Anmeldung für die Teilnahme am Jubiläumsumzug 2018
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- Krista Dieter
- vor 6 Jahren
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Transkript
1 Anmeldung für die Teilnahme am Jubiläumsumzug Name der Gruppe 2. Motiv und Motto der Gruppe (kurze Erläuterung): 3. Verantwortliche Person der Gruppe Name, Vorname Straße Postleitzahl, Ort Telefon Mobil 4. Anzahl der Teilnehmer, davon zu Fuß und auf dem Wagen Unter den o.a. Teilnehmern sind Erwachsene und Kinder 5. Werden in der Gruppe Musikinstrumente mitgeführt? Ja Nein Anzahl der Musiker Art der Instrumentee
2 6. Wird eine Musik-Beschallungsanlage mitgeführt? Ja (Bitte auf zumutbare Lautstärke für die Zuschauer und andere Gruppen achten, desweitern möchten wir darauf hinweisen, dass nur Stimmungslieder und Fastnachtsmusik gespielt werden soll) Nein 7. Bestehen Wünsche zur Verbindung mit anderen Teilnehmergruppen im Zug? Ja und zwar mit Nein (wir werden uns bemühen eure Wünsche umzusetzen) 8. Folgende Kraftfahrzeuge und Anhänger sollen teilnehmen: Fahrzeug PKW/Kombi Traktor Unimog LKW Folgendes anderes Fahrzeug: Fahrzeug zugelassen Ja Nein (siehe P Punkt 4 Richtlinien) Amtliches Kennzeichen Fahrzeugabmessungen
3 Mit Anhänger Ja Nein Anhänger zugelassen Ja Nein Amtliches Kennzeichen Abmessungen 9. Anzahl der erforderlichen Ordner (pro Wagenachse einer pro Rad) 10. Die nachfolgenden Richtlinien für Zugteilnehmer/innen sind Bestandteil dieser Anmeldung Das folgende Merkblatt wurde uns durch den Framersheimer Kultur- und Karnevalverein zur Verfügung gestellt. Die Punkte wurden durchgesprochen und alle anstehenden Fragen wurden geklärt. Eine Kopie des Abnahmeberichtes von unseren Motivwagen eines amtlich vereidigten Sachverständigen werden wir bis zum an den FKKV übermittelt. Mit nachstehend geleisteter Unterschrift (nur Personen ab dem 18. Lebensjahr) erklären wir uns mit den zuvor aufgeführten Richtlinien einverstanden und versichern dem Veranstalter die Einhaltung dieser zur ordnungsgemäßen Durchführung des Jubiläumsumzuges. Unterschrift Ort, Datum Bitte schickt uns diese ersten drei Seiten der Anmeldung ausgefüllt und unterschrieben bis zum per Post oder zurück. Die Nachstehenden Richtlinien sind zu Eurer Information und verbleiben bei den Teilnehmern.
4 Richtlinien für die Teilnahme am Jubiläumsumzug 2018 des Framersheimer Kultur und Karnevalvereins 1. Gestaltung der Fahrzeugee und Festwagen Die am Umzug teilnehmenden Fahrzeuge müssen sich in einem verkehrssicheren Zustand befinden. Unabhängig von den für den Umzug selbst getroffenen Regelungen müssen die Fahrzeuge bei der Fahrt zum und vom Umzugsort in verkehrssicherem Zustand sein. Das heißt auch, dass die lichttechnischen Einrichtungen betriebsfertig und sichtbar sein müssen. Während der An- und Abfahrt darf die Geschwindigkeit von 25 km/h nicht überschritten werden. Die Kennzeichen der zugelassenen Fahrzeuge müssen sicht- und lesbar sein. Alle motorbetriebenen Fahrzeugee mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h und ihrer Anhänger müssen grundsätzlich eine Betriebserlaubnis und ein eigenes amtliches Kennzeichen oder ein rotes Kennzeichen haben. Anhänger müssen jedoch kein amtliches oder rotes Kennzeichen haben, wenn sie eine Betriebserlaubnis haben und hinter Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 32 km/h mitgeführt werden. Für Anhänger, die ausschließlichh als Festwagen bei Brauchtumsveranstaltungen betrieben werden, gelten besondere Vorschriften. Jeder Fahrzeughalter und Fahrerr ist für die Einhaltung der vorstehenden, von der Straßenverkehrszulassungsordnung vorgegeben Vorschriften, selbst verantwortlich. Die Festwagen sollen die Regelmaße nach der Straßenverkehrsordnung nicht überschreiten: Breite: 2,50 Meter Höhe: 4,00 Meter Lange des gesamten Zuges (Zugmaschine mit Anhänger): 18,00 Meter Einzelfahrzeuge: 12,00 Meter Sollten die Maße überschritten werden, so ist ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr erforderlich, in dem bescheinigt wird, dass keine Bedenken gegen die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges für die Benutzung auf der zu genehmigenden Brauchtumsveranstaltung bestehen. Die Bescheinigung wird durch den TÜV erteilt, wobei eine Gebührenpflicht für den jeweiligen Fahrzeugbesitzer entsteht. Weiterhin ist eine Erlaubnis gem. 46 Abs. 1 Ziffer 5 StVO notwendig.
5 Zur äußeren Sicherheit der Festwagen muss eine seitliche sowie rückseitige Wagenverkleidung vorhanden sein, welche höchstens 30 cm über dem Boden endet. Die Verkleidung muss so stabil hergestellt sein, dass sie auch bei kräftigem Druck nicht nachgibt. An der Frontseite sind entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, damit vermieden wird, dass Personen unter den Zugwagen gelangen können. Ebenfalls sind die Zugmaschinen mit entsprechenden Verkleidungen zu versehen. Sollte aus irgendeinem Grund die geforderte Wagenverkleidung nicht hergestellt werden können, so sind im Gefahrenbereich zusätzliche Ordner einzusetzen. Wagenverkleidungen/Aufbauten an Zugmaschinen sind so herzustellen, dasss dem Zugführer zu jederzeit ein ausreichend freies Sichtfeld gewehrleistet wird. An den Außenseiten der Fahrzeuge dürfen keine scharfkantigen oder gefährlichen Teile hervorstehen. Gleiches gilt für den Schutz der auf dem Fahrzeug beförderten Personen. Die Aufbauten sind so fest und sicher zu gestalten, dass Personen auf dem Fahrzeug und andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet werden. Die Festwagenbetreiber haben sich im Vorfeld selbstständig über die abgefahrene Strecke zu informieren um sich einen Überblick über mögliche Engpässe zu verschaffen. Das Aufspringen auf die Festwagen durch unbefugte Personen ist durch geeignete bauliche Maßnahmen zu erschweren. Die Ladefläche der Motivwagen muss für die Personenbeförderung tritt- und rutschfest sein. Für jeden Sitz- und Stehplatz muss eine ausreichende Sicherung gegenüber Verletzungen und herunterfallen des Platzinhabers bestehen. Die Aufbauten sind sicher zu gestalten und am Anhänger fest anzubringen. Züge mit mehr als einem Anhänger sollten nicht verwendet werden. Die Verbindung von Kraftfahrzeug und Anhänger muss betriebs- und verkehrssicher sein. Bremsanlagen der Fahrzeuge müssen sicher bedienbar und entsprechend wirksam sein. Gleiches gilt für die Lenkung. Beim Einsatz von offenem Feuer ist ein zugelassener Feuerlöscher PG 12 mitzuführen.
6 2. Verhalten während des Umzuges Nur im Vorfeld der Zugleitung gemeldete Fahrzeuge/Gruppen können am Umzug teilnehmen. Während des Umzuges darf von nicht überschritten werden. Kraftfahrzeugen eine Geschwindigkeit von 6 km/h An Zugmaschinen und gezogenen Motivwagen sind an beiden Seiten pro Achse jeweils ein erwachsener Zugbegleiter (Ordner) mitzuführen. Des Weiteren sind jeweils zwei Personen hinter dem Wagen abzustellen. Alle Fahrzeugführer und begleitende Ordner haben sich mit entsprechenden Maßnahmen wie z.b. Warnwesten oder Armbinden für alle Zugteilnehmer und Zuschauer als solche kenntlich zu machen. Zusätzlich hat auf allen Zugmaschinen eine Begleitperson während des gesamten Umzuges anwesend zu sein. Diese hat ständigen Blickkontakt zum dahinter geführten Motivwagen zu halten und den Zugführer auf mögliche Gefahrensituationen hinzuweisen. Alle Zugführer und ausgewiesenee Ordner haben während des gesamten Umzuges alkoholfrei zu bleiben und Ihre Fahrweise so einzurichten, dass Zuschauer oder andere Zugteilnehmer nicht gefährdet werden. Alle Zugführer und ausgewiesenee Ordner sind Ihren Aufgaben entsprechend einzuweisen. Sie haben darauf zu achten, dass Kinder und Erwachsene nicht zu nahe an die Motivwagen herantreten bzw. aufspringen. Generell ist das Auf- und Abspringen von Zugmaschinen und Festwagen nur gestattet, wenn diese zum vollständigen Stillstand gekommen sind. Eine Personenbeförderung auf den Zugwagen außerhalb des Veranstaltungsraumes ist unzulässig. Eine Genehmigung hierfür wird nicht erteilt. Auf Fahrzeugdächern, Kotflügeln, Trittbrettern usw. sowie auf Zugverbindungen dürfen sich keine Personen aufhalten. Es darf nur solches Wurfmaterial benutzt werden, mit dem keine Sachbeschädigungen oder Verletzungen angerichtet werden können. Das Verspritzen von Flüssigkeiten ist verboten. Wurfmaterial darf nur weit nach rechts und links, nicht nach vorne oder hintenn ausgeworfen werden. Flaschen, Kartons und andere Verpackungsmaterialien dürfen von den Wagenbesatzungen nicht auf die Straße geworfen werden. Am Veranstaltungstag werden den Teilnehmern entsprechende Müllentladebereiche bekannt gegeben. Die Abgabe von alkoholischen Getränken an Personen unter 18 Jahren ist strengstens untersagt.
7 Die Benutzung von Knallkörpern und anderer Pyrotechnik ist strengstens verboten. Die Teilnahme von Tieren (Pferde usw.) am Umzug ist nicht gestattet. Eine Teilnahme am Umzug ist freiwillig. Bei entstandenen Schäden jeglicher Art, besteht kein Anspruch auf Schadensersatz gegenüber dem Veranstalter und der Vereinen. 3. Weisungen der Zugleitungg Den Weisungen der Polizei, Feuerwehr, Ordnern und der Zugleitung ist strikt Folge zu leisten. Die Zugleitung ist berechtigt, Einzelpersonen, Fußgruppen oder Fahrzeuge, die nicht gemeldet sind oder gegen die oben aufgeführten Richtlinien verstoßen, die Teilnahme am Umzug zu verwehren. Dasselbe gilt für Personen die alkoholbedingt eine Gefährdung für sich und andere darstellen. Wird dies von der Zugleitung während des Umzuges festgestellt, können Fahrzeuge oder Personen von der weiteren Teilnahme am Umzug ausgeschlossen werden. 4. Haftpflicht- und Unfallversicherung der Teilnehmer An dem Umzug dürfen nur Fahrzeuge mit gültiger ordnungsgemäßer Haftpflichtversicherung teilnehmen. Risiken durch landwirtschaftliche Zugmaschinen und ihre Anhänger sind durch die Kfz-Haftpflicht abgedeckt. Die Teilnahme an einem Umzug muss dem Versicherer vorher mitgeteilt werden. Es wird empfohlen sich sich den Versicherungsschutz hierzu bestätigen zu lassen. Teilnehmende Fastnachtsvereinee sollten durch Ihre Haftpflichtversicherung abgesichert. Andere am Umzug Mitwirkende Vereine und Gruppierungen müssen in der Regel eine gesonderte Haftpflichtversicherung für kurzfristige Veranstaltungen abschließen, da Ihre Mitwirkung an einem Festzug nicht dem satzungsgemäßen Vereinszweck entspricht. Zugteilnehmer sind nicht über den Veranstalter unfallversichert, sondern nehmen auf eigenes Risiko teil. Eine Unfallversicherung muss deshalb von jeder teilnehmenden Gruppe selbst abgeschlossen werden.
8 Wir bitten Sie, sich an die genannten Regeln zu halten, um einen reibungslosen Veranstaltungsablauf gewährleisten zu können, damit allen Umzugsteilnehmern und Zuschauern der Jubiläumsumzug in guter Erinnerung bleibt. Um einen störungsfreien Fastnachtsumzug zu gewährleisten möchten wir Euch bitten, spätestens um Uhr in der Zugaufstellung in der Bahnhofstraße zu stehen. Der Zug selbst startet dann um Uhr.
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