1. Berechnung des Prozentsatzes bei eingeschränkter Vollerhebung. i Erhebungsperiode (i = 1, 2, 3, 4) j Wochentag (j = 1, 2,...

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1 Anlage. Berechnung des Prozentsatzes bei eingeschränkter Vollerhebung. Bezeichnungen Indices l Linie (l,,..., L) i Erhebungsperiode (i,, 3, 4) j Wochentag (j,,..., 7) k Wagenfahrt (Regel- und Bedarfsverkehr) am Wochentag j auf Linie l (k,,..., w ) Variable Größen (je Erhebungsperiode) L Zahl der Linien m k n k Zahl der nach dem SGB IX unentgeltlich beförderten ahrgäste (einschl. Begleitpersonen) auf Wagenfahrt k an einem Wochentag j auf Linie l Zahl der sonstigen ahrgäste auf Wagenfahrt k an einem Wochentag j auf Linie l. Berechnung des Verhältnisses der nach dem SGB IX unentgeltlich beförderten ahrgäste zu den sonstigen ahrgästen (Schwerbehindertenquotient) je Erhebungsperiode i Zahl der unentgeltlich beförderten ahrgäste 3 mk l j k Zahl der sonstigen ahrgäste N 3 nk l j k Schwerbehindertenquotient SBQ Erhebungsperiode N.3 Berechnung des Prozentsatzes für das Kalenderjahr 4 SBQ i 4 N i ( i ) mit den gemäß Gliederungsnummer. je Erhebungsperiode i ermittelten Werten.

2 Anlage. Berechnung des Prozentsatzes bei Stichprobenerhebungen. Bezeichnungen Indices l (Erhebungs-) Linie (l,,..., L) i Erhebungsperiode (i,, 3, 4) j Wochenzeitschicht (j,,...,8) h Tagesstunde innerhalb einer Wochenzeitschicht j (h,,...,hj) k erhobene Wagenfahrt auf Linie l in Wochenzeitschicht j und Tagesstunde h (k,,..., w jh ) Variable Größen (je Erhebungsperiode) L Zahl der (Erhebungs-) Linien H j w W m k n k g jh c jh Zahl der Tagesstunden der Wochenzeitschicht j Zahl der erhobenen Wagenfahrten in Tagesstunde h der Wochenzeitschicht j auf Linie l Gesamtzahl aller Wagenfahrten (einschließlich Wagenfahrten der Verstärker auf Linie l) in Tagesstunde h der Wochenzeitschicht j auf Linie l in der gesamten Erhebungsperiode Zahl der nach dem SGB IX unentgeltlich beförderten ahrgäste auf der erhobenen Wagenfahrt k in Tagesstunde h der Wochenzeitschicht j auf Linie l Zahl der sonstigen ahrgäste auf der erhobenen Wagenfahrt k in Tagesstunde h der Wochenzeitschicht j auf Linie l Korrekturfaktor für die Zahl der nach dem SGB IX unentgeltlich beförderten ahrgäste in der Tagesstunde h innerhalb der Wochenzeitschicht j gemäß der in Anlage 6 beigefügten Tabellen 6. bis 6.6 (Tabellen getrennt nach Betriebstyp, Betriebszweig und Erhebungs-periode; der Betriebstyp ist in Übereinstimmung mit der Zuordnung für 3 Abs. 4 PbefAusglV zu wählen). Umrechnungskoeffizient für die Platzkilometerwerte in der Tagesstunde h innerhalb der Wochenschicht j gemäß den in Anlage 6 beigefügten Tabellen 6. bis 6.6 PK Platzkilometerangebot in der Tagesstunde h der Wochenzeitschicht j auf Linie l in der gesamten Erhebungsperiode. Die Zahl der Plätze ergibt sich aus der Zahl der Sitz- und Stehplätze laut ahrzeugbrief.

3 . Berechnung des Prozentsatzes bei Linienerhebung.. Schätzung des Verhältnisses der nach dem SGB IX unentgeltlich beförderten ahrgäste zu den sonstigen ahrgästen (Schwerbehindertenquotient)... Summe der in der Stichprobe auf den Wagenfahrten in Tagesstunde h erfassten nach dem SGB IX unentgeltlich beförderten ahrgäste w m mk k sonstigen ahrgäste w n nk k... Schätzwert für die Zahl der auf allen Wagenfahrten in Tagesstunde h nach dem SGB IX unentgeltlich beförderten ahrgäste W w m sonstigen ahrgäste N W w n...3 Korrektur des Schätzwertes für die Zahl der nach dem SGB IX unentgeltlich beförderten ahrgäste in Tagesstunde h auf das Durchschnittsniveau der gesamten Wochenzeitschicht j ^ g jh Die Korrekturfaktoren g jh sind den in Anlage 6 beigefügten Tabellen 6. bis 6.6 zu entnehmen....4 Schätzwert für die Zahl der auf Linie l in der Wochenzeitschicht j nach dem SGB IX unentgeltlich beförderten ahrgäste f Hj ^ h sonstigen ahrgäste j H N N f h 3

4 Hierbei berechnen sich und pauschaliert aus den Umrechnungskoeffizienten cjh gemäß den in Anlage 6 beigefügten Tabellen 6. bis 6.6 und dem Platzkilometerangebot der betreffenden Linie zu den jeweiligen Tagesstunden mit Hilfe der Beziehung c jh Hj h PK f ist lediglich die Summe der Werte aus den Tagesstunden h in Wochenzeitschicht j, in denen eine Erhebung mindestens einer Wagenfahrt stattgefunden hat (w > 0) f Hj für alle Tagesstunden h mit w > 0 h...5 Schätzwert für die Zahl der auf Linie l nach dem SGB IX unentgeltlich beförderten ahrgäste 5 7 l + + l,8 j j 6 sonstigen ahrgäste 5 7 Nl N + N + N j j 6 l,8...6 Schätzwert für die Zahl der im gesamten Betrieb in Erhebungsperiode i nach dem SGB IX unentgeltlich beförderten ahrgäste L l l sonstigen ahrgäste L N Nl l...7 Schätzwert für das Verhältnis der nach dem SGB IX unentgeltlich beförderten ahrgäste zu den sonstigen ahrgästen (Schwerbehindertenquotient) je Erhebungsperiode i SBQ Erhebungsperiode N 4

5 ...8 Schätzwert für das Verhältnis der nach dem SGB IX unentgeltlich beförderten ahrgäste zu den sonstigen ahrgästen für das Kalenderjahr SBQ Jahr NJahr Dabei ist 4 Jahr i N Jahr 4 N i.. Schätzung der Varianz des Verhältnisses der nach dem SGB IX unentgeltlich beförderten ahrgäste zu den sonstigen ahrgästen... Schätzwert für die Varianz der Zahl der nach dem SGB IX unentgeltlich beförderten ahrgäste je Linie und Wochenzeitschicht j w Hj W V ( ) v w f h w Dabei ist Hj w w h und w v gjh mk N n k k sowie, N, und f gemäß Gliederungsnummer Schätzwert für die Varianz je Linie l V 5 ( ) V ( ) + V ( ) + V ( 7 l,8) j j Schätzwert für die Varianz je Erhebungsperiode i V L l () i ( ) V ( l) 5

6 ...4 Schätzwert für die Varianz des Verhältnisses der nach dem SGB IX unentgeltlich beförderten ahrgäste zu den sonstigen ahrgästen (Schwerbehindertenquotient) je Erhebungsperiode i ( Erhebungsperiode) VSBQ ( ) V ( N )...5 Schätzwert für die Varianz des Verhältnisses der nach dem SGB IX unentgeltlich beförderten ahrgäste zu den sonstigen ahrgästen für das Kalenderjahr ( ) VSBQ Dabei ist V ( Jahr) V N Jahr 4 ( ) () i ( Jahr) V i Jeder Schätzwert V( (i) ) für die Varianz der Zahl der nach dem SGB IX unentgeltlich beförderten ahrgäste in der Erhebungsperiode i wird gemäß Gliederungsnummer...3 ermittelt. Der Schätzwert N Jahr für die Zahl der sonstigen ahrgäste in den vier Erhebungsperioden ist gemäß Gliederungsnummer...8 zu ermitteln...3 Berechnung des Prozentsatzes für die Erstattung der ahrgeldausfälle Als Bemessungswert für die Erstattung der ahrgeldausfälle wird die untere 95- Prozentgrenze SBQ 95 des Schwerbehindertenquotienten errechnet. SBQ 95 SBQ, 645 V ( SBQ) Dabei ist SBQ der Schätzwert für den Schwerbehindertenquotienten gemäß Gliederungsnummer...8 V(SBQ) der Schätzwert für die Varianz des Schwerbehindertenquotienten gemäß Gliederungsnummer...5. Bei der estsetzung des Prozentsatzes sich ergebende Bruchteile von 0,005 und mehr werden auf ganze Hundertstel aufgerundet, im Übrigen abgerundet. 6

7 .3 Berechnung des Prozentsatzes bei Querschnittserhebung.3. Schätzung des Verhältnisses der nach dem SGB IX unentgeltlich beförderten ahrgäste zu den sonstigen ahrgästen (Schwerbehindertenquotient).3.. Summe der in den ausgewählten Querschnitten in Tagesstunde h erfassten nach dem SGB IX unentgeltlich beförderten ahrgäste w m mk k sonstigen ahrgäste w n nk k.3.. Schätzwert für die Zahl der auf allen Wagenfahrten in Tagesstunde h nach dem SGB IX unentgeltlich beförderten ahrgäste m + n m wenn n m + > 0, ansonsten 0 sonstigen ahrgäste N m + n n wenn m + n > 0, ansonsten N 0 ür die Bestimmung von gilt Gliederungsnummer...4 Satz entsprechend Der Schätzwert für die Zahl der in Tagesstunde h nach dem SGB IX unentgeltlich beförderten ahrgäste wird auf das Durchschnittsniveau der gesamten Wochenzeitschicht j entsprechend der Gliederungsnummer...3 korrigiert Die Schätzwerte für die Zahl der auf der Linie l in der gesamten Wochenzeitschicht j nach dem SGB IX unentgeltlich beförderten und der sonstigen ahrgäste berechnen sich entsprechend der Gliederungsnummer...4. Der weitere Berechnungsablauf entspricht den Gliederungsnummern...5 bis Schätzung der Varianz des Verhältnisses der nach dem SGB IX unentgeltlich beförderten ahrgäste zu den sonstigen ahrgästen.3.. Schätzwert für die Varianz der Zahl der unentgeltlich beförderten ahrgäste je Linie l und Wochenzeitschicht j V ( ) w w f jl Hj h ( m + n) v 7

8 Dabei ist Hj w w h und w v g k jh m k N n k mit, N, und f gemäß Gliederungsnummer...4. Die weitere Berechnung ist entsprechend den Gliederungsnummern... bis...5 vorzunehmen..3.3 Berechnung des Prozentsatzes für die Erstattung der ahrgeldausfälle Als Bemessungswert für die Erstattung des ahrgeldausfalls wird die untere 95- Prozentgrenze SBQ 95 des Schwerbehindertenquotienten errechnet. SBQ 95 SBQ, 645 V ( SBQ) Dabei ist SBQ der Schätzwert für den Schwerbehindertenquotienten aus Gliederungsnummer.3. V(SBQ) der Schätzwert für die Varianz des Schwerbehindertenquotienten aus Gliederungsnummer.3.. Bei der estsetzung des Prozentsatzes sich ergebende Bruchteile von 0,005 und mehr werden auf ganze Hundertstel aufgerundet, im Übrigen abgerundet. 8

9 Anlage 3 3. Berechnung des Prozentsatzes bei Anwendung verschiedener Erhebungsarten Bei Anwendung von zwei oder allen drei der genannten Erhebungsverfahren (eingeschränkte Vollerhebung, Linienerhebung, Querschnittserhebung) auf unterschiedlichen Linien ist eine Berechnung des Prozentsatzes wie folgt möglich: 3. Schätzung des Schwerbehindertenquotienten 3.. Schätzwert für die Zahl der - unentgeltlich beförderten ahrgäste Jahr VL VL + N VL VL + Q Q Q + N Q - sonstigen ahrgäste N Jahr VL VL N + N VL VL + Q Q NQ + N Q mit VL V + L N VL N V + N L VL V + L Dabei bezeichnen V, L, Q, und N V, N L, N Q die gemäß Gliederungsnummer. bzw... bzw..3. ermittelten Zahlen der nach dem SGB IX unentgeltlich beförderten bzw. der sonstigen ahrgäste in allen vier Erhebungsperioden jeweils auf allen Linien, auf denen die eingeschränkte Vollerhebung (Index V), die Linienerhebung (L) bzw. die Querschnitterhebung (Q) durchgeführt wurde. Außerdem bezeichnen V L Q I V I L I Q 8 j 8 j 8 j die Summen über die - Werte gemäß Gliederungsnummer...4 über die Linien l V mit Vollerhebung bzw. über die Linien l L mit Linienerhebung bzw. über die Linien l Q mit Querschnittserhebung. Wurde eines der drei Erhebungsverfahren auf keiner Linie durchgeführt, so sind die entsprechenden Werte V, N V bzw. L, N L bzw. Q gleich Null zu setzen. 9

10 3.. Schätzwert für den Schwerbehindertenquotienten SBQ Jahr NJahr 3. Schätzung der Varianz des Verhältnisses der unentgeltlich beförderten ahrgäste zu den sonstigen ahrgästen 3.. Schätzwert für die Varianz der Zahl der nach dem SGB IX unentgeltlich beförderten ahrgäste ( Jahr) V VL V( L) ( VL + NVL) + Q V( Q) ( Q+ NQ) Dabei bezeichnen V( L ) und V( Q ) die gemäß Gliederungsnummer.. bzw..3. ermittelten Schätzwerte für die Varianz der Zahl der nach dem SGB IX unentgeltlich beförderten ahrgäste in allen vier Erhebungsperioden jeweils auf allen Linien, auf denen die Linienerhebung (L) bzw. die Querschnitterhebung (Q) durchgeführt wurde. 3.. Schätzwert für die Varianz des Verhältnisses der nach dem SGB IX unentgeltlich beförderten ahrgäste zu den sonstigen ahrgästen für das Kalenderjahr ( ) VSBQ V ( Jahr) N Jahr 3.3 Berechnung des Prozentsatzes für die Erstattung der ahrgeldausfälle Als Bemessungswert für die Erstattung des ahrgeldausfalles wird die untere 95- Prozent-Grenze SBQ 95 des Schwerbehindertenquotienten errechnet. SBQ 95 SBQ, 645 V ( SBQ) Dabei ist - SBQ der Schätzwert für den Schwerbehindertenquotienten aus Gliederungsnummer V(SBQ) der Schätzwert für die Varianz des Schwerbehindertenquotienten aus Gliederungsnummer

11 Anlage 4 Informationsblatt für das Zählpersonal bei Erhebungen zur Ermittlung der Anzahl der unentgeltlich beförderten ahrgäste gemäß 48 Abs. 5 SGB IX Die sorgfältige Durchführung und Dokumentation der Erhebung ist Voraussetzung dafür, dass die zuständige Erstattungsbehörde dem Unternehmer die durch die unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten enschen und deren Begleitpersonen entstehenden ahrgeldausfälle erstatten kann. Durch meine Unterschrift bestätige ich, dass ich dieses Informationsblatt zur Kenntnis genommen habe und dem Inhalt entsprechend verfahren werde:. Die Verkehrszählung kann in orm der eingeschränkten Vollerhebung, der Linienerhebung oder der Querschnittserhebung durchgeführt werden. ür jede Zählfahrt werden das Zähldatum sowie die anzuwendende Erhebungsart auf einem Zählprotokoll notiert.. Bei der eingeschränkten Vollerhebung werden alle auf der gesamten ahrt beförderten ahrgäste im gesamten Verkehrsmittel bei mehreren Wagen also in allen Wageneinheiten gezählt. 3. Bei der Stichprobenerhebung als Linienerhebung werden alle auf der gesamten ahrt beförderten ahrgäste in nur einer Wageneinheit gezählt, die bei aus mehreren Wageneinheiten bestehenden Verkehrsmitteln zufällig bestimmt wird. 4. Bei der Stichprobenerhebung als Querschnittserhebung werden auf einem vorher festgelegten Linienabschnitt zwischen zwei unmittelbar aufeinander folgenden Haltestellen sämtliche sich in einem Wagen befindenden ahrgäste erfasst. 5. Bei der Zählung muss jede zu erfassende Person (abhängig vom Erhebungsverfahren, siehe Punkte., 3., 4.) ab 6 Jahre genau einer der beiden folgenden Gruppen zugeteilt werden: Gruppe : Schwerbehinderte enschen mit Schwerbehindertenausweis und gültiger Wertmarke und, sofern im Schwerbehindertenausweis die ständige Begleitung durch eine Begleitperson ausgewiesen ist, auch die Begleitperson; Gruppe : Alle anderen ahrgäste einschließlich reifahrer (z. B. Betriebsangehörige) und Schwarzfahrer. 6. Zur Erfassung der ahrgäste wird zunächst unmittelbar nach deren Befragung, die unmittelbar nach deren Zustieg zu erfolgen hat, eine zwischen den beiden Gruppen unterscheidende Strichliste geführt. Die Protokollvorschläge enthalten hierfür Leerfelder entsprechend den Gruppen von ahrgästen, die sich neben den eldern für die im Anschluss einzutragenden Summenwerte befinden. Von den Protokollen getrennte Zählvermerke sind nicht zuführen. 7. Die Zuordnung zur Gruppe darf nur erfolgen, wenn der Zähler das Vorliegen der Voraussetzungen zur unentgeltlichen Beförderung geprüft hat (grün-oranger Schwerbehindertenausweis und Beiblatt mit gültiger Wertmarke und/oder bei unentgeltlicher Beförderung der Begleitperson die Eintragung des erkzeichens "B" auf der Vorderseite des Schwerbehindertenausweises und dem Satz: Die Notwendigkeit ständiger Begleitung ist nachgewiesen).

12 8. Durch meine Unterschrift unter dem Zählprotokoll bestätige ich, dass die von mir notierten Anzahlen korrekt ermittelt und notiert wurden. Summen und Unterschrift sind mit demselben Schreibgerät (Kugelschreiber) zu leisten. Korrekturen in den Summenangaben sind nur gültig, wenn sie von mir abgezeichnet werden. 9. ir ist bekannt, dass festgestellte Verstöße gegen die hier genannten Regelungen zur Unwirksamkeit der gesamten Erhebung führen können. Raum für unternehmensspezifische Hinweise: Das Informationsblatt ist mir vor der Zählung ausgehändigt worden. Über das Verfahren der Zählung und das Vorgehen bei der Zählung bin ich belehrt worden.... Unterschrift des Zählers

13 Anlage 5. Zählprotokoll Eingeschränkte Vollerhebung Erhebungsperiode: W S H Liniennummer: Jahr ahrtnummer: ahrtrichtung: Datum: Tagestyp: 3 SA SO ahrtbeginn: ahrtende/stunde: Erhebungsverfahren: Eingeschränkte Vollerhebung Zählername: Vom Zähler auszufüllen: Zählbeginn (Uhrzeit): reifahrtberechtigte Schwerbehinderte und freifahrtberechtigte Begleitpersonen Summenwerte vom Zähler einzutragen! Alle anderen ahrgäste ab 6 Jahre Unterschrift: 3

14 Anlage 5. Zählprotokoll Linienerhebung Erhebungsperiode: W S H Liniennummer: Jahr ahrtnummer: ahrtrichtung: Datum: Tagestyp: 3 SA SO ahrtbeginn: ahrtende/stunde: Erhebungsverfahren: Linienerhebung Zählername: Vom Zähler auszufüllen: Zählbeginn (Uhrzeit): reifahrtberechtigte Schwerbehinderte und freifahrtberechtigte Begleitpersonen Summenwerte vom Zähler einzutragen! Alle anderen ahrgäste ab 6 Jahre Unterschrift: 4

15 Anlage 5.3 Zählprotokoll Querschnittserhebung Erhebungsperiode: Liniennummer: ahrtnummer: W S H Jahr ahrtrichtung: Datum: Tagestyp: ahrtbeginn: 3 SA SO ahrtende/stunde: Erhebungsart: Querschnittserhebung Zählbeginn (Haltestelle): Zählername: Vom Zähler auszufüllen Zählbeginn (Uhrzeit): reifahrtberechtigte Schwerbehinderte und freifahrtberechtigte Begleitpersonen Summenwerte, vom Zähler einzutragen! Alle anderen ahrgäste ab 6 Jahre Unterschrift: 5

16 Anlage 6 VwV ahrgelderstattung: Anlage 6 Tabelle 6. Korrekturfaktoren g jh und Umrechnungskoeffizienten c jh für - Betriebstyp: Alle - Betriebszweig: Schienengebundener Linienverkehr, Verkehr mit Obussen und Wasserfahrzeugen - Perioden: Winter, rühjahr, Herbst Uhrzeit Wochentagstyp ontag bis reitag Samstag Sonntag j h g jh c jh j H g jh c jh j h g jh c jh 05 06,4 0,5,5 0,,93 0, ,08 0,4,0 0,5,95 0, ,5 0,79 3,4 0,6 3,98 0, ,7 0,6 4 0,9 0,45 4,37 0,3 09 0,04 0,60 5 0,98 0,65 5 0,9 0,30 0 0,9 0, ,86 0,65 6 0,84 0,43 3,05 0,6 7 0,9 0,53 7 0,96 0,54 3,00 0,66 8 0,94 0,67 8 0,95 0, ,00 0,8 9,09 0,68 9 0,96 0, ,99 0,80 0,03 0, ,95 0, ,90 0,79, 0,53 0,9 0, ,9 0,79 0,8 0,6 0,73 0, ,04 0,69 0,8 0,5 3 0,99 0, , 0,55 3 0,88 0,55 4,45 0, ,39 0,4 4 0,97 0,47 5,65 0,4 0,9 0,33 7 5,04 0,65 6,77 0, 0,95 0,37 6,7 0,37 7,80 0, ,83 0,35 7,35 0,35 8,84 0, ,96 0,7 8,78 0,3 9,87 0, ,95 0,5 9,95 0,5 0,90 0,0 6

17 VwV ahrgelderstattung: Anlage 6 Tabelle 6. Korrekturfaktoren g jh und Umrechnungskoeffizienten c jh für - Betriebstyp: Alle - Betriebszweig: Schienengebundener Linienverkehr, Verkehr mit Obussen und Wasserfahrzeugen - Periode: Sommer Uhrzeit Wochentagstyp ontag bis reitag Samstag Sonntag j h g jh c jh j h g jh c jh j h g jh c jh ,73 0,,45 0,5,60 0, ,9 0,3,36 0,,40 0, , 0,36 3,6 0,3 3,50 0, ,93 0,38 4,6 0,4 4 0,85 0,3 09 0,00 0,5 5 0,79 0,39 5 0,9 0,30 0 0,94 0, ,86 0,39 6,06 0,37 3,06 0,59 7,00 0,5 7 0,77 0,3 3 0,97 0,59 8,04 0,47 8 0,83 0, ,9 0,57 9,7 0,63 9,0 0, ,4 0,56 0,06 0, ,96 0, ,8 0,5 0,9 0,33 0,93 0, ,94 0,50 0,84 0,44 0,68 0, ,98 0,47 0,9 0,38 3 0,89 0, , 0,35 3 0,77 0,30 4,09 0, ,4 0,39 4 0,99 0,39 5,97 0,35 0 0,93 0,30 7 5,4 0,38 6,00 0,30,0 0,35 6,05 0,8 7,70 0, ,08 0,4 7,4 0,8 8,70 0, ,00 0,3 8,48 0,4 9,60 0, ,00 0,3 9,60 0,5 0,60 0,04 7

18 VwV ahrgelderstattung: Anlage 6 Tabelle 6.3 Korrekturfaktoren g jh und Umrechnungskoeffizienten c jh für - Betriebstyp: Überwiegend Orts- und Nachbarortslinienverkehr - Betriebszweig: Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen - Perioden: Winter, rühjahr, Herbst Uhrzeit Wochentagstyp ontag bis reitag Samstag Sonntag j h g jh c jh j h g jh c jh j h g jh c jh 05 06,04 0,3,9 0,07,00 0, ,3 0,9,00 0,09,80 0, ,9 0,48 3,49 0,4 3,6 0, ,70 0,4 4 0,8 0,6 4 0,97 0,4 09 0,05 0,4 5 0,79 0,8 5 0,97 0,4 0 0,90 0, ,80 0,35 6 0,98 0,3 3,06 0,4 7 0,97 0,4 7 0,8 0,30 3 0,95 0,46 8,06 0,4 8 0,90 0, ,0 0,46 9,0 0,38 9 0,83 0, ,88 0,47 0,4 0, ,8 0, ,90 0,44, 0,4 0,85 0, ,9 0,4 0,75 0,43 0,90 0, ,0 0,4 0,76 0,3 3 0,93 0, ,7 0,34 3 0,9 0,3 4,7 0, ,3 0,8 4,09 0,3 5,4 0,4 0 0,88 0,4 7 5,9 0,6 6,73 0,4 0,99 0, 6,04 0, 7,9 0, , 0,0 7,63 0,8 8,46 0, ,4 0, 8,36 0,6 9 3,67 0, ,3 0,07 9 4,70 0,6 0 5,34 0,03 8

19 VwV ahrgelderstattung: Anlage 6 Tabelle 6.4 Korrekturfaktoren g jh und Umrechnungskoeffizienten c jh für - Betriebstyp: Überwiegend Orts- und Nachbarortslinienverkehr - Betriebszweig: Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen - Periode: Sommer Uhrzeit Wochentagstyp ontag bis reitag Samstag Sonntag j h g jh c jh j h g jh c jh j h g jh c jh 05 06,33 0,0,09 0,08 3,40 0, ,5 0,8,96 0,06 3,6 0, ,6 0,4 3,09 0, 3 3,08 0, ,7 0,8 4 0,99 0,8 4 0,89 0,0 09 0,00 0,34 5 0,84 0,8 5,04 0,9 0 0,96 0, ,79 0,3 6 0,90 0,6 3,04 0,39 7,00 0,3 7 0,85 0,6 3,0 0,34 8,05 0,36 8 0,8 0, ,0 0,34 9,04 0,3 9 0,85 0, ,98 0,36 0, 0, ,90 0, ,90 0,33,0 0,7 0,9 0, ,95 0,36 0,8 0,4 0,9 0, ,99 0,30 0,9 0, 3 0,9 0, , 0,9 3 0,87 0, 4,0 0, ,7 0, 4 0,9 0,6 5,59 0,9 0 0,83 0, ,8 0,8 6,5 0,5 0,97 0, 6,05 0,0 7,50 0, ,09 0,7 7,94 0,3 8,60 0, 3 4 4,9 0,6 8 3,5 0,8 9,87 0, ,37 0,09 9 4,3 0,8 0 3,09 0,03 9

20 VwV ahrgelderstattung: Anlage 6 Tabelle 6.5 Korrekturfaktoren g jh und Umrechnungskoeffizienten c jh für - Betriebstyp: Überwiegend sonstiger Linienverkehr (Überlandlinienverkehr) - Betriebszweig: Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen - Perioden: Winter, rühjahr, Herbst Uhrzeit Wochentagstyp ontag bis reitag Samstag Sonntag j h g jh c jh j h g jh c jh j h g jh c jh ,58 0,06,0 0,03,70 0, ,88 0,09,4 0,03,40 0, ,46 0,34 3,09 0,03 3,09 0, ,49 0,5 4 0,94 0,04 4 0,8 0, ,7 0,09 5 0,84 0,06 5 0,8 0,04 0 0,69 0, ,98 0,08 6 0,94 0,05 3,34 0,8 7 0,95 0,07 7 0,89 0,05 3 0,99 0, 8 0,97 0,06 8 0,90 0, ,33 0, 9,04 0,06 9 0,90 0, ,54 0, 0,07 0, ,95 0,06 5 6,06 0,, 0,09 0,96 0,07 6 7,0 0, 0,84 0,06 0,96 0, ,99 0,09 0,93 0,06 3,0 0, ,95 0,07 3 0,96 0,07 4,0 0, ,94 0,06 4,0 0,07 5,04 0,04 0 0,88 0,06 7 5, 0,05 6,8 0,04,4 0,05 6,4 0,05 7,3 0, ,09 0,04 7,0 0,05 8,34 0, ,04 0,04 8,70 0,04 9,89 0, ,65 0,04 9,0 0,08 0 3,9 0,05 0

21 VwV ahrgelderstattung: Anlage 6 Tabelle 6.6 Korrekturfaktoren g jh und Umrechnungskoeffizienten c jh für - Betriebstyp: Überwiegend sonstiger Linienverkehr (Überlandlinienverkehr) - Betriebszweig: Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen - Periode: Sommer Uhrzeit Wochentagstyp ontag bis reitag Samstag Sonntag j h g jh c jh j h g jh c jh j h g jh c jh 05 06,4 0,05,3 0,03,70 0, , 0,05,8 0,0,4 0, ,95 0,06 3,0 0,03 3,06 0, ,80 0,05 4 0,98 0,04 4 0,76 0, ,00 0,06 5 0,93 0,05 5 0,95 0,04 0,0 0, ,85 0,05 6 0,96 0,04 3 0,96 0,03 7 0,90 0,06 7 0,85 0,04 3 0,97 0,07 8,06 0,05 8,00 0, ,0 0,05 9,06 0,05 9 0,83 0, ,0 0,04 0,07 0, ,9 0, ,97 0,05,0 0,05,4 0, ,98 0,07 0,87 0,0 0,89 0, ,00 0,04 0,84 0,05 3,0 0, ,0 0,06 3 0,89 0,04 4 0,98 0, ,6 0,0 4,0 0,05 5 0,89 0,04 0 0,93 0, ,93 0,04 6,09 0,04,06 0,04 6,46 0,07 7,38 0, ,9 0,04 7,78 0,05 8,86 0, ,8 0,03 8 0,97 0,03 9 3,7 0, ,54 0,05 9,4 0,05 0 3,50 0,03

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