Bayerische Hochgeschwindigkeitsförderung 2012 ff. Dietrich Schirm. 15. Mai 2012
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1 Bayerische Hochgeschwindigkeitsförderung 2012 ff Dietrich Schirm 15. Mai 2012
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3 Ausgangssituation bei Bandbreiten > 50 Mbit/s Quelle: Breitbandatlas BMWi 3
4 Bayerische Glasfaserstrategie > 6 Punkte Die Glasfaserstrategie Bayern umfasst folgende 6 Punkte: 1. Weiteres Hinwirken auf den Bund, damit dieser seine Verantwortung für den Hochgeschwindigkeitsausbau wahrnimmt 2. Verbesserung der Finanzierungsinstrumente für Unternehmen und Kommunen in Zusammenarbeit mit der LfA 3. Synergieerschließung durch einen bayernweiten Atlas, der geplante Baustellen in Gemeinden erfasst und für TK-Netzbetreiber zugänglich macht 4. Einbindung von Energieversorgern und Infrastrukturunternehmen in den Breitbandausbau 5. Einstieg in eine Hochgeschwindigkeitsförderung für Gewerbegebiete und Kumulationsgebiete 6. Einrichtung einer Breitbandagentur zur Unterstützung der Kommunen 4
5 Hochgeschwindigkeitsförderung Gesamtkonzept zu den Möglichkeiten und Grenzen des Glasfaserausbaus in Bayern (Ministerrat am ) 2 Varianten: Variante 1: modellhafte Förderung strukturschwacher Gebiete (100 Millionen Euro) Variante 2: modellhafte Förderung für ganz Bayern Entscheidung über Einstieg in bayernweite Förderung (MR am 27.3.) Erarbeitung Eckpunkte in AG Breitband (StMWIVT/Koalitionsfraktionen) Entscheidung über Eckpunkte (MR am 25.4.) Anhörung der Richtlinie: Ressorts und Verbänden (derzeit) Notifizierung bei EU-KOM Genehmigung der Richtlinie durch EU (voraussichtlich 3. Quartal 2012) 5
6 Eckpunkte I E N T W U R F Förderziel: Ausbau von Breitbandnetzen der nächsten Generation mit Bandbreiten von mindestens 50 Mbit/s in Gewerbe- und Kumulationsgebieten (Endkundenanschlüsse) Die Fördergebiete werden durch die Gemeinde festgelegt. Grundsätzlich sind alle Anschlussinhaber im Fördergebiet mit obigen Bandbreiten zu versorgen. Sofern die Erschließung von einzelnen Anschlüssen im Fördergebiet mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist, ist deren Erschließung auch mit einer Übertragungsrate von unter 50 Mbit/s förderfähig. Mindestens muss der glaubhaft gemachte Bedarf der qualifizierten Anschlussinhaber befriedigt werden. 6
7 Eckpunkte II E N T W U R F Empfänger: Gemeinden und Gemeindeverbände in Bayern Fördergegenstand: Wirtschaftlichkeitslücke Fördersatz: 80 Prozent für Räume mit besonderem Handlungsbedarf 40, 50 oder 60 Prozent für übrigen Regionen Bayerns, je nach der Finanzkraft der Gemeinden Förderhöchstbetrag: Euro je Gemeinde Programmlaufzeit: bis 31. Dezember
8 Förderverfahren E N T W U R F 1. Gemeinde ermittelt Bedarf im Fördergebiet (> 50 Mbit/s) 2. Gemeinde legt Fördergebiet fest ( weiß, grau oder schwarz ) 3. Gemeinde unternimmt Markterkundung über kostenlosen Ausbau (innerh. v. 3 Jahren) 4. Gemeinde richtet Anfrage an die Bundesnetzagentur, ob Bedarf auch ohne Förderung befriedigt werden kann 5. Gemeinde führt öffentliche Ausschreibung durch 6. Gemeinde stellt Förderantrag bei der Bezirksregierung (spätestens mit Bekanntgabe der Ausschreibung) 7. Gemeinde reicht Ausschreibungsergebnis inkl. Wirtschaftlichkeitslücke nach 8. Bezirksregierung erlässt Zuwendungsbescheid 9. Gemeinde schließt Kooperationsvertrag mit Betreiber 8
9 Verfahrensfragen E N T W U R F Förderanträge können nach Inkrafttreten der Förderrichtlinie gestellt werden (bei Regierungen) d. h. nach Genehmigung der Förderrichtlinie durch EU-KOM und Veröffentlichung im Staatsanzeiger (vsl. 3. Quartal 2012) Maßnahmenbeginn ist der Abschluss eines Vertrags der Gemeinde mit einem aufgrund öffentlicher Ausschreibung ausgewählten Netzbetreiber Alle Aussagen stehen unter dem Vorbehalt möglicher Änderungen, insb. der Gen. durch die EU-KOM 9
10 Breitbandförderung
11 Bayerisches Breitbandförderprogramm 2008 bis 2011 Ausgangssituation vor der Förderung viele weiße Flecken und DSL-light-Gebiete größtes Flächenland in Deutschland Gemeinden, Ortsteile niedrige Einwohnerdichte (177 Einwohner/km 2 ) schwierige Topographie viele Streusiedlungen viele Funkgegner 11
12 Bayerisches Breitbandförderprogramm Meilensteine Fünf Genehmigungsstufen (EU-Kommission) 1. Planungs-/Machbarkeitsuntersuchungen 1. Juli ländliche Gebiete (GAK) 3. Juli bedarfsgerechte Versorgung von Gewerbe (= NUR IN BAYERN) 6. November verbesserte Fördersätze 26. Mai Verlängerung bis Ende 2011 ab 1. Januar
13 Bilanz Breitbandpaten für Gemeinden 100 Breitbandanbieter und 44 Planungsbüros im Breitband-Portal Machbarkeitsstudien für 919 Gemeinden Über Beratungen bei mehr als Gemeinden und Landkreisen vor Ort Gemeinden mit bewilligten Investitionen 108 Millionen Euro gebundene Fördermittel Über 550 geförderte Gemeinden bereits am Netz 98,5 % Breitbandabdeckung von mindestens 1 Mbit/s (aktuell) Über 99 % Abdeckung, wenn man in Bau befindliche Förderprojekte und den geplanten LTE-Ausbau einrechnet In rund 95 % der geförderten Projekte Bandbreiten zwischen 6 und 16 Mbit/s (viele Projekte bis 50 Mbit/s) 13
14 /08 11/08 12/08 01/09 02/09 03/09 04/09 05/09 06/09 07/09 08/09 09/09 10/09 11/09 12/09 01/10 02/10 03/10 04/10 05/10 06/10 07/10 08/10 09/10 10/10 11/10 12/10 01/11 02/11 03/11 04/11 05/11 06/11 07/11 08/11 09/11 10/11 11/11 12/11 Bayerisches Breitbandförderprogramm Genehmigungsbescheide für Infrastrukturmaßnahmen Quelle: StMWIVT
15 Bayerisches Breitbandförderprogramm Gemeinden mit Förderbescheid (Vergleich Juli 2009 / Ende Dezember 2011) Bayerisches Staatsministerium für Juli am Netz Infrastruktur Machbarkeitsstudie/Planung 15 Quelle: StMWIVT
16 Bayerisches Breitbandförderprogramm Haushalte mit Breitband-Verfügbarkeit mind. 1 Mbit/s (Vergleich Juli 2009 / April 2012) Bayerisches Staatsministerium für Juli 2009 April bis 85 % der Haushalte 85 bis unter 90 % 90 bis unter 95 % % Quelle: Breitbandatlas des BMWi 16
17 LTE-Verfügbarkeit in Bayern Quelle: Breitbandatlas BMWi 17
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