Brandschutz- erziehung

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1 Brandschutz- erziehung (Bildquelle: M. Nehlig) 1

2 Brandschutz Baulicher Brandschutz Brandschutz Anlagentechnischer Organisatorischer Brandschutz Feuerwehr z.b. Feuerwiderstand von Bauteilen Brennbarkeit von Baustoffen (Baustoffklassen) Brandabschnitte Zufahrtswege für die Feuerwehr nach DIN z.b. Brandmeldeanlagen nach DIN Feuerlöschanlagen (Sprinkler) Rauchwärmeabzug (RWA) Brandschutztechnisch e Einrichtungen (Wandhydranten) Notbeleuchtung z.b. Bereitstellung von Kleinlöschgeräten Ausbildung des Personals Brandschutzordnung nach DIN Kennzeichnung der Flucht- und Rettungswege Erstellung von Evakuierungs- und Rettungswegplänen z.b. örtliche Feuerwehr weitere Feuerwehreinheiten Erstellung eines Feuerwehrplans nach DIN Löschwasserversorgung und rückhaltung Flächen für die Feuerwehr (DIN 14090) Vorbeugender Brandschutz Abwehrender Brandschutz Brandschutz 2

3 Definition Brandschutzordnung : Brandschutzordnungen enthalten Handlungsanweisungen und Regeln zur Brandbekämpfung und zum Verhalten bei Unfällen, Bränden oder sonstigen Schadensfällen. In der DIN "Brandschutzordnung" wird eine Aufteilung in die Teile A, B und C vorgenommen. Brandschutzordnung A gilt für jeden, der sich in einem Gebäude aufhält, ganz gleich, ob er dort wohnt, beschäftigt ist oder nur vorübergehend anwesend ist. Brandschutzordnung B enthält für die Personen, die im Gebäude wohnen oder dort beschäftigt sind, zusätzlich Hinweise zur Verhütung von Bränden. 3

4 Brandschutzordnung Teil A Dieser Teil betrifft alle Personen, die sich nicht dauerhaft im Gebäude aufhalten wie z.b. Besucher, Kunden, Patienten. Die Brandschutzordnung Teil A muss individuell an das Gebäude angepasst sein z.b. Notruf wählen mit oder ohne Amtswahl (0-112 oder 112) rote oder blaue Handdruckmelder Feuerlöscher oder Wandhydranten besondere Sprachen etc. (Bildquelle: M. Nehlig) 4

5 Verschiedene Auslösestellen Landesfeuerwehrverband SAARLAND e.v. Die Farbe BLAU (laut DIN 5381 Vorzugsfarbenreihe) kennzeichnet Auslösestellen für Ausschließlich interne brandschutztechnische Einrichtungen wie z.b. Hausalarm oder Räumungsalarm. Mit der Farbe ROT werden alle Handfeuermelder einer Brandmeldeanlage mit dem Symbol brennendes Haus (und der Aufschrift FEUERWEHR ) gekennzeichnet, sofern diese der EN entsprechen und direkt mit einer alarmauslösenden Stelle für die Feuerwehr verbunden sind. 5

6 Verschiedene Auslösestellen Landesfeuerwehrverband SAARLAND e.v. Mit der Farbe ROT werden alle Handfeuermelder einer Brandmeldeanlage mit dem Symbol brennendes Haus (und der Aufschrift FEUERWEHR ) gekennzeichnet, sofern diese der EN entsprechen und direkt mit einer alarmauslösenden Stelle für die Feuerwehr verbunden sind. Ein zusätzlicher Anruf über die europaweite Notrufnummer ist nicht nötig. (Bildquelle: M. Nehlig) 6

7 Brandschutzordnung Teil A (Bildquelle: M. Nehlig) 7

8 Gliederung und Inhalt einer Brandschutzordnung Teil B nach DIN 14096, Teil 2 a) Einleitung b) Brandschutzordnung c) Brandverhütung d) Brand- und Rauchausbreitung e) Flucht- und Rettungswege f) Melde- und Löscheinrichtungen g) Verhalten im Brandfall h) Brand melden i) Alarmsignale und Anweisungen j) In Sicherheit bringen k) Löschversuche unternehmen l) Besondere Verhaltensregeln m)anhang 8

9 Definition Brandschutzordnung : Brandschutzordnung C Landesfeuerwehrverband SAARLAND e.v. ist hauptsächlich für Personen gedacht, die spezielle Brandschutzaufgaben haben. Das sind in erster Linie Brandschutzbeauftragte, Sicherheitsreferenten aber auch andere Personen mit Ordnungsfunktionen, Sicherheitsbeauftragte oder Sicherheitsingenieure. VdS 2038 Allgemeine Sicherheitsvorschriften der Feuerversicherer für Fabriken und gewerbliche Anlagen (ASF) Bestell-Nr.: VdS 2038, Ausgabe: , Hrsg: GDV 9

10 Die Brandschutzordnung C wird seltener benötigt. Je nach Betrieb kann es jedoch erforderlich sein, dass ein Brandschutzbeauftragter vorhanden sein sollte, dann sollte auch eine Brandschutzordnung C nach DIN Teil 3 vorhanden sein. Der Teil C regelt Aufgaben für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben. Aufgaben und Maßnahmen: Zur Brandverhütung Zur Alarmierung Zu Sicherheitsmaßnahmen für Personen, Tiere und Sachwerten Zu Löschmaßnahmen Zur Vorbereitung von Feuerwehreinsätzen Zur Nachsorge 10

11 Flucht- und Rettungswegekennzeichnung nach ASR A 1.3 (Bildquelle: M. Nehlig) 11

12 BRANDSCHUTZKENNZEICHNUNG DIN Zurzeit gültig: ASR A 1.3 (Feb. 2013) DIN EN ISO 7010 Alt: DIN DIN BGV A8 DIN

13 DIN (alte Symbole) Landesfeuerwehrverband SAARLAND e.v. Richtungsanzeige Richtungsanzeige Löschschlauch (gerade) (schräg) Wandhydrant Leiter / Anleiterstelle Feuerlöscher Brandmeldetelefon 13

14 DIN (alte Symbole) Mittel und Geräte zur Brandbekämpfung Beispiel Brandmelder 14

15 Technische Regeln für Arbeitsstätten ASR A 1.3 (Stand: Februar 2013) 15

16 DIN EN ISO

17 DIN EN ISO

18 DIN EN ISO

19 DIN EN ISO

20 Sammelstelle Landesfeuerwehrverband SAARLAND e.v. Sammelstelle ist ein Begriff der nicht eindeutig einem Paragraphen zugeordnet oder erklärt wird. Man muss sich die Sammelstelle vielmehr aus verschiedenen Gesetzen herleiten. Laut Arbeitsschutzgesetz 5,10, Arbeitsstättenverordnung 2, 3, 4 und Arbeitsstättenregel ist jeder Arbeitgeber dazu verpflichtet, Vorkehrungen zu treffen, um seine Mitarbeiter und alle anderen Personen, die sich bei Gefahr im Firmengebäude aufhalten, unverzüglich in Sicherheit zu bringen. Damit jeder Beschäftigte einen Erstfall sofort als solchen erkennen kann (Ertönen des Räumungssignals) und sich richtig verhält, ist es notwenig, die Mitarbeiter entsprechend zu schulen und durch Alarmübungen, die schnelle Evakuierung des Firmengebäudes zu optimieren. 20

21 Sammelstelle Landesfeuerwehrverband SAARLAND e.v. Sammelstelle Räumung schnelles in Sicherheit bringen von Menschen oder Tieren aus einem akut gefährdeten Bereich Evakuierung organisierte und kontrollierte Verlegung von Menschen oder Tieren aus einem gefährdeten Bereich in einen sicheren Bereich Sammelstelle Stelle außerhalb des Gefahrenbereiches, an der in Sicherheit gebrachte Menschen, Tiere oder Sachen gesammelt und bei Bedarf weitere Maßnahmen durchgeführt werden. Begriffe nach DIN 14011:

22 Sammelstelle Landesfeuerwehrverband SAARLAND e.v. Sammelstelle gekennzeichnet mit Symbol E 007 nach ASR 1.3 gilt für Menschen, Tiere und auch für Sachwerte muss über alle Notausgänge erreichbar sein muss in einem sicheren Bereich liegen (nach ASR 2.3) nicht in der Feuerwehr- Angriffsfläche planen nicht in einem gefangenen Bereich planen (Bildquelle: M. Nehlig) 22

23 Sammelstelle Landesfeuerwehrverband SAARLAND e.v. Sammelstelle muss auf dem DIN A3-Flucht- und Rettungsplan gekennzeichnet sein (nach ASR 1.3 unter Punkt 6: sind Sammelstellen zu kennzeichnen ) (Bildquelle: M. Nehlig) 23

24 24

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