Beruf: Tagesmutter. Behüten, Fördern und den Alltag mit Kindern gestalten.

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1 Informationen für Tagesmütter und Tagesväter Kindertagespflege eine schöne Herausforderung für Sie? dann nehmen Sie Kontakt zu uns auf: Alle Informationen rund um die Tätigkeit als Tagesmutter und -vater erhalten Sie in der Beratungs- und Vermittlungsstelle Treffpunkt Tagesmütter. Der Treffpunkt Tagesmütter ist ein Zusammenschluss der Landeshauptstadt Wiesbaden Amt für Soziale Arbeit und den freien Trägern Deutscher Kinderschutzbund OV Wiesbaden, e.v. und Kinderhaus Wiesbaden e.v. Hier finden Sie kompetente Fachkräfte, die Sie verlässlich beraten und Ihr Engagement tatkräftig unterstützen. Wir freuen uns auf Sie! Treffpunkt Tagesmütter Beratungs- und Vermittlungsstelle für Kindertagespflege Bahnhofstraße Wiesbaden Telefon: 0611 / kindertagespflege@wiesbaden.de Öffnungszeiten: montags, donnerstags u. freitags von Uhr, mittwochs von bis Uhr Beruf: Tagesmutter. Behüten, Fördern und den Alltag mit Kindern gestalten. Tagesmutter oder Tagesvater sein eine berufliche Alternative?

2 Die Aufgaben von Tagesmüttern und -vätern sind spannend und vielfältig Viele Eltern, die einen Betreuungsplatz für ihr Kind suchen, entscheiden sich für die Betreuung durch eine Tagesmutter oder einen Tagesvater. Insbesondere für Kinder in den ersten Lebensjahren hat sich diese Betreuungsform als Alternative zur institutionellen Betreuung hervorragend bewährt, denn hier erhalten Kinder im kleinen, überschaubaren Rahmen die nötige Zuwendung und Ansprache, hier lassen sich Betreuungszeiten individuell und flexibel regeln. Kindertagespflege ist als flexibles und familiennahes Betreuungsangebot mittlerweile zu einem festen Bestandteil der öffentlich verantworteten Kindertagesbetreuung geworden und wird auch in den nächsten Jahren beim Ausbau der Betreuungsplätze für unter Dreijährige eine wesentliche Rolle spielen: Wir suchen geeignete und kompetente Menschen, die sich gerne dieser Aufgabe stellen. Tagesmütter und -väter betreuen in der Regel Kinder im Alter von unter drei Jahren, deren Eltern berufstätig, in Ausbildung oder Arbeit suchend sind. Tagesmütter und -väter sind wichtige Bezugspersonen für die Kinder und wichtige Kooperationspartner für deren Eltern. Ihr Auftrag ist es, Kinder in ihrer Entwicklung individuell zu begleiten, zu umsorgen, Anregungen und Impulse zu geben. Dabei müssen sie die körperliche, emotionale, soziale und intellektuelle Entwicklung eines Kindes einschätzen und gezielt fördern können. Tagesmütter und -väter müssen sich als Erziehungspartner der Eltern mit diesen gut abstimmen. In der Kindertagespflege lassen sich familiäre und berufliche Anforderungen gut miteinander verbinden Kindertagespflege findet im familiennahen Umfeld statt. Tagesmütter und -väter arbeiten selbständig und eigenverantwortlich. Sie haben die Möglichkeit, ihren beruflichen Alltag individuell, abwechslungsreich und an den Bedürfnissen der Kinder orientiert zu gestalten. Damit Tagesmütter und -väter bei der Ausübung dieser verantwortungsvollen Aufgabe nicht auf sich allein gestellt sind, bieten wir im Treffpunkt Tagesmütter fachliche Beratung und Unterstützung, vorbereitende und praxisbegleitende Qualifizierung und die Möglichkeit des kollegialen Austauschs.

3 Qualifizierung Das Erlernen und Einhalten von Regeln, das Spielen alleine oder mit anderen Kindern, gemeinsames Singen, Basteln, Phasen der stillen Beschäftigung und der Ruhe, Phasen der Bewegung, des Erkundens und Ausprobierens, Beobachten von Kindern, Erkennen, wo sie unterstützende Angebote benötigen: All dies gehört zu den alltäglichen Anforderungen der Tagesmütter und -väter. In kostenfreien und eigens für die Tätigkeit entwickelten Qualifizierungskursen im Umfang von 160 Unterrichtsstunden werden Sie vorbereitet, werden Ihnen vertiefte Kenntnisse über unterschiedliche Themenfelder der Kindertagespflege vermittelt, erhalten Sie die Möglichkeit, erste Praxiserfahrungen zu reflektieren. Der Gesamtumfang der 160 Unterrichtsstunden setzt sich aus einer Vorbereitungsphase von 50 Unterrichtsstunden und einer Vertiefungsphase im Umfang von 110 Unterrichsstunden zusammen. Die Vorbereitungsphase muss vor der Aufnahme eines ersten Tageskindes absolviert werden. Die Vertiefungsphase findet praxisbegleitend statt. Die Qualifizierung richtet sich nach dem Curriculum des Deutschen Jugendinstituts, einem bundesweit anerkannten Qualifizierungsprogramm für Kindertagespflege. Sie wird von Bildungsträgern durchgeführt, die hierfür ein Gütesiegel nachweisen können. Die Qualifizierung schließt mit einem bundesweit anerkannten Zertifikat ab. Aber auch danach stehen Sie nicht alleine: Fortbildungsabende, Workshops oder auch Fachtagungen bieten die Gelegenheit zum kollegialen Austausch und die Möglichkeit der Wissensvertiefung. Kindertagespflege Kindertagespflege ist im Gesetz ( 23 SGB VIII) als gleichrangiges Betreuungsangebot zur institutionellen Betreuung geregelt. Eltern können zwischen den verschiedenen Betreuungsformen diejenige auswählen, die ihren Bedürfnissen am besten entspricht. In der Regel betreuen Tagesmütter und -väter die Kinder bei sich zu Hause und verbinden die Erziehung der eigenen Kinder mit der von Tageskindern. Aber: Kindertagespflege wird zunehmend vielfältiger. Kindertagespflege kann stattfinden: > ganztags oder nach individuell vereinbarten Zeiten > im eigenen Haushalt, im Haushalt der Eltern oder in dafür angemieteten Räumen > alleine oder auch in Gemeinschaft mit einer anderen Tagesmutter oder -vater > vorübergehend, z.b. während der eigenen Elternpause, oder auch als Alternative zur Berufstätigkeit > für die unter Dreijährigen, für über Dreijährige oder auch für Schulkinder Genaue Informationen über Kursbeginn, Termine, Themen und Inhalt erhalten Sie in der Beratungsund Vermittlungsstelle Treffpunkt Tagesmütter.

4 Kinderbrücke eine besondere Variante in Wiesbaden Eine besondere Form der Kindertagespflege bieten wir in Wiesbaden in den Kinderbrückengruppen: Hier arbeiten mehrere Tagesmütter oder -väter mit einer Kindertagesstätte kontinuierlich zusammen. Sie nehmen mit den Kindern wöchentlich an einem fachlich angeleiteten Spielkreis teil oder besuchen eine Patengruppe in einer Kinderkrippe. Hier ist eine verlässliche Vertretung bei Ausfall der Tagesmutter/-vater sichergestellt und es findet monatlicher Austausch und Weiterqualifizierung in konstanten Gruppen statt. Hier werden Tagesmütter und -väter durch eine intensive fachliche Begleitung besonders unterstützt. Eine Mitarbeit in der Kinderbrücke bietet sich besonders für Tagesmütter und -väter an, die an einem Austausch mit anderen Tagespflegepersonen interessiert sind und Lust und Interesse an gemeinsamen Aktivitäten haben. Wir informieren Sie ausführlich über die jeweiligen Bedingungen und Besonderheiten und helfen Ihnen dabei, die für Sie geeignete Variante zu finden. Wer kann Tagesmutter oder -vater werden? Grundsätzlich benötigt man keine abgeschlossene erzieherische oder pädagogische Ausbildung. Um diese Tätigkeit ausüben zu können, müssen jedoch bestimmte Grundvoraussetzungen erfüllt sein, wie z.b. Volljährigkeit, Hauptschulabschluss, physische und psychische Belastbarkeit, Erfahrungen mit Kleinkindern und Grundwissen über kindliche Bedürfnisse und Entwicklungsverläufe. Neben der Freude am Alltag mit Kindern, sollten Sie > Kinder in ihrer Persönlichkeit achten, > deren Bedürfnisse erkennen, ihnen Impulse für ihre Entwicklung geben können, > über genügend Platz und kindgerechte Räume verfügen, > Interesse haben, sich zu qualifizieren und weiterzubilden, > ausreichend die deutsche Sprache beherrschen, > zuverlässig und kooperativ mit Eltern und den Fachkräften der Beratungs- und Vermittlungsstelle Treffpunkt Tagesmütter zusammenarbeiten, > bereit sein Verantwortung zu übernehmen, > die Bereitschaft mitbringen, sich auf immer wieder neue Situationen und Menschen einzulassen, > bereit sein, ihre Familie zu öffnen, Einblick und Transparenz zuzulassen.

5 Kindertagespflege ist erlaubnispflichtig Nach den gesetzlichen Vorgaben muss Ihre Eignung festgestellt und eine Erlaubnis durch das Amt für Soziale Arbeit erteilt werden: Alle Personen, die Kinder mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Entgelt betreuen wollen, brauchen eine Erlaubnis durch den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe ( 43 SGB VIII). Ausgenommen davon sind kurze Betreuungsverhältnisse unter drei Monaten und Betreuungsverhältnisse im Elternhaus der Kinder. Die Erteilung der Pflegeerlaubnis ist neben der grundsätzlichen Eignung auch an Qualifizierung geknüpft. Über eine Erlaubnis wird entschieden nach > persönlichem Infogespräch / Besuch einer Infoveranstaltung > Eingang der Bewerbungsunterlagen > Nachweis der gesundheitlichen Eignung > Ausschluss von Straftaten > Bewerbungsgespräch im Rahmen eines Hausbesuchs > Nachweis über die Teilnahme an einem Kurs Erste Hilfe am Kleinkind > Nachweis über die Teilnahme am Einführungskurs für Tagespflegepersonen im Umfang von 50 Unterrichtsstunden und > Verpflichtung zum Besuch der praxisbegleitenden 110 Unterrichtsstunden Ihre Bewerbung und Ihren Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis können Sie in der Beratungs- und Vermittlungsstelle Treffpunkt Tagesmütter stellen. Hier erhalten Sie die nötigen Informationen, es werden mit Ihnen Termine zum Hausbesuch vereinbart und es werden die Details mit Ihnen besprochen. Wie viele Kinder dürfen in Kindertagespflege betreut werden? Maximal dürfen von einer Tagesmutter/-vater fünf gleichzeitig anwesende fremde Kinder betreut werden die genaue Anzahl richtet sich nach ihrer familiären Situation und der Wohnungsgröße und wird im Einzelfall im Rahmen der Pflegeerlaubnis festgelegt. Wie hoch ist das zu erzielende Einkommen? Das zu erwartende Einkommen richtet sich nach der Anzahl der Kinder, die betreut werden und dem zeitlichen Umfang der Betreuung. Tagesmütter und -väter sind selbstständig tätig. Sie erhalten für die Betreuung eines Kindes eine Geldleistung, die sich nach dem Betreuungsumfang richtet. > Wird die Geldleistung vom Amt für Soziale Arbeit gezahlt was in der Regel der Fall ist gliedert sich der Gesamtbetrag in Anerkennung der Förderleistung und Erstattung des Sachaufwands ( 23 SGB VIII). Der Gesamtbetrag beträgt zurzeit bei einem Betreuungsumfang von 8 Stunden an fünf Tagen in der Woche 416,- Euro; bei geringerem Betreuungsumfang entsprechend weniger (Stand ). Darüber hinaus werden die Hälfte der Beiträge zu Kranken- und Sozialversicherungsleistungen, sowie die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung erstattet. Für Tagesmütter und -väter in der Kinderbrücke wird als Ausgleich für höheren Aufwand eine erhöhte Förderleistung gezahlt: derzeit 505,- Euro bei einer Ganztagsbetreuung (Stand ).

6 In der Beratungs- und Vermittlungsstelle Treffpunkt Tagesmütter können Sie auch Landes- und Bundesfördergelder beantragen. Land und Bund gewähren unter bestimmten Voraussetzungen Fördergelder, um den Ausbau der Betreuungsplätze für unter Dreijährige zu fördern. Die derzeitigen Landesfördergelder für die Kindertagespflege liegen je nach Betreuungszeit des Tageskindes zwischen 100,- Euro und 250,- Euro pro Kind und Monat. Bundesfördergelder werden im Rahmen einer Festbetragsfinanzierung gewährt. Gefördert werden die Ausstattung neuer Plätze (pro Platz 500,- Euro) und Renovierungsmaßnahmen (einmalig 1500,- Euro). Kindertagespflege gelingt wenn Sie die Möglichkeit zum kollegialen Austausch nutzen, wenn Sie sich in schwierigen Situationen Rat und Unterstützung holen und wenn die Tätigkeit Ihnen Freude und Spaß macht. Wir begleiten Sie, wir ermöglichen Austausch, Vernetzung und Unterstützung in schwierigen Situationen. Informationen hierzu erhalten Sie im Treffpunkt Tagesmütter. > Bei privaten Betreuungsarrangements kann die Bezahlung mit den Eltern direkt ausgehandelt werden. Zuschüsse des öffentlichen Jugendhilfeträgers zu den sich daraus ergebenden Kranken- und Sozialversicherungsleistungen entfallen in diesem Fall. Seit dem 1. Januar 2009 müssen alle Tagesmütter und -väter die Einkünfte aus ihrer Tagespflegetätigkeit versteuern. Aber: Vom Einkommen kann eine Betriebsausgabenpauschale abgezogen werden, die derzeit bei monatlich 300 Euro für ein ganztags betreutes Kind liegt und steuerfrei bleibt. Genaue Informationen rund ums Thema Einkommen, Versicherungen und Steuern erhalten Sie in der Beratungs- und Vermittlungsstelle Treffpunkt Tagesmütter und im Rahmen der von uns organisierten Veranstaltungen zum Thema.

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