VORTRAG WINDENERGIE. Rechtliche Einordnung. Bürgerinformation Samtgemeinde Leinebergland
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- Jürgen Holtzer
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1 VORTRAG WINDENERGIE Rechtliche Einordnung Bürgerinformation Samtgemeinde Leinebergland Bürgerinfo Folie 1 planungsgruppe puche gmbh
2 Hintergrund Politischer und gesellschaftlicher Rahmen Gesellschaftlicher Konsens zur Energiewende Klimaschutz und Klimaanpassung auch als kommunale Aufgaben Windenergieerlass Niedersachsen 2016 Schrittweise auf 100% erneuerbare Energiequellen umstellen Eindämmung Klimawandel und Reduzierung CO 2 um 80% bis 2050 Mindestens 20 Gigawatt Windkraftleistung bis 2050 (ca Anlagen der 5 MW-Klasse) entspricht ca. 1,4 % der Landesfläche zur Zeit Anlagen mit MW Bürgerinfo Folie 2 planungsgruppe puche gmbh
3 Planungsrecht BauGB Baugesetzbuch (BauGB) 1 (3): Die Gemeinden haben Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Planungshoheit der Gemeinde Planungserfordernis Bauleitplanung 1 (2): Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan und der Bebauungsplan. 1 (4): Bauleitpläne sind den Zielen der Raumordnung anzupassen Bürgerinfo Folie 3 planungsgruppe puche gmbh
4 Genehmigungsrecht BauGB 35 - Bauen im Außenbereich 35 (1) 5: Im Außenbereich ist ein Vorhaben zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es der Nutzung der Windenergie dient. Grundsatz: Windenergieanlagen sind im Außenbereich privilegiert zulässig Zulassungsvoraussetzungen: Kein Entgegenstehen öffentlicher Belange Gesicherte Erschließung Bürgerinfo Folie 4 planungsgruppe puche gmbh
5 Planungsvorbehalt BauGB 35 - Bauen im Außenbereich 35 (3): Öffentliche Belange stehen einem Vorhaben auch dann entgegen, soweit hierfür durch Darstellungen im Flächennutzungsplan oder als Ziele der Raumordnung eine Ausweisung an anderer Stelle erfolgt ist. Ausnahme von der Privilegierung: Konzentration von Windenergieanlagen auf bestimmte Flächen Voraussetzungen: Darstellung von Flächen im Flächennutzungsplan (Kommune) Darstellung von Flächen im Regionalen Raumordnungsprogramm (Landkreis) Jeweils mit Ausschlusswirkung möglich Bürgerinfo Folie 5 planungsgruppe puche gmbh
6 Zulässigkeit im Außenbereich Gibt es einen FNP oder ein RROP mit Ausschlusswirkung? ja nein Liegt die WEA in einem dort ausgewiesenen Gebiet? Stehen öffentliche Belange der WEA entgegen? ja, zulässig nein, unzulässig ja, unzulässig nein Ist die ausreichende Erschließung gesichert? nein, unzulässig ja, zulässig Bürgerinfo Folie 6 planungsgruppe puche gmbh
7 Bezug zur Raumordnung Landesraumordnungsprogramm 2017 (LROP) Raumordnungsziel : Für die Nutzung von Windenergie geeignete raumbedeutsame Standorte sind zu sichern und unter Berücksichtigung der Repowering-Möglichkeiten in den Regionalen Raumordnungsprogrammen als Vorranggebiete oder Eignungsgebiete Windenergienutzung festzulegen. Raumordnungsgrundsatz : In Vorrang- und Eignungsgebieten Windenergienutzung sollen Höhenbeschränkungen nicht festgelegt werden Bürgerinfo Folie 7 planungsgruppe puche gmbh
8 Bezug zur Raumordnung Landesraumordnungsprogramm 2017 (LROP) Erklärtes Ziel der Landesregierung: Keine unverhältnismäßige Behinderungen Standortsicherung in RROP Steuerung auf die Landkreise delegiert Bürgerinfo Folie 8 planungsgruppe puche gmbh
9 Bezug zur Raumordnung Regionales Raumordnungsprogramm Landkreis Hildesheim 2016 (RROP) Bürgerinfo Folie 9 planungsgruppe puche gmbh
10 Bezug zur Raumordnung Regionales Raumordnungsprogramm Landkreis Hildesheim 2016 (RROP) Raumordnungsziel : Für die gruppenweise Bündelung von Windenergieanlagen sind in der Zeichnerischen Darstellung Vorranggebiete Windenergienutzung festgelegt. Zwischen Standorten sind Abstände von mindestens 5 km einzuhalten Raumordnungsgrundsatz : Die Kommunen können darüber hinaus weitere Standorte festlegen. Erläuterung: Der Landkreis legt in seinem RROP Vorrangstandorte Windenergienutzung ohne Ausschlusswirkung fest. Abschließende Steuerung indirekt auf die Gemeinden delegiert Bürgerinfo Folie 10 planungsgruppe puche gmbh
11 Fazit Rechtliche Situation Land delegiert Windplanung durch LROP auf Landkreise Landkreis steuert nicht abschließend, obwohl die Letztentscheidung über die räumliche Konzentration gesetzlich möglich ist und delegiert indirekt auf Kommunen Situation der Samtgemeinde Leinebergland: Anpassungspflicht an Ziele der Raumordnung - Übernahme der Vorranggebiete - Berücksichtigung 5 km Abstand Rechtliche Pflicht zu gesamträumlichem Konzept - Planung muss durchführbar sein - Ergebnis muss angemessen sein Bürgerinfo Folie 11 planungsgruppe puche gmbh
12 Kommunale Ausgangslage Sorgfalt vor Geschwindigkeit Beginn der Diskussion 2011, Einleitung FNP 2012, Zustimmung RROP 2015 SG Gronau (Leine) hat Sonnenberg im FNP mit Ausschlusswirkung > Nicht rechtssicher weil - Flächengröße nicht angemessen - Fläche entspricht nicht dem Raumordnungsziel SG Duingen hat Flächen bei Weenzen und Coppengrave im FNP > keine Steuerungswirkung weil - keine Ausschlusswirkung definiert Bürgerinfo Folie 12 planungsgruppe puche gmbh
13 Planungserfordernis Schlüssiges Gesamtkonzept Betrachtung des gesamten Gemeindegebietes (Potenzialanalyse) Umfassende Prüfung aller Belange Positivplanung Genereller Ausschluss nicht möglich Substanziell angemessenen Raum zur Verfügung stellen Flächen müssen geeignet sein Ausschlusswirkung Darstellung von Konzentrations-/Vorrang-/Sonderbauflächen im FNP Positive Flächenausweisung bewirkt Ausschluss im übrigen Gemeindegebiet Bürgerinfo Folie 13 planungsgruppe puche gmbh
14 Planungsverlauf Vorentwurf FNP Bewertung Anregungen Entwurf FNP Bewertung Anregungen Endgültige Planfassung Gesamträumliche Potenzialstudie Bürgerinfo Beratung Fachausschuss Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit Beratung Fachausschuss Erneute Beteiligung Öffentlichkeit Feststellungsbeschluss durch den Rat Bürgerinfo Folie 14 planungsgruppe puche gmbh
15 Vortrag Windenergie Rechtliche Einordnung Danke für Ihre Aufmerksamkeit! Bürgerinfo Folie 15 planungsgruppe puche gmbh
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