1/7. Leistungsbezugsquoten der Frauen im SGB III etwas niedriger und im SGB II deutlich höher als die der Männer 14,0 10,4 1,7 1,8 1,6 1,6

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1 1/7 Leistungsbezugsquoten der im SGB III etwas niedriger und im SGB II deutlich höher als die der Bezugsquoten * von Arbeitslosengeld (ALG) I und II nach Geschlecht und Alter ** in Deutschland (Januar 214), in Prozent 3 DEUTSCHLAND 3 2 ALG I 2 18, , 2,1 11,2 9,3 1, 1,6 2, 2,3 2, 14, 1,4 11, 8,7 1,7 1,8 1,6 1,6 8,2 7,9 ALG II 2 bis unter 3 Jahre 3 bis unter 4 Jahre 4 bis unter Jahre **ALG-Beziehende bis 6 Jahre und 4 Monate, daher ein Bezug auf die Bevölkerung nicht möglich (nur abgeschlossene Lebensjahre) Bezugsquoten * von Arbeitslosengeld (ALG) I und II nach Geschlecht und Alter ** in Westdeutschland (Januar 214), in Prozent 3 WESTDEUTSCHLAND 3 2 ALG I ,1 13,1 12, ALG II 1 9,7 7,8 1,8 2, 1, 1,9 2,2 2, 8,7 9,8 7,4 7, 6,6 1,6 1,7 1,6 1, 2 bis unter 3 Jahre 3 bis unter 4 Jahre 4 bis unter Jahre **ALG-Beziehende bis 6 Jahre und 4 Monate, daher ein Bezug auf die Bevölkerung nicht möglich (nur abgeschlossene Lebensjahre)

2 2/7 Bezugsquoten * von Arbeitslosengeld (ALG) I und II nach Geschlecht und Alter ** in Ostdeutschland (Januar 214), in Prozent ,6 OSTDEUTSCHLAND ,2 1, 2,8 21,6 16,9 16,2 13,9 12,9 13,6 ALG I ALG II 1 2,4 2,6 2,2 2,7 3, 2,7 2,1 1,9 1,7 1,8 2 bis unter 3 Jahre 3 bis unter 4 Jahre 4 bis unter Jahre **ALG-Beziehende bis 6 Jahre und 4 Monate, daher ein Bezug auf die Bevölkerung nicht möglich (nur abgeschlossene Lebensjahre) Bezugsquoten * von Arbeitslosengeld I nach Geschlecht, Alter ** und Region in Deutschland (Januar 214), in Prozent 3 DEUTSCHLAND 3 2 Westdeutschland 2 1 Ostdeutschland 1 1,8 2, 2,4 2,6 1, 1,9 2,2 2,7 2,2 2, 3, 2,7 1,6 1,7 2,1 1,9 1,6 1, 1,7 1,8 2 bis unter 3 Jahre 3 bis unter 4 Jahre 4 bis unter Jahre **ALG-Beziehende bis 6 Jahre und 4 Monate, daher ein Bezug auf die Bevölkerung nicht möglich (nur abgeschlossene Lebensjahre) Bezugsquoten * von Arbeitslosengeld II nach Geschlecht, Alter ** und Region in Deutschland (Januar 214), in Prozent ,6 DEUTSCHLAND ,2 1, 16,1 13,1 2,8 12, 21,6 16,9 16,2 13,9 12,9 13,6 Westdeutschland Ostdeutschland 1 9,7 7,8 8,7 9,8 7,4 7, 6,6 2 bis unter 3 Jahre 3 bis unter 4 Jahre 4 bis unter Jahre **ALG-Beziehende bis 6 Jahre und 4 Monate, daher ein Bezug auf die Bevölkerung nicht möglich (nur abgeschlossene Lebensjahre)

3 3/7 Kurzanalyse Der Anteil der Erwerbspersonen, die die Versicherungsleistung Arbeitslosengeld beziehen, ist unter und n in etwa gleich hoch, wenngleich diese Leistungen geringfügig seltener beziehen als. Die Leistungsbezugsquoten im SGB III betragen deutschlandweit und in Westdeutschland ca. 2 Prozent und in Ostdeutschland ca. 2, Prozent jeweils für und gleichermaßen. Der etwas höhere SGB III-Leistungsbezug in Ostdeutschland spiegelt die im Vergleich zu Westdeutschland höhere registrierte Arbeitslosigkeit wider. Bei der Betrachtung nach Altersgruppen zeigt sich, dass im SGB III bei den unter 3-Jährigen die SGB III-Leistungsbezugsquoten der über denen der liegen. Anders ist die Situation beim Arbeitslosengeld II (ALG II). Im SGB II sind die Leistungsbezugsquoten deutlich höher, d. h. die Grundsicherungsleistung ALG II wird deutlich häufiger bezogen als die Versicherungsleistung nach SGB III. Außerdem beziehen deutschlandweit in allen Altersgruppen deutlich häufiger das Arbeitslosengeld II als. In Westdeutschland ist dies ebenfalls in allen Altersgruppen der Fall, in Ostdeutschland nur bei den unter 4-Jährigen. Die geschlechtsbezogenen Unterschiede bei den Leistungsbezugsquoten des ALG II liegen deutschlandweit bei ca. 2 Prozentpunkten. Am stärksten sind die geschlechtsbezogenen Unterschiede in den jüngeren Altersgruppen. Eine Ursache dafür, dass relativ häufiger ALG II beziehen, dürfte darin liegen, dass Alleinerziehende überdurchschnittlich häufig Arbeitslosengeld II beziehen und zum überwiegenden Teil weiblich sind. Auffallend sind die großen Niveauunterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland: In Ostdeutschland sind die Leistungsbezugsquoten beim ALG II höher als in Westdeutschland. Ostdeutsche erhalten zu 17 Prozent, westdeutsche nur zu 1 Prozent Leistungen nach dem SGB II. Bei den n liegen die Leistungsbezugsquoten des ALG II in Westdeutschland bei 8 Prozent und sind in Ostdeutschland mit mehr als 1 Prozent fast doppelt so hoch. Neben der höheren Arbeitslosigkeit spiegelt sich hier auch das in Ostdeutschland niedrigere Entgeltniveau wider. Dies führt dazu, dass niedrige Erwerbseinkommen durch Transferleistungen der Grundsicherung aufgestockt werden müssen. Glossar Arbeitslosengeld: Das Arbeitslosengeld ist eine Versicherungsleistung nach dem SGB III. Einen Anspruch darauf hat nur, wer vorher Beiträge eingezahlt hat. Um Arbeitslosengeld beziehen zu können, müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein: Die Person muss arbeitslos sein. Die Person muss die Anwartschaftszeit erfüllt haben. Die Person muss sich persönlich arbeitslos gemeldet haben. Arbeitslosengeld II: Das Arbeitslosengeld II (ALG II) ist keine Versicherungsleistung, sondern eine steuerfinanzierte Leistung zur Grundsicherung des Lebensunterhaltes nach SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende). Anspruch auf ALG II haben erwerbsfähige und hilfebedürftige Personen im Alter von 1 Jahren bis zur Erreichung der Regelaltersgrenze (für den Eintritt in Altersrente) sowie Personen, die mit erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Ursächlich für den Leistungsbezug im SGB II ist ein (bezogen auf die Bedarfsgemeinschaft) zu niedriges Einkommen. Hilfebedürftigkeit: Ein Teil der Arbeitslosen, deren Anspruch auf Arbeitslosengeld ausgelaufen ist, beziehen Arbeitslosengeld II nach SGB II. Dies ist jedoch nur dann möglich, wenn Hilfebedürftigkeit besteht. Hilfebedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt nicht oder

4 4/7 nicht ausreichend aus dem zu berücksichtigenden Einkommen oder Vermögen sichern kann und die erforderliche Hilfe nicht von anderen, insbesondere von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen, erhält. ( 9 SGB II). Leistungsbezugsquoten: Leistungsbezugsquoten errechnen sich aus der Zahl der Leistungsbeziehenden bezogen auf alle zivilen Erwerbspersonen. Datentabellen zu den Grafiken Bezugsquoten 1) von ALG I sowie ALG II nach Geschlecht und Alter in Deutschland (Januar 214), in Prozent Alter 2) Insgesamt 12,9 11,2 12, 19,7 16,8 18,2 2 bis unter 3 Jahre 16, 12,6 14,2 3 bis unter 4 Jahre 12, 1,2 11,3 4 bis unter Jahre 9,6 9,3 9, ALG I 2, 2,1 2, 1,6 2, 1,8 2 bis unter 3 Jahre 2,3 2, 2,4 3 bis unter 4 Jahre 1,7 1,8 1,7 4 bis unter Jahre 1,6 1,6 1,6 ALG II 11,2 9,3 1,2 18,4 1, 16,6 2 bis unter 3 Jahre 14, 1,4 12,1 3 bis unter 4 Jahre 11, 8,7 9,8 4 bis unter Jahre 8,2 7,9 8, 1) Bezugsquote = Leistungsempfänger/innen / alle zivile Erwerbspersonen 2) ALG I und ALG II-Beziehende abzüglich derjenigen, die beide Leistungen gleichzeitig beziehen ( Aufstocker ). 3) ALG-Beziehende bis 6 Jahre und 4 Monate, daher ein Bezug auf die Bevölkerung nicht möglich (nur abgeschlossene Lebensjahre).

5 /7 Bezugsquoten 1) von ALG I sowie ALG II nach Geschlecht und Alter in Westdeutschland (Januar 214), in Prozent Alter 2) Insgesamt 11,4 9,6 1,4 17,3 14,8 16, 2 bis unter 3 Jahre 13,9 1,9 12,3 3 bis unter 4 Jahre 11,2 8,9 1, 4 bis unter Jahre 8,4 7,9 8,2 ALG I 1,8 2, 1,9 1, 1,9 1,7 2 bis unter 3 Jahre 2,2 2, 2,3 3 bis unter 4 Jahre 1,6 1,7 1,7 4 bis unter Jahre 1,6 1, 1, ALG II 9,7 7,8 8,7 16,1 13,1 14, 2 bis unter 3 Jahre 12, 8,7 1,3 3 bis unter 4 Jahre 9,8 7,4 8, 4 bis unter Jahre 7, 6,6 6,8 1) Bezugsquote = Leistungsempfänger/innen / alle zivile Erwerbspersonen 2) ALG I und ALG II-Beziehende abzüglich derjenigen, die beide Leistungen gleichzeitig beziehen ( Aufstocker ). 3) ALG-Beziehende bis 6 Jahre und 4 Monate, daher ein Bezug auf die Bevölkerung nicht möglich (nur abgeschlossene Lebensjahre).

6 6/7 Bezugsquoten 1) von ALG I sowie ALG II nach Geschlecht und Alter in Ostdeutschland (Januar 214), in Prozent Alter 2) Insgesamt 19,3 17,7 18,4 33,2 27,9 3,3 2 bis unter 3 Jahre 24, 19,2 21, 3 bis unter 4 Jahre 17,9 1, 16,6 4 bis unter Jahre 14,4 1,1 14,8 ALG I 2,4 2,6 2, 2,2 2,7 2,4 2 bis unter 3 Jahre 3, 2,7 2,8 3 bis unter 4 Jahre 2,1 1,9 2, 4 bis unter Jahre 1,7 1,8 1,8 ALG II 17,2 1, 16,3 31,6 2,8 28, 2 bis unter 3 Jahre 21,6 16,9 19,1 3 bis unter 4 Jahre 16,2 13,9 1, 4 bis unter Jahre 12,9 13,6 13,3 1) Bezugsquote = Leistungsempfänger/innen / alle zivile Erwerbspersonen 2) ALG I und ALG II-Beziehende abzüglich derjenigen, die beide Leistungen gleichzeitig beziehen ( Aufstocker ). 3) ALG-Beziehende bis 6 Jahre und 4 Monate, daher ein Bezug auf die Bevölkerung nicht möglich (nur abgeschlossene Lebensjahre). Methodische Anmerkungen Die Auswertungen basieren auf den Verwaltungsdaten der Bundesagentur für Arbeit. Die sozialrechtliche Definition der Arbeitslosigkeit hat sich häufig geändert (1), was sich auf die Daten zur Arbeitslosigkeit auswirkt. Die wichtigsten Änderungen waren: Seit Januar 1998 gilt, dass nicht mehr eine Beschäftigung von weniger als 18 Wochenstunden, sondern nur noch eine Beschäftigung von weniger als 1 Wochenstunden Arbeitslosigkeit nicht ausschließt. Seit Januar 2 gelten diese Arbeitszeitgrenzen auch für Selbständige und mithelfende Familienangehörige.

7 7/7 Bis Ende 27 konnten 8-jährige und ältere Personen den Anspruch erwerben, Transferleistungen unter erleichterten Voraussetzungen (gem. 1c AFG bzw. nach 428 SGB III sowie nach 6 Abs. 4 SGB II) zu beziehen. Sie mussten nicht mehr jede zumutbare Beschäftigung annehmen und galten wegen fehlender Verfügbarkeit nicht mehr als Arbeitslose. Seit kann ein solcher Anspruch nicht mehr erworben werden. Ab Januar 24 werden auch Teilnehmer/innen an Trainings- und Eingliederungsmaßnahmen nicht mehr als arbeitslos gezählt. Mit der Zusammenlegung der Arbeitslosen- und Sozialhilfe zur Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) wurde zwar der Begriff der Arbeitslosigkeit nicht geändert, gleichwohl hatte diese Reform durch höhere Anforderungen an die Arbeitsbereitschaft und Verfügbarkeit der Leistungsbeziehenden (im Vergleich zur früheren Sozialhilfe) erhebliche Auswirkungen darauf, ob sie als arbeitslos erfasst werden: Bis dahin waren erwerbsfähige Sozialhilfebeziehende häufig nicht als Arbeitslose erfasst, weil sie sich nicht immer bei der Agentur für Arbeit registrieren ließen. Mit der Einführung des SGB II wurden diese Personen systematisch erfasst und bei Vorliegen der Bedingungen als arbeitslos registriert. Dies betrifft auch erwerbsfähige Angehörige von SGB II-Beziehenden. Im Januar 29 wurde der 3a SGB II eingeführt, wonach ALG II-Beziehende, die nach Vollendung des 8. Lebensjahres mindestens für die Dauer von zwölf Monaten Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende bezogen haben, ohne dass ihnen eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung angeboten worden ist, nach Ablauf dieses Zeitraums nicht als arbeitslos gelten. Zum 1. Januar 29 sind Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach 46 SGB III eingeführt worden. Teilnehmende an diesen Maßnahmen gelten nicht als arbeitslos. Bisher waren Personen, die in die Betreuung Dritter übergeben wurden, weiterhin arbeitslos. Zum Berichtsmonat August 214 fand eine Generalüberholung der Arbeitslosenstatistik ab 27 statt. (2) Dies war notwendig, nachdem sich über die letzten Jahre Verfahrensverbesserungen bei der Datenerfassung ergeben hatten, die bisher nicht für die Vergangenheit, sondern immer nur ab dem Einsatzzeitpunkt der Verbesserung umgesetzt werden konnten. Die Ergebnisse änderten sich dadurch nur geringfügig. Die Leistungsstatistik der BA stellt den Leistungsbezug dar, nicht jedoch die Arbeitslosigkeit. Die Statistik zum Leistungsbezug basiert auf den Verwaltungsdaten der BA. Im SGB III kann die Versicherungsleistung Arbeitslosengeld I nur im Fall von Arbeitslosigkeit bezogen werden. Alle ALG I-Beziehenden sind folglich auch arbeitslos. Gleichzeitig kann es im SGB III betreute registrierte Arbeitslose geben, die keinen Leistungsanspruch erhalten. Die Leistungsbezugsquoten sind deshalb hier niedriger als die Arbeitslosenquoten. Im SGB II hingegen kann ein Leistungsbezug vorliegen, obwohl die Person nicht arbeitslos ist. Die Leistungsbezugsquoten sind hier erheblich höher als die Arbeitslosenquoten. (1) Eine detaillierte Auflistung dieser Änderungen seit 1986 findet sich in: Bundesagentur für Arbeit. Statistik (Mai 29): Methodenbericht. Umfassende Arbeitsmarktstatistik: Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung, Nürnberg. (2) Vgl. Bundesagentur für Arbeit. Statistik (August 214): Neuaufbereitung der Arbeitslosenstatistik. Revisionsbericht, Nürnberg. Bearbeitung: Dr. Peter Sopp, Dr. Alexandra Wagner

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