Handlungsfelder für Schulträger. Focus: Förderschulen
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- Gerhardt Dresdner
- vor 6 Jahren
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1 INKLUSION IM KREIS KLEVE Handlungsfelder für Schulträger Focus: Förderschulen Schulausschuss Stadt Goch:
2 Die Auftraggeber
3 Förderschwerpunkte in NRW 43 % Lernen (LE) 15 % Emotionale und soziale Entwicklung (ES) 12 % Sprache (SQ) 16 % Geistige Entwicklung (GE) 8 % Körperliche und motorische Entwicklung (KME) 4 % Hören und Kommunikation (HK) 2 % Sehen (SE) (Erhebung Bertelsmann Stiftung) 70% LES = Lern- und Entwicklungsstörungen
4 Regionaler Inklusionsprozess Rechtliche Rahmensituation Darstellung der Ist-Situation sonderpädagogischer Förderung Handlungsfelder für Schulträger Mögliches Kreiskonzept Offene Fragen & Ausblick
5 Paradigmenwechsel Menschen mit Behinderungen sollen nicht nur -gleichsam nachträglich- in die Gesellschaft integriert werden, Integration = Anpassung des Individuums sondern die Lebensumstände sind so zu gestalten, dass Menschen mit Behinderungen von vorne herein selbstverständlich zur Gesellschaft gehören. Inklusion = Anpassung des Systems
6 Genese UN-BRK Dez. 2006: Verabschiedung durch die Generalversammlung der UN März 2007: Deutschland unterzeichnet die Konvention am ersten Tag der Auslegung Dez. 2008: Bundestag beschließt Zustimmungsgesetz Bundesrat stimmt zu März 2009: Ratifizierung und völkerrechtliche Verbindlichkeit für Deutschland
7 Politische und rechtliche Entwicklung NRW Änderung der VV AO-SF Klarstellung der Rolle der Schulkonferenz bei der Einrichtung von Integrativen Lerngruppen. Umkehr der Beweislast in der völkerrechtsfreundlichen Entscheidung der Schulaufsicht. Januar 2011
8 Politische und rechtliche Entwicklung NRW Auswirkungen VV AO-SF Verändertes Handeln der Schulaufsicht GU-Anträgen wird i.d.r. in Abstimmung mit dem Schulträger stattgegeben Intensiver Ausbau des GU und IL
9 9. Schulrechtsänderungsgesetz Referentenentwurf vom Schulgesetzliche Verankerung des Rechtsanspruches auf Unterricht in der allgemeinen Schule auch für Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Inkrafttreten der Schulgesetznovelle bis zum ( )
10 9. Schulrechtsänderungsgesetz Referentenentwurf vom Gutachtenerstellung Antrag auf Eröffnung eines AO-SF Verfahrens nur noch durch die Eltern Ausnahmen: Schüler/in kann nicht zielgleich unterrichtet werden; Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung (Selbst- oder Fremdgefährdung) Anträge auf sonderpädagogische Unterstützung im Bereich Lernen frühestens nach dreijähriger Schuleingangsphase spätestens bis zum Ende der Klasse 6
11 9. Schulrechtsänderungsgesetz Referentenentwurf vom Orte sonderpädagogischer Förderung Aufhebung der grundsätzlichen Entscheidungsbefugnis der Schulaufsicht bzgl. des Förderorts Allgemeine Schule als Regelförderort /Förderschule bei Elternwunsch* (bei Umkehr der Voraussetzungen) Schulaufsicht schlägt mindestens eine allgemeine Schule vor Elternwahlfreiheit nur bei fehlenden sächlichen und personellen Voraussetzungen eingeschränkt Keine Integrativen Lerngruppen (IL) mehr in Sek I
12 9. Schulrechtsänderungsgesetz Referentenentwurf vom Gemeinsames Lernen Schulträger Schulträger können mit Zustimmung der Schulaufsicht Schwerpunktschulen bestimmen: Neben den Förderschwerpunkten Lernen, Emotionale und soziale Entwicklung und Sprache wird mindestens ein weiterer Förderschwerpunkt angeboten.
13 9. Schulrechtsänderungsgesetz Referentenentwurf vom Schulträger Schulträger in einem Kreis können gemeinsam beschließen, alle Förderschulen in den Bereichen Lernen, Sprache und Emotionale Entwicklung aufzulösen auch dann, wenn sie die Mindestgrößen erreichen. Nur in diesem Fall können sie Unterstützungszentren im Bereich ES einführen.
14 Mindestgröße der Förderschulen Neue Verordnung gültig ab :( ) Ausnahmegenehmigung bei Unterschreitung der Mindestgröße entfällt (50%) Einführung einer Mindestgröße für Verbundschulen: 144 Schülerinnen und Schüler KEINE VERBÄNDEBETEILIGUNG*
15 Konsequenzen für den Kreis Kleve Inklusionsentwicklung Ist-Stand Handlungsfelder
16 16 GU Schulen im Primarbereich Albert-Schweitzer-Schule, Geldern Rheinschule, Emmerich St. Georg-Schule, Goch St. Nikolaus-Schule, Issum Josef-Lörks-Schule, Kalkar St. Antonius-Schule, Kevelaer Marienwasser, Weeze Willibrordschule, Kellen Christus-König-Schule, Kleve Karl-Leisner-Schule, Kleve Christophorus-Schule, Kranenburg GS Haldern GS Rees Katharinenschule, Straelen Geschwister-Devries-Schule, Uedem Sankt Markus Bedburg-Hau
17 10 IL / GU Schulen Sek I GHS Wilhelm-Frede, Kleve * GHS St. Anno, Straelen* GHS Europaschule Emmerich GHS Rheinschule Rees GHS Gustav-Adolf-Schule, Goch GHS Kevelaer GHS Geschwister Scholl Geldern Sekundarschule Kleve Sekundarschule Straelen Gesamtschule Kleve
18 10 GU Schulen Sek I KAH, Kleve-Kellen* RS Hoffmannsallee, Kleve* GHS St. Martin, Goch GHS Käthe-Kollwitz, Issum Willibrord-Gym., Emmerich: Konrad-Adenauer-Gym., Kleve Hanse-Realschule Emmerich Karl-Kisters-RS, Kleve Realschule der Stadt Rees Leni-Valk Realschule, Goch
19 Handlungsfelder für Schulträger Zukunft der Förderschulen 5 Ausbau des Netzwerkes: Schulen des Gemeinsamen Lernen Sächliche Ressourcen Integrationshelfer & pfleg. Personal Gesellschaftliche Fragen
20 Zukunft der Förderschulen 11 Förderschulen im Kreis Kleve 8 Förderschulen 5 AO-SF (LE, SQ, ES) 2 Förderschulen Geistige Entwicklung (GE) 1 Förderschule Körperliche und motorische Entwicklung (KM)
21 Zukunft der Förderschulen 5 Förderschulen 5 Mindestgröße Schülerzahlen Förderzentrum Grunewald Anne-Frank-Schule, Rees Förderzentrum Kleve Pestalozzischule, Goch Förderzentrum a. d. Bieg, Kevelaer Virginia-Satir-Schule, Kevelaer* 66* 62 Franziskusschule, Geldern Astrid-Lindgren-Schule, Goch
22 Zukunft der Förderschulen Fazit: Auflösung von sieben Förderschulen Förderschulen unterhalb der Mindestgröße dürfen nach dem 9. Schulrechtsänderungsgesetz spätestens zum 01.August 2014 (15) keine Schülerinnen und Schüler mehr aufnehmen. Astrid-Lindgren-Schule (SQ) liegt als einzige Schule über der Mindestgröße.
23 Zukunft der Förderschulen Neukonzeption Neuerrichtung von Förderschulen ist nach dem 9. Schulrechtsänderungsgesetz nur möglich, wenn die Schülerzahlen um 50% höher liegen als die Mindestgrößen und für mindestens 5 Jahre gesichert sind.
24 Zukunft der Förderschulen Entscheidungsvarianten für Schulträger Kreismodell B Übernahme der Trägerschaft durch den Kreis und Reduktion der Systeme Abwicklung durch jeweilige Schulträger Ausnahme: SQ Goch Öffentlich-Rechtliche Vereinbarungen Kreismodell A Auflösung aller 5 Föderschulen*
25 Modell B : Netzwerkschulen in Kreisträgerschaft Mögliche Einteilung des Kreises Regionen Nordkreis Mittelkreis Südkreis Reduzierung auf max. 4 (3) Systeme
26 Modell B : Netzwerkschulen in Kreisträgerschaft Förderschule, die alle drei Förderschwerpunkte umfasst Schülerschaft nach Möglichkeit verteilt auf zwei (drei) Gebäude PS SEK I SUS & JH
27 Modell B : Netzwerkschulen in Kreisträgerschaft Aufgabenbeispiele im Inklusionsprozess: Aufbau eines Netzwerkes mit den allgemeinen Schulen der jeweiligen Region mit dem Ziel der Sicherstellung sonderpädagogischer Qualitätsstandards Erstellung eines Rahmenkonzeptes für den Personaleinsatz von Sonderpädagogen im Gemeinsamen Unterricht Aufbau einer Testothek und Mitarbeit bei einer regionalen Fortbildungskonzeption zum Bereich Inklusion
28 Modell B : Netzwerkschulen in Kreisträgerschaft Schulträgermaßnahmen Übertragung der Trägerschaft Prüfung aller acht Systeme Infrastrukturelle Prüfung Pädagogische Prüfung Rechtliche Prüfung Reduzierung der Systeme Veränderung der Einzugsgebiete
29 Offene Fragen Geschwindigkeit der Maßnahmen Finanzierungsmodell Auflösungsmodelle der Systeme..
30 Handlungsfelder für Schulträger Zukunft der Förderschulen 5 Ausbau des Netzwerkes: Schulen des Gemeinsamen Lernen Sächliche Ressourcen Integrationshelfer & pfleg. Personal Gesellschaftliche Fragen
31 Inklusion im Kreis Kleve Vielen Dank!
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