Gemeinde KREIS HERFORD. Bebauungsplan Nr. 18 Südlich Bünder Straße, 3. vereinfachte Änderung. Begründung. gemäß 9(8) BauGB
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1 Gemeinde KREIS HERFORD Bebauungsplan Nr. 18 Südlich Bünder Straße, 3. vereinfachte Änderung Begründung gemäß 9(8) BauGB (Vereinfachtes Verfahren nach 13 BauGB) Vorlage zum Satzungsbeschluss Projektnummer: Datum:
2 Gemeinde Rödinghausen, Bebauungsplan Nr. 18 Südlich Bünder Straße, 3. vereinf. Änderung 1 / 5 INHALTSVERZEICHNIS 1 Planungsanlass / Allgemeines Verfahren Geltungsbereich Bestandssituation Rechtsverbindlicher Bebauungsplan Änderungsinhalte Örtliche Bauvorschriften über die Gestaltung Berücksichtigung der Umweltbelange Abschließende Erläuterungen Bearbeitungs- und Verfahrensvermerk...5 Bearbeitung: Dipl. Ing. Matthias Desmarowitz Dipl. Ing. Moritz Richling Wallenhorst, Proj Nr IPW INGENIEURPLANUNG GmbH & Co. KG Ingenieure Landschaftsarchitekten Stadtplaner Telefon ( ) Telefax ( ) Marie-Curie-Straße 4a W allenhorst
3 Gemeinde Rödinghausen, Bebauungsplan Nr. 18 Südlich Bünder Straße, 3. vereinf. Änderung 2 / 5 1 Planungsanlass / Allgemeines Das Plangebiet befindet sich in der Ortslage Schwennigdorf am Buddenfeldweg und umfasst eine Größe von ca. 0,14 ha. Für das Plangebiet liegt der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 18 Südlich Bünder Straße, 2. Änderung vor. Der Bebauungsplan wird geändert, um die Nachverdichtung für Wohnbauzwecke zu fördern. Damit diese Planungsabsichten eines privaten Bauherrn umgesetzt werden können, wird die Überbaubarkeit auf dem entsprechenden Baugrundstück großflächig erweitert. 2 Verfahren Der Rat der Gemeinde Rödinghausen hat am beschlossen, die 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 18 Südlich Bünder Straße aufzustellen. Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB aufgestellt, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Ferner wird die Zulässigkeit eines UVPpflichtigen Vorhabens weder vorbereitet noch begründet. Außerdem sind keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten und es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung eines FFH-Gebietes oder eines Europäischen Vogelschutzgebietes. Für Bebauungspläne, die im vereinfachten Verfahren aufgestellt werden, wird gemäß 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung und von einem Umweltbericht abgesehen. Die Gemeinde Rödinghausen sieht gemäß 13 Abs. 2 Nr. 1 von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung ab. Auch wenn die bisherige Planung in ihren Grundzügen nicht verändert wird, macht die Gemeinde Rödinghausen hier keinen Gebrauch von der Möglichkeit, gemäß 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB die Beteiligungsfristen im Verfahren zu verkürzen, sondern führt eine normale einmonatige öffentliche Auslegung gemäß 3 Abs. 2 BauGB durch. Der Rat der Gemeinde Rödinghausen hat in seiner Sitzung am beschlossen, den Bebauungsplan gemäß 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß 4 Abs. 2 BauGB an der Planung zu beteiligen. Die öffentliche Auslegung erfolgte in der Zeit vom bis einschließlich Parallel dazu hatten die Fachbehörden und die sonstigen Träger öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme. Da keine Anregungen vorgetragen wurden, hat der Rat der Gemeinde Rödinghausen den Bebauungsplan Nr. 18 Südlich Bünder Straße, 3. vereinfachte Änderung am... als Satzung beschlossen.
4 Gemeinde Rödinghausen, Bebauungsplan Nr. 18 Südlich Bünder Straße, 3. vereinf. Änderung 3 / 5 3 Geltungsbereich Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 18 Südlich Bünder Straße, 3. vereinfachte Änderung ist Teil der Gemarkung Schwenningdorf, Flur 8 und umfasst das Flurstück Bestandssituation Das Plangebiet liegt am südöstlichen Rand der bebauten Ortslage von Schwennigdorf am Buddenfeldweg und ist vollständig von Siedlungs- und Verkehrsflächen umschlossen. Im westlichen Bereich des Plangebiets befindet sich bereits ein Wohngebäude; der östliche Bereich ist derzeit unbebaut und wird als private Grünfläche genutzt. 5 Rechtsverbindlicher Bebauungsplan Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 18 Südlich Bünder Straße (Ursprungsplan). Der Ursprungsplan liegt derzeit in der 2. Änderung vor; die vorangegangenen Änderungen überlagern nicht das Plangebiet der 3. vereinfachten Änderung. Rechtsverbindlicher Bebauungsplan Nr. 18 Südlich Bünder Straße Der Bebauungsplan Nr. 18 setzt für das Plangebiet ein Dorfgebiet mit den Ausnutzungsziffern 0,3 (Grundflächenzahl) und 0,6 (Geschossflächenzahl) fest. Innerhalb des festgesetzten Dorfgebiets sind Tankstellen nicht zulässig. Zulässig sind Einzelhäuser in maximal zweige-
5 Gemeinde Rödinghausen, Bebauungsplan Nr. 18 Südlich Bünder Straße, 3. vereinf. Änderung 4 / 5 schossiger, offener Bauweise. Für die Hauptbaukörper sind nur Satteldächer mit einer Neigung von 38 bis 45. Im westlichen Bereich des Plangebiets ist im Ursprungsplan eine Überbaubarkeit festgesetzt, die eng an der vorhandenen Bebauung abgegrenzt ist. Im Norden grenzt die überbaubare Grundstücksfläche des Nachbargrundstücks an. Durch die 3. vereinfachte Änderung wird der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 18 Südlich Bünder Straße in einem Teilbereich überplant. Mit Inkrafttreten der 3. vereinfachten Änderung werden für die überplanten Flächen alle zeichnerischen und textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 18 einschließlich der für das Plangebiet geltenden Änderungen unwirksam. 6 Änderungsinhalte Entsprechend der beabsichtigten Nachverdichtung wird die Überbaubarkeit auf dem Baugrundstück mit einem Abstand von jeweils 3,00 m zu den Grundstücksgrenzen erweitert. 7 Örtliche Bauvorschriften über die Gestaltung Der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 18 Südlich Bünder Straße enthält eine Gestaltungssatzung, die unverändert übernommen wird. 8 Berücksichtigung der Umweltbelange Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB aufgestellt, da die Zulässigkeit eines UVP-pflichtigen Vorhabens weder vorbereitet noch begründet wird. Außerdem sind keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten und es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung eines FFH-Gebietes oder eines Europäischen Vogelschutzgebietes. Für Bebauungspläne, die im vereinfachten Verfahren aufgestellt werden, wird gemäß 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung und von einem Umweltbericht abgesehen. Es bestehen keine Anhaltspunkte für die Betroffenheit von Artenschutzbelangen nach 44 ff BNatSchG. 9 Abschließende Erläuterungen Bodenkontaminationen/ Altablagerungen Nach dem Kenntnisstand der Gemeinde Rödinghausen sind innerhalb des Plangebiets weder Altlasten, Altablagerungen o.ä. vorhanden.
6 Gemeinde Rödinghausen, Bebauungsplan Nr. 18 Südlich Bünder Straße, 3. vereinf. Änderung 5 / 5 Denkmalschutz Weder im Plangebiet noch in der näheren Umgebung sind Baudenkmale vorhanden. Denkmalschutzbelange sind daher nicht berührt. Der LWL-Archäologie für Westfalen / Amt für Bodendenkmalpflege oder der Gemeinde Rödinghausen als Untere Denkmalbehörde sind Bodendenkmäler (kulturgeschichtliche Befunde, aber auch Veränderungen und Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit) unverzüglich zu melden. Ihre Lage im Gelände darf nicht verändert werden. Dem Amt für Bodendenkmalpflege oder seinen Beauftragten ist das Betreten der betroffenen Grundstücke zu gestatten, um gegebenenfalls archäologische Untersuchungen durchführen zu können. Die dafür benötigten Flächen sind für die Dauer der Untersuchungen freizuhalten. Erste Erdbewegungen sind 14 Tage vor Beginn dem Amt für Bodendenkmalpflege (Außenstelle Bielefeld), Am Stadtholz 24a, Bielefeld (Tel.: (0251) ; lwl-archaeologiebielefeld(at)lwl.org) schriftlich mitzuteilen. 10 Bearbeitungs- und Verfahrensvermerk Der Bebauungsplan Nr. 18 Südlich Bünder Straße, 3. vereinfachte Änderung mit örtlichen Bauvorschriften einschließlich Begründung wurde im Auftrag und im Einvernehmen mit der Gemeinde Rödinghausen ausgearbeitet. Wallenhorst, IPW INGENIEURPLANUNG GmbH & Co. KG... Matthias Desmarowitz Diese Begründung zum Bebauungsplan Nr. 18 Südlich Bünder Straße, 3. vereinfachte Änderung hat gemäß 9 Abs. 8 BauGB dem Satzungsbeschluss vom... bis... zugrunde gelegen. Rödinghausen, den.... Der Bürgermeister
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