Zielvereinbarung. Gartenstr.27, 54. und
|
|
- Laura Fuchs
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Zielvereinbarung für ein Persönliches Budget gem. 17 Abs. 2 bis 4 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) und 4 der Verordnung zur Durchführung des 17 Abs. 2 bis 4 SGB IX (Budget-Verordnung) Zwischen dem Budgetnehmer: Oliver, geb Gartenstr.27, 54 und der Bundesagentur für Arbeit, Agentur Trier als Leistungsträger für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Reha-Träger) 1. Ziele des Persönlichen Budgets und Leistungen Übergeordnetes Ziel des Persönlichen Budgets ist es, dem Budgetnehmer in eigener Verantwortung ein möglichst selbstbestimmtes Leben und die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen. Die Unterzeichner vereinbaren das folgende Ziel: Herrn... wird die Durchführung einer individuellen betrieblichen Qualifizierung für behinderte Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf gemäß den nachfolgend beschriebenen individuellen Förder- und Leistungszielen ermöglicht. 2. Individuelle Förder- und Leistungsziele: Dem Antragsteller werden im Rahmen der Teilhabe am Arbeitsleben Hilfen zur Unterstützung der beruflichen Eingliederung, vergleichbar mit den Leistungen einer Maßnahme der Unterstützten Beschäfti-gung gewährt. Gemäß 38a Abs. 1 SGB IX ist das Ziel der Unterstützten Beschäf-tigung, behinderten Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf eine angemessene, geeignete und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu ermöglichen und zu erhalten. 1
2 Um dieses Ziel erreichen zu können, werden für eine Dauer von 24 Monaten folgende Maßnahmen vereinbart: In Ihrem Persönlichen Budget sind keine Leistungen zur Bestreitung Ihres Lebensunterhalts enthalten. Über Ihren Antrag auf Übergangsgeld / Ausbildungsgeld erhalten Sie einen gesonderten Bescheid. Ebenso sind keine Fahrtkosten zum Erreichen des Schulungsortes und der Arbeits- bzw. Trainingsplätze enthalten, auch hierüber erhalten Sie einen gesonderten Bescheid. 2.1 Gewährung von Leistungen zur Beschaffung der notwendigen begleitenden und unterstützenden Hilfen (Maßnahmebegleitende Beratung und Förderung, sozialpädagogische und organisatorische Hilfen). 2.2 Kosten für überbetriebliche Qualifizierungen (z.b. Maschinenschein, Gabelstaplerschein etc.), die zur Ausübung der Tätigkeit nachzuweisen sind, werden je nach Bedarf gesondert ausgezahlt. Hierzu ist vor Durchführung der Qualifizierung die Zustimmung des Leistungsträgers einzuholen. 3. Höhe des Persönlichen Budgets Das Persönliche Budget setzt sich wie folgt zusammen: 3.1 Für die Beschaffung der notwendigen begleitenden und unterstützenden Hilfen, zur Einarbeitung und Vermittlung von beruflichen Kenntnissen an einem geeigneten, betrieblichen Qualifizierungsplatz, die Vermittlung von berufsübergreifenden Kenntnissen sowie Maßnahmen bzw. Aktivitäten zur Weiterentwicklung der Persönlichkeit und Förderung von Schlüsselqualifikationen werden monatlich Euro gewährt. Der monatliche Leistungsbetrag wird jeweils zu Beginn des Monats angewiesen. Mit dem vorstehenden Kostensatz werden alle Kosten zur Durchführung der Maßnahme abgedeckt. Mit ihm werden auch Aufwendungen für zum Beispiel Arbeitskleidung im erforderlichen Umfang eine arbeitstägliche Mittagsmahlzeit abgedeckt. 2
3 4. Nachweis der Verwendung Herr... verpflichtet sich, das Budget ausschließlich im Sinne vorstehender Ziele zu verwenden. Der Budgetnehmer verpflichtet sich, die Inanspruchnahme der o.g. Leistungen durch Rechnungsbelege nachzuweisen. Der Nachweis erfolgt bei monatlichen Leistungen halbjährlich. Fahrtkosten sind durch Anwesenheitslisten zu belegen. 5. Qualitätssicherung Mit dem Leistungserbringer ist ein Vertrag über die zu erbringenden Leistungen zu schließen. Dieser Vertrag ist Bestandteil der vorliegenden Zielvereinbarung und damit auch des Bewilligungsbescheides zum Persönlichen Budget. Gegenstand des Vertrages sind die Regelungen des 38a SGB III und Teil B Leistungsbeschreibung der Verdingungsunterlagen zur Öffentlichen Ausschreibung von Maßnahmen zur individuellen betrieblichen Qualifizierung im Rahmen Unterstützter Beschäftigung (UB) nach 38a SGB IX / Weiterhin sind durch den Reha-Träger mindestens halbjährlich Gespräche mit dem Budgetnehmer und dem Leistungserbringer zu führen, um den Erfolg der InbeQ überprüfen und sicherstellen zu können. Nach Ablauf der ersten 6 Monate ist ein Bericht des Leistungserbringers über den bisherigen Verlauf der Fortbildung und die weiteren Ziele unaufgefordert vorzulegen. Bei Ende der InbeQ ist eine Teilnahmebescheinigung über die berufliche Qualifikation und die erreichten Ziele auszustellen. 6. Überprüfung der Zielvereinbarung und des Budgets Diese Zielvereinbarung wird halbjährlich, erstmals im in einem gemeinsamen Gespräch zwischen den Vereinbarungsparteien überprüft. Die Überprüfung erfolgt mit dem Ziel der Feststellung, ob und inwieweit sich Grundlagen, Ziele und Bedarfe verändert haben. Bei Veränderungen wird die Zielvereinbarung entsprechend angepasst, ansonsten wird sie fortgeschrieben. Die Höhe des Budgets wird ggf. ebenfalls angepasst. 3
4 7. Geltungsdauer und Kündigungsfristen Diese Zielvereinbarung wird ausschließlich für die Zeit der Teilnahme an einer InbeQ vom bis längstens geschlossen. Herr... und die Agentur für Arbeit Trier können nach 4 Abs. 2 BudgetV die Zielvereinbarung aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung schriftlich kündigen, wenn die Fortsetzung nicht zumutbar ist. Ein wichtiger Grund kann insbesondere in der persönlichen Lebenssituation von Herrn... liegen. Für die Agentur kann ein wichtiger Grund dann vorliegen, wenn Herr... die Zielvereinbarung nicht einhält. Bevor die Kündigung durch die Agentur ausgesprochen wird, ist der Budgetnehmer anzuhören. Ein Anspruch auf Leistungen aus dem Persönlichen Budget besteht nur bei Teilnahme an der Maßnahme. Für Zeiten, an denen der Budgetnehmer nicht an der Maßnahme teilnimmt, besteht kein Anspruch auf Leistungen aus dem Persönlichen Budget. Dies gilt insbesondere bei unentschuldigten Fehlzeiten und wenn die Teilnahme an der Maßnahme abgebrochen wird. Budgetleistungen, die der Budgetnehmer für Zeiten erhalten hat, an denen er nicht an der Maßnahme teilgenommen hat, sind grundsätzlich von ihm zu erstatten. 8. Schlussbestimmung Änderungen und Ergänzungen der Zielvereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Diese Zielvereinbarung ist Bestandteil des gemäß 3 Abs. 5 der BudgetV zu erlassenden Bescheids. Sollte eine Bestimmung dieser Zielvereinbarung unwirksam sein, so bleibt die Zielvereinbarung im Übrigen wirksam und die Vertragsparteien verpflichten sich, eine neue Regelung zu treffen, die dem Zweck der unwirksamen Regelung in zulässiger Weise am nächsten kommt.., der.2010 BudgetnehmerIn Agentur für Arbeit 4
5 Ich erkläre mich damit einverstanden, dass vor Maßnahmebeginn folgende Unterlagen (soweit vorhanden) dem Leistungserbringer zur Verfügung gestellt werden: - Schulgutachten - Abschlussberichte medizinischer Rehabilitationsmaßnahmen - Psychologisches und/oder ärztliches Gutachten der Agentur für Arbeit - Erkenntnisse aus betrieblichen Erprobungen - Ergebnis DIA-AM - Mitteilung der Beratungsfachkraft über relevante Erkenntnisse aus der Beratung - Bescheide (z. B. des Versorgungsamtes) - Betreuerausweis - Sonstige für die durchzuführende Maßnahme relevante Informationen Ort, Datum BudgetnehmerIn Erziehungsberechtigte/r 5
Zielvereinbarung nach 4 Budgetverordnung (BudgetV)
Zielvereinbarung nach 4 Budgetverordnung (BudgetV) zwischen der Stadt, vertreten durch Frau, als zuständigen Leistungsträger für das Persönliche Budget gemäß 57 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)
MehrZielvereinbarung über eine Laufzeit von 24 Monaten für ein Persönliches Budget
Zielvereinbarung über eine Laufzeit von 24 Monaten für ein Persönliches Budget Zwischen dem Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Düsseldorf, Jugendamt, Abteilung Soziale Dienste, als zuständiger Leistungsträger
MehrDas Persönliche Budget
Das Persönliche Budget Gesetzliche Grundlagen: Was ich über das Persönliche Budget wissen sollte! Stefan Viernickel Rechtsanwalt Juri-Gagarin-Ring 116 99084 Erfurt Telefon: 0361-64 43 99 64 Telefax: 0361-64
MehrAntrag auf Gewährung eines Zuschusses zur Lernförderung im Rahmen von Bildung und Teilhabe
Stadt Ulm Fachbereich Bildung und Soziales Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zur Lernförderung im Rahmen von Bildung und Teilhabe Ich/Wir beziehen im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach
MehrUnterstützte Beschäftigung nach 38a SGB IX. Fachforum 23.06.11. Agentur für Arbeit Hamburg. Juni 2011
Agentur für Arbeit Hamburg Juni 2011 Unterstützte Beschäftigung nach 38a SGB IX Fachforum 23.06.11 Pia Zimmermann, Beraterin für Menschen mit Behinderung 2 Inhalt Übergang in die InbQ Das Rehateam der
MehrAUFHEBUNGSVERTRAG A C H T U N G! ALLGEMEINER HINWEIS für die VERWENDUNG DES NACHFOLGENDEN MUSTER-VERTRAGES
AUFHEBUNGSVERTRAG A C H T U N G! ALLGEMEINER HINWEIS für die VERWENDUNG DES NACHFOLGENDEN MUSTER-VERTRAGES Bei dem nachfolgenden Vertrag handelt es sich um einen unverbindlichen MUSTER- Vertrag, der der
MehrDas Persönliche Budget: Erfahrungen in der Eingliederungshilfe
Das Persönliche Budget: Erfahrungen in der Eingliederungshilfe Fachtagung Leistungen im Rahmen der wirtschaftlichen Jugendhilfe- Persönliches Budget Köln, 06.12.2012 Friedrich Reichenbach Landschaftsverband
MehrAusbildungsvertrag für das Studium mit vertiefter Praxis
Ausbildungsvertrag für das Studium mit vertiefter Praxis Zur Durchführung des praktischen Studiensemester und einer darüber hinausgehenden Zusatzpraxis im Studiengang an der Hochschule Hof, Alfons-Goppel-Platz
MehrPraktikantenvertrag zur Erstellung der Diplomarbeit / Bachelorarbeit / Masterarbeit
1 Zwischen Praktikantenvertrag zur Erstellung der Diplomarbeit / Bachelorarbeit / Masterarbeit (extern) der... (Adresse) vertreten durch Herrn/Frau... und - Praxisstelle der Ernst-Abbe-Hochschule Jena
MehrPrivate Arbeitsvermittlung
Private Arbeitsvermittlung 1. Was ist private Arbeitsvermittlung? Private Arbeitsvermittlung ist die Zusammenführung von arbeitsuchenden oder ausbildungssuchenden Personen mit Arbeitgebern, mit dem Ziel
MehrPräambel (1) Der Beihilfegeber gewährt dem Beihilfenehmer vorbehaltlich 4 einen nicht rückzahlbaren
Stipendiumsvertrag Landratsamt Freudenstadt Stabsstelle 4 - Rechtsamt Nr. S. 4 20. Januar 2014 zwischen Landkreis Freudenstadt vertreten durch den Landrat Dr. Klaus Michael Rückert nachfolgend Beihilfegeber
MehrMuster-Ausbildungsvertrag
Muster-Ausbildungsvertrag Zwischen (im Folgenden: Träger der praktischen Ausbildung ) und Frau/Herrn geb. am in wohnhaft in (im Folgenden: Schülerin oder Schüler) wird gem. 13 Abs. 1 Satz 1 des Altenpflegegesetzes
MehrDas Persönliche Budget im Saarland
Das Persönliche Budget im Saarland Für mehr Selbstbestimmung und Selbstständigkeit. Das Saarland zählt bundesweit zu den führenden Ländern in der Umsetzung Persönlicher Budgets damit gewähren wir Menschen
MehrHeilpädagogische Verlaufs- und Abschlussdiagnostik Heilpädagogische Frühförderung (ambulant/ mobil)
Leistungs-, Vergütungs- und Prüfungsvereinbarung gemäß 75 Abs. 3 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) und gemäß 77 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) zur Frühförderung in der Stadt Brandenburg
MehrAntrag auf Zustimmung zur
Name und Anschrift des Arbeitgebers Ansprechpartner beim Arbeitgeber Fax Betriebs-/Personalrat nicht vorhanden Anschrift Schwerbehindertenvertretung nicht vorhanden Anschrift bitte Betriebsnummer angeben:
MehrPersönliches Budget in der gesetzlichen Krankenversicherung
in der gesetzlichen Krankenversicherung Datum: 25.09.2008 Folie 1 1. Ausführung von Leistungen, Persönliches Budget 17 SGB IX Gesetzestext i.v.m. Vorläufige Handlungsempfehlung Trägerübergreifende Aspekte
MehrP r a k t i k u m v e r t r a g (Muster)
Anlage 1 zu 6 der Allgemeinen Praktikumordnung der HTW Dresden A 1 P r a k t i k u m v e r t r a g (Muster) Zwischen... Firma - Behörde - Einrichtung... Bezeichnung - Anschrift - Fernsprecher vertreten
MehrProzessbeschreibung PB 01
1. Zweck und Geltungsbereich In dieser Prozessbeschreibung wird der Ablauf der Aufnahme behinderter Menschen in die Werkstätten und in die Fördergruppen an den Werkstätten Michaelshofes dargelegt. 2. Abkürzungen
MehrRehabilitation vor und in der Pflege zwischen Anspruch und Wirklichkeit
zwischen Anspruch und Wirklichkeit 27. Mai 2009 Berlin Grundsatz 11 Abs. 2 SGB V: Versicherte haben Anspruch auf Leistungen zur med. Rehabilitation die notwendig sind, um eine Behinderung oder Pflegebedürftigkeit
MehrAntrag. auf Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen nach 2 Abs. 3 Sozialgesetzbuch IX (SGB IX)
Wird von der Agentur für Arbeit ausgefüllt formlose Antragstellung am: telefonisch schriftlich persönlich zust. OrgZ.: Hdz.: Zutreffendes bitte ankreuzen Antrag auf Gleichstellung mit einem schwerbehinderten
MehrKalendermäßig befristeter Arbeitsvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer
Kalendermäßig befristeter Arbeitsvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer Vorbemerkung Gesetzliche Voraussetzungen Das am 1. Januar 2001 in Kraft getretene Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge
Mehrwird gem. 14 Abs. 1 TzBfG folgender Arbeitsvertrag geschlossen:
Projektbezogener Arbeitsvertrag Zwischen der Firma (nachfolgend Arbeitgeber genannt) und Herrn/Frau, wohnhaft in, geb. am, (nachfolgend Arbeitnehmer/in genannt) wird gem. 14 Abs. 1 TzBfG folgender Arbeitsvertrag
Mehr30 Abs. 1 SGB XII - Mehrbedarf Alter und EU. 30 Mehrbedarf. (1) Für Personen, die
30 Mehrbedarf (1) Für Personen, die 1. die Altersgrenze nach 41 Abs. 2 erreicht haben oder 2. die Altersgrenze nach 41 Abs. 2 noch nicht erreicht haben und voll erwerbsgemindert nach dem Sechsten Buch
MehrWie stellen sich die Krankenkassen den Erfordernissen der UN-Konvention (Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen)?
Wie stellen sich die Krankenkassen den Erfordernissen der UN-Konvention (Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen)? AOK Sachsen-Anhalt Visionen aus der Zivilgesellschaft (nach Aktionsplan
Mehr1. Art, Beginn und Ort der Tätigkeit (1) Der/die Arbeitnehmer/in wird ab dem als für folgende Tätigkeit eingestellt. (2) Arbeitsort ist
Teilzeit-Arbeitsvertrag Zwischen der Firma (nachfolgend Arbeitgeber genannt) und Herrn/Frau, wohnhaft in, geb. am, (nachfolgend Arbeitnehmer/in genannt) wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen: 1. Art,
MehrDokumentationsformular für Leistungsträger/Beauftragte. I. Person und Lebenssituation d. Antragstellers/in bzw. Budgetnehmers/in
Anträge zum (Trägerübergreifenden) Persönlichen Budget Dokumentationsformular für Leistungsträger/Beauftragte Wichtig: Bitte ab dem ersten Kontakt mit dem (potentielle/n) Budgetnehmer/in unter Punkt V
MehrMuster eines Beratungsvertrages. (Dienstvertrag)
Muster eines Beratungsvertrages (Dienstvertrag) Stand: 1. Januar 2004 Vorwort Der Unternehmer schließt im Laufe seiner Geschäftstätigkeit eine Vielzahl von Verträgen ab. Um eine Orientierungshilfe zu bieten,
MehrCatherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1
Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1 Darum geht es heute: Was ist das Persönliche Geld? Was kann man damit alles machen? Wie hoch ist es? Wo kann man das Persönliche Geld
MehrMuster eines Sponsoringvertrages für die Stadt Köln
Muster eines Sponsoringvertrages für die Stadt Köln Zwischen der Stadt Köln - Der Oberbürgermeister - [Dienststelle] im Folgenden Sponsoringnehmer und der... im Folgenden Sponsor genannt wird folgende
MehrAnstellungsvertrag für Angestellte und Poliere
Anstellungsvertrag für Angestellte und Poliere Vorbemerkung Schriftform Zwar ist der Abschluss eines Anstellungsvertrages nicht zwingend schriftlich vorgeschrieben. Nach den Bestimmungen des Nachweisgesetzes
MehrDas Persönliche Budget: Leistungen und Hilfe selbst einkaufen!
Das Persönliche Budget: Leistungen und Hilfe selbst einkaufen! von Katja Kruse und Martina Steinke Herausgegeben vom Bundesverband für Körperund Mehrfachbehinderte e.v. Brehmstraße 5-7, 40239 Düsseldorf
MehrSOZIALGERICHT HANNOVER IM NAMEN DES VOLKES GERICHTSBESCHEID
SOZIALGERICHT HANNOVER Az.: S 64 R 1165/11 In dem Rechtsstreit A. IM NAMEN DES VOLKES GERICHTSBESCHEID Klägerin, Proz.-Bev.: Rechtsanwälte B. g e g e n C. Beklagte, hat das Sozialgericht Hannover - 64.
MehrInformationen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer Minijobs - Merkblatt zum Arbeitsrecht
Informationen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer Minijobs - Merkblatt zum Arbeitsrecht Inhaltsübersicht Minijobs im Überblick... 3 Grundsatz der Gleichbehandlung... 4 Niederschrift der Arbeitsbedingungen...
MehrGesetzesauszüge: Heimgesetz (Stand 01.01.2002), Pflegeversicherungsgesetz (Stand 01.01.2002) und BGB
I 1.3.1.4.2 Gesetzesauszüge, Anlage 2 zum Heimvertrag Gesetzesauszüge: Heimgesetz (Stand 01.01.2002), Pflegeversicherungsgesetz (Stand 01.01.2002) und BGB 5 Heimvertrag (1) Zwischen dem Träger und der
MehrGemeinsame Servicestellen für Rehabilitation. Oliver Niemann Grundsatzreferat Rehabilitation
Gemeinsame Servicestellen für Rehabilitation Oliver Niemann Grundsatzreferat Rehabilitation Sie erhalten Informationen über Ziele Aufgaben Träger Organisation Arbeitsweise Öffentlichkeitsarbeit der Gemeinsamen
MehrV e r t r a g. über die Ausbildung zur "Altenpflegerin"/zum "Altenpfleger" Zwischen dem... (Name der Einrichtung, Rechtsträger)
V e r t r a g über die Ausbildung zur "Altenpflegerin"/zum "Altenpfleger" Zwischen dem...... (Name der Einrichtung, Rechtsträger) als Träger der praktischen Ausbildung - im Nachfolgenden "Träger der praktischen
MehrBetriebsvereinbarung zum. Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) (gemäß 84 Abs. 2, SGB IX) zwischen
Betriebsvereinbarung zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) (gemäß 84 Abs. 2, SGB IX) zwischen Geschäftsführung der... GmbH und der Mitarbeitervertretung/ Betriebsrat der... GmbH 1. Präambel
MehrAnlage zum Vertrag vom. Vereinbarung über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag
Anlage zum Vertrag vom Vereinbarung über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag O durch Wartung bzw. O Fernwartung *Zutreffendes bitte ankreuzen Diese Anlage konkretisiert die datenschutzrechtlichen
MehrDas Persönliche Budget in der Jugendhilfe
Das Persönliche Budget in der Jugendhilfe Arbeitskreis Leistungen im Rahmen der Wirtschaftlichen Jugendhilfe LVR Landesjugendamt, Horion Haus Köln, am 06.12.2012 Hinrich Köpcke Jugendamt der Landeshauptstadt
MehrUnterstützte Beschäftigung als Maßnahme zur beruflichen Teilhabe in Sachsen
Unterstützte Beschäftigung als Maßnahme zur beruflichen Teilhabe in Sachsen Andrea Kampf, Jost Nippert Soziales Förderwerk e.v. Integrationsfachdienst Chemnitz Penta-Hotel Chemnitz, 17. April 2010 Gliederung
MehrKVI-Muster. einer Altersteilzeit-Vereinbarung nach dem Altersteilzeitarbeitsmodell I
KVI-Muster einer Altersteilzeit-Vereinbarung nach dem Altersteilzeitarbeitsmodell I für nach dem 10. November 2005 abgeschlossene Altersteilzeitarbeitsvereinbarungen der Kunststoffverarbeitenden Industrie
MehrVertrag. (nachfolgend Praxisunternehmen genannt) vertreten durch den Kanzler, Herrn Frank Richter,
1/5 Vertrag zwischen dem Praxisunternehmen: vertreten durch.. (nachfolgend Praxisunternehmen genannt) und der Hochschule Magdeburg-Stendal Breitscheidstraße 2 39114 Magdeburg vertreten durch den Kanzler,
MehrErstantrag Folgeantrag Änderungsantrag Grund: (bitte ankreuzen) Name, Vorname Geb.-Datum Sorgeberechtigt
Antragsteller(in) Name, Vorname: Str./Haus-Nr.: PLZ/Wohnort: Aktenzeichen: 51-405 Landkreis Cuxhaven Jugendamt Wirtschaftliche Jugendhilfe 27470 Cuxhaven Antrag auf Förderung in Kindertagespflege nach
MehrP r a k t i k u m s v e r t r a g
1 Anlage 1 zu 6 der Praktikumsordnung der HTWD P r a k t i k u m s v e r t r a g Zwischen........................................................ Firma Behörde Einrichtung........................................................
MehrProjekt /Veranstaltungssponsoringvertrag
Projekt /Veranstaltungssponsoringvertrag zwischen vertreten durch nachfolgend Sponsor genannt und Wirtschaftsjunioren Kassel e.v., vertreten durch den Vorstand, Kurfürstenstraße 9, 34117 Kassel nachfolgend
MehrVereinbarung. über die Stellung von insolvenzsicheren Garantien. nach 6 Abs. 3 Satz 1 ElektroG
Vereinbarung über die Stellung von insolvenzsicheren Garantien nach 6 Abs. 3 Satz 1 ElektroG durch Teilnahme am kollektiven Garantiesystem der Elektro-Altgeräte Garantie GmbH zwischen der Elektro-Altgeräte
MehrCoachingvertrag - Empfehlung zur Vertragsgestaltung im Programm Gründercoaching Deutschland
Coachingvertrag - Empfehlung zur Vertragsgestaltung im Programm Gründercoaching Deutschland Das Programm Gründercoaching Deutschland basiert auf den Bedingungen des ESF und der Richtlinie des Bundesministeriums
MehrMuster eines Beratervertrages
Muster eines Beratervertrages Stand: Januar 2014 Beratungsvertrag*) Zwischen...... (Auftraggeber) und...... (Auftragnehmer) wird folgender Beratungsvertrag geschlossen: 1 Vertragsgegenstand (1) Der Auftraggeber
MehrGemeinsame Empfehlung Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit nach 38 SGB IX
Gemeinsame Empfehlung Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit nach 38 SGB IX Die Rehabilitationsträger nach 6 Abs. 1 Nr. 1-5 SGB IX vereinbaren gemäß 13 Abs. 2 Nr. 4 SGB IX eine Gemeinsame Empfehlung
MehrAusbildungsvertrag. Ausbildung zur Altenpflegerin/zum Altenpfleger
Ausbildungsvertrag gem. 13 Abs. 1 Satz 1 des Altenpflegegesetzes - AltPflG in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. August 2003 (BGBl. I S. 1690) sowie gem. 19 Abs.4 Nr.4 des Gesetzes zur Änderung des
MehrDas Persönliche Budget
Das Persönliche Budget Carl-Wilhelm Rößler Übersicht Begriff des Persönlichen Budgets Einfache Persönliche Budgets Trägerübergreifende Persönliche Budgets Rechtsgrundlagen (Auszug) Personenkreis Leistungen
MehrFörderung der Teilhabe am Arbeitsleben
Information STAR Regionales Netzwerktreffen, AA Bielefeld 07.03.2012 Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben Prüfung der Reha-Eigenschaft Behinderte Menschen als Berechtigte i.s.d. 19 Abs. 1 SGB III sind
MehrBeratervertrag. «Amt» «StrasseAmt» «PLZAmt» «OrtAmt» - nachstehend Auftraggeber genannt - «Anrede» «Bezeichnung» «Firma» «Strasse» «Plz» «Ort»
Beratervertrag RifT-Muster L221 Land Fassung: August 2009 «Massnahme» «AktenzBez» «Aktenz» Vertrags-Nr.: «VertragNr» «SAPBez1» «SAP1» «SAPBez2» «SAP2» «SAPBez3» «SAP3» «SAPBez4» «SAP4» «SAPBez5» «SAP5»
MehrBetriebsvereinbarung. Beispiel: Betriebliches Eingliederungsmanagement gem. 84 Abs. 2 Sozialgesetzbuch IX
Beispiel: Betriebsvereinbarung Betriebliches Eingliederungsmanagement gem. 84 Abs. 2 Sozialgesetzbuch IX Präambel Gesundheitserhaltung, -vorsorge und Arbeitsschutz der Beschäftigten sind im Interesse der
MehrAntrag auf Förderung in Kindertagespflege in Form der Gewährung einer laufenden Geldleistung. Name: Vorname: Geb.-Datum 1. bereits gewährt: ja nein
Diesen Antrag spätestens 4 Wochen nach Ausgabe wieder einreichen, ansonsten verfällt der Anspruch!!! Fachbereich Jugend Elisabethstr. 14-16 49808 Lingen (Ems) Ausg.-Datum: Eing.-Datum: Antrag auf Förderung
MehrMuster für den Abschluss eines Anstellungsvertrages als Ärztin/Arzt (Arzt in Weiterbildung) bei einem Weiterbildungsermächtigten
Muster für den Abschluss eines Anstellungsvertrages als Ärztin/Arzt (Arzt in Weiterbildung) bei einem Weiterbildungsermächtigten Seite 1 von 8 Befristeter Anstellungsvertrag Zwischen Herrn/Frau Praxisanschrift
MehrHinweise zu Gebühren und Gebührenermäßigungen in den Kindertagesstätten der Jugendhilfe Oberbayern in München
Hinweise zu Gebühren und Gebührenermäßigungen in den Kindertagesstätten der Jugendhilfe Oberbayern in München Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeine Hinweise... 3 1.1. Systematik der Gebühren bzw. Gebührenermäßigung...
MehrVertrag über eine Biosphärenreservats-Partnerschaft
Vertrag über eine Biosphärenreservats-Partnerschaft geschlossen zwischen dem Freistaat Thüringen, vertreten durch die Thüringer Ministerin für Umwelt, Energie und Naturschutz, Beethovenstraße 3, 99096
MehrGebührentabelle (entsprechend der Kindertageseinrichtungsgebührensatzung der LH München)
Gebührentabelle (entsprechend der Kindertageseinrichtungsgebührensatzung der LH München) 1 Besuchsgebühren - Tabelle Kindergarten Einkünfte Euro (Brutto) Bis 4 Bis 5 Bis 6 Bis 7 Bis 8 Bis 9 Über 9 Bis
MehrWegfall des Krankengeldes nach 51 SGB V
Wegfall des Krankengeldes nach 51 SGB V Erfahrungen aus der Praxis Bedeutung für Tumorpatienten Fall 1 HEK Frau S. Aufforderung zur Rehaantragstellung innerhalb von 7 Tagen Fall 2 AOK Neckar- Odenwald-Kreis
MehrMuster eines. Beratungsvertrages
Muster eines Beratungsvertrages Stand: Januar 2015 Vorwort Der Unternehmer schließt im Laufe seiner Geschäftstätigkeit eine Vielzahl von Verträgen ab. Um eine Orientierungshilfe zu bieten, stellen die
MehrDer Werkstattlohn in der WfbM
ARBEITS - UND SOZIALRECHT KURT DITSCHLER Der Werkstattlohn in der WfbM Sozialversicherung Steuerrecht - Sozialhilfe Arbeitshilfe für die Lohnabrechnung in der WfbM Arbeitshilfen für die Praxis Nr. 71 ARBEITSHILFEN
MehrMustervertrag. Zwischen. Betrieb/Fa... vertreten durch... Adresse... und der
Mustervertrag Zwischen Betrieb/Fa.... vertreten durch... Adresse... - nachfolgend Auftraggeber genannt - und der Technischen Universität München, vertreten durch ihren Präsidenten, Arcisstraße 21, 80333
MehrVertrag. Name. Name des/der Schülers/in Vorname des/der Schülers/in Geburtsdatum des/der Schülers/in Klasse Betreuungsbeginn (Monat/Jahr)
Vertrag über eine ergänzende bilinguale Schülerbetreuung im Rahmen des gebundenen ganztägigen Schulprogrammes an der Judith-Kerr-Grundschule Staatliche Europa-Schule Berlin (SESB) sowie Beitritt zum Förderverein
MehrSatzung des Landkreises Harburg über die Förderung der Kindertagespflege. und die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Kindertagespflege beschlossen
Satzung des Landkreises Harburg über die Förderung der Kindertagespflege und die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Kindertagespflege Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 26.09.2011 die Satzung über
MehrVertrag über freie Mitarbeit im Rahmen von Projekten und Veranstaltungen
Vertrag über freie Mitarbeit im Rahmen von Projekten und Veranstaltungen Zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg, Schule Musterschule diese vertreten durch ihre Schulleitung, im Folgenden: Auftraggeberin
MehrDie Rehabilitation im System des Sozialleistungsrechts
Tagung des Sozialrechtsverbundes Norddeutschland: Das Rehabilitationsrecht in der Praxis der Sozialleistungsträger 6. November 2008 Die Rehabilitation im System des Sozialleistungsrechts Prof. Dr. Felix
MehrAusbildungsvertrag. wird folgender Ausbildungsvertrag geschlossen:
Ausbildungsvertrag Zwischen der Gemeinde XYZ e.v., Straße Nr., PLZ Ort, (im Folgenden Arbeitgeber genannt), vertreten durch Frau / Herrn (Vorstand des Vereins) und Frau / Herr (Auszubildender), geboren
MehrVertrag über die Koordinierung von Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen. SiGeKo-Vertrag
SiGeKo-Vertrag RifT-Muster L220 Land Fassung: August 2009 «Massnahme» «AktenzBez» «Aktenz» Vertrags-Nr.: «VertragNr» «SAPBez1» «SAP1» «SAPBez2» «SAP2» «SAPBez3» «SAP3» «SAPBez4» «SAP4» «SAPBez5» «SAP5»
MehrWorkshop 1: Wiedereingliederung ins Berufsleben welche Unterstützung ist hilfreich? Persönliche Voraussetzungen. Rechtliche Voraussetzungen
Workshop 1: Wiedereingliederung ins Berufsleben welche Unterstützung ist hilfreich? beta-reha Persönliche Voraussetzungen Vor Rehabilitation: Behandlung / Therapie Tagesstruktur Arbeitstherapie / Ergotherapie
MehrAntrag auf Durchführung einer Erstpräqualifizierung. Hebammen/Entbindungspfleger. mit Geschäftslokal
An contera GmbH Präqualifizierungsstelle Hilfsmittel Kirchenstraße 16 26919 Brake Antrag auf Durchführung einer Erstpräqualifizierung Hebammen/Entbindungspfleger mit Geschäftslokal Prüfnummer: (wird von
Mehr(1) Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt... Wochenstunden an... Tagen zu je... Stunden.
ARBEITSVERTRAG Zwischen... - als Arbeitgeber - und... - als Arbeitnehmer - wird folgender Anstellungsvertrag geschlossen: 1. Beginn und Laufzeit des Arbeitsverhältnisses, Tätigkeit und Probezeit (1) Der
MehrAntrag auf Erlass des Kostenbeitrages für die Inanspruchnahme der Tagespflege Einkommensüberprüfung für 3.1 23
Antrag auf Erlass des Kostenbeitrages für die Inanspruchnahme der Tagespflege Einkommensüberprüfung für 3.1 23 a) Persönliche Angaben des Antragstellers Nachname Vorname Anschrift b) Im Haushalt leben
MehrRichtlinie über die Förderung von Kindern in Kindertagespflege in der Hansestadt Lübeck
Richtlinie über die Förderung von Kindern in Kindertagespflege in der Hansestadt Lübeck 1. Gesetzliche Rahmenbedingungen und Auftrag der Kindertagespflege Der gesetzliche Auftrag der Kindertagespflege
MehrI. Personalien Mitgl.-Nr.:
Bitte zurück an die Apothekerversorgung Niedersachsen Potsdamer Str. 47 14163 Berlin (Zehlendorf) Antrag auf Beteiligung an den Kosten einer medizinischen Rehabilitationsmaßnahme ( 18 der Satzung über
MehrFörderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen
Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen Fortsetzung der erfolgreichen Politik der Schaffung gesetzlicher Rahmenbedingungen zur Sicherung der selbstbestimmten Teilhabe behinderter
MehrAnlage zu 29 der Satzung der DAK -Gesundheit. Wahltarife Krankengeld
Anlage zu 29 der Satzung der DAK -Gesundheit Wahltarife Krankengeld Stand: 01.01.2012 Inhaltsverzeichnis Seite ABSCHNITT A 2 Wahltarif, Beginn und Ende 2 ABSCHNITT B 3 Bindungsfrist und Kündigung / Sonderkündungsrecht
Mehrhiermit beantrage ich ein Stipendium zum Besuch des Eduard Nebelthau Gymnasiums. Ich mache hierzu folgende Angaben:
1 Antrag auf Gewährung eines Stipendiums gemäß 3 Abs. 1 der Richtlinien zur Vergabe von Stipendien der Stiftung FRIEDEHORST für Schülerinnen und Schüler des Eduard Nebelthau Gymnasiums An die Schulleitung
MehrAusbildungsvertrag im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher
1 Ausbildungsvertrag im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher Zwischen vertreten durch (Träger der praktischen Ausbildung) und Frau/Herrn geb. am wohnhaft in (Schülerin/Schüler)
MehrÜber die Anträge auf Kindertagespflege entscheidet die Stadt Plauen mittels Bescheid.
Richtlinie der Stadt Plauen zur Kindertagespflege (Richtlinie Kindertagespflege) Vom 17.12.2009 Geändert durch Beschluss des Sozialausschusses vom 18.04.2013 2 1 Gesetzliche und sonstige Grundlagen Sozialgesetzbuch
MehrAntrag auf Lernförderung/ Nachhilfe
Ausgabedatum: (vom Jobcenter EN auszufülen) Aktenzeichen: Eingangsvermerk: (vom Jobcenter EN auszufülen) Antrag auf Lernförderung/ Nachhilfe Die Antragstellerin/ der Antragsteller bezieht Leistungen nach
MehrFRÖBEL Kitakostensatzung München
FRÖBEL Kitakostensatzung München 1 Geltungsbereich und Geltungsdauer Die Kitakostensatzung gilt für den Besuch von Kinderkrippen und Kindertagesstätten der FRÖBEL Bayern ggmbh in München. Die Satzung tritt
MehrVertrag über die praktische Ausbildung
Vertrag über die praktische Ausbildung im Rahmen der dreijährigen Ausbildung zur Altenpflegerin / zum Altenpfleger zwischen der Einrichtung der Altenpflege/Altenpflegehilfe (nach Abschnitt 4 des Gesetzes
Mehr- - 1 - - Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für das Programm Stufe 2 - Förderung der Eingliederung ausgebildeter junger Menschen in Arbeit
- - 1 - - Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für das Programm Stufe 2 - Förderung der Eingliederung ausgebildeter junger Menschen in Arbeit 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage 1.1. Das Land
MehrEntwurf einer Bayerischen Rahmenleistungsvereinbarung für ambulant betreutes Wohnen für Erwachsene mit geistiger und/oder körperlicher Behinderung
Entwurf einer Bayerischen Rahmenleistungsvereinbarung für ambulant betreutes Wohnen für Erwachsene mit geistiger und/oder körperlicher Behinderung Empfehlung der Landesentgeltkommission ambulant vom 8.
MehrA. Für folgende Person
Anlage 3 Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe nach dem SGB II/XII Füllen Sie diesen Antrag bitte (ohne die grau unterlegten Felder) in Druckbuchstaben aus. Bitte beachten Sie die Hinweise zum
MehrPraktikantenvertrag für die praxisintegrierte Ausbildung zum staatlich anerkannten Heilerziehungspfleger
Praktikantenvertrag für die praxisintegrierte Ausbildung zum staatlich anerkannten Heilerziehungspfleger zwischen den Träger des Praktikums und Name, Vorname: Geburtsdatum: Geburtsort: PLZ, Wohnort: Straße,
MehrVerrechnung und Erstattung zu Unrecht gezahlter Beiträge
Verrechnung und Erstattung zu Unrecht gezahlter Beiträge Letzte Aktualisierung: Januar 2007 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 1.1 Erstattungsausschluss bei Leistungsbezug 1.2 Erstattungsanspruch des Beitragstragenden
MehrMustervertrag Praktikant
Dieses Dokument finden Sie unter www.ihk-berlin.de unter der Dok-Nr. 25621 Mustervertrag Praktikant Hinweis zur Benutzung des Mustervertrages: Dieses Vertragsformular wurde mit größter Sorgfalt erstellt,
MehrSozialgesetzbuch (SGB III), Drittes Buch, Arbeitsförderung
Sozialgesetzbuch (SGB III), Drittes Buch, Arbeitsförderung 136 SGB III Anspruch auf Arbeitslosengeld (1) Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf Arbeitslosengeld 1. bei Arbeitslosigkeit oder
MehrBetreuungsvertrag für das Ambulant Betreute Wohnen nach den 53, 54 SGB XII
Klient PTV Gesetz. Betreuer PTV Psychosozialer Trägerverbund Dortmund GmbH Betreuungsvertrag für das Ambulant Betreute Wohnen nach den 53, 54 SGB XII Zwischen dem PTV Psychosozialer Trägerverbund Dortmund
MehrMuster Betreuungsvertrag (für Kindertagespflegeverhältnisse)
Muster Betreuungsvertrag (für Kindertagespflegeverhältnisse) Zwischen Frau / Herrn: Anschrift: Telefon: (Tagespflegeperson) und Frau / Herrn: Anschrift: Telefon: (Personensorgeberechtigte) Im Einvernehmen
MehrMustervorlage Darlehensvertrag für Darlehen ohne vorheriges ordentliches Kündigungsrecht: Darlehensvertrag
Mustervorlage Darlehensvertrag für Darlehen ohne vorheriges ordentliches Kündigungsrecht: Darlehensvertrag Zwischen Herrn Muster, Musterstrasse 5, PLZ Musterort nachfolgend Darlehensgeber genannt und Herrn
MehrAnlage zu 29 der Satzung der DAK-Gesundheit. Wahltarif Krankengeld
Anlage zu 29 der Satzung der DAK-Gesundheit Wahltarif Krankengeld Stand: 01.01.2014 Inhaltsverzeichnis Seite ABSCHNITT A 2 Wahltarif, Beginn und Ende 2 ABSCHNITT B 3 Bindungsfrist und Kündigung / Sonderkündungsrecht
MehrMietverwaltungsvertrag
Mietverwaltungsvertrag Zwischen Herr/Frau Mustermann Musterstrasse 7 12345 Musterstadt nachstehend Auftraggeber genannt Verwaltungsobjekt Nr.: und der Firma Jürgen Herb - Hausverwaltungen Echerystraße
MehrMerkblatt zum Antrag auf Zulassung als Medizinisches Versorgungszentrum
Bezirksstelle Köln Ansprechpartner / Ansprechpartnerin: Geschäftsstelle Frau Raffaela Bamberg 0221 7763-6512 0221 7763-6500 Zulassungsausschuss Frau Johanna Erpelding 0221 7763-6518 0221 7763-6500 Sedanstr.
MehrVereinbarung zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen und dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung im Freistaat Sachsen e.v.
Vereinbarung zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen und dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung KASSENÄRZTLICHE VEREINIGUNG SACHSEN Beilage zu den KVS-Mitteilungen, Heft 1/2009 2 Inhaltsverzeichnis
MehrRichtlinien zur Kindertagespflege
Richtlinien zur Kindertagespflege 1. Allgemeines Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe fördern die Erziehung und Betreuung von Kindern in Kindertagespflege und Kindertageseinrichtungen gem. 22 bis 24
MehrDie Kindertagespflege soll insbesondere: - die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit
51-1/3 Satzung über die Vermittlung von Kindertagespflege, Erhebung von Kostenbeiträgen im Rahmen der Kindertagespflege sowie der Zahlung von Geldleistungen an Tagespflegepersonen in der Stadt Wunstorf
MehrPACHTRAHMENVERTRAG. über die zur Messung vorhandenen technischen Einrichtungen. Zwischen. - im folgenden - Pächterin - genannt - und
PACHTRAHMENVERTRAG über die zur Messung vorhandenen technischen Einrichtungen Zwischen - im folgenden - Pächterin - genannt - und Pfalzwerke Netz AG Kurfürstenstraße 29 67061 Ludwigshafen - im folgenden
Mehr