Der Verband Wohnen im Kreis Starnberg in Stichworten

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2 Der Verband Wohnen im Kreis Starnberg in Stichworten Gegründet am von 17 Gemeinden des Landkreises Starnberg und des Landkreises selbst als Zweckverband für den sozialen Wohnungsbau im Landkreis Starnberg Gründungsziele: Bekämpfung der Wohnungsnot in der Nachkriegszeit Bündelung der kommunalen Kompetenzen im sozialen Wohnungsbau in einem Wohnungsunternehmen Heute (nach der Gebietsreform von 1974) sind im Verband Wohnen 13 Gemeinden und der Landkreis Verbandsmitglieder

3 Körperschaft des öffentlichen Rechts Satzungsgemäß erfüllt der Zweckverband seine Aufgaben ohne Gewinnabsicht Es kann zur Deckung des Finanzbedarfs (z. B. Eigenkapital für Neubauten) eine Wohnbauumlage erhoben werden Aktuell bewirtschaftet der Verband ca eigene Wohnungen Personal in der Verwaltung: 24,5 MAK Hausmeister: 11,5 MAK

4 Bestand in WE je Gemeinde Andechs 48 Berg 104 Feldafing 153 Gauting 372 Gilching 221 Herrsching 319 Inning 39 Krailling 130 Pöcking 193 Seefeld 107 Starnberg 165 Tutzing 280 Weßling 139 Wörthsee 79

5 Vor- und Nachteile eines Zweckverbandes in der Wohnungswirtschaft im Vergleich zu einer GmbH Vorteile: + Besicherung von Darlehen im Grundbuch nicht nötig (Kostenersparnis) + günstige Kommunaldarlehen + Neu: Antragsberechtigung für das Förderprogramm KommWFP Nachteile: - Pflicht zur Anwendung des starren kommunalen Vergabe- und Haushaltsrechtes - enge Tarifbindung an TVÖD mit wenig Spielraum qualifiziertes Personal ist schwer zu bekommen - geringe Entscheidungskompetenz des GF im Personalbereich i. d. R. sind Gremienbeschlüsse notwendig

6 Kommunales Wohnförderprogramm (KommWFP) Wohnungspakt Bayern als Reaktion auf Problematik der Unterbringung anerkannter Flüchtlinge Anfang 2016 ins Leben gerufen. Ein wesentlicher Bestandteil hiervon ist das kommunale Wohnförderprogramm (KommWFP), das sich an Kommunen aber auch an Zweckverbände richtet. Geplante Dauer: 2016 bis 2019 maßgebend ist das Datum der Förderantragsstellung. Ziel: Schaffung von Wohnraum für Haushalte, die sich am freien Markt nicht mit angemessenem Wohnraum versorgen können; hierzu zählen auch anerkannte Flüchtlinge. Das jährliche Fördervolumen beträgt 150 Mio. für Zuschüsse zzgl. 450 Mio. für günstige Förderdarlehen.

7 Finanzierungsstruktur: - Zuschüsse in Höhe von 30 % der förderfähigen Gesamtkosten (inkl. Grundstück!!) - Förderdarlehen bis max. 60 % der förderfähigen Gesamtkosten - Eigenkapital 10 % der Gesamtkosten; Anrechnung des eigenen Grundstücks hier ist möglich. Die Wohnungen sollen einen allgemein üblichen Wohnstandard haben und die Wohnfläche soll sich an den Vorgaben der Wohnraumförderungsbestimmungen 2012 (WFB 2012) orientieren. Belegungsbindung: Vermietung an einkommensschwache Haushalte, auch anerkannte Flüchtlinge. Die Auswahl soll sich an den Einkommensgrenzen der sozialen Wohnraumförderung (Art. 11 des Bayerischen Wohnraumförderungsgesetzes) orientieren. Die Belegung erfolgt durch den Maßnahmenträger.

8 Mietbindung: Die Miethöhe ist so zu bemessen, dass sie für einkommensschwache Wohnungssuchende tragbar ist. Die Bemessung soll sich an den erstattungsfähigen Aufwendungen nach 22 Abs.1 des II. Buchs Sozialgesetzbuch (SGB II) orientieren. Bindungsdauer: 20 Jahre ab Bezugsfertigkeit Fazit: Das KommWFP lässt bei Wohnungsstandard, Miethöhe und Belegung größere Spielräume als frühere Förderprogramme. Dies ist neben der günstigen Finanzierungsstruktur der wesentliche weitere Vorteil dieses Programms.

9 Vorkalkulation Neubaubauprojekte geplante Gesamtkosten ,00 geplante Maßnahmen: 10 Gesamtwohnfläche ,00 m² Anzahl Wohneinheiten: 244 Anzahl Stellplätze: 255 WE Gemeinde: Bezeichnung gepl. Baubeginn gepl. Fertig Planungsstand WE Gesamtkosten T Förd.Art Zuschuß RoB in T LK- Darlehen in T Förderdarlehen in T Eigenkapital in T 361 Krailling Lohfeldstr. Aug /I Baudurchführung KomWFP Krailling Margaretenstr. Mai /IV Entwurf KomWFP Seefeld Jahnweg II.BA Jun /IV Entwurf KomWFP Inning Gartenstr. Jun /I Verfahren in Vorb KomWFP Tutzing Am Kallerbach II Sep /II Vorentwurf KomWFP Weßling Narzissenweg Jan /II Entwurf KomWFP Wörthsee Kuckuckstr. Mrz /I Verfahren in Vorb KomWFP Berg Osterfelderstr. Apr /I Verfahren in Vorb KomWFP Gilching Altes Rathaus Aug /II Verfahren in Vorb KomWFP Weßling Gartenstr. Jul /II Verfahren in Vorb KomWFP Summe

10 Projektvorbereitung Neubau Gemeinde hat Bedarf an Wohnungen und bietet Baugrundstück an Gemeinsame Prüfung des Grundstückes durch Verband Wohnen und Gemeinde Kriterien: Lage - Bebaubarkeit - Wirtschaftlichkeit Gemeinde stellt Antrag an Verbandsausschuss über Aufnahme ins Bauprogramm und erklärt sich bereit, das Grundstück im Erbbaurecht für 1,00 /m² jährlich zu vergeben Grundsatzbeschluss des Verbandsausschusses Verband Wohnen und Gemeinde legen Planungsziele fest (städtebauliche und architektonische Anforderungen, Anzahl WE, Betreuungseinrichtungen, Wohnungsgemenge und Förderstruktur) Zielvorgaben für VOF-Verfahren oder Plangutachten/ Mehrfachbeauftragung

11 Mehrfachbeauftragung von Architekten auf Basis definierter Vorgaben Ziel: Auswahlmöglichkeit aus mehreren Entwurfsvarianten Auswertung der Entwürfe und Auswahl des besten Entwurfs durch verschiedene Gremien (Beurteilung durch Regierung von Oberbayern, Kreisbauamt, Gemeinde und Verband Wohnen) Empfehlung an Gemeinderat Vorstellung der Entwürfe im Gemeinderat Empfehlung des Gemeinderates an Verbandsausschuss Beschluss des Verbandsausschusses den Verfasser des besten Entwurfs zu beauftragen

12 Bebauungsplan durch Gemeinde i. d. R. gemäß dem zu realisierenden Entwurf aufgestellt; parallel hierzu Genehmigungsplanung und Förderantrag Finanzierung des Eigenkapitals über Wohnbauumlage (= Kreisumlage) d. h. alle Gemeinden beteiligen sich solidarisch am Eigenkapital der einzelnen Baumaßnahmen.

13 49 WE (altengerechte Wohnungen und Familienwohnungen) mit Sozialstation der Gemeinde Pöcking Architekt: Büro Zwischenräume, München Wohnanlage Pöcking, Ahornweg/Lärchenweg

14 49 WE (altengerechte Wohnungen und Familienwohnungen) mit Sozialstation der Gemeinde Pöcking Architekt: Büro Zwischenräume, München Wohnanlage Pöcking, Ahornweg/Lärchenweg

15 49 WE (altengerechte Wohnungen und Familienwohnungen) mit Sozialstation der Gemeinde Pöcking Architekt: Büro Zwischenräume, München Wohnanlage Pöcking, Ahornweg/Lärchenweg

16 51 WE mit Mehrzweckraum und Sozialstation (Sozialdienst Gilching e.v.) Wohnanlage Gilching, Andechser Straße Architekt: Schinharl Höss Amberg, München

17 51 WE mit Mehrzweckraum und Sozialstation (Sozialdienst Gilching e.v.) Wohnanlage Gilching, Andechser Straße Architekt: Schinharl Höss Amberg, München

18 51 WE mit Mehrzweckraum und Sozialstation (Sozialdienst Gilching e.v.) Wohnanlage Gilching, Andechser Straße Architekt: Schinharl Höss Amberg, München

19 27 WE mit Verwaltungsräumen der Nachbarschaftshilfe Wohnanlage Wörthsee - Steinebach Architekt: Sommersberger, München

20 27 WE mit Verwaltungsräumen der Nachbarschaftshilfe Wohnanlage Wörthsee - Steinebach Architekt: Sommersberger, München

21 27 WE mit Verwaltungsräumen der Nachbarschaftshilfe Wohnanlage Wörthsee - Steinebach Architekt: Sommersberger, München

22 26 WE mit Verwaltungsräumen des Krankenpflegevereins Wohnanlage Berg - Perchastraße Architekt: Schinharl Höss Amberg, München

23 26 WE mit Verwaltungsräumen des Krankenpflegevereins Wohnanlage Berg - Perchastraße Architekt: Schinharl Höss Amberg, München

24 26 WE mit Verwaltungsräumen des Krankenpflegevereins Wohnanlage Berg - Perchastraße Architekt: Schinharl Höss Amberg, München

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