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1 69 Technische Universität Berlin AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT Herausgeber: Der Präsident der Technischen Universität Berlin Nr. 8/2002 Straße des 17. Juni 135, Berlin (55. Jahrgang) ISSN Berlin, den Redaktion: Ref. K 3, Telefon: September 2002 I N H A L T I. Rechts- und Verwaltungsvorschriften Akademischer Senat Seite Ordnung zur Festsetzung von Zulassungszahlen für das 1. Fachsemester der zum Wintersemester und zum Sommersemester 2003 an der Technischen Universität Berlin aufzunehmenden Bewerberinnen und Bewerber sowie zur Festsetzung von Kapazitäten für die höheren Fachsemester vom 29. Mai

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3 71 I. Rechts- und Verwaltungsvorschriften Akademischer Senat Ordnung zur Festsetzung von Zulassungszahlen für das 1.Fachsemester der zum Wintersemester 2002 / 2003 und zum Sommersemester 2003 an der Technischen Universität Berlin aufzunehmenden Bewerberinnen und Bewerber sowie zur Festsetzung von Kapazitäten für die höheren Fachsemester Vom 29. Mai 2002 Der Akademische Senat der Technischen Universität Berlin hat auf Grund von 61 Abs. 1 Nr. 12 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz - BerlHG) und 3 Abs. 1 des Gesetzes über die Zulassung zu den Hochschulen des Landes Berlin in zulassungsbeschränkten Studiengängen (Berliner Hochschulzulassungsgesetz - BerlHZG) in den jeweils gültigen Fassungen im Benehmen mit den Fakultäten die folgende Ordnung beschlossen: *) 1 Für das Zulassungsverfahren zum 1.Fachsemester zum Wintersemester 2002 / 2003 und zum Sommersemester 2003 werden die in der Anlage genannten Zulassungszahlen festgesetzt. 2 Bei den Angaben für höhere Fachsemester ist die Kapazität angegeben. Bewerberinnen und Bewerber hierfür sind aufzunehmen, soweit die Kapazität nicht bereits durch die eingeschriebenen, die Kapazität belastenden, Studierenden des betreffenden Fachsemesters ausgeschöpft ist. Die Zulassung von Bewerberinnen und Bewerbern, die zur Anerkennung eines bereits erreichten Studienabschlusses lediglich an einzelnen Lehrveranstaltungen teilzunehmen haben, bleibt unberührt. 3 Durch eine aufgrund vorher erzielter Studienleistungen vorgenommene Höherstufung einer / eines für das erste Fachsemester zugelassenen Bewerberin / Bewerbers in ein höheres Fachsemester wird ein Studienplatz im ersten Fachsemester frei. 4 Die Quote der Studienplätze für die aufzunehmenden ausländischen Studienbewerberinnen und Studienbewerber wird gem. Artikel 12 Staatsvertrag in Verbindung mit 8 Hochschulzulassungsverordnung für die Studiengänge, die in das ZVS-Verfahren einbezogen sind, auf 8 %, für die Studiengänge Informatik und Technische Informatik auf 14,8 % und für die übrigen Studiengänge auf 8 % festgesetzt. Die Festsetzung des Ausländeranteils im Studiengang Architektur entspricht dem Verhältnis zur Gesamtzahl. 5 Der Curricularnormwert für den Studiengang Medienberatung wird auf 2,7 und für den Magister-Teilstudiengang Deutsch als Fremdsprache auf 2,5 festgesetzt. 6 Als Umrechnungsfaktoren werden festgelegt: Innerhalb der Lehramtsabschlüsse eines Teilstudienganges können die Studienplätze im Verhältnis 1:1 ausgetauscht werden. Zwischen den entsprechenden Lehramts- und Magisterstudiengängen können die Studienplätze im Verhältnis 4:3 ausgetauscht werden. *) Bestätigt von der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur am 22. Juli Für die Studiengänge Architektur und Biotechnologie hat die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur die Zulassungszahlen durch Rechtsverordnung vom 12 September 2002 (GVBL. S. 289 vom 26. September 2002) festgesetzt. 7 Diese Ordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtlichen Mitteilungsblatt der Technischen Universität Berlin in Kraft.

4 72 Anlage Zulassungszahlen für das 1. Fachsemester Studiengang 1. Fachsemester Allgemeine Linguistik / Magister Architektur 4), 6) Bauingenieurwesen 4) Frei 0 Betriebswirtschaftslehre Biotechnologie 4), 6) 97 0 Chemie (Diplom) 1, 4) Frei 0 Denkmalpflege Ergänzungsstudiengang 4) 30 0 Deutsch als Fremdsprache 4) 28 0 Deutsche Philologie / Magister Elektrotechnik 4) Frei 0 Erziehungswissenschaft / Magister Geschichte / Magister Geoingenieurwesen und Angewandte Geowissenschaften 4) Frei 0 Global Production Engineering 4) Frei 0 Informatik 4) Kommunikationswissenschaft / Magister 4) 70 0 Kunstwissenschaft / Magister 4) 45 0 Landschaftsplanung 4) Lebensmittelchemie 4) 32 0 Lebensmitteltechnologie 4) Frei 0 Philosophie / Magister Psychologie 4) Public Health 4) Ergänzungsstudiengang 40 0 Soziologie technikwissenschaftlicher Richtung 4) 50 0 Stadt- und Regionalplanung 4) 77 0 Technische Informatik 4) Technischer Umweltschutz 4) Vermessungswesen 4) 56 0 Volkswirtschaftslehre Wirtschaftsingenieurwesen ) Für die Studiengänge Architektur und Biotechnologie hat die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur die Zulassungszahlen durch Rechtsverordnung vom 12.September 2002 (GVBL. S. 289 vom 26. September 2002) festgesetzt.

5 73 Anlage Zulassungszahlen für das 1. Fachsemester Lehrämter Studiengang 1. Fachsemester Arbeitslehre / Haushalt ( L 2 ) Arbeitslehre /Haushalt ( L 3 ) 18 7 Arbeitslehre / Technik ( L 2 ) Arbeitslehre / Technik ( L 3) 14 7 Chemie 4) Frei 0 Deutsch ( L 2) 17 5 Deutsch ( L 3 ), 4) 2 0 Deutsch ( L 4 ) Deutsch ( L 5 ) Geschichte ( L 2 ) Geschichte ( L 4 ) Philosophie ( L 4 ) 12 5 Sozialkunde ( L 2 ) 5 3 Sozialkunde ( L 3 ), 4) 2 0 Sozialkunde ( L 4 ) Sozialkunde ( L 5 ) 27 13

6 74 Anlage Kapazitäten der höheren Fachsemester im Studienjahr 2002 / 2003 Studiengang 2. Fachsemester 3. Fachsemester 4. Fachsemester 5. Fachsemester 6. und folgendes Fachsemester mit gerader Ordnungszahl SS und folgendes Fachsemester mit ungerader Ordnungszahl Allgemeine Linguistik 2) Architektur 4),6) Bauingenieurwesen 3),4) 0 Frei Frei 0 0 Frei Frei 0 Betriebswirtschaftslehre 3) Biotechnologie 4),6) Chemie 2) 0 Frei Denkmalpflege Ergänzungsstudiengang 4),5) Deutsch als Fremdsprache 3),4) Deutsche Philologie / Magister 2) Elektrotechnik (Abschlüsse: Diplom, Bachelor, Master) 3),4) 0 Frei Frei 0 0 Frei Erziehungswissenschaft / Magister 3) Geschichte / Magister 2) Geoingenieurwesen und Angewandte Geowissenschaften 4) 0 Frei Frei 0 0 Frei Frei 0 0 Frei Frei 0 Global Production Engineering 2),4) 0 Frei Informatik 3),4) Kommunikationswissen-schaft 3),4) ) Der Zugang zum zweiten und zu höheren Semestern wird nicht begrenzt 2) Der Zugang zum 3. Fachsemester und zu höheren Semestern wird nicht begrenzt 3) Der Zugang zum Hauptstudium wird nicht begrenzt 5) Keine Aufnahme in höhere Semester möglich 6) Für die Studiengänge Architektur und Biotechnologie hat die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur die Zulassungszahlen durch Rechtsverordnung vom 12.September 2002 (GVBL. S. 289 vom 26. September 2002) festgesetzt

7 75 Anlage Kapazitäten der höheren Fachsemester im Studienjahr 2002 / 2003 Studiengang 2. Fachsemester 3. Fachsemester 4. Fachsemester 5. Fachsemester 6. und folgendes Fachsemester mit gerader Ordnungszahl 7. und folgendes Fachsemester mit ungerader Ordnungszahl Kunstwissenschaft 3),4) Landschaftsplanung 4) Lebensmittelchemie 2),4) 0 32 Lebensmitteltechnologie 3),4) 0 Frei Frei 0 0 Frei Frei 0 Medienberatung (Hauptstudium) Philosophie / Magister 2) Psychologie 4) Public Health 4),5) Ergänzungsstudiengang Soziologie technikwissenschaftlicher Richtung 4) Stadt- und Regionalplanung 3),4) Technische Informatik 3),4) Technischer Umweltschutz 2),4) Frei 0 0 Frei Vermessungswesen 2),4) 0 52 Volkswirtschaftslehre 3) Wirtschaftsingenieurwesen 3) ) Der Zugang zum zweiten und zu höheren Semestern wird nicht begrenzt 2) Der Zugang zum 3. Fachsemester und zu höheren Semestern wird nicht begrenzt 3) Der Zugang zum Hauptstudium wird nicht begrenzt 5) Keine Aufnahme in höhere Semester möglich

8 76 Anlage Kapazitäten der höheren Fachsemester im Studienjahr 2002 / 2003 Lehrämter Studiengang 2. Fachsemester 3. Fachsemester 4. Fachsemester 5. Fachsemester SS 2002 Arbeitslehre / Haushalt ( L 2 ) 3) Arbeitslehre /Haushalt ( L 3 ) 3) Arbeitslehre / Technik ( L 2 ) 3) Arbeitslehre / Technik ( L 3) 3) Chemie 2) 0 Frei Deutsch ( L 2) 2) 5 17 Deutsch ( L 3 ) 2), 4) 0 2 Deutsch ( L 4 ) 2) Deutsch (L 5) 2) Geschichte ( L 2 ) 2) Geschichte ( L 4 ) 2) Philosophie ( L 4 ) 2) 5 12 Sozialkunde ( L 2 ) 3) Sozialkunde ( L 3 ) 3),4) Sozialkunde ( L 4 ) 3) Sozialkunde ( L 5 ) 3) ) Der Zugang zum zweiten und zu höheren Semestern wird nicht begrenzt 2) Der Zugang zum 3. Fachsemester und zu höheren Semestern wird nicht begrenzt 3) Der Zugang zum Hauptstudium wird nicht begrenzt 5) Keine Aufnahme in höhere Semester möglich 6. und folgendes Fachsemester mit gerader Ordnungszahl SS und folgendes Fachsemester mit ungerader Ordnungszahl

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