Dipl.-Ing. Christian Schiebel: Energiebezogene Fördermöglichkeiten ein Überblick
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- Sabine Holzmann
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1 Dipl.-Ing. Christian Schiebel: Energiebezogene Fördermöglichkeiten ein Überblick Stand November
2 Inhalt A. Grundsätze des Förderwesens B. Einzelne Förderprogramme C. Weitere Informationsangebote 2
3 A. GRUNDSÄTZE DES FÖRDERWESENS 3
4 A. Grundsätze des Förderwesens Vielfalt im Förderwesen Unterschiedliche Förderzwecke Unterschiedliche Förderarten, z.b. Zuschüsse, Kredite, Steuererleichterungen Unterschiedliche Fördergeber und beteiligte z. T. mehrere Programmnamen Förderung nur möglich für unrentierliche Zwecke 4
5 A. Grundsätze des Förderwesens Kombinierbarkeit Kombinierbarkeit mehrerer Förderungen häufig möglich keine Überförderung über Projektkosten hinaus unter Umständen Kostentrennung nötig unterschiedliche finanzielle Attraktivität a) Zuschussprogramme b) allgemeine Darlehensprogramme c) spezielle Darlehensprogramme 5
6 A. Grundsätze des Förderwesens 6
7 A. Grundsätze des Förderwesens Fördergeber Bund: - Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) - Bundesamt f. Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) - BMU und Projektträger Jülich Bayern: - StMWIVT - StMI OBB (Städtebauförderung) - StMUG - StMELF, TFZ (Technologie- und Förderzentrum Straubing) ggf. kommunale Förderprogramme 7
8 B. EINZELNE FÖRDERPROGRAMME 1. Studien und Konzepte 2. Energieerzeugung 3. Bauen und Modernisieren 4. Pilotprojekte 8
9 1. Förderbereich Studien und Konzepte Gründung Energieagenturen (StMWIVT, ROB) Bayerisches Programm Rationellere Energiegewinnung und -verwendung (StMWIVT) CO 2 - Minderungsprogramm für kommunale Liegenschaften (StMUG / LfU) (Kommunale Klimaschutz(teil)konzepte Erstellung) (BMU / PTJ) Kommunale Klimaschutz(teil)konzepte Umsetzung (BMU / PTJ) 9
10 1. Förderbereich Studien und Konzepte Gründung Energieagenturen Gründung von regionalen und überwiegend von kommunalen Gebietskörperschaften getragenen Energieagenturen; Ziel: eine Agentur in jeder bayer. Planungregion Zuschuss bis zu 50% der Personalund Sachkosten in der Anschubphase (max EUR) Coachingleistungen (max EUR) Bayer. StMWIVT, Regierung v. Oberbayern, Sg
11 1. Förderbereich Studien und Konzepte Bayerisches Programm Rationellere Energiegewinnung und -verwendung Investitionen in Energiesparmaßnahmen oder erneuerbare Energien, die der Demonstration und Einführung dienen (auch Energienutzungspläne) Zuschuss bis zu 50% der förderfähigen Kosten Bayer. Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie 11
12 1. Förderbereich Studien und Konzepte CO 2 -Minderungsprogramm für kommunale Liegenschaften - Minderung CO 2 -Ausstoß komm. Liegenschaften - Schließung von Lücken zwischen Kommunalen Energieeinsparkonzepten und Umsetzung, z. B. Anstoß von Contracting- Verträgen Zuschuss 40% (bis zu max. 50%) der förderfähigen Kosten (max ) Bayer. Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit (StMUG) und Bayer. Landesamt für Umwelt (LfU) 12
13 1. Förderbereich Studien und Konzepte Kommunale Klimaschutz(teil)konzepte (neue Anträge erst wieder von bis !) für umfassende und integrierte kommunale Klimaschutzkonzepte bzw. für ausgewählte Teilbereiche (Verkehr, Nahwärme, EE-Potentiale aber keine Liegenschaften) Zuschuss von 50% der förderfähigen Kosten BMU (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit) und PTJ (Projektträger Jülich) 13
14 1. Förderbereich Studien und Konzepte Umsetzung von Kommunalen Klimaschutz(teil)konzepten (neue Anträge erst wieder von bis !) Klimaschutzmanager zur Umsetzung eines bestehenden Konzeptes Zuschuss von 50% der förderfähigen Kosten über 3 bzw. 2 Jahre Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) und Projektträger Jülich (PTJ) 14
15 2. Förderbereich Energieerzeugung Marktanreizprogramm erneuerbare Energien (BAFA) Maßnahmen zur Erschließung und Nutzung erneuerbarer Energien (KfW) Förd. Tiefengeothermie-Wärmenetze (Bayer. StMWIVT) Förderung von Biomasseheizwerken (StMELF / Technisches Förderzentrum TFZ) EEG - Erneuerbare-Energien-Gesetz (Netzbetreiber) Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (Netzbetreiber / BAFA) 15
16 3. Förderbereich Energieerzeugung Marktanreizprogramm erneuerbare Energien: Investitionsförderung für Anlagen der Solarthermie, Biomasse, besonders effiziente Wärmepumpen Zuschüsse in unterschiedlicher Höhe je nach Anlagenart Bundesanstalt für Wirtschaft und Ausführkontrolle (BAFA) 16
17 2. Förderbereich Energieerzeugung Erneuerbare Energien - Premium: Investitionsförderung für größere Anlagen der Solarthermie, Biomasse, Geothermie, Wärmespeicher aus erneuerb. Energie, Aufbereitung von Biogas auf Erdgasqualität Zinsgünstige Darlehen für 100% der förderfähigen Nettokosten, 1 bis 2 tilgungsfreie Anlaufjahre KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) 17
18 2. Förderbereich Energieerzeugung Erneuerbare Energien - Standard: Förderung für Anlagen der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) Zinsgünstige Darlehen für 100% der förderfähigen Nettokosten, 1 bis 2 tilgungsfreie Anlaufjahre KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) 18
19 2. Förderbereich Energieerzeugung Erneuerbare Energien - Tiefengeothermie: Förderbausteine - Anlagenförderung zur thermischen Nutzung - Bohrkostenförderung - Mehraufwendungen(bes. techn. Risiko) Zinsgünstige Darlehen für 80% der förderfähigen Nettokosten (max. 10 Mio ), 1 bis 2 tilgungsfreie Anlaufjahre KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) 19
20 2. Förderbereich Energieerzeugung Fündigkeitsrisiko - Tiefengeothermie: Finanzierung von hydrothermischen Tiefenbohrkosten zur Wärme- und/oder Stromerzeugung -Kredit bis zu 80% der Nettobohrkosten -Haftungsfreistellung für bis zu 100% der Dahrlehenskosten bei Nichtfündigkeit KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) 20
21 2. Förderbereich Energieerzeugung Ausbau Tiefengeothermie - Wärmenetze: Errichtung oder Erweiterung von Tiefengeothermie-Wärmenetzen mit Wärmeabsatz zwischen 0,5 u. 3,0 MWh pro Jahr und Meter Trasse - Einmalzinszuschuss zur Verbilligung eines Durchleitungsdarlehens der LfA- Förderbank Bayern oder - Investitionszuschuss pro Meter Trasse (max. 1,5 Mio ) Bayer. StMWIVT, LfA- Förderbank 21
22 2. Förderbereich Energieerzeugung Förderung von Biomasseheizwerken: Investitionsförderung für die Errichtung von größeren Biomasseheizwerken, neu: auch Pelletsfeuerungsanlagen Zuschüsse von 20 je Tonne (kalkulatorisch) eingespartes CO ², 7 Jahre Laufzeit TFZ (Technologie- und Förderzentrum Straubing) StMELF (Bayer. Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten) 22
23 2. Förderbereich Energieerzeugung Erneuerbare- Energien- Gesetz: Einspeisung des Stroms aus erneuerbaren (regenerativen) Energien in das Stromnetz Einspeisevergütung mit unterschiedlichen Sätzen je kwh und je nach Energiequelle und Anlagenart privatrechtliche Verpflichtung für den zuständigen Netzbetreiber 23
24 2. Förderbereich Energieerzeugung Kraft- Wärme- Kopplungs- Gesetz: Einspeisung von Strom aus konventionellen Anlagen der KWK Einspeisevergütung mit unterschiedlichen Sätzen und Zeiträumen je nach Anlagenart BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle); privatrechtliche Verpflichtung für den zuständigen Netzbetreiber 24
25 3. Förderbereich Bauen und Modernisieren Neubau und Modernisierung eigener Liegenschaften (Nicht-Wohngebäude): FAG-Förderung / Zuweisungen zu kommunalen Baumaßnahmen im kommunalen Finanzausgleich (ROB / StMF) Investitionskredit - Kommunen (KfW) 25
26 3. Förderbereich Bauen und Modernisieren FAG-Förderung / Zuweisungen zu kommunalen Baumaßnahmen: für Neubau und für Generalsanierung von Schulen, Schulsporteinrichtungen, Kindertagesstätten und Sälen - Zuschuss als Kostenpauschale / m² (Neubau) bzw. Anteilsfinanzierung (Generalsanierung) - Fördersätze 0-80% je nach Bedürftigkeit der Gemeinde Regierung von Oberbayern (Sg Kommunales Finanzwesen), Bayer. Staatsministerium der Finanzen 26
27 3. Förderbereich Bauen und Modernisieren Investitionskredit - Kommunen: - Investitionen in die kommunale Infrastruktur - kommunale Unternehmen sind antragsberechtigt im KfW-Programm Kommunal investieren zinsgünstiger Kredit über: - bis zu 100% bei weniger als 2 Mio. - bis zu 50% bei mehr als 2 Mio. - oder flexibel, individuell zugeschn. KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau 27
28 3. Förderbereich Bauen und Modernisieren Modernisierung eigener Liegenschaften (Nicht-Wohngebäude): Energieeffizient sanieren - Kommunen (KfW) FAG Förderung (ROB, StMF) Städtebauförderung wenn Gebäude im Sanierungsgebiet (ROB, StMI-OBB) Klimaschutztechnologien bei der Stromnutzung (BMU/PTJ) Energieeffiziente Stadtbeleuchtung (KfW) 28
29 3. Förderbereich Bauen und Modernisieren was Energieeffizient sanieren - Kommunen: - energetische Maßnahmen an Schulen, Turnhallen, KiTas und Jugendzentren vor Baujahr auf Neubau-Niveau nach EnEV oder durch festgelegte Maßnahmen zinsgünstiger Kredit für 70% der förderfähigen Kosten KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) 29
30 3. Förderbereich Bauen und Modernisieren Investitionskredit - Kommunen: - Investitionen in die kommunale Infrastruktur - kommunale Unternehmen sind antragsberechtigt im KfW-Programm Kommunal investieren zinsgünstiger Kredit über: - bis zu 100% bei weniger als 2 Mio. - bis zu 50% bei mehr als 2 Mio. - oder flexibel, individuell zugeschn. KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau 30
31 3. Förderbereich Bauen und Modernisieren FAG-Förderung / Zuweisungen zu kommunalen Baumaßnahmen: für Neubau und für Generalsanierung von Schulen, Schulsporteinrichtungen, Kindertagesstätten und Sälen - Zuschuss als Kostenpauschale / m² (Neubau) bzw. Anteilsfinanzierung(Generalsanierung) - Fördersätze 0-80% je nach Bedürftigkeit der Gemeinde Regierung von Oberbayern (Sg Kommunales Finanzwesen), Bayer. Staatsministerium der Finanzen 31
32 3. Förderbereich Bauen und Modernisieren Städtebauförderung: Sanierung von Gebäuden in einem festgelegten Sanierungsgebiet bzw. als Einzelmaßnahme Zuschuss von 60% des städtebaulichen Mehraufwandes bzw. bei Gebäuden außerhalb kommunaler Pflichtaufgaben auch des ganzen Projektes Regierung von Oberbayern, Sachgebiete 34.1 bzw. 34.2, Oberste Baubehörde im Bayer. StMI 32
33 3. Förderbereich Bauen und Modernisieren Klimaschutztechnologien bei der Stromnutzung: (neue Anträge erst wieder von bis !) Sanierung von Außen- und Innenbeleuchtung, Heizungspumpen und Raumlufttechnik bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für die Sanierung der Außen- und Straßenbeleuchtung und bis zu 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben in den übrigen Fällen BMU (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit) und PTJ (Projektträger Jülich) 33
34 3. Förderbereich Bauen und Modernisieren wie Energieeffiziente Stadtbeleuchtung: Hocheffiziente Straßenbeleuchtung (Neubau und Nachrüstung), Beleuchtung Parkplätze, Parkhäuser, TGs, LED-Ampeln (nur Nachrüstung) Ladestationen für Elektrofahrzeuge zinsgünstiger Kredit bis zu 100% der förderf. Kosten (mit Höchstsätzen) KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) 34
35 4. Förderbereich Pilotprojekte Diverse Programme: für Entwicklungs- und Demonstrationsvorhaben breite Vielfalt an Förderzwecken und Fördergebern (Bayern, Bund, EU) Übersicht unter (BMWi) 35
36 C. WEITERE INFORMATIONSANGEBOTE 36
37 C. Weitere Informationsangebote www. regierung-oberbayern.de/aufgaben/ planung/gebaeude/ gebaeude-und-energie.bayern.de stmwivt.bayern.de/energie izu.bayern.de/foerder foerderdatenbank.de energiefoerderung.info kommunaler-klimaschutz.de kfw.de bafa.de 37
38 38
39 39
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B. Einzelne Förderprogramme
Dipl.-Ing. Christian Schiebel: Energiebezogene Fördermöglichkeiten ein Überblick Stand Juni 2012 1 Inhalt A. Grundsätze des Förderwesens B. Einzelne Förderprogramme C. Weitere Informationsangebote 2 A.
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