Zielvereinbarung. Gartenstr.27, 54. und

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1 Zielvereinbarung für ein Persönliches Budget gem. 17 Abs. 2 bis 4 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) und 4 der Verordnung zur Durchführung des 17 Abs. 2 bis 4 SGB IX (Budget-Verordnung) Zwischen dem Budgetnehmer: Oliver, geb Gartenstr.27, 54 und der Bundesagentur für Arbeit, Agentur Trier als Leistungsträger für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Reha-Träger) 1. Ziele des Persönlichen Budgets und Leistungen Übergeordnetes Ziel des Persönlichen Budgets ist es, dem Budgetnehmer in eigener Verantwortung ein möglichst selbstbestimmtes Leben und die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen. Die Unterzeichner vereinbaren das folgende Ziel: Herrn... wird die Durchführung einer individuellen betrieblichen Qualifizierung für behinderte Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf gemäß den nachfolgend beschriebenen individuellen Förder- und Leistungszielen ermöglicht. 2. Individuelle Förder- und Leistungsziele: Dem Antragsteller werden im Rahmen der Teilhabe am Arbeitsleben Hilfen zur Unterstützung der beruflichen Eingliederung, vergleichbar mit den Leistungen einer Maßnahme der Unterstützten Beschäfti-gung gewährt. Gemäß 38a Abs. 1 SGB IX ist das Ziel der Unterstützten Beschäf-tigung, behinderten Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf eine angemessene, geeignete und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu ermöglichen und zu erhalten. 1

2 Um dieses Ziel erreichen zu können, werden für eine Dauer von 24 Monaten folgende Maßnahmen vereinbart: In Ihrem Persönlichen Budget sind keine Leistungen zur Bestreitung Ihres Lebensunterhalts enthalten. Über Ihren Antrag auf Übergangsgeld / Ausbildungsgeld erhalten Sie einen gesonderten Bescheid. Ebenso sind keine Fahrtkosten zum Erreichen des Schulungsortes und der Arbeits- bzw. Trainingsplätze enthalten, auch hierüber erhalten Sie einen gesonderten Bescheid. 2.1 Gewährung von Leistungen zur Beschaffung der notwendigen begleitenden und unterstützenden Hilfen (Maßnahmebegleitende Beratung und Förderung, sozialpädagogische und organisatorische Hilfen). 2.2 Kosten für überbetriebliche Qualifizierungen (z.b. Maschinenschein, Gabelstaplerschein etc.), die zur Ausübung der Tätigkeit nachzuweisen sind, werden je nach Bedarf gesondert ausgezahlt. Hierzu ist vor Durchführung der Qualifizierung die Zustimmung des Leistungsträgers einzuholen. 3. Höhe des Persönlichen Budgets Das Persönliche Budget setzt sich wie folgt zusammen: 3.1 Für die Beschaffung der notwendigen begleitenden und unterstützenden Hilfen, zur Einarbeitung und Vermittlung von beruflichen Kenntnissen an einem geeigneten, betrieblichen Qualifizierungsplatz, die Vermittlung von berufsübergreifenden Kenntnissen sowie Maßnahmen bzw. Aktivitäten zur Weiterentwicklung der Persönlichkeit und Förderung von Schlüsselqualifikationen werden monatlich Euro gewährt. Der monatliche Leistungsbetrag wird jeweils zu Beginn des Monats angewiesen. Mit dem vorstehenden Kostensatz werden alle Kosten zur Durchführung der Maßnahme abgedeckt. Mit ihm werden auch Aufwendungen für zum Beispiel Arbeitskleidung im erforderlichen Umfang eine arbeitstägliche Mittagsmahlzeit abgedeckt. 2

3 4. Nachweis der Verwendung Herr... verpflichtet sich, das Budget ausschließlich im Sinne vorstehender Ziele zu verwenden. Der Budgetnehmer verpflichtet sich, die Inanspruchnahme der o.g. Leistungen durch Rechnungsbelege nachzuweisen. Der Nachweis erfolgt bei monatlichen Leistungen halbjährlich. Fahrtkosten sind durch Anwesenheitslisten zu belegen. 5. Qualitätssicherung Mit dem Leistungserbringer ist ein Vertrag über die zu erbringenden Leistungen zu schließen. Dieser Vertrag ist Bestandteil der vorliegenden Zielvereinbarung und damit auch des Bewilligungsbescheides zum Persönlichen Budget. Gegenstand des Vertrages sind die Regelungen des 38a SGB III und Teil B Leistungsbeschreibung der Verdingungsunterlagen zur Öffentlichen Ausschreibung von Maßnahmen zur individuellen betrieblichen Qualifizierung im Rahmen Unterstützter Beschäftigung (UB) nach 38a SGB IX / Weiterhin sind durch den Reha-Träger mindestens halbjährlich Gespräche mit dem Budgetnehmer und dem Leistungserbringer zu führen, um den Erfolg der InbeQ überprüfen und sicherstellen zu können. Nach Ablauf der ersten 6 Monate ist ein Bericht des Leistungserbringers über den bisherigen Verlauf der Fortbildung und die weiteren Ziele unaufgefordert vorzulegen. Bei Ende der InbeQ ist eine Teilnahmebescheinigung über die berufliche Qualifikation und die erreichten Ziele auszustellen. 6. Überprüfung der Zielvereinbarung und des Budgets Diese Zielvereinbarung wird halbjährlich, erstmals im in einem gemeinsamen Gespräch zwischen den Vereinbarungsparteien überprüft. Die Überprüfung erfolgt mit dem Ziel der Feststellung, ob und inwieweit sich Grundlagen, Ziele und Bedarfe verändert haben. Bei Veränderungen wird die Zielvereinbarung entsprechend angepasst, ansonsten wird sie fortgeschrieben. Die Höhe des Budgets wird ggf. ebenfalls angepasst. 3

4 7. Geltungsdauer und Kündigungsfristen Diese Zielvereinbarung wird ausschließlich für die Zeit der Teilnahme an einer InbeQ vom bis längstens geschlossen. Herr... und die Agentur für Arbeit Trier können nach 4 Abs. 2 BudgetV die Zielvereinbarung aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung schriftlich kündigen, wenn die Fortsetzung nicht zumutbar ist. Ein wichtiger Grund kann insbesondere in der persönlichen Lebenssituation von Herrn... liegen. Für die Agentur kann ein wichtiger Grund dann vorliegen, wenn Herr... die Zielvereinbarung nicht einhält. Bevor die Kündigung durch die Agentur ausgesprochen wird, ist der Budgetnehmer anzuhören. Ein Anspruch auf Leistungen aus dem Persönlichen Budget besteht nur bei Teilnahme an der Maßnahme. Für Zeiten, an denen der Budgetnehmer nicht an der Maßnahme teilnimmt, besteht kein Anspruch auf Leistungen aus dem Persönlichen Budget. Dies gilt insbesondere bei unentschuldigten Fehlzeiten und wenn die Teilnahme an der Maßnahme abgebrochen wird. Budgetleistungen, die der Budgetnehmer für Zeiten erhalten hat, an denen er nicht an der Maßnahme teilgenommen hat, sind grundsätzlich von ihm zu erstatten. 8. Schlussbestimmung Änderungen und Ergänzungen der Zielvereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Diese Zielvereinbarung ist Bestandteil des gemäß 3 Abs. 5 der BudgetV zu erlassenden Bescheids. Sollte eine Bestimmung dieser Zielvereinbarung unwirksam sein, so bleibt die Zielvereinbarung im Übrigen wirksam und die Vertragsparteien verpflichten sich, eine neue Regelung zu treffen, die dem Zweck der unwirksamen Regelung in zulässiger Weise am nächsten kommt.., der.2010 BudgetnehmerIn Agentur für Arbeit 4

5 Ich erkläre mich damit einverstanden, dass vor Maßnahmebeginn folgende Unterlagen (soweit vorhanden) dem Leistungserbringer zur Verfügung gestellt werden: - Schulgutachten - Abschlussberichte medizinischer Rehabilitationsmaßnahmen - Psychologisches und/oder ärztliches Gutachten der Agentur für Arbeit - Erkenntnisse aus betrieblichen Erprobungen - Ergebnis DIA-AM - Mitteilung der Beratungsfachkraft über relevante Erkenntnisse aus der Beratung - Bescheide (z. B. des Versorgungsamtes) - Betreuerausweis - Sonstige für die durchzuführende Maßnahme relevante Informationen Ort, Datum BudgetnehmerIn Erziehungsberechtigte/r 5

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