Zugangsvoraussetzungen für Studierende der Erziehungswissenschaft zur/zum Kinder- und Jugendpsychotherapeutin/-therapeuten (KJP)

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1 Zugangsvoraussetzungen für Studierende der Erziehungswissenschaft zur/zum Kinder- und Jugendpsychotherapeutin/-therapeuten (KJP) Stand Mai/Juni 2013 Allgemeine Bestimmungen: Psychotherapeutengesetz (zu finden unter Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten/innen (zu finden unter Zuständigkeiten: Seit der Umstellung auf die Bachelor- und Master-Studiengänge herrscht Verwirrung darüber, welche Zulassungsvoraussetzungen für die Ausbildung zur KJP im Bezug auf die neuen Studiengänge gelten. Die jeweiligen Landesprüfungsämter für Gesundheit der einzelnen Bundesländer (z.t. ist auch das jeweilige Landesamt für Soziales zuständig) sind für die Zulassung zur Prüfung zuständig. Diesbezüglich es gibt keine bundesweiten Standards jedes Bundesland regelt anders, welche Abschlüsse zuglassen werden. Die tatsächliche Ausbildung übernehmen verschiedene Ausbildungsinstitute, die wiederum eigene Zulassungsbedingungen voraussetzen (i.d.r. mindestens einen Masterabschluss in einem Studiengang der Sozialpädagogik). Weitere Informationen: Herr Rief, zuständig für Klinische Psychologie am FB 04, plant in jedem SoSe eine Informationsveranstaltung für Psychologie-Studierende, die an der Psychotherapie-Ausbildung interessiert sind. Achtung! Die hier zusammengetragenen Informationen stellen eine Momentaufnahme dar und dienen lediglich als grobe Orientierung. 1

2 Bundesland Baden- Würtenberg Bayern Berlin Zulassungsvoraussetzungen für die Ausbildung zur KJP im Bezug auf die neuen Studiengänge Abschlussprüfung Diplom oder mindestens Bachelor in den Studiengängen der Pädagogik bzw. Erziehungswissenschaften Diplom/Master Pädagogik, Sozialpädagogik bzw. Soziale Arbeit, Sonderpädagogik, Heilpädagogik Derzeit wird geklärt, welche BA- und MA- Studiengänge der Pädagogik demnächst zugelassen werden sollen. Bisher sind die betreffenden Studierenden auf einer Warteliste, einige haben die Ausbildung auch schon trotz Unklarheiten begonnen. Es kann z.zt. nicht sichergestellt werden, ob diese Studierenden dann zur Prüfung zugelassen werden. Weitere Informationen mwelt/lpa/ Auskunft erteilte das Ausbildungsinstitut Erlangen, Homepage: bildung-kjp/ Ausbildungsinstitutsleiterin Silvia Höppner Neuerungen hierzu finden sich auf der Homepage des Landesprüfungsamtes Berlin: (Die hier zusammengetragenen FAQ sind generell informativ und geben eine gute Übersicht über den aktuellen Stand der Dinge) Frau Littmann (030)

3 Bremen Hamburg Hessen Nach der Umstellung der Diplomstudiengänge auf Bachelorund Masterstudiengänge eröffnen die entsprechenden Nachfolgestudiengänge den Zugang zur Ausbildung. Die an einer Ausbildung in der Psychotherapie interessierten wenden sich bitte zu gegebenen Zeitpunkt direkt an das gewählte Ausbildungsinstitut. Konsekutiver Master-Abschluss notwendig, der Studiengang sollte bestenfalls an der gleichen Hochschule und mit gleicher Schwerpunktsetzung studiert worden sein. Da nach der Umstellung der Diplomstudiengänge auf Bachelor- und Masterstudiengänge die entsprechenden Nachfolgestudiengänge den Zugang zur Ausbildung eröffnen, ist evtl. eine Bescheinigung vorzulegen, dass es sich bei dem Studiengang um einen Diplom-Nachfolgestudiengang handelt und dieser gleichwertig hierzu ist. BA-Abschluss ausreichend (jedoch setzten hess. Ausbildungsinstitute i.d.r. MA-Abschluss voraus). Voraussetzung ist, dass der Abschluss im jeweiligen erziehungswissenschaftlichen Studiengang auf den ehemaligen Diplomstudiengang folgt und ein breites Spektrum an pädagogischen Bereichen und Methoden Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz in Potsdam: (033702) Der Senator für Gesundheit, Bremen: d=bremen69.c.1733.de Frau Freimark (0421) Frau Dr. Wiebke Wietschel (0421) Frau Marina Lobe (040) Homepage des Regierungspräsidiums Hessen: Brandenburg 66a43d17f7c64590 Frau Karin Rentsch vom Hessischen Landesprüfungs- und 3

4 Nordrhein- Westfahlen umfasst. Für die Zulassung zur Prüfung eine entsprechende Bescheinigung der Universität Marburg notwendig. MA-Abschluss ist Voraussetzung. Sowohl Studierende mit BA- als auch mit MA-Abschluss Sozialpädagogik oder Pädagogik zugelassen. Bedingung: Es muss sich um ein klassisches Pädagogikstudium mit eindeutigem Schwerpunkt handeln, blumige Kombinationen wie z.b. Religionspädagogik sind nicht vorgesehen. Konsekutiver MA-Abschluss notwendig, welcher sowohl qualitativ und quantitativ mit dem ehemaligen Diplom vergleichbar ist. Um dies nachzuweisen, steht auf der Homepage eine entsprechende Äquivalenz-Bescheinigung bereit. Untersuchungsamt im Gesundheitswesen, Frankfurt am Main Mecklenburg Vorpommern ngsamt_fuer_heilberufe_%28lph%29/psychotherapie/kinder -_und_jugendlichenpsychotherapeutin Kinder- _und_jugendlichenpsychotherapeut/zugangsvoraussetzunge n/index.jsp Antje Meinz (0381) Niedersachsen Sigrid Strecker (0511) landespruefungsamt/startseite/struktur_pr fungsbereiche/ Psychotherapie/Kinder- _und_jugendlichen_therapeuten1/fragen_und_antworten.h tml 4

5 Rheinland- Pfalz Saarland Sachsen Zurzeit werden ausschließlich Master-Absolventen zur Prüfung zuglassen. Es gibt Überlegungen, auch Bachelor-Absolventen zuzulassen, Gespräche hierzu sollen ab 1.Juli stattfinden. Zurzeit keine allgemeingültige Auskunft möglich. Die verbindliche Abklärung der Zugangsvoraussetzungen erfolgt nur auf Bitte einer im Saarland anerkannten Ausbildungsstätte, die bescheinigen muss, dass die Aufnahme als Ausbildungskandidat/in unmittelbar bevorsteht. Zurzeit wird in Sachsen jede/r zugelassen, der/die eine KJP- Ausbildung begonnen hat. Die jeweiligen Ausbildungsinstitute legen Zugangsbedingungen fest. Wer also mit BA-Abschluss einen Ausbildungsplatz hat, wird auch zur Prüfung zugelassen, solange das PsychThG nicht eindeutig bleibt. Äquivalenz-Bescheinigung Erziehungswissenschaften: ungsamt/pdf/dipl Anf_- Katalog_Erziehungswissenschaft 2013.pdf Frau Brenneke (0211) sychotherapie/allgemeine-informationen-zur-ausbildungpsychotherapie/#c16123 Ansprechpartner: Herr Norbert Beicht (06131) Homepage des Landesamtes für Soziales: Ansprechpartner: Müller Dietmar ram=81 Martina Meißner ( 0351)

6 Sachsen- Anhalt Schleswig- Holstein Thüringen Hier werden z.zt. sowohl Bachelor (Studiengang Soziale Arbeit) zugelassen, als auch staatliche geprüfte Sozialarbeiter/-pädagogen. Mit Studiengang Erziehungswissenschaften liegen keine Erfahrungen, der jeweilige Einzelfall müsse geprüft werden. Diplomabschlüsse bzw. konsekutive Bachelor- und Master- Abschlüsse werden anerkannt. Zuständig für die Abklärung der Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung sind die jeweiligen staatlich anerkannten Ausbildungsinstitute sind. In Thüringen wird ein konsekutiver Master verlangt, d.h. BAund Master-Abschluss müssen aufeinander aufbauen. Frau Schönian (0345) Homepage des Landesamtes für Soziale Dienste: _node.html Ansprechpartner: Andreas Myska Tel. 0431/ tschaft_gesundheit/berufe_des_gesundheitswesens_landesp ruefungsamt_fuer_akademische_heilberufe/lpa/psychothera pie/content.html Frau Marthe Tel. (0361)

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