten und vermieteten freie Berufe, Organisationen, öffentliche Dienste 1. Zuschuss für Baubegleitung bei der Sanierung zum KfW-Effizienzhaus (EnEV 2007) oder eine Kombination von mind. 2 Einzelmaßnahmen durch einen Sachverständigen. 2. Ersatz von Nachtstromspeicherheizungen Der Ersatz von Nachtstromspeicherheizungen durch eine im "Energieeffizient Sanieren" oder im BAFA- "Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt" (Marktanreiz-) förderfähige Heizungsanlage wird gefördert. 3. Optimierung der Wärmeverteilung Gefördert wird die Optimierung der Wärmeverteilung im Rahmen bestehender Heizungsanlagen. Bei 1.) Der Zuschuss beträgt 50 % der förderfähigen Kosten, max ,- EUR pro Antragsteller und Investitionsvorhaben. Bei 2.) Zuschuss in Höhe von 200,- EUR je abgebautem Gerät gefördert Bei 3.) Der Zuschuss beträgt 25 % der Kosten für die Optimierung der Wärmeverteilung. Liegen die Kosten unter 400,- EUR beträgt der Zuschuss 100,- EUR. Bei Kosten unter 100,- EUR wird kein Zuschuss gewährt.
2 Energieeffizient Sanieren Kredit sind Träger von Investitionsmaßnahmen an selbstgenutzten und vermieteten freie Berufe, Organisationen, öffentliche Dienste Gefördert werden Maßnahmen an sowie an Wohn-, Alten- und Pflegeheimen, für die vor dem der Bauantrag gestellt wurde. 1. Sanierung zum KfW-Effizienzhaus Energetische Maßnahmen, die dazu beitragen, das energetische Niveau eines KfW-Effizienzhauses zu erreichen, werden gefördert (KfW-Effizienzhaus 70 (EnEV 2007) oder KfW-Effizienzhaus 100 (EnEV 2007) 2. Einzelmaßnahmen bzw. freie Einzelmaßnahmenkombinationen Folgende Maßnahmen werden gefördert: Wärmedämmung der Außenwände Wärmedämmung des Daches und/oder der obersten Geschossdecke Wärmedämmung von erdberührten Wand- und Bodenflächen beheizter Räume, von Wänden zwischen beheizten und unbeheizten Räumen sowie der Kellerdecke zum kalten Keller Erneuerung der Fenster Austausch der Heizung durch Brennwertkessel, Niedertemperaturkessel mit nach geschaltetem Brennwertwärmetauscher, Nah- und Fernwärme, BHKW, Biomasse- oder Biogasanlagen, Wärmepumpen oder thermische Solaranlagen sind förderfähig, sofern sie zur Ergänzung der neuen Heizung oder zur Erneuerung einer der oben genannten Heizungsanlagen installiert werden. Zu 1.) Ein Tilgungszuschuss wird gewährt, wenn das Erreichen des angestrebten KfW- Effizienzhaus Standards sowie die fachgerechte Durchführung der Maßnahmen durch einen Sachverständigen nachgewiesen wird. Für KfW-Effizienzhäuser 70 beträgt der Tilgungszuschuss 12,5 % des Zusagebetrages, für KfW-Effizienzhäuser 100 werden 5 % Tilgungszuschuss gewährt. Zu 2.) Finanziert werden max. 100 % der förderfähigen Investitionskosten. Das Darlehen beträgt max ,- EUR pro Wohneinheit (WE) bei der Sanierung zum KfW-Effizienzhaus bzw. max ,- EUR pro WE bei Einzelmaßnahmen oder Einzelmaßnahmenkombinationen.
3 Wohnraum modernisieren Träger von Investitionsmaßnahmen an selbstgenutzten und vermieteten freie Berufe, Organisationen, öffentliche Dienste STANDARD-Maßnahmen 1. Modernisierung und Instandsetzung von bauliche Maßnahmen zur Gebrauchswertverbesserung, zur Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse, Instandsetzungsmaßnahmen, Erneuerung von Zentralheizungsanlagen oder deren Komponenten einschließlich der unmittelbar dadurch veranlassten Maßnahmen) 2. Verbesserung der Außenanlagen bei Mehrfamilienhäusern ab 3 Wohneinheiten (WE), z.b. Schaffung von Grünanlagen, gebäudebezogene Außenanlagen, Anlage von Spielplätzen. Finanziert nziert werden bis zu 100 % der förderfähigen Kosten, bei STANDARD- Maßnahmen max ,- EUR pro WE und in der variante
4 Energieeffizient Sanieren Kredit sind Träger von Investitionsmaßnahmen an selbstgenutzten und vermieteten freie Berufe, Organisationen, öffentliche Dienste Gefördert werden Maßnahmen an sowie an Wohn-, Alten- und Pflegeheimen, für die vor dem der Bauantrag gestellt wurde. 3. Sanierung zum KfW-Effizienzhaus Energetische Maßnahmen, die dazu beitragen, das energetische Niveau eines KfW-Effizienzhauses zu erreichen, werden gefördert (KfW-Effizienzhaus 70 (EnEV 2007) oder KfW-Effizienzhaus 100 (EnEV 2007) 4. Einzelmaßnahmen bzw. freie Einzelmaßnahmenkombinationen Folgende Maßnahmen werden gefördert: Wärmedämmung der Außenwände Wärmedämmung des Daches und/oder der obersten Geschossdecke Wärmedämmung von erdberührten Wand- und Bodenflächen beheizter Räume, von Wänden zwischen beheizten und unbeheizten Räumen sowie der Kellerdecke zum kalten Keller Erneuerung der Fenster Austausch der Heizung durch Brennwertkessel, Niedertemperaturkessel mit nach geschaltetem Brennwertwärmetauscher, Nah- und Fernwärme, BHKW, Biomasse- oder Biogasanlagen, Wärmepumpen oder thermische Solaranlagen sind förderfähig, sofern sie zur Ergänzung der neuen Heizung oder zur Erneuerung einer der oben genannten Heizungsanlagen installiert werden. Zu 1.) Ein Tilgungszuschuss wird gewährt, wenn das Erreichen des angestrebten KfW- Effizienzhaus Standards sowie die fachgerechte Durchführung der Maßnahmen durch einen Sachverständigen nachgewiesen wird. Für KfW-Effizienzhäuser 70 beträgt der Tilgungszuschuss 12,5 % des Zusagebetrages, für KfW-Effizienzhäuser 100 werden 5 % Tilgungszuschuss gewährt. Zu 2.) Finanziert werden max. 100 % der förderfähigen Investitionskosten. Das Darlehen beträgt max ,- EUR pro Wohneinheit (WE) bei der Sanierung zum KfW-Effizienzhaus bzw. max ,- EUR pro WE bei Einzelmaßnahmen oder Einzelmaßnahmenkombinationen.
5 Förderung Energetische Sanierung (Wohn- und Nichtwohngebäude) Modernisierung/ Instandsetzung von Mietwohnungen Verfügungsberechtigte von Mietwohngebäuden Gefördert werden u.a. Investitionen zur: InvestitionsBank des Landes Brandenburg (ILB) Steinstraße D Potsdam fon: fax: immo-miete@ilb.de freie Berufe, Organisationen Senkung des Energieverbrauchs auf der Grundlage der EnEV Senkung des Wasserverbrauchs Die Förderung beträgt 40 % der anerkannten Baukosten, max. 245,- EUR/m 2 Wohnfläche, max. 100 m 2 je Wohnung. Die Darlehen werden über einen Zeitraum von 10 Jahren bei einer anfänglichen Tilgung von 4 % zinsfrei gewährt. Nach Ablauf von 10 Jahren ab Vollauszahlung betragen der Zinssatz und die Tilgung jeweils mind. 1 %. Das Entgelt beträgt einmalig 1 % sowie jährlich 0,5 % von der jeweiligen Restschuld.
6 Förderung Energetische Sanierung (Wohn- und Nichtwohngebäude) Nicht-Wohngebäude Marktanreizprogramm zur 1. Basisförderung Förderung erneuerbarer Energien - Wärme aus Gefördert werden Scheitholzvergaserkessel mit einer installierten Nennwärmeleistung von 15 kw bis 50 kw. erneuerbaren Energien in Schule und Kirche (Zuschuss) Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Postfach D Eschborn fon: fax: solar@bafa.bund.de sind Privatpersonen, freiberuflich Tätige, kleine und mittlere private gewerbliche Unternehmen nach Definition der EU sowie Unternehmen, an denen mehrheitlich Kommunen beteiligt sind. Kommunen und weitere juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie gemeinnützige Investoren sind ebenfalls antragsberechtigt. Der Antragsteller ist entweder Eigentümer, Pächter oder Mieter des Grundstücks, auf dem die Anlage errichtet werden soll. 2. Bonusförderung Zusätzlich zur Basisförderung können ein oder mehrere Boni in Anspruch genommen werden. a) Regenerativer Kombinationsbonus Wird zusätzlich eine Solarkollektoranlage eingesetzt, erhöht sich die Förderung um 750,- EUR. b) Effizienzbonus In Gebäuden, die wegen des geringen Primärenergiebedarfs eine geringe Kostenersparnis für fossile Brennstoffe bei der Nutzung erneuerbarer Energien erzielen, wird der Effizienzbonus gewährt. c) Umwälzpumpenbonus Beim Einsatz energieeffizienter Umwälzpumpen erhöht sich die Förderung um 200,- EUR pro Heizungsanlage. 3. Innovationsförderung Die Errichtung oder Nachrüstung von Anlagenteilen zur Emissionsminderung oder Effizienzsteigerung an automatisch beschickten Anlagen bis 100 kw wird bezuschusst. Zu 1.) Der Zuschuss für Bestandsbauten beträgt pauschal 1.125,- EUR je Anlage. Für Neubauten beträgt der Zuschuss 843,75 EUR je Anlage. Zu 1b) Die Förderung beträgt das 1,5-fache der Basisförderung. Zu 3.) Die Förderung beträgt pauschal 500,- EUR.
7 Energieeffizient Sanieren Kommunen sind kommunale Gebiets- körperschaften, rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften und kommunale Zweckverbände. Gefördert werden energetische Maßnahmen an folgenden Gebäuden, die bis zum fertig gestellt worden sind: - Schulen - Schulsport- und -schwimmhallen - Kindertagesstätten - Gebäude der Kinder- und Jugendarbeit, die ganzjährig und mit normalen Innentemperaturen genutzt werden Förderfähig ist die energetische Sanierung, wenn A: das Neubau-Niveau erreicht wird oder B: Einzelmaßnahmen/Maßnahmenpakete durchgeführt werden Folgende Maßnahmen sind förderfähig: Wärmedämmung aller Außenwände Wärmedämmung des Daches oder der oberen Geschossdecke Wärmedämmung der Kellerdecke, aller erdberührten Außenflächen beheizter Räume oder von Wänden zwischen beheizten und unbeheizten Räumen Einbau neuer Fenster mit Mehrscheibenisolierverglasung Ersatz von Sonnenschutzeinrichtungen durch solche mit Tageslichtfunktion oder Einbau dieser Einrichtungen Austausch der Beleuchtung Maßnahmen Heizung etc. Bei Einzelmaßnahmen beträgt die Förderung 50,- EUR/m2 Nettogrundfläche. Bei 3 Maßnahmen werden max. 200,- EUR/m2 Nettogrundfläche gefördert. Für jede weitere Einzelmaßnahme erhöht sich der Förderbetrag um 50,- EUR/m2 Netto- Grundfläche, max. 300,- EUR/m2. Die technischen Mindestanforderungen müssen eingehalten werden.
8 Sozial Investieren - Energetische Gebäudesanierung sind alle gemeinnützigen Organisationsformen einschließlich Kirchen. Gefördert werden energetische Maßnahmen an folgenden Einrichtungen, die bis zum fertig gestellt worden sind: - Schulen - Schulsport- und -schwimmhallen - Kindertagesstätten - Gebäude der Kinder- und Jugendarbeit 1) Energetische Sanierung auf Neubau-Niveau Gefördert werden energetische Sanierungsmaßnahmen wie z.b. die Fenstererneuerung, Dämmung, Erneuerung der Heizungs- oder Beleuchtungsanlage sowie Einbau oder Ersatz von Lüftungsanlagen. 2) Einzelmaßnahme/Maßnahmenpaket Gefördert werden vom Sachverständigen empfohlene energetische Maßnahmen. Die Maßnahmen können einzeln oder im engen zeitlichen Zusammenhang als Paket durchgeführt werden. Folgende Maßnahmen sind förderfähig: Wärmedämmung aller Außenwände Wärmedämmung des Daches oder der oberen Geschossdecke Wärmedämmung der Kellerdecke, aller erdberührten Außenflächen beheizter Räume oder von Wänden zwischen beheizten und unbeheizten Räumen Einbau neuer Fenster mit Mehrscheibenisolierverglasung Ersatz von Sonnenschutzeinrichtungen durch solche mit Bei 1.) Es werden max. 350,- EUR/m 2 Nettogrundfläche gefördert Bei 2.) Bei Einzelmaßnahmen beträgt die Föderung 50,- EUR/m 2 /Nettogrundfläche. Bei 3 Maßnahmen werden max. 200,- EUR/m 2 Nettogrundfläche gefördert. Für jede weitere Einzelmaßnahme erhöht sich der Förderbetrag um 50,- EUR/m 2 Netto- Grundfläche, max. 300,- EUR/m 2. Die technischen Mindestanforderungen müssen eingehalten werden.
9 Förderung Energetische Sanierung (Wohn- und Nichtwohngebäude) Tageslichtfunktion oder Einbau dieser Einrichtungen Einbau von Lüftungsanlagen mit Wärmerück-gewinnung bzw. Maßnahmen zur energetischen Optimierung vorhandener raumlufttechnischer Anlagen (RLT- Anlagen) Austausch der Beleuchtung Maßnahmen Heizung
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